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Jura Notenskala: Noten & Punkte im Jurastudium erklärt

Jurastudent hält seine Klausur mit der Note 18 Punkte in den Händen

16.512 Examensklausuren, ein einziges Mal 18 Punkte: In Nordrhein-Westfalen hat im gesamten Jahr 2022 genau eine Klausur die Bestnote erreicht. Die Jura Notenskala reicht von 0 bis 18 Punkten und kennt sieben Notenstufen, geregelt in der JurPrNotSkV. Bestanden hast du ab 4 Punkten, ab 9 Punkten beginnt das Prädikat. Die Luft nach oben bleibt allerdings ungenutzt: Das obere Drittel der Skala wird praktisch nie vergeben. Wer die Notenskala im Jurastudium nicht kennt, hält eine 8 für schwach, obwohl sie über dem Durchschnitt liegt. Dieser Artikel erklärt dir alle Noten und Punkte, zeigt die echte Notenverteilung im Staatsexamen und sagt ehrlich, was dieses Bewertungssystem taugt.

Auf einen Blick

  • Die juristische Notenskala reicht von 0 bis 18 Punkten mit sieben Notenstufen, von ungenügend bis sehr gut (§ 1 JurPrNotSkV).
  • Bestanden ist eine Klausur ab 4 Punkten („ausreichend“), die Gesamtnote „vollbefriedigend“ ab 9,00 Punkten gilt als Prädikat.
  • Der Klausur-Durchschnitt im Ersten Staatsexamen liegt real zwischen 4 und 6 Punkten (NRW 2022: 5,69 Punkte), die häufigste Einzelnote war 2 Punkte.
  • Im Zweiten Staatsexamen erreichten 2024 nur 0,04 Prozent die Note „sehr gut“.
  • Die Notenstufe „vollbefriedigend“ stammt aus Preußen, eingeführt 1923.

Tipp

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Die Jura Notenskala im Überblick: Noten und Punkte von 0 bis 18

Die Notenskala für Juristen ist bundesweit einheitlich geregelt, und zwar in der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV) vom 3. Dezember 1981. Sie gilt für beide Staatsexamina in allen 16 Bundesländern. Jede Klausur, jede Hausarbeit im Studium und jede mündliche Prüfung wird auf dieser Skala von 0 bis 18 Punkten bewertet.

Die sieben Notenstufen der juristischen Notenskala

Für Einzelleistungen wie Klausuren und Hausarbeiten teilt § 1 JurPrNotSkV die Punktzahl in sieben Notenstufen ein. Es werden nur ganze Punkte vergeben:

NotePunkteDefinition laut Verordnung
sehr gut16 bis 18eine besonders hervorragende Leistung
gut13 bis 15eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
vollbefriedigend10 bis 12eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung
befriedigend7 bis 9eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
ausreichend4 bis 6eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht
mangelhaft1 bis 3eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung
ungenügend0eine völlig unbrauchbare Leistung

Lies die Definitionen ruhig zweimal. „Befriedigend“ bedeutet in den Rechtswissenschaften eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen in jeder Hinsicht entspricht. Was an der Schule eine glatte 3 wäre, ist hier schon mehr, als der Durchschnitt tatsächlich erreicht. Dazu gleich mehr bei der Notenverteilung.

Jura Notenskala von 0 bis 18 Punkten als Balken mit sieben Notenstufen, Bestehensgrenze bei 4 Punkten und Prädikatsgrenze bei 9,00 Punkten
Abb. 1: Die Jura-Notenskala nach § 1 JurPrNotSkV mit Bestehens- und Prädikatsgrenze

Einzelnote und Gesamtnote: zwei Ebenen, eine Skala

Die Skala hat eine zweite Ebene, die viele Jurastudenten erst im Examen kennenlernen. Während Einzelnoten nur ganze Punkte kennen, wird die Gesamtnote im Staatsexamen als Durchschnitt mit zwei Dezimalstellen berechnet. Für diese Gesamtbewertung zieht § 2 JurPrNotSkV eigene Grenzen:

