Rund jeder Dritte schafft es, und trotzdem gilt es als der heilige Gral der juristischen Ausbildung. Ein Prädikatsexamen ist ein juristisches Staatsexamen mit der Gesamtnote vollbefriedigend oder besser, also mit mindestens 9 von 18 Punkten. 2024 erreichten laut Bundesamt für Justiz 36,7 Prozent der Absolventen in der Ersten Juristischen Prüfung ein Prädikat, im Zweiten Staatsexamen nur 21,7 Prozent. Ob Richteramt, Großkanzlei oder Promotion: An dieser Punktzahl entscheiden sich viele Karrierewege, auch wenn die Grenzen zuletzt spürbar gefallen sind.
Auf einen Blick
- Die Grenze liegt bei der Gesamtnote 9,00 Punkte (vollbefriedigend). Kurios: Als Einzelnote beginnt vollbefriedigend erst bei 10 Punkten, als Gesamtnote schon bei 9,00.
- Der Begriff ist gesetzlich nicht definiert. Manche sprechen ab befriedigend vom kleinen Prädikat, üblich ist die VB-Grenze.
- Im Zweiten Staatsexamen ist das Prädikat deutlich seltener als im Ersten: 21,7 gegenüber 36,7 Prozent (2024).
- Die Justiz stellt wegen Nachwuchsmangels vielerorts schon ab 8 Punkten ein, Berlin bei Staatsanwälten formal sogar ab 6,5 Punkten.
- Zwischen den Bundesländern liegen Welten: In Niedersachsen erreichten 44,8 Prozent ein Prädikat, in Mecklenburg-Vorpommern 21,4 Prozent.
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Was ist ein Prädikatsexamen? Definition und Bedeutung im Jurastudium
Ein Prädikatsexamen ist ein mit der Note vollbefriedigend (ab 9 Punkten) oder besser abgeschlossenes juristisches Staatsexamen. Wer im Ersten oder Zweiten Staatsexamen eine Gesamtnote von 9,00 Punkten oder mehr erreicht, hat ein Prädikat. Bei der strengen Bewertung in der juristischen Prüfung ist das eine Auszeichnung, die in Deutschland nur eine Minderheit der Jurastudierenden erreicht. Entsprechend hoch ist der Wert des Prädikatsexamens auf dem Arbeitsmarkt.
Prädikatsexamen Jura: ab 9 Punkten vollbefriedigend
Die juristische Notenskala reicht von 0 bis 18 Punkten. Das Prädikat beginnt bei der Gesamtnote vollbefriedigend, also bei 9,00 Punkten. Diese Zahl ist der Dreh- und Angelpunkt: Wer 8,99 Punkte hat, steht vor manchen Türen, die sich bei 9,00 öffnen. Zweistellige Ergebnisse (10 Punkte und mehr) gelten erst recht als Ausweis, sind aber keine eigene Kategorie. Das Prädikat selbst kennt keine Abstufung, vollbefriedigend, gut und sehr gut zählen alle dazu.
Warum der Begriff gesetzlich nicht definiert ist
Du wirst den Begriff Prädikatsexamen in keinem Gesetz finden. Weder das Deutsche Richtergesetz noch die Landesjustizausbildungsgesetze definieren ihn. Er ist eine fachsprachliche Konvention: Arbeitgeber, Justizverwaltungen und Universitäten meinen damit fast immer die Note vollbefriedigend oder besser. Streng genommen ist sogar jede Notenstufe ein Prädikat, denn Prädikat heißt nur Bewertung. Durchgesetzt hat sich der engere Sinn. Auch außerhalb der Rechtswissenschaft taucht der Begriff vereinzelt auf, etwa in wirtschaftswissenschaftlichen Promotionsordnungen. Seine Heimat ist die Juristenausbildung in Deutschland, das Jura Prädikatsexamen ist der mit Abstand bekannteste Anwendungsfall.
