Studiums Tipps

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Jura: Gehalt, Jobs & Kanzlei

Junge Juristin sitzt am Besprechungstisch und arbeitet einen Stapel Unterlagen durch

Es gibt einen Job, für den Kanzleien Jurastudierenden mehr zahlen als manches Unternehmen einem fertigen Bachelor: die wissenschaftliche Mitarbeit in Jura. Bei den bestzahlenden Adressen sind es über 46 Euro pro Stunde. Und zwar schon nach dem ersten Staatsexamen. Selbst davor zahlen einzelne Kanzleien mehr als 43 Euro. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter recherchiert, entwirft Gutachten und Schriftsätze und arbeitet echten Mandaten zu. Meist an ein oder zwei festen Tagen pro Woche.

Der Haken steckt selten im Geld. Er steckt in der Zeit, in der Genehmigung für Referendare und in der Frage, ob die Stelle deinem Examen nützt oder es kostet.

Auf einen Blick:

  • Kanzleien rechnen pro Wochenarbeitstag statt in Monatsgehältern. Ein Tag pro Woche bringt nach dem ersten Examen in Großkanzleien 850 bis 1.500 Euro im Monat.
  • Vor dem ersten Examen ist die Stelle die Ausnahme, danach die Regel. Im Grundstudium liegt der Satz etwa bei der Hälfte.
  • Bis 20 Wochenstunden bleibst du als Studentin oder Student über das Werkstudentenprivileg von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die Rentenversicherung zahlst du trotzdem.
  • Referendare brauchen eine Nebentätigkeitsgenehmigung, und ab einer Grenze wird der Verdienst auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
  • Der Vertrag läuft nicht nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. In der Kanzlei gilt normales Befristungsrecht.

Tipp

Wer neben der Kanzlei den Examensstoff im Griff behalten will, findet auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben in einem durchgehenden Lernpfad: erst verstehen, dann abrufen, dann am Fall testen. Der Allgemeine Teil des BGB ist dauerhaft kostenlos.

Jetzt kostenlos starten

Balkendiagramm: Spitzenkanzleien zahlen wissenschaftlichen Mitarbeitern bis 46,19 Euro pro Stunde nach dem ersten Staatsexamen, gegenüber 13,90 Euro Mindestlohn
Abb. 1: Was die bestzahlenden Kanzleien pro Stunde zahlen, im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn.

Was macht ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Jura?

Wissenschaftliche Mitarbeiter in Jura arbeiten Volljuristen zu. In der Kanzlei recherchieren sie Rechtsfragen, entwerfen Gutachten und Schriftsätze, lesen Verträge gegen und bereiten Akten auf. An der Universität betreuen sie einen Lehrstuhl, korrigieren Klausuren und forschen für die eigene Promotion. Gleicher Titel, anderer Alltag. Zwei sehr verschiedene Jobs, ein Titel.

Aufgaben in der Kanzlei: Recherche, Gutachten und Schriftsätze

Die typische Aufgabe beginnt mit einer Frage, die eine Anwältin nicht aus dem Kopf beantworten kann. Du bekommst den Sachverhalt, den Zeitrahmen und den Auftrag, den Meinungsstand zu sichten. Zurück geht ein Aktenvermerk mit Fundstellen. Aus dem Vermerk wird später ein Absatz im Schriftsatz. Manchmal auch nur eine Fußnote.

Daneben stehen Vertragsprüfungen, Zuarbeiten zu Publikationen und Vorträgen, Recherchen für Due-Diligence-Projekte und die Aufbereitung großer Aktenbestände. In kleineren Einheiten kommt Mandantenkontakt dazu, gelegentlich auch die Begleitung zu Terminen. In der Großkanzlei bleibt die Arbeit stärker am Schreibtisch. Dafür in den großen Projekten.

Wie tief du einsteigst, hängt am Examensstand. Vor dem ersten Examen sind es Recherche und Zuarbeit. Nach dem ersten Examen bekommst du eigene Teilfragen, nach dem zweiten arbeitest du fast wie ein Berufsanfänger, nur ohne Zulassung und ohne eigene Mandatsverantwortung.

