Rund jeder Vierte fällt in der staatlichen Pflichtfachprüfung durch, dem schwersten Teil des ersten Staatsexamens. Und das oft nicht am fehlenden Wissen, sondern an Struktur und Prüfungstechnik. Das erste Staatsexamen Jura, offiziell die erste juristische Prüfung, besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70 Prozent der Note) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30 Prozent), geregelt in § 5d DRiG. Wer bestehen und ein Prädikat holen will, braucht dafür weniger Glück als ein klares System aus Verstehen, Wiederholen und Testen.
Auf einen Blick:
- Aufbau: staatliche Pflichtfachprüfung (70 Prozent) plus universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30 Prozent), § 5d DRiG.
- Prüfungsstoff: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht im Pflichtfach, dazu dein Schwerpunktbereich.
- Versuche: zwei reguläre Anläufe, dazu der Freischuss als Frei- und Verbesserungsversuch.
- Dauer: meist zehn Semester Regelstudienzeit bis zur ersten Prüfung.
- Der Masterplan: mit System lernen statt alles auswendig, also Verstehen, Wiederholen und Testen.
Tipp
Wer den Examensstoff systematisch aufbauen will, findet auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen, vom ersten Semester bis zum Examen.
Was ist das erste Staatsexamen in Jura?
Das erste Staatsexamen Jura ist der staatliche Teil der ersten juristischen Prüfung, mit der das Studium der Rechtswissenschaft endet. Es setzt sich aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. Beide zusammen bilden die erste juristische Prüfung, deren Gesamtnote sich zu 70 Prozent aus dem staatlichen und zu 30 Prozent aus dem universitären Teil ergibt.
Der Begriff Staatsexamen meint streng genommen nur den staatlichen Pflichtfachteil. Umgangssprachlich steht das erste Staatsexamen aber für die gesamte erste Prüfung. Diese Einordnung findest du auch kompakt auf der Wissensseite zur juristischen Ausbildung.
Erste juristische Prüfung: staatliche Pflichtfachprüfung und universitärer Schwerpunkt
Die staatliche Pflichtfachprüfung deckt die Kernrechtsgebiete ab: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht mit ihren Bezügen. Du legst sie vor dem Landesjustizprüfungsamt ab, sie macht 70 Prozent der Gesamtnote aus. Der Schwerpunktbereich ist die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die deine Fakultät organisiert. Sie zählt 30 Prozent und lässt dich ein Rechtsgebiet vertiefen, das dich wirklich interessiert.
Beide Teile werden meist getrennt abgelegt, oft der Schwerpunkt vor dem Pflichtteil. Die Gewichtung 70 zu 30 ist bundeseinheitlich in § 5d Abs. 2 DRiG festgelegt und gilt in jedem Bundesland. Die Einzelheiten regelt jedes Land zusätzlich in seinem Juristenausbildungsgesetz (JAG) und seiner Prüfungsordnung, etwa der JAPO in Bayern oder dem JAG NRW.
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die erste juristische Prüfung zusammensetzt.
| Prüfungsteil | Träger | Anteil | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Staatliche Pflichtfachprüfung | Landesjustizprüfungsamt | 70 % | Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht |
| Schwerpunktbereichsprüfung | Universität | 30 % | Gewähltes Vertiefungsgebiet |
| Erste juristische Prüfung | gemeinsam | 100 % | Gesamtnote und Zeugnis |

Wie lange dauert das Jurastudium bis zum ersten Staatsexamen?
Die Regelstudienzeit bis zur ersten Prüfung liegt bei den meisten Landesjustizprüfungsämtern bei zehn Semestern, also fünf Jahren. In der Praxis brauchen viele Studierende etwas länger, weil die Examensvorbereitung ein eigenes, intensives Jahr in Anspruch nimmt. Wie sich diese Semester real verteilen, zeigt der Artikel zur Dauer des Jurastudiums.
Das Studium gliedert sich grob in Grundstudium, Hauptstudium und Examensvorbereitung. Den genauen Weg vom ersten Semester bis zum Examen findest du im Überblick zum Aufbau des Jurastudiums.
