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Gutachtenstil Formulierungen: Aufbau, Beispiele & Schema

Konzentrierter Student schreibt eine Jura-Klausur im Gutachtenstil

Ein einziger Satz im Urteilsstil kann in der Anfängerklausur den Unterschied zwischen Bestehen und Durchfallen ausmachen. Der Gutachtenstil ist die Schreibtechnik, mit der du diesen Fehler vermeidest und in jeder juristischen Klausur und Hausarbeit sichtbar machst, dass deine Argumentation trägt.

Der Gutachtenstil folgt vier Schritten: Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis. Zuerst stellst du im Konjunktiv eine Hypothese auf („V könnte einen Anspruch … haben“), dann nennst du die abstrakten Voraussetzungen, danach prüfst du den Sachverhalt darunter (die Subsumtion), und am Schluss beantwortest du die Frage unbedingt. Anders als beim Urteilsstil steht das Ergebnis also am Ende, nicht am Anfang.

Ob im Zivilrecht, Strafrecht oder öffentlichen Recht: ohne saubere Formulierungen für jeden dieser vier Schritte verlierst du Punkte. Dieser Artikel gibt dir für jeden Schritt die passenden Formulierungen, ein Schema zum Mitnehmen und einen vollständig durchgeprüften Beispielfall.

Auf einen Blick

  • Obersatz: Hypothese im Konjunktiv, nie als Frage. Im Zivilrecht nach „Wer will was von wem woraus?“.
  • Definition: abstrakte Voraussetzungen und Tatbestandsmerkmale, so weit konkretisiert, bis der Sachverhalt darunter passt.
  • Subsumtion: das Herzstück. Hier holst und verlierst du die meisten Punkte. Sachverhalt unter die Definition bringen.
  • Ergebnis: unbedingte Antwort auf den Obersatz, mit „Folglich“, „Somit“, „Mithin“.
  • Verboten ist der Urteilsstil („da“, „weil“, „denn“ mit vorangestelltem Ergebnis). Erlaubt sind Feststellungsstil und verkürzter Gutachtenstil bei eindeutigen Punkten.

Tipp

Den Gutachtenstil lernst du nicht durch Lesen, sondern durch Anwenden. Auf jurahilfe.de bekommst du interaktive Skripten, Karteikarten und ein Falltraining mit Multiple-Choice-Aufgaben, die vom ersten Semester bis zum Examen aufeinander aufbauen und genau dieses saubere Prüfen am Fall trainieren.

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Warum der Gutachtenstil über deine Note entscheidet

Der Gutachtenstil ist die zentrale Technik, die du in jeder juristischen Klausur, Hausarbeit und sogar in der Praxis beherrschen musst. Er dient nicht nur dazu, eine juristische Argumentation sauber und nachvollziehbar darzustellen, sondern ist auch ein Bewertungskriterium, das in Prüfungen oft über Bestehen oder Durchfallen entscheidet. Bei Anfängerübungen legt der Korrektor besonderen Wert darauf, in den Fortgeschrittenenübungen und im Examen wird ein guter Stil als selbstverständlich vorausgesetzt. Wird der Stil durchgängig nicht gewahrt, kann eine Prüfung kaum noch bestanden werden. Die Bedeutung von Stilfragen ist also kaum zu überschätzen.

Der Grund liegt in der Arbeitsweise selbst: Beim Gutachten fragst du dich zuerst, was du eigentlich herausfinden möchtest, entwickelst dann Schritt für Schritt die Lösung und weißt erst am Schluss, wenn du alle Voraussetzungen durchgeprüft hast, das Ergebnis. Der Leser kann so jeden deiner Gedankenschritte direkt nachvollziehen. Genau diese Nachvollziehbarkeit belohnt der Korrektor. Die feste Abfolge aus Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis sorgt dafür, dass sowohl du als Bearbeiter als auch der Korrektor jederzeit den roten Faden behalten.

Gutachtenstil: der Aufbau in vier Schritten

Die Vorgehensweise besteht aus vier Schritten, die immer in derselben Reihenfolge stehen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Subsumtion, denn beim Subsumieren zeigt der Jurist, ob er sein Handwerk beherrscht. Hier können die meisten Punkte gesammelt und verloren werden.

