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Richter Gehalt: Besoldung R1 bis R10 & Netto 2026

Justizpalast München bei Nacht, Sitz bayerischer Gerichte

Ein Richter in Bayern bekommt zum Berufsstart 688 Euro mehr im Monat als sein Kollege im Saarland, für dieselbe Arbeit. Das Richter Gehalt heißt offiziell Besoldung: Bezahlt wird nach der Besoldungsordnung R, und der Einstieg in der Besoldungsgruppe R1 liegt Anfang 2026 je nach Bundesland zwischen 4.826 und 5.514 Euro brutto im Monat. An den obersten Bundesgerichten sind es über 16.000 Euro. Ob sich die Richterlaufbahn finanziell lohnt, entscheidet sich aber nicht am Bruttogehalt allein, sondern an Netto-Vorteilen, Pension und dem Vergleich mit Kanzlei und Unternehmen.

Auf einen Blick

  • Einstiegsgehalt (R1): je nach Bundesland 4.826 bis 5.514 Euro brutto monatlich (DRB-Ländervergleich, Jahresbeginn 2026)
  • Mit Berufserfahrung steigt die Besoldung automatisch: in der höchsten Stufe von R1 sind es rund 7.900 Euro, nach Beförderung in R2 über 8.500 Euro
  • Netto-Vorteil: Richter zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung, dazu Beihilfe plus private Krankenversicherung
  • Bundesrichter am BGH (R 6): 11.372,63 Euro; Präsidenten der Bundesgerichte (R 10): 16.084,36 Euro (Stand der letzten Bundesanpassung)
  • Im Gehaltsvergleich: Großkanzlei-Einsteiger verdienen im Schnitt 139.000 Euro im Jahr, die Justiz zahlt rund 60.000 Euro, dafür mit Pension und Unkündbarkeit
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Wie viel verdient ein Richter? Die Besoldung von Richtern im Überblick

Ein Richter verdient beim Berufseinstieg zwischen 4.826 und 5.514 Euro brutto im Monat, je nach Bundesland. Mit den Jahren steigt die Besoldung automatisch über Erfahrungsstufen, in der Endstufe der Besoldungsgruppe R1 auf knapp 8.000 Euro. Bundesrichter erhalten über 11.000 Euro, die Präsidenten der obersten Gerichte rund 16.000 Euro monatlich.

Richter verhandeln nicht über ihr Gehalt: Jeder Euro steht in der Besoldungstabelle ihres Dienstherrn. Verhandlungsgeschick, Boni oder Provisionen spielen keine Rolle. Das unterscheidet die Justiz grundlegend von Kanzlei und Unternehmen, wo Juristinnen und Juristen ihr Einkommen individuell aushandeln.

Infografik: Stationen vom Jurastudium bis zur R-Besoldung mit Beträgen, vom Richter auf Probe in R1 bis zu den Bundesgerichten mit R2 bis R 10
Abb. 1: Vom Studium zur R-Besoldung, die Stationen und Beträge im Überblick

Warum Richterinnen und Richter kein Gehalt, sondern eine Besoldung bekommen

Richter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Staat schuldet ihnen keine Vergütung für geleistete Arbeit, sondern eine amtsangemessene Alimentation: Er muss sie und ihre Familie lebenslang so versorgen, dass sie wirtschaftlich unabhängig sind. Das folgt aus Art. 33 Abs. 5 GG und sichert zugleich die richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 GG ab. Ein Richter, der finanziell vom Wohlwollen der Regierung abhängt, wäre nicht unabhängig.

Diese Alimentation ist einklagbar. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) die Berliner Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 für verfassungswidrig erklärt, weil sie zu niedrig war. Als Untergrenze gilt seither unter anderem: Die Besoldung muss mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Am selben Tag entschied das Gericht (2 BvL 6/17 u.a.), dass Richtern mit mehr als zwei Kindern höhere Zuschläge zustehen.

Wer legt die Vergütung von Richtern fest?

Seit der Föderalismusreform 2006 gibt es 17 Besoldungsgesetzgeber: Jedes Bundesland besoldet seine Richter nach einer eigenen Landesbesoldungsordnung, der Bund seine Bundesrichter nach dem Bundesbesoldungsgesetz mit der Bundesbesoldungsordnung R. Die Grundstruktur ist überall gleich, die Beträge sind es nicht. Genau deshalb verdient ein Berufseinsteiger in München mehr als in Saarbrücken. Auch die Versorgung und Beihilfen für Richter und Staatsanwälte regelt jeder Dienstherr selbst, und die Anpassungsrunden laufen in Bund und Ländern getrennt.

