Du stehst in der Buchhandlung, hältst die Literaturliste deiner Fakultät in der Hand und weißt nicht, was davon du wirklich brauchst. Willkommen im Jurastudium.
Für den Anfang reichen drei Gesetzestexte und ein Lehrbuch je Rechtsgebiet. Der Stoff im ersten Semester ist überschaubar: BGB Allgemeiner Teil, Strafrecht Allgemeiner Teil und Staatsorganisationsrecht, dazu ein Grundlagenfach. Alles andere kommt später, und vieles davon liest du nie.
Zu viel Lesestoff am Anfang des Studiums kostet dich Wochen, die für Fälle fehlen. Die erste Klausur kommt früh, an vielen Fakultäten noch im ersten Semester.
Auf einen Blick:
- Gesetzestexte: BGB, StGB und Grundgesetz. Ob dtv oder Beck ist Geschmackssache, beide Verlage liefern dasselbe Gesetz.
- Ein Lehrbuch pro Rechtsgebiet reicht. Skripten sind Ergänzung, kein Ersatz fürs Verstehen.
- Der Stoff: BGB Allgemeiner Teil, Strafrecht Allgemeiner Teil, Staatsorganisationsrecht und Grundrechte, dazu ein Grundlagenfach wie Rechtsgeschichte.
- Der Gutachtenstil entscheidet über deine Punkte stärker als jedes Detailwissen.
- Realistisches Zeitbudget: rund 35 bis 40 Stunden pro Woche, Vorlesungen eingerechnet.
Tipp
Wenn du den Stoff lieber am Bildschirm aufbaust als im Lehrbuch, findest du auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen. Auf jedes Kapitel folgen dort Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, du prüfst also direkt nach, was hängen geblieben ist.
Jura für Anfänger: das erste Semester im Überblick
Das Studium der Rechtswissenschaften läuft anders als die meisten Fächer. Es gibt keine Modulnoten, die sich zu einem Abschluss addieren, sondern eine große Prüfung am Ende. Alles davor ist Vorbereitung darauf.
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Wie das Jurastudium aufgebaut ist, vom Studienbeginn bis zum Staatsexamen
Die Juristenausbildung in Deutschland ist zweistufig: erst das Studium mit dem ersten Examen, dann das Referendariat mit dem zweiten. Das Jurastudium dauert regulär neun Semester und endet mit der ersten juristischen Staatsprüfung. Sie besteht aus dem staatlichen Pflichtteil und der universitären Schwerpunktprüfung. Was geprüft wird, steht in § 5a DRiG: Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts, jeweils mit den europarechtlichen Bezügen, den rechtswissenschaftlichen Methoden und den philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen.
Die ersten drei bis vier Semester heißen Grundstudium. Danach folgt das Hauptstudium mit den großen Übungen, irgendwann der Schwerpunkt, dann die Examensvorbereitung. Nach dem Examen kommt das Referendariat und danach das zweite Staatsexamen.
Für dich heißt das gerade am Anfang vor allem eins: Der Berg ist hoch, aber du kletterst ihn nicht heute. Im ersten Semester geht es um Grundlagen und um die Methode, nicht um Vollständigkeit.
Vorlesung, Arbeitsgemeinschaft und Tutorium: wer macht was
In der Vorlesung trägt der Professor oder die Professorin den Stoff vor, oft vor mehreren hundert Leuten. Hier bekommst du die Struktur eines Rechtsgebiets, selten die Klausurtechnik. Mitschreiben lohnt sich, aber nicht wörtlich: Beim wörtlichen Mittippen denkt kaum jemand mit.
Die Arbeitsgemeinschaft, an manchen Unis Tutorium oder Propädeutikum, ist die kleine Gruppe. Dort löst du Fälle, geleitet von einer wissenschaftlichen Hilfskraft aus einem höheren Semester. Manchmal übernimmt auch ein Dozent des Lehrstuhls die Gruppe. Diese Termine sind für die Klausur wichtiger als jede Vorlesung, weil du dort das Handwerk übst.
