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Jura Examen durchgefallen: Staatsexamen nicht bestanden?

Junge Frau sitzt zusammengesunken auf einem Stuhl und stützt den Kopf in die Hand

Der Bescheid liegt auf dem Tisch, und darin steht „nicht bestanden“. Jahre Arbeit, ein Satz.

Wenn du im Jura Examen durchgefallen bist, gilt zuerst die nüchterne Rechtslage: Die staatliche Pflichtfachprüfung kann nach § 5d Abs. 5 S. 1 DRiG einmal wiederholt werden. Du hast also in aller Regel einen zweiten Anlauf, und für den Widerspruch gegen die Bewertung läuft ab Zustellung ein Monat. Endgültig ist nur, wer auch den Wiederholungsversuch nicht besteht.

Bundesweit haben zuletzt 27,4 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden. Endgültig gescheitert ist ein weit kleinerer Teil: die Länder, die diesen Wert ausweisen, melden zwischen 1,6 und 5,1 Prozent.

Auf einen Blick:

  • Ein Wiederholungsversuch ist bundesrechtlich garantiert, § 5d Abs. 5 S. 1 DRiG. Einen dritten Versuch gibt es im Regelfall nicht.
  • Zwei Fristen laufen sofort: Akteneinsicht beantragen, Widerspruch binnen eines Monats ab Bekanntgabe.
  • Der Freiversuch ändert nichts am Nichtbestehen selbst, er ändert nur, ob dieser Versuch mitzählt.
  • Die Anfechtung braucht einen Bewertungs- oder Verfahrensfehler: eine vertretbare, folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch gewertet werden.
  • Beim endgültigen Nichtbestehen bleibt dein Studium verwertbar, über den integrierten Bachelor, die Fachhochschule oder juristische Berufsfelder ohne Staatsexamen.

Tipp

Wenn du den Stoff für den zweiten Anlauf neu aufbauen willst, findest du auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen. Der komplette BGB AT ist dauerhaft kostenlos, du kannst also sofort anfangen, ohne etwas zu zahlen.

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Entscheidungsbaum: nach dem Prüfungsbescheid führen Akteneinsicht und die Frage nach dem offenen Wiederholungsversuch zum zweiten Versuch oder zu Plan B
Abb. 1: Der Weg nach dem Bescheid, von der Akteneinsicht bis zur Entscheidung zwischen zweitem Versuch und Plan B.

Jura Examen durchgefallen, was heißt das eigentlich?

Wenn du dein juristisches Staatsexamen nicht bestanden hast, fühlt es sich schnell so an, als würde dir der Boden unter den Füßen weggezogen. Doch bevor du in Panik verfällst, ist es wichtig, zu verstehen, was genau das bedeutet und was nicht. Denn „durchgefallen“ ist nicht gleich „endgültig gescheitert“.

Durchgefallen im ersten oder zweiten Versuch, wo liegt der Unterschied?

Das Erste Staatsexamen darfst du in der Regel zweimal schreiben. Wenn du beim ersten Versuch durchfällst, ganz egal, ob im regulären Antritt oder im Freiversuch, hast du in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, einen zweiten Versuch zu machen. Das bedeutet: Du bist noch voll im Spiel. Du hast die Chance, dich neu aufzustellen, deine Fehler zu analysieren und beim nächsten Anlauf zu bestehen.

Erst wenn du auch den zweiten Versuch nicht bestehst, gilt das Staatsexamen als endgültig nicht bestanden, und dann wird es ernst. Aber selbst dann ist noch nicht alles verloren. Es gibt mehr Möglichkeiten, als du vielleicht denkst (siehe Abschnitt weiter unten).

Examen nicht bestanden: welche Fristen sofort laufen

Zwei Fristen starten mit der Bekanntgabe des Ergebnisses, und beide laufen unabhängig davon, wie es dir gerade geht. Die Widerspruchsfrist gegen den Prüfungsbescheid beträgt einen Monat. Der Widerspruch selbst muss zunächst nicht begründet sein, er wahrt die Frist; die Begründung reichst du nach, wenn du die Klausuren gesehen hast. Parallel beantragst du die Einsichtnahme in deine korrigierten Arbeiten, denn ohne Akteneinsicht kannst du keinen Bewertungsfehler benennen.

Die zweite Frist betrifft die Meldung zum Wiederholungsversuch. Sie steht im Landesrecht und im Merkblatt deines Prüfungsamts, nicht im DRiG. Setz dir beide Termine am selben Tag in den Kalender, an dem der Bescheid kommt. Das ist die einzige Aufgabe, die in dieser Woche wirklich dringend ist.

Junger Mann am Küchentisch trägt neben einem geöffneten Brief einen Termin in seinen Kalender ein
Beide Termine gehören an dem Tag in den Kalender, an dem der Bescheid kommt.

Wie viele Jura-Studierende bestehen das Staatsexamen wirklich?

Die Durchfallquote im Ersten Staatsexamen lag 2024 bundesweit bei 27,4 Prozent, schwankt je nach Bundesland aber deutlich. Im Schnitt fällt also etwa jeder Vierte durch, das ist keine Randerscheinung, sondern ein strukturelles Problem. Zum Vergleich: „befriedigend“ erreichten im selben Jahrgang 29,31 Prozent, ein Prädikat 19,57 Prozent, ein „sehr gut“ 39 Personen bundesweit. Die Prüfung siebt in der Breite, nicht bei dir persönlich. Kein Jurastudent bereitet sich auf diese Quote vor, und die Juristenausbildung in Deutschland ist eine der wenigen Ausbildungen, in denen eine juristische Staatsprüfung am Ende über den gesamten Berufszugang entscheidet.

Wenn du dich fragst, wie hoch deine eigenen Chancen stehen oder welche Bundesländer besonders hohe Durchfallquoten haben, schau dir unseren datenbasierten Artikel zu den aktuellen Durchfallquoten im 1. und 2. Staatsexamen an.

