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Jura: Was kann man mit dem ersten Staatsexamen machen?

Junge Frau mit Brille sitzt nachdenklich am Schreibtisch vor ausgebreiteten Unterlagen

Du hast Monate in die Examensvorbereitung gesteckt, die staatliche Pflichtfachprüfung liegt hinter dir, und trotzdem steht auf keinem Dokument ein Titel. Mit dem ersten Staatsexamen bist du Jurist, aber noch kein Volljurist: Die Befähigung zum Richteramt nach § 5 Abs. 1 DRiG bekommst du erst nach Referendariat und zweiter juristischer Staatsprüfung. Trotzdem stehen dir schon jetzt Wege in Unternehmen, Verbände, Behörden und in die Wissenschaft offen.

Die juristische Ausbildung in Deutschland ist zweistufig aufgebaut, und die erste Stufe hast du mit dem Bestehen des ersten Staatsexamens abgeschlossen. Ob du das Referendariat anschließt, ist eine echte Entscheidung. Sie hängt an deiner Note, an deinen Interessen und Stärken und daran, wohin du beruflich willst.

Auf einen Blick:

  • Ohne zweites Examen gesperrt: Rechtsanwalt, Richterin, Staatsanwalt, Notar. Diese vier setzen zwingend die Befähigung zum Richteramt voraus.
  • Offen: Rechtsabteilungen, Compliance, Versicherungen, Verbände, Big Four, Verlage, Wissenschaft und weite Teile des öffentlichen Dienstes.
  • Im öffentlichen Dienst führt der realistische Weg meist über den gehobenen Dienst; der höhere Dienst in der Justiz verlangt die Befähigung zum Richteramt.
  • Viele Fakultäten verleihen nach dem ersten Examen einen akademischen Grad (Diplom-Jurist oder Magister iuris). Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Das Examen verfällt bundesrechtlich nicht, einzelne Länder erwarten den Antritt des Referendariats aber innerhalb weniger Jahre. Prüfe die Ausbildungsordnung deines Landes.

Tipp

Wenn du das Referendariat noch vor dir hast oder den Stoff auffrischen willst, findest du auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen. Der komplette BGB AT ist dauerhaft kostenlos nutzbar, ohne Zeitlimit.

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Zeitstrahl vom Studium der Rechtswissenschaft über die erste juristische Prüfung und das zweijährige Referendariat bis zur Befähigung zum Richteramt, mit Abzweig direkt in den Beruf
Abb. 1: Der Ausbildungsweg mit dem Abzweig nach der ersten Prüfung.

Rechtswissenschaft studiert, erstes Staatsexamen bestanden: Jurist oder Volljurist?

Die kurze Antwort: Jurist ja, Volljurist nein. Wer das Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen und die erste juristische Prüfung bestanden hat, darf sich Jurist oder Juristin nennen. Rechtswissenschaften als Studienfach führen damit zu einem vollwertigen Abschluss. Das gilt unabhängig davon, ob du noch studierend an einer weiteren Qualifikation arbeitest oder direkt einsteigst. Der Begriff selbst ist rechtlich nicht geschützt. Geschützt sind die Berufe dahinter.

Nach dem ersten juristischen Staatsexamen: was Klausur und Note wert sind

Kennzahlen zum ersten Staatsexamen: 70 Prozent Pflichtfachprüfung in der Endnote, DQR-Niveau 7, vier gesperrte Berufe, 24 Monate Referendariat
Abb. 3: Die vier Eckdaten des ersten Staatsexamens.

Nach der ersten juristischen Prüfung fragen viele zuerst nach der Note. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Die staatliche Pflichtfachprüfung macht in den meisten Ländern 70 Prozent der Endnote aus, der universitäre Teil 30 Prozent. Der Schwerpunkt wird universitär geprüft, die Pflichtfächer vom Landesjustizprüfungsamt. Geprüft werden die drei großen Rechtsgebiete: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Schriftlich in mehreren Klausuren, am Ende kommt die mündliche Prüfung dazu. Wer dort juristisch überzeugend argumentiert, holt oft mehrere Punkte heraus.