GesamtnotePunktzahl
sehr gut14,00 bis 18,00
gut11,50 bis 13,99
vollbefriedigend9,00 bis 11,49
befriedigend6,50 bis 8,99
ausreichend4,00 bis 6,49
mangelhaft1,50 bis 3,99
ungenügend0 bis 1,49

Die Grenzen verschieben sich also nach unten: Ein „gut“ als Gesamtnote beginnt schon bei 11,50 Punkten statt bei 13, ein „sehr gut“ bei 14,00 statt bei 16. Der Verordnungsgeber wusste offenbar selbst, dass niemand über sechs Klausuren hinweg konstant 16 Punkte schreibt. Für dich heißt das: Achte immer darauf, ob von einer Einzelnote oder einer Gesamtnote die Rede ist. Ein „vollbefriedigend“ in der Klausur beginnt bei 10 Punkten, als Examensgesamtnote bei 9,00.

Wie viele Punkte du zum Bestehen brauchst

Bestanden ist eine einzelne Klausur ab 4 Punkten. Für das Erste Staatsexamen brauchst du je nach Bundesland zusätzlich eine bestimmte Zahl bestandener Klausuren und einen Mindestdurchschnitt. In Nordrhein-Westfalen etwa ist der schriftliche Teil nicht bestanden, wenn mehr als die Hälfte der sechs Aufsichtsarbeiten mit mangelhaft oder ungenügend bewertet ist oder der Durchschnitt unter 3,50 Punkten liegt (§ 20 JAG NRW), selbst wenn einzelne Klausuren stark waren. Genau daran scheitern reale Kandidaten: Die Auswertung der NRW-Examensdaten 2022 dokumentiert einen Prüfling, der mit einem Schnitt von 5,16 Punkten durchfiel, weil vier seiner sechs Klausuren mangelhaft waren, während ein anderer mit 3,5 Punkten Schnitt bestand. Die Bestehensgrenze ist also keine reine Durchschnittsfrage, sondern hängt an den Regeln deines Bundeslandes.

Notenskala im Jurastudium: Warum der Maßstab so hart ist

Die Notenskala im Jurastudium funktioniert nach einer eigenen Logik. Wer sie mit der Schule oder anderen Studiengängen vergleicht, versteht sie falsch und frustriert sich unnötig. Der Kern: Die Skala ist nach oben offen gebaut, wird dort aber nicht benutzt. Das obere Drittel von 13 bis 18 Punkten existiert in der Notengebung im Jurastudium fast nur auf dem Papier.

Vier gewinnt: Was hinter dem Spruch steckt

„Vier gewinnt“ ist der wohl bekannteste Satz der Juristenausbildung. Er bedeutet: Mit 4 Punkten hast du bestanden, und angesichts der Durchfallquoten ist das bereits ein Erfolg. Rund 27 Prozent der Kandidaten scheiterten 2024 am staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung, wie unsere Auswertung der Jura-Durchfallquote im Staatsexamen zeigt. Der Spruch ist also keine Ausrede fauler Studenten, sondern realistische Statistik. Trotzdem lohnt der zweite Blick: Wer sich von Anfang an nur auf das Bestehen ausrichtet, verschenkt Chancen. Zwischen 4 Punkten und dem Prädikat liegt der Bereich, in dem sich Bewerbungen entscheiden.

Jura-Notenskala und Schulnoten: das Paralleluniversum

Die Jura-Notenskala lässt sich nicht sauber in Schulnoten übersetzen, und genau das führt zu absurden Missverständnissen. Ein Klassiker aus dem Familienkreis: „Vollbefriedigend? Das ist doch eine 3 plus?“ In Wahrheit ist ein vollbefriedigendes Examen eine Leistung, die nur rund ein Fünftel bis ein Drittel der Absolventen erreicht, je nachdem, welches Examen man betrachtet. Wer im juristischen Staatsexamen 9 Punkte schreibt, gehört zur Spitzengruppe seines Jahrgangs. Wer an der Uni in einer BWL-Klausur eine 1,7 holt, liegt dagegen im breiten Mittelfeld seines Fachs. Deshalb gilt: Juristische Noten immer nur an der juristischen Verteilung messen. Personalabteilungen von Kanzleien wissen das übrigens genau, Verwandte beim Weihnachtsessen eher nicht.

