Nur rund jeder fünfte Jurastudent schließt das zweite Staatsexamen mit einem Prädikat ab. Genau diese Note entscheidet aber darüber, wer Richter oder Staatsanwalt wird. Wer Anwalt werden will, braucht sie nicht.
Der Weg in alle drei Berufe ist am Anfang identisch: Jurastudium, erstes Staatsexamen, Referendariat, zweites Staatsexamen. Am Ende steht die Befähigung zum Richteramt nach § 5 DRiG, der Volljurist. Erst danach trennen sich die Wege, und die Hürden sind unterschiedlich hoch.
Für die Justiz zählt die Note, beim Anwalt zählt sie kaum. Dieser Ratgeber zeigt dir den kompletten Weg zum Volljuristen und was danach jeweils zu tun ist, um Richterin, Staatsanwalt oder Rechtsanwältin zu werden.
Auf einen Blick:
- Gemeinsamer Weg: Jurastudium, erstes Staatsexamen, zwei Jahre Referendariat, zweites Staatsexamen. Damit bist du Volljurist.
- Richter und Staatsanwalt gehören zum selben höheren Justizdienst und werden meist nur mit Prädikatsexamen eingestellt, zuerst auf Probe. Die Notengrenze setzt jedes Bundesland selbst.
- Anwalt wird man ohne Mindestnote: Es reicht die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer, dazu Vereidigung und Berufshaftpflicht.
- Bis zum ersten Job vergehen realistisch sieben bis neun Jahre.
- Richter sind unabhängig, Staatsanwälte weisungsgebunden, Anwälte frei und selbstständig.
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Was machen Richter, Staatsanwälte und Anwälte?
Alle drei sind Volljuristen, ihre Rolle im Rechtsstaat ist aber verschieden. Der eine entscheidet, der andere klagt an, der dritte vertritt. Wer den passenden Beruf sucht, sollte zuerst wissen, was die drei im Alltag wirklich tun.
Was macht ein Richter oder eine Richterin?
Eine Richterin oder ein Richter entscheidet Rechtsstreitigkeiten und spricht Recht, in Zivil-, Straf- oder öffentlichen Verfahren. Richter sind sachlich und persönlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG). Niemand darf ihnen vorschreiben, wie sie ein Urteil zu fällen haben. Die Tätigkeit als Richterin und Richter ist damit eine der freiesten im ganzen Staatsdienst.
Der Arbeitsalltag ist stiller, als Krimis vermuten lassen. Ein großer Teil besteht aus dem Lesen von Akten, dem Vorbereiten von Sitzungen und dem Schreiben von Urteilen und Beschlüssen. Als Strafrichter leitest du die Hauptverhandlung und gibst den Beteiligten in der Anhörung rechtliches Gehör, als Zivilrichter wirkst du im Rahmen von Vergleichsverhandlungen oder als Güterichterin oder Güterichter in einem Mediationsverfahren. Am Ende stehen Urteile oder Beschlüsse. Wie ein Richter im Strafverfahren eingebunden ist, zeigt die Wissensseite zur Rolle des Richters.
Was macht ein Staatsanwalt?
Der Staatsanwalt ist die Anklagebehörde. Er leitet das Ermittlungsverfahren, entscheidet über Anklage oder Einstellung und vertritt die Anklage vor Gericht. Anders als der Richter ist er weisungsgebunden (§ 146 GVG): Vorgesetzte können ihm Weisungen erteilen.
Die Staatsanwaltschaft gilt als Herrin des Ermittlungsverfahrens. Sie ermittelt in beide Richtungen, belastend wie entlastend, und ist an das Legalitätsprinzip gebunden (§ 152 II StPO). Was das konkret heißt, erklärt die Wissensseite zur Staatsanwaltschaft.
Was macht ein Rechtsanwalt?
Der Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter seiner Mandanten, zugleich Organ der Rechtspflege. Er berät, gestaltet Verträge, verhandelt und vertritt vor Gericht, meist spezialisiert in unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht oder Familienrecht.
Anders als Richter und Staatsanwalt ist der Anwalt kein Beamter. Er übt einen freien Beruf aus. Er trägt sein wirtschaftliches Risiko selbst, ob in eigener Kanzlei, angestellt oder als Syndikusrechtsanwalt in einem Unternehmen. Über 167.000 Anwältinnen und Anwälte sind in Deutschland zugelassen, das ist mit Abstand die größte der drei Gruppen.
