Der Freischuss sorgt dafür, dass ein misslungener erster Versuch im Staatsexamen nicht als Fehlversuch zählt. Deshalb lohnt es sich, seine Voraussetzungen genau zu kennen, bevor du ins Examen gehst.
Der Freischuss, amtlich Freiversuch, bedeutet: Wer die staatliche Pflichtfachprüfung früh genug ablegt und nicht besteht, bei dem gilt sie als nicht unternommen. Die Grundlage steht in § 5d DRiG, die Fristen regelt jedes Bundesland selbst. In den meisten Ländern läuft die Frist am Ende des achten Fachsemesters ab.
Der Unterschied ist größer, als er klingt. Ohne Freiversuch bleiben dir die regulären zwei Versuche, mit ihm hast du drei Versuche. Und wenn du bestehst, darfst du in fast jedem Land noch einmal zur Notenverbesserung antreten.
Auf einen Blick:
- Frist: Ende des 8. Fachsemesters in 14 Ländern, 9. Semester in Sachsen (bei Studienbeginn ab 01.10.2020), 7. beziehungsweise 8. Semester in Schleswig-Holstein.
- Nicht mitgezählt werden je nach Land bis zu vier Semester für Auslandsstudium, Krankheit, Gremienarbeit, Moot Court und mehr. Mutterschutz und Elternzeit laufen vielerorts unbegrenzt.
- Abschichten, also die Klausuren auf zwei Termine verteilen, geht bundesweit nur noch in Niedersachsen. NRW hat es zum 17.02.2022 abgeschafft, die Übergangsfrist endete am 16.02.2025.
- Nach bestandenem Freiversuch ist überall ein Verbesserungsversuch möglich, in elf Ländern sogar ohne Freischuss. Ohne Freischuss kostet er je nach Land 160 bis 590 €.
- Die Zahl der Aufsichtsarbeiten ist nicht überall gleich: sieben in Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg, sechs in den übrigen 13 Ländern.
Tipp
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Was ist ein Freischuss im Jurastudium?
Der Freischuss ist ein zusätzlicher Prüfungsversuch, der bei Misserfolg folgenlos bleibt. Wer sich rechtzeitig meldet und alle Prüfungsleistungen vollständig erbringt, bei dem gilt eine nicht bestandene Prüfung nach § 5d Abs. 5 S. 2 DRiG als nicht unternommen. Die beiden regulären Versuche bleiben unangetastet.
Definition: Was der Freischuss genau bedeutet
Der Freischuss, offiziell auch Freiversuch genannt, ist ein zusätzlicher Versuch im ersten juristischen Staatsexamen. Das schließt auch die mündliche Prüfung am Ende des Examens ein, auf die sich viele gezielt vorbereiten wollen. Das heißt konkret: Wenn du dein Examen innerhalb einer bestimmten Frist ablegst, wird dieser Versuch nicht gezählt, falls du ihn nicht bestehst. Bestehst du jedoch, kannst du sogar einen Verbesserungsversuch nachlegen, um deine Note zu optimieren.
Kurz gesagt: Du hast die Chance, das Staatsexamen zu schreiben, ohne dass es dir verbrannt wird. Und bei Erfolg bekommst du sogar einen Bonus-Versuch zur Notenoptimierung. Vorausgesetzt, du kennst die Bedingungen und planst danach.
Ein Detail, das viele übersehen: Der Freiversuch ist keine Teilprüfung. Du musst die Prüfungsleistungen vollständig erbringen, Klausuren und mündliche Prüfung. Wer nach den Klausuren aussteigt, verliert den Schutz.
Vorteile des Freiversuchs im Staatsexamen
- Du hast einen Versuch mehr als alle, die keinen Freischuss nutzen.
- Bei Nichtbestehen bleibt dein Versuch folgenlos.
- Bestehst du, kannst du ein zweites Mal zur Notenverbesserung antreten.
- Der Freischuss ist ein psychologischer Vorteil: Du gehst entspannter in die Prüfung, weil du weißt, dass du nichts zu verlieren hast.
- Viele Studierende bestehen ausgerechnet im Freischuss und sparen sich damit den ganzen Prüfungsstress ein zweites Mal.
Der psychologische Punkt hat allerdings eine Kehrseite. Behandelst du den Freischuss als Probelauf und lernst halbherzig, verbrennst du ihn. Der Freiversuch nützt nur dem, der ihn ernst nimmt.
