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Legal English: Braucht man Englisch Kurse im Jurastudium?

Hände blättern in einem aufgeschlagenen Wörterbuch auf einem hellen Holztisch

Zwei Semesterwochenstunden fremdsprachiges Recht. Ohne sie lässt dich das Justizprüfungsamt nicht ins Examen. Legal English ist im Jurastudium eine Zulassungsvoraussetzung: § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG verlangt den Nachweis einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses. Einen teuren Englischkurs brauchst du dafür in aller Regel nicht, deine Fakultät bietet den Nachweis meist kostenlos an.

Die eigentliche Frage lautet deshalb: wie viel? Reicht der schnelle Schein, oder lohnt die volle Fachspezifische Fremdsprachenausbildung mit ihren 16 Semesterwochenstunden?

Auf einen Blick:

  • Der Fremdsprachennachweis ist Pflicht, nicht Kür. Er steht in § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG und wird über Landesrecht ausgestaltet.
  • Minimalweg: eine rechtswissenschaftliche Veranstaltung in englischer Sprache, in Nordrhein-Westfalen mindestens 2 Semesterwochenstunden mit bestandener Abschlussprüfung.
  • Maximalweg: die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung mit 16 bis 18 Semesterwochenstunden über zwei bis vier Semester und eigenem Zertifikat.
  • Der versteckte Bonus: In NRW und Bayern bleibt für eine abgeschlossene fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung ein Semester bei der Freiversuchsfrist unberücksichtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 JAG NRW, § 37 JAPO).
  • Zertifikate: TOLES gibt es weiterhin in drei Stufen. Das International Legal English Certificate (ILEC) hat Cambridge im Dezember 2016 eingestellt, empfohlen wird es trotzdem noch.

Tipp

Der Fremdsprachenschein kostet Zeit, die im Pflichtstoff fehlt. Auf jurahilfe.de holst du sie dir zurück: interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben greifen ineinander, sodass du dasselbe Thema verstehen, wiederholen und am Fall testen kannst, ohne zwischen fünf Materialien zu wechseln.

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Streudiagramm: Vier Wege zum Fremdsprachennachweis nach Aufwand und Ertrag, die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung mit mindestens 16 Semesterwochenstunden bringt in NRW und Bayern ein Freisemester
Abb. 1: Die vier anerkannten Wege zum Fremdsprachennachweis, eingeordnet nach Aufwand und Ertrag.

Legal English ist die Fachsprache des angloamerikanischen Rechts, nicht bloß Englisch mit ein paar Fachvokabeln. Wer consideration mit „Gegenleistung“ übersetzt, hat formal recht und trotzdem das Konzept verfehlt. Der Begriff trägt eine eigene Dogmatik, die das deutsche Recht so nicht kennt.

General English bringt dich durch das Meeting, Legal English durch den Vertrag. Der Unterschied steckt im Fachwortschatz, in den festen Formulierungsmustern und im dahinterstehenden Rechtssystem. Kurse laufen deshalb unter Namen wie English for Lawyers oder Legal English for Students, während allgemeine Englischkurse dir bei einer indemnity clause nicht weiterhelfen.

Wer schon einmal die terms and conditions eines Softwarevertrags gelesen hat, kennt das Gefühl. Die einzelnen Wörter sind bekannt. Der Satz bleibt trotzdem undurchsichtig, weil er aus Textbausteinen besteht, die seit Jahrhunderten mitgeschleppt werden. Genau diese Muster trainiert juristisches Englisch.

Das Common Law denkt vom Fall her, das deutsche Recht von der Norm. Präzedenzfälle binden. Eine systematische Kodifikation wie das BGB fehlt. Für die Sprache hat das Folgen: Verträge im englischen Rechtskreis sind länger, weil sie regeln müssen, was bei uns das dispositive Gesetzesrecht erledigt.

Deshalb sind gute Legal-English-Kurse immer auch ein Crashkurs im fremden Rechtssystem. Du lernst dort auch, warum tort kein Deliktsrecht im deutschen Sinne ist. Ohne diesen Teil entstehen Übersetzungen, die niemand versteht.

Für wen sich Englisch für Juristen im Studium lohnt

Pflicht ist der Nachweis für alle. Der Aufwand darüber hinaus lohnt sich vor allem, wenn du in eine Wirtschaftskanzlei, ein internationales Unternehmen oder eine europäische Institution möchtest. Wie viel Englisch dort im Alltag anfällt, siehst du am schnellsten in einem Praktikum in der Großkanzlei. Auch in den Legal-Tech-Rollen ist Englisch Alltag, etwa als Legal Engineer bei einem international arbeitenden Anbieter. Auch wer einen Master of Laws im Ausland plant, braucht ohnehin ein belastbares Sprachniveau, meist per TOEFL oder IELTS.

