Freischuss Jura: Alles über Abschichten & Freiversuch im ersten Staatsexamen
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Der Freischuss im Jurastudium ist für viele Studierende ein echter Gamechanger – oder ein Mysterium, das zu Unsicherheiten führt. Welche Voraussetzungen hat der Freischuss? Was bringt er dir? Und was hat es mit dem Abschichten auf sich, das in manchen Bundesländern erlaubt ist?
In diesem Artikel klären wir nicht nur, was ein Freiversuch ist, sondern zeigen dir auch, wie du ihn strategisch für dich nutzt. Du erfährst, welche Voraussetzungen in welchem Bundesland gelten, was beim Abschichten zu beachten ist und ob sich ein Freischuss wirklich lohnt.
Am Ende weißt du genau, ob und wann du den Freischuss nutzen solltest – und wie du dich optimal darauf vorbereitest, um das Beste aus ihm herauszuholen.
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I. Was ist ein Freischuss im Jurastudium?
1. Definition: Was ist ein Freischuss Jura?
Der Freischuss, offiziell auch Freiversuch genannt, ist ein zusätzlicher Versuch im ersten juristischen Staatsexamen. Das heißt konkret: Wenn du dein Examen innerhalb einer bestimmten Frist ablegst, wird dieser Versuch nicht gezählt, falls du ihn nicht bestehst. Bestehst du jedoch, kannst du sogar einen Verbesserungsversuch nachlegen, um deine Note zu optimieren.
Kurz gesagt: Du hast die Chance, das Staatsexamen zu schreiben, ohne dass es dir "verbrannt" wird. Und bei Erfolg bekommst du sogar einen Bonus-Versuch zur Notenoptimierung. Klingt gut? Ist es auch – wenn du die Bedingungen kennst und richtig planst.
2. Vorteile des Freiversuchs im Staatsexamen
- Du hast einen Versuch mehr als alle, die keinen Freischuss nutzen.
- Bei Nichtbestehen bleibt dein Versuch folgenlos.
- Bestehst du, kannst du ein zweites Mal zur Notenverbesserung antreten.
- Der Freischuss ist ein psychologischer Vorteil: Du gehst entspannter in die Prüfung, weil du weißt, dass du nichts zu verlieren hast.
- Viele Studierende bestehen ausgerechnet im Freischuss und sparen sich damit den ganzen Prüfungsstress ein zweites Mal.
3. Der Unterschied: Freischuss vs. regulärer Versuch
Der reguläre Versuch im Staatsexamen wird dir voll angerechnet: Bestehst du nicht, zählt es als Fehlversuch. Beim Freiversuch ist das anders. Nur wer rechtzeitig zur Prüfung antritt, bekommt diesen "Schutzschild" gegen das Durchfallen.
Wenn du zu spät dran bist (z. B. erst im 10. Semester, obwohl nur 8 Semester erlaubt sind), verlierst du diesen Vorteil. Deswegen ist es so wichtig, rechtzeitig zu planen und die Fristen in deinem Bundesland zu checken.
👉 Tipp zum Thema: Wenn du früh ins Examen willst, brauchst du eine kompakte und gut strukturierte Vorbereitung. Auf Jurahilfe.de findest du schlau aufgebaute Lernpfade, interaktive Skripte und ein Falltraining, mit dem du gezielt auf Freischuss-Niveau lernst – kompakt, verlinkt und interaktiv.
II. Wann ist der Freischuss möglich? (Freiversuch Jura Fristen & Voraussetzungen)
1. Wann kannst du den Jura Freischuss schreiben? Regelstudienzeit & Verlängerungsgründe
Ob du den Freischuss in Anspruch nehmen kannst, hängt in erster Linie von der Regelstudienzeit ab. Meistens liegt die Grenze beim 8. Fachsemester – in einigen Bundesländern auch beim 9. oder 10. Semester. Das bedeutet: Du musst dein erstes juristisches Staatsexamen spätestens bis zum Ende dieser Semesterzahl absolvieren, sonst verlierst du deinen Anspruch auf den Freischuss.
Zusätzlich gibt es Verlängerungsmöglichkeiten, etwa wenn du:
- ein Auslandssemester absolviert hast,
- an einem Moot Court oder ähnlichem Wettbewerb teilgenommen hast,
- ein Fremdsprachenschein oder zusätzliche Leistungsnachweise erbracht hast,
- ein Kind bekommen oder Angehörige gepflegt hast.
In der Regel verlängert jede dieser Leistungen die Frist um ein Semester – häufig aber maximal um zwei. Wichtig: Du musst den Nachweis rechtzeitig beim Justizprüfungsamt einreichen.
2. Voraussetzungen für den Freischuss nach Bundesland: Bayern, Baden-Württemberg, NRW & Co.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Unterschiede:
- Bayern: Freischuss bis Ende 8. Semester; mit Verlängerung ggf. 9 Semester. Verbesserungsversuch auch ohne Freischuss.