Balkendiagramm: 27,4 Prozent bestehen die staatliche Pflichtfachprüfung nicht, 29,31 Prozent erreichen befriedigend, 19,57 Prozent ein Prädikat
Abb. 3: Wie der Jahrgang in der staatlichen Pflichtfachprüfung abschneidet.

Endgültig durchgefallen: wie viele es wirklich trifft

Endgültig durchgefallen ist ein deutlich selteneres Ereignis als das Durchfallen im ersten Anlauf. Die Ausbildungsstatistik weist die Quote der endgültig Gescheiterten länderweise aus, und die Werte liegen weit auseinander: Bremen meldete für 2024 1,6 Prozent, Baden-Württemberg 4,2 Prozent, Brandenburg 5,1 Prozent. Einen belastbaren Bundeswert für „endgültig nicht bestanden“ gibt die Statistik nicht her, deshalb steht hier keiner.

Für dich heißt das: Der zweite Versuch entscheidet. Zwischen den 27,4 Prozent Durchgefallenen und den 1,6 bis 5,1 Prozent endgültig Gescheiterten liegt genau dieser eine Anlauf.

Wenn man Jura nicht besteht: Frust, Zweifel und neue Chancen

Natürlich ist es frustrierend. Du hast viel investiert: Zeit, Energie, oft auch Geld. Aber genau deswegen darfst du jetzt nicht in Selbstzweifel versinken. Viele erfolgreiche Jurist*innen haben ihr Examen nicht auf Anhieb bestanden, manche sogar gar nicht, und sind heute trotzdem in juristischen oder angrenzenden Berufen erfolgreich.

Jetzt ist der Moment für Klarheit, Struktur und neue Energie. Genau dabei hilft dir eine Plattform wie Jurahilfe.de: Mit kompakten, verlinkten Inhalten, Karteikarten zum Wiederholen und einem Falltraining mit Abschlusstest kommst du vom Gefühl des Kontrollverlusts zurück in eine produktive Vorbereitung, oder findest neue Perspektiven für deinen Weg.

Und wenn die Belastung größer ist als der Ärger über ein paar Punkte: Prüfungsangst, Erschöpfung und depressive Phasen sind im Jurastudium verbreitet. Wie du damit umgehst und wann professionelle Hilfe sinnvoll ist, steht ausführlich im Artikel über mentale Gesundheit im Jurastudium.

Staatsexamen durchgefallen: was in deinem Bescheid steht

Der Prüfungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Er nennt die Einzelnoten der Aufsichtsarbeiten, die Gesamtnote des schriftlichen Teils und die Feststellung, dass du die Prüfung nicht bestanden hast. Am Ende steht die Rechtsbehelfsbelehrung, und die ist der wichtigste Absatz des ganzen Dokuments: Sie sagt dir, bei welcher Stelle du innerhalb welcher Frist Widerspruch einlegst.

Was tun in den ersten Tagen nach dem Bescheid?

Drei Dinge, mehr nicht. Erstens: Rechtsbehelfsbelehrung lesen und die Frist notieren. Zweitens: Akteneinsicht beantragen, formlos und schriftlich beim Prüfungsamt. Drittens: nichts entscheiden. Ob du wiederholst, anfichtst oder aussteigst, ist keine Frage für die erste Woche.

Studentin gibt am Tresen eines Prüfungsamts ein ausgefülltes Formular ab
Die Akteneinsicht wird formlos und schriftlich beim Prüfungsamt beantragt.

Alles andere darf warten. Es gibt in dieser Phase keinen Grund, den Lebenslauf umzuschreiben oder mit dem Lernen anzufangen.

Woran du gescheitert bist: die häufigsten Gründe

Die ehrliche Fehleranalyse kommt später, aber sie kommt. In der Praxis liegen die Ursachen selten dort, wo Kandidaten sie vermuten. Häufig liegt es an der Umsetzung unter Zeitdruck: Sachverhalt zu schnell gelesen, Schwerpunkt verfehlt, im Gutachtenstil abgerutscht, in der letzten Stunde die Hälfte des Anspruchs weggelassen.

Wonach Korrektoren tatsächlich bewerten, ist kein Geheimnis; wir haben es in einem eigenen Artikel zur Bewertung juristischer Klausuren aufgeschlüsselt. Lies das erst, wenn du deine Klausuren gesehen hast, sonst rätst du.

Examen nicht bestanden trotz guter Vorbereitung: die typischen Muster

Manche haben zwölf Monate diszipliniert gelernt und scheitern trotzdem. Meist hakt es beim Abruf: der Stoff ist da, aber nicht in der Form, die eine Klausur verlangt. Dazu kommt Prüfungsangst, die den Zugriff in der Klausur blockiert. Und manchmal spart die Themenkonstellation ausgerechnet den eigenen Schwerpunkt aus.

Gegen den stockenden Abruf hilft Falltraining statt Lesen. Bei Prüfungsangst greifen Techniken, die du im Artikel über Prüfungsangst im Jurastudium findest. Und eine Themenlücke schließt am Ende nur Breite.

Tipp

Wenn du prüfen willst, ob dein Wissen wirklich abrufbar ist, nutze die Multiple-Choice-Aufgaben mit ausführlicher Erläuterung auf jurahilfe.de. Sie arbeiten mit kleinen Sachverhalten und zeigen dir in wenigen Minuten, wo der Abruf hakt.

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Wie oft kann man das Jura Staatsexamen wiederholen?