Notenverteilung im Staatsexamen: die echten Zahlen 2024

Wie hart die Notenskala tatsächlich angewendet wird, zeigt die amtliche Statistik. Das Bundesamt für Justiz veröffentlicht jährlich die Ausbildungsstatistik zu beiden juristischen Staatsprüfungen. Die aktuellen Zahlen für den Prüfungsjahrgang 2024 wurden am 30. Juni 2026 veröffentlicht. Sie zeigen ein Bewertungssystem, das seine eigene Skala nur zur Hälfte nutzt.

Notenverteilung im Ersten Staatsexamen: was Absolventen erreichen

Von den erfolgreichen Kandidaten der Ersten Juristischen Prüfung 2024 erreichten 36,7 Prozent die Gesamtnote „vollbefriedigend“ oder besser. Ein „sehr gut“ schafften bundesweit 0,5 Prozent. Der 36,7-Prozent-Wert täuscht allerdings, denn die Erste Juristische Prüfung besteht aus zwei Teilen: Die staatliche Pflichtfachprüfung liefert 70 Prozent der Gesamtnote, die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung 30 Prozent. Die Schwerpunktnoten fallen notorisch besser aus und heben die Gesamtnote an. Im staatlichen Teil allein, also in den Examensklausuren, sieht die Notenverteilung deutlich nüchterner aus, wie die NRW-Zahlen gleich zeigen. Rechnet man die rund 27 Prozent Durchgefallenen ein, relativiert sich das Bild zusätzlich: Ein Prädikat erreicht eben nur ein gutes Drittel derer, die bestehen, nicht ein Drittel derer, die antreten.

Zweites Staatsexamen: noch weniger Bestnoten

Im Zweiten Staatsexamen, das jeder Referendar am Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes ablegt, wird die Skala noch enger ausgelegt. 2024 schlossen 21,7 Prozent der erfolgreichen Kandidaten mit „vollbefriedigend“, „gut“ oder „sehr gut“ ab. Die Bestnote „sehr gut“ erreichten 0,04 Prozent. In absoluten Zahlen: Von 8.084 bestandenen Prüfungen trugen etwa drei die Note „sehr gut“. Ein Bewertungssystem, das seine höchste Note an weniger als einen von zweitausend Absolventen vergibt, benutzt sie faktisch nicht.

Durchschnittspunktzahl und häufigste Note: der NRW-Befund

Wie sich die Noten innerhalb der Skala verteilen, haben die Professoren Jörn Griebel und Roland Schimmel für Nordrhein-Westfalen untersucht. Sie werteten alle 16.512 Examensklausuren des Jahrgangs 2022 aus, geschrieben von 2.752 Prüflingen. Die Durchschnittspunktzahl über alle Klausuren: 5,69 Punkte, also mitten im „ausreichend“. Der Durchschnitt liegt damit zwischen 4 und 6 Punkten, eine volle Notenstufe unter dem „befriedigend“, das die Verordnung für durchschnittliche Leistungen vorsieht. Die am häufigsten vergebene Einzelnote war nicht etwa 5 oder 6, sondern 2 Punkte: 13,47 Prozent aller Klausuren. Es gab damit ungefähr so viele Klausuren mit 2 Punkten wie mit 10 bis 18 Punkten zusammen. Nur jede siebte Klausur erreichte überhaupt ein zweistelliges Ergebnis, und nur 110 von 2.752 Prüflingen (3,9 Prozent) hielten einen zweistelligen Schnitt über alle sechs Klausuren. Anders gesagt: Es braucht 25 Prüflinge, um einen Kandidaten hervorzubringen, um den sich Arbeitgeber streiten.