Der gemeinsame Weg: So wirst du Volljurist
Egal ob Richterin, Staatsanwalt oder Anwältin, der Einstieg ist für alle gleich. Die deutsche Juristenausbildung besteht aus zwei großen Prüfungen und einer praktischen Ausbildung dazwischen, die zusammen zur Befähigung zum Richteramt führen. Erst dieser Titel öffnet alle drei Berufe.
Jurastudium und erstes Staatsexamen
Am Anfang steht das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität, die Regelstudienzeit liegt bei zehn Semestern. Es endet mit der Ersten Juristischen Prüfung, kurz erstes Staatsexamen. Diese erste juristische Prüfung besteht zu 70 Prozent aus dem staatlichen Pflichtteil und zu 30 Prozent aus einer universitären Schwerpunktprüfung.
Das erste Examen ist berüchtigt. Rund ein Viertel der Kandidaten fällt durch, und die Durchschnittsnote ist niedrig. Wie lange das Studium wirklich dauert und wie es aufgebaut ist, liest du im Detail im Ratgeber zur Dauer des Jurastudiums.
Referendariat und zweites Staatsexamen
Nach dem ersten Examen folgt der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Es dauert zwei Jahre und führt dich durch mehrere Stationen: Zivilgericht, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, Verwaltung, eine Anwaltsstation und eine Wahlstation. Hier siehst du alle drei Berufe von innen.
Im Rechtsreferendariat bekommst du als Rechtsreferendar eine Unterhaltsbeihilfe, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Am Ende steht die zweite juristische Staatsprüfung, das zweite Staatsexamen. Details zur Vergütung findest du im Überblick zum Gehalt im Referendariat.
Befähigung zum Richteramt und das Nadelöhr Prädikatsexamen
Mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens hast du die Befähigung zum Richteramt und bist Volljurist. Das ist die Eintrittskarte in alle drei Berufe. Für Richter und Staatsanwalt reicht sie allein aber nicht, dort entscheidet die Examensnote.
Und die ist der Engpass. Im zweiten Staatsexamen erreichen nur rund 21 Prozent ein Prädikat, also die Note vollbefriedigend mit 9 Punkten oder besser. Entscheidend sind vor allem die Punkte in der zweiten Prüfung. Genau diese Marke verlangen die meisten Justizverwaltungen. Was ein Prädikatsexamen ist und warum so wenige es schaffen, erklärt der Artikel zum Prädikatsexamen.

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Wie wird man Richterin oder Richter? Voraussetzungen und Bewerbung
Wenn du Richter werden möchtest, brauchst du zuerst eine Einstellung. Richter wird, wer nach dem zweiten Staatsexamen von einem Bundesland in den höheren Justizdienst übernommen wird. Für die Tätigkeit als Richterin oder Richter gelten dabei strenge Voraussetzungen. Voraussetzung sind die Befähigung zum Richteramt, in aller Regel ein Prädikatsexamen, die deutsche Staatsangehörigkeit und die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.
Formale und persönliche Voraussetzungen als Richter
Die formalen Hürden regelt das Deutsche Richtergesetz. Nach § 9 DRiG muss man Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein, die Befähigung zum Richteramt besitzen und verfassungstreu sein. Dazu kommt in fast allen Ländern die Notengrenze, meist ein Prädikat im zweiten Examen. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, und die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein erklärtes Ziel.
Neben den Zahlen zählt die Person. Die Länder suchen qualifizierte Juristinnen und Juristen mit Entscheidungsfreude, Belastbarkeit und der Fähigkeit, Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen sorgfältig zu prüfen. Ein Richter trägt große Verantwortung und muss auch unbequeme Urteile allein vertreten. Dazu setzen viele Länder eine Altersgrenze, oft zwischen 35 und 45 Jahren bei der Einstellung. Vorausgesetzt wird außerdem die deutsche Staatsbürgerschaft; den Weg dorthin ebnet in aller Regel das Abitur als Zugang zum Studium, Jura geht aber auch ohne Abitur. Als Ausgleich bietet die Justiz sichere Bezüge, die Zusammenarbeit mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Richter auf Probe und die Probezeit
Wer eingestellt wird, startet als Richter auf Probe (§ 12 DRiG). In dieser Zeit wird geprüft, ob du dich für das Amt eignest. Erst nach mindestens drei Jahren im richterlichen Dienst kannst du zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden (§ 10 DRiG), in der Praxis meist nach drei bis fünf Jahren Probezeit.
