Von hundert Leuten, die Jura im Staatsexamens-Studiengang anfangen, verlassen 35 die Uni ohne Abschluss. Kein anderes Staatsexamen-Fach kommt in die Nähe: in Medizin sind es 6 Prozent, im Lehramt 10.
Die Abbrecherquote im Jurastudium lag zuletzt bei 35 Prozent, berechnet vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung für die Studienanfänger 2013 bis 2015. Wer Jura abbrechen will, exmatrikuliert sich im Schnitt nach 6,8 Fachsemestern, denkt aber schon ab dem vierten Semester ernsthaft darüber nach.
Zwischen dem ersten Zweifel und der Exmatrikulation liegen also fast drei Semester. In diesem Zeitraum fällt die Entscheidung, und dort liegen auch die Alternativen, die die meisten gar nicht prüfen.
Auf einen Blick:
- 35 Prozent brechen das Jurastudium ab (38 Prozent, wenn man verzögerte Abschlüsse nicht herausrechnet). Die Quote ist seit 2010 von 26 auf 38 Prozent gestiegen.
- Häufigster ausschlaggebender Grund sind Leistungsprobleme mit 25 Prozent, danach folgen fehlende Studienmotivation und die Hinwendung zur Praxis mit je 17 Prozent.
- Der Abbruch ist ein Prozess: erster Gedanke nach 4 Semestern, fester Entschluss nach 5,7, Exmatrikulation nach 6,8.
- Vor dem Abbruch stehen vier ernsthafte Alternativen: Uni wechseln, Urlaubssemester, Teilzeit und der integrierte Bachelor als Abschluss ohne Examen.
- Wer die Zwischenprüfung endgültig nicht besteht, darf bundesweit kein Jura mehr studieren. Diese Tür schließt sich automatisch, unabhängig von deiner Entscheidung.
- BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung laufen nach der Exmatrikulation nach eigenen Fristen weiter. Wer sie verpasst, zahlt nach.
Tipp
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Wie viele brechen Jura ab? Abbrecherquote in der Juristenausbildung
Die Zahl, die du suchst, ist 35 Prozent. Sie stammt aus der Studienabbruchstudie des DZHW und bezieht sich auf die Studienanfänger 2013 bis 2015, gemessen am Absolventenjahrgang 2020. Das DZHW weist zwei Werte aus: 38 Prozent ohne und 35 Prozent mit Berücksichtigung eines längeren Studienverbleibs, weil im Corona-Sommersemester 2020 viele ihren Abschluss nach hinten geschoben haben.

Abbrecherquote Jura: 35 Prozent im Staatsexamen
Die Abbrecherquote, in der DZHW-Statistik Abbruchquote genannt, ist damit die höchste aller nicht gestuften Staatsexamens-Studiengänge. Im Medizinstudium liegt sie seit den 1990er Jahren zwischen 5 und 11 Prozent, zuletzt bei 6. Im Lehramt sind es 10 Prozent. Der Unterschied ist kein Zufall: Medizin filtert über den Numerus clausus und hält die Motivation über ein klares Berufsbild hoch, Jura filtert über die Prüfungen im Studium selbst.
Wichtig für die Einordnung: Die Quote misst, wer das Hochschulsystem ohne ersten Abschluss verlässt. Ein Wechsel von Jura in einen anderen Studiengang zählt also nicht als Abbruch, solange du dort fertig wirst. Gezählt werden die Leute, die am Ende ohne jeden Studienabschluss dastehen.
Wie sich die Quote in der Juristenausbildung entwickelt hat
Die Entwicklung ist der eigentlich interessante Teil. Ohne Verbleibskorrektur gerechnet lag die Abbrecherquote in den Rechtswissenschaften bei 26 Prozent (Absolventen 2010), fiel auf 22, stieg dann über 24 und 28 auf 32 Prozent und zuletzt auf 38. Innerhalb von zehn Jahren hat sie sich also fast verdoppelt, während Medizin und Lehramt stabil blieben.

Das DZHW nennt das eine Fortsetzung problematischer Entwicklungen. Für dich heißt das vor allem eins: Wenn du gerade zweifelst, bist du kein Einzelfall und auch nicht Teil einer kleinen Minderheit. Das Fach produziert diese Zweifel systematisch, und die Juristenausbildung wird genau deshalb seit Jahren reformiert diskutiert.
Wann Studierende ihr Jurastudium abbrechen
Der Abbruch ist selten eine spontane Entscheidung. Das DZHW hat exmatrikulierte Jurastudierende befragt und drei Zeitpunkte gemessen: den ersten Gedanken an einen Abbruch, den festen Entschluss und die tatsächliche Exmatrikulation. Im Mittel liegen sie bei 4, 5,7 und 6,8 Fachsemestern.

