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Erstes und zweites juristisches Staatsexamen im Vergleich

Bewegliche Holz-Gliederfigur in dynamischer Pose, Sinnbild für die Entscheidung zwischen erstem und zweitem Staatsexamen

27,4 Prozent fallen durch die erste juristische Prüfung, aber nur 12,5 Prozent durch die zweite. Trotzdem gilt das zweite Staatsexamen unter Referendarinnen und Referendaren als das härtere. Beide Zahlen stimmen, und der Widerspruch erklärt ziemlich genau, worin sich die beiden Prüfungen unterscheiden.

Erstes und zweites juristisches Staatsexamen im Vergleich heißt: Das erste Examen ist die Erste Prüfung nach § 5d DRiG und schließt das Jurastudium ab. Das zweite ist die Zweite juristische Staatsprüfung nach § 5 DRiG und schließt den juristischen Vorbereitungsdienst ab. Erst mit dem zweiten Examen hast du die Befähigung zum Richteramt. Welches wichtiger ist, hängt davon ab, wohin du willst.

Die juristische Ausbildung in Deutschland kennt genau zwei Staatsexamina, und die Frage nach ihrem Verhältnis ist keine Spitzfindigkeit. Wer das erste Examen für eine bloße Zwischenstation hält, unterschätzt es. Bei der Bewerbung um Referendariat und Einstieg zählt es sofort. Wer umgekehrt denkt, nach dem ersten Examen sei die Sache gelaufen, wundert sich im Referendariat.

Auf einen Blick:

  • Anzahl: In Jura gibt es zwei Staatsexamina. Dazwischen liegt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst.
  • Erste Prüfung: staatliche Pflichtfachprüfung (70 Prozent der Gesamtnote) plus universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (30 Prozent), sechs Aufsichtsarbeiten, danach die mündliche Prüfung.
  • Zweite Staatsprüfung: sieben bis neun Klausuren je nach Bundesland, mündliche Prüfung mit Aktenvortrag, Praxisformate statt Gutachten.
  • Schwerer: nach Durchfallquote das erste, nach Prädikatsquote das zweite. Beide Zahlen stehen weiter unten.
  • Wichtiger: Für die Justiz, die Anwaltschaft und das Notariat brauchst du beide. Für Wirtschaft und Verwaltung öffnet das erste Examen schon viele Türen.

Tipp

Beide Prüfungen greifen auf denselben Pflichtstoff zu, nur mit anderer Aufgabenstellung. Auf jurahilfe.de findest du interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen: erst verstehen, dann abrufen, dann am Fall testen. Referendarinnen und Referendare nutzen dieselben Inhalte zur Wiederholung des materiellen Rechts.

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Diese Übersicht stellt beide Staatsexamina gegenüber. Jede Zeile wird weiter unten erklärt.

KriteriumErste PrüfungZweite Staatsprüfung
Amtlicher NameErste Prüfung (§ 5d DRiG)Zweite juristische Staatsprüfung (§ 5 DRiG)
Steht am Ende vonJurastudiumRechtsreferendariat, 24 Monate
BestandteilePflichtfachprüfung 70 %, Schwerpunkt 30 %Nur staatlich, keine Uni-Beteiligung
KlausurenSechs Aufsichtsarbeiten, in Berlin und Brandenburg siebenSieben bis neun, je nach Bundesland
AufgabenformatGutachten aus Sicht des PrüflingsUrteil, Beschluss, Anklage, Bescheid, Anwaltsklausur
HilfsmittelGesetzestexteGesetzestexte und Kommentare
Mündliche PrüfungPrüfungsgesprächAktenvortrag plus Prüfungsgespräch
Durchfallquote 202427,4 %12,5 %
Prädikat 202436,7 %21,7 %
Danach möglichWirtschaft, Verwaltung, Promotion, LL.M.Befähigung zum Richteramt, alle klassischen Berufe
Zeitstrahl der juristischen Ausbildung: rund fünf Jahre Jurastudium bis zur ersten Prüfung, danach 24 Monate Rechtsreferendariat bis zur zweiten Staatsprüfung
Abb. 1: Der Weg zu beiden Staatsexamina, mit den echten Abständen zwischen den Stationen.

