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Syndikusanwalt: Aufgaben, Voraussetzungen & Gehalt

Ein Anwalt im Businessanzug prüft Vertragsunterlagen neben dem Laptop im modernen Bürogebäude

Anwalt sein und trotzdem fest angestellt im Unternehmen arbeiten, mit geregelten Arbeitszeiten und einem Konzerngehalt? Dafür steht der Syndikusanwalt. Er ist ein voll zugelassener Rechtsanwalt, der bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber angestellt ist und dort anwaltlich arbeitet, geregelt in § 46 BRAO. Seit der Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte zum 1. Januar 2016 braucht er dafür eine eigene Zulassung als Syndikusrechtsanwalt. Das lohnt sich. Einstiegsgehälter reichen bei großen Konzernen bis über 120.000 Euro im Jahr. Wer den Weg gehen will, braucht beide Staatsexamen und einen Arbeitsvertrag, der die fachliche Unabhängigkeit sichert.

Auf einen Blick:

  • Ein Syndikusanwalt ist ein angestellter Rechtsanwalt im Unternehmen, zugelassen nach §§ 46, 46a BRAO.
  • Voraussetzung ist die volle Befähigung zum Richteramt, also beide Staatsexamen und damit der Status als Volljurist.
  • Die Zulassung erteilt die Rechtsanwaltskammer nach Anhörung der Deutschen Rentenversicherung, meist innerhalb von rund drei Monaten.
  • Vor Gericht darf der Syndikus seinen Arbeitgeber nur eingeschränkt vertreten (§ 46c BRAO).
  • Erst die Zulassung öffnet die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und den Wechsel ins anwaltliche Versorgungswerk.

Tipp

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Was ist ein Syndikusanwalt?

Ein Syndikusanwalt, oder eine Syndikusanwältin, ist ein Rechtsanwalt, der bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber angestellt ist und dort anwaltlich tätig wird. Seine Beratung und Vertretung beschränkt sich auf die Rechtsangelegenheiten des eigenen Arbeitgebers, also des Unternehmens, eines Verbands oder einer Behörde. Die Tätigkeit im Unternehmen ist damit fest an einen einzigen Auftraggeber gebunden. Verankert ist diese Rolle in § 46 Absatz 2 BRAO, der offizielle Titel lautet Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt).

Der Kern ist die Doppelrolle. Der Syndikus ist zugleich abhängig beschäftigter Arbeitnehmer und unabhängiger Organ der Rechtspflege. Er arbeitet weisungsgebunden im Betrieb, muss seine Rechtsfragen aber fachlich frei beurteilen dürfen. Genau diese Spannung regelt das Berufsrecht bis ins Detail.

Syndikus, Syndikusrechtsanwalt und Unternehmensjurist: die Begriffe

Die Begriffe werden oft vermischt, meinen aber Verschiedenes. Der Syndikus ist das alte Wort für den fest angestellten Hausjuristen. Seit 2016 heißt die zugelassene Variante Syndikusrechtsanwalt, das ist die exakte gesetzliche Bezeichnung.

Ein Unternehmensjurist oder Justiziar dagegen ist jeder juristische Mitarbeiter in einem Unternehmen, mit oder ohne Anwaltszulassung. Viele als Inhouse Jurist tätige Volljuristen haben keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragt. Sie arbeiten in der Rechtsabteilung, die in vielen Konzernen Legal Department heißt, dürfen sich aber nicht Rechtsanwalt nennen und bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung. Den Unterschied macht allein die Kammerzulassung, nicht die Art der Arbeit.

Die Rechtsgrundlage: §§ 46 ff. BRAO seit 2016

Lange war der Status der Syndici juristisch umstritten. Die Deutsche Rentenversicherung befreite Unternehmensjuristen zunächst von der Rentenversicherungspflicht, wenn ihre Arbeit anwaltlich geprägt war. Damit war 2014 Schluss. Das Bundessozialgericht entschied am 3. April 2014 in drei Urteilen, dass Syndikusanwälte nicht befreiungsfähig sind. Begründung war die sogenannte Doppelberufstheorie: Wer im Unternehmen angestellt ist, werde dort nicht als unabhängiger Rechtsanwalt tätig.