Für den Berufseinstieg zählt vor allem die Endnote. Als Gesamtnote beginnt das Prädikat vollbefriedigend bei 9,00 Punkten, bei einer einzelnen Klausur dagegen erst bei 10 Punkten. Ein Prädikat öffnet Türen, die anderen verschlossen bleiben, gerade in der Wirtschaftskanzlei und im höheren Dienst. Wie die Skala funktioniert, steht in unserem Überblick zur Jura Notenskala mit allen Notenstufen; was ein Prädikatsexamen praktisch bedeutet, klären wir separat.

Übrigens: Ein erfolgreiches Examen ist mehr als seine Zahl. Auch unterhalb des Prädikats ist das Examen kein Ausschlusskriterium. Viele Arbeitgeber außerhalb der Justiz schauen stärker auf Praktikum, Fremdsprachen und Spezialisierung als auf die zweite Nachkommastelle der Note.

Diplom-Jurist, Magister iuris oder Jurist Univ.: welchen Grad deine Uni verleiht

Viele juristische Fakultäten verleihen Absolventinnen und Absolventen der ersten Prüfung einen akademischen Grad, meist Diplom-Jurist oder Magister iuris. Das ist keine bundesweit einheitliche Praxis, sondern eine Entscheidung der jeweiligen Universität.

Ein durchsetzbarer Anspruch darauf besteht nicht. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 19. Juni 2013 (1 K 543/12 und 1 K 544/12) zwei Klagen gegen die Albert-Ludwigs-Universität abgewiesen: Das Unterbleiben einer Graduierung erschwere die Berufswahl nicht unverhältnismäßig, und die Hochschule verleihe auch bei anderen staatlich geprüften Studiengängen keine Grade. Ob eine Fakultät graduiert, bleibt damit ihre eigene Entscheidung, und diese Entscheidungen ändern sich: Freiburg selbst vergibt den Diplom-Grad inzwischen freiwillig auf Antrag. Frag deshalb beim eigenen Prüfungsamt nach, was dort aktuell gilt.

Praktisch relevant wird der Grad vor allem im Ausland und bei Bewerbungen außerhalb des Rechtsmarkts, wo ein Staatsexamen schwer einzuordnen ist. Innerhalb Deutschlands fragt kaum ein Arbeitgeber danach.

Ist das erste Staatsexamen ein Bachelor, LL.B. oder Master?

Formal keines von beidem. Das erste Staatsexamen ist ein grundständiges Studium mit staatlicher Abschlussprüfung und steht im tertiären Bildungsbereich in Deutschland außerhalb der Bachelor-Master-Systematik. Im Deutschen Qualifikationsrahmen wird es auf Niveau 7 eingeordnet, also auf Masterniveau. Wer sich außerhalb des Rechtsmarkts bewirbt, sollte das erklären, sonst wird der Abschluss juristisch unterschätzt.

Manche Fakultäten bieten begleitend einen Bachelor of Laws an, den du parallel zum Staatsexamensstudium erwerben kannst. Ein solcher LL.B. ist ein eigener Abschluss und in der Bewerbung leichter erklärbar. Wie er sich vom Staatsexamen unterscheidet, zeigt unser Artikel zum Bachelor of Laws und seinen Berufsaussichten.

Welche beruflichen Optionen hast du ohne das zweite juristische Staatsexamen?

Sehr viele, und deutlich mehr, als der Ruf des Berufsfelds vermuten lässt. Solche Stellen gibt es überall dort, wo juristisch gedacht, aber nicht prozessiert wird. Das juristische Fachwissen aus dem Hauptstudium ist überall dort gefragt, wo Verträge geschlossen, Risiken bewertet und Regeln ausgelegt werden. Verschiedene Möglichkeiten stehen offen, ohne dass du je eine Robe anziehen musst.