Für den klassischen Weg in Justiz oder Verwaltung reicht der Schein. Ich empfehle trotzdem, die Veranstaltung nicht als Abhak-Termin zu behandeln: Sie ist eine der wenigen Gelegenheiten im Pflichtstudium, in denen du Recht in englischer Sprache tatsächlich anwendest statt nur darüber zu lesen.

Der Nachweis ist Bundesrecht mit Länderöffnung. § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG schreibt vor, dass der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen ist. Der Halbsatz danach erlaubt den Ländern, andere Nachweisformen zuzulassen.

Was § 5a Abs. 2 DRiG genau verlangt

Die Norm verlangt zweierlei: einen rechtswissenschaftlichen Bezug und einen erfolgreichen Abschluss. Bloße Teilnahme genügt nicht, es braucht eine bestandene Leistung. Ein allgemeiner Sprachkurs ohne juristischen Inhalt fällt durch, ein englischsprachiges Seminar über Fundamentals of American Constitutional Law zählt.

Der zitierfähige Kern: Ohne Fremdsprachennachweis nach § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG wirst du zur staatlichen Pflichtfachprüfung nicht zugelassen. Das steht im Zulassungsrecht. Die Fakultät kann darüber nicht hinweghelfen.

Wie die Bundesländer den Nachweis unterschiedlich regeln

Die Ausgestaltung liegt beim Landesrecht, und die Anforderungen unterscheiden sich spürbar. In Nordrhein-Westfalen regelt § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW den Nachweis; anerkannt werden dort eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung mit mindestens 2 Semesterwochenstunden und bestandener Abschlussprüfung, mindestens ein Semester Rechtswissenschaft im fremdsprachigen Ausland oder ein anderweitiger Nachweis mit zwingend rechtswissenschaftlichem Bezug.

Zwei Punkte werden regelmäßig übersehen. Erstens entscheidet über die Anerkennung das Justizprüfungsamt, nicht deine Fakultät. Zweitens zählt in NRW auch ein Moot Court in fremder Sprache als Fallgruppe. Kläre die Anforderungen deines Landes früh, spätestens ein Jahr vor der Anmeldung.

Was nicht als Fremdsprachennachweis zählt

Dein Abitur zählt nicht. Ein Business-English-Kurs der Volkshochschule zählt nicht. Ein TOEFL-Ergebnis allein zählt in aller Regel ebenfalls nicht, weil der rechtswissenschaftliche Bezug fehlt. Entscheidend ist immer die Verbindung von Sprache und Recht, nicht dein Sprachniveau an sich.

Tipp

Die Zeit für den Fremdsprachenschein fehlt im Pflichtstoff, meist im BGB AT. Der komplette Allgemeine Teil ist auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos und ohne Zeitlimit nutzbar, mit Skripten, Karteikarten und Abschlusstest. So bleibt der Kernstoff warm, während du den Schein machst.

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Fremdsprachenschein oder FFA: zwei Wege zum Nachweis

Beide Wege führen zur Zulassung, sie unterscheiden sich nur im Aufwand und im Ertrag. Der eine kostet dich eine Veranstaltung, der andere zwei bis vier Semester. Dafür bekommst du am Ende ein Zertifikat und in einigen Ländern ein zusätzliches Semester für den Freiversuch.

Die vier Wege im Überblick, jeweils mit dem Umfang und der Frage, ob ein Semester bei der Freiversuchsfrist unberücksichtigt bleibt:

WegUmfangFreisemester
Fremdsprachige Vorlesungab 2 Semesterwochenstunden, ein Semesternein
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung16 bis 18 Semesterwochenstunden, zwei bis vier Semesterja, in NRW und Bayern
Auslandssemestermindestens ein Semester Rechtswissenschaftin Bayern bis zu zwei Urlaubssemester
Moot Court in fremder Sprachemehrere Monate, in NRW anerkanntnein

Der kurze Weg über eine fremdsprachige Veranstaltung

Der Minimalweg ist eine einzelne rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltung in englischer Sprache mit bestandener Abschlussprüfung. Zwei Semesterwochenstunden genügen in Nordrhein-Westfalen, andere Länder liegen ähnlich. Angeboten werden solche Kurse vom Fachsprachenzentrum oder direkt von der Fakultät, oft als Vorlesung zum US-amerikanischen oder englischen Recht.