Der Gesetzgeber reagierte schnell. Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vom 21. Dezember 2015 schuf zum 1. Januar 2016 die §§ 46 bis 46c BRAO. Seitdem gibt es die eigene Zulassung als Syndikusrechtsanwalt und darüber wieder einen sauberen Weg ins Versorgungswerk. Die aktuelle Rechtslage ist also jung, keine zehn Jahre alt.

Seither prägt der Bundesgerichtshof (BGH) die Auslegung. Sein Senat für Anwaltssachen entscheidet über strittige Zulassungen und hat in mehreren Urteilen, deren Aktenzeichen das Kürzel AnwZ tragen, geklärt, wann eine Stelle im Sinne des § 46 BRAO anwaltlich geprägt ist. Kern ist stets, dass die Syndizi ihre juristische Arbeit fachlich unabhängig und eigenverantwortlich ausüben, während kaufmännische oder rein administrative Aufgaben die Berufsausübung nicht dominieren dürfen. Insbesondere reine Verwaltungsjobs ohne echte Rechtsprüfung fallen durch.

Was macht ein Syndikusanwalt? Aufgaben im Unternehmen

Ein Syndikusanwalt ist der Rechtsberater seines Arbeitgebers. Er prüft Rechtsfragen aus den Fachabteilungen, gestaltet und verhandelt Verträge, steuert externe Kanzleien und wacht über die Einhaltung von Vorschriften. Er ist Dienstleister nach innen, nicht Anwalt für Mandanten von außen.

Der Alltag ist stark vom Arbeitgeber geprägt. In einem Industriekonzern dominiert das Vertrags- und Gesellschaftsrecht, bei einer Bank das Aufsichtsrecht, bei einem Versicherer das Haftungsrecht. Compliance und Datenschutz sind inzwischen in fast jeder Rechtsabteilung ein großes Thema.

Typische Tätigkeitsfelder je nach Branche

Die Bandbreite ist groß. Ein Syndikus im Einkauf verhandelt Liefer- und Rahmenverträge, eine Kollegin im Personalbereich bearbeitet arbeitsrechtliche Fragen von der Kündigung bis zum Betriebsrat. Im Bereich Mergers and Acquisitions begleiten Syndikusanwälte Unternehmenskäufe, oft gemeinsam mit einer externen Großkanzlei.

Was fast überall dazugehört, ist die Rolle als Frühwarnsystem. Der Syndikus soll rechtliche Risiken erkennen, bevor sie zum Prozess werden. Deshalb sitzt er oft früh in Projekten und Vorstandsvorlagen mit am Tisch. Reine Prozessvertretung dagegen macht er selten selbst, dafür gelten enge Grenzen.

Die vier Merkmale anwaltlicher Tätigkeit nach § 46 BRAO

Nicht jede Juristenstelle ist automatisch eine Syndikusstelle. Die Kammer prüft, ob die Tätigkeit anwaltlich geprägt ist. § 46 Absatz 3 BRAO nennt dafür vier Merkmale, die zusammen vorliegen müssen. Sie sind der Kern jeder Zulassung.

Erstens die Prüfung von Rechtsfragen einschließlich der Aufklärung des Sachverhalts. Zweitens die Erteilung von Rechtsrat. Drittens die Ausrichtung auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen, insbesondere durch das selbständige Führen von Verhandlungen, oder auf die Verwirklichung von Rechten. Viertens die Befugnis, nach außen verantwortlich aufzutreten. Zusätzlich muss das Arbeitsverhältnis von diesen anwaltlichen Aufgaben qualitativ und quantitativ geprägt sein. Nur wer bei seinem Arbeitgeber anwaltlich tätig und damit prägend im Unternehmen tätig ist, erfüllt die Merkmale. Eine Stelle, die zu 80 Prozent aus kaufmännischer Sachbearbeitung besteht, reicht nicht.

Übersicht: die vier Merkmale anwaltlicher Tätigkeit nach § 46 BRAO, die eine Syndikusstelle erfüllen muss
Abb. 1: Alle vier Merkmale des § 46 Abs. 3 BRAO müssen zusammen vorliegen.

Tipp

Ob eine Tätigkeit anwaltlich geprägt ist, entscheidet sich am Sachverhalt, genau wie in der Klausur. Wer das Subsumieren am Fall trainieren will, findet auf jurahilfe.de Multiple-Choice-Aufgaben mit ausführlichen Erläuterungen, die genau dieses saubere Arbeiten am Fall üben.