Der Unterschied: Freischuss vs. regulärer Versuch
Der reguläre Versuch im Staatsexamen wird dir voll angerechnet: Bestehst du nicht, zählt es als Fehlversuch. Beim Freiversuch ist das anders. Nur wer rechtzeitig zur Prüfung antritt, bekommt diesen Schutzschild gegen das Durchfallen.
Wenn du zu spät dran bist, etwa erst im 10. Semester, obwohl nur acht Semester erlaubt sind, verlierst du diesen Vorteil. Deswegen ist es so wichtig, rechtzeitig zu planen und die Fristen in deinem Bundesland zu checken.
Auch im Freischuss zählt jede Klausur normal. Der Unterschied liegt allein in der Rechtsfolge des Nichtbestehens, nicht in der Bewertung. Nach einem gescheiterten Freiversuch folgt dieselbe Prüfung, nur ohne Netz.
Tipp
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Freiversuch Jura: Wann kannst du den Freischuss schreiben?
Der Stichtag ist in 14 von 16 Ländern das Ende des achten Fachsemesters. Sachsen erlaubt seit dem Studienbeginn-Jahrgang 01.10.2020 das neunte, Schleswig-Holstein zieht die Grenze beim siebten Fachsemester und verlängert auf acht, wenn die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden ist. Maßgeblich ist immer die Landesregelung, nie eine bundesweite Faustformel.
Regelstudienzeit und Verlängerungsgründe
Ob du den Freischuss in Anspruch nehmen kannst, hängt in erster Linie von der Regelstudienzeit ab. Meistens liegt die Grenze beim 8. Fachsemester. Das bedeutet: Du musst dein erstes juristisches Staatsexamen spätestens bis zum Ende dieser Semesterzahl absolvieren, sonst verlierst du deinen Anspruch auf den Freischuss.
Wie viele Semester das Jurastudium regulär dauert und wie die Regelstudienzeit von zehn Semestern zustande kommt, erklärt der Beitrag Jura: Wie viele Semester dauert das Studium?.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Fachsemester und Hochschulsemester. Gezählt wird das Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaft, nicht die Zeit an der Uni insgesamt. Wer vorher etwas anderes studiert hat, startet die Freischuss-Uhr erst mit dem Wechsel.
Zusätzlich gibt es Verlängerungsmöglichkeiten, etwa wenn du:
- ein Auslandssemester im Jurastudium absolviert hast,
- an einem Moot Court oder ähnlichem Wettbewerb teilgenommen hast,
- ein Fremdsprachenschein oder zusätzliche Leistungsnachweise erbracht hast,
- ein Kind bekommen oder Angehörige gepflegt hast,
- in der Fachschaft oder einem Hochschulgremium gearbeitet hast.
Die Nachweise musst du rechtzeitig beim Justizprüfungsamt einreichen, nicht erst mit dem Prüfungsergebnis in der Hand.
Welche Semester nicht mitgezählt werden
Welche Semester können bei der Berechnung der Studienzeit außen vor bleiben? Mehr, als viele denken, und die Länder unterscheiden sich stark. Der Gesamtdeckel für Semester, die beim Freiversuch unberücksichtigt bleiben, liegt in den meisten Bundesländern bei vier, in Sachsen-Anhalt bei sechs, in Schleswig-Holstein und Thüringen bei zwei Jahren. Mutterschutz und Elternzeit laufen in mehreren Ländern ohne Obergrenze.
Ein Auslandsstudium wird fast überall angerechnet, meist bis zu zwei Semester, in NRW und Thüringen bis zu drei Semester bei der Berechnung, in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls drei. Voraussetzung ist regelmäßig ein Leistungsnachweis im ausländischen oder internationalen Recht pro Semester im Ausland. Ohne Schein bleibt das Auslandssemester unangerechnet.
Die Teilnahme an einem Moot Court bringt in der Regel ein Semester, ebenso die Fachschaftsarbeit und die Rechtsberatung, sofern sie studentisch getragen und von der Fakultät betreut ist. Krankheit und Beurlaubung aus wichtigem Grund laufen in fast allen Ländern ohne festen Deckel, verlangen aber ein Attest und meist eine förmliche Beurlaubung.
Ein Sonderfall, der noch viele Jahrgänge betrifft: die Semester während der Corona-Pandemie. Bremen und Bayern nehmen die Zeit vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2021/22 ausdrücklich aus der Berechnung, Niedersachsen bis zu drei Semester aus demselben Zeitraum. Die Regelungen nennen die COVID-19-Pandemie teils direkt, teils nur über die betroffenen Semester. Warst du damals als Student an einer Universität eingeschrieben, mach das im Antrag ausdrücklich geltend. Von allein passiert es nicht.