- Baden-Württemberg: Freischuss sogar bis Ende 10. Semester. Verbesserungsversuch nur mit bestandenem Freiversuch.
- Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen: Freischuss bis Ende 8. Semester. Verbesserung nur mit Freischuss.
- NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland: Freischuss bis 8. Semester, aber Verbesserungsversuch auch ohne Freischuss erlaubt.
- Sachsen: Freischuss bis 9. Semester.
- Schleswig-Holstein: Besonderheit: Freischuss direkt nach dem Schwerpunkt, meist im 7. Semester.
Fazit: Bundesland checken lohnt sich! Die genauen Prüfungsordnungen sind entscheidend – nicht alle Jura-Studierenden haben dieselben Voraussetzungen.
3. Strategien für eine gute Planung des Freischusses
- Frühzeitig Überblick verschaffen: Kennst du die Prüfungsordnung deines Bundeslands? Wenn nicht: Jetzt nachholen.
- Planung rückwärts: Überlege, in welchem Semester du realistisch schreiben willst – und ob du mit Verlängerung auf den Freischuss kommst.
- Klausurenkurse & Probeklausuren frühzeitig einplanen – sie zeigen dir, ob du wirklich bereit bist.
- Lernplattformen wie Jurahilfe.de nutzen, um gezielt und effizient auf Freischuss-Niveau zu lernen.
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III. Abschichten Jura: Weniger Stress durch gestreckte Examensklausuren
1. Was bedeutet Abschichten in Jura konkret?
Beim "Abschichten" kannst du die sechs Examensklausuren nicht alle auf einmal, sondern verteilt über mehrere Termine schreiben. Statt drei Rechtsgebiete in einer Woche durchzuprügeln, legst du zum Beispiel zuerst Zivilrecht ab und später Öffentliches Recht und Strafrecht.
Das Ziel: weniger Stoff auf einmal, dafür gezieltere Vorbereitung und bessere Konzentration auf das jeweilige Rechtsgebiet. Typischerweise wird das Abschichten über zwei oder drei aufeinanderfolgende Examenstermine gestreckt – je nach Bundesland.
2. In welchen Bundesländern ist Abschichten erlaubt? NRW & Niedersachsen
Nicht überall ist Abschichten erlaubt – im Gegenteil: Die meisten Bundesländer bieten diese Möglichkeit nicht. Hier die wichtigsten:
- Nordrhein-Westfalen (NRW): Du darfst die drei Rechtsgebiete auf drei verschiedene Termine aufteilen – z. B. Zivilrecht im 6., Öffentliches Recht im 7. und Strafrecht im 8. Semester.
- Niedersachsen: Abschichtung ist in zwei Blöcken erlaubt – etwa Zivilrecht zuerst, dann der Rest.
- Hessen: Früher möglich, heute abgeschafft.
In allen anderen Bundesländern ist Abschichten nicht vorgesehen – du musst alle sechs Klausuren am Stück schreiben.
Wichtig: Die genauen Bedingungen sind oft an bestimmte Fristen gebunden. In NRW etwa musst du dich spätestens bis zum 7. Semester zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden, wenn du abschichten willst. Andernfalls wirst du zum nächsten Termin automatisch für alle offenen Klausuren eingetragen.
3. Vor- und Nachteile von Abschichten im Jurastudium
Vorteile:
- Du kannst dich fokussierter auf ein Rechtsgebiet vorbereiten.
- Weniger psychischer Druck durch weniger Klausuren auf einmal.
- Bessere Planbarkeit deiner Examensvorbereitung über mehrere Semester.
Nachteile:
- Die Examenszeit zieht sich stark in die Länge – oft über ein ganzes Jahr.
- Urlaubssemester oder Teilzeitjobs müssen neu geplant werden.
- Es entsteht ein Bruch in der Lernlogik – Wiederholung und Vernetzung zwischen den Rechtsgebieten fallen schwerer.
Abschichten ist also kein Freifahrtschein, sondern eher ein Werkzeug für strategisch planende Studierende mit klarer Selbststruktur.
👉 Tipp zum Thema: Wenn du in NRW oder Niedersachsen studierst, lohnt sich das Abschichten – aber nur mit klarer Strategie. Mit den interaktiven Lernpfaden auf Jurahilfe.de kannst du deine Vorbereitung gezielt auf einzelne Rechtsgebiete fokussieren und dich optimal auf jeden Prüfungsteil vorbereiten.
3. So bereitest du dich clever auf den Freiversuch vor – mit Jurahilfe.de
Statt dich im Dschungel aus Lehrbüchern, Karteikarten, Crashkursen und Fallbüchern zu verlieren, kannst du deine Freischuss-Vorbereitung einfach und effizient mit Jurahilfe.de gestalten. Unser mehrstufiges Lernsystem bringt dich strukturiert durch alle Phasen der Prüfungsvorbereitung:
- Verstehen: Unsere interaktiven Skripte liefern dir kompaktes Wissen, klar strukturiert und auf das Wesentliche reduziert. Dank tausender Verlinkungen baust du echtes Systemverständnis auf – statt nur auswendig zu lernen.