Kleines und großes Prädikat: Was Juristen darunter verstehen
In der Praxis kursieren zwei Lesarten. Das große Prädikat ist die Gesamtnote ab 9,00 Punkten. Daneben sprechen manche Juristinnen und Juristen vom kleinen Prädikat, wenn die Gesamtnote befriedigend (ab 6,50 Punkten) erreicht ist. Diese Lesart stammt aus Zeiten, in denen einzelne Landesjustizverwaltungen schon ab befriedigend von einer Prädikatsnote sprachen. Wenn eine Stellenanzeige heute ein Prädikatsexamen verlangt, ist damit praktisch immer die VB-Grenze gemeint. Im Zweifel lohnt die Nachfrage, denn gerade im öffentlichen Dienst haben sich die tatsächlichen Einstellungsgrenzen von der 9-Punkte-Marke gelöst.
Ab wann Prädikat? Die Notenskala im juristischen Staatsexamen
Ab wann genau hast du das Prädikat? Die Antwort steckt in der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrüfNotSkV) von 1981. Sie gilt bundeseinheitlich und unterscheidet zwischen Einzelnoten und der Gesamtnote. Das Prädikat hängt an der Gesamtnote: ab 9,00 Punkten vollbefriedigend.
Die Notenstufen von ungenügend bis 18 Punkte
Für einzelne Prüfungsleistungen wie eine Klausur gelten Dreierschritte, für die Gesamtnote gelten eigene, nach unten verschobene Grenzen:
NoteEinzelleistung (Klausur)Gesamtnote im Examensehr gut16 bis 18 Punkte14,00 bis 18,00gut13 bis 15 Punkte11,50 bis 13,99vollbefriedigend (Prädikat)10 bis 12 Punkte9,00 bis 11,49befriedigend7 bis 9 Punkte6,50 bis 8,99ausreichend4 bis 6 Punkte4,00 bis 6,49mangelhaft1 bis 3 Punkte1,50 bis 3,99ungenügend0 Punkte0 bis 1,49
Einzelnote und Gesamtnote: So wird im Jura-Examen gerechnet
Der Unterschied zwischen den beiden Spalten verwirrt viele Jurastudierende. Als Einzelnote einer Klausur beginnt vollbefriedigend erst bei 10 Punkten. Als Gesamtnote des Staatsexamens beginnt es schon bei 9,00 Punkten. Der Grund: Die Gesamtnote wird als Durchschnitt vieler Einzelleistungen berechnet, und weil die Bewertung im Jura-Examen so streng ausfällt, hat der Verordnungsgeber die Schwellen der Gesamtnote abgesenkt. Für das Prädikatsexamen zählt allein die Gesamtnote. Ein Schnitt von 9,3 Punkten ist also ein Prädikat, auch wenn keine einzige Klausur für sich genommen vollbefriedigend war. In der Ersten Juristischen Prüfung setzt sich die Abschlussnote aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 Prozent) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 Prozent) zusammen.
Gab es jemals 18 Punkte im Examen?
Die 18 Punkte sind theoretisch vorgesehen, als Gesamtnote praktisch aber außer Reichweite. Schon eine einzelne Examensklausur mit 18 Punkten ist so selten, dass ein Fall 2024 bundesweit Schlagzeilen machte. Auch die Notenstufe sehr gut ist eine Rarität. 2024 erzielten sie 0,5 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten im Ersten Examen, im Zweiten Staatsexamen waren es 0,04 Prozent. Einzelne Klausuren mit 16 oder 17 Punkten kommen vor, ein ganzes Examen auf diesem Niveau praktisch nie. Wer die Notenskala nüchtern betrachtet, erkennt: Schon 9 Punkte bedeuten, zu den besten rund einem Drittel des Jahrgangs zu gehören, und im Assessorexamen zum besten Fünftel.
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Wie viele schaffen ein Prädikatsexamen? Statistik und Durchschnittsnoten
Wie viel Prozent schaffen ein Prädikatsexamen? Nach der Ausbildungsstatistik vom Bundesamt für Justiz erreichten 2024 in der Ersten Juristischen Prüfung 36,7 Prozent der erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten die Note vollbefriedigend oder besser. Im Zweiten Staatsexamen lag die Quote bei 21,7 Prozent. Das Prädikat ist damit selten, aber kein Einhorn: Rund jeder dritte erfolgreiche Absolvent des Ersten Examens trägt eines.