Die Probezeit ist auch eine Belastungsprobe. Als Richter auf Probe wirst du oft für jeweils zwei Jahre zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft eingesetzt, teils mit einer Abordnung an ein anderes Gericht. Wer sie besteht, hat mit der Ernennung auf Lebenszeit eine der sichersten Stellungen im ganzen öffentlichen Dienst.
In welchen Gerichtsbarkeiten arbeiten Richter? Von der Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zur Arbeitsgerichtsbarkeit
Richter arbeiten nicht nur an Amts- und Landgerichten. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Zivil- und Strafsachen gibt es vier Fachgerichtsbarkeiten: die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit. In welcher du landest, hängt von deiner Bewerbung und deinem Interesse ab.
Die Einstellung läuft über die Landesjustizverwaltung, also das Ministerium der Justiz des Landes oder die Oberlandesgerichte. Für die Fachgerichtsbarkeiten bewirbst du dich oft direkt bei den zuständigen Stellen. Ein Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten ist später nur begrenzt möglich, die Wahl am Anfang wirkt also lange nach. Richterinnen und Richter wachsen im Laufe ihres Berufslebens in vielen Bereichen, vom Einstieg beim Landgericht über das Oberlandesgericht bis hin zu einer möglichen Abordnung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. So bleibt der Beruf des Richters über Jahrzehnte abwechslungsreich.
Tipp: Ob es fürs Prädikat und damit für die Justiz reicht, entscheidet sich in den Examensklausuren. Trainier die Fallbearbeitung mit den Multiple-Choice-Aufgaben von jurahilfe.de: kleine Sachverhalte, sofortiges Feedback und eine ausführliche Erläuterung zu jeder Lösung. So denkst du dich Schritt für Schritt in die Prüferperspektive.
Wie wird man Staatsanwalt?
Der Weg zum Staatsanwalt ähnelt dem zum Richter so sehr, dass beide oft in einem Atemzug genannt werden. Beide gehören zum höheren Justizdienst, beide verlangen in der Regel ein Prädikatsexamen. Der Unterschied liegt in der Rolle und in der Weisungsgebundenheit.
Einstieg in die Justiz: Richter auf Probe, Probezeit und Staatsanwaltschaft
In den meisten Bundesländern wirst du als angehender Staatsanwalt zunächst im Richterverhältnis auf Probe eingestellt, genau wie ein Richter auf Probe. Erst nach der Probezeit entscheidet sich, ob du dauerhaft in der Staatsanwaltschaft oder am Gericht landest. Die Justiz bietet hier bewusst einen gemeinsamen Einstieg. Angehende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte lernen so die Arbeit bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht kennen, bevor sie sich festlegen.
Dahinter steckt Absicht: In der Probezeit sollst du beide Seiten kennenlernen, Anklage und Entscheidung. Manche Länder stellen Staatsanwälte auch direkt ins Beamtenverhältnis ein. In beiden Fällen ist die Ernennung auf Lebenszeit nach bestandener Probezeit das Ziel.
Wie du dich bei der Staatsanwaltschaft bewerben kannst
Bewerben kannst du dich meist gemeinsam für Gericht und Staatsanwaltschaft, über das Justizministerium oder die Generalstaatsanwaltschaft deines Landes. Im Bewerbungsverfahren zählen die Examensnoten, oft ergänzt durch ein persönliches Auswahlgespräch. Bewerberinnen und Bewerber sollten früh ihr Wunschland festlegen, denn die Notengrenzen und Fristen unterscheiden sich stark.
Ein Pluspunkt sind Zusatzqualifikationen. Eine Promotion, ein Schwerpunkt im Strafrecht oder eine Station in der staatsanwaltschaftlichen Praxis während der Referendarausbildung helfen; auch ein guter Berufseinstieg im Rechtsreferendariat zählt. Wie viel du später verdienst, zeigt der Überblick zum Staatsanwalt-Gehalt.
Welche Examensnote brauchst du? Notengrenzen der Bundesländer
Für Richter und Staatsanwalt entscheidet die Note über die Einstellung, und jedes Bundesland legt seine eigene Marke fest. Die meisten verlangen ein Prädikat im zweiten Examen oder eine bestimmte Punktzahl, oft rund 8 bis 9 Punkte. Wegen des Nachwuchsmangels sind einige Länder zuletzt deutlich heruntergegangen.