Besoldungsgruppe R erklärt: Von R1 bis R10

Die Besoldungsordnung R umfasst zehn Besoldungsgruppen. R1 und R2 tragen die Masse der Justiz in den Ländern, R3 bis R5 die Leitungsämter der Landesgerichte, R6 bis R10 die obersten Bundesgerichte. Wer wo eingruppiert ist, hängt am Amt, nicht an der Leistung.

BesoldungsgruppeTypische Ämter
R1Richter am Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht; Staatsanwälte
R2Vorsitzende Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht, Richter am Finanzgericht, Oberstaatsanwälte
R3 bis R5Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Präsidenten von Land- und Obergerichten
R6 bis R9Richter und Vorsitzende Richter an den obersten Bundesgerichten, Präsidenten großer Obergerichte
R 10Präsidenten der obersten Bundesgerichte (BGH, BVerwG, BFH, BAG, BSG)

Besoldungsgruppe R1: Der Standard für Richter und Staatsanwälte

Fast jede juristische Karriere in der Justiz beginnt in der Besoldungsgruppe R 1. Sie gilt für Richter an Amtsgerichten, Landgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten genauso wie für Staatsanwälte. Wer nie ein Beförderungsamt anstrebt, bleibt sein ganzes Berufsleben in R1 und steigt trotzdem stetig auf: über die Erfahrungsstufen.

Erfahrungsstufen: So steigt die Besoldung automatisch

Innerhalb jeder Besoldungsgruppe wächst das Grundgehalt in Erfahrungsstufen. In Bayern etwa durchläuft ein Richter die R1-Stufen im Zwei-Jahres-Rhythmus: von 5.253,69 Euro (Stufe 2, Stand Februar 2025) bis 7.850,43 Euro in der Endstufe. Ein Antrag ist dafür nicht nötig, die Stufe steigt mit der Dienstzeit. Leistungszulagen wie in der freien Wirtschaft gibt es nicht, dafür ist der Verlauf bis zur höchsten Stufe planbar wie ein Fahrplan.

Zulagen und Familienzuschlag

Zum Grundgehalt kommen Zuschläge. Der Familienzuschlag honoriert Ehe und Kinder: Beim Bund sind es 171,28 Euro für Verheiratete und 317,66 Euro mit einem Kind; ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag um 456,06 Euro je Kind deutlich an (Stand März 2024), eine direkte Folge der Karlsruher Rechtsprechung zu kinderreichen Richterfamilien. Dazu kommen Amtszulagen für bestimmte Funktionen, in Bayern zum Beispiel 275,43 Euro, etwa für weitere aufsichtführende Richter am Amtsgericht. Wer an ein oberstes Landesgericht wechselt oder Ausbildungsaufgaben übernimmt, kann ebenfalls Zulagen erhalten.

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Richter Einstiegsgehalt 2026: Was Berufseinsteiger verdienen

Das Einstiegsgehalt liegt Anfang 2026 zwischen 4.826 Euro im Saarland und 5.514 Euro in Bayern, brutto pro Monat für ledige Berufseinsteiger. Das zeigt der aktuelle Ländervergleich des Deutschen Richterbunds (DRB). 688 Euro Unterschied für identische Arbeit an vergleichbaren Gerichten; nach der DRB-Rechnung sind das rund 12 Prozent.

Richter auf Probe: Das Gehalt nach dem zweiten Staatsexamen

Wer nach dem zweiten Staatsexamen in die Justiz eintritt, wird zunächst Richter auf Probe. Die Besoldung ist dieselbe wie bei Lebenszeitrichtern: R1, beginnend in den ersten Stufen der Tabelle. Nach frühestens drei, spätestens fünf Jahren folgt die Ernennung auf Lebenszeit (§ 12 DRiG). Voraussetzung für die Einstellung sind regelmäßig zwei Prädikatsexamina; ob dafür 9 Punkte reichen, hängt vom Bundesland und der Bewerberlage ab. Nach dem Referendariat ist der Berufseinstieg damit deutlich später erreicht als bei Anwälten, dafür von Tag eins mit voller R1-Besoldung.