Dahinter stecken zwei Gruppen. Ein Fünftel denkt schon im ersten Semester über einen Abbruch nach, weitere 32 Prozent im zweiten. Über die Hälfte zweifelt also sehr früh. Ein weiteres Viertel beginnt erst nach dem fünften Semester damit, oft ausgelöst durch die Übungen oder das nahende Examen.
Und dann gibt es die 7 Prozent, die einen Abbruch nie erwogen haben. Das sind fast ausschließlich Studierende, die eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Sie waren sich bis zuletzt sicher, es noch zu schaffen. Bei ihnen kommt der Abbruch als Mitteilung vom Prüfungsamt.
Warum viele Jura abbrechen: die häufigsten Gründe
Für das Gutachten wurden Exmatrikulierte gefragt, welcher Grund den Ausschlag gegeben hat. Die Reihenfolge ist eindeutig, und sie sieht anders aus, als der Stammtisch behauptet.

Leistungsprobleme und endgültig nicht bestandene Prüfungen
Bei 25 Prozent der Abbrecher waren Leistungsprobleme ausschlaggebend, das ist mit Abstand der häufigste Einzelgrund. Die Anforderungen sind hart, und sie treffen früh. Gut die Hälfte dieser Gruppe hat eine Prüfung endgültig nicht bestanden und musste die Universität deshalb verlassen.
Interessanter ist der zweite Wert: Leistungsaspekte spielten bei 80 Prozent aller Abbrecher eine Rolle, auch wenn ein anderer Grund den Ausschlag gab. 58 Prozent empfanden den Stoff als zu umfangreich, 49 Prozent die Anforderungen als zu hoch, und über die Hälfte zweifelte daran, für das Fach überhaupt geeignet zu sein. Selbst bei denen, die wegen fehlender Motivation aufhörten, hatten 78 Prozent gleichzeitig Leistungsschwierigkeiten.
Das ist der eigentliche Befund. Motivation und Leistung hängen zusammen und ziehen sich gegenseitig nach unten. Drei nicht bestandene Klausuren nehmen die Lust am Fach, und mit weniger Lust lernst du weniger. Wenn du das bei dir erkennst, ist die Frage nicht, ob du Jura magst. Die Frage ist, an welcher Stelle die Spirale angefangen hat. Vor einer Abbruchentscheidung lohnt die Prüfung, ob der eigene Maßstab überhaupt realistisch ist; das behandelt der Artikel über Perfektionismus im Jurastudium.
Falsche Vorstellungen vom Fach und fehlende Motivation
Fehlende Studienmotivation entschied bei 17 Prozent. Das DZHW ordnet das klar zu: Diese Studierenden hatten zu Beginn falsche Vorstellungen vom Fach Jura oder von den juristischen Berufen, die danach kommen. Bei 8 Prozent war nachlassendes Fachinteresse entscheidend, bei 5 Prozent enttäuschte Erwartungen an das Studium.
Das trifft Jura härter als andere Fächer. Beim Medizinstudium weiß jeder ungefähr, was Ärzte tun. Im Jurastudium starten die meisten mit Gerichtsserien im Kopf und treffen dann auf Anspruchsgrundlagen, Gutachtenstil und Meinungsstreits. Die Studie hat noch etwas gefunden: In Jura fühlten sich die Absolventen bei überfachlichen Aspekten sogar schlechter vorbereitet als die Abbrecher. Der Vorbereitungsstand sagt hier also wenig aus, weil kaum jemand vorher einschätzen kann, worauf er sich einlässt.
Wenn du merkst, dass dich die juristischen Inhalte selbst nicht interessieren, ist das ein anderes Signal als schlechte Noten. Noten lassen sich mit Methode verbessern. Desinteresse an der Materie bleibt dagegen bestehen, auch nach dem dritten Anlauf.
Geld, Familie und Gesundheit als Auslöser
Persönliche Gründe gaben bei 16 Prozent den Ausschlag, darunter Krankheit und psychische Belastung. Es folgen die finanzielle Situation mit 10 Prozent, eine berufliche Alternative mit 9 und die familiäre Situation mit 5 Prozent. Ebenfalls 17 Prozent entfallen auf die Motivgruppe praktische Tätigkeit, also den Wunsch nach einem Beruf mit sichtbarem Ergebnis, fehlenden Praxisbezug und den Wunsch, endlich Geld zu verdienen. Der Wunsch nach praktischer Arbeit allein gab bei 13 Prozent den Ausschlag.