Tipp

Für Recherche-Aufträge zahlt sich ein sauberes Systemverständnis mehr aus als Detailwissen. Auf jurahilfe.de kannst du denselben Stoff kompakt oder ausführlich lesen: kompakt zum schnellen Einordnen einer fremden Frage, ausführlich, wenn du ein Gebiet von Grund auf brauchst.

Jetzt kostenlos starten

Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität: der andere Weg

An der Universität heißt dieselbe Stellenbezeichnung etwas anderes. Wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl betreuen Arbeitsgemeinschaften, korrigieren Hausarbeiten und Klausuren, bereiten Vorlesungen mit vor und schreiben nebenher an ihrer Dissertation. Die Stelle ist der klassische Einstieg in die Wissenschaft.

Der Unterschied zeigt sich am Geld und am Ziel. Die Universität zahlt deutlich weniger. Dafür bekommst du Zeit und Betreuung für die Promotion, Lehrerfahrung und ein Netzwerk in der Fakultät. Wer eine akademische Laufbahn anstrebt oder eine anspruchsvolle Dissertation plant, ist am Lehrstuhl besser aufgehoben. Für Praxiserfahrung und ordentliches Geld führt der Weg in die Kanzlei.

Beides schließt sich nicht aus. Viele promovieren am Lehrstuhl und arbeiten daneben mit einem Tag pro Woche in einer Kanzlei, oft in genau dem Bereich, in dem auch die Doktorarbeit liegt.

Spaltenvergleich: wissenschaftliche Mitarbeit in der Kanzlei mit Vergütung pro Wochenarbeitstag gegenüber der Lehrstuhlstelle mit Tarifvergütung und Promotionszeit
Abb. 2: Dieselbe Stellenbezeichnung, zwei verschiedene Jobs.

WissMit, Referendar oder studentische Hilfskraft: die Unterschiede

Im Kanzleijargon heißt die Stelle WissMit, seltener WiMi. Die Abgrenzung nach oben und unten ist unscharf. Im Alltag erkennt man sie trotzdem.

Die studentische Hilfskraft arbeitet ohne Examen, meist an der Universität, und übernimmt Bibliotheksrecherche, Kopien, Literaturbeschaffung und einfache Zuarbeiten. Der wissenschaftliche Mitarbeiter in der Kanzlei arbeitet inhaltlich, in der Regel mit erstem Examen. Der Referendar ist während seiner Anwaltsstation oder Wahlstation der Kanzlei zugewiesen und wird vom Land bezahlt, nicht von der Kanzlei; er bekommt allenfalls ein zusätzliches Stationsentgelt.

Verwirrend wird es, weil Kanzleien beide Rollen in einer Anzeige bündeln. „Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w/d)“ heißt fast immer: Wir nehmen dich in der Anwaltsstation, und danach gern weiter als bezahlte wissenschaftliche Mitarbeiterin. Genau dieser Übergang ist der häufigste Weg in die Kanzlei.

Gehalt als wissenschaftlicher Mitarbeiter: Was Kanzleien und Unis zahlen

Kanzleien zahlen wissenschaftlichen Mitarbeitern ein Gehalt pro Wochenarbeitstag. In einer Großkanzlei liegt es nach dem ersten Staatsexamen zwischen 850 und 1.500 Euro im Monat, in mittelständischen Kanzleien bei 400 bis 1.000 Euro. Auf Stundensätze umgerechnet reichen die Werte nach dem ersten Examen von 11,55 bis 46,19 Euro. Der Lehrstuhl zahlt nach Tarif und liegt deutlich darunter.

Die folgende Übersicht zeigt, wie weit die Sätze je nach Examensstand auseinandergehen. Die Werte sind aus Monatsbeträgen pro Wochenarbeitstag zurückgerechnet.

ExamensstandStundenlohnErfasste Kanzleien
Vor dem 1. Examen12,99 bis 43,30 Euroüber 100
Nach dem 1. Examen11,55 bis 46,19 Eurorund 160
Nach dem 2. Examen8,66 bis 60,62 Euroüber 130

Die Spannen überlappen stark, und die niedrigsten Werte liegen sogar unter dem Mindestlohn. Der Grund ist die Rückrechnung: Ein Monatsbetrag pro Wochenarbeitstag ergibt je nach unterstellter Stundenzahl sehr verschiedene Stundensätze. Lies die Tabelle deshalb als Orientierung über die Bandbreite, nicht als Preisliste.

