Grundstudium, große Scheine, Zwischenprüfung, Schwerpunkt, Examen: Wer sich fürs Jurastudium einschreibt, hört diese Begriffe ständig, aber selten den roten Faden dahinter. Der Aufbau des Jurastudiums folgt bundesweit demselben Muster. Auf das Grundstudium folgt das Hauptstudium mit dem Schwerpunktbereich, danach die Examensvorbereitung und die Erste Juristische Prüfung, also das erste Staatsexamen. Den Rahmen setzt das Deutsche Richtergesetz (§ 5 DRiG), ausgefüllt wird er von den Prüfungsordnungen der Länder. Wer den Ablauf früh kennt, plant Scheine und Examensvorbereitung nicht auf den letzten Drücker.
Auf einen Blick:
- Das Jurastudium hat drei Phasen: Grundstudium (rund vier Semester), Hauptstudium mit Schwerpunktbereich und Examensvorbereitung (rund ein Jahr).
- Pflichtstoff sind Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht, dazu Grundlagenfächer, Schlüsselqualifikationen und eine fremdsprachige Rechtsveranstaltung.
- Die Zwischenprüfung nach dem Grundstudium ist Pflicht; wer sie endgültig nicht besteht, wird bundesweit fürs Studium der Rechtswissenschaft gesperrt.
- Die Erste Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 Prozent) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 Prozent).
- Volljurist ist man erst nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen.
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Wie ist das Jurastudium aufgebaut? Ablauf und Phasen im Überblick
Das Jurastudium gliedert sich in Grundstudium, Hauptstudium und Examensvorbereitung. Im Grundstudium lernst du die Grundlagen der drei Rechtsgebiete und legst die Zwischenprüfung ab. Im Hauptstudium vertiefst du den Stoff, sammelst die großen Scheine und absolvierst den Schwerpunktbereich. Am Ende steht die Erste Juristische Prüfung, das erste Staatsexamen.
Wer Jura studieren will, sollte den Ablauf früh kennen. Anders als fast jeder andere Studiengang läuft Jura nicht auf einen Bachelor zu, sondern auf ein Staatsexamen. Die Regelstudienzeit liegt je nach Hochschule bei neun bis zehn Semestern, das Richtergesetz gibt viereinhalb Jahre vor; wie lange das Studium tatsächlich dauert, liest du im Detail im Beitrag zur Dauer des Jurastudiums. Für den Aufbau des Studiums zählt vor allem die Reihenfolge der Etappen, nicht die exakte Semesterzahl. Ob du überhaupt zum Studium zugelassen wirst, hängt am NC und am Abitur; diese Zulassungsvoraussetzungen klärt der Überblick zu NC und Abischnitt im Jurastudium, und wie Jura auch ohne Abitur geht, zeigt der eigene Beitrag dazu, hier geht es um den Aufbau nach der Einschreibung.
| Phase | Ungefähre Semester | Inhalte | Prüfungen und Scheine |
|---|---|---|---|
| Grundstudium | 1.–4. Semester | Grundlagen in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht; juristische Methodik; Grundlagenfächer | Anfängerklausuren, Grundlagenschein, Zwischenprüfung |
| Hauptstudium | ab dem 5. Semester | Vertiefung, Nebengebiete, Schwerpunktbereich, Praktikum und Schlüsselqualifikationen | Große Scheine (Übungen für Fortgeschrittene), Seminar, Schwerpunktprüfung |
| Examensvorbereitung | rund ein Jahr | Wiederholung des gesamten Pflichtstoffs, Klausurentraining, Repetitorium | Staatliche Pflichtfachprüfung (erstes Staatsexamen) |
Die drei Phasen: Grundstudium, Hauptstudium und Examensvorbereitung
Das Grundstudium umfasst rund die ersten vier Semester und legt das Fundament in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Das Hauptstudium baut darauf auf: Hier holst du die Übungen für Fortgeschrittene und wählst deinen Schwerpunktbereich. Die Examensvorbereitung ist keine offizielle Studienphase, aber praktisch die wichtigste: rund ein bis zwei Semester, in denen du den gesamten Pflichtstoff für die Klausuren wiederholst.
Diese drei Phasen greifen ineinander. Wer im Grundstudium schludert, merkt es spätestens in der Examensvorbereitung, weil dort alles zusammenkommt. Zwischen Grund- und Hauptstudium liegt die Zwischenprüfung als Zäsur. Kurz gesagt: Das Studium ist ein langer Anlauf auf ein einziges großes Examen.