Auffällig ist, was fast keine Rolle spielt: Die Studienbedingungen waren nur bei 2 Prozent ausschlaggebend, die Studienorganisation bei 1 Prozent. Überfüllte Vorlesungen und schlechte Betreuung nerven zwar (62 Prozent nannten sie als mitwirkend), aber sie treiben kaum jemanden aus dem Studium.
Und noch ein Muster: Früher Abbruch hat eher mit Motivation und Leistung zu tun. Nach dem neunten Semester überwiegen Geld und Familie. Diese Probleme entstehen erst im Verlauf, sie sind zu Studienbeginn noch gar nicht da.
Ein Wort zu den persönlichen Gründen, weil sie in Ratgebern gern übersprungen werden. Wenn Zweifel am Studium mit anhaltender Erschöpfung, Schlafproblemen oder Hoffnungslosigkeit zusammenkommen, ist das kein Motivationsproblem und keine Frage der Disziplin. Die psychologische Beratungsstelle deines Studierendenwerks ist kostenlos und schweigepflichtig, die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 rund um die Uhr erreichbar. Wie du mit dem Dauerdruck im Studium umgehst, ohne dass er dich frisst, steht ausführlich in unserem Artikel zu mentalen Strategien im Jurastudium.
Tipp
Fehlt dir das Gefühl, den Stoff im Griff zu haben, hilft ein System mehr als mehr Stunden. Auf jurahilfe.de kannst du denselben Stoff kompakt oder ausführlich lesen: kompakt zum schnellen Wiederholen, ausführlich, wenn du ein Thema von Grund auf verstehen willst.
Jura abbrechen oder durchziehen? So triffst du die Entscheidung
Jura abbrechen oder durchziehen ist keine Frage, die man an einem schlechten Abend beantwortet. Die Daten zeigen, dass die meisten sich fast drei Semester Zeit lassen, und das ist vernünftig. Was in dieser Zeit hilft, sind konkrete Fragen statt Grübeln.
Sechs Fragen, die dich weiterbringen
Beantworte die Fragen schriftlich, nicht im Kopf. Das ist der Unterschied zwischen einer Entscheidung und einer Stimmung. Nimm dir eine Woche Zeit und schreib die Antworten in ganzen Sätzen auf.
- Was genau ist das Problem? Der Stoff, die Prüfungsform, die Uni, der Beruf danach oder deine Lebenssituation gerade. Ohne diese Trennung wirfst du eine lösbare Sache mit einer unlösbaren zusammen.
- Seit wann geht das so? Zwei schlechte Wochen sind eine Phase. Zwei Semester ohne Besserung sind ein Muster.
- Was hast du wirklich verändert? Konkret heißt: Lernmethode gewechselt, Lerngruppe gesucht, mit dem Prüfungsamt gesprochen, Beratung genutzt.
- Wie würde deine Woche aussehen, wenn es gut liefe? Wenn du dir das Jurastudium nicht mal in der besten Version vorstellen willst, ist das schon eine Antwort.
- Was machst du stattdessen? Kein Ziel zu haben ist kein Grund zu bleiben, aber es ist ein guter Grund, nicht diese Woche zu exmatrikulieren.
- Wen hast du gefragt? Studienberatung, Fachschaft, jemand aus einem höheren Semester, die Familie. Wer allein entscheidet, entscheidet mit halber Information.
Ein Satz, den man in Beratungsgesprächen oft hört, geht ungefähr so: Eigentlich wollte ich das mal, momentan ist im Studium aber nichts dabei, was mir Spaß macht, und vielleicht müsste ich einfach mehr tun. Darin stecken drei verschiedene Probleme, und keins davon würde sich mit derselben Maßnahme lösen lassen. Meine Empfehlung: Schreib die drei Teile getrennt auf. Dann siehst du, welcher davon wirklich schwer wiegt und welcher nur mitläuft.
Wenn du bei Frage 3 merkst, dass du eigentlich nichts verändert hast, ist die Entscheidung noch nicht reif. Das ist als Feststellung gemeint: Du weißt dann schlicht nicht, ob Jura nicht geht oder ob dein bisheriger Weg durch Jura nicht geht.
Wann Abbrechen oder durchziehen nur eine Phase ist
Manche Tiefpunkte gehören zum Fach. Das erste Semester ist für fast alle ein Schock, weil das Studium mit Schule gar nichts zu tun hat. Die erste Hausarbeit fühlt sich an wie eine Zumutung. Und irgendwann kommt die Klausur, in der du merkst, dass Auswendiglernen nicht reicht.