Erstes oder zweites Staatsexamen: Was ist wichtiger?

Keines von beiden ist pauschal wichtiger. Für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen brauchst du beide, weil die Befähigung zum Richteramt erst mit der zweiten Staatsprüfung entsteht. Für alles außerhalb dieser Berufe entscheidet oft schon die Note der ersten Prüfung. Zum Zeitpunkt der Bewerbung ist sie die einzige belastbare juristische Qualifikation, die du vorweisen kannst.

Die kurze Antwort auf eine alte Streitfrage

Beide Seiten haben recht, daran liegt es. Das erste Examen wird früher gebraucht und öffnet mehr Türen, als viele denken. Das zweite ist die Ziellinie. Ohne das erste kommst du gar nicht in den Vorbereitungsdienst, ohne das zweite bleibst du dauerhaft draußen vor Richteramt, Staatsanwaltschaft, Anwaltszulassung und Notariat.

Praktisch ist die Reihenfolge wichtiger als die Rangfolge. Während das erste Examen sofort wirkt, wirkt das zweite endgültig.

Warum die Note im ersten Examen früh den Ausschlag gibt

Bewirbst du dich um eine Referendarstation, eine Stelle in einer Kanzlei oder den Einstieg in ein Unternehmen, fehlt dir das zweite Examen noch. In diesem Zeitfenster, das je nach Bundesland und Wartezeit gut zwei bis drei Jahre umfasst, ist die Note der ersten Prüfung dein einziges Zeugnis. Großkanzleien und viele Behörden bauen ihre Auswahlverfahren genau darauf auf.

Dazu kommt ein Effekt, den man leicht übersieht: Wer das erste Examen mit Prädikat abschließt, bekommt im Referendariat die attraktiveren Stationen und damit bessere Referenzen. So wirkt die erste Note in die zweite Phase hinein.

Wann das zweite Examen den Ausschlag gibt

Sobald beide Examina vorliegen, verschiebt sich das Gewicht. Justiz und Staatsanwaltschaft schauen zuerst auf die zweite Note, weil sie die praktische Arbeitsfähigkeit abbildet. Auch in der Anwaltschaft ist die zweite Note ab einem gewissen Punkt das aktuellere Signal.

Der Idealfall heißt Doppelprädikat, also vollbefriedigend oder besser in beiden Prüfungen. Realistisch ist das für eine kleine Minderheit. Wie selten, zeigen die Zahlen weiter unten.

Unterschied zwischen erstem und zweitem Staatsexamen

Erstes und zweites Staatsexamen unterscheiden sich weniger im Stoff als in der Perspektive. In der ersten Prüfung schreibst du Gutachten und beurteilst einen Sachverhalt aus der Distanz. In der zweiten Staatsprüfung nimmst du eine Rolle ein: Richterin, Staatsanwalt, Anwältin oder Behörde. Du entscheidest, statt zu prüfen.

Theorie und Praxis: die Prüfungsformate im Vergleich

Die erste Prüfung arbeitet mit dem Gutachtenstil. Der Sachverhalt ist ein bis zwei Seiten lang, die Aufgabe lautet sinngemäß: Prüfe die Ansprüche. Alles, was du brauchst, steht im Sachverhalt und im Gesetz.

Im zweiten Examen dreht sich das um. Du bekommst einen umfangreichen Aktenauszug mit Schriftsätzen, Protokollen und Anlagen, und du musst zuerst herausfiltern, was überhaupt relevant ist. Danach schreibst du ein Urteil, einen Beschluss, eine Anklageschrift, einen Bescheid oder eine Anwaltsklausur. Das Relationsgutachten kommt hinzu, wenn die Aufgabe die gedankliche Vorarbeit einer Entscheidung verlangt.