Prädikatsexamen als Regel und die Ausnahmen bei Nachwuchsmangel
Als grobe Faustregel gilt: Wer im zweiten Examen ein Vollbefriedigend erreicht, hat in den meisten Ländern gute Karten. Manche Länder rechnen die Summe beider Examina, andere schauen nur auf das zweite. In einzelnen Ländern reichen inzwischen 6,5 bis 7 Punkte, weil zu wenige geeignete Bewerber da sind. Zusatzqualifikationen wie Promotion, LL.M. oder Berufserfahrung können ein schwächeres Examen ausgleichen.
Was die einzelnen Punktzahlen von 0 bis 18 bedeuten, zeigt die Übersicht zur Jura-Notenskala. Die folgende Tabelle listet die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Justizdienst nach Bundesland. Sie sind ein Anhaltspunkt, keine Garantie, und verschieben sich mit der Bewerberlage.
| Bundesland | Ungefähre Notengrenze im höheren Justizdienst |
|---|---|
| Baden-Württemberg | in der Regel 8 Punkte in beiden Examina |
| Bayern | etwa 8 Punkte im zweiten Examen (ordentliche Gerichtsbarkeit) |
| Berlin | formal 7,5 Punkte im zweiten Examen, praktisch eher zwei Examina über 9 Punkte |
| Brandenburg | mindestens 8 Punkte im zweiten Examen |
| Bremen | 8 Punkte im zweiten, 7 im ersten, 16 Punkte Summe |
| Hamburg | zwei vollbefriedigende Examina, alternativ eines plus 8 Punkte und Zusatzqualifikation |
| Hessen | 15 Punkte Summe beider Examina, mit Berufserfahrung ab 7 Punkten möglich |
| Mecklenburg-Vorpommern | 8 Punkte im zweiten Examen (7 mit Zusatzqualifikation), 6,5 im ersten |
| Niedersachsen | 8 Punkte im zweiten Examen, im Einzelfall unterschreitbar |
| Nordrhein-Westfalen | Richtwert rund 7,76 Punkte im zweiten Examen, keine feste Grenze im ersten |
| Rheinland-Pfalz | 8 Punkte im zweiten Examen als Orientierung, kein starres Ausschlusskriterium |
| Saarland | 7,5 Punkte in beiden oder 9 Punkte im zweiten Examen |
| Sachsen | 14 Punkte Summe, mindestens 7 Punkte im zweiten Examen |
| Sachsen-Anhalt | 16 Punkte Summe, mindestens befriedigend in beiden Examina |
| Schleswig-Holstein | in der Regel 9 Punkte in beiden, häufig Abweichung bei Zusatzqualifikation |
| Thüringen | 14 Punkte Summe, beide Einzelnoten mindestens befriedigend |
Tipp: Jeder Punkt im Examen zählt, gerade für die Justiz. Die Kompakttexte auf jurahilfe.de sind auf das Prüfungsrelevante reduziert und in kleine Einheiten geschnitten. So lernst du auch in einer kurzen Session etwas, das in der Klausur Punkte bringt.
Wie wird man Rechtsanwalt?
Rechtsanwalt wird man ohne Mindestnote. Es genügt die Befähigung zum Richteramt, also das bestandene zweite Staatsexamen. Danach beantragst du die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer, wirst vereidigt und schließt eine Berufshaftpflicht ab. Mit der Vereidigung darfst du als Anwältin oder Anwalt auftreten.
Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
Der Zugang zum Anwaltsberuf steht in § 4 BRAO: Wer die Befähigung zum Richteramt hat, kann zugelassen werden. Die Note spielt keine Rolle. Du stellst den Antrag bei der Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk du deine Kanzlei planst, und reichst unter anderem eine beglaubigte Kopie des zweiten Examens, einen Lebenslauf und ein Führungszeugnis ein.
Die Kammer prüft, ob Versagungsgründe vorliegen, etwa Vermögensverfall oder bestimmte Vorstrafen (§ 7 BRAO). Ist alles in Ordnung, dauert die Bearbeitung meist wenige Wochen. Anders als bei Richter und Staatsanwalt bewirbst du dich nicht um eine Stelle: Du beantragst eine Zulassung.
Vereidigung, Berufshaftpflicht und Kosten
Vor der ersten Tätigkeit brauchst du eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 250.000 Euro pro Versicherungsfall (§ 51 BRAO). Den Nachweis legst du schon bei der Antragstellung vor. Wirksam wird die Zulassung mit der feierlichen Vereidigung, danach musst du unverzüglich eine Kanzlei einrichten.