Unterschied: erstes Staatsexamen und zweites Staatsexamen
Das erste Staatsexamen schließt das universitäre Studium ab. Danach folgt das Referendariat, der juristische Vorbereitungsdienst, der mit dem zweiten Staatsexamen endet, dem Assessorexamen. Diese zweite juristische Staatsprüfung macht dich zum Volljuristen und verleiht die Befähigung zum Richteramt. Sie ist Voraussetzung für Berufe wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar. Erste und zweite juristische Prüfung bilden zusammen die zweistufige Juristenausbildung in Deutschland.
| Merkmal | Erstes Staatsexamen | Zweites Staatsexamen |
|---|---|---|
| Abschnitt | Studium | Referendariat |
| Anderer Name | Referendarexamen | Assessorexamen |
| Titel danach | Jurist, oft Dipl.-Jur. | Volljurist, Assessor |
| Befähigung zum Richteramt | nein | ja |
Welchen Abschluss bringt die erste juristische Prüfung?
Mit bestandener erster juristischer Prüfung darfst du dich Jurist nennen, bist aber noch kein Volljurist. Ein akademischer Grad wie beim Bachelor oder Master ist damit nicht automatisch verbunden. Viele juristische Fakultäten verleihen auf Antrag zusätzlich den Grad Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) oder Magister iuris (Mag. iur.).
Bist du nach dem ersten Staatsexamen schon Jurist?
Ja, nach der ersten Prüfung bist du Jurist, aber noch nicht Volljurist. Die volle Befähigung zum Richteramt und die klassischen juristischen Berufe setzen das zweite Staatsexamen voraus. Nach dem ersten Examen stehen dir dennoch viele Wege offen, etwa als Unternehmensjurist, in Verbänden, in der Verwaltung oder als Einstieg in eine Promotion. Juristinnen und Juristen mit erstem Examen arbeiten außerdem häufig als wissenschaftliche Mitarbeiter in Kanzleien.
Juristische Notenskala und Prädikatsexamen
Die juristische Notenskala reicht von 0 bis 18 Punkten und ist damit ungewohnt streng. Wer 9 Punkte oder mehr erreicht, hat ein Prädikat, also die Note vollbefriedigend oder besser. Der Durchschnitt liegt deutlich niedriger, ein Prädikat erreicht bundesweit nur rund ein Drittel der Absolventinnen und Absolventen. Wie die Notenstufen von mangelhaft bis sehr gut aufgebaut sind, erklärt der Artikel zur juristischen Notenskala. Was genau als Prädikat gilt und wann sich der Ehrgeiz lohnt, vertieft der Beitrag zum Prädikatsexamen.
Erstes Staatsexamen, Bachelor of Laws oder Master?
Das erste Staatsexamen ist kein Bachelor- und kein Masterabschluss, auch wenn viele es vom Aufwand her mit einem Master vergleichen. Anders als das Studium der Rechtswissenschaften auf Staatsexamen führen die Studiengänge Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) zu einem akademischen Grad, machen dich aber nicht zum Volljuristen. Einen Bachelor of Laws kannst du an vielen juristischen Fakultäten erwerben, teils integriert ins Staatsexamensstudium. Die Unterschiede und wann sich welcher Weg lohnt, zeigt der Vergleich zum Bachelor of Laws.
Tipp
Du willst den Prüfungsstoff erst einmal risikofrei ausprobieren? Auf jurahilfe.de kannst du den gesamten Allgemeinen Teil des BGB dauerhaft kostenlos lernen, mit Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, ganz ohne Zeitlimit.
Der Masterplan: mit smarter Lernstrategie zum juristischen Staatsexamen
Wer im Jurastudium nur liest und markiert, verliert. Das Staatsexamen testet nicht nur Wissen, sondern Denkfähigkeit, Struktur und Anwendungskompetenz. Deshalb ruht eine erfolgreiche Lernstrategie auf drei Säulen: Verstehen, Wiederholen und Testen. Diese drei Schritte sind der Kern des Masterplans für das erste Staatsexamen.

Verstehen: juristisch denken statt auswendig lernen
Im ersten Schritt geht es darum, das Recht nicht nur zu lesen, sondern wirklich zu verstehen. Nur wer Zusammenhänge erkennt, kann später Klausuren strukturiert lösen. Dabei hilft es enorm, wenn der Stoff logisch aufgebaut und systematisch vernetzt ist. Statt trockener Paragraphenreihen brauchst du verlinkte Inhalte, die zeigen, wie Normen zusammenhängen, was typische Streitstände sind und wie sich Begriffe gegenseitig beeinflussen.
Ein Beispiel: Wer § 985 BGB prüft, sollte wissen, wie Besitz, Eigentum und Herausgabeanspruch zusammenhängen. Mit klassischen Lehrbüchern ist das mühsam. Kompakte Skripten nehmen dir hier viel ab, welche Jura Skripte sich wirklich lohnen, klärt unser Anbieter-Überblick. Klare Struktur und smarte Verlinkungen helfen dir, das System hinter den Normen zu begreifen, statt Einzelwissen zu stapeln.
