Zwei Jahre Praxis, fünf Stationen, acht Klausuren, und am Ende eine Prüfung, die zu 100 Prozent aus Akten besteht. Das Referendariat in Jura ist der zweite Teil der Juristenausbildung in Deutschland: ein rund 24-monatiger juristischer Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung endet und dir nach § 5 DRiG die Befähigung zum Richteramt verschafft. Erst danach bist du Volljurist.
Der Ablauf des Referendariats unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland deutlicher, als die meisten erwarten. Reihenfolge, Stationsdauer, Zahl der Klausuren und sogar dein Rechtsstatus hängen davon ab, wo du deinen Vorbereitungsdienst machst.
Auf einen Blick:
- Dauer: 24 Monate, in Baden-Württemberg und im Saarland auf sechs statt fünf Stationen verteilt.
- Bewerbung: beim Oberlandesgericht deines Wunsch-Bezirks. In NRW zählt allein der Eingangstag, in Niedersachsen die Examensnote.
- Geld: Unterhaltsbeihilfe je nach Land zwischen rund 1.384 und 1.795 Euro brutto, dazu Familienzuschlag.
- Prüfung: meist acht fünfstündige Klausuren, Bayern neun, Berlin und Brandenburg sieben. Dazu Aktenvortrag und mündliche Prüfung.
- Durchfallquote: bundesweit 12,53 Prozent im Prüfungsjahr 2024, in Schleswig-Holstein 23,4 Prozent (Bundesamt für Justiz).
- Der unterschätzte Punkt: Das Prozessrecht ist neu, das materielle Recht wird vorausgesetzt. Genau deshalb verlieren viele es aus dem Blick.
Tipp
Wer sein Examenswissen aus dem ersten Examen im Referendariat nicht verlieren will, findet auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen. Der Kompakt-Modus ist genau für kurze Wiederholungseinheiten neben der Station gebaut.

Das juristische Referendariat: was dich in Jura erwartet und wie du hineinkommst
Das Referendariat ist der praktische Teil der Ausbildung. Du arbeitest bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Behörde und in der Kanzlei mit echten Akten, und du lernst dabei etwas, das im Studium nie geprüft wurde: wie man aus einer Akte eine Entscheidung macht.
Referendariat, Rechtsreferendariat und juristischer Vorbereitungsdienst
Drei Begriffe, eine Sache. Das Gesetz spricht in § 5b DRiG vom Vorbereitungsdienst, die Länder nennen ihn juristischen Vorbereitungsdienst, umgangssprachlich heißt er Referendariat oder Rechtsreferendariat, und wer ihn absolviert, ist Rechtsreferendar oder Rechtsreferendarin. Der Vorbereitungsdienst setzt die bestandene erste juristische Prüfung voraus und endet mit der zweiten juristischen Staatsprüfung. Wer diesen Weg ins Referendariat nicht einschlägt, steht damit nicht automatisch ohne berufliche Perspektive: Welche Wege dir schon mit dem ersten Staatsexamen offenstehen, zeigt der Überblick dazu, was man mit dem ersten Staatsexamen alles machen kann.
Erst diese zweite Staatsprüfung bringt die Befähigung zum Richteramt und damit den Titel Volljurist und Assessor des Rechts. Sie ist zugleich Zugangsvoraussetzung für Rechtsanwalt (§ 4 BRAO), Staatsanwalt und Notar (§ 5 BNotO). Wie sich der ganze Ausbildungsweg zusammensetzt, steht im Überblick zur juristischen Ausbildung in Deutschland, kompakt aufbereitet auch auf der Wissensseite zur juristischen Ausbildung.
Dein Rechtsstatus hängt vom Land ab. In den meisten Ländern stehst du in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eigener Art. Beamte auf Widerruf sind Referendarinnen und Referendare nur noch in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, in Sachsen wahlweise. Dein Verhältnis zum Land ist dann öffentlich-rechtlich, aber kein Beamtenverhältnis. Praktisch macht das vor allem beim Sozialversicherungsrecht und bei der Beihilfe einen Unterschied.