Einmal. Das steht bundesrechtlich in § 5d Abs. 5 S. 1 DRiG: „Die staatliche Pflichtfachprüfung kann einmal wiederholt werden.“ Alles Weitere regelt das Landesrecht: Meldefristen, Anrechnungen und die Frage, ob es eine Wiederholung zur Notenverbesserung gibt, stehen in § 5d Abs. 5 S. 3 und S. 4 DRiG dem Landesgesetzgeber offen, und § 5d Abs. 6 S. 1 DRiG stellt klar: „Das Nähere regelt das Landesrecht.“ Deshalb steht die entscheidende Auskunft immer im Juristenausbildungsgesetz deines Landes und im Merkblatt deines Prüfungsamts.

Die folgende Übersicht zeigt, was bundesweit gilt und wie unterschiedlich die Länder das ausgestalten. Nordrhein-Westfalen und Bayern stehen hier als Beispiele; für dein Land gilt dein Landesrecht.

PunktRegelungFundstelle
WiederholungDie staatliche Pflichtfachprüfung kann einmal wiederholt werden§ 5d Abs. 5 S. 1 DRiG
FreiversuchErfolgloser Versuch gilt als nicht unternommen, wenn früh gemeldet und vollständig geschrieben§ 5d Abs. 5 DRiG
NotenverbesserungNur, wenn das Landesrecht sie vorsieht§ 5d Abs. 5 DRiG
Alles WeitereLandesrecht, also JAG oder JAPO deines Landes§ 5d Abs. 6 DRiG
NRW: WiederholungEinmalige Wiederholung§ 24 Abs. 1 JAG NRW
NRW: ErleichterungErlass sämtlicher Aufsichtsarbeiten ab 4,00 Punkten im Durchschnitt; einzelne Arbeiten dürfen nicht erlassen werden§ 24 Abs. 3 JAG NRW
NRW: endgültigKeine erneute Zulassung, auch nach neuem Studium§ 24 Abs. 4 JAG NRW
Bayern: FreiversuchFreiversuch mit Semestergrenze§ 37 JAPO
Bayern: NotenverbesserungEinmal, im folgenden oder übernächsten Termin, gebührenpflichtig§ 15 Abs. 1 JAPO

Was der Freiversuch am Ergebnis ändert

Am Nichtbestehen selbst ändert der Freiversuch nichts. Er ändert nur, ob dieser Versuch als Versuch zählt. Nach § 5d Abs. 5 DRiG gilt eine erfolglose Pflichtfachprüfung als nicht unternommen, wenn du dich frühzeitig gemeldet und alle Prüfungsleistungen vollständig erbracht hast. Nach einem missglückten Freiversuch steht also der reguläre Erstversuch an, der Wiederholungsversuch bleibt unberührt.

Praktisch ist das ein großer Unterschied: Du behältst deinen echten Wiederholungsversuch in der Hinterhand. Erst wer beim zweiten Versuch scheitert, verliert das Bestehen des Staatsexamens endgültig aus der Hand. Der Freiversuch verbraucht also keinen echten Examensversuch. Was das Land dafür an Semesterzahlen und Anrechnungen verlangt, steht in der Prüfungsordnung; die Details zum Abschichten und zum Freischuss haben wir im Artikel über den Freischuss im Jurastudium gesammelt.

Gibt es einen dritten Versuch?

Im Regelfall nicht. Nach einem gescheiterten Wiederholungsversuch ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. In Nordrhein-Westfalen sagt § 24 Abs. 4 JAG NRW ausdrücklich, dass auch ein erneutes Studium daran nichts ändert. Die Sperre wirkt bundesweit, weil sie an den Prüfungsanspruch anknüpft, nicht an die Universität.

Wann ein Land den dritten Versuch zulässt

Ausnahmen gibt es, sie sind aber eng. Sie greifen dort, wo ein Versuch aus Rechtsgründen gar nicht zählt: bei einem wirksamen Rücktritt aus wichtigem Grund, bei nachgewiesener Prüfungsunfähigkeit oder wenn ein erfolgreiches Widerspruchs- oder Klageverfahren die Bewertung aufhebt. Auch die Nichtanrechnung eines Freiversuchs wirkt so. Ein echter dritter Anlauf nach zwei ordnungsgemäß gewerteten Versuchen ist dagegen im Regelfall nicht vorgesehen; einzelne Landesregelungen kennen Härtefallklauseln, die dein Prüfungsamt im Einzelfall auslegt.

Juraexamen wiederholen: was du bis zur Anmeldung tun musst

Die Meldung zum Wiederholungsversuch ist eine Formsache mit Fallstricken. Du meldest dich bei demselben Prüfungsamt, in dem Termin, den dein Land vorsieht, und du entscheidest dabei zugleich über Erleichterungen. In Nordrhein-Westfalen kannst du dir die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten erlassen lassen, wenn du im ersten Versuch im Durchschnitt mindestens 4,00 Punkte erreicht hast; erlassen wird dann der gesamte schriftliche Teil, einzelne Arbeiten dürfen ausdrücklich nicht erlassen werden, § 24 Abs. 3 JAG NRW. Der Antrag muss spätestens mit der Meldung vorliegen.

Prüfe deshalb vor der Meldung drei Punkte: Welche Erleichterung steht dir zu, welche Frist gilt, und schließt die Meldung eine spätere Anfechtung aus. Das Prüfungsamt beantwortet solche Fragen schriftlich, wenn du schriftlich fragst.

Erste Schritte nach dem Durchfallen, was jetzt?

In diesem Abschnitt bekommst du konkrete Schritte, um dich neu zu sortieren und den Überblick zurückzugewinnen.

Deine nächsten Schritte in den ersten vier Wochen

Die erste Woche gehört den Fristen, nicht dem Lernen. In Woche zwei kommt die Akteneinsicht dazu, sobald das Prüfungsamt einen Termin nennt. Woche drei ist die Fehleranalyse: Klausuren mit den Randbemerkungen der Korrektoren durchgehen und die wiederkehrenden Muster notieren. Erst in Woche vier fällt die Entscheidung über Wiederholung, Widerspruch oder Ausstieg, und erst danach entsteht ein Lernplan.