Strategien für eine gute Planung des Freischusses
- Frühzeitig Überblick verschaffen: Kennst du die Prüfungsordnung deines Bundeslands? Wenn nicht: Jetzt nachholen.
- Planung rückwärts: Überlege, in welchem Semester du realistisch schreiben willst, und ob du mit Verlängerung auf den Freischuss kommst.
- Klausurenkurse und Probeklausuren frühzeitig einplanen, sie zeigen dir, ob du wirklich bereit bist. Woran du deine Examensreife konkret festmachst, steht in einem eigenen Artikel.
- Merkblatt deines Prüfungsamts lesen, bevor du dich meldest. Dort stehen die Fristen, die Nachweise und die Formalien, an denen Anträge scheitern.
Die ehrliche Frage vor der Meldung lautet: Kommst du in der verbleibenden Zeit auf Examensniveau? Den Freischuss wahrnehmen wollen fast alle. Wer seinen Lernplan rückwärts vom Prüfungstermin aufbaut, merkt früh genug, ob die Rechnung aufgeht. Wie viel Zeit dafür realistisch ist, steht im Überblick zur Dauer der Examensvorbereitung. Ein brauchbarer Maßstab sind die Probeklausuren: Wer dort über mehrere Termine hinweg mindestens vier Punkte holt, hat eine realistische Ausgangslage.
Tipp
Der Freischuss zwingt zu einer kompakten Examensvorbereitung. Auf jurahilfe.de kannst du dasselbe Thema als kompaktes oder als ausführliches Skript lesen: kompakt zum schnellen Wiederholen, ausführlich, wenn du es von Grund auf verstehen willst.
Freischuss in allen 16 Bundesländern: Fristen im Überblick
Die Juristenausbildung ist Ländersache. § 5d Abs. 5 S. 3 DRiG überlässt die Meldefrist, die Anrechnung von Auslands-, Krankheits- und Beurlaubungszeiten und die Folgen einer Prüfungsunterbrechung ausdrücklich dem Landesrecht. Eine bundesweite Freischussregelung gibt es deshalb nicht. Es gibt sechzehn.
Die folgende Übersicht führt für jedes Bundesland die Freischuss-Frist, die Zahl der Aufsichtsarbeiten, die Frage, ob ein Verbesserungsversuch auch ohne bestandenen Freiversuch offensteht, und die maßgebliche Norm zum Nachschlagen.
| Land | Freischuss bis | Klausuren | Verbesserung ohne Freischuss | Norm |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 8. Semester | 6 | ja, bis 10. Semester | §§ 22, 23 JAPrO |
| Bayern | 8. Semester | 6 | ja, Gebühr 350 € nach neuer JAPO | §§ 15, 37 JAPO |
| Berlin | 8. Fachsemester | 7 | nein | §§ 13, 14 JAO |
| Brandenburg | 8. Fachsemester | 7 | nein | §§ 13, 14 BbgJAO |
| Bremen | 8. Fachsemester | 6 | nein | §§ 26, 27 JAPG |
| Hamburg | 8. Semester | 6 | nein | §§ 26, 27 HmbJAG |
| Hessen | 8. Fachsemester | 6 | ja, bis 10. Fachsemester, 400 € | § 21 JAG |
| Mecklenburg-Vorpommern | 8. Semester | 6 | ja | § 26 JAPO, § 20a JAG |
| Niedersachsen | 8. Fachsemester | 6 | ja, 160 € | §§ 18, 19 NJAG |
| Nordrhein-Westfalen | 8. Fachsemester | 6 | ja, seit 17.02.2022, 250 € | §§ 25, 26 JAG NRW |
| Rheinland-Pfalz | 8. Studienhalbjahr | 6 | ja, 400 € | § 5 JAG |
| Saarland | 8. Semester | 6 | ja, 300 € | §§ 19, 20a JAG |
| Sachsen | 9. Semester | 6 | ja, 500 € | §§ 29, 31 SächsJAPO |
| Sachsen-Anhalt | 8. Fachsemester | 6 | ja, 300 € | §§ 26, 27 JAPrVO |
| Schleswig-Holstein | 7. Fachsemester | 7 | nein | §§ 22, 23 JAVO |
| Thüringen | 8. Studienhalbjahr | 6 | ja | § 29 ThürJAPO |
Drei Zeilen brauchen eine Fußnote, weil die Tabelle sie verkürzt.