SchrittWas er leistetLeitfrageTypische Formulierung
① ObersatzAufstellen einer HypotheseWorum geht es?„V könnte einen Anspruch auf … aus § … haben.“
② DefinitionDarstellung der abstrakten rechtlichen VoraussetzungenWas verlangt das Gesetz?„Ein Kaufvertrag kommt zustande durch …“
③ SubsumtionPrüfung, ob die Voraussetzungen im Sachverhalt konkret erfüllt sindPasst der Fall dazu?„Vorliegend hat V …, sodass …“
④ ErgebnisBeantwortung der Hypothese aus dem ObersatzWas folgt daraus?„Folglich hat V einen Anspruch aus § …“

Diese vier Schritte bilden einen juristischen Syllogismus: Obersatz und Definition liefern die abstrakte Regel, die Subsumtion den konkreten Fall, das Ergebnis die logische Schlussfolgerung. Prüfer legen großen Wert auf logische Stringenz (die Argumentation muss lückenlos sein), Präzision (ungenaue Formulierungen oder fehlende Zwischenschritte kosten Punkte) und Verständlichkeit (ein guter Gutachtenstil zeigt, dass du das Recht nicht nur auswendig gelernt, sondern verstanden hast). Bevor du diese Schritte in der Reinschrift ausformulierst, lohnt sich eine kurze Lösungsskizze, in der du Aufbau und Schwerpunkte für den Fall schon vorab festlegst.

Gutachtenstil Aufbau in vier Schritten: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis
Abb. 1: Der Gutachtenstil in vier Schritten, von der Hypothese im Obersatz bis zur unbedingten Antwort im Ergebnis.

Der Obersatz: so startest du richtig

Die Funktion eines Obersatzes ist es, dem Leser zu zeigen, welche konkrete Fragestellung du gerade untersuchst. Es muss also zunächst eine Frage aufgeworfen werden. Die erste Frage, die den Rahmen des Gutachtens bildet, entnimmst du der Fallfrage im Aufgabentext. Der Obersatz wird jedoch nicht als Fragesatz formuliert, sondern als Hypothese, also als Aussage im Konjunktiv.

Lautet die Fallfrage etwa „Hat V einen Anspruch auf Zahlung von 100 EUR gegen K aus § 433 II BGB?“, ist der Obersatz so zu formulieren:

„V könnte einen Anspruch auf Zahlung von 100 EUR gegen K aus § 433 II BGB haben.“

Orientiere dich dabei immer eng an der Formulierung in Sachverhalt und Fallfrage. Es ist essenziell, mit dem Obersatz (und damit später spiegelbildlich mit dem Ergebnis) genau und präzise auf die Fallfrage zu antworten. Lautet die Fallfrage „Wie ist die Rechtslage?“, ist diese vollständig zu untersuchen, unter Berücksichtigung aller im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen, im Zivilrecht also aller in Betracht kommenden Ansprüche zwischen den Beteiligten.

Obersatz im Zivilrecht: Wer will was von wem woraus?

Im Zivilrecht wird in der Regel gefragt, ob Ansprüche einer Person gegen eine andere bestehen. Dann muss der Obersatz alle Elemente des bekannten Merksatzes „Wer will was von wem woraus?“ enthalten:

  • Wer? Anspruchsteller: „A könnte …“
  • will was? Anspruchsinhalt: „… einen Anspruch auf Schadensersatz …“
  • von wem? Anspruchsgegner: „… gegen B …“
  • woraus? Anspruchsgrundlage: „… aus § 280 I BGB zustehen.“

Jedes dieser Elemente muss im Obersatz als Hypothese aufgestellt und später im Ergebnis spiegelbildlich beantwortet werden. Von besonderer Bedeutung ist die präzise zitierte Anspruchsgrundlage. Seltener ist die Frage auf andere Gesichtspunkte gerichtet, etwa isoliert auf die Eigentümerstellung (die dann chronologisch, beginnend mit dem ursprünglichen Eigentümer, geprüft wird) oder auf die Erfolgsaussicht einer Klage.

Obersatz im Strafrecht: Wer hat sich wie wonach strafbar gemacht?