Übrigens musst du nicht alle angebotenen Vorlesungen besuchen. Zwei bis drei Veranstaltungen pro Woche, die du wirklich nachbereitest, bringen mehr als sechs, die du nur absitzt.
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Warum der Studienstart anders läuft als die Schule
In der Schule bekommst du Stoff, lernst ihn und gibst ihn wieder. In Jura bekommst du einen Sachverhalt und musst mit dem Gesetz eine Lösung bauen. Auswendig gelernte Definitionen brauchst du dafür, sie sind aber erst der Anfang der Prüfung.
Der zweite Unterschied ist die Rückmeldung. Du schreibst wenige Klausuren, und die erste kommt oft, bevor du dich sicher fühlst. Das ist normal. Auch Studierende im fünften Semester schauen bei jedem Fall ins Gesetz.
Wie ein Jurist denkt: juristisch argumentieren lernen
Ein Jurist arbeitet jede Frage in derselben Reihenfolge ab: Er sucht die Norm, prüft ihre Voraussetzungen und zieht die Rechtsfolge. Diese Reihenfolge ist die eigentliche Fertigkeit des ersten Jahres, und sie unterscheidet Juristinnen und Juristen von jedem, der einfach eine Meinung hat.
Vom Alltagsgefühl zur Rechtsfolge
Stell dir vor, dein Mitbewohner bestellt auf deinen Namen ein Sofa. Alltagsantwort: „Das darf er nicht.“ Juristische Antwort: Ist ein Vertrag zustande gekommen, und wenn ja, mit wem? Dafür brauchst du die Willenserklärung, die Stellvertretung nach § 164 BGB und die Frage, ob Vertretungsmacht bestand.
Die juristische Methodenlehre nennt das Subsumtion: Du hältst den Lebenssachverhalt neben die Voraussetzungen der Norm und prüfst, ob er sie erfüllt. Wie das im Detail funktioniert, zeigt der Beitrag Subsumtion: perfekt subsumieren mit Definition und Beispielen an durchgerechneten Fällen.
Wenig hilfreich finde ich die verbreitete Ansage, man müsse „wie ein Jurist denken“ lernen, ohne zu sagen, was das heißt. Es heißt: immer zuerst die Anspruchsgrundlage suchen, dann ihre Merkmale einzeln durchgehen, und jedes Merkmal am Sachverhalt belegen.
Die Grundlagen des Jurastudiums: welche Rechtsgebiete im Studium drankommen
Die Rechtswissenschaft teilt sich in die drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Alle drei starten im ersten Jahr, alle drei begleiten dich bis ins Examen. Was du im ersten Semester siehst, ist jeweils der Allgemeine Teil, also die Regeln, die für alles Weitere gelten.
In diesen Rechtsgebieten kommen später die Spezialgebiete dazu. Im Zivilrecht Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Im Öffentlichen Recht Verwaltungsrecht mit Kommunalrecht, Polizeirecht und Baurecht, dazu Europarecht. Und über allem das Prozessrecht: Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsprozessrecht. Nichts davon musst du jetzt können.
Die Aufteilung im Überblick, mit dem, was im ersten Semester wirklich auf dem Plan steht:
| Rechtsgebiet | Erstes Semester | Kommt später |
|---|---|---|
| Zivilrecht | BGB Allgemeiner Teil, Einstieg ins Schuldrecht | Schuldrecht BT, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht |
| Strafrecht | Strafrecht Allgemeiner Teil, erste Delikte | Vermögensdelikte, Strafprozessrecht |
| Öffentliches Recht | Staatsorganisationsrecht, Einstieg Grundrechte | Verwaltungsrecht, Polizei- und Baurecht, Europarecht |
| Grundlagenfach | Rechtsgeschichte oder Methodenlehre | entfällt nach dem Schein |
Das Grundlagenfach im deutschen Recht
Fast jede Fakultät verlangt im Grundstudium einen Schein in einem Grundlagenfach: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre. Diese Fächer beantworten die Frage, warum das deutsche Recht so aussieht, wie es aussieht.