Zeitstrahl der ersten vier Wochen: Fristen sichern, Akteneinsicht, Fehleranalyse, Entscheidung
Abb. 2: Die ersten vier Wochen nach dem Bescheid, Woche für Woche.

Diese Reihenfolge ist wichtig, weil jede Entscheidung, die du vor der Akteneinsicht triffst, auf Vermutungen beruht.

Klare Analyse: Prüfungsprotokolle, Fehlerquellen, neue Strategie

Bevor du irgendetwas planst, solltest du wissen: Warum bist du durchgefallen? Hol dir die Prüfungsprotokolle deiner Klausuren (falls möglich), analysiere die Noten und Kommentare. Hast du die Struktur nicht eingehalten? Hattest du ein Blackout beim Gutachtenstil? Oder war der Stoff einfach nicht präsent genug? Bei dieser Analyse hilft es zu wissen, wie ein Blackout in der Prüfung entsteht.

Erst wenn du weißt, wo deine Schwächen liegen, kannst du gezielt nachbessern, und genau das unterscheidet eine zweite Chance von einem blinden Wiederholen.

Hände halten eine korrigierte handschriftliche Klausur mit roten Randbemerkungen neben einem aufgeschlagenen Gesetzbuch
Erst die Randbemerkungen zeigen, woran die Bewertung wirklich hing.

Viele Studierende merken erst beim Nachbereiten, dass sie kein Inhalts-, sondern ein Strukturproblem hatten. Nutze hier am besten interaktive Tools, die dich Schritt für Schritt durch das materielle Recht führen. Dort kannst du Stoff systematisch verstehen, statt ihn einfach nur auswendig zu lernen.

Was die nächsten Schritte für deinen Lernplan heißen

Ein Lernplan für den Wiederholungsversuch sieht anders aus als der erste. Ausgangspunkt sind deine Befunde aus der Akteneinsicht, erst danach kommt der Stoff. Wer an der Zeiteinteilung gescheitert ist, plant Klausurtraining unter Echtbedingungen ein, nicht mehr Lesestunden. Wer inhaltliche Lücken hatte, plant Wiederholungsintervalle statt eines zweiten Durchlaufs von vorn.

Wie du daraus einen belastbaren Plan machst, steht im Leitfaden zum Jura-Lernplan.

Tipp

Für den zweiten Anlauf lohnt sich ein System, das Wiederholung selbst steuert. Die Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de legen dir genau die Inhalte wieder vor, die du zu vergessen drohst.

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Juristisch gegen die Bewertung vorgehen: Widerspruch und Anfechtung

Die Prüfungsanfechtung ist der am meisten unterschätzte Weg nach einem nicht bestandenen Examen. Wer durch die Prüfung gefallen ist, darf die Bewertung anfechten. Das ist ein normales verwaltungsrechtliches Verfahren mit einer harten Voraussetzung: Du brauchst einen Fehler in der Bewertung oder im Verfahren. Eine abweichende Meinung über die Qualität deiner Lösung reicht nicht.

Der Ablauf ist dreistufig und beginnt mit der Einsichtnahme. Erst danach entscheidest du, ob du die Begründung nachschiebst.

SchrittFristWas passiert
Akteneinsichtso früh wie möglichKorrigierte Klausuren mit Randbemerkungen und Gutachten ansehen
Widerspruch1 Monat ab BekanntgabeFristwahrend, zunächst ohne Begründung möglich
Überdenkungsverfahrenkeine feste FristErst- und Zweitkorrektor prüfen ihre Bewertung anhand deiner Einwände
Klage1 Monat ab WiderspruchsbescheidVerpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht

Bewertungsfehler und Verfahrensfehler in der Klausur

Angreifbar sind zwei Fehlergruppen. Verfahrensfehler betreffen den Ablauf: fehlerhafte Aufgabenstellung, Störungen im Prüfungsraum, ein nicht gewährter Nachteilsausgleich, eine unzulässige Zusammensetzung der Prüfungskommission. Bewertungsfehler betreffen die Korrektur selbst.

Der wichtigste Maßstab dabei ist der Antwortspielraum. Das Bundesverfassungsgericht hat 1991 entschieden, dass eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch gewertet werden darf (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83, BVerfGE 84, 34). Wenn dein Korrektor also eine gut begründete Mindermeinung als Fehler anstreicht, ist das ein angreifbarer Bewertungsfehler. Anders liegt es beim reinen prüfungsspezifischen Wertungsspielraum, etwa der Frage, ob eine Darstellung „noch brauchbar“ ist. Den überprüfen die Gerichte nur eingeschränkt.

Überdenkungsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Im Überdenkungsverfahren bekommen dieselben Korrektoren die Arbeit erneut vorgelegt, zusammen mit deinen Einwänden. Sie müssen sich damit auseinandersetzen, nicht bloß bei ihrer Note bleiben. Gesetzlich geregelt ist dieses Verfahren nicht, es folgt aus der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG und ist von der Rechtsprechung entwickelt worden. Am Ende steht ein Widerspruchsbescheid, der entweder abhilft oder ablehnt.

Erst danach folgt die Verpflichtungsklage. Die Streitwerte liegen bei rund 7.500 Euro im ersten und rund 15.000 Euro im zweiten Staatsexamen, die Kosten des Widerspruchsverfahrens bei etwa 50 Euro je angegriffener Klausur. Wenn deine Argumente schon im Überdenkungsverfahren nicht getragen haben, sind die Aussichten vor Gericht meist gering. Ich empfehle, die Entscheidung darüber nicht allein aus Ärger zu treffen, sondern nach der Akteneinsicht mit jemandem, der Prüfungsrecht kennt.