Der Wochenarbeitstag als Gehaltseinheit

Kanzleien rechnen anders. Anders als der Rest der Arbeitswelt jedenfalls. Sie nennen einen Betrag pro Wochenarbeitstag, abgekürzt WAT. Gemeint ist: Du arbeitest dauerhaft einen bestimmten Tag pro Woche, und dafür gibt es jeden Monat diesen Betrag.

Ein Rechenbeispiel. Die Kanzlei bietet 1.000 Euro pro Wochenarbeitstag. Du arbeitest zwei Tage pro Woche, also acht bis neun Tage im Monat. Auf dem Konto landen 2.000 Euro brutto, jeden Monat, unabhängig davon, ob der Monat vier oder fünf Wochen hat. Nimmt man acht Stunden je Arbeitstag an, sind das überschlägig rund 29 Euro pro Stunde. Diese Umrechnung ist meine eigene Rechnung: Wie viele Stunden ein Wochenarbeitstag umfasst, legen die Kanzleien selbst fest und schreiben es selten in die Anzeige.

Der Umweg über den WAT hat einen praktischen Grund. Er macht Angebote vergleichbar, obwohl jede und jeder ein anderes Pensum fährt. Kennst du das Prinzip, rechnest du im Gespräch sofort mit. Eine große Zahl blendet dich dann nicht. Frag im Zweifel nach, wie viele Stunden die Kanzlei pro Wochenarbeitstag erwartet. Acht Stunden sind üblich. Zehn kommen vor.

Gehälter für wissenschaftliche Mitarbeiter vor dem ersten Staatsexamen

Vor dem ersten Examen ist die Stelle die Ausnahme. Eingestellt werden dann meist Studierende ab dem Hauptstudium. Vorausgesetzt, sie haben schon eine gute Übung geschrieben. Für diese Gruppe sind über 100 Kanzleien erfasst. Die Spannweite ist größer, als die meisten erwarten: von 12,99 bis 43,30 Euro pro Stunde. Am oberen Rand stehen die US-Kanzleien. Sie bezahlen auch Studierende vor dem Examen auf Wirtschaftskanzlei-Niveau.

Der untere Rand lohnt den zweiten Blick. Dort wird es interessant. Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde (§ 1 MiLoG in Verbindung mit der Mindestlohnanpassungsverordnung). Einzelne Werte der Tabelle liegen darunter. Das muss kein Rechtsverstoß sein, weil die Sätze aus Monatsbeträgen pro Wochenarbeitstag zurückgerechnet sind und die zugrunde gelegte Stundenzahl abweichen kann. Für dich heißt es: Rechne jedes Angebot selbst auf den Stundensatz herunter, bevor du unterschreibst.

Gehälter für wissenschaftliche Mitarbeiter nach dem ersten Staatsexamen

Mit dem ersten Examen in der Tasche springt die Vergütung. Erfasst sind hier rund 160 Kanzleien, die Sätze reichen von 11,55 bis 46,19 Euro pro Stunde. An der Spitze steht Weil Gotshal & Manges mit 46,19 Euro, dahinter Sidley Austin mit 45,00 sowie Kirkland & Ellis und Latham & Watkins mit je 43,30 Euro. Bei den bestzahlenden Kanzleien liegt der Mittelwert bei 1.337 Euro pro Wochenarbeitstag.

Die Zahlen zeigen zwei Märkte in einem. Wer bei einer US-Kanzlei in Frankfurt oder München anfängt, verdient als wissenschaftlicher Mitarbeiter mehr als mancher Berufseinsteiger anderswo. In der Breite des Marktes liegt der Satz bei der Hälfte.

Der Sprung erklärt sich aus dem, was du jetzt kannst. Mit bestandenem Examen lieferst du ein Gutachten, das eine Anwältin fast unverändert weiterverwenden kann. Genau dafür zahlen Kanzleien.