Der Aufwand ist meist gering, die Klausur früh. Nimm sie mit, solange der Rest noch überschaubar ist.
Warum der Allgemeine Teil des BGB überall mitläuft
Das BGB, ausgeschrieben Bürgerliches Gesetzbuch, ist nach dem Klammerprinzip gebaut: Was für alle Verträge gilt, steht vorne. Deshalb ist der erste Teil des BGB, die §§ 1 bis 240, der Allgemeine Teil, und deshalb liest du ihn in jedem späteren Rechtsgebiet mit.
Ein Kaufvertrag im Schuldrecht braucht die Willenserklärung aus dem Allgemeinen Teil. Eine Übereignung im Sachenrecht braucht die Einigung, also wieder zwei Willenserklärungen. Lücken im Allgemeinen Teil zahlst du in jedem dieser Gebiete erneut.
Zivilrecht: BGB Allgemeiner Teil und Schuldrecht Allgemeiner Teil
Zivilrecht ist Privatrecht: Es regelt die Beziehungen zwischen Bürgern untereinander. Kaufen, mieten, leihen, schädigen. Im ersten Semester steht der BGB Allgemeiner Teil auf dem Plan, meist schon mit Ausblick aufs Schuldrecht.
Willenserklärung, Vertragsschluss und Anfechtung
Der Einstieg ins Zivilrecht ist die Willenserklärung. Sie besteht aus einem objektiven Erklärungstatbestand und einem subjektiven Willen, und aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen entsteht der Vertrag: Angebot nach § 145 BGB und Annahme nach § 147 BGB. Danach kommen Auslegung, Stellvertretung, Anfechtung und die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger.
In diesem überschaubaren Stoff stecken die meisten Klausurprobleme des Grundstudiums. Die Details zur Willenserklärung stehen auf der Wissensseite Willenserklärung, den ganzen Aufbau des Rechtsgebiets zeigt der Überblick Zivilrecht im Jurastudium.
Welcher Teil des BGB im ersten Semester dran ist
Praktisch immer: Buch 1, der Allgemeine Teil. Viele Fakultäten hängen den Beginn des Schuldrechts an, also Vertragstypen und die ersten Leistungsstörungen. Das Schuldrecht Allgemeiner Teil mit Verzug, Unmöglichkeit und Schadensersatz folgt dann im zweiten Semester.
Kauf das BGB als Ganzes, nicht als Auszug. Du brauchst es neun Semester lang.
Tipp
Der gesamte BGB Allgemeiner Teil ist auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos und ohne Zeitlimit lernbar, mit Skripten, Karteikarten und Abschlusstest. Damit deckst du genau das ab, was im ersten Semester geprüft wird.
Strafrecht Allgemeiner Teil und die ersten Delikte
Im Strafrecht lernst du zuerst, wie eine Straftat geprüft wird, und zwar immer in derselben Reihenfolge: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. Dieses Schema ist der Allgemeine Teil, und es gilt für jedes Delikt, das später kommt.
Vorsatz, Fahrlässigkeit und der Aufbau der Straftat
Im Tatbestand trennst du objektive und subjektive Merkmale. Objektiv: Wer hat was getan, mit welchem Erfolg, kausal und objektiv zurechenbar? Subjektiv: Wusste und wollte der Täter das, also handelte er vorsätzlich? Wo der Vorsatz fehlt, bleibt allenfalls Fahrlässigkeit, und die ist nur strafbar, wo das Gesetz es ausdrücklich anordnet.
Die ersten Delikte sind meist Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, danach die Vermögensdelikte Diebstahl und Betrug. Wie du das Gebiet systematisch aufbaust, steht in Strafrecht lernen: 5 Schritte vom AT zum Examen; das Grundschema findest du auf der Wissensseite Allgemeines Prüfungsschema Strafrecht.
Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte
Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger sowie den Aufbau des Staates selbst. Im ersten Semester heißt das Staatsorganisationsrecht: Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht, dazu die Staatsstrukturprinzipien aus Art. 20 GG.
Was ein Grundrecht ist und wen es bindet
Ein Grundrecht ist zunächst ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung, nicht dagegen unmittelbar deine Nachbarin. Geprüft wird in drei Schritten: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
Welches Grundrecht im öffentlichen Recht zuerst drankommt
Meist die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, weil sich an ihnen die Verhältnismäßigkeitsprüfung gut zeigen lässt. Den Gesamtaufbau des Gebiets erklärt der Beitrag Öffentliches Recht im Jurastudium.
Eine Warnung dazu: Grundrechte wirken vertraut, weil jeder eine Meinung zu Meinungsfreiheit hat. In der Klausur zählt trotzdem nur der geprüfte Dreischritt.
Jura Grundwissen: Recht einfach erklärt
In der ersten Woche des Jura-Studiums stolperst du über Begriffe, die jede Vorlesung voraussetzt. Dieses Basiswissen steht in keinem Lehrbuch am Stück, weil es alle für selbstverständlich halten.
Die wichtigsten Fachbegriffe, einfach erklärt
Eine Anspruchsgrundlage ist die Norm, aus der jemand etwas verlangen kann, erkennbar am Muster „wer will was von wem woraus“. Ein Tatbestand sind die Voraussetzungen einer Norm, die Rechtsfolge ist das, was passiert, wenn sie erfüllt sind. Objektiv heißt: von außen feststellbar. Subjektiv heißt: im Kopf der beteiligten Person.
Dazu die Zitierweise. Ein Paragraf hat Absätze (römisch oder mit „Abs.“), Sätze und manchmal Nummern. § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB ist etwas anderes als § 433 Abs. 2 BGB, und in der Klausur kostet die falsche Angabe Punkte. Eine Übersicht der Begriffe, die im ersten Jahr ständig fallen, gibt Jura Basics: Grundwissen, juristische Begriffe und Schemata.
Welche Bücher brauchst du im ersten Semester wirklich?
Kurz: drei Gesetzestexte und pro Rechtsgebiet ein Lehrbuch. Der Rest ist Bibliothek. Ausleihen kostet nichts, und nach zwei Wochen weißt du, ob dir ein Autor liegt.
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Lehrbücher finden: ein Lehrbuch pro Rechtsgebiet reicht
Im Zivilrecht sind Brox/Walker und Köhler die verbreiteten Einstiegswerke zum Allgemeinen Teil. Im Strafrecht Allgemeiner Teil greifen viele zu Rengier oder Wessels/Beulke/Satzger. Im Öffentlichen Recht sind Ipsen und Degenhart für das Staatsorganisationsrecht üblich, Kingreen/Poscher für die Grundrechte.
Die gängigen Titel je Rechtsgebiet, wie sie an den meisten Fakultäten empfohlen werden:
| Rechtsgebiet | Verbreitete Lehrbücher |
|---|---|
| BGB Allgemeiner Teil | Brox/Walker, Köhler |
| Strafrecht Allgemeiner Teil | Rengier, Wessels/Beulke/Satzger |
| Staatsorganisationsrecht | Ipsen, Degenhart |
| Grundrechte | Kingreen/Poscher |
Welches davon das beste ist, kann dir niemand sagen, auch dein Professor nicht. Lies in der Bibliothek zwei Kapitel zum selben Thema in zwei Büchern. Du merkst schnell, welcher Ton dich weiterbringt.