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Syndikusanwalt oder Rechtsanwalt: Wo liegt der Unterschied?

Der Syndikusrechtsanwalt und der niedergelassene Rechtsanwalt haben dieselbe Ausbildung und teilen große Teile des Berufsrechts. Der Unterschied liegt im Auftraggeber und in den Befugnissen. Der niedergelassene Anwalt arbeitet für viele Mandanten, der Syndikus allein für seinen Arbeitgeber. Und der Syndikus darf vor Gericht deutlich weniger.

Was der Syndikus vor Gericht darf und was nicht

Ein Syndikusrechtsanwalt darf seinen Arbeitgeber nicht in allen Verfahren vor Gericht vertreten. § 46c Absatz 2 BRAO verbietet ihm das Auftreten überall dort, wo Anwaltszwang herrscht, also vor Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Vor den Arbeitsgerichten gilt eine eigene Grenze nach dem Arbeitsgerichtsgesetz. In Straf- und Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber oder dessen Mitarbeiter darf er weder als Verteidiger noch als Vertreter auftreten.

Der Grund ist der Interessenkonflikt. Wer sein Gehalt vom Prozessgegner der Gegenseite bezieht, soll nicht zugleich als unabhängiges Organ der Rechtspflege vor Gericht stehen. In der Praxis mandatiert das Unternehmen für solche Verfahren eine externe Kanzlei, und der Syndikus steuert sie von innen. Vor vielen Verwaltungs- und Sozialgerichten, wo kein Anwaltszwang gilt, darf der Syndikus dagegen für seinen Arbeitgeber auftreten.

Syndikusrechtsanwalt oder Unternehmensjurist ohne Zulassung

Viele Juristen im Unternehmen verzichten bewusst auf die Zulassung. Ein Unternehmensjurist ohne Syndikuszulassung spart sich Kammerbeitrag und Antragsaufwand, verliert aber echte Vorteile. Er darf den Titel Rechtsanwalt nicht führen, kann sich nicht ins Versorgungswerk befreien lassen und hat kein anwaltliches Zeugnisverweigerungsrecht.

Gerade der letzte Punkt hat Gewicht. Zwar ist der Schutz des Syndikus vor Beschlagnahme enger als der eines externen Anwalts, doch die Kammerzulassung bringt berufsrechtliche Pflichten und Rechte mit sich, die dem reinen Justiziar fehlen. Wer die Wahl hat und die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet sich meist für die Zulassung. Möglich ist auch die Doppelzulassung: gleichzeitig als niedergelassener Anwalt und als Syndikusrechtsanwalt.

Die folgende Übersicht stellt die drei Rollen nebeneinander.

MerkmalSyndikusrechtsanwaltNiedergelassener AnwaltUnternehmensjurist
Arbeitet fürein Unternehmeneigene Mandantenein Unternehmen
Kammerzulassungjajanein
Titel Rechtsanwaltjajanein
Vor Gerichteingeschränkt (§ 46c BRAO)umfassendnein
Versorgungswerk statt Rentenkassemöglichjanein

Welche Voraussetzungen und Zulassung gelten für Syndikusanwälte?

Um Syndikusanwalt zu werden, brauchst du zwei Dinge: die volle juristische Ausbildung und eine passende Stelle, deren Vertrag die anwaltliche Unabhängigkeit sichert. Auf dieser Grundlage erteilt die Rechtsanwaltskammer die Zulassung nach § 46a BRAO. Ohne Zulassung ist man Unternehmensjurist, kein Syndikusrechtsanwalt.

Der Weg zum Volljuristen: Studium und zwei Staatsexamen

Erste Bedingung ist die Befähigung zum Richteramt. Die erreicht, wer beide juristischen Staatsexamen bestanden hat und damit Volljurist ist. Ein Bachelor of Laws oder ein LL.M. allein reicht nicht, ebenso wenig ein wirtschaftsjuristischer Abschluss.