Vier Statistik-Karten zur Jura-Notenskala in der Praxis: Durchschnitt 5,69 Punkte, häufigste Note 2 Punkte, eine 18-Punkte-Klausur von 16.512, 0,04 Prozent sehr gut im Zweiten Staatsexamen
Abb. 2: Die Notenskala in der Praxis: Kernzahlen aus NRW 2022 (Griebel/Schimmel) und der BfJ-Statistik 2024

Bundesländer im Vergleich: die Noten-Lotterie

Die Notenskala ist bundesweit einheitlich, ihre Anwendung nicht. Je nach Bundesland fällt die Notenverteilung drastisch unterschiedlich aus. 2024 erreichten in Niedersachsen 44,8 Prozent der erfolgreichen Kandidaten im Ersten Examen ein „vollbefriedigend“ oder besser, in Mecklenburg-Vorpommern nur 21,4 Prozent. Mehr als das Doppelte, bei identischer Skala und vergleichbarem Stoff. Wer Richter oder Staatsanwalt werden will, konkurriert später aber bundesweit mit denselben Notengrenzen. Dass der Prüfungsort die Prädikatschance mitbestimmt, ist einer der am schwersten zu rechtfertigenden Befunde dieses Notensystems.

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Prädikatsexamen und Vollbefriedigend: die 9-Punkte-Grenze

Die wichtigste Linie der ganzen Skala verläuft bei 9,00 Punkten. Dort beginnt als Gesamtnote das „vollbefriedigend“, kurz VB, und damit das, was traditionell als Prädikat gilt.

Ab wann ein Prädikat vorliegt

Ein Prädikat liegt nach verbreitetem Verständnis ab der Gesamtnote „vollbefriedigend“ vor, also ab mindestens 9 Punkten. Gesetzlich definiert ist der Begriff nicht. Manche Arbeitgeber und Landesjustizverwaltungen zählen großzügiger auch das obere „befriedigend“ ab 8,00 Punkten dazu, andere verlangen zwei Examina mit VB, das sogenannte Doppelprädikat. Was das Prädikatsexamen für Großkanzlei, Justiz und Promotion konkret bedeutet, wie viel Prozent es schaffen und welche Wege ohne Prädikat offenstehen, liest du im eigenen Artikel zum Prädikatsexamen in Jura.

Warum Juristen 9 von 18 Punkten feiern

Von außen betrachtet ist es kurios: Juristen feiern die Hälfte der erreichbaren Punktzahl als Auszeichnung. 9 von 18 Punkten, 50 Prozent, Sekt. In jedem anderen Studiengang wäre das eine mittelmäßige Leistung. Auf der juristischen Notenskala ist es die Eintrittskarte für das Richteramt, die Karriere als Anwalt in der Großkanzlei und die Wissenschaft. Der Grund liegt in der Verteilung: Wenn der Durchschnitt aller Examensklausuren bei 5,69 Punkten liegt, ist eine 9 eben weit überdurchschnittlich, und ein „vollbefriedigend“ mit 10 bis 12 Punkten in einer Einzelklausur erst recht. Die Skala misst nicht den Anteil gelöster Aufgaben, sondern sortiert einen Jahrgang. Das darf man wissen, bevor man seine erste 6-Punkte-Klausur betrauert.

18 Punkte in Jura: die Bestnote, die praktisch niemand bekommt

18 Punkte sind das Einhorn der Juristenausbildung. Es gibt sie, theoretisch. § 1 JurPrNotSkV definiert die Bestnote nüchtern als „eine besonders hervorragende Leistung“. Die Praxis macht daraus: eine Leistung, die es nicht geben darf.

Einmal 18 Punkte bei 16.512 Klausuren

Die NRW-Auswertung von Griebel und Schimmel liefert die Zahl: Unter allen 16.512 Examensklausuren des Jahres 2022 wurde exakt eine einzige mit 18 Punkten bewertet. 17 Punkte gab es elfmal, 16 Punkte 36-mal. Das gesamte Notensegment „sehr gut“ machte 0,29 Prozent aller Klausuren aus. Und kein einziger der 2.752 Prüflinge erreichte einen „sehr guten“ oder auch nur „guten“ Gesamtschnitt über seine sechs Klausuren; der beste Jahrgangs-Durchschnitt lag bei 13,83 Punkten. Unter Jurastudenten kursiert dazu seit Generationen ein Spruch: 18 Punkte bekommt niemand, 17 der liebe Gott und 16 der Ersteller der Klausur. Ebenso hartnäckig hält sich die Geschichte von dem Professor, der zur Demonstration des perfekten Gutachtens eine eigene Musterlösung als Klausur einreichte und 17 Punkte zurückbekam. Ob sie sich je so zugetragen hat, ist nicht belegt. Dass sie jeder sofort glaubt, sagt mehr über das Notensystem als jede Statistik.