BerufsfeldMit erstem StaatsexamenWas verlangt wird
Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, NotarneinBefähigung zum Richteramt, also zweites Staatsexamen (§ 5 Abs. 1 DRiG, § 4 Abs. 1 BRAO, § 122 Abs. 1 DRiG, § 5 Abs. 5 BNotO)
Rechtsabteilung, Legal Counsel, CompliancejaFachwissen im einschlägigen Rechtsgebiet, oft Praktikum oder erste Berufserfahrung
Versicherung, Schadenregulierung, ProduktrechtjaZivilrecht und Versicherungsrecht, Verhandlungssicherheit
Big Four, Steuerberatung, Legal ConsultingjaSteuerrecht oder Wirtschaftsrecht; Steuerberaterprüfung nach § 36 Abs. 1 StBerG mit Praxiszeit möglich
Gehobener Dienst (Zoll, Bundeswehr, Verwaltung)meist jaAuswahlverfahren der Behörde, Einstieg typischerweise ab A 9
Höherer Dienst in der Justiz und MinisterialverwaltungneinBefähigung zum Richteramt, in der Praxis dazu ein Prädikat
Verbände, NGO, Politik, FachverlagejaSchreibstärke, Gesetzgebungsverständnis, Themenschwerpunkt
Wissenschaft, Lehrstuhl, Promotionjain der Regel Prädikatsexamen, Details je Promotionsordnung

Rechtsabteilung, Compliance und Versicherung

In Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten viele Juristinnen und Juristen mit nur einem Examen, oft als Referent oder Legal Counsel im Vertragsmanagement. Versicherungen setzen sie in der Schadenregulierung und in der Produktentwicklung ein. Compliance ist ein weiteres großes Feld, weil dort Regelwerke ausgelegt und interne Prozesse geprüft werden.

Auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen stellen ein. KPMG, EY Law, Deloitte und PwC Legal beschäftigen Absolventen mit erstem Examen in der Steuerberatung, im Legal Consulting und im Risikomanagement. Steuerrecht ist dabei ein besonders zugänglicher Einstieg, weil der Weg zum Steuerberater nicht über das zweite Examen führt. Als Wirtschaftsjurist oder Unternehmensberater arbeitest du dort juristisch fundiert, aber betriebswirtschaftlich eingebettet.

Tipp

Für den Einstieg in eine Rechtsabteilung zählt sicheres Handwerk im materiellen Recht. Mit den Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem hältst du Definitionen und Streitstände auch nach dem Examen abrufbereit, statt sie langsam zu verlieren.

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Verbände, Politik, Medien und Wissenschaft

Verbände und NGOs suchen Leute, die Gesetzentwürfe lesen und Stellungnahmen schreiben können. In der Politik arbeiten Juristen als wissenschaftliche Mitarbeiter in Fraktionen und Abgeordnetenbüros. Fachverlage stellen Redakteure und Produktmanager ein, und im juristischen Fachjournalismus ist das Examen ein starkes Pfund.

Die Wissenschaft ist der klassische Weg für alle, die im Studium Freude an der Seminararbeit hatten. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl kannst du promovieren und gleichzeitig unterrichten. Auch eine Anwaltskanzlei beschäftigt wissenschaftliche Mitarbeiter, die dort recherchieren und Schriftsätze vorbereiten.

Was mit dem ersten Staatsexamen nicht geht

Vier Berufe bleiben verschlossen. Rechtsanwalt und Anwältin wirst du auf dem deutschen Regelweg nur mit der Befähigung zum Richteramt, weil § 4 Abs. 1 BRAO genau das verlangt (daneben gibt es lediglich Sonderwege für europäische Rechtsanwälte). Für den Staatsanwalt schreibt § 122 Abs. 1 DRiG dasselbe vor, für das Notariat § 5 Abs. 5 BNotO, und das Richteramt selbst ohnehin.

Wer in einer Kanzlei als Anwalt auftreten will, kommt am Referendariat nicht vorbei. Was den Weg dorthin ausmacht, beschreibt unser Artikel dazu, wie man Anwalt, Richter oder Staatsanwalt wird. Eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei ist davon unberührt und ausdrücklich möglich.