Staatsexamen oder Bachelor of Laws (LL.B.): die zwei Wege
Wer klassisch auf Richterin, Staatsanwalt oder Anwältin zusteuert, studiert auf das Staatsexamen. Daneben gibt es den Bachelor of Laws (LL.B.) und den Master of Laws (LL.M.), die eher auf Wirtschaftsjuristen und internationale Laufbahnen zielen. Der entscheidende Unterschied: Nur das Staatsexamen führt über das Referendariat zur Befähigung zum Richteramt und damit zum Volljuristen.
Für den Aufbau heißt das: Dieser Beitrag beschreibt den staatsexamensbezogenen Studiengang Rechtswissenschaft. Ein LL.B. dagegen läuft strukturell wie ein normales Bachelorstudium mit Modulen und Credit Points, und auch viele LL.B.-Absolventen wechseln später ins Staatsexamen. Der Master of Laws (LL.M.) wiederum ist ein postgraduales Studium, das auf einen ersten akademischen Grad aufbaut; für die klassische Juristenausbildung bleibt aber das Staatsexamen der Maßstab.
Studium der Rechtswissenschaft: warum es keine Module gibt
Das Studium der Rechtswissenschaft ist nicht in Module mit Credit Points gepackt wie viele Bachelorstudiengänge. Stattdessen besuchst du Vorlesungen, begleitende Arbeitsgemeinschaften und Übungen, deren Leistungsnachweise über Klausuren und Hausarbeiten laufen. Am Ende zählt nicht die Summe von Modulnoten, sondern die staatliche Prüfung. Das Studium der Rechtswissenschaften ist im klassischen Jurastudium bundesweit ähnlich aufgebaut, auch wenn jedes Land eigene Regeln hat.
Das hat Folgen fürs Lernen. Niemand nimmt Studierende an die Hand und hakt Module ab. Du musst selbst dafür sorgen, dass der Stoff aus dem ersten Semester bis zum Examen präsent bleibt. Genau daran scheitern viele, nicht am einzelnen Schein.
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Das Grundstudium: die ersten Semester im Jurastudium
Das Grundstudium umfasst die ersten rund vier Semester und führt in die drei großen Rechtsgebiete ein. Studierende besuchen dazu Vorlesungen und begleitende Arbeitsgemeinschaften. Du lernst die juristische Methodik, den Gutachtenstil und die Grundstrukturen von Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Öffentliches Recht und Strafrecht kommen dabei früh dazu. Parallel sammelst du die ersten Scheine und steuerst schon im vierten Fachsemester auf die Zwischenprüfung zu.
Was du im Grundstudium lernst: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht
Im Grundstudium lernst du die Anfängerbereiche der drei Pflichtfächer: im Zivilrecht, dem Privatrecht, den BGB Allgemeinen Teil und das Schuldrecht, im Strafrecht den Allgemeinen Teil und erste Delikte, im Öffentlichen Recht das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte. Dazu kommen Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder juristische Methodenlehre.
Der Einstieg über den Gutachtenstil und die Subsumtion ist entscheidend, weil er in jeder Klausur verlangt wird. Viele Studenten unterschätzen im Erstsemester, wie sehr es auf die Technik ankommt, nicht nur auf das Auswendiglernen. Wer das Grundschema der Fallbearbeitung früh beherrscht, hat es im ganzen Studium leichter.
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Grundlagenscheine, Arbeitsgemeinschaften und die ersten Klausuren
Neben den Vorlesungen besuchst du Arbeitsgemeinschaften, kleine Gruppen, in denen wissenschaftliche Mitarbeiter den Stoff mit den Studierenden an Fällen üben. Hier lernst du, wie man eine Klausur tatsächlich schreibt. Der Grundlagenschein aus einem Fach wie Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie ist in den meisten Ländern Pflicht und geht oft schneller unter, als man denkt.
Die ersten Klausuren und die kleine Hausarbeit sind zugleich Teil der Zwischenprüfung. Nimm sie ernst. Sie entscheiden, ob du überhaupt ins Hauptstudium darfst.
Die Zwischenprüfung: die erste große Hürde
Die Zwischenprüfung weist nach, dass du für das Hauptstudium geeignet bist. Sie besteht meist nicht aus einer einzigen Prüfung, sondern aus mehreren Anfängerklausuren und einer Hausarbeit in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht, verteilt über die ersten Fachsemester. Wer sie endgültig nicht besteht, verliert den Prüfungsanspruch und wird bundesweit fürs Jurastudium gesperrt.
Die genauen Regeln stehen in der Studien- und Prüfungsordnung deiner Universität und unterscheiden sich von Land zu Land. Meist darfst du eine nicht bestandene Klausur ein- oder zweimal wiederholen. Für Studierende ist sie die erste ernste Hürde. Die Zwischenprüfung ist keine Schikane, sondern eine frühe Standortbestimmung: Sie zeigt, ob deine Technik trägt.