Bewerbung, Wartezeit und Einstellungstermine je Bundesland
Die Bewerbung läuft nicht zentral, sondern beim Oberlandesgericht des Bezirks, in dem du ausgebildet werden willst. Nordrhein-Westfalen hat drei zuständige OLG-Bezirke: Düsseldorf, Köln und Hamm. Welches Kriterium über den Platz entscheidet, ist von Land zu Land verschieden, und das ist die wichtigste Weichenstellung überhaupt.
In NRW zählt allein der Tag des Eingangs, die Examensnote spielt keine Rolle. Eingestellt wird monatlich, rund 1.800 Bewerber pro Jahr. Die Wartezeit schwankt zwischen den drei Bezirken erheblich und ist zuletzt deutlich gestiegen, zeitweise auf rund ein Jahr. Frag den aktuellen Stand direkt bei der Referendarabteilung deines OLG ab, veröffentlichte Zahlen veralten schnell. Beim Referendariat in Niedersachsen entscheidet dagegen in erster Linie die Note der ersten juristischen Prüfung: Am OLG Celle lag die Grenze im Juni 2025 bei 7,71 Punkten, im Dezember 2025 schon bei 10,04 Punkten. Eingestellt wird dort nur viermal im Jahr, im März, Juni, September und Dezember. Wer einen Termin verpasst, wartet als Referendar in spe schnell ein volles Vierteljahr auf den nächsten Einstellungstermin.
Für deine Planung heißt das: Bewirb dich früh, und rechne den Vorlauf ehrlich ein. Zwischen letzter mündlicher Prüfung im ersten Examen und erstem Ausbildungsmonat liegen leicht sechs bis zwölf Monate.
Unterhaltsbeihilfe und Nebentätigkeit im Referendariat
Bezahlt wird der Vorbereitungsdienst über die Unterhaltsbeihilfe. Sie ist eine Ausbildungsvergütung, keine Besoldung nach Richtertabelle, und sie fällt je Bundesland unterschiedlich aus. Die Spanne reichte zuletzt von 1.383,61 Euro brutto in Bremen bis 1.795,10 Euro in Sachsen, im Schnitt rund 1.611 Euro (Stand Februar 2025). Nordrhein-Westfalen liegt mit 1.525,17 Euro brutto dazwischen. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, bekommt zusätzlich einen Familienzuschlag. Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe im Ländervergleich steht ausführlich im Artikel zum Gehalt im Referendariat.
Eine Nebentätigkeit ist erlaubt, aber genehmigungspflichtig und gedeckelt. In NRW sind mit juristischem Bezug bis zu zwölf Wochenstunden erlaubt, ohne solchen Bezug acht. Angerechnet wird erst, wenn das Entgelt den Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe samt Familienzuschlägen um das Doppelte übersteigt. Wissenschaftliche Mitarbeit in einer Kanzlei ist der Klassiker, weil sie fachlich zur Ausbildung passt. Die Genehmigung holst du vorher ein, nicht rückwirkend.
Materielles Recht auffrischen: der unterschätzte Hebel im Referendariat
Fast jede Anleitung zum Jura-Referendariat sagt dasselbe: Lerne Prozessrecht, das ist das Neue. Das stimmt, und es ist trotzdem nur die halbe Wahrheit. Die zweite Staatsprüfung prüft Prozessrecht und materielles Recht gemeinsam, und das materielle Recht setzt sie schlicht voraus. Deshalb kommt das materielle Recht hier vor den einzelnen Stationen zur Sprache.
Warum dein materielles Recht in den Stationen verblasst
Rechne kurz nach. Zwischen deiner letzten Klausur im ersten Examen und der ersten Klausur im zweiten liegen gut anderthalb Jahre. In dieser Zeit arbeitest du an echten Akten, und echte Akten sind fachlich schmal: In der Zivilstation siehst du Mietrecht und Kaufrecht, in der Strafrechtsstation immer wieder dieselben Delikte, in der Kanzlei das Spezialgebiet deines Ausbilders.
