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Mündliche Prüfung Jura: Ablauf & Vorbereitung im Examen

Zwei Prüfende sitzen einem Kandidaten an einem Tisch gegenüber und sprechen mit ihm

Die Klausuren sind geschrieben, die schriftliche Note steht fast fest. Und dann kommt der Tag, an dem sich alles noch verschieben kann: die mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung Jura ist der letzte Baustein beider juristischen Staatsexamina. Du sprichst vor einer Prüfungskommission über Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht, im zweiten Examen hältst du zusätzlich einen Aktenvortrag. Je nach Examen und Bundesland zählt dieser mündliche Teil erheblich, im zweiten Examen rund 30 bis 40 Prozent der Gesamtnote, den Rahmen dafür steckt § 5d DRiG ab. Genau dieser Anteil macht sie zur größten Chance, eine Note noch zu heben, und für viele Prüflinge zur größten Angst.

Auf einen Blick:

  • Aufbau: Vorgespräch, je nach Bundesland ein Kurz- oder Aktenvortrag, danach das Prüfungsgespräch in den drei Rechtsgebieten.
  • Prüfungskommission: meist drei Prüfer, geprüft wird in einer Gruppe von vier bis fünf Kandidaten.
  • Gewichtung: rund 30 bis 40 Prozent der Gesamtnote, im Detail vom Landesrecht (JAG/JAPO) abhängig.
  • Wichtigste Vorbereitung: Examensprotokolle deiner Prüfer, aktuelle Rechtsprechung und die Grundlagen der drei Rechtsgebiete.
  • Die Prüfer sind meist wohlwollend. Sie wollen Systemverständnis sehen, kein auswendig gelerntes Detailwissen.
Tipp: Die mündliche Prüfung testet Systemverständnis über alle Rechtsgebiete. Auf jurahilfe.de baust du dieses System mit interaktiven Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben auf, die aufeinander aufbauen und dich vom Grundwissen bis zur Prüfungsnähe bringen.

So laufen mündliche Prüfungen im Jura-Examen ab

Mündliche Prüfungen im Jura-Examen laufen fast überall nach demselben Grundmuster ab: ein informelles Vorgespräch, oft ein kurzer Vortrag und danach das eigentliche Prüfungsgespräch in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Die Abläufe der mündlichen Prüfung ähneln sich damit bundesweit, anders als bei der schriftlichen Prüfung mit ihren festen Klausurterminen. Prüferinnen und Prüfer nehmen eine kleine Gruppe gemeinsam dran, meist vier bis fünf Kandidatinnen und Kandidaten. Ein ganzer Prüfungstag dauert dadurch schnell mehrere Stunden.

Die genauen Details regelt jedes Bundesland selbst, im Juristenausbildungsgesetz und in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Deshalb unterscheiden sich Vortragspflicht, Dauer und Gewichtung von Land zu Land. Der Ablauf im Kern bleibt gleich.

Ablaufübersicht: mündlicher Prüfungstag im Jura-Examen vom Vorgespräch über Kurzvortrag und Prüfungsgespräch bis zur Bekanntgabe der Note
Abb. 1: Ablauf eines mündlichen Prüfungstags im ersten Staatsexamen.

Der Ablauf der Prüfung Schritt für Schritt

Der Ablauf der Prüfung folgt einer festen Reihenfolge. Wer die Ladung zur mündlichen Prüfung erhält, hat die Klausuren bestanden und ist damit zur mündlichen Prüfung zugelassen; der grobe Prüfungsablauf steht dann fest. Am Tag der mündlichen Prüfung beginnt alles mit dem Vorgespräch mit dem Vorsitzenden. Zu Beginn der Prüfung selbst kommt, je nach Land, der Vortrag, dann das Prüfungsgespräch, zuletzt die Beratung der Kommission und die Bekanntgabe der Noten.

Die folgende Tabelle zeigt die typischen Stationen eines Prüfungstags und was in jeder passiert.