Spaltenvergleich: Rechtsabteilung, gehobener Dienst und Wissenschaft gehen mit einem Examen, Anwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft und Notariat verlangen beide Staatsexamen
Abb. 2: Was mit einem Examen geht und was beide verlangt.

Jura im öffentlichen Dienst: Chancen für Juristinnen und Juristen mit einem Staatsexamen

Der öffentliche Dienst ist der größte Einzelarbeitgeber für Juristen ohne zweites Examen. Bund, Länder und Kommunen brauchen Leute, die Verwaltungsakte prüfen, Widersprüche bearbeiten und Vorschriften anwenden. Der Zugang ist allerdings anders geregelt als in der Wirtschaft, und die Laufbahn entscheidet über fast alles: Gehalt, Aufgaben, Aufstieg.

Gehobener Dienst als realistischer Einstieg

Die Anforderungen sind gehoben, unerreichbar ist die Laufbahn nicht: In mehreren Verwaltungsbereichen ist der Direkteinstieg in den gehobenen Dienst mit erstem Examen möglich, etwa bei Zoll und Bundeswehr. Flächendeckend gilt das nicht, manche Behörden verlangen eine Zusatzqualifikation. Der gehobene Dienst umfasst die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13; Einstiege liegen typischerweise bei A 9.

Der höhere Dienst ist heikler. In der Justiz und in weiten Teilen der Ministerialverwaltung verlangt er die Befähigung zum Richteramt, also beide Examina. Außerhalb der Justiz gibt es Ausnahmen: Manche Behörden lassen für den höheren Dienst einen Master oder ein gleichwertiges Studium genügen. Das ist von Land zu Land und von Ressort zu Ressort verschieden, und hier lohnt der Blick in die konkrete Laufbahnverordnung mehr als jede Faustregel.

Auswahlverfahren der Behörden: wie du dich bewerben kannst

Behörden schreiben Stellen öffentlich aus und wählen über ein formalisiertes Auswahlverfahren aus. Üblich sind ein strukturiertes Interview, ein schriftlicher Test und bei größeren Verfahren ein Assessment-Center. Anders als in der Kanzlei zählt hier neben der Note auch das nachgewiesene Interesse am Fachgebiet.

Schlag vor dem Bewerben die Laufbahnverordnung deines Bundeslandes auf. Sie sagt dir, welcher Abschluss für welche Laufbahngruppe genügt, und erspart dir Bewerbungen, die formal von vornherein scheitern.

Bundesagentur, Zoll und Ministerien als Arbeitgeber

Die Bundesagentur für Arbeit stellt Juristen im Arbeits- und Sozialrecht ein, die Zollverwaltung in der Sachbearbeitung der Hauptzollämter. Die Bundeswehr beschäftigt sie in der Wehrverwaltung, Polizeibehörden im Verwaltungsbereich. Bundesministerien besetzen Referentenstellen teils befristet. Das überbrückt die Wartezeit auf den Referendariatsplatz.

Auch international geht etwas. Auswärtiges Amt und Vereinte Nationen bilden für den diplomatischen Dienst beziehungsweise über eigene Nachwuchsprogramme aus; beide nehmen Hochschulabsolventen ohne zweites Examen. Dass die Juristenausbildung in Deutschland dort erklärungsbedürftig ist, gehört zum Bewerbungsalltag.

Hinweis

Wer sich zwischen Verwaltung und Wirtschaft noch nicht entschieden hat, verschafft sich mit den Multiple-Choice-Aufgaben zum Öffentlichen Recht schnell einen Eindruck davon, wie viel Freude die verwaltungsrechtliche Denkweise wirklich macht.

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Was verdient man mit dem ersten Staatsexamen?

Deutlich weniger als ein Volljurist in der Großkanzlei, aber solide. Eine amtliche Statistik speziell für Juristen mit nur einem Examen gibt es nicht; die verfügbaren Zahlen stammen aus Gehaltsportalen und beruhen auf Selbstauskünften. Das Portal Talentrocket nennt auf Basis von Stepstone-Daten ein durchschnittliches Jahresgehalt von rund 45.800 Euro brutto. Lies die folgenden Werte als Größenordnung, nicht als Zusage.