Einstiegsgehalt nach Bundesland: Bayern bis Saarland

Der DRB-Ländervergleich vom Jahresbeginn 2026 zeigt, wie weit die Bundesländer auseinanderliegen:

RangBundeslandR1-Einstiegsgehalt (brutto/Monat, ledig)
1Bayern5.514 Euro
2Hamburg5.402 Euro
3Hessen5.389 Euro
16Saarland4.826 Euro

Berlin folgt auf Platz vier; am unteren Ende stehen Bremen als drittletztes und Sachsen-Anhalt als vorletztes Land, direkt vor dem Saarland. Jedes Land hat eine eigene Landesbesoldungsordnung R. Ob du im Land Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz oder in Sachsen-Anhalt ernannt wirst, entscheidet deshalb unmittelbar über dein Bruttogehalt, bei ansonsten gleichem Amt.

Baden-Württemberg, Hamburg & Co: Warum die Unterschiede wachsen

Mit der Berufserfahrung geht die Schere weiter auf. Nach zehn Jahren erhält eine verheiratete R1-Richterin mit zwei Kindern in Sachsen-Anhalt 7.428 Euro brutto, im Saarland nur 6.175 Euro, über 1.250 Euro weniger. Bemerkenswert: Sachsen-Anhalt, beim Einstiegsgehalt Vorletzter, liegt für Familien vorn, weil das Land nach den Karlsruher Vorgaben die Familienzuschläge kräftig erhöht hat. Die Rangfolge hängt also auch davon ab, ob man ledig ist oder Kinder hat. Der Deutsche Richterbund kritisiert diese zersplitterte Besoldungslandschaft seit Jahren: Junge Richterinnen und Richter wandern dorthin, wo die Besoldung konkurrenzfähig ist, und genau die klammen Länder verlieren im Wettbewerb um den Nachwuchs.

Richter Gehalt nach 20 Jahren: So entwickelt sich die Besoldung

Nach 20 Jahren im Amt hat ein Richter die oberen Erfahrungsstufen erreicht. In R1 bedeutet das je nach Land um die 7.500 bis 7.900 Euro brutto; wer befördert wurde, liegt darüber. Der DRB beziffert die R2-Besoldung im zwanzigsten Berufsjahr für Verheiratete mit zwei Kindern auf 9.657 Euro in Hessen und 8.231 Euro im Saarland, eine Differenz von 1.426 Euro.

Gehaltstabelle: Richter-Besoldung nach Erfahrungsstufen

Wie der Anstieg konkret verläuft, zeigt die bayerische Besoldungstabelle für R1 (Monatsbeträge, Stand Februar 2025; zum Jahresbeginn 2026 lag der bayerische Einstieg laut DRB bereits bei 5.514 Euro):

ErfahrungsstufeGrundgehalt R1 (Bayern)Dienstjahre (ca.)
Stufe 25.253,69 EuroEinstieg
Stufe 45.830,73 Euronach rund 4 Jahren
Stufe 66.407,76 Euronach rund 8 Jahren
Stufe 86.984,79 Euronach rund 12 Jahren
Stufe 11 (Endstufe)7.850,43 Euronach rund 18 bis 20 Jahren

Die Besoldungsstufen folgen festen Zeitabständen. Ein Richter kann seine Gehaltsentwicklung damit über Jahrzehnte vorausberechnen, inklusive der Anpassungen, die die Länder aus den Tarifrunden übernehmen.

Besoldungsgruppe R2: Das Gehalt nach der Beförderung

Der klassische Karriereschritt ist die Beförderung in die Besoldungsgruppe R 2, etwa zum Vorsitzenden Richter am Landgericht oder zum Richter am Oberlandesgericht. In Bayern reicht die R2-Tabelle von 6.521,41 bis 8.541,03 Euro (Stand Februar 2025). Beförderungsämter sind allerdings begrenzt: Viele Richter bleiben bewusst in R1, weil ihnen Unabhängigkeit und Spruchtätigkeit wichtiger sind als der Vorsitz. Ein Automatismus wie bei den Erfahrungsstufen besteht nicht.

Richter Gehalt netto: Mehr übrig als beim Angestellten

Beim Netto spielt die Besoldung ihre stärkste Karte aus. Richter zahlen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Altersversorgung trägt der Dienstherr, und unkündbar ist ein Richter auf Lebenszeit ohnehin. Vom Brutto-Gehalt gehen im Wesentlichen nur Lohnsteuer und die private Krankenversicherung ab.

Keine Sozialabgaben: Der Netto-Vorteil konkret

Der Unterschied ist erheblich. Nach einer Beispielrechnung von JurInsight bleiben einem ledigen Richter von rund 4.800 Euro brutto etwa 4.000 Euro netto, während ein Angestellter mit gleichem Bruttogehalt auf ungefähr 3.000 Euro kommt. Rund 1.000 Euro Netto-Vorsprung im Monat, allein durch den Status. Ein R1-Einstiegsgehalt von 5.400 Euro fühlt sich netto also an wie ein deutlich höheres Angestellten-Brutto. Genau deshalb greift der reine Brutto-Vergleich mit der freien Wirtschaft zu kurz.