Typische Stationen eines mündlichen Prüfungstags im ersten Staatsexamen (Richtwerte, je nach Bundesland)
StationWas passiertRichtwert Dauer
VorgesprächDer Vorsitzende erklärt den Ablauf und lockert die Stimmung, keine Benotung5 bis 10 Minuten
Kurzvortrag (nicht in allen Ländern)Kleiner Fall mit Gesetzestexten vorbereiten, dann frei vortragenca. 1 Stunde Vorbereitung, 10 bis 12 Minuten Vortrag
Prüfungsgespräch ZivilrechtFallgespräch zu BGB-Grundlagen und Anspruchsaufbauje Rechtsgebiet ca. 45 Minuten für die Gruppe
Prüfungsgespräch StrafrechtFallgespräch mit Nachfragen zu Dogmatik und Aufbauje Rechtsgebiet ca. 45 Minuten für die Gruppe
Prüfungsgespräch Öffentliches RechtFallgespräch, oft mit aktuellem Bezugje Rechtsgebiet ca. 45 Minuten für die Gruppe
Beratung und BekanntgabeDie Kommission berät, danach werden die Noten eröffnetim Anschluss

Mündliches Examen: erste und zweite juristische Staatsprüfung

Ein mündliches Examen legst du in Jura zweimal ab: am Ende des Studiums in der ersten Prüfung und am Ende des Referendariats in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Beide gliedern sich in einen schriftlichen Teil und einen mündlichen Teil, beide prüfen die drei großen Rechtsgebiete. Die Struktur ist verwandt, die Anforderungen sind es nicht.

In der ersten Prüfung geht es um dogmatisches Grundverständnis und Systematik. Im zweiten Examen steht die Praxis im Vordergrund: Du sollst wie eine Richterin, ein Staatsanwalt oder ein Anwalt denken und entscheiden. Der Aktenvortrag ist der sichtbarste Unterschied, er gehört zum zweiten Examen; ein vergleichbarer Kurzvortrag existiert in einigen Ländern schon im ersten.

Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen ist Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung. Diese Pflichtfachprüfung macht 70 Prozent der Gesamtnote der ersten Prüfung aus, die restlichen 30 Prozent kommen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (§ 5d Abs. 2 DRiG). Innerhalb der Pflichtfachprüfung zählt der mündliche Teil je nach Bundesland häufig rund ein Drittel, der Rest entfällt auf die Klausuren.

Bestehst du die Klausuren, wirst du zur mündlichen Prüfung geladen. Sie ist damit die letzte Hürde vor dem Titel und oft der Punkt, an dem sich zwischen zwei Noten entscheidet. Wer in den Klausuren knapp lag, kann hier noch spürbar zulegen.

Das Vorgespräch mit der Prüfungskommission

Vor der eigentlichen Prüfung führt der Vorsitzende ein kurzes Vorgespräch mit euch, meist fünf bis zehn Minuten. Es ist kein Prüfungsteil und wird nicht benotet. Der Vorsitzende erklärt den Ablauf, fragt nach Schwerpunkten, Auslandsstationen oder Wünschen zur Pausenregelung. Das Vorgespräch soll die Anspannung nehmen und einen ersten Eindruck schaffen.

Behandle es trotzdem ernst. Deine Wunschnote nennst du hier nicht, das wirkt schnell unpassend. Ein freundliches, waches Auftreten dagegen ist ein guter Start.

Kurzvortrag oder Aktenvortrag im Examen

In vielen Bundesländern beginnt die Prüfung mit einem Kurzvortrag, geregelt ist das aber von Land zu Land unterschiedlich. Du bekommst einen kleinen Fall, hast rund eine Stunde Vorbereitung mit Gesetzestexten und trägst deine Lösung anschließend rund zehn bis zwölf Minuten frei vor. Andere Länder verzichten im ersten Examen ganz darauf und steigen direkt ins Gespräch ein. Ob dich ein Vortrag erwartet, steht in der Prüfungsordnung deines Landes.

Der Vortrag prüft etwas anderes als das Gespräch: freie Rede, Struktur und Zeitgefühl. Übe ihn deshalb getrennt, am besten laut und mit Uhr.

Hinweis: Steht bei dir ein Vortrag an, gilt fast immer eine klare Gliederung: kurze Einleitung mit dem Ergebnis, dann die Prüfung im Gutachtenstil, am Ende ein knappes Fazit. Wer strukturiert und im Zeitrahmen bleibt, punktet oft mehr als jemand mit mehr Detailwissen und wirrem Aufbau.

Das Prüfungsgespräch in Zivilrecht, Strafrecht und im Öffentlichen Recht

Das Prüfungsgespräch ist das Herzstück. Es läuft in drei Runden ab, je eine im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht, geführt von je einem Prüfer. Meist bekommt ihr einen kleinen Fall, den ihr im Gespräch gemeinsam entwickelt, mit Nachfragen zu Detail und Dogmatik. Die Fragestellung wandert dabei reihum durch die Gruppe.

In der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen werden vor allem die Grundlagen abgefragt, nicht die entlegene Mindermeinung. Die Prüfungsgegenstände sind die Pflichtfächer der drei Rechtsgebiete. Ein Prüfer möchte sehen, dass du ein Problem erkennst, sauber einordnest und laut mitdenkst. Sag ruhig, wie du zu einem Ergebnis kommst. Genau dieser Denkweg zählt.