Ein starkes Indiz für eine Phase: Du kannst dir vorstellen, als Juristin oder Jurist zu arbeiten, aber du kommst mit dem Stoff nicht klar. Das ist ein Methodenproblem. Mit sicherem Gutachtenstil und einer Vorstellung davon, was wirklich geprüft wird, schreibst du andere Klausuren. Wie schwer das Fach objektiv ist, ordnen wir in Wie schwer ist das Jurastudium wirklich ein.
Zweites Indiz: Deine Zweifel hängen an einem Umstand, nicht am Fach. Eine Uni, an der du dich nicht wohlfühlst. Ein Nebenjob, der zu viel frisst. Eine private Krise. Solche Gründe lassen sich adressieren, ohne das Studium zu beenden.
Wann der Abbruch die richtige Entscheidung ist
Es gibt Situationen, in denen Weitermachen die teurere Option ist. Drei Konstellationen sind ziemlich eindeutig.
Erstens: Du hast dir die Berufe angesehen, die ein Jurastudium ermöglicht, und keiner davon reizt dich. Dann investierst du noch Jahre in einen Abschluss, den du gar nicht nutzen willst. Verschaff dir vorher einen echten Überblick über die juristischen Berufe, viele kennen nur Anwalt und Richterin.
Zweitens: Du hast über mehrere Semester ernsthaft an der Methode gearbeitet, mit Beratung und mit anderer Lernstruktur, und die Noten bewegen sich nicht. Dann weißt du, woran es scheitert: an den Prüfungen selbst, und die sind in Jura der Kern des Fachs.
Drittens: Deine Gesundheit leidet dauerhaft. Kein Examen ist ein Burnout wert, und der spätere Berufsalltag wird nicht ruhiger als die Examensvorbereitung.
Ein Argument kommt oft zu spät: Der Zeitpunkt zählt. Ein Abbruch nach zwei Semestern kostet ein Jahr. Ein Abbruch nach dem endgültig nicht bestandenen Examen kostet fünf oder mehr Jahre und lässt dich ohne jeden Abschluss zurück. Wer ernsthaft zweifelt, entscheidet besser früh als spät.
Tipp
Bevor du dich entscheidest, prüf einmal ehrlich, wie viel vom Stoff wirklich sitzt. Die Karteikarten im Wiederholungssystem auf jurahilfe.de fragen genau das ab und zeigen dir nach ein paar Sessions schwarz auf weiß, wo die Lücken sind.
Was du prüfen solltest, bevor du das Studium abbrichst
Zwischen Durchziehen und Exmatrikulation liegen mehrere Zwischenschritte. In der Beratung tauchen sie regelmäßig als Überraschung auf. Sie kaufen dir Zeit für eine bessere Entscheidung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Option welches Problem löst und wie schnell du handeln musst.
| Option | Löst | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Uni wechseln | Studienort, Betreuung, Kosten, Lernumfeld | zum Semesterwechsel, Bewerbungsfristen beachten |
| Urlaubssemester | Krankheit, Krise, Überlastung, Zeit zum Sortieren | Antrag meist vor Semesterbeginn |
| Teilzeitstudium | Job, Pflege, Kinderbetreuung | nur an Fakultäten mit Teilzeitmodell |
| Lernsystem umstellen | Methodenproblem, schlechte Klausurergebnisse | jederzeit, Wirkung nach ein bis zwei Semestern |
| Integrierter Bachelor | Ausstieg mit Abschluss statt ohne | nach Zwischenprüfung, teils rückwirkend |
| Exmatrikulation | Fachproblem, klare Alternative vorhanden | am besten zum Semesterende |
Uni wechseln statt Jurastudium abbrechen
Wenn dein Problem der Studienort ist und nicht das Fach, ist der Uniwechsel die naheliegende Lösung. Anonymität, ein schlechter Klausurenkurs, keine Lerngruppe, hohe Mieten: Das lässt sich mit einem Ortswechsel lösen, und deine Scheine nimmst du mit. Es gibt allerdings Fallstricke bei Zwischenprüfung, Fristen und Fachsemester-Einstufung, die schnell ein Semester kosten. Was du beachten musst, steht in unserem Artikel zum Uniwechsel in Jura. Vielleicht liegt es ja an der Stadt und daran, wie dort gelehrt wird. Das würde sich mit einem Wechsel klären, ohne dass du das Fach aufgibst.
Ein Punkt ist dabei nicht verhandelbar: Ein endgültig nicht bestandener Prüfungsversuch wandert mit an die neue Uni, deine Versuche beginnen dort also nicht von vorn.