Tipp
Je nach Vorwissen kannst du dasselbe Thema auf jurahilfe.de als kompaktes oder als ausführliches Skript lesen: kompakt zum schnellen Wiederholen, ausführlich, wenn du es von Grund auf verstehen willst.
Wiederholen: aktives Erinnern mit Karteikarten
Gelesen heißt nicht behalten. Der zweite Schritt ist deshalb das aktive Wiederholen. Hier kommen Karteikarten ins Spiel, idealerweise abgestimmt auf das, was du vorher gelesen hast. Dein Gehirn braucht Wiederholungsreize, um Wissen langfristig zu speichern.
Aktives Abrufen, also die Frage „Weiß ich das wirklich noch?“, ist deutlich effektiver als reines Lesen. Deshalb funktionieren Frage-Antwort-Karten so gut: Sie zwingen dich, Inhalte bewusst zu erinnern, und verankern sie tiefer. Warum wachsende Wiederholungsabstände dabei den größten Effekt haben, erklärt der Artikel zu Spaced Repetition und Active Recall.
Tipp
Nach dem Lesen stellt dir jurahilfe.de Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem bereit, abgestimmt auf deinen Lernstand, damit du direkt ins aktive Erinnern gehst.
Testen: Klausurtraining, Falllösung und Freischuss
Der dritte Schritt ist das Anwenden des Gelernten, und zwar nicht erst zwei Wochen vor der Klausur, sondern parallel zum Lernen. Trainiere regelmäßig mit kleinen Fällen und Multiple-Choice-Aufgaben, die typische Sachverhalte simulieren. So lernst du, das Wissen anzuwenden, und entwickelst ein Gespür dafür, wie ein Prüfer eine Klausur liest, samt der prüfungsrelevanten Signalwörter und Argumentationsmuster.
Gerade für den Freischuss oder ein Prädikatsexamen ist das entscheidend. Wer die Falllösung nicht routiniert übt, verliert in der schriftlichen Prüfung wertvolle Punkte. Regelmäßiges Testen unter echten Bedingungen ist der zuverlässigste Weg, die eigene Prüfungsreife ehrlich einzuschätzen.
Tipp
Mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de testest du dein Wissen am Fall. Jede Antwort ist zur passenden Lernstelle verlinkt, sodass du sofort verstehst, warum eine Lösung richtig oder falsch ist.
Lernplan für das erste Staatsexamen: Struktur, Zeit und Etappen
Eine erfolgreiche Examensvorbereitung braucht nicht nur Fachwissen, sondern kluges Selbstmanagement. Viele scheitern nicht an den Inhalten, sondern daran, dass sie sich verzetteln, ausbrennen oder in Motivationslöchern stecken bleiben. Ein realistischer Lernplan gibt der langen Examensphase Struktur.
Die Stoffmenge im Jurastudium realistisch planen
Der Stoff für das erste Staatsexamen ist riesig. Wer versucht, alle Rechtsgebiete gleichzeitig zu lernen, landet schnell im Chaos. Arbeite deshalb mit klaren Etappen: Welche Rechtsgebiete deckst du in welchem Monat ab? Wann wiederholst du deinen Schwerpunktbereich? Welche Klausuren schreibst du zur Übung?
Realistische Wochenziele, Pufferzeiten für Wiederholungen und ein Plan, der zur eigenen Belastbarkeit passt, sind entscheidend. So verlierst du nie den Überblick und gehst strukturiert durch die gesamte Examensvorbereitung. Wenn du ganz ohne kommerzielles Rep planst, hilft dir der Beitrag zur Examensvorbereitung ohne Repetitorium.
Klausurtechnik und Gutachtenstil trainieren
Viele Studierende wissen inhaltlich viel, scheitern aber an der Umsetzung in der Klausur. Die schriftlichen Prüfungen im Staatsexamen verlangen methodisches Können: Gutachtenstil, Subsumtion, Schwerpunktsetzung und Zeitmanagement. Übe deshalb nicht nur, was du schreibst, sondern auch wie.
Trainiere die typischen Klausurformate, strukturiere deine Bearbeitung nach der Prüfungssystematik und arbeite mit echten Altklausuren. Wie du sauber im Gutachtenstil argumentierst, zeigt der Leitfaden zu Gutachten-, Feststellungs- und Urteilsstil. Neben der schriftlichen zählt später die mündliche Prüfung, deren Ablauf der Artikel zur mündlichen Prüfung im Jura-Examen beschreibt. Wie du dabei Nervosität und Lampenfieber in den Griff bekommst, zeigt der Beitrag zu Lampenfieber in der mündlichen Prüfung.