Infografik: Netto-Vergleich bei 4.800 Euro brutto, Richter rund 4.000 Euro netto, Angestellte rund 3.000 Euro netto
Abb. 2: Gleiches Brutto, anderes Netto, der Sozialabgaben-Vorteil der Besoldung

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Richter erhalten Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt im aktiven Dienst 50 Prozent der Krankheitskosten, für Pensionäre 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung mit speziellen Beihilfetarifen ab. Für junge, gesunde Berufseinsteiger sind diese Tarife meist deutlich günstiger als die gesetzliche Kasse; mit steigendem Beihilfesatz im Ruhestand bleibt die Belastung auch im Alter überschaubar.

Pension statt Rente: Die Altersversorgung

Statt gesetzlicher Rente erhalten Richter im Ruhestand ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts erreicht nach 40 Dienstjahren den Versorgungshöchstsatz von 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge, deutlich mehr, als die gesetzliche Rente einem vergleichbaren Angestellten bietet. Die Altersgrenze steigt parallel zum Rentenrecht schrittweise auf 67 Jahre. Wer früher geht, muss einen Versorgungsabschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Ruhestands einkalkulieren; bei Dienstunfähigkeit ist der Abschlag auf 10,8 Prozent begrenzt. Zusammen mit der Beihilfe im Alter ist die Pension der vielleicht am meisten unterschätzte Teil des Richter-Gehalts.

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Was verdienen Richter an den verschiedenen Gerichten?

Die Gerichtsbarkeit entscheidet über die Besoldungsgruppe. Am Amtsgericht und Landgericht dominiert R1, an den Obergerichten R2 und R3, an den Bundesgerichten R6 bis R 10. Wer die Instanzenleiter hinaufsteigt, steigt auch in der Besoldung.

Gehalt am Amtsgericht und Landgericht

Das Gehalt am Amtsgericht entspricht der R1-Tabelle des jeweiligen Landes, vom Einstieg bis knapp 8.000 Euro in der Endstufe. Dasselbe gilt für Richter am Landgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht und Arbeitsgericht: Die Eingangsinstanzen werden gleich besoldet, egal ob Zivilprozess oder Sozialrecht. Der Direktor eines Amtsgerichts wird nach R 2 besoldet, Präsidenten großer Amtsgerichte erreichen höhere R-Gruppen.

Oberlandesgericht und Vorsitzende Richter

Richter am Oberlandesgericht werden nach R2 besoldet, Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht nach R 3. Auch Richter am Finanzgericht erhalten R2, denn Finanzgerichte sind obere Landesgerichte. Präsidenten von Obergerichten erreichen je nach Gerichtsgröße R5 bis R8. Die Grundgehälter der Leitungsämter von R 3 bis R8 liegen je nach Dienstherrn zwischen rund 9.400 und 12.500 Euro monatlich.

Bundesrichter am BGH: Gehalt am Bundesgerichtshof

Bundesrichter gehören zu den bestbezahlten Juristen im Staatsdienst. Ein Richter am Bundesgerichtshof erhält nach der Bundesbesoldungsordnung R die Besoldungsgruppe R 6 mit 11.372,63 Euro monatlich, Vorsitzende Richter R8 mit 12.548,95 Euro (Stand der letzten Anpassung, März 2024; die Übertragung des Tarifabschlusses 2025 mit 3,0 Prozent rückwirkend zum April 2025 und weiteren 2,8 Prozent zum Mai 2026 verzögert sich im Gesetzgebungsverfahren). Dasselbe gilt an den übrigen obersten Bundesgerichten, also Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Deren Präsidenten führen mit R 10 und 16.084,36 Euro die Besoldungstabellen an; R9 liegt mit 13.294,99 Euro knapp darunter.

Amt (Bund)BesoldungsgruppeGrundgehalt (Stand 03/2024)
Richter am BGH, BVerwG, BFH, BAG, BSGR 611.372,63 Euro
Vorsitzender Richter an einem obersten BundesgerichtR 812.548,95 Euro
Präsident eines obersten BundesgerichtsR 1016.084,36 Euro

Was verdient ein Richter am Bundesverfassungsgericht?