Großkanzlei, Boutique und Mittelstand nach dem zweiten Staatsexamen

Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitest du fachlich fast auf Associate-Niveau. Das schlägt sich nieder, aber sehr unterschiedlich je nach Kanzleityp. Für diese Stufe sind über 130 Kanzleien erfasst, mit Stundensätzen von 8,66 bis 60,62 Euro. Die folgenden Spannen gelten pro Wochenarbeitstag.

KanzleitypNach 1. ExamenNach 2. Examen
Großkanzlei850 bis 1.500 Euro pro WAT1.150 bis 2.000 Euro pro WAT
Boutique500 bis 1.000 Euro pro WAT500 bis 1.250 Euro pro WAT
Mittelständische Kanzlei400 bis 1.000 Euro pro WAT600 bis 1.000 Euro pro WAT

Zwei Dinge fallen auf. Erstens verdoppelt sich der Abstand zwischen Großkanzlei und Mittelstand nach dem zweiten Examen fast. Zweitens holen spezialisierte Boutiquen im oberen Bereich auf. Sie konkurrieren um dieselben Leute wie die großen Häuser. Wer die Vergütungslogik der Großkanzleien insgesamt verstehen will, findet dort dieselben Muster wie später beim Associate-Gehalt.

Was die Universität für wissenschaftliche Mitarbeiter zahlt

Am Lehrstuhl sieht die Rechnung anders aus. Hilfskraftstellen werden nach Stunden vergütet. Sie liegen klar unter den Kanzleisätzen. Eine echte Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach dem ersten Examen läuft über den Tarif des öffentlichen Dienstes der Länder und wird üblicherweise als Teilzeitstelle vergeben, was den Monatsbetrag ebenfalls unter das Kanzleiniveau drückt. Die genauen Beträge stehen in der jeweils gültigen TV-L-Entgelttabelle und ändern sich mit jeder Tarifrunde.

Dafür bekommst du etwas, das die Kanzlei nicht bietet: geschützte Arbeitszeit für die eigene Forschung. Wer eine Promotion in Jura plant, sollte den Gehaltsunterschied gegen die Betreuung und die Schreibzeit rechnen, nicht isoliert betrachten.

Was netto bleibt: Werkstudentenprivileg, Mindestlohn und Steuern

Vom Brutto geht weniger ab als befürchtet. Vorausgesetzt, du bist eingeschrieben und hältst die 20-Stunden-Grenze ein. Über der Grenze fällt die Beitragsfreiheit weg. Und zwar in drei von vier Sozialversicherungszweigen.

Die 20-Stunden-Regel und die Sozialversicherung

Das sogenannte Werkstudentenprivileg befreit eingeschriebene Studierende von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III). Die Deutsche Rentenversicherung geht davon aus, dass Studium und Beruf im richtigen Verhältnis stehen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt. Wie hoch das Entgelt ist, spielt dabei keine Rolle.

Drei Ausnahmen sind für die wissenschaftliche Mitarbeit relevant. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du mehr arbeiten. Die Befreiung bleibt. Liegen die Stunden über 20 nur abends, nachts oder am Wochenende, bleibt die Befreiung ebenfalls bestehen. Beide Ausnahmen haben aber eine gemeinsame Obergrenze: Die Wochen, in denen du über 20 Stunden arbeitest, werden zusammengezählt und dürfen im Kalenderjahr 26 Wochen nicht überschreiten. Darüber wirst du versicherungspflichtig, für den gesamten Zeitraum und gegebenenfalls rückwirkend.

Die Rentenversicherung bleibt in jedem Fall pflichtig. Steuerlich zahlst du wie jede Arbeitnehmerin nach Lohnsteuerklasse; bei einem typischen WissMit-Pensum bleibt der Jahresverdienst oft nahe am Grundfreibetrag, sodass ein guter Teil über die Steuererklärung zurückkommt.

Ablaufdiagramm: das Werkstudentenprivileg bleibt bis 20 Wochenstunden bestehen und bei Mehrarbeit nur in der vorlesungsfreien Zeit für höchstens 26 Wochen im Jahr
Abb. 3: Wann die Beitragsfreiheit bleibt und wann sie kippt.

Mindestlohn als harte Untergrenze

Der Mindestlohn gilt auch für wissenschaftliche Mitarbeiter in Kanzleien. Ausgenommen sind Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten. Eine reguläre Nebenbeschäftigung fällt nicht darunter. Wer also 1.000 Euro pro Wochenarbeitstag bekommt, aber faktisch zwei volle Tage arbeitet, sollte einmal nachrechnen, ob der effektive Stundensatz noch stimmt.