Der Bereicherungsrecht-Vierpersonenfall, die Stellvertretung, die Konkurrenzen im Strafrecht, das Baurecht: Nichts davon kommt im Alltag vor. Es verschwindet leise, und es fehlt erst in der Klausur.

Warum du juristisch sicher sein musst, bevor die Tauchphase beginnt
Für die konzentrierte Examensvorbereitung, die viele Tauchphase nennen, bleiben am Ende drei bis vier Monate. Wer in dieser Zeit noch materielles Recht neu aufbauen muss, hat ein Problem, denn dieselben Monate brauchst du für die Relationstechnik, also das Aufbauschema der Zivilklausur, dazu Aktenbearbeitung und Klausurentraining. In Ländern mit Kommentarzulassung genügt beim materiellen Recht ein sicherer Überblick über die Normen; wer den nicht hat, verliert Zeit mit Suchen statt mit Denken.
Die Rechnung ist einfach. Vier Monate reichen, um Prozessrecht aufzubauen. Sie reichen nicht, um zusätzlich das halbe Studium zu wiederholen.
Wann du mit der Wiederholung anfängst
Der beste Zeitpunkt ist die erste Station, nicht das letzte Halbjahr. Zwei bis drei Stunden pro Woche über die gesamten 24 Monate summieren sich auf mehr Wiederholungszeit, als jede Tauchphase hergibt, und sie kosten dich neben der Arbeit kaum etwas.
Praktisch heißt das: Koppele die Wiederholung an die Station. In der Zivilstation gehst du das Schuldrecht und das Sachenrecht durch, in der Strafrechtsstation Strafrecht Allgemeiner Teil und die examensrelevanten Delikte, in der Verwaltungsstation das Staats- und Verwaltungsrecht. So liegt der Stoff jeweils neben dem, was du ohnehin bearbeitest.
Tipp
Für diese Kopplung an die Station brauchst du keinen eigenen Plan. Auf jurahilfe.de ist der Stoff nach Rechtsgebieten in Lernpfade gegliedert, du nimmst dir in der Zivilstation also einfach den zivilrechtlichen Pfad vor und arbeitest ihn in kleinen Einheiten durch.
Wie du in kurzen Einheiten wiederholst
Lange Lernblöcke sind im Referendariat unrealistisch. Für die Wege zwischen Station und Gericht gibt es Jura-Podcasts wie RefPod, den Podcast der Justiz NRW. Was funktioniert, sind kurze, wiederkehrende Einheiten: ein Kapitel kompakt lesen, danach dieselben Inhalte aktiv abrufen. Aktives Abrufen verankert Wissen deutlich besser als erneutes Lesen, und es zeigt sofort, was wirklich weg ist.
Ein Wiederholungssystem mit steigenden Abständen passt dafür gut, das Prinzip erklärt der Artikel zum Leitner-System. Achte darauf, nicht in Inselwissen zu wiederholen: Eine Definition ohne den Streit dahinter hilft in der Klausur des zweiten Staatsexamens wenig.
Materielles Recht im Referendariat mit Jurahilfe.de wiederholen
Das Lernsystem von Jurahilfe.de deckt den Stoff bis zum ersten Examen ab, also das, was im Referendariat vorausgesetzt und nirgends mehr unterrichtet wird. Es ist in drei aufeinander aufbauende Stufen gegliedert, und du kannst an jeder Stelle einsteigen.
Stufe 1, die interaktiven Skripten: Jedes Thema gibt es wahlweise kompakt oder ausführlich. Der Kompakt-Modus ist der schnelle Weg, ein Rechtsgebiet wieder präsent zu haben: komprimiert, vernetzt, ohne Fülltext. Die ausführliche Fassung nimmst du dort, wo ein Thema wirklich weg ist und du es von Grund auf neu verstehen willst.
Stufe 2, die Karteikarten: Nach dem Lesen kommt das aktive Abrufen. Das Wiederholungssystem legt dir die Karten in steigenden Abständen vor und zeigt dir schwarz auf weiß, welche Themen du zu vergessen drohst. Diese Lücken kosten später Punkte in der Assessorklausur, also in der Klausur des zweiten Staatsexamens.