Das Hauptstudium: Vertiefung und die großen Scheine
Nach bestandener Zwischenprüfung beginnt das Hauptstudium. Jetzt geht es in die Tiefe: Vertiefungsvorlesungen in allen drei Rechtsgebieten, dazu Nebengebiete wie Handels-, Arbeits- oder Verwaltungsprozessrecht. Der Sprung vom Grund- zum Hauptstudium ist deutlich: Im Zentrum stehen jetzt die großen Scheine und der Schwerpunktbereich.

Übungen für Fortgeschrittene: die großen Scheine in allen drei Rechtsgebieten
Die großen Scheine erwirbst du in den Übungen für Fortgeschrittene in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Pro Rechtsgebiet musst du dafür in der Regel eine Klausur und eine Hausarbeit bestehen. Diese Leistungsnachweise sind Voraussetzung, um zur Ersten Juristischen Prüfung zugelassen zu werden.
Die Hausarbeiten im Hauptstudium sind anspruchsvoller als alles aus dem Grundstudium: mehr Seiten, mehr Rechtsprechung, echte Streitstände. Plan sie nicht mitten in die Klausurenphase. Wer beides gleichzeitig stemmt, verliert an beiden Fronten.
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Pflichtpraktika und Seminare im Hauptstudium
Zum Studium gehört ein Praktikum, meist mehrere Wochen in der vorlesungsfreien Zeit bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung oder in einer Anwaltskanzlei. Es gibt einen ersten Eindruck von der Praxis, auf die das Referendariat später zielt. Dazu kommen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Rhetorik oder Mediation, die das Richtergesetz ausdrücklich verlangt (§ 5a DRiG).
Ein Seminar mit eigener schriftlicher Arbeit und Vortrag rundet das Hauptstudium ab und bereitet auf das wissenschaftliche Arbeiten im Schwerpunkt vor. Viele nutzen es, um im späteren Schwerpunktbereich Fuß zu fassen.
Der Schwerpunktbereich: deine juristische Spezialisierung
Der Schwerpunktbereich ist der universitäre Teil der Ersten Prüfung und deine erste echte Spezialisierung. Du wählst ein Themenfeld, etwa Wirtschaftsrecht, Strafrechtspflege, Völker- und Europarecht oder Medizinrecht, und vertiefst es über mehrere Semester. Viele Studierende wählen hier nach Interesse. Er ist der Teil des Studiums, den du am stärksten selbst gestaltest.
So wählst du deinen Schwerpunktbereich
Den Schwerpunktbereich wählst du meist gegen Ende des Hauptstudiums aus dem Angebot deiner Fakultät. Jede juristische Fakultät bietet eigene Schwerpunktbereiche an. Sinnvoll ist ein Feld, das dich interessiert und idealerweise zu deinem angestrebten Beruf passt. Die Prüfung besteht je nach Universität aus Seminararbeit, Klausur und mündlicher Prüfung.
Verrenne dich nicht in taktischen Überlegungen zur Note. Ein Schwerpunkt, der dich interessiert, wird fast immer besser als einer, den du nur wegen eines vermeintlich milden Prüfers wählst. Welche Felder sich anbieten, ordnet der Beitrag zum besten Schwerpunkt im Jurastudium ein.
30 Prozent der Note: Schwerpunkt und Pflichtfachprüfung im Verhältnis
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ein, die staatliche Pflichtfachprüfung mit 70 Prozent (§ 5d DRiG). Der Schwerpunkt ist damit ein gewichtiger, oft berechenbarer Notenbaustein, weil die Prüfungen universitär und meist etwas milder ausfallen als das staatliche Examen.
| Teil | Wer prüft | Prüfungsform | Anteil an der Gesamtnote |
|---|---|---|---|
| Pflichtfachprüfung (staatlich) | Landesjustizprüfungsamt | Mehrere Klausuren in Zivil-, Straf- und Öffentlichem Recht plus mündliche Prüfung | 70 Prozent |
| Schwerpunktbereichsprüfung (universitär) | Die eigene Universität | Je nach Fakultät Seminararbeit, Klausur und mündliche Prüfung | 30 Prozent |

Trotzdem entscheidet der staatliche Teil über Prädikat oder nicht. Wie sich die Punkte zu einer Note zusammensetzen, zeigt die Jura-Notenskala; ab wann von einem Prädikatsexamen die Rede ist, erklärt der eigene Beitrag dazu.
Examensvorbereitung und Erste Juristische Prüfung
Nach den großen Scheinen und dem Schwerpunkt kommt die intensivste Phase des Studiums: die Examensvorbereitung. Die meisten Studierenden nehmen sich dafür ein bis zwei zusätzliche Semester. Rund ein Jahr lang wiederholst du den gesamten examensrelevanten Pflichtstoff und trainierst Klausuren unter Zeitdruck. Am Ende steht die staatliche Pflichtfachprüfung.