Ein praktischer Unterschied entscheidet oft über die Punkte. In der zweiten Staatsprüfung sind Kommentare zugelassen. Das verschiebt die Anforderung nach oben. Wer nachschlagen darf, muss auch nachschlagen, und zwar schnell. Auch Profis schauen nach Jahren noch in den Grüneberg oder den Schönke/Schröder.

Spaltenvergleich erste Prüfung und zweite Staatsprüfung: sechs Aufsichtsarbeiten mit Gutachten gegen sieben bis neun Klausuren mit Urteil, Bescheid und Anklage
Abb. 2: Erste Prüfung und zweite Staatsprüfung in den Punkten, die sich wirklich unterscheiden.

Was sich beim Stoff und bei den Hilfsmitteln ändert

Der Pflichtstoff bleibt im Kern derselbe: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht. Im Referendariat kommt das Prozessrecht dazu, und zwar in einer Tiefe, die im Studium meist nur gestreift wird. ZPO, StPO und VwGO bilden im zweiten Examen das Gerüst fast jeder Klausur.

Der zweite große Unterschied ist die Bearbeitungslogik. Im Studium lernst du, ein Problem vollständig zu durchdringen. Im Referendariat lernst du, in fünf Stunden eine vertretbare Entscheidung zu produzieren, die formal korrekt ist und in der Praxis funktioniert. Beides sind Fähigkeiten. Sie überlappen sich weniger, als man erwartet.

Tipp

Wer das materielle Recht fürs zweite Examen auffrischen will, ohne die Studiums-Skripte von vorn zu lesen, kann auf jurahilfe.de zwischen kompakter und ausführlicher Darstellung umschalten: kompakt zum schnellen Wiederholen, ausführlich dort, wo du noch unsicher bist.

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Erstes Staatsexamen: Aufbau und Gewichtung im Jurastudium

Das erste Staatsexamen besteht aus zwei Teilen, die getrennt geprüft und getrennt gewichtet werden. Das ist die wichtigste strukturelle Eigenheit der ersten Prüfung, und sie steht so in § 5d Abs. 2 DRiG.

Woraus die erste juristische Prüfung besteht

Teil eins ist die staatliche Pflichtfachprüfung. Sie wird vom Landesjustizprüfungsamt abgenommen und deckt den Pflichtstoff aller drei Rechtsgebiete ab. In den meisten Ländern schreibst du dafür sechs Aufsichtsarbeiten, üblicherweise drei im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine im Strafrecht. Berlin und Brandenburg weichen ab, dort sind es sieben Klausuren mit zwei Arbeiten im Strafrecht. Jede Klausur dauert fünf Stunden, verteilt sind sie meist über zwei Wochen.

Teil zwei ist die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Sie liegt bei deiner Hochschule und besteht je nach Fakultät aus Seminararbeit, Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Hier wählst du selbst, ob du dich mit Kriminalwissenschaften, Wirtschaftsrecht, Völkerrecht oder einem anderen Bereich befasst.

Erst wenn du den schriftlichen Teil erfolgreich bestanden hast, wirst du zur mündlichen Prüfung geladen. Wie viele der sechs Arbeiten du dafür mindestens über der Bestehensgrenze bearbeiten musst, regelt das Landesrecht. Die Schwellen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Zwischen der letzten Klausur und der mündlichen Prüfung liegen in der Regel mehrere Monate.

Wie die Gesamtnote aus 70 und 30 Prozent entsteht

Die Gesamtnote der ersten Prüfung setzt sich aus 70 Prozent Pflichtfachprüfung und 30 Prozent Schwerpunktbereichsprüfung zusammen. Beide Teile müssen für sich bestanden sein, verrechnet wird erst danach.