BereichJahresgehalt brutto (Portalangaben)Anmerkung
Durchschnitt über alle Bereicherund 45.800 EuroTalentrocket auf Basis von Stepstone-Selbstauskünften
Einstieg freie Wirtschaft, Ballungsräumerund 50.000 bis 55.000 EuroMünchen am unteren, Berlin am oberen Rand der genannten Werte
Vier bis neun Jahre Erfahrung45.000 bis 80.000 Eurostarke Spreizung nach Branche und Spezialisierung
Ab zehn Jahren Erfahrung60.000 bis 100.000 EuroSpitzenwerte in großen Unternehmen
Öffentlicher Dienst36.600 bis 58.750 Euroabhängig von Laufbahn, Erfahrungsstufe und Familienzuschlag

Einstiegsgehalt in der freien Wirtschaft

In der freien Wirtschaft liegen die genannten Einstiegsgehälter regional zwischen etwa 50.000 Euro in München und rund 55.000 Euro in Berlin, dazwischen Frankfurt und Hamburg. Mit vier bis neun Jahren Erfahrung reicht die Spanne auf 45.000 bis 80.000 Euro, nach zehn Jahren auf 60.000 bis 100.000 Euro. Spitzenwerte um 84.000 Euro erreichen vor allem spezialisierte Rollen in großen Unternehmen.

Die Zahlen sind Orientierung, keine Zusage. Sie schwanken stark mit Branche, Unternehmensgröße und Verhandlungsgeschick.

Besoldung und Entgelt im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst ist die Bandbreite enger, dafür ist die Kurve planbar. Für Juristen mit einem Examen werden dort Jahresgehälter von etwa 36.600 bis 58.750 Euro genannt, abhängig von Laufbahn, Erfahrungsstufe und Familienzuschlag. Verbeamtung, Jobsicherheit und Arbeitszeitmodelle gleichen einen Teil des Gehaltsabstands aus.

Zum Vergleich lohnt der Blick auf die andere Seite: Was Anwältinnen und Anwälte mit zwei Examina verdienen, liegt in der Spitze um ein Vielfaches darüber. Ein Justiziar im Unternehmen und der Syndikusanwalt zeigen die Zwischenstufen.

Juristisch bleiben oder neu orientieren? Berufseinstieg nach Interessen und Stärken

Bevor du Bewerbungen schreibst, lohnt eine ehrliche Zwischenbilanz. Die Frage ist nicht nur, was möglich ist, sondern was du davon willst. Deine Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Studium sind übertragbar, auch weit über den Rechtsmarkt hinaus.

Drei typische Ausgangslagen nach dem Examen

Die erste: Du hast ein gutes Examen und willst in die Justiz oder in eine Kanzlei. Dann ist das Referendariat gesetzt, und alles andere ist Überbrückung. Die zweite: Du hast bestanden, aber ohne Prädikat, und die klassischen Wege reizen dich ohnehin nicht. Dann ist der direkte Berufseinstieg oft der schnellere und zufriedenere Weg.

Die dritte Lage ist die unangenehmste. Du bist erschöpft, willst erstmal raus und weißt nicht, ob du je zurückwillst. Auch dafür gibt es eine gute Nachricht: Die Entscheidung muss nicht heute fallen, das Examen läuft dir nicht weg. Wenig hilfreich finde ich in dieser Lage den Rat, einfach durchzuziehen; wer ohne Überzeugung ins Referendariat geht, bricht es überdurchschnittlich oft ab.

Bewerben mit dem ersten Staatsexamen: worauf Arbeitgeber achten

Erkläre im Anschreiben, was dein Abschluss bedeutet. Viele Personalabteilungen außerhalb des Rechtsmarkts wissen nicht, dass ein erstes Staatsexamen auf Masterniveau liegt und was staatliche Pflichtfachprüfung und Schwerpunkt unterscheiden. Ein Satz dazu räumt das aus.