Der zweite Punkt betrifft den Vertrag. Die Stelle heißt zwar wissenschaftlicher Mitarbeiter, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt aber nur für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In der Kanzlei richtet sich die Befristung nach § 14 TzBfG: ohne Sachgrund höchstens zwei Jahre mit maximal drei Verlängerungen, danach nur noch mit sachlichem Grund. Für dich heißt das: Eine Verlängerung über zwei Jahre hinaus braucht einen sachlichen Grund.

Ein Detail am Rand irritiert im Vertrag oft. Als Arbeitgeber steht dort meist die Partnerschaftsgesellschaft oder eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hinter der Marke. Welche Rechtsanwälte dort Partner sind, steht im Impressum, und dein Zeugnis unterschreibt am Ende einer von ihnen. Für deinen Vertrag ändert das nichts, für die Zuordnung deiner Berufserfahrung im Lebenslauf schon.

Wo die Jobs stehen: Stellenangebote für wissenschaftliche Mitarbeiter

Stellenangebote für wissenschaftliche Mitarbeiter laufen fast vollständig über drei Kanäle: die Karriereseiten der Kanzleien selbst, die juristischen Stellenmärkte sowie den Aushang am Lehrstuhl. Klassische Jobbörsen spielen kaum eine Rolle. Kanzleien rekrutieren gezielt an den Fakultäten.

In welchem Bereich Kanzleien suchen: Corporate, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht

Der Bedarf verteilt sich ungleich über die Rechtsgebiete. Am meisten gesucht wird dort, wo viel dokumentiert und geprüft werden muss: Corporate/M&A, Gesellschaftsrecht/M&A, Banking & Finance, die Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht und das Arbeitsrecht. In diesen Bereichen fallen laufend abgrenzbare Rechercheaufträge an, die sich gut auslagern lassen. Dazu kommt der wachsende Bedarf an Zuarbeit rund um Legal Tech und digitale Vertragsprüfung, für den Kanzleien gern Studierende mit technischem Interesse suchen.

Für dich heißt das zweierlei. Willst du ohnehin ins Wirtschaftsrecht, findest du leicht eine Stelle. Wenn dich Strafrecht oder Sozialrecht reizt, wird die Suche länger dauern, und du solltest kleinere spezialisierte Einheiten in den Blick nehmen statt der großen Häuser.

Kartellrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht: die Spezialgebiete

Daneben gibt es Gebiete, in denen wissenschaftliche Mitarbeiter besonders eigenständig arbeiten. Im Kartellrecht geht es um europäische Rechtsprechung und Behördenpraxis, im Steuerrecht um Verwaltungsanweisungen und Verfügungen, im Insolvenzrecht um Fristen und Anfechtungslagen, im Immobilienrecht und in der Real-Estate-Praxis um umfangreiche Vertragsprüfungen. Auch die Litigation-Praxis, also die Prozessführung, arbeitet stark mit Zuarbeiten.

Wer eine Seminararbeit oder Schwerpunktarbeit in einem dieser Gebiete geschrieben hat, sollte das in der Bewerbung nach vorne stellen. Für eine Kanzlei ist eine belegte Vorbefassung mit dem Kartellrecht mehr wert als ein halber Notenpunkt mehr.

Tipp

Ein fremdes Rechtsgebiet vor der Bewerbung anzulesen, geht schneller als gedacht. Die Langtexte auf jurahilfe.de erklären auch komplizierte Materie von Grund auf, mit lebensnahen Beispielen statt Juristendeutsch.

Jetzt kostenlos starten

Berlin, Hamburg, München und Frankfurt als größte Märkte

Die Stellen konzentrieren sich auf wenige Standorte. Frankfurt am Main führt bei Banking und Corporate, München bei Gesellschaftsrecht und gewerblichem Rechtsschutz, Düsseldorf traditionell beim Kartellrecht, Hamburg bei Schifffahrt, Medien und Immobilien, Berlin bei Technologie, Vergabe und Regulierung. Köln und Stuttgart folgen mit kleineren, aber gut zahlenden Märkten.