Günstig ist der Start nicht. Die Erstzulassung kostet je nach Kammer rund 160 bis 300 Euro, dazu kommt ein jährlicher Kammerbeitrag von etwa 260 bis 400 Euro und der Beitrag zum Anwaltsversorgungswerk. Viele Kanzleien suchen Berufseinsteiger vor allem mit Schwerpunkt in einem gefragten Rechtsgebiet. Wie sich das aufs Einkommen auswirkt, zeigt der Überblick zum Anwaltsgehalt, die Spitzengehälter zahlen die Großkanzleien.
Tipp: Welches Rechtsgebiet dir liegt, merkst du beim Lernen. Auf jurahilfe.de ist jeder Rechtsbegriff verlinkt: Ein Klick, und du liest Definition und Kontext sofort nach, ohne den Faden zu verlieren. So siehst du, wie Zivil-, Straf- und öffentliches Recht zusammenhängen.
Richter, Staatsanwalt oder Anwalt: Welcher der drei Berufe passt zu dir?
Am Ende ist es eine Frage des Typs, nicht nur der Note. Willst du entscheiden, anklagen oder vertreten? Suchst du Sicherheit oder unternehmerische Freiheit? Die drei Berufe unterscheiden sich in fast allem, was den Alltag ausmacht.

Besoldung und Verdienst im Vergleich
Die Ernennung zur Richterin oder zum Richter erfolgt in der Besoldungsgruppe R, die für Staatsanwälte identisch ist. Das Einstiegsgehalt liegt je nach Bundesland grob zwischen 4.800 und 5.500 Euro brutto im Monat und steigt mit zunehmender Erfahrung sowie durch Zuschläge; dazu kommen Beihilfe und Pension, die Versorgung nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen ist gesichert. Anwälte verdienen sehr unterschiedlich: In kleinen Kanzleien startet man oft bei 35.000 bis 50.000 Euro im Jahr, in der Großkanzlei bei über 100.000 Euro.
Details findest du im Überblick zum Richter-Gehalt, die R-Besoldung gilt für Staatsanwälte identisch. Grob gilt: Die Justiz zahlt planbar und sicher, die Anwaltschaft hat nach oben viel mehr Luft, dafür auch mehr Risiko.
Wer ist höher, Anwalt oder Richter?
Diese Frage hat keine Rangordnung als Antwort. Richter und Anwalt stehen nicht in einer Rangordnung. Sie haben verschiedene Rollen im selben Rechtsstaat. Der Richter entscheidet den Fall, der Anwalt vertritt eine Seite, der Staatsanwalt die Anklage. Im Gerichtssaal begegnen sie sich auf Augenhöhe.
Wenn mit höher das Ansehen gemeint ist: Das Richteramt gilt vielen als besonders angesehen, weil es Unabhängigkeit und staatliche Autorität verbindet. Erfolgreiche Anwälte in Spitzenkanzleien verdienen dafür ein Vielfaches. Prestige und Einkommen zeigen also in unterschiedliche Richtungen.
Karrierechancen und Perspektiven
In der Justiz führt der Weg über Beförderungen: vom Richter am Amts- oder Landgericht zum Vorsitzenden, an ein Oberlandesgericht oder an ein oberstes Bundesgericht. Staatsanwälte können Oberstaatsanwalt oder Behördenleiter werden. Die Aufstiege sind planbar, aber an freie Stellen und Beurteilungen gebunden.
Anwälte gestalten ihre Karriere selbst: Spezialisierung als Fachanwalt, Partner in einer Kanzlei, Wechsel als Syndikus in ein Unternehmen. Auch ein Wechsel zwischen den Welten ist möglich. Ein Anwalt mit sehr gutem Examen kann sich später auf eine Richterstelle bewerben, umgekehrt gehen Volljuristen aus der Justiz in die Wirtschaft. Ein verwandter Weg ist das Notaramt, das ebenfalls das zweite Examen voraussetzt und das wir im Ratgeber Wie wird man Notar erklären.
Weiterlesen
- Jura Studium Kosten: Was der Weg zum Volljuristen finanziell bedeutet, von Semesterbeitrag bis Repetitorium.
- Master of Laws (LL.M.): Wie ein Zusatztitel die Karrierechancen in der Großkanzlei erhöht.
- Bachelor of Laws (LL.B.): Warum dieser Abschluss allein noch nicht zum Volljuristen macht.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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