Dazu kommt das Übliche und trotzdem Entscheidende: Praktikum im Zielbereich, ein erkennbarer Schwerpunkt, Sprachen. Wie du das in einem juristischen Lebenslauf anordnest, entscheidet mit über die Einladung. Wer sich im Steuerrecht oder im Datenschutz positioniert, bewirbt sich in einem engeren Markt mit weniger Konkurrenz.

Welche Rolle Examensnote und Klausur im Auswahlverfahren spielen

Je näher der Arbeitgeber an der Justiz sitzt, desto härter zählt die Note. In der Großkanzlei und im höheren Dienst ist das Prädikat faktisch Eintrittskarte. In Unternehmen, Verbänden und Verlagen verschiebt sich das Gewicht auf Erfahrung und Passung.

Eine einzelne schlechte Klausur im Examen wiegt dabei fast nie so schwer, wie sie sich anfühlt. Entscheidend ist die Endnote, und die hat viele Bausteine.

Welcher Studiengang nach dem Jurastudium: Bachelor of Laws, Master oder Promotion?

Weiterstudieren ist eine echte Alternative zum sofortigen Berufseinstieg, und es ist kein Ausweichmanöver. Ein zusätzlicher Abschluss schärft dein Profil, öffnet Spezialisierungsmöglichkeiten und verbessert die Karrierechancen dort, wo das Examen allein austauschbar wirkt.

LL.B. als paralleler Abschluss neben dem Staatsexamen

Einige Fakultäten vergeben einen Bachelor of Laws auf Antrag, wenn du bestimmte Studienleistungen erbracht hast, teils sogar rückwirkend nach bestandenem Examen. Der LL.B. ist international verständlich und hilft bei Arbeitgebern, die mit dem Staatsexamen wenig anfangen können. Frag beim Prüfungsamt nach, ob deine Uni das anbietet.

Master of Laws: wann sich der Studiengang in Rechtswissenschaft lohnt

Ein LL.M. ist der häufigste Zusatzabschluss nach dem ersten Examen. Sinnvoll wird er, wenn er eine Lücke schließt: Wirtschaftsrecht, IT-Recht, Steuerrecht, internationales Recht. Masterstudiengänge im Ausland bringen zusätzlich Sprache und Netzwerk, kosten aber Geld und ein Jahr Studiendauer. Wer die Sprache schon im Studium mitnimmt, tut sich dort leichter: Legal English und den Fremdsprachennachweis kannst du früh erledigen.

Ein LL.M. ersetzt kein zweites Examen und macht dich zu keinem Volljuristen. Er verschafft Fachwissen und ein Signal, mehr nicht. Wann sich das rechnet, rechnet unser Artikel zum Master of Laws mit Gehalts- und Karriereperspektive durch; für den grundständigen Weg gibt es den Überblick zum Wirtschaftsrecht-Studium.

Promotion in Jura ohne zweites Examen

Promovieren kannst du mit dem ersten Examen, und das ist der übliche Weg: Die meisten juristischen Doktoranden beginnen zwischen erstem Examen und Referendariat. Die Fakultäten verlangen dafür in der Regel ein Prädikatsexamen, häufig ab neun Punkten, teilweise auch eine bestimmte Note in der Schwerpunktbereichsprüfung. Details regelt jede Promotionsordnung selbst. Was das an Zeit und Geld bedeutet, steht in unserem Artikel zur Promotion in Jura mit Voraussetzungen, Dauer und Kosten.

Tipp

Wer nach dem Examen weiterstudiert, verliert das materielle Recht schnell aus dem Griff. Auf jurahilfe.de kannst du dasselbe Thema kompakt oder ausführlich lesen: kompakt zum schnellen Wiederholen vor dem Referendariat, ausführlich, wenn du ein Rechtsgebiet neu aufbaust.