Der Weg dahin ist lang. Nach dem Studium und dem ersten Examen folgt das Referendariat, danach das zweite Staatsexamen. Wer diesen Weg im Detail sehen will, findet ihn im Artikel dazu, wie man Anwalt, Richter oder Staatsanwalt wird. Erst am Ende dieses Wegs steht überhaupt die Option Syndikusanwalt.

Fachliche Unabhängigkeit im Arbeitsvertrag

Die zweite Hürde liegt im Arbeitsvertrag. Nach § 46 Absatz 4 BRAO muss die fachliche Unabhängigkeit vertraglich und tatsächlich gewährleistet sein. Das heißt konkret: Kein Vorgesetzter darf dem Syndikus vorschreiben, welche Rechtsauffassung er zu vertreten hat. Eine abweichende juristische Meinung darf keine arbeitsrechtlichen Nachteile auslösen.

Viele Arbeitgeber nehmen dafür eine eigene Klausel in den Vertrag auf. Die Kammer verlangt außerdem eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, aus der die anwaltliche Prägung hervorgeht, oft ergänzt um ein Organigramm der Abteilung. Fehlt die Unabhängigkeit auf dem Papier oder in der Praxis, wird die Zulassung versagt.

Der Weg zur Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

Die Zulassung läuft über die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer. Dem Antrag liegen der Arbeitsvertrag und die Tätigkeitsbeschreibung bei. Bevor die Kammer entscheidet, hört sie die Deutsche Rentenversicherung Bund an. Das Verfahren dauert ab vollständigem Antrag meist rund drei Monate.

Wichtig ist die Bindungswirkung. Hat die Kammer die Zulassung bestandskräftig erteilt, ist die Rentenversicherung bei ihrer Entscheidung über die Befreiung daran gebunden. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss die Zulassung auf die neue Stelle erstrecken lassen, denn sie ist tätigkeitsbezogen. Auch wesentliche Änderungen der Aufgaben sind der Kammer anzuzeigen.

Ablaufdiagramm: der Weg zur Syndikuszulassung von den zwei Staatsexamen über die Rechtsanwaltskammer bis ins Versorgungswerk
Abb. 2: Der Weg von den Staatsexamen bis zur Befreiung ins Versorgungswerk.

Rentenversicherung und Versorgungswerk: die Befreiung

Für viele ist die Rente der eigentliche Grund für die Zulassung. Wer als Syndikusrechtsanwalt zugelassen ist, kann sich nach § 6 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und stattdessen ins anwaltliche Versorgungswerk einzahlen. Das ist der finanzielle Kern der Neuordnung von 2016.

Vor 2014 war dieser Weg über eine großzügige Verwaltungspraxis offen, dann kippte ihn das Bundessozialgericht. Die Neuordnung stellte ihn auf eine sichere gesetzliche Grundlage. Ob sich die Befreiung im Einzelfall lohnt, hängt vom Versorgungswerk und der bisherigen Erwerbsbiografie ab, ist also eine Rechnung, die man individuell aufmachen sollte.

Tipp

Das Berufsrecht rund um die Syndikuszulassung ist ein typisches Prüfungsthema im Referendariat. Auf jurahilfe.de kannst du den kompletten Stoff kompakt oder ausführlich lernen, je nachdem, ob du schnell wiederholen oder ein Thema von Grund auf verstehen willst.

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Was verdient ein Syndikusanwalt? Gehalt in Deutschland

Das Gehalt ist einer der stärksten Gründe für den Weg ins Unternehmen. Ein Syndikusanwalt verdient in Deutschland im Schnitt rund 75.000 bis 100.000 Euro brutto im Jahr, mit großer Spanne nach oben. Das Bruttogehalt eines Syndikusanwalts hängt beispielsweise stark von Branche und Unternehmensgröße ab. Einstiegsgehälter liegen bei kleineren Arbeitgebern oft im Bereich von 65.000 Euro, große Konzerne zahlen Berufseinsteigern bis über 120.000 Euro. Zum Vergleich, was ein angestellter Anwalt in der Kanzlei verdient, liegt im Durchschnitt darunter.

Wichtig ist der Blick auf die Netto-Seite. Anders als verbeamtete Juristen zahlt der Syndikus in eine Altersvorsorge ein, meist ins Versorgungswerk. Das drückt das Netto, sichert aber die Rente. Die folgenden Zahlen sind Bruttowerte pro Jahr.