Stufe 3, die Multiple-Choice-Aufgaben: Kleine Sachverhalte statt abstrakter Abfrage, mit ausführlicher Erläuterung und Rückverlinkung ins Skript. Damit prüfst du, ob du das Wissen auch am Fall anwenden kannst, und trainierst nebenbei das Erkennen von Signalwörtern.
Für Referendare ist vor allem die Verlinkung praktisch: Definitionen, Streitstände und Begleitwissen hängen per Klick direkt im Text. Wenn dir in der Akte ein Begriff fehlt, schlägst du ihn im System nach statt in drei Büchern. Und weil die Einheiten klein sind, passt eine Wiederholung in die Zeit zwischen zwei Aktenvorgängen. Der Allgemeine Teil des BGB steht dort dauerhaft kostenlos zur Verfügung.
Tipp
Ob ein Rechtsgebiet wirklich wieder sitzt, siehst du an ein paar Multiple-Choice-Aufgaben am Sachverhalt. Sie zeigen in zehn Minuten, wo du dich nur noch an das Ergebnis erinnerst und den Weg dorthin nicht mehr gehen kannst. Der Allgemeine Teil des BGB ist dabei dauerhaft kostenlos, du kannst das Format also ohne Zeitlimit testen.
Ablauf des Referendariats: 24 Monate in fünf Stationen
Der Ablauf des Referendariats folgt überall demselben Grundmuster: vier Pflichtstationen, eine Wahlstation, dazwischen die schriftlichen Prüfungen. Wie lange jede Station dauert und in welcher Reihenfolge sie kommen, regelt jedes Land selbst.
Wie lange dauert das Referendariat in Jura?
Das Referendariat dauert 24 Monate. Früher waren es drei Jahre, seit der Reform der Juristenausbildung sind es bundesweit zwei. Die Zeit ist voll verplant: Die Pflichtstationen belegen rund 20 Monate, die Wahlstation drei, und die schriftlichen Klausuren liegen mitten drin, meist gegen Ende der Anwaltsstation.
Das ist der Grund, warum die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen so eng ist. Für die Tauchphase bleiben realistisch drei bis vier Monate neben der laufenden Ausbildung.
Wo der Ablauf je Bundesland abweicht
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern betreffen drei Dinge: die Reihenfolge der Stationen, ihre Dauer und die Zahl der Stationen insgesamt. Baden-Württemberg und das Saarland teilen die Anwaltszeit in zwei getrennte Rechtsanwaltsstationen auf und kommen dadurch auf sechs statt fünf Stationen. Hamburg, Schleswig-Holstein und das Saarland starten mit der Strafstation statt mit der Zivilstation.
| Land | Reihenfolge und Dauer |
|---|---|
| Bayern | Zivil 5 · Straf 3 · Verwaltung 4 · Anwalt 9 · Wahl 3 |
| NRW | Zivil 5 · Straf 3 · Verwaltung 3 · Anwalt 9 · Wahl 4 |
| Hamburg | Straf 3 · Zivil 3 · Verwaltung 3 · Anwalt 9 · zwei Wahlstationen à 3 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zivil 5 · Verwaltung 3 · Straf 4 · Anwalt 9 · Wahl 3 |
| BW und Saarland | sechs Stationen, zwei getrennte Anwaltsstationen |
Angaben in Monaten, für NRW nach § 35 JAG NRW. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder ändern sich, prüfe die Reihenfolge deiner ersten Station deshalb immer an der aktuellen Fassung deines Landesrechts.
Vom Gutachtenstil zum Urteilsstil: was sich juristisch ändert
Im Studium schreibst du Gutachten. Im Referendariat schreibst du Entscheidungen. Der Urteilsstil dreht die Reihenfolge um: erst das Ergebnis, dann die Begründung. Statt „fraglich ist, ob" heißt es „der Anspruch besteht, denn".