Sachsen: Die Neun-Semester-Frist nach § 29 Abs. 1 S. 1 SächsJAPO gilt nur für Studierende, die ihr Studium ab dem 01.10.2020 begonnen haben. Wer davor angefangen hat, bleibt nach Satz 2 beim achten Semester.
Schleswig-Holstein: § 22 Abs. 1 JAVO kennt zwei Wege. Ohne abgeschlossene Schwerpunktbereichsprüfung endet die Meldefrist mit dem siebten Fachsemester, mit bestandener Schwerpunktbereichsprüfung verlängert sie sich auf das achte. Der Schwerpunkt schiebt die Frist also hinaus, er zieht sie nicht vor. Für Studierende dort wird die Wahl des Schwerpunktbereichs damit auch zur Terminfrage. Dazu kommen sieben statt sechs Aufsichtsarbeiten.
Hamburg: § 26 Abs. 1 HmbJAG nennt neben dem achten Semester das zwölfte Trimester. Das betrifft die Bucerius Law School, die im Trimester-Rhythmus studiert.

Voraussetzungen für den Freischuss nach Bundesland: Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Co.
Die Frist ist nur die halbe Miete. Wie großzügig ein Land rechnet, entscheidet sich bei den Anrechnungstatbeständen, und dort liegen die praktisch wichtigen Unterschiede.
Bayern deckelt die nicht angerechneten Zeiten in § 37 Abs. 2 JAPO auf insgesamt vier Semester. Erkrankung und Auslandsstudium bringen je bis zu zwei Semester, Moot Court und Gremientätigkeit je eines, Mutterschutz, Elternzeit und Wehrdienst laufen unbegrenzt. Die Corona-Semester vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2021/22 zählen nach Absatz 6 gar nicht mit.
Baden-Württemberg zählt beim Auslandsstudium bis zu drei Fachsemester nicht mit (§ 22 Abs. 2 JAPrO), dazu je ein Semester für Fremdsprachenausbildung und Moot Court, bis zu zwei für Gremientätigkeit und Schwerbehinderung, bis zu vier bei Krankheit. Damit liegt es gleichauf mit NRW, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Die verbreitete Behauptung, in Baden-Württemberg reiche der Freischuss bis zum zehnten Semester, ist falsch: Die zehn Semester stehen in § 23 JAPrO und gelten für den Verbesserungsversuch, nicht für den Freiversuch.
Nordrhein-Westfalen zählt nach § 25 Abs. 2 JAG NRW bis zu drei Semester Auslandsstudium, bis zu vier Semester bei behinderungsbedingter Verzögerung, bis zu drei Semester Gremientätigkeit sowie je ein Semester für fremdsprachige rechtswissenschaftliche Ausbildung, Verfahrenssimulation und studentische Rechtsberatung. Absatz 5 begrenzt die Summe auf vier Semester.
Sachsen-Anhalt hat mit sechs Semestern den weitesten Rahmen (§ 26 Abs. 3 JAPrVO), verteilt ihn aber kleinteilig: Mutterschutz und Elternzeit bis vier Semester, Wehrdienst bis zwei, Auslandsstudium, Moot Court und Schwerbehinderung zusammen nur zwei, Gremientätigkeit und Schwerpunktbereichsprüfung je eines.
Schleswig-Holstein und Thüringen rechnen in Zeit statt in Semestern: höchstens zwei Jahre für die zusammengefassten Tatbestände (§ 22 Abs. 4 JAVO, § 29 Abs. 1 ThürJAPO). In Thüringen führt der Weg dorthin über die Universität Jena, den einzigen Studienort des Landes.
Die pauschale Faustregel, jede Zusatzleistung bringe ein Semester und höchstens zwei seien drin, stimmt damit nirgends. Wer mehrere Tatbestände sammelt, kommt in den meisten Ländern auf vier Semester.
Wie viele Klausuren im ersten juristischen Staatsexamen zu schreiben sind
In dreizehn Ländern sind es sechs Aufsichtsarbeiten, typischerweise drei im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine im Strafrecht. Schleswig-Holstein verlangt seit der JAVO-Neufassung sieben (§ 10 Abs. 1 JAVO), Berlin und Brandenburg ebenfalls sieben, dort in der Aufteilung drei Zivilrecht, zwei Strafrecht, zwei Öffentliches Recht.