Das zählt, wenn du außerhalb dieser Städte studierst. Eine Stelle mit einem Wochenarbeitstag lässt sich schlecht mit zwei Stunden Anfahrt verbinden. Frag früh nach Homeoffice-Anteilen; seit der Umstellung vieler Kanzleien auf hybrides Arbeiten sind reine Remote-Recherchetage bei etlichen Häusern möglich.

Was in der Stellenanzeige zwischen den Zeilen steht

Anzeigen für Rechtsanwälte und für wissenschaftliche Mitarbeiter lesen sich ähnlich, meinen aber Verschiedenes. Schon der Titel verrät, was die Kanzlei vorhat.

„Referendar / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d)“ heißt: Die Kanzlei sucht beides in einer Person und will dich über beide Phasen halten. „Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)“ ohne Zusatz zielt auf die Zeit nach dem ersten Examen. Und „Wissenschaftliche Mitarbeiter / Referendare (m/w/d) im Bereich Corporate/M&A“ nennt dir gleich das Dezernat, auf das du dein Anschreiben zuschneiden solltest.

Zwei Formulierungen im Fließtext lohnen ebenfalls die Übersetzung. „Überdurchschnittliche Examensleistungen“ heißt in Wirtschaftskanzleien in der Regel neun Punkte aufwärts. „Flexible Zeiteinteilung“ ist ehrlich gemeint, bedeutet aber auch, dass in Projektphasen mehr anfällt als vereinbart. Kläre vorher, ob Mehrstunden ausgezahlt oder abgefeiert werden.

Voraussetzungen und Bewerbung als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Die formale Hürde ist niedriger als gedacht. Verlangt wird meist ein abgeschlossenes erstes Staatsexamen, in vielen Anzeigen mit Prädikat. Vor dem Examen genügt ein fortgeschrittenes Studium mit guten Übungsscheinen. Eine Promotion verlangt niemand.

Wen Kanzleien als wissenschaftliche Mitarbeiter einstellen

In der Praxis entscheiden drei Dinge. Erstens die Note: Wirtschaftskanzleien filtern hart über das Prädikatsexamen ab neun Punkten, kleinere Einheiten sind flexibler. Wer schon im Grundstudium anklopfen will, nimmt vorher ein Praktikum in der Großkanzlei. Anrechnen lässt sich das oft als Teil der praktischen Studienzeit im Jurastudium. Zweitens die Passung zum Dezernat, also ob deine Schwerpunkt- oder Seminararbeit zum Bereich passt. Drittens die Verfügbarkeit. Kanzleien suchen feste Tage über einen längeren Zeitraum. Eine Hamburger Kanzlei beschreibt ihre Praxis mit „mindestens sechs Monate oder länger“.

Was auf der Punkteskala eigentlich hinter „vollbefriedigend“ steckt und warum neun Punkte in Jura eine so harte Schwelle sind, erklärt die juristische Notenskala im Detail.

Was ohne Prädikatsexamen möglich ist

Ohne Prädikat wird die Großkanzlei schwierig. Der Rest des Marktes bleibt offen. Mittelständische Kanzleien, Boutiquen mit einem engen Spezialgebiet und Einheiten außerhalb der großen Standorte stellen regelmäßig ohne die Neun-Punkte-Marke ein. Sie schauen stärker auf Praxiserfahrung, Sprachkenntnisse und darauf, ob jemand verständlich schreiben kann.

Zwei Wege funktionieren erfahrungsgemäß gut. Der erste ist die Initiativbewerbung bei kleineren Kanzleien, die gar nicht ausschreiben. Der zweite läuft über die Anwaltsstation im Referendariat: Wer dort überzeugt, bekommt das Angebot oft ohne weitere Bewerbung.

Unterlagen, Zeugnisse und Lebenslauf

Kanzleien erwarten mehr Papier als andere Arbeitgeber. Deutlich mehr. Ins Paket gehören Anschreiben, Lebenslauf, Abiturzeugnis, sämtliche Uni-Scheine mit Einzelnoten, der Examensbescheid mit Einzelnoten der Klausuren, gegebenenfalls Praktikumszeugnisse und Sprachnachweise. Die Einzelnoten sind nicht Schikane: Sie zeigen, in welchem Rechtsgebiet du stark bist.