17 Punkte für eine fast perfekte Arbeit: der Fall Ron Straßburg

Wie nah die Anekdote an der Realität liegt, zeigt ein dokumentierter Fall aus dem Jahr 2026. Der Potsdamer Jurastudent Ron Straßburg erhielt vom Erstkorrektor seiner Zivilrechtsklausur im Ersten Staatsexamen 18 Punkte, verbunden mit dem Votum, es liege eine „herausragende und beeindruckende Leistung“ vor; der Korrektor „verneige“ sich. Der Zweitkorrektor setzte 15 Punkte an, man einigte sich auf 17. Straßburgs erste Reaktion auf die eigene Note, nachzulesen im LTO-Interview: „Ist hier ein Schreibfehler unterlaufen?“ Wenn selbst der Kandidat einer der besten Examensklausuren des Landes zuerst an einen Fehler glaubt, hat sich die Botschaft der Skala verselbstständigt: Ganz oben ist kein Platz, für niemanden.

Woher die Notenskala kommt: Juristenausbildung seit 1923

Warum eigentlich 18 Punkte? Warum „vollbefriedigend“, ein Wort, das außerhalb der Juristenausbildung niemand benutzt? Die Antwort ist historisch, und sie ist älter, als viele denken.

Vollbefriedigend: eine preußische Erfindung

Die Notenstufe „vollbefriedigend“ wurde 1923 in Preußen eingeführt: Zum 1. August 1923 wurde sie dort offizielle Prüfungsnote; zuvor existierte das Prädikat nur als interner Vermerk der Justizverwaltung. Über hundert Jahre später prägt dieselbe Notenstufe unverändert die Karrierewege angehender Juristen. Kaum ein anderes Detail zeigt so deutlich, wie viel Beharrungskraft in diesem Bewertungssystem steckt: Die Bundesrepublik hat die Skala aus einer Zeit übernommen, in der Frauen gerade erst zu den juristischen Prüfungen zugelassen worden waren.

Die Verordnung von 1981: die JurPrNotSkV

Ihre heutige Form erhielt die Skala durch die Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981. Sie vereinheitlichte die Punktwerte und Notenstufen bundesweit und gilt seither praktisch unverändert. Die Juristenausbildung hat sich seitdem mehrfach gewandelt, der Schwerpunktbereich kam hinzu, der Stoffumfang wuchs. Die Skala blieb. Alle Reformvorschläge, sie zu ersetzen oder auch nur zu modernisieren, sind bislang gescheitert.

Kritik an der juristischen Notenskala: antiquiert und unfair?

Man kann die juristische Notenskala als ehrwürdige Tradition verteidigen. Man kann sie auch für das halten, was die Daten nahelegen: ein Bewertungssystem, das seine eigene Skala nicht ernst nimmt, messbare Ungerechtigkeiten produziert und trotzdem nicht reformiert wird. Die Kritik kommt längst nicht mehr nur von frustrierten Examenskandidaten, sondern aus der Rechtswissenschaft selbst.

Verlangen die Examensklausuren zu viel?