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Referendariat, zweite Prüfung und beide Staatsexamina im Vergleich

Das Referendariat ist der juristische Vorbereitungsdienst und dauert je nach Land 24 Monate. Es setzt das Bestehen des ersten Staatsexamens voraus und endet mit der Prüfung, aus der das zweite Staatsexamen hervorgeht. Es ist der einzige Weg zur zweiten juristischen Staatsprüfung und damit zur Befähigung zum Richteramt. Wie die Stationen ablaufen, beschreibt unser Artikel zum Ablauf des Rechtsreferendariats.

Wann das zweite juristische Staatsexamen Pflicht ist

Immer dann, wenn du einen der vier reglementierten Berufe anstrebst, also Anwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft oder Notariat. Auch der höhere Justizdienst und viele Ministerialpositionen setzen es voraus. Für alles andere ist es eine Option, keine Pflicht. Welches der beiden Examina für welche Karriere schwerer wiegt, vertieft unser Vergleich zu erstem und zweitem Staatsexamen.

Kann man das Referendariat später nachholen?

Ja, aber nicht unbegrenzt. Das DRiG überlässt die Zulassung zum Vorbereitungsdienst dem Landesrecht (§ 5d Abs. 6 DRiG) und kennt selbst keine Verfallsfrist. Einzelne Länder wie Baden-Württemberg und Thüringen sehen allerdings vor, dass die Zulassung abgelehnt werden soll, wenn das Examen mehr als vier Jahre zurückliegt, außer es liegt ein wichtiger Grund vor. Andere Länder kennen keine solche Regel.

Kläre deshalb früh, welche Frist für dein Land gilt. Zwei weitere Dinge solltest du einplanen. Erstens gibt es Wartezeiten auf den Platz, in Berlin und Hamburg zuletzt rund zwei Jahre, während Bayern und Baden-Württemberg praktisch ohne Wartezeit vermitteln. Zweitens wird der Stoff nicht leichter: Wer lange raus ist, braucht länger für die Auffrischung, gerade im Strafrecht und im Öffentlichen Recht.

Verbesserungsversuch: die Note noch einmal verbessern

Wenn dich die Note stört und sie deinen Berufswunsch blockiert, ist der Verbesserungsversuch der geordnete Weg. Er ist aber nicht überall gleich ausgestaltet: Mehrere Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, kennen keinen eigenständigen Verbesserungsversuch, sondern nur die Notenverbesserung nach bestandenem Freiversuch. Details je Land stehen in unserem Artikel zum Verbesserungsversuch mit Kosten und Fristen; wer noch vor dem Examen steht, findet im Freischuss und Abschichten die Vorstufe dazu. Ist der erste Anlauf schiefgegangen, stehen die Fristen und Wege danach im Artikel zum Jura Examen durchgefallen.

Meine Einschätzung: Ein Verbesserungsversuch lohnt vor allem, wenn ein konkretes Ziel daran hängt, etwa Promotion oder Großkanzlei. Wer ohnehin nicht juristisch weiterarbeiten will, gewinnt dadurch nichts. Ohne dieses Ziel kostet er ein halbes Jahr Lebenszeit für eine Zahl, nach der später kaum jemand fragt.

Fazit: das erste Examen ist ein Abschluss, kein Zwischenschritt

Mit dem ersten Staatsexamen bist du Jurist mit einem Abschluss auf Masterniveau, und der öffnet Türen in Unternehmen, Verbänden, Wissenschaft und in weite Teile des öffentlichen Dienstes. Verschlossen bleiben nur die vier reglementierten Berufe, für die das Gesetz die Befähigung zum Richteramt verlangt. Die Kehrseite: In der Justiz und in der Großkanzlei kommst du ohne zweites Examen nicht an, und der Gehaltsabstand zum Volljuristen bleibt bestehen.

Wer sich bestmöglich aufstellen will, entscheidet früh, ob er juristisch bleibt oder das Fachwissen in ein anderes Feld trägt. Wenn du das Referendariat noch vor dir hast oder für den Wiedereinstieg das materielle Recht auffrischen musst, kannst du den kompletten BGB AT auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos lernen, mit Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben in einem durchgehenden Lernpfad.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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