Notenverteilung im Ersten Staatsexamen: die Zahlen von 2024
2024 haben 9.255 Studierende die Erste Juristische Prüfung erfolgreich abgelegt, nach durchschnittlich 10,4 Semestern. Die Bestehensquote im staatlichen Prüfungsteil lag bei 72,6 Prozent. Von denen, die bestanden, erreichten 36,7 Prozent ein Prädikat. Ein sehr gut schafften nur 0,5 Prozent. Gemessen an allen Antretenden (also inklusive der Durchgefallenen) liegt die Prädikatsquote entsprechend niedriger. Wie hoch die Hürde wirklich ist, zeigt der Artikel zur Durchfallquote im juristischen Staatsexamen mit den vollständigen Zahlen.
Zweites Staatsexamen: seltener mit Prädikat
Im Assessorexamen, der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, dreht sich das Bild. Die Bestehensquote ist mit 87,5 Prozent deutlich höher als im Ersten Examen, das Prädikat aber deutlich seltener: Nur 21,7 Prozent der Referendarinnen und Referendare schlossen 2024 im Zweiten Juristischen Staatsexamen mit vollbefriedigend oder besser ab, kaum mehr als 20 Prozent; sehr gut erzielten 0,04 Prozent. Wer als Referendar in diesem Staatsexamen ein Prädikat anstrebt, konkurriert während des Referendariats mit bereits ausgesiebten Absolventen. Genau deshalb wiegt das Prädikat im Zweiten Staatsexamen bei vielen Arbeitgebern schwerer als das im Ersten.
Warum der Schwerpunktbereich die Statistik hebt
Die 36,7 Prozent verdienen einen zweiten Blick. Die Abschlussnote der Ersten Juristischen Prüfung besteht zu 70 Prozent aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30 Prozent aus dem universitären Schwerpunktbereich, und dort vergeben die Fakultäten traditionell weit bessere Noten. Betrachtet man die staatliche Pflichtfachprüfung allein, fällt die Prädikatsquote etwa halb so hoch aus: Im aktuellsten einzeln ausgewerteten Jahrgang 2023 lag sie bei 18,82 Prozent. Die Gesamtnote wirkt dadurch freundlicher, als es die Klausurenpraxis im staatlichen Teil ist. Für dich heißt das: Ein starker Schwerpunkt kann die Abschlussnote über die 9-Punkte-Marke heben, er ersetzt aber keine solide Pflichtfach-Leistung.
Bundesländer im Vergleich: von Niedersachsen bis Mecklenburg-Vorpommern
Die Chancen auf ein Prädikat hängen auch vom Prüfungsort ab. 2024 erreichten in Niedersachsen 44,8 Prozent der erfolgreichen Kandidaten vollbefriedigend oder besser, in Mecklenburg-Vorpommern nur 21,4 Prozent. Mehr als 20 Prozentpunkte Unterschied bei bundesweit einheitlicher Notenskala. Die Gründe reichen von unterschiedlichen Prüfungskulturen der Justizprüfungsämter über die Zusammensetzung der Jahrgänge bis zu unterschiedlichen Schwerpunkt-Bewertungen der Universitäten. Für die Wahl des Studienorts ist das ein legitimer Faktor unter mehreren, eine Garantie ist es nicht. Einen Sonderfall bildet die private Bucerius Law School in Hamburg: Nach eigenen Angaben erreichen dort rund 80 Prozent der Absolventen ein Prädikatsexamen, ein Auswahl- und Betreuungseffekt, der den Bundesschnitt weit hinter sich lässt.
Wofür braucht man ein Prädikatsexamen? Juristische Karriere und Notengrenzen
Das Prädikatsexamen ist die klassische Eintrittskarte für die begehrtesten juristischen Arbeitgeber: Justiz, Großkanzleien, Bundesministerien, Wissenschaft und Notariat. Die gute Nachricht für alle, die es nicht erreichen: Diese Eintrittskarte wird gerade an vielen Türen günstiger. Der Juristenmangel zwingt selbst den Staatsdienst, seine Notengrenzen zu senken.