Griebel und Schimmel ziehen aus ihrer Auswertung der 16.512 NRW-Noten einen unbequemen Schluss: Wenn selbst die besten Prüflinge eines kompletten Jahrgangs keine Bestnoten erreichen, stimmt womöglich etwas mit den Prüfungen nicht. Eine Klausur, die von niemandem sehr gut gelöst werden kann, sei „gleichermaßen ungeeignet und unzumutbar“. Die beiden Professoren verweisen auf das Bundesverfassungsgericht: Prüfungen beschränken die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und dürfen nach dessen Rechtsprechung nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, Az. 1 BvR 419/81). Wenn faktisch durchschnittliche Leistungen systematisch als unterdurchschnittlich bewertet werden, der Durchschnitt also eine ganze Notenstufe unter dem dafür vorgesehenen „befriedigend“ liegt, stellt sich die Frage nach der Validität der Prüfung. Wonach Korrektoren im Einzelnen werten und wie viel davon überhaupt am juristischen Wissen hängt, ordnet der Artikel zur Bewertung von Jura-Klausuren ein. Ihr Fazit ist deutlich: Vielleicht ist die oft als beste Prüfung der Welt gerühmte juristische Staatsprüfung „in Wirklichkeit eine der schlechtesten“. Eine parallele Studie von Adrian Hemler und Malte Krukenberg zeigt außerdem: Die Examensklausuren sind über die Jahrzehnte immer umfangreicher und schwieriger geworden, vor allem seit den 1990er-Jahren.

Diskriminierung in der Prüfung: was Studien zeigen

Noch schwerer wiegt ein zweiter Befund. Eine im Auftrag des nordrhein-westfälischen Justizministeriums erstellte Studie von Andreas Glöckner, Emanuel Towfigh und Christian Traxler wertete rund 20.000 Ergebnisse beider juristischer Staatsprüfungen in NRW aus den Jahren 2006 bis 2016 aus. Das Ergebnis: Frauen und Kandidaten mit Migrationshintergrund erhalten systematisch schlechtere Noten, auch bei gleichem Abiturschnitt, gleichem Alter und gleichem Prüfungstermin. Im Zweiten Staatsexamen erreichten Kandidaten mit Migrationshintergrund zu 6,7 Prozent ein Prädikat, die Vergleichsgruppe ohne zu 30,9 Prozent, ein Abstand von 24 Prozentpunkten. Die Forscher empfehlen unter anderem gemischt besetzte Prüfungskommissionen und Prüfer, die die Vornoten der Kandidaten nicht kennen. Umgesetzt ist davon wenig. Ein Notensystem, in dem die mündliche Prüfung ohne Anonymität über Zehntelpunkte und damit über Karrieren entscheidet, hat diese Befunde nicht zufällig produziert.

Schwerpunktbereichsprüfung: die eingebaute Noteninflation

Ein weiterer Konstruktionsfehler steckt in der Gesamtnote des Ersten Examens selbst. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung macht 30 Prozent der Endnote aus und wird an den Fakultäten deutlich milder benotet als die staatliche Pflichtfachprüfung. Zweistellige Schwerpunktnoten sind der Normalfall, im staatlichen Teil die Ausnahme. Das verzerrt die Aussagekraft der Gesamtnote: Zwei Kandidaten mit identischer Endnote können im staatlichen Teil Welten trennen. Arbeitgeber reagieren darauf, indem sie längst getrennt nach der Note im staatlichen Teil fragen. Selbst der Jurastudent mit dem 18-Punkte-Votum, Ron Straßburg, plädiert dafür, den Schwerpunkt aus der Examensnote zu streichen, weil dessen Benotung „bekanntlich alles verzerrt“. Wenn sogar die Profiteure des Systems seine Reform fordern, ist das ein Argument mehr.