Mündliche Prüfung nicht bestanden: was dann gilt

Wer im schriftlichen Teil besteht und erst in der mündlichen Prüfung scheitert, ist rechtlich in derselben Lage: Die Prüfung insgesamt ist nicht bestanden, der Wiederholungsversuch umfasst nach Landesrecht in aller Regel wieder beide Teile. Bitter ist das vor allem dann, wenn die schriftlichen Leistungen dadurch verfallen. Es gibt aber Ausnahmen: In Nordrhein-Westfalen kann der schriftliche Teil im Wiederholungsversuch ganz erlassen werden, wenn die Aufsichtsarbeiten im Schnitt mindestens 4,00 Punkte erreicht haben, § 24 Abs. 3 JAG NRW. Prüf für dein Land, ob eine solche Regelung existiert, bevor du dich meldest.

Prüfling sitzt mit gesenktem Kopf vor drei Prüfern an einem Tisch in einem holzvertäfelten Saal
Wer erst in der mündlichen Prüfung scheitert, hat die Prüfung insgesamt nicht bestanden.

Für die Anfechtung ist die mündliche Prüfung schwieriger als die Klausur. Es gibt kein Korrekturgutachten, nur ein Protokoll. Umso wichtiger ist es, unmittelbar nach der Prüfung eigene Notizen zu machen, solange die Fragen und Antworten präsent sind.

Mündliche Prüfung und Klausur: was du angreifen kannst

Bei der Klausur greifst du die konkrete Randbemerkung an, bei der mündlichen Prüfung den Ablauf: eine Frage außerhalb des Prüfungsstoffs, eine Prüferin, die dich nicht ausreden lässt, eine fehlerhafte Belehrung, eine unzulässige Verkürzung der Prüfungszeit. Solche Punkte muss jemand dokumentiert haben, sonst stehen Aussage gegen Protokoll.

Verfahrensfehler solltest du außerdem sofort rügen, nicht erst Wochen später. Wer eine Störung während der Klausur bemerkt und schweigt, verliert das Argument häufig schon deshalb.

Den zweiten Versuch im Jura-Examen vorbereiten

Der Wiederholungsversuch ist keine Verlängerung des ersten. Er ist eine neue Vorbereitung mit besserer Datenlage, denn du weißt jetzt, wie die Prüfung tatsächlich aussieht und woran es gelegen hat.

Zweiter Versuch vorbereiten: Repetitorium, Lernplan, Mentaltraining

Du bekommst in aller Regel eine zweite Chance, aber diesmal sollte dein Vorgehen besser durchdacht sein. Ein guter Plan beginnt mit einer ehrlichen Einschätzung:

  • Willst du dich nochmal alleine vorbereiten?
  • Brauchst du ein kommerzielles Repetitorium?
  • Oder suchst du eine smarte, interaktive Plattform für Selbstlernende?

Egal welchen Weg du wählst: Mach dir einen realistischen Zeitplan. Bau regelmäßige Wiederholungsphasen ein, schreib viele Übungsklausuren und trainiere deine Zeiteinteilung. Auch mentale Stärke ist entscheidend: Prüfungsangst, Druck und Selbstzweifel lassen sich gezielt trainieren, mit Meditation, Coaching oder ganz pragmatisch mit einem System, das dir Sicherheit gibt.

Eine gute Übersicht zu verschiedenen Repetitorien und Alternativen findest du auch in unserem Vergleich der besten Jura Online-Repetitorien. Wenn du die Examensvorbereitung lieber ohne kommerzielles Rep planst, hilft der Artikel über die Examensvorbereitung ohne Repetitorium weiter.

Zeitplan für den nächsten Versuch

Wie viel Zeit du brauchst, hängt vom Befund ab, nicht vom Kalender. Belastbare Zahlen dazu gibt es nicht, und jede Faustformel aus Ratgebern ist geraten. Sinnvoll ist die Rechnung rückwärts: vom nächsten Prüfungstermin, den dein Land anbietet, zurück über die Zahl der Übungsklausuren, die du schreiben willst. Wer an der Klausurtechnik gescheitert ist, braucht vor allem Trainingszeit unter Echtbedingungen. Wer inhaltliche Lücken in zwei Rechtsgebieten hat, braucht zusätzlich Stoffzeit.

Melde dich trotzdem nicht zu spät an. Ein sehr langer Abstand zum ersten Versuch bringt selten mehr Wissen, aber zuverlässig mehr Respekt vor der Prüfung. Wer sich vornimmt, das Examen zu bestehen, plant die Wiederholung des Staatsexamens am besten von der Prüfung rückwärts.

Mit welchem Plan du in den nächsten Versuch gehst

In jeden Wiederholungsplan gehört wöchentliches Klausurtraining unter Echtbedingungen, mit Korrektur. Dazu die systematische Wiederholung des materiellen Rechts statt eines kompletten Neudurchlaufs. Und ein fester Termin pro Woche, an dem du nichts für Jura tust.

Der letzte Punkt klingt nach Luxus. Er ist der Grund, warum manche Vorbereitungen im letzten Drittel zusammenbrechen und andere nicht.

Unterstützung finden, von Repetitorium bis Jurahilfe.de

Jetzt ist nicht der Moment für Stolz. Such dir Hilfe. Viele Universitäten bieten psychologische Beratung, Mentoring oder Lerncoaching an. Noch effektiver: Online-Plattformen wie Jurahilfe.de, die dir genau das bieten, was du brauchst:

  • Interaktive Skripten statt überfüllter Lehrbücher
  • Karteikarten zum Wiederholen, sofort auf deinen aktuellen Lernstand abgestimmt
  • Falltraining mit Abschlusstest, inklusive Bewertung

Besonders wertvoll ist das verlinkte Systemverständnis: Wenn du in einer Karteikarte einen Begriff nicht verstehst, klickst du einfach drauf und bekommst direkt die passende Definition, das relevante Gesetz und den Bezug zum Kontext. So lernst du Jura nicht isoliert, sondern im Zusammenhang, genau das, was vielen in der Vorbereitung fehlt.