Urlaubssemester, Teilzeit und verschobene Fristen
Ein Urlaubssemester nimmt Druck raus, ohne dass du den Studienplatz verlierst. Du bleibst eingeschrieben, die Fachsemester zählen nicht weiter, und je nach Landesrecht verschieben sich Prüfungsfristen. Dabei passieren teure Fehler, etwa wenn du im Urlaubssemester Prüfungen schreibst oder die Freiversuchs-Frist falsch berechnest. Die Details stehen im Artikel zum Urlaubssemester in Jura.
Daneben gibt es das Teilzeitstudium, das nicht jede Fakultät anbietet, und die Möglichkeit, Klausuren in ein späteres Semester zu schieben. Wer kurz vor dem Examen steht, sollte außerdem die Regeln zum Freischuss und Abschichten kennen, bevor er den Termin oder gleich das ganze Studium wirft.
Lernproblem oder Fachproblem? Der ehrliche Test
Der Test ist einfach. Nimm dir ein Thema, das du bisher nie richtig verstanden hast, und arbeite es einmal sauber durch: Grundlagen lesen, Schema aufschreiben, drei kleine Fälle lösen, am nächsten Tag abfragen. Plan dafür eine Woche ein, nicht einen Abend. Mit wenig Aufwand lässt sich generell wenig über ein Jurathema herausfinden, und ein halbherziger Versuch beantwortet die Frage nicht.
Wenn das Thema danach sitzt und sich das gut anfühlt, hast du ein Lernproblem. Lernprobleme sind lösbar, und zwar mit Struktur statt mit mehr Stunden. Ein realistischer Lernplan und klare Prioritäten beim Stoff verändern die Ausbeute pro Stunde stärker als jede Motivationstechnik.

Wenn dich der Stoff auch dann langweilt, wenn du ihn verstanden hast, ist das ein Fachproblem. Verstehen erzeugt normalerweise ein kleines Erfolgserlebnis. Bleibt es aus, sagt dir das etwas über deine Studienwahl.
Tipp
Für genau diesen Test eignet sich der BGB AT, weil er auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos und ohne Zeitlimit zugänglich ist: Skript lesen, Karteikarten abfragen, am Ende Multiple-Choice-Aufgaben am Fall lösen. Nach einer Woche siehst du schwarz auf weiß, ob es am Stoff liegt oder an der Methode.
Beratung, die dich nichts kostet
Es gibt mehr kostenlose Anlaufstellen, als die meisten nutzen. Die Zentrale Studienberatung deiner Uni berät auch dann, wenn du ans Aufhören denkst, und sie kennt die Wechseloptionen im eigenen Haus. Die Studienfachberatung der juristischen Fakultät klärt Prüfungsfragen, die dir online niemand seriös beantworten kann.
Dazu kommen die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, die eigene Sprechstunden für Studienzweifler anbietet, und regionale Beratungsnetzwerke für Studienabbrecher, die Ausbildung und Studium gemeinsam denken. Für die psychische Seite gibt es die psychologische Beratung der Studierendenwerke, kostenlos und ohne Diagnose.

Das DZHW betont diesen Punkt in seinem Gutachten: In der Zweifelphase bräuchte es Beratung in beide Richtungen, also Hilfen zur Fortsetzung des Studiums und Wege in Alternativen. Hörst du nur eine Richtung, entscheidest du auf halber Grundlage.
Jurastudium abbrechen mit Abschluss: der integrierte Bachelor
Die wichtigste Nachricht für alle, die schon ein paar Semester hinter sich haben: An vielen Fakultäten kannst du Jura mit einem Bachelor verlassen, statt mit leeren Händen. Der integrierte Bachelor of Laws wird aus Studienleistungen gebildet, die du im Staatsexamens-Studiengang ohnehin erbringst.
Wo es den LL.B. gibt und was du dafür brauchst
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je Fakultät. Meistens brauchst du die bestandene Zwischenprüfung, eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten und den Schwerpunktbereich oder eine gesonderte Bachelorarbeit. Beantragt wird er beim Prüfungsamt, teils auch rückwirkend. Welche Unis ihn anbieten und was der Abschluss auf dem Arbeitsmarkt wert ist, steht im Artikel zum integrierten Bachelor in Jura.
Zwei Dinge solltest du realistisch sehen. Der LL.B. ist kein Volljurist und ersetzt kein Staatsexamen, für Anwaltschaft, Justiz und Notariat brauchst du beide Examen. Er ist aber ein vollwertiger akademischer Abschluss, mit dem du einen Master anschließen oder in Unternehmen einsteigen kannst. Was dahinter steckt, zeigt unser Überblick zum Bachelor of Laws.