Für das Bundesverfassungsgericht gilt ein eigenes Gesetz, das Amtsgehaltsgesetz. Die Richter des BVerfG erhalten ein Amtsgehalt auf dem Niveau der höchsten Beamtenbesoldung B11, zuletzt 16.084,36 Euro monatlich. Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident bekommt ein Sechstel mehr (18.765,08 Euro), und an der Spitze steht das Präsidentenamt mit dem Amtsgehalt eines Bundesministers von rund 21.440 Euro im Monat. Das ist das höchste Richtergehalt Deutschlands.

Gehaltsvergleich: Richter, Staatsanwalt und andere Juristen

Wie schlägt sich das Richtergehalt im Vergleich? Innerhalb der Justiz ist die Antwort einfach, im Vergleich mit Kanzlei und Unternehmen ernüchternd. Der Gehaltsvergleich zeigt beides.

Richter und Staatsanwälte: Gleiche Besoldung

Richter und Staatsanwälte werden identisch besoldet: gleiche Besoldungsordnung R, gleiche Besoldungsgruppen, gleiche Erfahrungsstufen. Ein Staatsanwalt startet wie ein Richter in R1 und erreicht als Oberstaatsanwalt R2. Unterschiede gibt es erst an der Spitze, etwa beim Generalstaatsanwalt. Finanziell ist die Wahl zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft also neutral, sie ist eine Frage der Rolle: entscheiden oder anklagen.

Richter oder Anwalt: Wer verdient mehr?

Beim Einstieg verdienen Anwälte in Großkanzleien fast das Zweieinhalbfache. Nach der Kienbaum-Studie 2023 im Auftrag des Deutschen Richterbunds kommt ein Berufseinsteiger in der Justiz nach einigen Jahren auf rund 60.000 Euro brutto im Jahr, ein Prädikatsjurist im Unternehmen im Mittel auf knapp 100.000 Euro und ein Großkanzlei-Anwalt auf der ersten Karrierestufe auf durchschnittlich 139.000 Euro. Die Schere öffnet sich seit Jahrzehnten: 1992 trennten Justiz und Unternehmen rund 10.000 Euro im Jahr, heute sind es etwa 40.000 Euro. Was Anwälte und andere Juristen verdienen, haben wir in einem eigenen Artikel aufgeschlüsselt. Die Kurzfassung: Wer das Einkommen maximieren will, wird nicht Richter. In der Kanzlei steht dafür kein Fahrplan im Gesetz, sondern Billable Hours und Auf und Ab.

Lohnt sich der Richterberuf finanziell?

Mit langjähriger Berufserfahrung verdient ein Justizjurist etwa die Hälfte einer juristischen Führungskraft im Unternehmen (im Mittel 201.000 Euro) und kaum mehr als ein Viertel eines Seniorpartners in einer Großkanzlei (385.000 Euro). Selbst die EU-Kommission mahnt Deutschland regelmäßig, die Richterbesoldung sei gemessen am Durchschnittseinkommen eine der niedrigsten in Europa. Dazu kommt der Nachwuchsmangel: Die Zahl der bestandenen zweiten Staatsexamen ist von rund 9.400 im Jahr 2005 auf etwa 7.800 im Jahr 2020 gesunken, während bis 2030 eine Pensionierungswelle durch die Gerichte rollt.

Auf der anderen Seite der Rechnung stehen Werte, die keine Kanzlei bietet: eine Pension von bis zu 71,75 Prozent der letzten Bezüge, echte Unkündbarkeit, planbare Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und die Unabhängigkeit, niemandem außer dem Gesetz verpflichtet zu sein. Rechnet man den Netto-Vorteil und die Altersversorgung ein, schrumpft der Abstand zur Wirtschaft erheblich; der Abstand zur Großkanzlei bleibt. Wer vor allem Vermögen aufbauen will, ist dort besser aufgehoben. Wer ein sicheres, sinnstiftendes Juristenleben mit Familie und freien Wochenenden plant, findet kaum ein besseres Gesamtpaket als die Justiz, und Alternativen mit dem ersten Staatsexamen bleiben ja offen. Wenn du dich ernsthaft für die Richterlaufbahn interessierst, beginnt der Weg dorthin nicht bei der Bewerbung, sondern bei den Examensnoten, zum Beispiel mit den Multiple-Choice-Aufgaben von jurahilfe.de, die Klausurwissen am Fall trainieren.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Volljurist, Autor, Unternehmer und aktiver junger Familienvater mit vielseitigen Interessen und seit 2017 als Repetitor im Bereich der Individualnachhilfe tätig.

  • Examensvorbereitung
  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
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