Repetitorium und das letzte Lernjahr vor dem Examen
In der Examensvorbereitung arbeitest du den kompletten Pflichtstoff systematisch durch, meist mit einem Repetitorium. Du kannst ein kommerzielles Repetitorium wählen oder das kostenlose Uni-Repetitorium, oft ergänzt durch einen Klausurenkurs. Kern der Phase ist nicht neues Wissen, sondern Wiederholung und regelmäßiges Klausurenschreiben.
Wichtiger als die Wahl des Reps ist die eigene Struktur. Wer nur konsumiert und keine Klausuren schreibt, geht schlecht vorbereitet ins Examen. Diese Phase entscheidet über die Note stärker als jedes einzelne Semester davor.
Tipp: Verstehen, wiederholen, testen: In dieser Reihenfolge bleibt der Examensstoff hängen. Genau diesen Pfad bildet das mehrstufige Lernsystem von jurahilfe.de ab, von kompakten Skripten über Karteikarten im Wiederholungssystem bis zu Multiple-Choice-Aufgaben am Fall, alles miteinander verlinkt.
Ablauf der staatlichen Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus mehreren mehrstündigen Klausuren in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, gefolgt von einer mündlichen Prüfung. Diese Erste juristische Staatsprüfung fragt Zivilrecht ebenso ab wie Strafrecht und Öffentliches Recht. Die genaue Zahl der Klausuren, meist sechs, je nach Bundesland fünf bis acht, legt das jeweilige Landesjustizprüfungsamt fest. Bestehst du beide Teile, hast du die Erste Juristische Prüfung bestanden.
Wie viele durch dieses Examen fallen, ist kein Geheimnis: Die Durchfallquote im ersten Staatsexamen liegt seit Jahren im Bereich von rund einem Viertel. Das macht die Examensvorbereitung zur eigentlichen Bewährungsprobe des Studiums.
Freischuss und Notenverbesserung
Der Freischuss (Freiversuch) erlaubt dir, das Examen einmal zusätzlich abzulegen, wenn du dich früh genug meldest, in den meisten Ländern nach dem achten Fachsemester. Fällst du durch, gilt der Versuch als nicht unternommen. Bestehst du, kannst du das Ergebnis in einem Verbesserungsversuch noch einmal antreten und die bessere Note behalten.
Die genauen Fristen regelt jedes Bundesland selbst. Der Freischuss ist ein starker Anreiz, zügig zu studieren, denn er kostet im schlechtesten Fall nichts. Viele Absolventen mit Prädikat verdanken es dem Verbesserungsversuch.
Nach dem Studium: Referendariat und Zweites Staatsexamen
Mit dem ersten Staatsexamen bist du noch kein Volljurist. Es folgt der juristische Vorbereitungsdienst, das Rechtsreferendariat, das rund zwei Jahre dauert und dich durch mehrere Stationen führt: Zivilgericht, Strafrechtspflege beziehungsweise Staatsanwaltschaft, Verwaltung, Anwaltschaft und eine Wahlstation, die viele für ein Auslandsstudium nutzen. Begleitet wird es von Arbeitsgemeinschaften und einer eigenen Vergütung, der Unterhaltsbeihilfe.
Den Abschluss bildet das Zweite Staatsexamen mit Klausuren, einem Aktenvortrag und einer mündlichen Prüfung. Erst danach hast du die Befähigung zum Richteramt und bist Volljurist, offen für alle klassischen juristischen Berufe. Die juristische Ausbildung umfasst damit das erste und zweite juristische Staatsexamen; erst mit Absolvierung beider Prüfungen ist sie abgeschlossen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen ist das Studium abgeschlossen, aber noch nicht die Ausbildung: Das Rechtsreferendariat ist die eigentliche Berufsvorbereitung. Damit zählt die Juristenausbildung zu den längsten grundständigen Studiengängen im tertiären Bildungsbereich in Deutschland. Wie der Weg zu Richter, Staatsanwalt oder Anwalt weitergeht, zeigt der eigene Beitrag dazu. Und wer sich fragt, wie hart der Weg ist, findet in der Einordnung zur Schwierigkeit des Jurastudiums ehrliche Zahlen.
Der Aufbau des Jurastudiums ist damit klar: ein langer, gestufter Anlauf auf zwei Staatsexamina. Wer die Etappen kennt und den Pflichtstoff von Anfang an im Zusammenhang lernt, etwa mit den aufeinander aufbauenden Lernpfaden und Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de, kommt durch jede Phase souveräner.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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