Jura-Examen durchgefallen ohne zweite Chance: der Plan B

Wenn auch der Wiederholungsversuch gescheitert ist, endet der Weg zum Volljuristen. Er endet aber nicht dein Studium, und er entwertet nicht die Jahre, die du investiert hast. Wer im ersten juristischen Staatsexamen endgültig scheitert, braucht nach dem Staatsexamen Plan B, und der lässt sich planen wie jedes andere Projekt. Welche Wege offenstehen und was dabei bei BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung zu beachten ist, steht in unserem Artikel zum Jura-Abbruch samt Abbrecherquote. Jura Examen nicht bestanden heißt: Das Staatsexamen in Jura ist für dich abgeschlossen. Ist auch der zweite Anlauf gescheitert und das Juraexamen nicht bestanden, ist der Prüfungsanspruch verbraucht. Verwertbar bleibt trotzdem, was du in den Jahren gelernt hast.

Staatsexamen endgültig nicht bestanden: was rechtlich noch geht

Der Prüfungsanspruch ist verbraucht, und zwar bundesweit. § 24 Abs. 4 JAG NRW formuliert das für Nordrhein-Westfalen ausdrücklich: Wer endgültig nicht bestanden hat, kann auch nach erneutem Studium nicht noch einmal zugelassen werden. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland hilft nicht: Die Vorschrift stellt auf eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gesamten Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes ab, und bei der Meldung musst du frühere Prüfungsversuche angeben.

Zwei Wege bleiben rechtlich: die Anfechtung des letzten Bescheids, wenn ein Bewertungs- oder Verfahrensfehler vorliegt, und der Antrag auf einen zusätzlichen Versuch in einer echten Härtefallkonstellation, etwa bei nachträglich festgestellter Prüfungsunfähigkeit. Beides läuft über dasselbe Verfahren wie oben beschrieben und hat enge Voraussetzungen.

Staatsexamen endgültig nicht bestanden, und jetzt?

Nach dem juristischen Teil kommt der praktische. Die drei realistischen Richtungen sind: einen akademischen Abschluss aus dem bisherigen Studium ziehen, das Studium in einem anderen Format fortsetzen, oder direkt in ein juristisches Berufsfeld gehen, das kein Staatsexamen verlangt.

Spaltenvergleich: integrierter Bachelor of Laws gegenüber Fachhochschule, Ausland und juristischen Berufsfeldern ohne Staatsexamen
Abb. 4: Zwei Richtungen nach dem endgültigen Nichtbestehen, die sich kombinieren lassen.

Welche Richtung passt, hängt weniger von den Noten beim Examen ab als davon, was du eigentlich machen willst. Nicht alle, die Jura studieren, wollten in die Justiz. Wen von Anfang an etwas anderes interessiert hat, verliert mit dem Staatsexamen weniger, als es sich im ersten Moment anfühlt.

Staatsexamen Jura endgültig durchgefallen, und jetzt?

Du hast beide Versuche hinter dir und das Staatsexamen endgültig nicht bestanden? Das ist hart. Aber es ist nicht das Ende. Auch wenn es sich im ersten Moment so anfühlt, als hätte sich der ganze Weg nicht gelohnt, gilt: Du hast jahrelang Jura studiert, das ist nicht wertlos. Es gibt Möglichkeiten, wie du diesen Weg sinnvoll abschließen oder neu gestalten kannst.

Juraexamen ohne Abschluss: dein Studium zählt trotzdem

Ein Jurastudium ohne Staatsexamen ist kein Studium ohne Ertrag. Du hast Schwerpunktbereichsprüfung, Zwischenprüfung und Übungen bestanden, und in mehreren Bundesländern lässt sich daraus ein akademischer Grad ableiten. Eine Studienphase früher gelten übrigens ganz andere Regeln: Was nach einer nicht bestandenen Zwischenprüfung möglich ist, hängt an der Zahl der Versuche in deiner Prüfungsordnung. Dafür wurde der integrierte Bachelor eingeführt.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Die meisten Ordnungen knüpfen den Anspruch an bestandene Leistungen, nicht an das Examensergebnis. Erkundige dich beim Prüfungsausschuss deiner Fakultät, bevor du dich exmatrikulierst.

Bachelor of Laws (LL.B.): Abschluss trotz Examen-Aus

Viele Universitäten bieten mittlerweile die Möglichkeit, nach dem Scheitern im Staatsexamen trotzdem einen Bachelor of Laws (LL.B.) zu erhalten. Oft musst du dafür nur eine Abschlussarbeit schreiben oder einige Zusatzleistungen nachreichen. In einer wachsenden Zahl von Bundesländern läuft das über den integrierten Bachelor, der auf Antrag und ohne separate Zusatzleistung verliehen wird, sobald unter anderem die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden ist. Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz haben ihn eingeführt, weitere Länder planen ihn, Bayern lehnt ihn bislang ab. Die Inhalte deines bisherigen Studiums werden dir dabei angerechnet. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Bachelor of Laws (LL.B.).

Mit dem LL.B. hast du nicht nur einen formalen Abschluss in der Tasche, er öffnet dir auch die Tür zu Masterprogrammen, zum Beispiel in Wirtschaftsrecht, Compliance, Datenschutzrecht oder internationalen Studiengängen.

Studienwechsel, Ausland oder FH: Neue Wege nach dem Jurastudium

Du kannst auch überlegen, dein Studium im Ausland fortzusetzen. Beliebt ist etwa Österreich, wo das Jura-Studium gestuft aufgebaut ist. Das dortige Diplomstudium ist in drei Studienabschnitte gegliedert, du legst also mehrere Teilprüfungen ab statt einer Gesamtprüfung am Ende. Ob und in welchem Umfang deine deutschen Leistungen angerechnet werden, entscheidet die aufnehmende Universität im Einzelfall; verlass dich hier nicht auf Foren, sondern hol dir eine schriftliche Auskunft der Studienabteilung. Auch die Schweiz ist eine Option.