Justiz: Richter und Staatsanwalt mit sinkenden Notengrenzen
Das doppelte Prädikatsexamen war lange die faktische Einstellungsvoraussetzung für das Richteramt und die Staatsanwaltschaft. Diese Zeit ist in den meisten Bundesländern vorbei. Bayern verlangt für Richter und Staatsanwälte 8,0 Punkte im Zweiten Staatsexamen, Brandenburg und Bremen setzen ebenfalls auf 8 Punkte, und Berlin hat die formale Grenze für Staatsanwälte auf 6,5 Punkte im Assessorexamen und 14 Punkte aus beiden Examina gesenkt; bei vielen Bewerbungen liegt die faktische Auswahl allerdings höher. Hamburg lässt Ausnahmen zu, wenn nur eines der beiden Examina die VB-Grenze erreicht und Zusatzqualifikationen vorliegen. Wer in die Justiz will, sollte deshalb nicht auf die 9 Punkte starren, sondern die aktuellen Einstellungsvoraussetzungen seines Wunsch-Bundeslands prüfen. Mit zwei Prädikatsexamina bleibt man freilich überall konkurrenzfähig, auch bei den beliebten Stationen in Großstädten.
Großkanzlei: Doppelprädikat, 18-Punkte-Summe und die 2-aus-4-Regel
Auch Top-Kanzleien haben ihre Anforderungen aufgeweicht. Das klassische Doppelprädikat (zwei Examina mit vollbefriedigend) ist bei vielen Großkanzleien nicht mehr Pflicht. Verbreitet sind Punktesummen-Modelle: Manche Kanzlei erwartet 18 Punkte aus beiden Staatsexamina zusammen, was sich auch mit 7 und 11 Punkten erreichen lässt, andere setzen auf rund 17 Punkte mit Ausgleichsmöglichkeiten. Daneben hat sich die 2-aus-4-Regel etabliert: Von den vier Assets zwei Prädikatsexamina, Promotion und Master of Laws genügen zwei. Ein LL.M. oder ein Doktortitel kann also ein schwächeres Examen ausgleichen. Was ein Master of Laws für Studium, Gehalt und Karriere bringt, liest du im eigenen Artikel.
Promotion, Notariat und öffentlicher Dienst
Für die Promotion verlangen die meisten juristischen Fakultäten ein Prädikatsexamen, häufig mindestens vollbefriedigend im Ersten Examen; einige Promotionsordnungen lassen Ausnahmen bei guten Seminarleistungen oder mit Zusatzleistungen zu. Im Notariat gehören die Examensleistungen zu den zentralen Auswahlkriterien: Beim Zugang zum Anwärterdienst des hauptberuflichen Notariats ist die Konkurrenz um die raren Stellen groß. Beim Anwaltsnotariat schreibt § 6 Abs. 3 BNotO die Gewichtung fest: Die notarielle Fachprüfung zählt 60 Prozent, das Staatsexamen 40 Prozent. Auch Bundesministerien und internationale Organisationen sortieren häufig nach der Examensnote vor. Kurz: Je begehrter und sicherer die Position, desto wahrscheinlicher bleibt das Prädikat die Währung.
Karriere ohne Prädikat: Welche Wege offen bleiben
Ohne Prädikat endet keine juristische Karriere. Rund zwei Drittel der Absolventen des Ersten Examens haben keines, und der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen ist so aufnahmefähig wie lange nicht. Der Mythos, ohne die 9 Punkte gehe gar nichts, hält sich hartnäckig, stimmt aber so nicht mehr. Mittelständische Kanzleien, Unternehmen, Verbände, Versicherungen und die Verwaltung stellen längst nach Persönlichkeit, Spezialisierung und Praxiserfahrung ein. Wer als Rechtsanwalt arbeiten will, braucht ohnehin nur zwei bestandene Staatsprüfungen, keine bestimmte Abschlussnote. Und selbst der Staatsdienst öffnet sich, wie die gesunkenen Notengrenzen zeigen. Was du mit 9 Punkten oder knapp darunter konkret erreichen kannst, behandelt der Artikel Brauche ich ein Prädikatsexamen mit 9 Punkten für einen guten Job? ausführlich.
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Prädikatsexamen erreichen: Strategie für den Examenserfolg in der Rechtswissenschaft
Wie schwer ist ein Prädikatsexamen? Ehrlich: schwer, aber mit der richtigen Vorbereitung planbar. Der Faktor Glück wird überschätzt. Wer frühzeitig und über Jahre klausurorientiert arbeitet, das Wiederholen systematisiert und den Leistungsdruck managt, verschiebt seine Wahrscheinlichkeit massiv. Das Studium der Rechtswissenschaften belohnt in der Examensvorbereitung genau drei Dinge: Verständnis des Systems, Falltraining und Ausdauer. Ein Patentrezept gibt es nicht, wohl aber Muster, die sich bei erfolgreichen Absolventen wiederholen.