Warum sich trotzdem nichts ändert

Die Befunde liegen seit Jahren auf dem Tisch, die Reformdebatte ist so alt wie die Kritik. Geändert hat sich: nichts Wesentliches. Eine ehrliche Erklärung dafür muss auch die Anreize benennen. Über Reformen der Juristenausbildung entscheiden Juristen, die in diesem System erfolgreich waren: Ministerialbeamte, Prüfungsamtsleiter, Professoren, fast ausnahmslos Träger von Prädikatsexamina. Wer die Auslese gewonnen hat, hält sie erfahrungsgemäß eher für ein Gütesiegel als für ein Problem. Das seltene Prädikat funktioniert zugleich als Knappheitswährung, die den Wert der eigenen Qualifikation sichert. Dazu kommt ein praktisches Argument der Justizverwaltungen: Die strenge Skala erlaubt feine Differenzierung bei der Einstellung. Nur nutzt sich auch dieses Argument ab, denn angesichts des Juristenmangels senken die Länder ihre Notenanforderungen längst; Richter und Staatsanwälte werden inzwischen in mehreren Bundesländern ohne Doppelprädikat eingestellt. Wie groß der Personalengpass in der Justiz ist, zeigen die Zahlen zum Juristenmangel. Das System hält also an einer Skala fest, deren Härte es bei Bedarf selbst unterläuft. Ob man das mit uns „antiquiert und elitär“ nennt oder vorsichtiger „reformbedürftig“: Die sachlichen Argumente für ein Notensystem, das seine Bestnoten nicht vergibt, den Prüfungsort zur Lotterie macht und messbare Diskriminierung toleriert, werden dünner mit jedem Jahrgang.

Jura Noten umrechnen: Punkte in Prozent und andere Systeme

Eine amtliche Umrechnung der Jura-Punkte in Schulnoten, Prozentwerte oder das Bachelor-System gibt es nicht. Die Skala ist ein eigenes Koordinatensystem. Trotzdem brauchst du gelegentlich eine Übersetzung, etwa für Bewerbungen im Ausland, Stipendien oder schlicht fürs Familienessen. Dafür taugen Orientierungswerte, solange klar ist, dass sie hinken.

Notenskala in Prozent: die Umrechnungstabelle

Die folgende Tabelle ordnet die Notenstufen grob ein. Die Prozentangaben zeigen, wie viele der erfolgreichen Absolventen 2024 die jeweilige Gesamtnote im Ersten und Zweiten Staatsexamen erreicht haben (Quelle: Bundesamt für Justiz). Sie sind der ehrlichste Umrechnungskurs, den es gibt:

Punkte (Gesamtnote)NoteSchulnoten-OrientierungAnteil 1. Examen 2024Anteil 2. Examen 2024
14,00 bis 18,00sehr gut1+0,5 %0,04 %
11,50 bis 13,99gut136,2 % (mit sehr gut: 36,7 % vb+)21,7 % (vb und besser, inkl. sehr gut)
9,00 bis 11,49vollbefriedigend1- bis 2+
6,50 bis 8,99befriedigend2größter Teil der Bestandenen
4,00 bis 6,49ausreichend3 bis 4zweitgrößte Gruppe, enthält den Klausur-Durchschnitt
unter 4,00nicht bestanden5 bis 6rund 27 % (1. Examen, staatl. Teil) bzw. 12,5 % (2. Examen)

Wichtig zur Einordnung: Die Schulnoten-Spalte ist bewusst großzügig übersetzt, weil sie die Seltenheit der Note abbildet, nicht die 50-Prozent-Optik. Ein „vollbefriedigend“ entspricht vom Jahrgangsrang her eher einer Eins als der wörtlichen „3 plus“. Prozentschlüssel einzelner Übungen an Universitäten (etwa „ab 50 Prozent der Punkte bestanden“) sind lehrstuhlinterne Hilfsmittel und nicht Teil der Verordnung.

LL.B., ECTS und internationale Abschlüsse

Für den Vergleich mit Bachelor- und Masterabschlüssen (LL.B., LL.M.) nutzen Universitäten Zuordnungstabellen, die die 18-Punkte-Skala auf die Dezimalnoten von 1,0 bis 5,0 übertragen; die ECTS-Einstufung arbeitet dagegen mit Ranganteilen des Jahrgangs. Beides führt zu dem bekannten Effekt, dass juristische Noten im Vergleich unterbewertet wirken. Wer sich international bewirbt, sollte deshalb nie die nackte Punktzahl übersetzen, sondern die Perzentile mitliefern: „9,2 Punkte, oberes Drittel des Jahrgangs“ sagt einer ausländischen Law School mehr als jede umgerechnete Dezimalnote. Einige Prüfungsämter stellen dafür auf Antrag Ranglisten-Bescheinigungen aus.

