Zwei Staatsexamen, sieben bis acht Jahre Ausbildung, ein Titel, der in keinem Zeugnis steht. Ein Volljurist ist ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt. Die erwirbt nach § 5 DRiG, wer das rechtswissenschaftliche Studium mit der ersten Prüfung und den anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt. Erst das zweite Examen macht aus einem Juristen einen Volljuristen. Und öffnet die Tür zu den klassischen juristischen Berufen.
Auf einen Blick:
- Volljurist heißt: Jurist mit Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG, also nach beiden juristischen Staatsexamen.
- „Volljurist“ ist umgangssprachlich. Die offizielle Bezeichnung nach dem zweiten Examen lautet Assessor oder Rechtsassessor (Ass. jur.).
- Der Unterschied zum bloßen Juristen ist das bestandene zweite Staatsexamen. Ein Diplom-Jurist mit nur erstem Examen zählt nicht dazu.
- Nur Volljuristen können Richter, Staatsanwalt, Notar oder zugelassener Rechtsanwalt werden. Man nennt das den Einheitsjuristen.
- Für den Titel ist die Note egal. Für Gehalt und Karriere ist sie entscheidend.
Tipp
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Was ist ein Volljurist? Definition und Bedeutung
Volljurist kurz erklärt: die Definition
Ein Volljurist ist ein Jurist, der beide juristischen Staatsexamen bestanden und damit die Befähigung zum Richteramt erworben hat. Der Begriff ist umgangssprachlich und beschreibt die volle juristische Qualifikation. Erst sie berechtigt dazu, als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu arbeiten. Wer nur das erste Examen hat, ist Jurist, aber kein Volljurist.
Bis dahin dauert es lange. Vom Studienbeginn bis zum zweiten Examen vergehen meist sieben bis acht Jahre. Diesen Weg über zwei Staatsprüfungen absolvieren alle angehenden Volljuristinnen und Volljuristen gleich, egal ob sie später in die Justiz, die Anwaltschaft oder den öffentlichen Dienst gehen.
Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG (Einheitsjurist)
Die Befähigung zum Richteramt ist der juristische Kernbegriff hinter dem Wort Volljurist. Grundlage ist das Deutsche Richtergesetz (DRiG), das die Juristenausbildung in Deutschland regelt. Nach § 5 DRiG erwirbt sie, wer ein rechtswissenschaftliches Studium mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt.
Der Clou dieses Systems heißt Einheitsjurist. Die deutsche juristische Ausbildung bildet nicht getrennt für einzelne Berufe aus, sondern qualifiziert jeden Volljuristen zunächst für das Richteramt. Wer zum Richteramt befähigt ist, darf auch als Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt arbeiten. Eine Qualifikation, viele Berufe.
Ist Volljurist ein offizieller Titel? Assessor und Rechtsassessor
Nein. „Volljurist“ ist kein akademischer Grad und keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern ein eingebürgertes Wort. Die offizielle Bezeichnung nach dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung ist Assessor oder Rechtsassessor, abgekürzt Ass. jur. Wer noch im Referendariat steckt, führt dagegen die Bezeichnung Referendar (Ref. jur.) und ist noch kein Volljurist.
Wann ist man Volljurist? Der Weg über zwei Staatsexamen
Volljurist ist man mit dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung. Davor liegen das rechtswissenschaftliche Studium mit der ersten Prüfung und der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat. Erst die zweite Staatsprüfung verleiht die Befähigung zum Richteramt und damit den Status als Volljurist.

Jura studieren: Studium und erste juristische Prüfung
Am Anfang steht das rechtswissenschaftliche Hochschulstudium an einer Universität oder Hochschule, das mit der ersten juristischen Prüfung endet. Diese erste Prüfung besteht aus zwei Teilen: der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die Pflichtfachprüfung zählt zu 70 Prozent, der Schwerpunkt zu 30 Prozent (§ 5d DRiG). Beide Examen im Zusammenhang zeigt der Überblick zur ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung, die Studiendauer der Artikel dazu, wie lange das Jurastudium dauert.

Rechtsreferendariat: der juristische Vorbereitungsdienst
Nach dem ersten Examen folgt das Rechtsreferendariat, der juristische Vorbereitungsdienst. Es dauert zwei Jahre und führt durch mehrere Stationen: Zivilrecht am Gericht, Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft, eine Station in der Verwaltung, eine bei einem Rechtsanwalt und eine Wahlstation. Als Referendar sammelt man erstmals Praxis und bekommt eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Ablauf, Stationen und Tipps stehen im Artikel zum Rechtsreferendariat.