Die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen: Prüfer und Prüfungssituation

Die Prüfungssituation im ersten Examen ist ungewohnt, weil du nicht allein geprüft wirst. Du sitzt mit mehreren Kandidaten am Tisch, dazu die Kommission und oft noch Zuhörer. Das kann einschüchtern, hat aber einen Vorteil: Fällt einem Prüfling eine Antwort nicht ein, wandert die Frage weiter, und du bekommst Bedenkzeit. Aus Sicht eines Prüfers ist das gewollt. Die meisten Prüfer geben Hilfestellungen, und viele Prüfer stellen ihre Prüfungsfragen so, dass ein Gespräch in Gang kommt.

Ablauf des Prüfungsgesprächs in der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen

Im Ablauf des Prüfungsgesprächs stellt ein Prüfer die Frage zunächst an einen Prüfling. Kommt keine oder eine unvollständige Antwort, gibt er anderen die Chance. Wer sich zurückhält, wird selten belohnt, wer bei fremden Themen ehrlich mitdenkt, dagegen schon. Die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen ist damit auch ein Test, wie du in der Gruppe agierst.

Die Prüfung im Zivilrecht und die Prüfungssituation im ersten Staatsexamen

Die Prüfung im Zivilrecht steht meist am Anfang und ist am umfangreichsten, weil das Zivilrecht (Privatrecht) der größte Prüfungsstoff ist. Erwartet werden BGB-Grundlagen, ein sauberer Anspruchsaufbau und die typischen Klausurprobleme. In der Prüfungssituation im ersten Staatsexamen zählt neben dem reinen Prüfungswissen vor allem Ruhe: klar formulieren, in vollständigen Sätzen antworten, nicht raten. Zur Einordnung deiner Leistung hilft ein Blick auf die juristische Notenskala und ihre Punktestufen.

Tipp: Prüfer belohnen, wer am Fall denkt statt Definitionen abzuspulen. Genau das trainieren die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de: kleine Sachverhalte mit Signalwörtern, ausführlicher Erklärung und der Denkweise, die auch im Prüfungsgespräch zählt.

Die mündliche Prüfung im zweiten Staatsexamen und Referendariat

Am Ende des Referendariats steht die zweite juristische Staatsprüfung, das Assessorexamen. Auch hier folgt auf die Klausuren eine mündliche Prüfung, die aber deutlich praxisnäher ist. Geprüft wird der Stoff der Pflichtstationen, also Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht aus Sicht der jeweiligen Praxis. Wer die Klausuren hinter sich hat, kann in der mündlichen Prüfung oft noch spürbar an der Note arbeiten. Wie es finanziell durchs Referendariat geht, klärt der Beitrag zur Unterhaltsbeihilfe im Referendariat.

Der Aktenvortrag im Assessorexamen

Der Aktenvortrag ist das Kernstück der mündlichen Prüfung im zweiten Examen. Du erhältst eine Akte, hast je nach Land etwa eine Stunde Vorbereitung und hältst dann einen freien Vortrag von rund zehn bis zwölf Minuten. Anschließend stellt die Kommission Fragen dazu. Der Aktenvortrag ist richtungsweisend, weil er den ersten Eindruck prägt und oft den Ton für das ganze Prüfungsgespräch setzt.

Geübt wird er am besten in Prüfungssimulationen mit der Lerngruppe, laut und unter Zeitdruck. Gute Aktenvorträge leben von einer klaren Gliederung und einem sicheren Ergebnis. Ein eigener, ausführlicher Ratgeber zum Aktenvortrag folgt auf dem Blog.

Prüfungsgespräche und Stationen der Staatsprüfung

Nach dem Vortrag folgen die Prüfungsgespräche, meist in vier Runden: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und ein berufsbezogenes Gespräch. Die Prüfer fragen nah an der Praxis: prozessuale Wege, Zuständigkeiten, taktische Entscheidungen. Reines Definitionswissen trägt hier weniger als im ersten Examen. Wer die einzelnen Stationen der Staatsprüfung durchlaufen hat, kennt viele dieser Fragen bereits aus dem Arbeitsalltag.

Wie die mündliche Prüfung benotet und gewichtet wird

Mündliche Prüfungen werden wie die Klausuren in Punkten von 0 bis 18 bewertet und fließen anteilig in die Gesamtnote ein. Wie hoch dieser Anteil ist, entscheidet das Bundesland. Grob gilt: Die schriftlichen Leistungen bleiben das Fundament, die mündliche Prüfung kann die Note aber deutlich verschieben. Schwache Klausurergebnisse lassen sich so noch abfedern. Mehr als 40 Prozent der Gesamtnote darf die mündliche Prüfung gesetzlich nicht ausmachen (§ 5d Abs. 4 DRiG).