Bücher, die du dir sparen kannst
Ausbildungszeitschriften wie JuS, JA und Jura brauchst du im ersten Semester noch nicht abonnieren. Sie richten sich zwar ausdrücklich auch an Anfänger, die JA gibt sogar ein eigenes Erstsemester-Heft heraus, aber ihre Fallbesprechungen entfalten ihren Wert erst, wenn du den Gutachtenstil sicher beherrschst. Kommentare wie der Palandt-Nachfolger Grüneberg brauchst du im Grundstudium nicht. Und die großen Loseblattsammlungen lohnen sich erst ab dem dritten oder vierten Semester: der Habersack, den ältere Kommilitonen noch Schönfelder nennen, und der Sartorius fürs Öffentliche Recht. Wann genau sich das lohnt, klärt Ab wann brauche ich einen Habersack?.
Ich empfehle, im ersten Monat gar nichts nachzukaufen. Was dir wirklich fehlt, merkst du in der ersten Arbeitsgemeinschaft.
Gesetzestexte: dtv oder Beck?
Beide Verlage drucken denselben Gesetzestext, der Unterschied liegt in Papier, Registern und Preis. Die dtv-Ausgaben sind günstig und leicht, die Beck-Texte etwas robuster. Nimm, was dir in der Hand liegt, und dann konsequent dieselbe Ausgabe, damit du die Fundstellen im Blick behältst.
BGB, StGB und Grundgesetz für den Studienbeginn
Diese drei brauchst du ab der ersten Woche, und beim dritten lohnt der volle Name: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Verfassung, an der alles Öffentliche Recht hängt. Achte auf einen aktuellen Stand, denn geändert wird ständig, und in der Klausur zählt der Text, der vor dir liegt. Ergänzungslieferungen für Loseblattsammlungen sind im ersten Semester kein Thema.
Und noch etwas, das dir niemand sagt: In der Klausur darfst du in deinem Gesetzestext nichts stehen haben. Was zulässig ist, unterscheidet sich je nach Bundesland, teils sind Unterstreichungen verboten, teils nur Registerfähnchen erlaubt. Frag im Prüfungsamt nach, bevor du dein Exemplar vollmalst.
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Literaturempfehlungen: Skripten, Fallbücher und Lernmaterialien
Skripten von Alpmann Schmidt oder Hemmer sind komprimierte Darstellungen. Sie eignen sich zum Wiederholen vor einer Klausur, ersetzen aber das erste Verstehen nicht: Wer nur Skripten liest, kennt die Ergebnisse und nicht den Weg dorthin.
Fallbücher sind die sinnvollste Ergänzung. Reihen wie „Die Fälle“ oder Schwabes „Lernen mit Fällen“ zeigen dir, wie aus einem Sachverhalt eine Lösung wird. Mach die Fälle schriftlich, nicht im Kopf, sonst überschätzt du dich zuverlässig.
Bei digitalen Lernmaterialien lohnt der Blick auf den Aufbau des Lernmaterials: Es sollte dich vom Text über die Wiederholung bis zur Anwendung führen und nicht nur Buchseiten auf einen Bildschirm bringen. Welche Datenbanken und Tools sich im Studium lohnen, vergleicht der Beitrag Juristische Datenbanken im Vergleich.
Tipp
Auf jurahilfe.de kannst du dasselbe Thema als kompaktes oder als ausführliches Skript lesen: ausführlich beim ersten Verstehen, kompakt zum Wiederholen vor der Klausur. Definitionen und Streitstände sind im Text verlinkt, du musst also nicht zwischen Büchern blättern.
Jura leicht gemacht: Gutachtenstil und Fallbearbeitung
Es gibt eine Buchreihe, die „Jura leicht gemacht“ heißt, und die Vorstellung dahinter stimmt in einem Punkt: Der Einstieg wird deutlich leichter, sobald die Methode sitzt. Das ist der Gutachtenstil.
Gutachtenstil: Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis
Der Gutachtenstil ist die Denkform der Klausur und läuft in vier Schritten: Obersatz („A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung aus § 433 Abs. 2 BGB haben“), Definition des fraglichen Merkmals, Subsumtion des Sachverhalts unter diese Definition, Ergebnis. Geprüft wird also in der Reihenfolge Frage, Maßstab, Anwendung, Antwort.