Der Aufwand ist überschaubar: ein Semester, eine Klausur oder eine mündliche Prüfung. Für alle, die den Schein nur brauchen, um ihn zu haben, ist das der richtige Weg. Schlag trotzdem einmal ins Vorlesungsverzeichnis: An vielen Fakultäten finden sich die meisten englischsprachigen Veranstaltungen im Völker- und Europarecht.

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im Detail

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, kurz FFA, ist eine studienbegleitende Zusatzausbildung mit eigenem Zertifikat. Sie umfasst in der Regel 16 bis 18 Semesterwochenstunden über zwei bis vier Semester und endet mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Der Unterricht findet üblicherweise in der Zielsprache statt.

Angeboten wird sie laut Anwaltsblatt an rund zwei Dritteln der deutschen Jura-Fakultäten; genannt werden dort unter anderem Köln, Münster, Trier, Passau und München. Englisch ist die häufigste Sprache, daneben gibt es Französisch, Spanisch, Italienisch, Türkisch und Russisch; die Universität Trier bietet zusätzlich Portugiesisch, Japanisch und Chinesisch an. Inhaltlich geht es neben der Sprache um das fremde Rechtssystem selbst.

Vergleich: Fremdsprachenschein ab 2 Semesterwochenstunden gegen Fachspezifische Fremdsprachenausbildung mit 16 bis 18 Semesterwochenstunden, Zertifikat und Freisemester
Abb. 2: Fremdsprachenschein und Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im direkten Vergleich.

Warum die FFA dir ein Freischuss-Semester bringen kann

Das ist der Teil, den die Kursanbieter nicht erwähnen, weil er nichts kostet. In Nordrhein-Westfalen bleibt nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 JAG NRW ein Semester bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt, wenn du eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung mit mindestens 16 Semesterwochenstunden an einer inländischen Hochschule abgeschlossen und dabei einen Leistungsnachweis erworben hast.

Bayern regelt es fast wortgleich. Nach § 37 JAPO bleibt ebenfalls ein Semester außer Betracht. Vier Bedingungen müssen dafür zusammenkommen: mindestens 16 Semesterwochenstunden, Abschluss an einer inländischen Universität, aktive Beherrschung der fremden Rechtssprache und die Zusätzlichkeit zur Pflichtausbildung. Mehrere Ausbildungen bringen dabei nicht mehrere Semester, es bleibt bei einem.

Rechne das einmal durch. Ein zusätzliches Semester im Freiversuch ist ungefähr das Wertvollste, was dir das Studium schenken kann, und die FFA liefert es als Nebenprodukt einer Ausbildung, die du ohnehin teilweise brauchst. Ein Auslandssemester wirkt in Bayern übrigens zusätzlich: Dort bleiben bis zu zwei Urlaubssemester unberücksichtigt, wenn du je mindestens 8 Semesterwochenstunden oder 12 ECTS-Punkte mit bewertetem Leistungsnachweis vorweist.

Eine Bedingung wird dabei gern übersehen: Der Leistungsnachweis, mit dem du in NRW das zusätzliche Semester holst, darf nach § 25 Abs. 4 Satz 1 JAG NRW nicht zugleich für Zwischenprüfung, Übungsscheine oder Schwerpunktbereichsprüfung zählen. Prüfe vor der Anmeldung außerdem die Regelung deines Bundeslandes im Wortlaut. Die Details unterscheiden sich, und die Semesterwochenstunden-Schwelle von 16 wird bei kleineren Zertifikatsprogrammen häufig knapp verfehlt.

Zeitstrahl: Fremdsprachennachweis im Studienverlauf, FFA im dritten bis vierten Semester starten, Freiversuch mit einem Semester mehr im siebten Semester
Abb. 4: Wo der Sprachnachweis im Studienverlauf sinnvoll liegt.

Die Angebote reichen vom kostenlosen Uni-Kurs bis zum vierstelligen Fernlehrgang. Der inhaltliche Unterschied ist kleiner, als die Preisspanne vermuten lässt. Was sich unterscheidet, ist die Betreuung, das Tempo und die Frage, ob am Ende ein anerkannter Nachweis steht.

Im englischsprachigen Raum firmieren die Angebote als Legal English courses, und die Beschreibungen klingen überall ähnlich: the course covers contract law, company law and litigation. Der Anbieter von TOLES beschreibt sein Ziel als the practical use of English in a law office, also als Arbeitsfähigkeit statt Sprachniveau. Genau daran solltest du ein Angebot messen.