Gehalt eines Syndikusanwalts nach Berufserfahrung

Mit den Jahren steigt das Gehalt deutlich. Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttojahresgehälter nach Berufserfahrung sowie die groben Stufen von der Einstiegsrolle bis zum Leiter der Rechtsabteilung.

StufeErfahrungBruttogehalt pro Jahr
Einstiegunter 3 Jahreca. 64.000 Euro
Fortgeschritten3 bis 6 Jahreca. 69.000 Euro
Erfahren7 bis 9 Jahreca. 76.000 Euro
Seniorüber 9 Jahreca. 93.000 bis 145.000 Euro
General CounselLeitung Rechtsabteilungüber 145.000 Euro
Balkendiagramm: Gehalt eines Syndikusanwalts steigt von rund 64.000 Euro unter drei Jahren auf rund 93.000 Euro ab neun Jahren Berufserfahrung
Abb. 3: Bruttojahresgehalt eines Syndikusanwalts nach Berufserfahrung.

Die Spitzenwerte sind selten, aber real. Wer eine Rechtsabteilung als General Counsel führt, kann deutlich über 145.000 Euro erreichen, in Dax-Konzernen auch ein Vielfaches davon. Der Einstieg als frisch zugelassener Syndikus liegt dagegen bodenständiger.

Gehalt nach Unternehmensgröße und Branche

Zwei Hebel entscheiden über das Gehalt: die Größe des Arbeitgebers und die Branche. In Unternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten liegt das Durchschnittsgehalt bei rund 99.000 Euro, in Betrieben unter 100 Mitarbeitern eher bei 74.000 Euro. Große zahlen also spürbar besser.

Auch die Branche macht viel aus. In der Chemie- und Pharmaindustrie reicht die Spanne von rund 80.000 bis über 200.000 Euro, in der Automobilindustrie von etwa 63.000 bis 162.000 Euro, bei Banken von rund 60.000 bis 140.000 Euro. Wer früh in einer gut zahlenden Branche einsteigt, verdient über die Jahre oft mehr als eine Kollegin mit gleicher Note in einem kleineren Betrieb. Im Gehaltsgefüge der juristischen Berufe steht der Syndikus damit solide da, wenn auch selten an der absoluten Spitze.

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Lohnt sich der Beruf? Vorteile und Nachteile

Der Syndikusanwalt verbindet Anwaltsstatus mit der Sicherheit einer Festanstellung. Für viele Juristinnen und Juristen ist das der große Reiz. Ein planbarer Job, ein festes Gehalt und die Nähe zum Geschäft stehen neben weniger Mandantenvielfalt und den Grenzen vor Gericht.

Für die Rolle spricht die Work Life Balance. Anders als in der Großkanzlei mit ihren hohen Stundenzielen sind die Arbeitszeiten meist geregelter. Das bringt dir planbarere Abende, während die externe Kanzlei bei Bedarf die großen Prozesse übernimmt. Der Syndikus arbeitet nah an unternehmerischen Entscheidungen und sichert sich über das Versorgungswerk eine anwaltliche Altersvorsorge.

Gegen die Rolle spricht die Enge des Mandats. Wer die Vielfalt wechselnder Fälle und den Auftritt im Gerichtssaal sucht, ist als niedergelassener Anwalt besser aufgehoben. Auch der Aufstieg ist an die Hierarchie des Unternehmens gebunden. Wer beides will, hält sich die Doppelzulassung offen und kann später wechseln. Wer stattdessen in der klassischen Anwaltschaft bleiben will, kann sich alternativ als Fachanwalt spezialisieren und die unternehmerische Freiheit der eigenen Kanzlei behalten.

Weiterlesen

  • Referendariat Gehalt: Was du im Rechtsreferendariat verdienst, der letzten Station vor dem zweiten Examen und der Syndikuszulassung.
  • Richter Gehalt: Die R-Besoldung im Detail, als Vergleichsmaßstab zur Vergütung im Unternehmen.
  • Promotion in Jura: Wann sich der Doktortitel für die Karriere im Unternehmen lohnt.
  • Wie wird man Notar: Ein weiterer klassischer Volljuristen-Weg, mit ganz eigenen Zugangshürden.

Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Jurastudium
  • Examensvorbereitung
  • juristische Didaktik
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