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Der Urteilsstil dreht die Reihenfolge um und stellt das Ergebnis voran. In der Klausur ist er bei allem erlaubt und erwünscht, was offensichtlich ist. Wann welcher Stil passt, zeigt der Beitrag Urteilsstil, Feststellungsstil und verkürzter Gutachtenstil.
Fallbearbeitung üben: vom Sachverhalt zur Lösung
Eine Fallbearbeitung beginnt nie beim Schreiben. Zuerst liest du den Sachverhalt zweimal, markierst die Beteiligten und legst eine Zeitachse an. Dann fragst du: Wer will was von wem woraus? Erst danach entsteht die Gliederung, und erst danach der Text.
Sonst merkst du auf Seite drei, dass die Anspruchsgrundlage nicht passt. Das ist der häufigste vermeidbare Fehler in Anfängerklausuren.
Woran Anfänger im Gutachtenstil scheitern
Meist an drei Stellen: Der Obersatz nennt keine konkrete Norm. Die Definition wird zwar hingeschrieben, aber nicht am Sachverhalt geprüft. Und Unproblematisches wird über eine halbe Seite ausgebreitet, während das eigentliche Problem in zwei Sätzen abgehandelt wird.
Der Maßstab dafür ist einfach: Je strittiger ein Punkt, desto ausführlicher. Alles Klare in einem Satz.
Hinweis
Die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de arbeiten mit kleinen Sachverhalten statt mit abgefragten Definitionen, und die falschen Antwortoptionen bilden typische Denkfehler ab. Zum Trainieren der Subsumtion ist das näher an der Klausur als reines Abfragen.
Jura lernen im ersten Semester: Stoff, Plan und Wiederholung
Den juristischen Stoff hält niemand für schwerer als anderen Lernstoff, er ist nur stärker vernetzt. Deshalb funktioniert Lernen in Blöcken schlecht und Lernen in Schleifen gut: Lernen und Verstehen brauchen in Jura mehrere Durchgänge über denselben Stoff.
Wie viel Zeit das Studium wirklich kostet
Rechne mit 30 ECTS pro Semester. Ein ECTS-Punkt entspricht nach der Rahmenvorgabe 25 bis 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand, macht 750 bis 900 Stunden im Semester. Verteilt auf die Vorlesungszeit und die vorlesungsfreie Zeit sind das rund 35 bis 40 Stunden pro Woche, Vorlesungen eingerechnet.
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Das ist ein Vollzeitjob, aber eben auch nicht mehr. 60-Stunden-Wochen im ersten Semester deuten meistens auf ein Strukturproblem hin. Methoden dagegen findest du in Zeitmanagement in Jura.
Karteikarten, Schemata und Lernmaterialien richtig nutzen
Eine Karteikarte dient dem aktiven Abrufen. Schreib deshalb Fragen darauf statt Zusammenfassungen und beantworte sie laut, bevor du umdrehst. Schemata gehören auf ein eigenes Blatt pro Anspruch, immer im selben Aufbau.
Damit Wissen langfristig hängen bleibt, brauchst du Wiederholung in wachsenden Abständen: nach einem Tag, nach einer Woche, nach einem Monat. Wie sich Verstehen, Wiederholen und Anwenden im Studium abwechseln, beschreibt Jura Lernphasen: in der richtigen Reihenfolge lernen.
Im öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht parallel lernen
Alle drei Gebiete laufen gleichzeitig, und daran scheitern die meisten Studierenden im ersten Jahr. Die Lösung ist unspektakulär: Jedes Rechtsgebiet bekommt jede Woche einen festen Termin, auch wenn dort gerade keine Klausur droht.
Ein Wochenplan schlägt jede Motivationsstrategie. Wie du ihn systematisch aufsetzt, steht in Jura-Lernplan erstellen.
Wie du Jura studierend den Überblick behältst
Führ eine einzige Liste mit allen Terminen, Scheinen und Fristen deiner Fakultät. Prüfungsordnungen ändern sich, Anmeldefristen sind kurz, und niemand erinnert dich daran.