Diese Aufteilung hat eine praktische Folge. Der Schwerpunkt wird an der eigenen Fakultät geprüft und fällt statistisch besser aus als der staatliche Teil. In Bewerbungsgesprächen kommt das gelegentlich zur Sprache. Wer die Gesamtnote lesen kann, achtet deshalb auf die Note der Pflichtfachprüfung. Manche Arbeitgeber fragen sie ausdrücklich ab.

Wie lange das Studium bis zur ersten Prüfung dauert

Die Regelstudienzeit liegt bei neun Semestern, real dauert das Jurastudium mit Examensvorbereitung häufig länger. Der Freischuss bietet die Möglichkeit, früher zu schreiben und bei Nichtbestehen erneut anzutreten, ohne dass der Versuch zählt. Ob du so früh schon so weit bist, liest du an messbaren Zeichen der Examensreife ab. Zwischen den Ländern unterscheiden sich die Details deutlich. Ein Blick in die Prüfungsordnung deines Bundeslandes lohnt sich früh.

Nach bestandener erster Prüfung kannst du dich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben. Die Aufnahme erfolgt über das Oberlandesgericht oder die Justizverwaltung deines Landes. In stark nachgefragten Ländern gibt es dafür Wartezeiten und Auswahlverfahren, in anderen kannst du den Vorbereitungsdienst zeitnah absolvieren.

Vom Referendariat zur zweiten juristischen Staatsprüfung

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert bundesweit 24 Monate und läuft als Ausbildung im Dienst. Die Prüfung an seinem Ende heißt in der Praxis meist Assessorexamen. Du arbeitest in echten Verfahren mit und bekommst Unterhaltsbeihilfe. Am Ende stehst du vor derselben Behörde, die dich schon im ersten Examen geprüft hat.

Was im Rechtsreferendariat auf dich zukommt

Das Referendariat gliedert sich in Pflichtstationen bei Zivilgericht, Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, Verwaltungsbehörde und Anwaltschaft, dazu eine Wahlstation. Am längsten dauert meist die Anwaltsstation, in Bayern etwa neun Monate. Im weiteren Verlauf kommt die Wahlstation dazu, in der du dich spezialisieren kannst. Parallel läuft eine Arbeitsgemeinschaft, in der du die Klausurformate übst und die prozessualen Grundlagen wiederholst.

Im Referendariat kommt etwas dazu, das im Studium kaum trainiert wird. Es heißt Aktenarbeit. Du liest Schriftsätze von Parteien, die sich widersprechen, und musst entscheiden, welcher Vortrag rechtlich erheblich ist. Wer das erste Mal einen Aktenauszug vor sich hat, braucht dafür eine Weile.

Welche Klausuren das zweite Staatsexamen verlangt

Die Zahl der Klausuren hängt vom Bundesland ab. Bayern verlangt neun, NRW acht, Berlin und Brandenburg sieben. Verteilt wird nach Praxisbedarf: In NRW sind es vier Klausuren im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht.

Jedes Format spiegelt eine Station. Im Zivilrecht schreibst du Urteile und Anwaltsklausuren, im Strafrecht Anklageschriften und Urteile, im Öffentlichen Recht Bescheide und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen. Der Perspektivwechsel innerhalb einer Prüfungskampagne ist eine eigene Schwierigkeit: Du wechselst zwischen der Rolle des Gerichts und der einer Partei, teilweise von einem Tag auf den anderen.

Aktenvortrag und mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung im zweiten Examen beginnt mit dem Aktenvortrag. Du bekommst eine kurze Akte, hast rund eine Stunde Vorbereitung und trägst dann etwa zwölf Minuten frei vor: Einleitung, Sachbericht, Entscheidungsvorschlag, rechtliche Würdigung. Danach folgt ein Vertiefungsgespräch, anschließend das eigentliche Prüfungsgespräch in den drei Rechtsgebieten. Die genauen Zeiten regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Der Aktenvortrag ist die einzige Prüfungsleistung im gesamten Studium und Referendariat, die mündliche Darstellung unter Zeitdruck bewertet. Wer ihn übt, holt dort verhältnismäßig leicht Punkte.