Im Anschreiben zählt der fachliche Anknüpfungspunkt mehr als die Motivationsprosa. Ein Satz zu der Frage, warum genau dieses Dezernat, schlägt drei Absätze über Teamfähigkeit. Halte den Lebenslauf auf einer Seite und stelle Schwerpunkt, Seminararbeit und einschlägige Praktika nach oben. Wie die Blöcke im Lebenslauf für Juristen angeordnet werden und welche Angaben herausfliegen, steht im eigenen Beitrag dazu.

Zeitstrahl: wissenschaftliche Mitarbeit ist ab dem Hauptstudium möglich, wird nach dem ersten Staatsexamen zum Regelfall und zahlt nach dem zweiten Examen am besten
Abb. 4: Ab wann sich eine Bewerbung lohnt, und wann die Sätze am höchsten sind.

Tipp

Ob deine Noten für die Wunschkanzlei reichen, entscheidet sich lange vor der Bewerbung. Mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de trainierst du an hunderten kleinen Sachverhalten genau das, was in Klausuren Punkte kostet: Signalwörter erkennen und sauber subsumieren.

Jetzt kostenlos starten

Referendare als wissenschaftliche Mitarbeiter: Genehmigung und Anrechnung

Im Referendariat ist die wissenschaftliche Mitarbeit erlaubt, aber nicht frei. Referendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, deshalb greifen die Nebentätigkeitsregeln des jeweiligen Landes. Zwei Fragen entscheiden. Wie viele Stunden darfst du arbeiten, und ab wann kürzt das Land deine Unterhaltsbeihilfe?

Nebentätigkeit anzeigen und genehmigen lassen

Die Rechtsgrundlage steht im jeweiligen Juristenausbildungsgesetz, das auf das Beamtenrecht des Landes verweist. In Baden-Württemberg etwa verweist § 6 Abs. 2 JAG auf die §§ 60 bis 64 des Landesbeamtengesetzes. Praktisch bedeutet das: Die Nebentätigkeit ist anzeigepflichtig, und je nach Umfang zusätzlich genehmigungspflichtig.

Die Stundengrenzen unterscheiden sich von Land zu Land, das baden-württembergische Modell zeigt die Systematik gut. Dort sind bis 20 Stunden im Monat bereits mit dem Einstellungsbescheid genehmigt, ab dem fünften Monat bis 35 Stunden. Bis zu 70 Stunden monatlich sind möglich, wenn du das erste Examen mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen hast und die Tätigkeit an der Ausbildungsstelle oder an einer juristischen Fakultät stattfindet.

Prüf die Regeln deines Landes, bevor du unterschreibst. Sie stehen im Merkblatt der Referendarabteilung des Oberlandesgerichts und weichen in den Grenzen deutlich voneinander ab. Eine ungenehmigte Nebentätigkeit ist ein Dienstvergehen.

Wann die Unterhaltsbeihilfe gekürzt wird

Der zweite Punkt kostet bares Geld. Und zwar sofort. Nebeneinkünfte werden auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, sobald sie eine Grenze überschreiten. In Baden-Württemberg liegt sie bei 150 Prozent der Unterhaltsbeihilfe: Was darüber hinausgeht, wird abgezogen. Andere Länder rechnen mit anderen Prozentsätzen oder festen Beträgen.

Rechne deshalb vor dem Vertragsschluss durch, wie viel netto tatsächlich hängen bleibt. Wie hoch die Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat je Bundesland ausfällt und welche Zuschläge dazukommen, steht im eigenen Artikel dazu. Getrennt davon zu betrachten ist das Stationsentgelt: Das zahlt die Ausbildungsstelle für die Stationsarbeit selbst, es ist anzeigepflichtig und folgt eigenen Regeln.

Tipp

Wer neben Station und Kanzlei den materiellen Stoff fürs zweite Examen wachhalten will, braucht Wiederholung statt Neulektüre. Die Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem legen dir genau die Fragen wieder vor, bei denen du zuletzt gehakt hast.

Jetzt kostenlos starten

Lohnt sich der Job für deine Karriere als Jurist?