Was die Notenskala für deine Klausuren bedeutet

So ernüchternd die Statistik wirkt, für dein Studium lässt sich aus ihr etwas Konstruktives ziehen. Die Skala bestraft nicht dich persönlich, sie bewertet alle nach demselben harten Maßstab. Wer das weiß, kann seine Noten realistisch einordnen und gezielt verbessern, statt an ihnen zu verzweifeln.

Realistische Ziele: von der ersten Klausur zur Examensnote

In den ersten Klausuren des Jurastudiums sind 4 bis 6 Punkte normal und kein Grund zur Panik. Schließlich steht das Grundstudium erst am Anfang eines langen Wegs, wie der Überblick zum Aufbau und Ablauf des Jurastudiums zeigt. Der Gutachtenstil ist eine eigene Technik, die niemand aus der Schule mitbringt. 7 bis 9 Punkte in einer Anfängerklausur sind bereits ein starkes Signal, alles Zweistellige ist herausragend. Wichtiger als die absolute Punktzahl ist die Entwicklung: Wer von 4 auf 7 kommt, hat mehr gelernt als jemand, der konstant 8 schreibt. Und weil die Examensnote am Ende über den Jahrgangsvergleich entsteht, zählt vor allem, dass du die Technik der Falllösung beherrschst. Wie du systematisch bessere Jura-Klausuren schreibst und den Gutachtenstil vom Obersatz bis zur Subsumtion sauber anwendest, haben wir in eigenen Artikeln aufgeschrieben.

Examensnoten verbessern: was wirklich zählt

Wie du von einem 6-Punkte-Schnitt aus konkret auf vollbefriedigend zuarbeitest, rechnet der Artikel Jura Klausur Note verbessern durch. Drei Hebel bringen erfahrungsgemäß am meisten. Erstens: Klausuren schreiben, viele, unter Echtbedingungen; die Examensklausur ist eine Fertigkeit, kein Wissenstest. Zweitens: sauber subsumieren lernen, denn die Punkte liegen in der Anwendung am Sachverhalt, nicht in auswendig gelernten Definitionen. Drittens: den Stoff dauerhaft verfügbar halten statt kurz vor der Prüfung anzulesen; eine durchdachte Examensvorbereitung plant die Wiederholung von Anfang an mit. Wer durchgefallen ist, findet übrigens im Artikel Staatsexamen nicht bestanden, was tun? die nächsten Schritte, vom Verbesserungsversuch bis zur Remonstration. Und falls der Prüfungsdruck selbst das Problem ist: Auch gegen Prüfungsangst im Jurastudium gibt es erprobte Strategien.

Tipp

Einmal verstanden heißt noch lange nicht behalten. Das Wiederholungssystem von jurahilfe.de bringt dir jede Karteikarte genau dann zurück, kurz bevor du sie vergessen würdest. So bleibt der Stoff bis zur Klausur präsent, bei minimalem Aufwand.

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Fazit: Eine Skala, die ihr oberes Drittel nicht nutzt

Die Jura Notenskala ist schnell erklärt und schwer zu akzeptieren. Sieben Notenstufen, 0 bis 18 Punkte, bestanden ab 4, Prädikat ab 9,00. Gelebt wird davon nur die untere Hälfte: Der Klausur-Durchschnitt liegt zwischen 4 und 6 Punkten, die häufigste Einzelnote in der NRW-Auswertung war eine 2, und die Bestnote existiert mit einem Fall unter 16.512 Klausuren praktisch nicht. Eine Skala, die 1923 in Preußen ihre entscheidende Stufe bekam und seit 1981 unverändert gilt, sortiert weiter jeden Jahrgang, mit belegten Verzerrungen nach Bundesland, Geschlecht und Herkunft. Bis eine Reform kommt, hilft dir vor allem eins: die Spielregeln besser zu kennen als die Konkurrenz und deine Noten an der echten Verteilung zu messen statt an Schulmaßstäben. Die Technik dafür kannst du systematisch trainieren, etwa mit den verlinkten Kompaktskripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben von jurahilfe.de, die genau die Falllösungs-Routine aufbauen, an der Examensnoten hängen.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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