Eine andere Möglichkeit: Wechsel an eine Fachhochschule in einen verwandten Studiengang wie Wirtschaftsrecht, Verwaltungsmanagement oder Public Administration. Diese Abschlüsse sind praxisorientierter, dauern oft kürzer, und deine juristischen Vorkenntnisse helfen dir enorm.

Ein Hinweis dazu: Für die Justiz führt praktisch kein Weg am deutschen Staatsexamen vorbei, § 112a DRiG verlangt für den Vorbereitungsdienst die Gleichwertigkeit oder eine Eignungsprüfung. Für den Anwaltsberuf gibt es dagegen eine echte Ausnahme: Wer in einem EU-Staat als Rechtsanwalt zugelassen ist, kann sich in Deutschland über das EuRAG eingliedern, nach mehrjähriger Tätigkeit im deutschen Recht oder über eine Eignungsprüfung. Ein Auslandsstudium allein reicht dafür nicht, es ist der erste Schritt eines langen Wegs.

Alternativen ohne Staatsexamen: Berufe mit juristischem Profil

Der Arbeitsmarkt für Menschen mit juristischer Ausbildung ist größer als die Justiz. In vielen Positionen zählt, dass du Sachverhalte strukturieren, Normen anwenden und Risiken einschätzen kannst, nicht die Note im zweiten Staatsexamen.

Karriere ohne Staatsexamen: Alternativen mit und ohne Jura-Bezug

Auch ohne Staatsexamen kannst du in vielen Bereichen arbeiten, in denen juristisches Denken gefragt ist. Beliebte Berufsfelder sind:

  • Legal Tech und Compliance
  • Vertragsmanagement in Unternehmen
  • Öffentlicher Dienst, wobei der gehobene Dienst in der Regel eine eigene Laufbahnausbildung oder ein Verwaltungsstudium samt Auswahlverfahren verlangt
  • Journalismus oder Fachverlage mit juristischem Fokus
  • NGOs, Politik oder Verwaltung

Oft brauchst du dafür keine neuen Studiengänge, sondern nur den Mut, dich zu bewerben und dein Können selbstbewusst zu präsentieren.

Noch besser: Kombiniere deine juristischen Kenntnisse mit Weiterbildungen oder Zusatzausbildungen, zum Beispiel in Projektmanagement, Datenschutz, IT-Recht oder BWL. So schaffst du dein eigenes Profil, und wirst für viele Arbeitgeber richtig spannend.

Jurist ohne Staatsexamen: welche Bezeichnung du führen darfst

Hier lohnt Genauigkeit, weil es im Lebenslauf auffällt. „Volljurist“ darf nur nennen, wer beide Staatsexamina bestanden hat. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ setzt die Zulassung voraus und ist geschützt. „Jurist“ dagegen ist keine geschützte Bezeichnung, aber sie weckt eine Erwartung, die du im Vorstellungsgespräch einlösen musst.

Sauber und unangreifbar ist die konkrete Angabe: „Studium der Rechtswissenschaft, Schwerpunktbereich X“ oder, wenn vorhanden, „Bachelor of Laws“. Wer einen LL.B. oder einen Master hat, führt den Grad, das ist am eindeutigsten.

Plan B als Jurist: wo dein Wissen zählt

Gefragt bist du dort, wo juristisches Grundwissen auf ein zweites Feld trifft. In Datenschutz und IT-Recht zählt genau diese Kombination. Compliance-Abteilungen brauchen Blick für Prozesse und Normen zugleich. Verlage brauchen Leute für die redaktionelle Aufbereitung juristischer Inhalte, und die Verwaltung stellt ohnehin ständig ein.

Übrigens ist der Wiedereinstieg in juristische Themen später jederzeit möglich. Wer im Beruf merkt, dass ihm das materielle Recht fehlt, arbeitet es nach; das geht heute deutlich leichter als zur Examenszeit.

Im Examen gescheitert: was Arbeitgeber wirklich fragen

Rechne im Bewerbungsgespräch mit der Frage nach dem Examen. Eine sachliche Antwort in zwei Sätzen reicht: Was passiert ist, was du daraus gemacht hast. Rechtfertigung wirkt schlechter als Klarheit.

Mann im Bewerbungsgespräch am Besprechungstisch, gegenüber macht eine Frau Notizen
Außerhalb der Justiz wird häufiger nach Fähigkeiten gefragt als nach Punktzahlen.

Erfahrungsgemäß ist die Sorge vor dieser Frage größer als die Frage selbst. In Bewerbungsgesprächen ist ein nicht bestandenes Examen selten das Thema, über das am längsten gesprochen wird.

Tipp

Auch für den Wiedereinstieg oder ein Vorstellungsgespräch lohnt es sich, das materielle Recht kompakt parat zu haben. Auf jurahilfe.de kannst du denselben Stoff kompakt oder ausführlich lesen: kompakt zum schnellen Auffrischen, ausführlich, wenn du ein Thema von Grund auf neu aufbauen willst.

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Ende des Examens ist nicht das Ende deiner Karriere

Du bist nicht der oder die Einzige. Das gilt auch für das Gefühl, in dieser Zeit allein dazustehen: Einsamkeit im Jurastudium ordnet ein, wie verbreitet das ist. Und du bist nicht gescheitert als Mensch. Du hast dich einem der schwersten Studiengänge gestellt und viel gelernt. Jetzt geht es darum, einen neuen Rahmen für deine Fähigkeiten zu finden, und manchmal ist dieser Rahmen sogar passender als der alte.