Zweite juristische Staatsprüfung: Assessorexamen nach dem Rechtsreferendariat
Den Schluss bildet die zweite juristische Staatsprüfung, oft Assessorexamen genannt. Wer sie besteht, ist Volljurist und darf sich Assessor nennen. Von der Immatrikulation bis hierhin vergehen meist sieben bis acht Jahre. Das zweite Examen prüft die Praxis: Urteil, Aktenvortrag, anwaltliche Schriftsätze. Diese Prüfung entscheidet, ob aus dem Referendar ein Volljurist wird.
Tipp
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Unterschied zwischen Jurist und Volljurist
„Jurist“ ist der weite Oberbegriff für jeden, der Rechtswissenschaft studiert hat. „Volljurist“ ist enger: gemeint ist nur, wer beide juristische Staatsexamen bestanden hat. Jeder Volljurist ist Jurist, aber nicht jeder Jurist ist Volljurist.
Jurist, Diplom-Jurist und Wirtschaftsjurist im Vergleich
Ein Diplom-Jurist hat das Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen und diesen Grad von der Fakultät verliehen bekommen. Als Richter, Staatsanwalt oder zugelassener Rechtsanwalt darf er aber nicht arbeiten. Ein Wirtschaftsjurist wiederum hat oft einen Bachelor- oder Masterabschluss, aber kein Staatsexamen. Beide sind Juristen, keiner ist Volljurist. Was mit dem ersten Examen trotzdem geht, zeigt der Artikel dazu, was man mit dem ersten Staatsexamen machen kann.
Was Bachelor of Laws und Master of Laws nicht ersetzen
Ein Bachelor of Laws (LL.B.) und ein Master of Laws (LL.M.) sind akademische Grade, keine Staatsexamen. Sie qualifizieren für viele juristische Tätigkeiten in Unternehmen und Verwaltung, verleihen aber nicht die Befähigung zum Richteramt. Auch ein LL.M. nach dem Studium macht also nicht zum Volljuristen. Dafür führt kein Weg an den beiden Staatsprüfungen vorbei.
Warum erst das zweite Examen die Befähigung zum Richteramt bringt
Erst das zweite Staatsexamen verleiht die Befähigung zum Richteramt. Deshalb ist es die Grenze zwischen Jurist und Volljurist. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Abschlüsse ein.
| Status | Abschluss | Befähigung zum Richteramt? | Als Richter oder Anwalt tätig? |
|---|---|---|---|
| Student im Referendariat | erstes Staatsexamen | nein | nein |
| Diplom-Jurist | erstes Staatsexamen | nein | nein |
| Bachelor of Laws (LL.B.) | Bachelor | nein | nein |
| Master of Laws (LL.M.) | Master | nein | nein |
| Volljurist / Assessor | erstes und zweites Staatsexamen | ja | ja |
Was macht ein Volljurist? Berufe und Tätigkeitsfelder
Ein Volljurist kann in nahezu allen juristischen Berufen arbeiten. Für Juristinnen und Juristen mit zweitem Examen stehen praktisch alle Türen offen. Die klassischen Berufe sind Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar. Dazu kommen der höhere öffentliche Dienst und Positionen in Unternehmen. Einen breiten Überblick gibt der Artikel zu den juristischen Berufen. In Stellenangeboten und Stellenausschreibungen für Volljuristen auf Jobbörsen wie dem BECK Stellenmarkt zählen für die Bewerbung Examensnote und Spezialisierung.
Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt und Notar
Die meisten Volljuristen werden Rechtsanwalt. Voraussetzung dafür ist die Befähigung zum Richteramt (§ 4 BRAO) und die anschließende Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer. Richter und Staatsanwälte treten in den höheren Justizdienst ein, zunächst als Richter auf Probe; nach der Probezeit folgt die Ernennung auf Lebenszeit. Hier zählt die Examensnote besonders. Was ein Notar im Alltag beurkundet, von Verträgen bis Erbfällen, zeigt ein eigener Beitrag zum Berufsbild. Wie der Weg in diese Berufe verläuft, steht im Artikel dazu, wie man Richter, Staatsanwalt oder Anwalt wird.