Psychische Gesundheit und Motivation
Dein Gehirn ist dein wichtigstes Werkzeug in der Examensvorbereitung, und es funktioniert nur, wenn du gut mit dir umgehst. Ausreichend Schlaf, regelmäßige Pausen, gute Ernährung und bewusste Erholung sind keine Zeitverschwendung, sondern Lernvoraussetzungen. Plane deshalb nicht nur den Stoff, sondern auch deine Regeneration.
Feste Schlafzeiten, kurze Spaziergänge und achtsame Pausen ohne Bildschirm halten dich über Monate leistungsfähig. Motivation entsteht dabei vor allem aus sichtbarem Fortschritt: Wer seine kleinen Etappensiege bemerkt, bleibt eher dran. Wie fordernd das Examen wirklich ist, ordnet der Artikel dazu ein, wie schwer das Jurastudium ist.
Tipp
Deinen Lernfortschritt behältst du auf jurahilfe.de mit Modulnoten, Lernstatistiken und Fortschrittsanzeigen im Blick, so siehst du jederzeit, wo du stehst und was noch Wiederholung braucht.
Anmeldung, Termine und Prüfungsamt
Die organisatorischen Fragen rund um die erste juristische Staatsprüfung unterschätzen viele. Die Anmeldung zur ersten Prüfung, die Voraussetzung für die Zulassung, die Fristen und die Zahl deiner Versuche entscheiden mit darüber, wie entspannt du ins Examen gehst.
Wo du dich für die erste juristische Staatsprüfung anmeldest
Die staatliche Pflichtfachprüfung meldest du schriftlich beim Landesjustizprüfungsamt deines Bundeslandes an, die Schwerpunktbereichsprüfung dagegen bei deiner Fakultät. Welche Voraussetzungen für die Zulassung gelten, welche Scheine du als Prüfling brauchst und bis zu welchem Semester du antreten musst, steht in der jeweiligen Prüfungsordnung, also dem Juristenausbildungsgesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung deines Landes (etwa der JAPO in Bayern, der JAPrO in Baden-Württemberg oder dem JAG NRW). Die schriftliche Prüfung besteht aus mehreren Klausuren, danach folgt die mündliche Prüfung. Die Prüfungstermine liegen meist im Wintersemester und im Sommersemester, mit Anmeldefristen mehrere Monate vorher. Über das Bestehen der Prüfung entscheiden die Punkte aus beiden Teilen, ein Nichtbestehen der Prüfung im Pflichtfach lässt sich über den Freischuss abfedern.
Freischuss und Verbesserungsversuch: wie viele Versuche hast du?
Für die staatliche Pflichtfachprüfung hast du regulär zwei Versuche. Dazu kommt der Freischuss, auch Freiversuch genannt: Wer die Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit ablegt, darf bei Nichtbestehen einen zusätzlichen Anlauf nehmen und bei Bestehen einmal die Note verbessern. Diese Notenverbesserung ist stets nur einmal möglich, und die Bedingungen unterscheiden sich je Bundesland. Alle Details zu Voraussetzungen und Abschichten erklärt der Artikel zum Freischuss im ersten Staatsexamen.
Wie viele tatsächlich durchfallen und woran das liegt, zeigt die aktuelle Statistik zur Durchfallquote im Staatsexamen. Ein Fehlversuch ist kein Weltuntergang: Viele bestehen im zweiten Anlauf mit deutlich besseren Leistungen.
Weiterlesen
- Jura Examensvorbereitung: 10 geniale Tipps: konkrete Tipps zu Lernplan, Repetitorium und Prüfungsstrategie für das Examen.
- Kostenlos Jura lernen: die besten gratis Skripte und Fälle: gute kostenlose Quellen für die Examensvorbereitung im Selbststudium.
- Jura Studium Kosten: was das Studium wirklich kostet: Semesterbeiträge, Repetitorium und Lebenshaltung bis zum ersten Staatsexamen.
- Jura Studium: Dauer, Inhalte und Voraussetzungen im Überblick: was dich im Jurastudium von Anfang an erwartet.
- Qualitätssicherung bei Jurahilfe: Repetitor, Community & KI: wie jeder Inhalt der Lernplattform mehrstufig geprüft wird, von Repetitoren über die Community bis zum KI-Review.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Jurastudium
- Examensvorbereitung
- juristische Didaktik
.jpg&w=3840&q=75&dpl=dpl_5RP8JUV4eEmQ1hvmhh4dsnkMuKJn)