Wenn du dich neu orientierst, kann dir Jurahilfe.de auch dabei helfen: Als kompaktes Nachschlagewerk, zur Wiederholung des Grundlagenwissens oder als Tool zur Vorbereitung auf Bewerbungen in juristischen und angrenzenden Feldern. Wissen bleibt Wissen, und du hast mehr davon als viele andere.

Jura durchgefallen und trotzdem erfolgreich? Ja!

Ein nicht bestandenes Staatsexamen ist keine Katastrophe, es ist ein Wendepunkt. Und viele haben ihn genutzt. Es gibt unzählige Beispiele von Menschen, die im Jurastudium durchgefallen sind und heute trotzdem Karriere machen, in Unternehmen, der Verwaltung, in der Politik oder ganz woanders. Entscheidend ist, wie du damit umgehst.

Was dir dein Jurastudium trotzdem bringt

Auch ohne bestandenes Examen hast du dir etwas erarbeitet, das dir niemand mehr nimmt: juristisches Denken, Argumentationskraft, Textsicherheit und eine hohe Analysefähigkeit. Diese Fähigkeiten sind in vielen Berufsfeldern extrem gefragt, auch außerhalb der klassischen Juristenlaufbahn.

Du hast gelernt, komplexe Sachverhalte zu durchdringen, logisch zu strukturieren und schriftlich wie mündlich zu vermitteln. Das ist Gold wert, ob im Projektmanagement, der Beratung, im Personalbereich oder bei NGOs.

Neue berufliche Chancen entdecken

Viele Arbeitgeber suchen gezielt Menschen mit juristischem Hintergrund, selbst wenn kein Staatsexamen vorhanden ist. Vor allem im Bereich Legal Tech, Datenschutz, Compliance, öffentliche Verwaltung oder Bildung bist du mit deinem Know-how sehr gefragt.

Wer seinen juristischen Weg aktiv mit einem Masterabschluss, einer Zusatzausbildung oder beruflicher Erfahrung ergänzt, schafft oft den Sprung in eine völlig neue Karriere, und blickt später mit Erleichterung auf das „Scheitern“ zurück.

Inspirierende Beispiele: Wenn Plan B zum Glücksfall wird

Vielleicht hilft dir dieser Perspektivwechsel: Die meisten Menschen, die das Gefühl haben zu „scheitern“, sind in Wirklichkeit auf dem Weg, ihre wahren Stärken zu finden. Jurastudierende, die durch das Examen fallen, werden später erfolgreiche:

  • Journalist*innen, die komplexe Themen verständlich erklären
  • Entrepreneure, die eigene Bildungsplattformen aufbauen
  • Berater*innen, die mit juristischem Sachverstand Unternehmen strukturieren
  • oder Dozent*innen, die aus eigener Erfahrung anderen helfen, es besser zu machen

Die Liste ist lang. Und vielleicht gehörst du bald dazu.

Jurahilfe.de, deine starke Unterstützung vor und nach dem Examen

Egal, ob du gerade am Anfang deiner Examensvorbereitung stehst, zum zweiten Versuch antrittst oder nach Alternativen suchst: Jurahilfe.de ist für dich da. Denn wir wissen, wie überwältigend Jura sein kann, und wie wichtig es ist, das Gefühl zu haben, den Stoff endlich zu verstehen und systematisch zu beherrschen.

Interaktive Lernpfade, Karteikarten, Falltraining: So lernst du effizient

Jurahilfe.de setzt auf ein modernes, dreistufiges Lernsystem:

  • Verstehen: Kompakte, verlinkte Skripten führen dich durch den Stoff, mit intelligenten Verbindungen zwischen Definitionen, Streitständen und Systematik.
  • Wiederholen: Karteikarten helfen dir, das Gelernte aktiv zu festigen, perfekt abgestimmt auf dein Tempo.
  • Testen: Unser Falltraining mit Multiple-Choice-Aufgaben prüft dein Wissen unter klausurnahen Bedingungen. Du bekommst sofort Feedback und kannst gezielt nachbessern.

Das Besondere: Alles ist mit allem verlinkt. Du klickst auf einen Begriff und bekommst sofort Kontext, Definition und relevante Querverbindungen, genau das, was du für echtes Systemverständnis brauchst.

Für Wiederholer, Quereinsteiger und Neustarter

Du wiederholst das Examen? Dann brauchst du Struktur, Fokus und eine Plattform, die dir Zeit spart. Mit Jurahilfe.de kannst du gezielt Lücken schließen, dich auf prüfungsrelevantes Wissen konzentrieren und effektiv lernen, egal ob 15 Minuten in der Bahn oder drei Stunden in der Bibliothek.

Du orientierst dich neu? Auch dann hilft dir unser System: Du behältst Zugriff auf das gesamte materielle Recht, kannst dein Wissen auffrischen, gezielt Module durchgehen, oder dich einfach auf Bewerbungen vorbereiten, bei denen juristische Grundlagen gefragt sind.

Von Inselwissen zu Systemverständnis mit Jurahilfe.de

Was dich im Examen retten kann, ist nicht das Auswendiglernen einzelner Paragraphen, sondern Systemverständnis. Darauf ist Jurahilfe.de ausgelegt. Unser Ansatz:

  • Kompakt: Nur das, was du wirklich brauchst.
  • Verlinkt: Alles steht in Beziehung zueinander, wie im echten Fall.
  • Interaktiv: Du klickst, denkst mit, wiederholst, testest, und entwickelst ein echtes Gespür für das Recht.

Der Einstieg kostet nichts: Der komplette BGB AT ist auf jurahilfe.de dauerhaft und ohne Zeitlimit kostenlos, mit Skripten, Karteikarten, Multiple-Choice-Aufgaben und Abschlusstest. Wenn du für den zweiten Anlauf ein System suchst, kannst du sofort und ohne Zahlung anfangen.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

  • Zivilrecht
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  • Jurastudium
  • Examensvorbereitung
  • juristische Didaktik
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