Der Urteilsstil ist damit weniger eine Stilfrage als eine Denkfrage. Wer so schreibt, muss das Ergebnis schon kennen, bevor der erste Satz steht. Die Unterschiede zwischen den drei Darstellungsstilen erklärt der Artikel zu Gutachtenstil, Feststellungsstil und Urteilsstil im Detail. Dazu kommt die Relationstechnik: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation, Entscheidung. Sie ist das Handwerk der Zivilklausur und wird im Studium praktisch nie gelehrt.

Arbeitsgemeinschaft, AG-Fahrt und Klausurenkurs neben der Station
Die praktische Ausbildung in der Station ist nur die eine Hälfte, daneben läuft der Unterricht. Vor der ersten Station absolvierst du in den meisten Ländern einen zwei- bis vierwöchigen Einführungslehrgang, in dem die Grundlagen des Prozessrechts und der Aktenbearbeitung vermittelt werden. Solche Einführungslehrgänge gibt es in einigen Ländern auch vor der Straf- und der Verwaltungsstation. Danach besuchst du regelmäßig eine Arbeitsgemeinschaft, meist beim Landgericht, geleitet von Richtern oder Staatsanwälten.
Die Arbeitsgemeinschaft ist der Ort, an dem die Prozessordnungen systematisch durchgearbeitet werden. Viele Arbeitsgemeinschaften machen zusätzlich eine AG-Fahrt, meist in die Landeshauptstadt oder nach Berlin, mit Besuchen bei Ministerien und Bundesgerichten. Praktisch jedes Land bietet außerdem einen Klausurenkurs an, in dem du unter Prüfungsbedingungen schreibst. Nimm ihn ernst, er ist die einzige realistische Simulation des Ernstfalls. Ergänzend läuft in mehreren Ländern ELAN-REF, ein gemeinsames E-Learning-Angebot für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Tipp
Die Arbeitsgemeinschaft deckt das Prozessrecht ab, das materielle Recht setzt sie voraus. Für diese Lücke kannst du auf jurahilfe.de denselben Stoff kompakt oder ausführlich lesen: kompakt zum schnellen Auffrischen vor der AG, ausführlich, wenn ein Thema wirklich weg ist.
Zivilstation, Strafrechtsstation und Verwaltungsstation
Die ersten drei Pflichtstationen führen dich durch die drei Säulen der Rechtsordnung: Privatrecht, Strafgerichtsbarkeit und öffentliches Recht. Jede hat ihre eigene Aktenlogik, ihren eigenen Entscheidungstyp und ihre eigene Klausur im zweiten Examen.
Zivilstation: vom Gutachten zum Urteil
Die Zivilstation ist in den meisten Ländern die erste Station im Referendariat und mit fünf Monaten oft die längste der drei kurzen Pflichtstationen. Du arbeitest einem Richter am Amts- oder Landgericht zu, liest Schriftsätze, fertigst Urteilsentwürfe und sitzt in Verhandlungen.
Fachlich ist das die Station mit dem größten Sprung. Du brauchst das materielle Zivilrecht aus dem ersten Examen und dazu die ZPO, die im Studium meist nur gestreift wurde. Zuständigkeit, Klageart, Beweislast, Säumnis: Das entscheidet in der Zivilklausur über Punkte, bevor es überhaupt um den Anspruch geht.
Strafrechtsstation: Anklageschrift, Einstellung und Plädoyer
In der Strafrechtsstation bist du bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. Drei bis vier Monate lang bearbeitest du Ermittlungsakten und entscheidest, was mit ihnen passiert: Anklage, Strafbefehl oder Einstellung nach §§ 153, 170 II StPO. Wer bei der Staatsanwaltschaft sitzt, hält meist auch selbst Sitzungsdienst und plädiert.
Die Strafklausur im zweiten Examen ist fast immer eine Staatsanwaltsklausur: Aus einer Ermittlungsakte wird eine Abschlussverfügung. Der materielle Prüfungsstoff ist derselbe wie im ersten Examen, nur die Verpackung ist neu.