- Wiederholen: Die verknüpften Karteikarten im Frage-Antwort-Stil helfen dir, Gelerntes gezielt abzufragen. So deckst du Wissenslücken sofort auf und verankerst das Wissen nachhaltig.
- Testen: Das Falltraining mit kompakten, aber anspruchsvollen Multiple-Choice-Fragen bringt dich in die Prüferperspektive. Du lernst, Signalwörter zu erkennen und deine Klausurtechnik zu verbessern.
Weitere Vorteile, die dir speziell im Freischuss helfen:
- Starke Visualisierung deines Fortschritts: Du siehst auf einen Blick, wo du stehst – und wo du noch nachlegen solltest.
- Abschlusstests mit Note simulieren echte Prüfungssituationen und helfen dir, deine Leistung realistisch einzuschätzen.
- Modulares Lernen in kleinen Einheiten: Ideal für kurze, effektive Lern-Sessions neben Uni, Job oder Praktikum.
- Mobil optimiert: Du kannst jederzeit nahtlos vom PC aufs Handy wechseln und ortsunabhängig lernen.
- Alles in einer App: Du brauchst keine zehn Quellen – auf Jurahilfe.de findest du Skripte, Karteikarten, Schemata und Falltraining an einem Ort.
Klingt nach einem unfairen Vorteil? Ist es auch – für alle, die ihren Freischuss wirklich nutzen wollen. Teste es kostenlos auf Jurahilfe.de.
V. Jura Freiversuch & Abschichten in den Bundesländern im Vergleich
1. NRW, Niedersachsen & Bayern: Unterschiede beim Freischuss
Die Voraussetzungen für den Freiversuch unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Drei Bundesländer, die oft miteinander verglichen werden, sind NRW, Niedersachsen und Bayern:
- Nordrhein-Westfalen (NRW): Freischuss bis zum Ende des 8. Fachsemesters. Besonderheit: Du darfst abschichten – also die Examensklausuren auf drei Termine verteilen. Verbesserungsversuch ist auch ohne Freischuss möglich.
- Niedersachsen: Ebenfalls Freischuss bis zum 8. Semester. Abschichten ist erlaubt, allerdings nur in zwei Blöcken (z. B. Zivilrecht separat). Auch hier ist ein Verbesserungsversuch ohne Freischuss möglich.
- Bayern: Freischuss nur bis zum Ende des 8. Semesters, mit möglicher Verlängerung durch Ausland oder Zusatzleistungen. Kein Abschichten möglich. Vorteil: Verbesserungsversuch auch ohne Freiversuch erlaubt.
Fazit: Während Bayern keine gestreckte Prüfungsform kennt, bieten NRW und Niedersachsen Flexibilität – aber mit unterschiedlichen Modellen. Mehr zu den Prüfungsstrategien findest du auch in unserem Artikel über den Jura Examen Masterplan.
2. Wo ist Abschichten möglich – und wo nicht?
Das Abschichten ist nur in wenigen Bundesländern erlaubt:
- ✅ NRW: Drei Blöcke möglich
- ✅ Niedersachsen: Zwei Blöcke möglich
- ❌ Alle anderen Bundesländer: Kein Abschichten erlaubt
Wichtig: Wer abschichten will, muss die Fristen kennen. In NRW z. B. muss die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung spätestens im 7. Semester erfolgen. Andernfalls wird man automatisch für alle offenen Klausuren am nächsten Termin eingetragen.
Warum das für deine Examensstrategie entscheidend ist, erfährst du auch im Beitrag über Jura Examen Durchfallquote & Prüfungsdruck.
3. Bundesweite Unterschiede clever nutzen
Auch wenn die Regelungen auf den ersten Blick verwirrend wirken, kannst du mit kluger Planung viel herausholen. Überlege dir frühzeitig:
- Wie viel Vorbereitungszeit du realistisch brauchst,
- ob du Verlängerungsgründe geltend machen kannst,
- und ob Abschichten in deinem Bundesland für dich eine echte Entlastung wäre.
In jedem Fall hilft dir ein klarer Überblick über Aufbau und Prüfungsstoff. Wenn du noch unsicher bist, schau dir unseren Leitfaden zu Überschriften und Gliederung in der Jura-Hausarbeit und Klausur an – denn auch im Examen ist Struktur das A und O.
👉 Tipp zum Thema: Du brauchst Hilfe beim Durchblick durch die Regelungen deines Bundeslands? Mit Jurahilfe.de lernst du nicht nur den Stoff, sondern bekommst auch Systemverständnis und eine klare Struktur für deine Planung.
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