Tipp
Für den Bachelor fehlen dir oft nur ein oder zwei Scheine. Wenn du dafür noch einmal gezielt trainieren willst, sind die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de der schnellste Weg: kleine Sachverhalte statt dicker Fallbücher, mit ausführlicher Erläuterung zu jeder Antwort.
Wenn du endgültig nicht bestanden hast
Hier hört die freie Entscheidung auf. Wer eine Zwischenprüfungsleistung mit allen Versuchen nicht besteht, hat die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden, und damit endet das Studium der Rechtswissenschaft. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln formuliert die Folge in ihrem FAQ unmissverständlich:
„Eine Fortsetzung des Jura-Studiums ist Ihnen im gesamten Bundesgebiet verwehrt.“ (Universität zu Köln, FAQ zur Prüfungsordnung vom 17. November 2023, Stand März 2026; Rechtsgrundlage §§ 50 Abs. 1 Nr. 2, 51 Abs. 1 Nr. 3 HG NRW, in den übrigen Ländern gelten Parallelvorschriften.)
Ein Wechsel an eine andere Uni hilft also nicht. Was bleibt, sind andere Studiengänge: Wirtschaftsrecht, Verwaltungswissenschaften, Kriminologie, Politikwissenschaft und einige mehr, in denen deine bisherigen Leistungen oft teilweise angerechnet werden. Der integrierte Bachelor scheidet hier meistens aus, weil er die bestandene Zwischenprüfung voraussetzt.
Für das Examen gilt dieselbe Logik, nur später und teurer. Wer die staatliche Pflichtfachprüfung endgültig nicht besteht, kann sie von engen landesrechtlichen Ausnahmen abgesehen bundesweit nicht wiederholen. Beim Bachelor sieht es dann besser aus als viele denken: In einigen Ländern, etwa Nordrhein-Westfalen, wird der integrierte LL.B. auch nach einem endgültig nicht bestandenen Examen noch verliehen, wenn Zwischenprüfung und Schwerpunktbereich stehen. Diese Frage gehört als Erstes ans Prüfungsamt. Was dann noch geht, steht in Jura-Examen durchgefallen.
Was kommt nach dem Jura-Abbruch? Alternativen und Berufswege
Nach dem Abbruch des Jurastudiums geht deine Berufsplanung weiter, nur in eine andere Richtung. Die Frage ist nur, ob du ihn planst oder ob er dir passiert. Mit einem konkreten nächsten Schritt im Rücken stehst du am Ende deutlich besser da als jemand, der erst nach der Exmatrikulation anfängt zu suchen.
Studiengänge, in denen deine Scheine zählen
Juristisches Grundwissen ist in vielen Fächern bares Geld wert, weil du dir die Einführungsveranstaltungen sparst. Wirtschaftsrecht ist der naheliegendste Nachbar: dieselbe Denkweise, mehr Praxisbezug, Regelstudienzeit ohne Staatsexamen. Was der Abschluss taugt und wo er hinführt, steht in unserem Artikel zum Wirtschaftsrecht-Studium.
Daneben lohnt der Blick auf Verwaltungswissenschaften, Steuerrecht, Wirtschaftswissenschaften mit Rechtsschwerpunkt, Kriminologie, Politikwissenschaft und Soziale Arbeit. Ein besonderer Fall ist das duale Studium im öffentlichen Dienst: Du bist Beamtin oder Beamter auf Widerruf, bekommst Geld statt Studiengebühren und hast am Ende einen sicheren Job. Der Überblick dazu steht im Artikel zum dualen Studium Bachelor of Laws.
Lass dir die Anrechnung immer schriftlich vom Prüfungsamt der Ziel-Hochschule bestätigen, bevor du dich exmatrikulierst. Mündliche Zusagen halten selten, und ein Semester Differenz entscheidet über ein ganzes Jahr.
Ausbildungen und duale Wege im Rechtsbereich
Wenn du genug von der Theorie hast, aber im juristischen Bereich bleiben willst, gibt es einen zweiten Weg. Die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten oder zur Justizfachangestellten lässt sich mit Studienleistungen aus Jura verkürzen, in der Regel um bis zu ein Jahr, teils mehr. Kanzleien nehmen Studienabbrecher aus Jura gern, weil sie Fachsprache und Fristendenken schon mitbringen.
Im Beamtenbereich führt der Weg über den gehobenen Justizdienst, etwa als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger, für den du kein Examen brauchst. Und im Unternehmen sind Compliance, Vertragsmanagement und Legal Operations Felder, in denen juristisches Halbwissen mit Organisationstalent mehr wert ist als ein zweites Examen.

Nimm dir für diese Recherche wirklich zwei bis drei Wochen. Der häufigste Fehler ist, aus Erschöpfung die erste Option zu nehmen, die auftaucht. Vielleicht ist sie richtig. Vielleicht ist sie auch nur die erste.