Verwaltungsstation: Bescheid, Widerspruch und Behördenpraxis
Die Verwaltungsstation dauert je nach Land drei bis vier Monate und findet bei einer Behörde, einem Verwaltungsgericht oder einer Hochschule statt. Viele nutzen dafür das Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, in das alle Länder Referendare entsenden; je nach Landesrecht ist es auf die Verwaltungs- oder die Wahlstation anrechenbar.
Inhaltlich geht es um Verwaltungsakt, Bescheid, Widerspruchsverfahren und die Klagearten der VwGO. Wer in einer Kommunalbehörde landet, sieht Baurecht und Gewerberecht, wer in einer Abteilung des Ministeriums der Justiz oder einer anderen Landesbehörde sitzt, eher Normsetzung und Grundsatzfragen. Das Land selbst ist hier dein Arbeitgeber. Mehrere Länder verlangen bei der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst inzwischen ausdrücklich, dass Bewerber für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, in NRW etwa über die Eignungsregelung des JAG.
Anwaltsstation und Wahlstation: Praxis in der Anwaltschaft und danach
Die zweite Hälfte des Referendariats gehört der Anwaltschaft und deiner eigenen Schwerpunktsetzung. Hier entscheidet sich oft auch, wo du nach dem Examen anfängst.
Anwaltsstation: neun Monate Kanzleialltag
Mit neun Monaten ist die Anwaltsstation die mit Abstand längste Pflichtstation, in manchen Ländern dauert die Rechtsanwaltsstation sogar zehn Monate. Du arbeitest in einer Kanzlei mit, entwirfst Schriftsätze, führst Mandantengespräche und siehst zum ersten Mal die Perspektive der Partei statt die des Gerichts.
Genau das prüft die Anwaltsklausur. Ihre Frage lautet: Was rätst du deinem Mandanten? Taktik, Kostenrisiko und Durchsetzbarkeit gehören zur Antwort. Viele Kanzleien nutzen die Station als verlängertes Bewerbungsgespräch; wer in eine Großkanzlei will, sollte die Ausbildungsstelle entsprechend wählen.
Wahlstation im Ausland, im Unternehmen oder im Arbeits- und Sozialrecht
Die Wahlstation ist die freieste Zeit des Referendariats. Drei Monate, und du bestimmst, wo. Beliebt sind Auslandsstationen bei Botschaften, internationalen Organisationen oder Kanzleien, dazu Unternehmensrechtsabteilungen und Verbände. Auch die Europäische Union bietet Referendaren Plätze an, etwa in der Kommission und im Parlament. Hamburg gönnt seinen Referendarinnen und Referendaren sogar zwei Wahlstationen à drei Monate.
Wähle die Wahlstation nach dem Berufsziel, nicht nach dem Reiseziel. Sie liegt bei den meisten Ländern nach den schriftlichen Klausuren und vor der mündlichen Prüfung, ist also gleichzeitig deine letzte Erholungsphase und dein bester Türöffner.
Was Rechtsreferendare aus der Anwaltschaft für die Klausur mitnehmen
Referendarinnen und Referendare unterschätzen die Anwaltsstation gern als Praxisjahr ohne Prüfungsbezug. Das Gegenteil stimmt: In den meisten Ländern sind mehrere der acht Klausuren Anwaltsklausuren, und die schreibst du besser, wenn du echte Mandate gesehen hast.
Nimm dir in der Kanzlei bewusst Akten aus Gebieten, die du im Examen brauchst, statt nur beim Spezialthema deines Ausbilders zu bleiben. Und lass dir Schriftsätze korrigieren, nicht nur abheften.
Tipp
Wenn dir in der Kanzlei eine Norm begegnet, die du nicht mehr präsent hast, holst du dir auf jurahilfe.de Definitionen, Streitstände und Begleitwissen per Klick direkt im Text, statt drei Bücher aufzuschlagen. Das passt in die zehn Minuten zwischen zwei Akten.
Das zweite Staatsexamen: von der ersten Klausur bis zur mündlichen Prüfung
Die zweite juristische Staatsprüfung ist der Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung, und sie prüft materielles Recht und Prozessrecht gemeinsam, immer am Aktenfall. Worin sie sich in Format und Hilfsmitteln vom ersten Examen unterscheidet, zeigt unser Vergleich beider juristischer Staatsexamina.