Das ist mehr als eine Randnotiz. Ein Wechsel des Prüfungsorts verschiebt damit auch die Stoffgewichtung: In Berlin und Brandenburg hat das Strafrecht doppeltes Gewicht gegenüber den meisten anderen Ländern. Was sich sonst noch ändert, von der Anrechnung deiner Scheine bis zur Mindest-Einschreibzeit im neuen Land, steht im Überblick zum Uni-Wechsel im Jurastudium.
Die Bearbeitungszeit liegt fast überall bei fünf Stunden je Aufgabe, und die Anfertigung erfolgt an aufeinanderfolgenden Tagen. Wie sich die Belastung dieser Prüfungswoche in Zahlen niederschlägt, zeigt der Beitrag zur Durchfallquote im juristischen Staatsexamen.
Tipp
Sechs oder sieben Klausuren in anderthalb Wochen verzeihen keine Wissenslücken. Die Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de decken genau die Lücken auf, die beim bloßen Lesen unsichtbar bleiben.
Gilt der Freischuss auch in der mündlichen Prüfung?
Ja, und das ist der Punkt, an dem der Freiversuch tatsächlich verloren geht. Die Prüfung gilt nur dann als nicht unternommen, wenn die vorgesehenen Prüfungsleistungen vollständig erbracht wurden (§ 5d Abs. 5 S. 2 DRiG). Bleibst du nach schlechten Klausuren der mündlichen Prüfung fern, verbrauchst du den Freischuss, ohne ihn genutzt zu haben.
Praktisch heißt das: Auch wenn die Klausurnoten schwach aussehen, gehst du in die mündliche Prüfung. Sie kann die Gesamtnote noch spürbar heben, und selbst wenn nicht, bleibt der Freiversuchsschutz nur bei vollständiger Teilnahme erhalten. Ein Rücktritt aus wichtigem Grund, etwa Krankheit mit Attest, ist etwas anderes und wird in den Landesordnungen gesondert behandelt.
Wie die mündliche Prüfung abläuft und worauf die Kommission achtet, steht im Beitrag zur Nervosität in der mündlichen Prüfung.
Wie viele Versuche du im Examen wirklich hast
Ohne Freischuss zwei, mit Freischuss drei. § 5d Abs. 5 S. 1 DRiG bestimmt bundeseinheitlich, dass die staatliche Pflichtfachprüfung einmal wiederholt werden kann. Der Freiversuch kommt als dritter, folgenloser Versuch obendrauf, weil er im Falle des Nichtbestehens gar nicht erst als unternommen gilt.

Was im ersten juristischen Examen als Fehlversuch zählt
Ein Fehlversuch entsteht, wenn der Prüfling antritt und nicht besteht, ohne dass der Schutz des Freiversuches greift. Nicht als Fehlversuch zählen ein wirksamer Rücktritt aus wichtigem Grund und der bestandene Freischuss, den du zur Notenverbesserung wiederholst. Ein Täuschungsversuch dagegen lässt die Prüfung in mehreren Ländern ausdrücklich als unternommen gelten, auch im Freiversuch (so § 18 Abs. 2 NJAG).
Der praktische Ablauf sieht damit so aus: Freischuss bis zum 8. Fachsemester, bei Nichtbestehen ein regulärer Erstversuch im nächsten Examensdurchgang, bei erneutem Scheitern der reguläre Wiederholungsversuch. Erst nach diesem letzten Examensversuch ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Der Freiversuch schiebt also einen zusätzlichen Versuch vor die regulären zwei Versuche, er ersetzt keinen davon. Was nach dem endgültigen Nichtbestehen noch geht, behandelt der Beitrag Jura Examen durchgefallen: was tun?.
Wichtig für die Planung: Wer im Freischuss scheitert, tritt beim nächsten Versuch ohne Zeitdruck an. Die Freischuss-Frist ist dann verbraucht, ein weiterer Versuch bleibt aber in jedem Fall. Den Freischuss gibt es dagegen nur einmal; Mecklenburg-Vorpommern (§ 26 Abs. 1 S. 2 JAPO M-V) und das Saarland (§ 19 S. 5 JAG) schließen eine mehrfache Inanspruchnahme ausdrücklich aus.
Ist der Freischuss ohnehin außer Reichweite, lohnt es nicht, den Termin aus Trotz zu halten. Wann ein späterer Antritt die bessere Entscheidung ist, hat der Beitrag Examen verschieben im Detail.