Wie Arbeitgeber ein abgebrochenes Jurastudium sehen
Die Angst vor dem Lebenslauf ist der Grund, warum viele zu lange bleiben. Sie ist überzogen. Bei rund einem Drittel Abbrecherquote kennt fast jede Personalabteilung solche Lebensläufe. Dort sitzen Menschen, die selbst umgestiegen sind oder jemanden kennen, der es getan hat. Generell wirkt der Abbruch selbst harmlos, unangenehm wird nur eine Lücke ohne Erklärung.
Im Bewerbungsgespräch wirkt reflektiert, wer sagt, dass er sich zwei Jahre ernsthaft mit Recht beschäftigt und dann bewusst umgeschwenkt ist. Das verbessert deine Chancen.
Es zieht eine ruhige Begründung in einem Satz. Nenne, was dich am Fach gereizt hat, wo es nicht gepasst hat und welche Konsequenz du daraus gezogen hast. Und was du mitbringst, ist mehr, als du gerade denkst. Ein paar Semester Jura bringen dir bei, Texte präzise zu lesen, Argumente zu strukturieren und mit Fristen umzugehen. Das sind Fähigkeiten, für die andere Trainings buchen.
Tipp
Wenn dir am Jurastudium vor allem die Verständlichkeit gefehlt hat, lohnt ein Blick auf die ausführlichen Langtexte auf jurahilfe.de: derselbe Stoff in normaler Sprache erklärt, mit lebensnahen Beispielen statt Lehrbuchsätzen.
Formalitäten: BAföG, Kindergeld und Krankenversicherung
Der bürokratische Teil ist der, bei dem die meisten Geld verlieren. Die Fristen laufen nämlich weiter, egal ob du dich meldest. Arbeite die Punkte in dieser Reihenfolge ab, am besten bevor du den Exmatrikulationsantrag abgibst. Die Tabelle fasst zusammen, was wann zu tun ist.
| Thema | Was gilt | Wann handeln |
|---|---|---|
| Exmatrikulation | Antrag beim Studierendensekretariat, Bescheinigung mitnehmen | möglichst zum Semesterende |
| Semesterbeitrag | Rückerstattung regelt jede Hochschule selbst | vor der Rückmeldefrist klären |
| BAföG | Weiterförderung nur mit wichtigem oder unabweisbarem Grund | möglichst vor dem 5. Fachsemester |
| Kindergeld | Übergangszeit von höchstens vier Monaten | Familienkasse sofort informieren |
| Krankenversicherung | Pflichtversicherung endet mit Ablauf des Semesters | Familienversicherung sofort prüfen |
| Arbeitsagentur | Beratung und Vermittlung auch ohne Geldanspruch | direkt nach der Entscheidung |
Exmatrikulation und Semesterbeitrag
Die Exmatrikulation beantragst du beim Studierendensekretariat, meist online oder per Formular. Wichtig ist das Datum: Wer sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert, bleibt bis dahin krankenversichert und behält das Semesterticket. Ein Ausstieg vor der Rückmeldefrist spart den Beitrag fürs nächste Semester. Ob du einen schon gezahlten Beitrag anteilig zurückbekommst, regelt jede Hochschule beziehungsweise die Satzung der Studierendenschaft selbst, und die Fristen dafür sind kurz. Frag beim AStA oder beim Studierendensekretariat nach, bevor du den Antrag abgibst.
Lass dir die Exmatrikulationsbescheinigung geben. Du brauchst sie für Krankenkasse, Familienkasse und BAföG-Amt, und sie im Nachhinein zu besorgen, kostet unnötig Zeit.

BAföG nach Fachrichtungswechsel
Nach einem Fachrichtungswechsel oder Abbruch wird weiter gefördert, wenn ein wichtiger oder ein unabweisbarer Grund vorliegt (§ 7 BAföG). Ein wichtiger Grund ist etwa mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung oder ein schwerwiegender Neigungswandel; unabweisbar ist ein Grund, der dir keine Wahl lässt, etwa eine nach Ausbildungsbeginn eingetretene Behinderung. Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten reicht ausdrücklich nicht.
Entscheidend sind zwei Semestergrenzen, die gern verwechselt werden. An Hochschulen ist ein Wechsel aus wichtigem Grund nur unschädlich, wenn er bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgt; die Frist verlängert sich um die Semester, die dir im neuen Studiengang angerechnet werden. Beim erstmaligen Wechsel wird der wichtige Grund außerdem vermutet, aber nur, wenn du bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wechselst. Danach musst du ihn selbst darlegen. Für den unabweisbaren Grund gilt keine dieser Fristen.