Was das Fachsprachenzentrum deiner Fakultät anbietet

Das Fachsprachenzentrum ist die naheliegendste und günstigste Adresse, weil der Kurs im Semesterbeitrag steckt. Dort laufen sowohl die einzelnen Kurse für den Schein als auch die mehrsemestrige FFA. An großen Fakultäten wie der LMU München oder in Köln ist das Programm breit, an kleineren Standorten kann es auf eine Sprache zusammenschrumpfen.

Inhaltlich arbeiten diese Kurse mit Originalquellen: Urteilsauszügen, Vertragsklauseln, Gesetzestexten. Das ist anspruchsvoller als ein kommerzieller Konversationskurs, dafür näher an dem, was du später brauchst. Die Themen decken typischerweise Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Verfahrensrecht ab.

Online oder Präsenz: welches Format zu deinem Zeitplan passt

Präsenz gewinnt bei der Sprechpraxis, online gewinnt bei der Planbarkeit. Wer neben dem Studium arbeitet oder eine lange Anfahrt hat, kommt mit einem Onlinekurs realistischer durch. Für die FFA gilt das nur eingeschränkt, weil die mündlichen Prüfungen und die Diskussionsformate auf Anwesenheit ausgelegt sind.

Eine dritte Variante ist der reine Selbstlernkurs. Die FernUniversität in Hagen bietet Legal English I und II als Online-Selbstlerneinheiten von je rund 20 Stunden an, mit Start jederzeit. Kläre vorher, ob dein Justizprüfungsamt das Format als Nachweis anerkennt, insbesondere bei Onlinekursen privater Anbieter.

Was kommerzielle Kurse kosten und wann sie sich lohnen

Private Anbieter bewegen sich in einer anderen Preisklasse. Beim GLS Sprachenzentrum in Berlin kostet Einzelunterricht für Juristinnen und Juristen 67 Euro pro 45 Minuten online und 70 Euro in Präsenz, bei einer Mindestbuchung von zehn Einheiten und zusätzlich je 30 Euro für Lehrmittel und Anmeldung. Für die Mindestbuchung sind das 730 Euro. Gruppen- und Bildungsurlaubs-Formate liegen darunter, mehrmonatige Fernlehrgänge weisen ihre Preise häufig gar nicht öffentlich aus.

Dazu kommt die Prüfungsgebühr, falls am Ende ein Zertifikat stehen soll. TOLES kostet in Deutschland 200 Euro für Foundation, 225 Euro für Higher und 250 Euro für Advanced, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Balkendiagramm: Legal English kostet an der eigenen Fakultät nichts, TOLES 200 bis 250 Euro, zehn Einheiten Sprachschule 730 Euro
Abb. 3: Was Legal English kostet, von der kostenlosen Uni-Veranstaltung bis zum Einzelunterricht.

Meine Einschätzung: Für Studierende lohnt sich das selten. Der Uni-Kurs erfüllt die gesetzliche Anforderung, kostet nichts und ist fachlich mindestens gleichwertig. Kommerzielle Englischkurse lohnen sich erst dann, wenn Berufstätige ein Zertifikat nachholen möchten und der Uni-Weg nicht mehr offensteht. Wenn du an einer privaten Hochschule wie der Bucerius Law School studierst, ist ein solches Programm ohnehin oft schon eingebunden; was ein privates Jurastudium sonst kostet, ist ein eigenes Thema.

Tipp

Ein Semester FFA frisst genau die Stunden, die sonst in die Wiederholung gehen. Auf jurahilfe.de liest du dasselbe Thema wahlweise als kompaktes oder als ausführliches Skript: kompakt zum schnellen Auffrischen zwischen zwei Kursterminen, ausführlich, wenn du es von Grund auf verstehen willst.

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Ein Zertifikat ist etwas anderes als der Fremdsprachenschein. Der Schein bringt dich ins Examen, das Zertifikat in den Lebenslauf. Beides zu verwechseln kostet entweder Geld oder die Zulassung, deshalb lohnt der Blick auf das, was der Markt tatsächlich noch anbietet.