Abschichten Jura: Weniger Stress durch gestreckte Examensklausuren
Abschichten heißt, die Aufsichtsarbeiten auf zwei Prüfungsdurchgänge zu verteilen, statt sie in einer Terminfolge zu schreiben. Bundesweit ist das für neue Prüflinge nur noch in Niedersachsen möglich (§ 4 Abs. 2 NJAG). Wer dort studiert, etwa an der Universität Osnabrück, kann die Klausuren also auf zwei Durchgänge verteilen. Nordrhein-Westfalen hat die Abschichtung zum 17.02.2022 abgeschafft, Baden-Württemberg lässt sie ausschließlich in gestuften Kombinationsstudiengängen zu.
Was bedeutet Abschichten in Jura konkret?
Beim Abschichten schreibst du die Examensklausuren nicht alle auf einmal, sondern verteilt über zwei Termine. Statt drei Rechtsgebiete in einer Woche durchzuprügeln, legst du zum Beispiel zuerst Zivilrecht ab und später Öffentliches Recht und Strafrecht.
Das Ziel: weniger Stoff auf einmal, dafür gezieltere Vorbereitung und bessere Konzentration auf das jeweilige Rechtsgebiet.
Eine Grenze zieht das Gesetz allerdings: Die Arbeiten eines Pflichtfachs dürfen nicht auf zwei Prüfungsdurchgänge verteilt werden (§ 4 Abs. 2 S. 2 NJAG). Du kannst also nicht zwei Zivilrechtsklausuren vorziehen und die dritte später schreiben. Zulässig sind laut dem Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen genau drei Kombinationen: Zivilrecht getrennt vom Rest, Zivilrecht und Öffentliches Recht zuerst, oder Zivilrecht und Strafrecht zuerst.
Der zweite, oft übersehene Punkt: Abschichten ist rechtlich eine Form des Freiversuchs, keine eigenständige Prüfungsvariante. Wer die Voraussetzungen des Freischusses nicht erfüllt, kann auch nicht abschichten. Die letzten Klausuren müssen spätestens im auf das achte Semester folgenden Prüfungsdurchgang geschrieben werden, dem sogenannten Freischussdurchgang (§ 4 Abs. 2 S. 3 NJAG); nach dem achten Fachsemester ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Welche Semester dabei außer Betracht bleiben, regelt § 17 NJAVO.

In welchen Bundesländern ist Abschichten erlaubt?
Nur in Niedersachsen, und dort nur im Rahmen der frühzeitigen Zulassung ab dem siebten Semester. In den übrigen fünfzehn Ländern ist eine planmäßige Verteilung der Aufsichtsarbeiten auf mehrere Termine nicht vorgesehen.
Zwei Sonderfälle sind wichtig, weil sie in älteren Ratgebern noch als Regel stehen:
- Nordrhein-Westfalen: abgeschafft. Details im nächsten Abschnitt.
- Baden-Württemberg: § 37 JAPrO erlaubt eine Aufteilung in zwei Blöcke, aber nur für gestufte Kombinationsstudiengänge, etwa den Mannheimer Unternehmensjuristen. Für das klassische Jurastudium gilt sie nicht. Die Landesregierung hat das in der Landtags-Drucksache 17/5672 vom 27.10.2023 ausdrücklich bestätigt.
Nicht zu verwechseln ist das Abschichten mit der Nachholregelung, die es in fast allen Ländern gibt: Wer entschuldigt an einer Klausur verhindert war, darf sie unter bestimmten Voraussetzungen im nächsten Termin nachschreiben (etwa § 7 BbgJAO). Das ist eine Ausnahme für den Krankheitsfall, keine planbare Streckung.
Vor- und Nachteile von Abschichten im Jurastudium
Vorteile:
- Du kannst dich fokussierter auf ein Rechtsgebiet vorbereiten.
- Weniger psychischer Druck durch weniger Klausuren auf einmal.
- Bessere Planbarkeit deiner Examensvorbereitung über mehrere Semester.
Nachteile:
- Die Examenszeit zieht sich stark in die Länge.
- Urlaubssemester oder Teilzeitjobs müssen neu geplant werden.
- Es entsteht ein Bruch in der Lernlogik, Wiederholung und Vernetzung zwischen den Rechtsgebieten fallen schwerer.
- Das vorgezogene Rechtsgebiet muss bis zur letzten Klausur präsent bleiben, sonst hilft die mündliche Prüfung nicht mehr.