Im Strafrecht ähnelt der Obersatz dem im Zivilrecht, nur dass nicht nach Ansprüchen, sondern nach der Strafbarkeit gefragt wird. Die Elemente folgen dem Merksatz „Wer hat sich wie wonach strafbar gemacht?“:

  • Wer? Täter: „A könnte sich strafbar gemacht haben …“
  • Wonach? Delikt: „… wegen Körperverletzung gem. § 223 I StGB …“
  • Wie? Tathandlung: „… indem er B ohrfeigte.“

Vergiss dabei nie, die Tathandlung („indem …“) genau zu beschreiben, denn sie ist für die rechtliche Einordnung entscheidend. Kommen mehrere Personen als Opfer oder Begünstigte in Betracht, spezifiziere auch diese in Überschrift und Obersatz (etwa „Betrug gem. § 263 StGB zulasten des A zugunsten des B“). Hat der Täter mit einer oder mehreren Handlungen mehrere Tatbestände verwirklicht, klärst du am Ende der Prüfung mit den Konkurrenzen nach §§ 52, 53 StGB, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt.

Obersatz im öffentlichen Recht: soweit statt wenn

Im öffentlichen Recht sind die materiellen Gesichtspunkte in aller Regel prozessual eingekleidet. Die Fallfrage lautet dann etwa „Hat der Antrag des A zum Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg?“. Dann sind Statthaftigkeit, Zulässigkeit und Begründetheit zu untersuchen. Der Obersatz lautet zum Beispiel:

„Der Antrag des A zum Bundesverfassungsgericht hat Erfolg, soweit er in einem statthaften Verfahren zulässig und begründet ist.“

Beachte das Wort „soweit“ statt „wenn“: Ein Rechtsbehelf kann auch teilweise zulässig und begründet sein und damit nur teilweise Erfolg haben. Deshalb ist „soweit“ unbedingt vorzugswürdig. Achte außerdem darauf, ob die Fallfrage auf den „Erfolg“ oder nur die „Aussicht auf Erfolg“ gerichtet ist, und folge in Obersatz und Ergebnis genau dieser Formulierung. Eine Formulierung, die nur auf Zulässigkeit und Begründetheit eingeht („Die Klage müsste zulässig und begründet sein.“), ist unpräzise, weil sie die Fallfrage nach dem Erfolg noch nicht vollständig beantwortet.

Einleitende Formulierungen für den Obersatz

Solche Einschübe binden die abstrakten Ausführungen an den Sachverhalt zurück und verhindern, dass du dich vom konkreten Fall entfernst. Die folgende Übersicht trennt die gutachtentauglichen von den Formulierungen, die schon das Ergebnis vorwegnehmen und deshalb in den Urteilsstil gehören.

Empfehlenswert (Gutachtenstil)Nicht empfehlenswert (Urteilsstil)
Fraglich ist, …Da …
Problematisch ist, …Weil …
Es stellt sich die Frage, …Denn …
Wenn / falls / sofern / soweit …Nämlich …
Unter der Voraussetzung, dass …
Zweifelhaft ist …
Zu untersuchen / zu prüfen ist, …

Tipp

Ob deine Obersätze wirklich im Konjunktiv stehen und zur Fallfrage passen, merkst du am schnellsten beim Üben am Fall. Die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de arbeiten mit hunderten kleinen Sachverhalten, an denen du das Formulieren von Obersätzen trainierst, statt es nur nachzulesen.

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Die Definition: Präzision entscheidet

Nachdem der Obersatz steht, musst du darlegen, in welchen Fällen die in Rede stehende Rechtsfolge eintritt. Eine Rechtsfolge tritt immer dann ein, wenn bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Tatbestand: „wenn …“
  • Rechtsfolge: „dann …“

Damit konkretisierst du die im Obersatz aufgestellte Hypothese. Dabei ist der Blick ins Gesetz unverzichtbar, um die relevante Norm zu identifizieren. Zum Beispiel:

„Für den Anspruch auf Kaufpreiszahlung müsste ein Kaufvertrag über das Sofa zum Preis von 100,00 EUR zwischen K und V geschlossen worden sein.“

Damit ist die Definition meist noch nicht am Ende. Sind die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen bestimmt, müssen diese ihrerseits definiert werden, denn eine Voraussetzung kann selbst wieder Voraussetzungen haben, die dargestellt und erläutert werden müssen:

„Ein Kaufvertrag kommt, wie jeder Vertrag, zustande durch zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB.“

Die Definition muss so lange konkretisiert werden, bis du im nächsten Schritt direkt den Sachverhalt darauf anwenden kannst. Erst dann ist die Subsumtion sinnvoll möglich. Wie du die einzelnen Voraussetzungen von Angebot und Annahme nach §§ 145 ff. BGB definierst, zeigt der Beispielfall am Ende dieses Artikels im Detail.