Tipp

Für die Wiederholung des materiellen Rechts neben der Aktenarbeit eignen sich die Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de: kurze Einheiten, aktives Abrufen statt Lesen, und du siehst sofort, wo dir noch etwas fehlt.

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Ist das erste oder zweite Staatsexamen schwerer?

Nach der Durchfallquote ist das erste Staatsexamen deutlich schwerer, nach der Prädikatsquote das zweite. Beide Aussagen stammen aus derselben Statistik des Bundesamts für Justiz. Wer nur eine von beiden zitiert, bekommt ein schiefes Bild.

Durchfallquoten im Vergleich

In der Erhebung für 2024 bestanden 72,6 Prozent den staatlichen Pflichtteil der ersten Prüfung. 27,4 Prozent fielen durch. In der zweiten Staatsprüfung lag die Bestehensquote bei 87,5 Prozent, die Durchfallquote also bei 12,5 Prozent.

Der Abstand hat einen nüchternen Grund. Vor dem zweiten Examen steht eine Vorauswahl: Wer dort antritt, hat das erste Examen bereits bestanden und zwei Jahre praktisch gearbeitet. Die schwächere Hälfte des Jahrgangs ist zu diesem Zeitpunkt teilweise gar nicht mehr im Rennen. Detailzahlen nach Bundesland und Jahrgang finden sich in unserem Beitrag zur Durchfallquote im juristischen Staatsexamen.

Prädikatsquoten: wo die Hürde wirklich höher liegt

Beim Prädikat kehrt sich das Verhältnis um. 2024 erreichten 36,7 Prozent in der ersten Prüfung ein vollbefriedigend oder besser. In der zweiten Staatsprüfung waren es 21,7 Prozent. Die Spitze ist noch dünner besetzt: 0,5 Prozent sehr gut in der ersten Prüfung, 0,04 Prozent in der zweiten.

Praktisch heißt das: Im ersten Examen hast du eine gute Chance auf ein Prädikat, wenn du solide vorbereitet bist. Im zweiten Examen ist ein Prädikat eine Ausnahme. Was ab wie vielen Punkten als Prädikat zählt, regelt die Noten- und Punkteskala für die juristischen Prüfungen. Unser Beitrag zum Prädikatsexamen in Jura schlüsselt die Stufen auf. Die Punktwerte selbst erklärt die juristische Notenskala.

Balkendiagramm: Durchfallquote 27,4 Prozent in der ersten Prüfung gegen 12,5 Prozent in der zweiten, Prädikatsquote 36,7 gegen 21,7 Prozent
Abb. 3: Durchfall- und Prädikatsquoten beider Prüfungen, Erhebungsjahr 2024.

Warum sich das zweite Examen härter anfühlt

Über die gefühlte Schwierigkeit entscheidet die Lebenssituation. Im zweiten Examen bist du im Schnitt Ende zwanzig, arbeitest nebenher in der Station, hast vielleicht Familie, und die Prüfung entscheidet endgültig über den Berufszugang. Es gibt kein Auffangnetz mehr, das mit dem Freischuss vergleichbar wäre.

Dazu kommt der Stoffumfang. Materielles Recht plus drei Prozessordnungen plus fünf Klausurformate, bei laufender Arbeitsbelastung. Die Durchfallquote misst, wer scheitert. Sie misst nicht, wie viel Kraft das Bestehen kostet.

Welches Examen bei der Bewerbung zählt

Bei der Bewerbung zählt das Examen, das der Arbeitgeber für die Tätigkeit braucht, und die Note dessen, der bereits vorliegt. Diese doppelte Regel erklärt die meisten Missverständnisse in diesem Bereich.

Befähigung zum Richteramt und der Volljurist-Status

Die Befähigung zum Richteramt erwirbt nach § 5 Abs. 1 DRiG, wer ein rechtswissenschaftliches Studium mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Beide Bausteine sind Voraussetzung, einer allein genügt nicht.