Für die meisten lohnt er sich. Nur selten wegen des Geldes. Die wissenschaftliche Mitarbeit ist der zuverlässigste Weg in eine Wirtschaftskanzlei, weil sie beiden Seiten monatelang Zeit gibt, sich zu prüfen. Der Preis sind Stunden. Im Examenssemester können sie fehlen.

Vom wissenschaftlichen Mitarbeiter zum Associate

Wie systematisch Kanzleien diesen Weg nutzen, zeigt eine Zahl: Nur fünf große Kanzleien beschäftigen mehr Referendare als wissenschaftliche Mitarbeiter, nämlich CMS Hasche Sigle, A&O Shearman, Taylor Wessing, GvW Graf von Westphalen sowie Redeker Sellner Dahs. Bei allen übrigen ist die WissMit-Stelle der größere Pool.

Der typische Verlauf sieht so aus: Mitarbeit ab dem ersten Examen, Anwaltsstation im selben Haus, danach Berufseinstieg als Associate. Auf diesem Weg sparst du dir Bewerbungsrunden. Du startest mit Kenntnis der Mandate. Wie sich das Gehalt danach entwickelt, zeigt die Übersicht zum Verdienst von Anwältinnen und Anwälten.

Ein Nebeneffekt wird unterschätzt. Er wirkt lange nach. Du lernst, wie ein juristisches Produkt aussieht, das jemand bezahlt. Das verändert, wie du schreibst, und wirkt bis in die Examensklausur hinein.

Wenn die Stunden das Examen kosten

Jetzt die Gegenrechnung. Zwei Wochenarbeitstage sind rund 70 Stunden im Monat. In der heißen Examensphase ist das die Zeit, die sonst in Klausurenkurs und Wiederholung geht. In dieser Phase riskierst du Punkte. Für Geld, das später ohnehin kommt.

Ich empfehle, die Stelle entweder vor der Examensvorbereitung zu beenden oder auf einen Tag pro Woche zu reduzieren. Kanzleien kennen das und machen es meistens mit. Ihnen ist an deinem guten Examen selbst gelegen. Umgekehrt gilt: Nach dem ersten Examen, in der Wartezeit aufs Referendariat, ist die Mitarbeit fast konkurrenzlos gut. Welche Möglichkeiten in dieser Phase sonst noch offenstehen, zeigt die Übersicht zu den juristischen Berufen mit Jurastudium.

Tipp

Ob dir diese Art zu lernen liegt, kannst du ohne Zahlung herausfinden. Der komplette Allgemeine Teil des BGB ist auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos zugänglich, mit Skripten, Falltraining und Abschlusstest, ohne Zeitlimit.

Jetzt kostenlos starten

Promotion neben der Kanzlei

Eine verbreitete Kombination ist die Mitarbeit in der Kanzlei während der Promotion. Ein bis zwei Tage pro Woche finanzieren die Dissertation, ohne die Schreibzeit aufzufressen, und das Thema lässt sich oft im selben Rechtsgebiet ansiedeln. Manche Kanzleien fördern das aktiv. Etwa mit Freistellungen für die Endphase.

Die Grenze liegt dort, wo die Kanzleiarbeit inhaltlich mit der Doktorarbeit kollidiert oder wo aus einem Tag drei werden. Wer beides ernsthaft will, sollte den Umfang schriftlich fixieren und die Dissertation zuerst planen. Was danach mit dem Titel möglich ist, hängt weniger am Dr. jur. als daran, ob du als Volljuristin oder Volljurist beide Examina in der Tasche hast.

Die wissenschaftliche Mitarbeit ist eine der wenigen Gelegenheiten im Jurastudium, bei der Geld, Praxiserfahrung und Netzwerk zusammenfallen. Entscheidend ist der Zeitpunkt. Nimm sie in der Phase, in der dein Examen nicht darunter leidet, und lege die Wiederholung des Stoffs parallel in kleine feste Einheiten.

Weiterlesen

Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Jurastudium
  • Examensvorbereitung
  • juristische Didaktik
Mehr über Frieder Hammer

Lerne einfach, interaktiv, modular, kostenlos, motivierend, überall und unterwegs Jura.

Starte jetzt kostenlos und überzeug dich selbst.