In jedem Fall muss der Wechsel unverzüglich erfolgen, sobald dir der Grund bewusst geworden ist. Wer noch zwei Semester weiterstudiert, obwohl er die Entscheidung längst getroffen hat, kann sich später nicht mehr auf diesen Grund berufen.
Praktisch heißt das: Wer im dritten oder vierten Semester zweifelt, klärt die BAföG-Frage besser jetzt als nach dem fünften. Sprich mit deinem Amt für Ausbildungsförderung, bevor du entscheidest. Ob die neue Ausbildung förderungsfähig ist, kannst du dort sogar vorab verbindlich klären lassen, über eine Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG.
Kindergeld und Krankenversicherung rechtzeitig melden
Kindergeld gibt es bis 25, solange du dich in Ausbildung befindest (§ 32 EStG). Eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von bis zu vier Monaten ist unschädlich, danach endet der Anspruch, wenn nichts Neues begonnen hat. Melde den Abbruch der Familienkasse selbst und sofort: Ungemeldet weiterkassiertes Kindergeld musst du komplett zurückzahlen.
Die studentische Krankenversicherung endet nicht taggenau mit der Exmatrikulation, sondern mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben warst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Schreibst du dich innerhalb eines Monats an einer anderen Hochschule ein, läuft sie einfach weiter. Wer dagegen seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, ist schon mit diesem Tag raus.
Danach wird es teuer, wenn du nichts tust. Prüf zuerst die Familienversicherung über deine Eltern, die bis 25 möglich ist. Sonst greift die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung: Deine Kasse führt dich automatisch als freiwilliges Mitglied weiter, wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Hinweis den Austritt erklärst und eine andere Absicherung nachweist. Die Beiträge laufen dann rückwirkend ab dem Ende der studentischen Versicherung.
Und noch zwei Punkte, an die selten jemand denkt: Melde dich bei der Agentur für Arbeit auch dann, wenn dir kein Geld zusteht: Beratung und Vermittlung hängen an dieser Meldung. Und wenn du eine Wohnung im Studierendenwohnheim hast, ist dein Mietvertrag meistens an die Immatrikulation gekoppelt.
Fazit: Entscheide früh, aber nicht schnell
Die Zahlen sind eindeutig. Jura hat mit 35 Prozent die höchste Abbrecherquote aller Staatsexamens-Fächer, und die Quote steigt seit Jahren. Wer zweifelt, ist damit im Normalbereich und nicht im Ausnahmefall.
Der Unterschied zwischen einem teuren und einem gut gemanagten Abbruch liegt im Zeitpunkt. Die Studie zeigt, dass viele Studierende erst nach dem neunten Semester gehen, oft nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung. Wer erst nach 5 Jahren geht, hat die teuerste Variante erwischt: Der integrierte Bachelor ist dann meistens auch nicht mehr drin.
Im Durchschnitt dauert der Weg vom ersten Zweifel bis zur Exmatrikulation knapp drei Semester. Setz dir für die Klärung lieber bewusst 2 Semester als Rahmen, mit einem festen Termin, an dem du entscheidest, statt es laufen zu lassen. Sich zu entscheiden, das Studium abzubrechen, ist unangenehm; es unentschieden weiterlaufen zu lassen, kostet mehr.
Nimm dir also die zwei bis drei Semester, die die Statistik ohnehin vorhersagt, und nutze sie aktiv: eine Alternative ernsthaft prüfen, einmal sauber an der Methode arbeiten, mit der Beratung sprechen, den Bachelor-Antrag im Blick behalten. Am Ende steht dann eine Entscheidung und nicht bloß ein Ergebnis. Und wenn du beim Methodenteil ansetzen willst, findest du auf jurahilfe.de Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben in einem durchgehenden Lernpfad statt loser Einzeltipps.
Weiterlesen
- Jura Studium Ablauf: So geht der Aufbau deines Jurastudiums: Der Überblick über Zwischenprüfung, Schwerpunkt und Examen, wenn du deine Restlaufzeit realistisch einschätzen willst.
- Was kann man mit dem ersten Staatsexamen machen?: Für alle, die durchziehen und wissen wollen, was das erste Examen ohne Referendariat wert ist.
- Jura Studium Kosten: Was kostet ein Jurastudium wirklich?: Zahlen für die finanzielle Seite der Entscheidung, inklusive Rep und Lebenshaltung.
- Jura für Anfänger: Dein Guide für das erste Semester: Wenn deine Zweifel aus dem Grundstudium kommen, findest du hier den Einstieg, den dir niemand erklärt hat.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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