TOLES Foundation, Higher und Advanced

Der Test of Legal English Skills, kurz TOLES, ist das derzeit relevanteste Zertifikat für juristisches Englisch. Es gibt ihn in drei Levels. TOLES Foundation dauert 90 Minuten und liegt auf Elementary- bis Lower-Intermediate-Niveau, TOLES Higher ebenfalls 90 Minuten auf Intermediate- bis Upper-Intermediate-Niveau, TOLES Advanced 120 Minuten auf Upper-Intermediate- bis Advanced-Niveau. Jede Stufe wird auf 100 Punkte skaliert.

Bemerkenswert ist, was TOLES bewusst nicht tut: Es weist keine festen Entsprechungen zum Europäischen Referenzrahmen aus. In der Bewertungsskala von TOLES Advanced beschreibt der Anbieter erst das obere Band ab 81 Prozent als nahezu muttersprachliche Kenntnis des kommerziellen Rechtsvokabulars. Gemessen wird also gegen die Praxis, nicht gegen eine Niveaustufe. Prüfungstermine und Gebühren laufen über die Anbieterseite toleslegal.com und die regionalen Prüfungszentren.

Geprüft wird die schriftliche Arbeit am Dokument: Vertragsklauseln, Korrespondenz, Terminologie. Das ist näher an dem, was Rechtsanwälte tatsächlich tun, als eine allgemeine Sprachprüfung. Mit etwas Praxis an englischen Verträgen erkennst du die Aufgabentypen sofort wieder.

Die drei Stufen mit Dauer, Niveau und Prüfungsgebühr in Deutschland, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer:

StufeDauerNiveauGebühr
Foundation90 MinutenElementary bis Lower Intermediate200 Euro
Higher90 MinutenIntermediate bis Upper Intermediate225 Euro
Advanced120 MinutenUpper Intermediate bis Advanced250 Euro

ILEC: seit Dezember 2016 eingestellt

Das International Legal English Certificate von Cambridge, kurz ILEC, existiert nicht mehr. Cambridge English hat die Prüfung im Dezember 2016 eingestellt. Wer heute nach einem Legal English Certificate sucht, findet trotzdem massenhaft Seiten, die das ILEC empfehlen, samt Vorbereitungskursen und Preisangaben. Diese Empfehlungen sind schlicht veraltet.

Der zitierfähige Kern: Das ILEC wurde im Dezember 2016 von Cambridge English eingestellt und wird seitdem nicht mehr abgenommen.

Übrig geblieben ist das Lehrmaterial. Das Lehrwerk International Legal English von Cambridge University Press wird weiter verkauft und ist als Selbstlernbuch brauchbar, auch ohne die zugehörige Prüfung. Wenn dir jemand einen Kurs mit ILEC-Abschluss verkaufen will, ist das ein verlässliches Warnsignal.

Brauchst du überhaupt ein Zertifikat?

Für das Examen nein. Für die meisten Bewerbungen ebenfalls nein, weil deutsche Kanzleien im Vorstellungsgespräch schlicht auf Englisch weiterreden und sich ihr eigenes Bild machen. Ein Zertifikat hilft dort, wo jemand eine formale Anforderung abhaken muss: bei internationalen Arbeitgebern, bei Bewerbungen im Ausland und bei manchen Stipendien.

Wenn du dich entscheidest, dann für TOLES Higher oder Advanced. Die Foundation-Stufe belegt ein Niveau, das bei Jurastudierenden ohnehin vorausgesetzt wird, und macht im Lebenslauf wenig Eindruck.

Englisch für Juristen im Beruf: Kanzlei, LL.M. und Ausland

Im Studium ist Legal English eine Pflichtübung, im Beruf entscheidet es über Mandate. Wie stark, hängt vom Bereich ab. Zwischen Amtsgericht und Transaktionspraxis liegen sprachlich Welten.

In Wirtschaftskanzleien ist die Arbeitssprache in weiten Teilen Englisch: Verträge, Due-Diligence-Berichte, Kommunikation mit Mandanten und ausländischen Kollegen. Berufseinsteiger schreiben dort in den ersten Monaten mehr englische als deutsche Texte. Im Gesellschafts- und im gewerblichen Rechtsschutz gilt das besonders.

In der Justiz, im öffentlichen Dienst und in der klassischen Streitpraxis brauchst du es dagegen selten. Das hängt an der Mandatsstruktur. Welche Wege dir nach dem ersten Staatsexamen offenstehen und welche juristischen Berufe es überhaupt gibt, ist deshalb die vorgelagerte Frage.

Die altertümliche Legal Language mit ihren hereinafter und whereas steht seit Jahren unter Druck. Die Plain-Language-Bewegung verlangt verständliche Verträge, und große Unternehmen setzen das zunehmend durch. Für dich heißt das: Du musst die alten Formeln lesen können, solltest sie aber nicht selbst produzieren.