Klausurorientiert lernen statt nur Wissen sammeln
Korrektoren bewerten keine Wissensmengen, sondern Fallbearbeitung: Schwerpunkte erkennen, sauber im Gutachtenstil subsumieren, vertretbar argumentieren. Wer nur liest, lernt am Examen vorbei. Ab dem Hauptstudium gehört regelmäßiges Klausurenschreiben unter Echtbedingungen in jeden Lernplan, im Examensjahr mindestens eine Klausur pro Woche plus die Nachbereitung der Fehler. Wie die Falllösung formal überzeugt, zeigen die Artikel zu den besten Formulierungen im Gutachtenstil und zum perfekten Subsumieren. Die Schwerpunkte liegen dabei nicht gleichverteilt über jedes Rechtsgebiet: Zivilrecht stellt in den meisten Bundesländern die meisten Examensklausuren.
Repetitorium oder selbstbestimmte Examensvorbereitung?
Kaum ein Jurastudent kommt an der Frage vorbei, ein Muss ist das kommerzielle Repetitorium trotzdem nicht. Repetitorien geben Struktur und Druck von außen, kosten aber Geld und Tempo-Autonomie; manche schwören stattdessen auf Einzelunterricht, Lerngruppen oder das Uni-Rep. Nachweislich entscheidend ist nicht der Anbieter, sondern die Systematik: vollständiger Stoffdurchgang, aktives Wiederholen, Klausurenpraxis. Wie eine Vorbereitung ohne kommerziellen Anbieter gelingt, zeigt der Leitfaden Jura Examen ohne Repetitorium, die zehn wichtigsten Hebel bündelt der Artikel zur Jura Examensvorbereitung.
Wiederholen mit System: Karteikarten, Fälle und Multiple-Choice-Aufgaben
Vergessen ist der Normalfall, nicht der Unfall. Ohne Wiederholungssystem verpufft jede Lernwoche. Bewährt hat sich die Staffel aus Verstehen (Skript oder Langtext), aktivem Abrufen (Karteikarten im Wiederholungsintervall) und Anwenden (kleine Fälle und Multiple-Choice-Aufgaben mit Erläuterung). Wichtig ist der frühe Start: Wer erst im Examensjahr mit dem Wiederholen beginnt, schiebt einen zu großen Berg. Realistisch sind je nach Ausgangslage 12 bis 18 Monate strukturierte Vorbereitung, wenn du das Erste Staatsexamen erfolgreich und mit Ambitionen abschließen willst. Und wenn der Druck zu groß wird: Der Umgang mit Prüfungsangst im Jurastudium ist lernbar, und manchmal ist auch das Verschieben des Examens die klügere Entscheidung als der übereilte Antritt.
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Fazit: Das Prädikatsexamen bleibt wertvoll, aber es entscheidet nicht alles
Das Prädikatsexamen ab 9 Punkten öffnet weiterhin die kürzesten Wege in Justiz, Großkanzleien, Promotion und Notariat, die Abschlussnoten bleiben die härteste Währung des juristischen Arbeitsmarkts. Zugleich verliert die starre 9-Punkte-Grenze an Macht: Die Justiz stellt vielerorts ab 8 oder sogar 6,5 Punkten ein, Kanzleien rechnen in Punktesummen und akzeptieren Ausgleich durch LL.M. oder Promotion. Wer das Prädikat anstrebt, sollte im Jura-Studium früh klausurorientiert arbeiten und systematisch wiederholen, statt auf Glück zu hoffen. Und wer es verpasst, hat 2026 bessere Karten als jede Absolventengeneration zuvor. Der solideste erste Schritt ist ein Lernsystem, das Verstehen, Wiederholen und Falltraining verbindet, zum Beispiel mit dem kostenlosen BGB-AT-Einstieg auf jurahilfe.de.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Volljurist, Autor, Unternehmer und aktiver junger Familienvater mit vielseitigen Interessen und seit 2017 als Repetitor im Bereich der Individualnachhilfe tätig.
- Examensvorbereitung
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht



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