Die Subsumtion: das Herzstück des Gutachtenstils

Die Subsumtion ist der wichtigste Schritt im juristischen Gutachten und maßgeblich für die Benotung. Hier wird geprüft, ob der Sachverhalt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine präzise und logisch aufgebaute Subsumtion zeigt Prüfern, dass du die Technik des juristischen Denkens beherrschst.

Was Subsumtion genau bedeutet

Der Begriff stammt aus dem Lateinischen: sub = „unter“, sumere = „nehmen“. Das beschreibt genau, worum es geht: Der Sachverhalt wird „unter“ die Definition eines Tatbestandsmerkmals gebracht. Du vergleichst die Definition mit den Gegebenheiten des Falles und prüfst, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Beispiel aus dem Strafrecht: Jemand nimmt eine fremde Geldbörse aus einer unverschlossenen Tasche. Um zu prüfen, ob ein Diebstahl (§ 242 StGB) vorliegt, muss festgestellt werden, ob eine „Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache“ gegeben ist.

  • Definition: Wegnahme bedeutet der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
  • Subsumtion: Die Geldbörse gehörte einem Dritten und wurde aus dessen unverschlossener Tasche genommen, wodurch sein Gewahrsam gebrochen wurde. Der Täter begründete eigenen Gewahrsam, indem er die Geldbörse an sich nahm.
  • Ergebnis: Eine Wegnahme liegt vor.

Ziel ist eine schlüssige Argumentation, die keine Lücken lässt und den Sachverhalt präzise mit der Definition verknüpft.

So überzeugt deine Subsumtion in der Klausur

Eine gute Subsumtion ist strukturiert (die Definition wird klar von der Subsumtion getrennt), logisch aufgebaut (die Argumentation folgt einem roten Faden), präzise formuliert (keine unnötigen Füllwörter) und sprachlich klar (juristische Fachtermini, aber ohne komplizierte Schachtelsätze). Gute Einleitungen der Subsumtion sind kurz und binden den Fall an:

  • Vorliegend …
  • Hier …
  • Im vorliegenden Fall …

Typische Formulierungen für die Verknüpfung sind „Im vorliegenden Fall liegt … vor, weil …“, „Dies ist gegeben, weil …“ oder „Damit erfüllt der Sachverhalt die Voraussetzung, dass …“.

Häufige Fehler in der Subsumtion

Der schlimmste Fehler im Hinblick auf den Gutachtenstil ist, die Subsumtion ganz wegzulassen. Das kommt gerade in Anfängerübungen häufig vor, wenn der Verfasser die Subsumtion nur in Gedanken vornimmt, sie aber nicht für den Korrektor lesbar aufschreibt und direkt von der Definition zum Ergebnis springt. Ein zweiter, ebenso häufiger Fehler ist ein Missverhältnis zwischen Definition und Subsumtion: Wenn über eine ganze Seite alle denkbaren Definitionen ausgebreitet werden, dann aber nur eine kurze Subsumtion in einem Satz folgt, zeigt das, dass der Punkt eigentlich für unproblematisch gehalten wird. Dann braucht es aber auch keine weitschweifige Definition. Drittens: unsaubere oder vage Aussagen wie „das könnte so sein“ schwächen die Argumentation. Besser sind präzise Formulierungen wie „Daher ist die Voraussetzung erfüllt“.

Tipp

Subsumieren lernst du nur durch Wiederholung am Fall. Auf jurahilfe.de trainierst du mit dem Falltraining und ausführlich erläuterten Multiple-Choice-Aufgaben hunderte kleine Sachverhalte und lernst, die entscheidenden Signalwörter im Sachverhalt zu erkennen, statt sie zu überlesen.

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Das Ergebnis: klar und unbedingt formulieren

Im Ergebnissatz bringst du das gefundene Resultat präzise auf den Punkt und beantwortest die im Obersatz aufgeworfene Hypothese endgültig. Wichtig ist, dass das Ergebnis mit dem Obersatz korreliert: Wo der Obersatz die Fallfrage im Konjunktiv formuliert hat, folgt jetzt eine unbedingt, also ohne Konjunktiv formulierte Antwort. Nenne dabei die rechtliche Grundlage:

„V hat einen Anspruch gegen K auf Zahlung von 100 EUR aus § 433 II BGB.“

Das Ergebnis enthält keine neue Argumentation, sondern fasst die bereits gezogenen Schlüsse zusammen. Damit es deutlich als Ergebnis erkennbar ist, helfen feste Einleitungswörter.