Gute Kurse berücksichtigen das inzwischen. Wenn ein Anbieter noch damit wirbt, dir klassische Vertragsfloskeln beizubringen, ist das Material vermutlich alt.

LL.M., Auslandssemester und Moot Court als Sprachtraining

Diese Wege bringen dich sprachlich weiter als jeder Kurs, weil sie dich zwingen, Recht in englischer Sprache anzuwenden. Der LL.M. im Ausland ist der intensivste und teuerste. Ein Auslandssemester ist die günstigere Variante und kann in NRW zugleich den Fremdsprachennachweis erfüllen.

Der unterschätzte dritte Weg ist der Moot Court. Beim Vis Moot oder beim Jessup schreibst und plädierst du monatelang auf Englisch, unter echtem Zeitdruck und mit Gegnern, die dich auseinandernehmen wollen. In Nordrhein-Westfalen zählt ein fremdsprachiger Moot Court auch als Fallgruppe für den Nachweis. Solche Anforderungen bestehst du mit Übung. Vokabelwissen allein reicht dort nicht.

Tipp

Ob Moot Court oder Kanzleipraktikum: Beides setzt voraus, dass der deutsche Pflichtstoff sitzt. Mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de testest du dein Wissen an kleinen Sachverhalten und siehst zu jeder Antwort, warum die anderen Optionen falsch sind.

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Den Nachweis ersetzt Selbststudium nicht, das Sprachniveau schon. Wer regelmäßig juristische Texte in englischer Sprache liest, kommt in einem Jahr weiter als mit zwei Wochenendkursen. Die Frage ist nur, woran du arbeitest.

Quellen und Vokabelarbeit für juristisches Englisch

Fang bei Primärquellen an, nicht bei Vokabellisten. Urteile des UK Supreme Court und des US Supreme Court stehen frei im Netz, ebenso EU-Verordnungen in englischer Fassung, die du direkt gegen die deutsche Version halten kannst. Diese Parallellektüre ist das effektivste Werkzeug überhaupt: Du siehst dieselbe Norm zweimal und lernst die Entsprechung im Kontext statt isoliert.

Für die Terminologie taugen ein juristisches Fachwörterbuch und eine eigene Sammlung besser als jede fertige Liste. Notiere ganze Wendungen, keine Einzelwörter: to enter into an agreement, subject to the provisions of, unless otherwise agreed. Genau diese Bausteine prüft TOLES, und genau sie fehlen, wenn man nur Vokabeln gepaukt hat.

Selbststudium statt Präsenzkurs: ein realistischer Zeitaufwand

Rechne mit zwei bis drei Stunden pro Woche über zwei Semester, wenn du von soliden Schulenglischkenntnissen auf ein arbeitsfähiges Niveau kommen willst. Das ist wenig im Vergleich zum Pflichtstoff und trotzdem mehr, als die meisten einplanen. Kürzere Einheiten wirken dabei besser als seltene lange.

Ein pragmatischer Rhythmus: eine englische Entscheidung oder Vertragsklausel pro Woche, dazu die Wendungen daraus in die eigene Sammlung. Nach zwei Jahren hast du ohne Kursgebühr ein Repertoire, das du in jeder Bewerbung nutzen kannst. Übrigens schauen auch Profis nach Jahren noch ins zweisprachige Wörterbuch, das ist kein Zeichen von Schwäche.

Den Fremdsprachennachweis nach § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG brauchst du in jedem Fall, und er ist an der eigenen Fakultät kostenlos zu haben. Alles darüber hinaus ist eine Investitionsentscheidung: Die FFA lohnt sich, wenn du internationale Ambitionen hast oder das Freischuss-Semester nach § 25 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 JAG NRW beziehungsweise § 37 JAPO mitnehmen willst. Ein Zertifikat lohnt sich nur, wenn ein konkreter Arbeitgeber danach fragt, und dann heißt es TOLES, nicht ILEC.

Am Ende zählt weniger das Zertifikat als die Frage, ob du einen englischen Vertrag verstehst. Dafür brauchst du zuerst sicheres deutsches Recht: Wer § 433 BGB sicher beherrscht, versteht auch eine sale of goods-Klausel schneller. Genau die kannst du auf jurahilfe.de im kompletten BGB AT dauerhaft kostenlos erarbeiten, vom Skript über die Karteikarten bis zum Abschlusstest.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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