Wie viele Klausuren du je Bundesland schreibst
Die meisten Länder verlangen acht fünfstündige Klausuren. Bayern schreibt neun, verteilt auf vier Zivilrecht, zwei Strafrecht und drei öffentliches Recht. Berlin und Brandenburg kommen mit sieben aus, darunter je eine Wahlfachklausur. In NRW sind es acht: vier Zivilrecht, zwei Strafrecht und zwei im öffentlichen Recht.
| Land | Klausuren | Verteilung |
|---|---|---|
| Bayern | 9 | 4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 3 öffentliches Recht |
| NRW | 8 | 4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 öffentliches Recht |
| Berlin und Brandenburg | 7 | inklusive einer Wahlfachklausur |
| Saarland | 7 | 3 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 öffentliches Recht, 1 Wahlfach |
| Sachsen-Anhalt | 8 | mindestens zwei aus anwaltlicher Sicht, Oberlandesgericht Naumburg |
Die Zahlen stammen aus der Länderübersicht der juristischen Prüfungsämter und ändern sich mit den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Verbindlich ist immer die Ordnung deines Landes.
Die Wahlfachklausur von Arbeits- und Sozialrecht bis Recht und Europarecht
Wo es eine Wahlfachklausur gibt, wählst du vorab eine Fachgruppe. Typisch sind Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Verwaltung, Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht sowie internationales Recht und Europarecht. Die Wahl bindet dich auch für die mündliche Prüfung, dort wird das Wahlfach mitgeprüft.
Entscheide nach Neigung und Station, nicht nach Gerüchten über Durchschnittsnoten. Ein Fach, in dem du drei Monate gearbeitet hast, hilft dir in der Prüfung mehr als eines mit angeblich milder Korrektur.
Aktenvortrag und mündliche Prüfung im Assessorexamen
Im Assessorexamen kommt zur mündlichen Prüfung in fast allen Ländern ein Aktenvortrag hinzu, Bayern ist die Ausnahme. Du bekommst eine kurze Akte, hast rund eine Stunde Vorbereitung und trägst dann frei vor, mit Ergebnis und Begründung. Danach folgt das Prüfungsgespräch: geprüft werden Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht sowie das Wahlfach.
Das Gewicht ist erheblich. In NRW machen die Klausuren nach § 56 JAG NRW 65 Prozent der Examensnote aus, der Aktenvortrag 10 Prozent und das Prüfungsgespräch 25 Prozent. Wer schriftlich knapp liegt, kann mündlich also spürbar korrigieren. Wie so ein Prüfungstag abläuft, beschreibt der Artikel zur mündlichen Prüfung in Jura.
Durchfallquote, Prädikat und Verbesserungsversuch
Im Prüfungsjahr 2024 fielen bundesweit 12,53 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten durch die zweite Staatsprüfung, 21,75 Prozent erreichten ein Prädikat. Das meldet das Bundesamt für Justiz in seiner Prüfungsstatistik. Die Spanne zwischen den Ländern ist groß: In Schleswig-Holstein lag die Durchfallquote bei 23,4 Prozent, also fast doppelt so hoch wie im Bundesschnitt. Ein „sehr gut" erreichten bundesweit vier Personen, das sind 0,04 Prozent.
Wer besteht, aber unzufrieden ist, kann in vielen Ländern einen Verbesserungsversuch unternehmen. Wer nicht besteht, hat in der Regel einen Wiederholungsversuch. Die genauen Zahlen und ihre Entwicklung stehen im Artikel zur Durchfallquote im juristischen Staatsexamen.

Tipps für Referendariat und Berufseinstieg als Jurist
Das Referendariat ist Ausbildung und Prüfung zugleich, und beides läuft parallel. Wer das früh akzeptiert, plant anders. Im Rahmen der Ausbildung übernimmst du echte Aufgaben, und trotzdem läuft die Prüfungsuhr mit.