Ein Detail hilft dabei: Die Kommission darf am Ende vom rein rechnerischen Schnitt abweichen, wenn der Gesamteindruck deine Leistung besser trifft. Diese Abweichung ist auf höchstens ein Drittel einer Notenstufe begrenzt und darf über Bestehen oder Nichtbestehen nicht entscheiden (§ 5d Abs. 4 DRiG).

Balkenvergleich: mündliche Prüfung zählt im ersten Staatsexamen rund ein Drittel der Pflichtfachprüfung, im zweiten Staatsexamen 30 bis 40 Prozent der Gesamtnote
Abb. 2: Gewichtung der mündlichen Prüfung im ersten und zweiten Staatsexamen (Richtwerte).

Gewichtung der Prüfung im ersten Staatsexamen

Für die Gewichtung der Prüfung im ersten Staatsexamen zählt zuerst die Zweiteilung der ersten Prüfung: 70 Prozent Pflichtfachprüfung, 30 Prozent Schwerpunktbereich. Innerhalb der staatlichen Pflichtfachprüfung entfällt auf die mündliche Prüfung je nach Land häufig rund ein Drittel, auf die Klausuren der Rest. Den genauen Schlüssel findest du in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung deines Landes.

Gewichtung im zweiten Staatsexamen nach Bundesland

Im zweiten Examen wiegt die mündliche Prüfung insgesamt schwerer, meist rund 30 bis 40 Prozent der Gesamtnote. Die Klausuren machen etwa 60 bis 70 Prozent aus, das Prüfungsgespräch grob 20 bis 30 Prozent und der Aktenvortrag rund 5 bis 16 Prozent. Bayern verzichtet als einziges Land auf einen gesondert gewichteten Aktenvortrag und gewichtet seit 2022 mit 70 Prozent schriftlich zu 30 Prozent mündlich. Die Details stehen in der folgenden Übersicht.

Aufbau und Gewichtung der mündlichen Prüfung im ersten und zweiten Staatsexamen (Richtwerte, maßgeblich ist das Landesrecht)
BestandteilErstes StaatsexamenZweites Staatsexamen
Grundlage der Note70 % Pflichtfachprüfung, 30 % Schwerpunktbereich (§ 5d Abs. 2 DRiG)eine staatliche Prüfung, ohne Schwerpunkt
Anteil mündliche Prüfungje nach Land rund ein Drittel der Pflichtfachprüfungrund 30 bis 40 % der Gesamtnote
Klausurender übrige Teil der Pflichtfachprüfungrund 60 bis 70 %
Aktenvortragje nach Bundesland (Kurzvortrag)rund 5 bis 16 % (Bayern ohne gesonderte Gewichtung)
Prüfungsgesprächdrei Rechtsgebiete (Zivil-, Straf-, Öffentliches Recht)rund 20 bis 30 %, meist vier Runden

Vorbereitung auf die mündliche Prüfung: Examensvorbereitung Schritt für Schritt

Die gezielte Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beginnt sinnvoll einige Wochen vor dem Termin, sobald die Prüfungskommission feststeht. Wie du dich am besten vorbereiten kannst, hängt von deinen Prüfern ab: Anders als für die Klausuren lernst du hier gezielt auf ihre Vorlieben hin statt in die Breite. Auch einige Tage vor der Prüfung lohnt es sich, den Stoff mit gutem Zeitmanagement in der Lernphase gezielt zu wiederholen statt Neues anzufangen. Wiederholen schlägt jetzt Neulernen. Drei Bausteine tragen am meisten: Protokolle, Aktualität und sichere Grundlagen.

Examensprotokolle richtig nutzen

Examensprotokolle sind das wertvollste Material. In ihnen halten frühere Prüflinge fest, was ein Prüfer gefragt hat, welche Fälle liefen und wie die Prüfungssituation war. Aus Prüfungsprotokollen deiner konkreten Kommission liest du Lieblingsthemen, Fragestil und rote Linien heraus. Wo man Protokolle erhält, ist schnell geklärt: Fachschaften, Repetitorien und Protokollsammlungen geben sie meist gegen ein eigenes Protokoll heraus. Auch wer sein Examen ohne kommerzielles Repetitorium vorbereitet, kommt an diese Protokolle. Manche Prüfungsämter lassen dich außerdem eine fremde Prüfung als Zuschauer besuchen, so siehst du direkt, worauf zu achten ist.