Wer diese Fähigkeit hat, ist Volljuristin oder Volljurist. Der Begriff steht in keinem Gesetz, er ist Praxissprache für genau diesen Status. Was er im Alltag bedeutet, steht in unserem Beitrag zum Volljuristen und seinen Berufswegen.

Justiz, Anwaltschaft und Notariat: beide Examina nötig

Für die Ernennung zur Richterin oder zum Richter und für die Staatsanwaltschaft ist die Befähigung zum Richteramt zwingend. Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ebenfalls, § 4 BRAO knüpft ausdrücklich daran an. Und wer Notarin oder Notar werden will, kommt an beiden Staatsexamina ebenfalls nicht vorbei.

In diesen Berufen ist die zweite Note das Signal, auf das zuerst geschaut wird. In vielen Ländern arbeitet die Justiz mit Punktegrenzen. Darunter findet eine Einstellung praktisch nicht statt.

Wirtschaft und öffentlicher Dienst: wo das erste Examen reicht

Außerhalb der klassischen Berufe sieht es anders aus. Unternehmen, Verbände, Behörden im gehobenen und höheren Dienst sowie Compliance-Abteilungen stellen regelmäßig Absolventinnen und Absolventen mit erster Prüfung ein. Auch die Promotion und ein LL.M. stehen dir mit dem ersten Examen offen; wie eine Promotion in Jura abläuft, haben wir gesondert beschrieben. Welche Stellen konkret in Frage kommen, zeigt der Beitrag dazu, was man mit dem ersten Staatsexamen machen kann.

Einen automatischen akademischen Grad bringt die erste Prüfung nicht mit. Den Titel Diplom-Jurist verleihen viele Fakultäten auf Antrag, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Ob deine Universität ihn vergibt, steht in ihrer Prüfungsordnung.

Wie beide Examensnoten zusammenwirken

Solange nur das erste Examen vorliegt, entscheidet allein seine Note über die Bewerbung. Liegen beide vor, entsteht ein Gesamtbild. In den weiteren Auswahlrunden lesen Arbeitgeber die Entwicklung mit. Eine deutliche Verbesserung im zweiten Examen wird positiv gewertet, ein Absturz erklärungsbedürftig.

Für Großkanzleien gilt weiterhin das Doppelprädikat als Eintrittskarte, wobei viele inzwischen flexibler auswerten und Praxiserfahrung, Sprachen und Schwerpunkt einbeziehen. Wer ein starkes erstes und ein solides zweites Examen hat, ist selten chancenlos. Einen Überblick über die Wege nach der Ausbildung gibt unsere Übersicht zu den juristischen Berufen.

Tipp

Ob dein Wissen für die nächste Klausur reicht, merkst du am schnellsten am Fall. Die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de arbeiten mit kleinen Sachverhalten und ausführlichen Erläuterungen, die falschen Antwortoptionen bilden typische Denkfehler ab.

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Fazit: zwei Prüfungen, zwei verschiedene Aufgaben

Erstes und zweites juristisches Staatsexamen im Vergleich zeigt eine Arbeitsteilung. Ein Ranking ergibt sich daraus nicht. Die erste Prüfung misst, ob du juristisch denken kannst, und liefert die Note, mit der du die nächsten Jahre bewirbst. Das zweite Examen misst, ob du in einer Rolle entscheiden kannst. Es öffnet die Berufe, für die es die Befähigung zum Richteramt braucht.

Wenn du dich zwischen beiden nicht entscheiden musst, dann konzentriere dich auf das, was gerade ansteht. Die erste Prüfung ist die, die du zuerst schreibst, und die Note wirkt länger nach, als es sich im dritten Semester anfühlt. Dabei hilft ein System, in dem Verstehen, Wiederholen und Testen zusammenhängen, etwa der durchgehende Lernpfad auf jurahilfe.de, dessen kompletter BGB AT dauerhaft kostenlos nutzbar ist.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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