Zeitplan und Klausurtraining in der Tauchphase
Schreibe echte Klausuren, und schreibe sie unter Zeit. Der häufigste Fehler im zweiten Examen ist nicht fehlendes Wissen, sondern Zeitmanagement: Fünf Stunden mit einer 80-Seiten-Akte gehen schneller vorbei, als man glaubt. Wer zwanzig Klausuren geschrieben hat, verliert im Examen keine Zeit mehr mit der Frage, wie man anfängt.
Plane die Tauchphase schriftlich, mit festen Wochenzielen statt Tagesvorsätzen. Eine Anleitung dafür steht im Artikel zum Jura-Lernplan erstellen.
Typische Fehler im Referendariat
Vier Muster kosten regelmäßig Punkte. Erstens lückenhaftes Prozessrecht, weil die Arbeitsgemeinschaft zwar besucht, aber nicht nachgearbeitet wird. Zweitens unsichere Aktenbearbeitung: Wer den Sachverhalt nicht vollständig erfasst, subsumiert am Fall vorbei. Drittens zu wenig Anwaltsklausuren, weil sie im Klausurenkurs unbeliebt sind. Und viertens eben das materielle Recht, das niemand ausdrücklich abfragt, bis es in der Klausur fehlt.
Dazu kommt ein organisatorischer Fehler: die Ausbildungsstelle nach Bequemlichkeit statt nach Ausbildungsqualität zu wählen. Ein Ausbilder, der dir als Referendar echte Akten gibt und deine Entwürfe korrigiert, ist mehr wert als ein kurzer Arbeitsweg.
Berufseinstieg in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung
Am Ende des Referendariats steht der Berufseinstieg. Wer Staatsexamen und den Berufseinstieg zusammen denkt, wählt Anwalts- und Wahlstation anders aus. Die Befähigung zum Richteramt öffnet dabei mehr Türen, als viele Absolventen im Blick haben: Anwaltschaft, Richteramt, Staatsanwaltschaft, Notariat, höherer Verwaltungsdienst, Unternehmen, Verbände. Welche Voraussetzungen die klassischen Wege verlangen, steht im Artikel dazu, wie man Richter, Anwalt oder Staatsanwalt wird.
Nutze die Stationen als Bewerbungsphase, und zwar mit einem Lebenslauf, der die Stationen richtig abbildet. Wahlstation und Anwaltsstation sind die beiden Zeitpunkte, an denen Arbeitgeber dich in echter Arbeit erleben, und genau daraus entstehen die meisten ersten Verträge für Juristinnen und Juristen.
Fazit
Das Rechtsreferendariat ist planbarer, als es aussieht, sobald du zwei Dinge früh klärst: in welchem Bundesland du unter welchen Bedingungen anfängst, und wie du dein materielles Recht über 24 Monate wach hältst. Das Prozessrecht bekommst du in der Arbeitsgemeinschaft und im Klausurenkurs, das materielle Wissen für die Klausuren des zweiten Staatsexamens bekommt kein Referendar geschenkt. Wenn du dafür kurze, feste Einheiten einplanst, kannst du dieselben Inhalte auf jurahilfe.de kompakt wiederholen und direkt an Multiple-Choice-Aufgaben testen, statt sie in der Tauchphase neu zu lernen.
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- Referendariat Gehalt: Besoldung und Entgelt für Rechtsreferendare: Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe in allen Bundesländern, inklusive Familienzuschlag und Nettorechnung.
- Mündliche Prüfung Jura: Ablauf und Vorbereitung im Examen: Wie der Prüfungstag abläuft und wie du dich auf Aktenvortrag und Prüfungsgespräch vorbereitest.
- Gutachtenstil, Feststellungsstil und Urteilsstil: Der Stilwechsel, der im Referendariat auf dich zukommt, an Beispielen erklärt.
- Verbesserungsversuch im 1. und 2. Examen Jura: Fristen, Kosten und Voraussetzungen, wenn du deine Examensnote verbessern willst.
- Volljurist: Bedeutung, Examen, Berufe und Gehalt: Was der Titel juristisch bedeutet und welche Berufe er dir öffnet.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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