Volljurist im öffentlichen Dienst und in der Finanzverwaltung
Der öffentliche Dienst ist ein großer Arbeitgeber für Volljuristen. Ein Volljurist im öffentlichen Dienst steigt in den höheren Dienst ein, in der Regel in der Besoldungsgruppe A 13. Er arbeitet in Ministerien wie dem Finanzministerium, in der Finanzverwaltung und Steuerverwaltung, bei Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Verwaltung, oft an wechselnden Einsatzorten. Der Tätigkeitsbereich ist breit, und der öffentliche Dienst bietet häufig flexible Arbeitszeiten. Der Verwaltungsdienst bietet geregelte Laufbahnen mit dem Einstieg in Besoldungsgruppe A13 und planbare Aufstiegsmöglichkeiten.
Volljuristen im Unternehmen: Rechtsabteilung, Compliance, Referent
In der Wirtschaft arbeiten Volljuristen als Justiziare in der Rechtsabteilung, in der Compliance oder als Referent oder Referentin für ein Rechtsgebiet. Gefragte Spezialisierungen sind Arbeitsrecht, Steuerrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Viele starten spezialisiert in einer Großkanzlei und wechseln später ins Unternehmen. Die Karrieremöglichkeiten reichen bis zur Karriere als Führungskraft. Wer dabei als Rechtsanwalt zugelassen bleibt, arbeitet als Syndikusanwalt, mit eigenen Zulassungsvoraussetzungen und einem oft überdurchschnittlichen Gehalt.
Volljurist Gehalt: Was verdient man mit zwei Examen?
Das Gehalt von Volljuristen hängt stark vom Berufsfeld ab. Im öffentlichen Dienst startet der höhere Dienst in der Regel in Besoldungsgruppe A 13. In der Wirtschaft und besonders in Großkanzleien liegen die Einstiegsgehälter deutlich höher, dafür sind die Anforderungen größer. Feste Zahlen je Beruf findest du in den verlinkten Gehalts-Artikeln.
Einstiegsgehalt und der Einfluss des Prädikatsexamens
Für den Titel Volljurist ist die Note egal, fürs Gehalt nicht. Ein Prädikatsexamen, also ein Ergebnis ab neun Punkten (vollbefriedigend), öffnet die bestbezahlten Wege in Großkanzleien und die Justiz. Ohne Prädikat sind viele Stellen trotzdem erreichbar, nur die Spitzengehälter werden seltener. Was ein Prädikatsexamen genau bedeutet, erklärt der eigene Artikel dazu.
Einstiegsgehalt nach Berufsfeld und Karrieremöglichkeiten
Die Spanne ist groß. Ein Richter oder Staatsanwalt wird nach Besoldungstabelle bezahlt, ein Anwalt je nach Kanzlei sehr unterschiedlich, ein Unternehmensjurist je nach Größe des Unternehmens. Wer die Zahlen vergleichen will, findet den Überblick dazu, was Anwälte und andere Juristen verdienen. Für Berufseinsteiger nach dem Ende des Referendariats liegt das Gehalt brutto je nach Feld weit auseinander. Mit mehreren Jahren Berufserfahrung und weiterer Fortbildung steigen Gehalt und Verantwortung in allen Feldern.
Die folgende Übersicht ordnet das Gehalt von Volljuristen nach Berufsfeld ein, ohne feste Zahlen, die je nach Bundesland und Arbeitgeber schwanken.
| Berufsfeld | Vergütung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Richter und Staatsanwalt | R-Besoldung nach Landestabelle | Prädikatsexamen meist Voraussetzung |
| Höherer öffentlicher Dienst | Besoldungsgruppe A13 aufwärts | planbare Laufbahn, sicheres Einstiegsgehalt |
| Rechtsanwalt in kleinerer Kanzlei | je nach Kanzlei sehr unterschiedlich | abhängig von Mandanten und Region |
| Großkanzlei | hohes Einstiegsgehalt | Prädikat und Zusatzqualifikation gefragt |
| Unternehmensjurist | je nach Größe des Unternehmens | Aufstieg bis in die Führungsebene |
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- So ist das Jurastudium aufgebaut: die drei Phasen vom Grundstudium bis zur Examensvorbereitung.
- Was man im Referendariat verdient: die Unterhaltsbeihilfe im juristischen Vorbereitungsdienst nach Bundesland.
- Was Richter verdienen: die Besoldung im höheren Justizdienst im Detail.
- Wie die juristische Notenskala funktioniert: warum neun Punkte schon sehr gut sind.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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