Abschichten ist also kein Freifahrtschein, sondern eher ein Werkzeug für strategisch planende Studierende mit klarer Selbststruktur.
JAG NRW: Warum das Abschichten in NRW weggefallen ist
Die Abschichtung stand früher in § 12 JAG NRW. Das Zweite Gesetz zur Änderung des JAG NRW vom 09.11.2021 (GV. NRW. S. 1190) hat die Vorschrift aufgehoben, in Kraft seit dem 17.02.2022. Eine dreijährige Übergangsregelung ließ Anmeldungen noch bis einschließlich 16.02.2025 zu; der letzte Erstanmeldungs-Klausurmonat war laut Merkblatt des Justizprüfungsamts beim OLG Köln der April 2025.
Für alle, die sich heute zur staatlichen Pflichtfachprüfung in NRW melden, ist die Abschichtung damit keine Option mehr. Was das für einen konkreten Studienort bedeutet, zeigt der Ortsführer zu Jura in Bielefeld. Kennst du sie noch aus einem Erfahrungsbericht, einem Forenbeitrag oder einem älteren Ratgeber, planst du mit einer Regel, die seit über drei Jahren nicht mehr gilt.
Im Gegenzug hat NRW mit derselben Reform den Verbesserungsversuch geöffnet: Er steht seit dem 17.02.2022 auch nach einem bestandenen regulären Versuch offen, nicht mehr nur nach bestandenem Freiversuch (§ 26 JAG NRW). Wer im Freischuss besteht, zahlt nichts, sonst werden 250 € fällig. Der Antrag auf diesen Notenverbesserungsversuch muss innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Ergebnisses gestellt werden. Die Einzelheiten stehen im Merkblatt des Justizprüfungsamts beim Oberlandesgericht Hamm und in den entsprechenden Merkblättern der Prüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Köln und Düsseldorf.
Tipp
Prüfungsrecht ändert sich, juristische Methodik nicht. Auf jurahilfe.de holst du dir beim Lesen Definitionen, Streitstände und Begleitwissen per Klick direkt im Text, statt in mehreren Büchern zu blättern.
Verbesserungsversuch: Der zweite Vorteil des Freiversuchs
Wer im Freischuss besteht, darf die Prüfung in jedem Bundesland einmal zur Notenverbesserung wiederholen. Elf Länder lassen den Verbesserungsversuch inzwischen auch ohne Freiversuch zu; die Gebühr entfällt aber fast überall nur dann, wenn die zu verbessernde Prüfung im Freischuss bestanden wurde.
Wo du auch ohne Freischuss zur Notenverbesserung antrittst
Offen für jeden, der im ersten Versuch bestanden hat, ist der Verbesserungsversuch in Bayern, Baden-Württemberg (bis zum zehnten Semester), Hessen (bis zum zehnten Fachsemester, höchstens vier Freisemester), Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
An den bestandenen Freiversuch gebunden bleibt er in Hamburg (§ 27 Abs. 1 HmbJAG), Berlin (§ 14 JAO), Brandenburg (§ 14 BbgJAO), Bremen (§ 27 Abs. 1 JAPG, mit einer engen Ausnahme in Absatz 2 für den krankheitsbedingten Rücktritt) und Schleswig-Holstein (§ 23 Abs. 1 JAVO). In diesen fünf Ländern ist der Freischuss zugleich die Eintrittskarte zur Notenverbesserung.
Was der Verbesserungsversuch kostet
Nach bestandenem Freiversuch ist er in aller Regel kostenlos. Ohne Freischuss verlangen die Länder unterschiedlich viel: 160 € in Niedersachsen, 250 € in Nordrhein-Westfalen, 300 € im Saarland und in Sachsen-Anhalt, 400 € in Hessen und Rheinland-Pfalz, 500 € in Sachsen, 590 € in Baden-Württemberg. Die Gebühr des Verbesserungsversuchs entscheidet für manche Studierende mit darüber, ob sich der zweite Anlauf rechnet.

Bayern war lange das einzige Land, das den Verbesserungsversuch in beiden juristischen Staatsprüfungen kostenlos anbot. Seit der JAPO-Fassung vom 01.05.2026 sieht § 15 Abs. 6 JAPO auch dort Gebühren vor: 350 € für die Erste Juristische Staatsprüfung und 650 € für die Zweite. Ab welchem Prüfungstermin sie greifen, klärst du am besten direkt beim Landesjustizprüfungsamt.
Ob sich der zweite Anlauf lohnt und welche Fristen dabei laufen, steht im weiter oben verlinkten Beitrag zum Verbesserungsversuch.