Einleitung des ErgebnissesBeispielsatz
Folglich · Somit · Mithin„Folglich ist das Tatbestandsmerkmal erfüllt.“
Daher · Deshalb · Demnach„Daher liegt eine Straftat gemäß § 223 StGB vor.“
Also · Damit · Demzufolge„Das Rechtsgeschäft ist damit wirksam.“
Dementsprechend · Demgemäß · Infolgedessen„Im Ergebnis besteht kein Anspruch aus § 280 I BGB.“

Typische Fehler beim Ergebnis: ein unklares Ergebnis („Es könnte sein, dass …“), neue Argumente im Ergebnis (die gehören in die Subsumtion), ein Ergebnis ohne vollständige Herleitung, eine fehlende Rechtsgrundlage oder eine Inkonsistenz mit dem Obersatz. Die Antwort muss exakt zur aufgestellten Frage passen.

Verschachtelter Gutachtenstil in der Gutachtentechnik

Bei komplexeren Prüfungen wiederholen sich die Schritte „Aufzeigen der Voraussetzungen“ und „Definieren der Voraussetzungen“ mehrmals, bevor eine Subsumtion erfolgen kann. Denn die Voraussetzungen haben fast immer ihrerseits Voraussetzungen, die wieder definiert werden müssen, bevor am Ende die konkreten Sachverhaltselemente unter eine abstrakte Voraussetzung subsumiert werden können. So verschachtelt sich die Prüfung, wenn viele Rechtsprobleme nacheinander zu lösen sind.

Wichtig ist, die Übersicht zu bewahren. Auch hier hilft der Gutachtenstil, wenn du ihn verstanden hast und richtig einsetzt: Bilde immer wieder neue Obersätze, damit der Fallbezug wiederhergestellt wird. Ohne ständige Obersätze wird die Lösung zu abstrakt und rutscht in den „Lehrbuchstil“ ab, also in eine bloße Wiedergabe von Lehrbuchwissen statt einer präzisen Falllösung. Wie sich die Schritte in der Praxis verschachteln, zeigt der Beispielfall weiter unten anschaulich.

Gutachtenstil, Urteilsstil und Feststellungsstil im Vergleich

Der Gutachtenstil ist von seinem Gegenstück, dem Urteilsstil, abzugrenzen. Der Urteilsstil wird von Gerichten beim Abfassen von Urteilen und Beschlüssen verwendet, aber auch von Anwälten in Schriftsätzen. Er beginnt mit dem Ergebnis und begründet es erst danach. Während des Studiums sind juristische Arbeiten grundsätzlich durchgehend im Gutachtenstil zu verfassen, der Urteilsstil ist unbedingt zu vermeiden. Der Unterschied wird an einem Satz sichtbar:

StilPrinzipBeispiel
GutachtenstilHypothese zuerst, Ergebnis am Schluss„A und B könnten einen Vertrag geschlossen haben. Ein Vertrag kommt zustande durch … §§ 145 ff. BGB. A und B haben jeweils erklärt … Also haben A und B einen Vertrag geschlossen.“
UrteilsstilErgebnis zuerst, dann Begründung („da“, „weil“, „denn“)„A und B haben einen Vertrag geschlossen. Denn ein Vertrag kommt zustande durch … §§ 145 ff. BGB.“
Feststellungsstilevidentes Ergebnis knapp feststellen, ohne Argumentation„Der Ring ist eine Sache iSd. § 303 I StGB.“

Der Gutachtenstil ist aber kein Selbstzweck. Er dient dazu, aufgeworfene Probleme aufzuarbeiten, und ist nur an diesen Stellen in vollem Umfang zu verwenden. Stellt sich bei einem Prüfungspunkt keinerlei Problem, sollte das Ergebnis bloß festgestellt werden. An solchen Stellen darf sich der fortgeschrittene Student des Feststellungsstils bedienen, wenn das Ergebnis evident eindeutig ist und ersichtlich keiner näheren Prüfung bedarf. Sei damit vorsichtig und sparsam: Brauchst du mehr als ein oder zwei Sätze, um zum Ergebnis zu gelangen, verwendest du im Zweifel besser den Gutachtenstil. Der Feststellungsstil wird vielerorts als Urteilsstil bezeichnet, das ist aber nicht korrekt, denn das Ergebnis wird nicht vor die Argumentation gezogen, sondern ganz ohne Argumentation festgestellt.