Nutze sie aktiv, nicht nur als Lektüre. Spiele die protokollierten Fälle mit deiner Lerngruppe als Prüfungssimulation durch.

Tipp: Für die schnelle Wiederholung ganzer Rechtsgebiete kurz vor der Prüfung hilft ein kompaktes, vernetztes System. Auf jurahilfe.de kannst du denselben Stoff kompakt zum Wiederholen oder ausführlich zum Verstehen lesen und mit Karteikarten aktiv abfragen, gerade in den letzten Wochen vor dem Termin.

Aktuelle Rechtsprechung und Tagespresse im Blick behalten

Prüfer greifen gern aktuelle Fälle auf. Ein Urteil, das gerade durch die Presse ging, oder eine laufende Reform sind beliebte Einstiege ins Gespräch. Lies deshalb in den Wochen vor der Prüfung eine gute Zeitung und verfolge die wichtige Rechtsprechung der letzten ein bis zwei Jahre. Du musst kein Aktenzeichen auswendig können, aber das Thema einordnen.

Grundlagen der juristischen Ausbildung statt Detailwissen

In der mündlichen Prüfung schlägt sicheres Grundlagenwissen jedes Spezialwissen. Die Prüfer wollen sehen, dass du die tragenden Strukturen der juristischen Ausbildung beherrschst, wie sie die Juristenausbildung in Deutschland durchgehend verlangt: Anspruchsaufbau, Deliktsprüfung, Grundrechtsprüfung, die großen Streitstände. Wer die Basis sicher beherrscht und ruhig anwendet, überzeugt mehr als jemand, der mit entlegenen Details glänzen will und beim Einfachen stockt. Systematisches Lernen mit Methode zahlt sich hier besonders aus, ebenso ein sicheres juristisches Grundwissen fürs Examen.

Prüfungsangst in der mündlichen Prüfung überwinden

Prüfungsangst gehört zu mündlichen Prüfungen dazu, fast jeder Prüfling kennt sie. Ein wenig Anspannung ist sogar hilfreich, sie hält dich wach. Kritisch wird es erst, wenn die Angst das Denken blockiert. Dagegen hilft vor allem Vertrautheit: Je öfter du die Prüfungssituation vorher simuliert hast, desto weniger überrascht sie dich am echten Tag.

Die Prüfer spüren Nervosität und rechnen fest damit. Ein zittriger Einstieg zieht keine schlechtere Note nach sich. Atme durch, nimm dir bei jeder Frage einen Moment und bleib ruhig und gelassen. Ein gutes Vorgespräch und vertraute Prüfer können dir zusätzlich die Angst nehmen. Wenn die Belastung über die normale Anspannung hinausgeht, lohnt ein Blick auf mentale Gesundheit und Stress im Examen. Ist der Druck insgesamt zu groß, kann auch ein Verschieben des Examens eine überlegte Entscheidung sein.

Auftreten am Prüfungstag: Worauf zu achten ist und worauf Prüfer bei Prüflingen Wert legen

Der erste Eindruck entsteht in Sekunden und trägt durch die ganze Prüfung. Prüfer achten bei Prüflingen auf ein waches, höfliches Auftreten, angemessene Kleidung und klare Sprache. Business-Kleidung ist der sichere Standard. Wichtiger als der perfekte Anzug ist aber, dass du zuhörst, ausreden lässt und auf die gestellte Frage antwortest.

Sprich in vollständigen Sätzen und schau die Prüfer an. Wenn du etwas nicht weißt, grenze ein, was du sagen kannst. Ins Blaue raten schadet mehr. Ehrliches Mitdenken wirkt souveräner als vorgetäuschte Sicherheit.

Häufige Fehler von Examenskandidaten in der mündlichen Examensprüfung

Viele Examenskandidaten verschenken in der mündlichen Examensprüfung Punkte durch ihr Verhalten, obwohl ihr Wissen reichen würde. Die häufigsten Fehler lassen sich leicht vermeiden, wenn du sie kennst.

Dazu zählen: zu leises oder zu zögerliches Antworten, das Verrennen in Detailfragen statt sauberer Grundstruktur, und das Schweigen bei fremden Themen, obwohl Mitdenken belohnt wird. Ebenso riskant ist es, den Aktenvortrag zeitlich zu sprengen oder die Protokolle der eigenen Kommission gar nicht erst zu lesen. Wer diese Punkte beachtet, holt oft schon eine halbe Note heraus. Und selbst wenn es einmal nicht klappt, ist nichts verloren: Was dann gilt, klärt der Beitrag Staatsexamen nicht bestanden, was tun.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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