Merkblatt und Antrag: Was dein Prüfungsamt von dir verlangt
Der Freischuss kommt nicht automatisch. Er hängt an einer fristgerechten Meldung und an Nachweisen, die du selbst beibringen musst. Das Merkblatt deines Landesjustizprüfungsamtes ist dabei die verbindliche Quelle, nicht der Erfahrungsbericht aus der Fachschaft.
Drei Dinge entscheiden im Prüfungsverfahren regelmäßig darüber, ob der Freiversuch anerkannt wird. Erstens die Meldefrist: Sie knüpft je nach Land an den Zulassungsantrag, an die Zulassung selbst oder an die Teilnahme am folgenden Prüfungstermin an. Zweitens die Nachweise für Semester, die unberücksichtigt bleiben sollen, also Leistungsnachweise aus dem Semester im Ausland, Bescheinigungen über Gremientätigkeit, Atteste, Beurlaubungsbescheide. Drittens die Vollständigkeit der Prüfungsleistungen bis einschließlich der mündlichen Prüfung.
Die Merkblätter der Ämter sind unterschiedlich ausführlich, aber alle amtlich: das Justizprüfungsamt beim OLG Hamm etwa führt ein eigenes Merkblatt zu Freiversuch und Freisemester, Bayern stellt eine PDF-Information zum Freiversuch bereit, Niedersachsen beantwortet die Abschichtungsfragen direkt auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes. Ein Blick dorthin ersetzt jede Sekundärquelle, auch diesen Artikel.
Freischuss schreiben oder lieber ein Semester dranhängen?
Der Freischuss ist ein Angebot, keine Pflicht. Er lohnt sich, wenn du den Stoff im Griff hast und die verbleibende Zeit realistisch für eine vollständige Examensvorbereitung reicht. Er schadet, wenn du ihn als Generalprobe nutzt und dabei den Stoff nur halb beherrschst.
Wann sich der Freiversuch wirklich lohnt
Dafür spricht viel. Du gewinnst einen zusätzlichen Versuch, du gewinnst bei Erfolg die Chance auf einen weiteren Versuch zur Notenverbesserung, und du kommst früher in den Vorbereitungsdienst. Wer im Freischuss besteht und danach verbessert, hat am Ende oft eine bessere Note als jemand, der ein Jahr länger gelernt und regulär geschrieben hat. Als Referendar zählt außerdem das Datum: Wer früher anfängt, ist früher Volljurist. Wie das Referendariat in Jura abläuft, ist dabei in jedem Land wieder anders geregelt.
Hinzu kommt ein Effekt, den kaum jemand einplant: Der feste Termin zwingt zur Struktur. Ein offengelassener Prüfungstermin wird erfahrungsgemäß eher verschoben, als dass die Zeit produktiv genutzt wird. Ein Studienplan mit festem Prüfungstermin ist deshalb oft mehr wert als ein zusätzliches Semester ohne.
Wann du besser ein Semester dranhängst
Ich empfehle, ehrlich mit den Probeklausuren zu rechnen. Wer über mehrere Klausurenkurs-Termine hinweg konstant unter vier Punkten liegt, gewinnt durch den Freischuss wenig und verliert ein halbes Jahr des Jura-Studiums. Auch persönliche Umstände zählen: Krankheit, Pflege, ein Kind, ein Nebenjob, der nicht wegfällt.
In diesen Fällen lohnt der Blick in die Anrechnungstatbestände deines Landes, bevor du den Freischuss abschreibst. Oft verschiebt eine anerkannte Beurlaubung oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium die Frist genau um die Semester, die dir fehlen. Und wer den Freischuss trotzdem nicht erreicht, verliert nichts Entscheidendes: Beim nächsten Versuch gilt dieselbe Prüfung, und die meisten bestehen sie im ersten Anlauf.
Freischuss ja oder nein, das entscheidet am Ende deine ehrliche Selbsteinschätzung. Der Freiversuch verschafft dir Luft, aber er lernt nicht für dich. Kein Jurastudent besteht, weil ein Paragraph ihm einen Versuch schenkt. Wer den Stoff im Jura-Studium systematisch aufbaut, vom Verstehen über das Wiederholen bis zum Testen am Fall, geht auch ohne Sicherheitsnetz ruhiger in die Prüfung, etwa mit dem mehrstufigen Lernsystem auf jurahilfe.de, das genau diesen Weg abbildet.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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