Vollständig vermeiden solltest du den echten Urteilsstil, also Formulierungen mit „da“, „weil“ oder „denn“ und das Voranstellen des Ergebnisses vor die Argumentation. Wie du die drei Stile sicher auseinanderhältst und gezielt einsetzt, vertieft der Artikel zu Gutachtenstil, Feststellungsstil und Urteilsstil.

Verkürzter Gutachtenstil: die elegante Kurzform bei eindeutigen Fällen

Um sich dem Vorwurf des Urteilsstils nie auszusetzen und trotzdem knapp zu bleiben, gibt es für eindeutige Fälle eine Art verkürzten Gutachtenstil. Statt das Ergebnis zuerst oder isoliert zu nennen, erwähnst du im selben Satz vor dem Ergebnis kurz das Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen und stellst das Ergebnis wieder an den Schluss.

Im Urteilsstil würde man das Ergebnis voranstellen und dann begründen:

„Auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB kommt nicht in Betracht, da dem A kein Schaden gem. §§ 249 ff. BGB entstanden ist.“

Das folgende Beispiel wahrt dagegen ohne großen Mehraufwand den Gutachtenstil, weil zuerst in aller Kürze der Lösungsweg entwickelt und das Ergebnis noch im selben Satz an den Schluss gestellt wird:

„Da der A von B zwar in seinem Eigentum verletzt wurde, ihm aber kein Schaden gem. §§ 249 ff. BGB entstanden ist, kommt auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB nicht in Betracht.“

Auch statt der Feststellung „Der Ring ist eine Sache iSd. § 303 I StGB.“ ist die Aussage im verkürzten Gutachtenstil nur wenige Worte länger, enthält aber eine kurze Subsumtion:

„Der Ring ist ein körperlicher Gegenstand und damit eine Sache iSd. § 303 I StGB.“

Typische Fehler im Gutachtenstil und wie du sie vermeidest

Die schwerwiegendsten Stilfehler wiederholen sich in Anfängerklausuren immer wieder. Wer sie kennt, umgeht sie:

  • Subsumtion weggelassen: der schlimmste Fehler. Von der Definition direkt zum Ergebnis zu springen, kostet die meisten Punkte. Schreibe erst die Definition, dann die Subsumtion, dann das Ergebnis.
  • Missverhältnis Definition und Subsumtion: seitenlange Definition, dann nur ein Satz Subsumtion. Passe den Umfang der Definition an den Umfang der Subsumtion an.
  • Urteilsstil verwendet: mit dem Ergebnis begonnen und erst danach hergeleitet. Gravierende Auswirkung auf die Note.
  • Unpräziser Obersatz: nicht genau auf die Fallfrage abgestimmt, Anspruchsgrundlage nicht präzise zitiert.
  • Vermischung der Prüfungspunkte: Subsumtion und Ergebnis gehören nicht in den Obersatz.

Gerade in längeren, verschachtelten Prüfungen passieren solche Fehler schnell. Eine ständige, präzise Beobachtung, ob der Stil gewahrt wurde, ist daher notwendig.

Gutachtenstil üben: die Farbmarkierungs-Methode

Wenn du Schwierigkeiten mit dem Gutachtenstil hast oder entsprechende Rückmeldungen bekommst, hilft eine einfache farbliche Analyse deiner Formulierungen. Markiere in einer Hausarbeit oder Probeklausur am Schluss jeden Satz nach seiner Funktion mit einer eigenen Farbe:

  • Obersatz → gelb
  • Definition → orange
  • Subsumtion → rot
  • Ergebnis → grün
Farbmarkierungs-Methode: Obersatz gelb, Definition orange, Subsumtion rot, Ergebnis grün
Abb. 2: Die Farbmarkierungs-Methode zur Selbstkontrolle, jeder Satz wird nach seiner Funktion markiert.

Danach analysierst du deinen Text Satz für Satz mit ein paar Kontrollfragen: Sind die Obersätze im Konjunktiv formuliert? Steht das Ergebnis immer erst am Schluss einer Prüfung? Ist in jeder Prüfung eine Subsumtion enthalten? Passt der Umfang der Definition zum Umfang der Subsumtion? Ist bei jedem Problem alles Vier erkennbar, und wenn nicht: Was fehlt, warum, und wie machst du es beim nächsten Mal besser? Achte besonders auf das Verhältnis der Farben zueinander: Die Subsumtion ist das Kernstück und sollte den größten Raum einnehmen. Geht die Definition über mehrere Absätze, die Subsumtion aber nur über einen kurzen Satz, liegt ein Ungleichgewicht vor. Führst du diese Analyse ein paar Mal durch, wirst du auch für alle weiteren Arbeiten geschult und aufmerksam für Stilfragen.

Beispiel: Gutachtenstil am Kaufvertrag, § 433 BGB

Dieser Fall ist bewusst einfach und ohne echte Probleme. Ein fortgeschrittener Student würde ihn in wenigen Sätzen lösen. Aus didaktischen Gründen wird er hier ausführlich ausgebreitet, damit der Fokus auf dem Stil und der Verschachtelung liegt, nicht auf dem Inhalt.

Sachverhalt: V fragt K: „Willst du mein Sofa für 100 EUR kaufen?“ K antwortet: „Ja, ich will.“ Frage: Kann V von K Zahlung von 100 EUR verlangen?

Obersatz. V könnte einen Anspruch auf Zahlung von 100 EUR gegen K aus § 433 II BGB haben.

Erste Verschachtelungsebene: der Kaufvertrag. Dafür müsste zwischen V und K ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein. Die Definition wirft damit sofort eine neue Frage auf: Ist überhaupt ein Kaufvertrag geschlossen worden? Ein Kaufvertrag kommt, wie jeder Vertrag, zustande durch zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB. Da Angebot und Annahme getrennte Tatbestandsmerkmale sind, werden sie getrennt geprüft.

Zweite Ebene: das Angebot. Möglicherweise hat V ein Angebot abgegeben. Ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ist eine Willenserklärung, durch die der Antragende Gegenstand und Inhalt des Vertrags so bestimmt angibt, dass die Annahme durch ein einfaches „Ja“ erfolgen kann. Das ist konkret genug für die Subsumtion, wobei die Willenserklärung selbst wieder eine eigene Prüfungsebene eröffnet (objektiver und subjektiver Tatbestand mit Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille, ausführlich im Beitrag zum Tatbestand der Willenserklärung). Vorliegend hat V mit „Willst du mein Sofa für 100 EUR kaufen?“ den Kaufgegenstand (Sofa) und den Preis (100 EUR) so bestimmt benannt, dass K mit einem einfachen „Ja“ annehmen konnte. Ein objektiver Dritter in der Rolle des K konnte die Frage nach §§ 133, 157 BGB nicht anders verstehen, als dass V ihm einen Kaufvertrag antragen wollte. Folglich hat V ein Angebot abgegeben.

Annahme. Zu prüfen ist, ob K das Angebot gemäß § 147 BGB angenommen hat. Eine Annahme ist die vorbehaltlose Zustimmung zum Angebot. K sagte „Ja, ich will“, was nach §§ 133, 157 BGB als Annahme zu verstehen ist. Ein mündliches Angebot an einen Anwesenden muss nach § 147 I BGB sofort angenommen werden; K nahm ohne Verzögerung an. Somit hat K das Angebot rechtzeitig angenommen.

Zwischenergebnis und Endergebnis. Angebot und Annahme liegen vor, ein Kaufvertrag über das Sofa zum Preis von 100 EUR ist geschlossen. Da ein wirksamer Kaufvertrag besteht, folgt aus § 433 II BGB die Zahlungspflicht des K. V hat einen Anspruch gegen K auf Zahlung von 100 EUR aus § 433 II BGB.

An diesem kleinen Fall siehst du das ganze Prinzip: Jede Definition kann eine neue Frage aufwerfen, für die du erneut Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis durchläufst. Genau das ist die Gutachtentechnik, und der Gutachtenstil hält sie übersichtlich.

Fazit: Üben, üben, üben

Der Gutachtenstil ist kein Selbstzweck und keine Schikane, sondern das Handwerkszeug, mit dem du deine juristische Argumentation für den Korrektor sichtbar und nachvollziehbar machst. Wer Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis sauber trennt, die passenden Formulierungen parat hat und den Urteilsstil meidet, sammelt genau die Punkte, die über die Note entscheiden. Die Technik sitzt aber erst, wenn du sie wieder und wieder am konkreten Fall anwendest, am besten mit den interaktiven Fällen und Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de, die dir zu jeder Lösung die Prüfungsschritte offenlegen.

Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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  • Jurastudium
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