Dazu ein Ordner pro Rechtsgebiet, digital oder auf Papier, in dem Vorlesungsmitschrift, Fälle und Schemata zusammenliegen. Das spart jedes Semester Stunden Suchzeit.
Die erste Klausur: Klausuren und Hausarbeiten im Jurastudium
Im Grundstudium schreibst du beides: Klausuren unter Zeitdruck, meist zwei Stunden, und Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit, meist über mehrere Wochen. Beide zählen für die Zwischenprüfung.
Wie eine Klausur in Jura bewertet wird
Bewertet wird nach dem juristischen Notensystem mit 18 Punkten, nicht nach Schulnoten. 4 Punkte reichen zum Bestehen. Ein Prädikat beginnt bei der einzelnen Klausur ab 10 Punkten, bei der Examensgesamtnote schon ab 9,00 Punkten; die Skala steht in der Jura-Notenskala mit allen Punktwerten. Punkte gibt es für den Weg: Wer das richtige Ergebnis behauptet, ohne zu prüfen, bekommt weniger als jemand mit sauberer Prüfung und vertretbarem Gegenergebnis.
Altklausuren mit Lösungen sind das beste Trainingsmaterial, weil du am Erwartungshorizont siehst, worauf es ankommt. Quellen dafür sammelt Jura Klausuren mit Lösungen.
Zwischenprüfung: was schon im ersten Jahr zählt
Die Zwischenprüfung ist keine eigene Prüfung, sondern die Summe bestimmter Scheine aus dem Grundstudium. Welche das sind und bis wann du sie brauchst, regelt die Studien- und Prüfungsordnung deiner Fakultät, und die Fristen sind hart. Was passiert, wenn es schiefgeht, klärt Zwischenprüfung durchgefallen.
Was nach dem ersten Semester kommt: Schwerpunkt und Staatsexamen
Nach dem Grundstudium folgt das Hauptstudium mit den großen Übungen, dann der Schwerpunktbereich, den du selbst wählst, und schließlich die Examensvorbereitung. Die erste juristische Staatsprüfung besteht aus dem staatlichen Pflichtteil, der die Kernfächer abfragt, und der universitären Schwerpunktprüfung.
Das klingt weit weg, und das ist es auch: Bis dich jemand Juristin oder Jurist nennt, vergehen mindestens sieben Jahre. Nur eines lohnt sich jetzt schon: sauber mitzuschreiben und Fälle aufzuheben. Im Examen wiederholst du genau diesen Stoff, und alte eigene Lösungen sind dann mehr wert als jedes neue Skript.
Tipps für einen erfolgreichen Studienstart
Die folgenden Punkte kosten wenig und wirken früh.
Lerngruppe finden und richtig nutzen
Zwei bis vier Leute, feste Zeit, feste Fälle. Jeder bereitet denselben Fall vor, dann wird verglichen. Erklärt immer dieselbe Person, ist es Nachhilfe geworden.
Such dir Leute mit ähnlichem Tempo, nicht die vermeintlich Besten. Und brich die Gruppe ab, wenn sie nach vier Wochen nichts bringt.
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Typische Anfängerfehler beim Jura studieren
Alles lesen wollen. Vorlesungen wörtlich mitschreiben. Die erste Klausur als Urteil über die Eignung nehmen. Fälle nur im Kopf lösen. Und die Prüfungsordnung nie öffnen.
Weitere Punkte, die im Studienalltag Zeit sparen, sammelt Jura Studium Tipps: 40 Hacks fürs Jurastudium.
Jura studierend nebenbei arbeiten: geht das?
Im ersten Semester ist ein kleiner Nebenjob machbar, etwa acht bis zehn Stunden pro Woche. Bei mehr Stunden geht die Zeit ab, die für Fälle gebraucht wird. Das merkst du erst in der Klausurphase.
Studentische Hilfskraftstellen am Lehrstuhl sind fachlich wertvoll, die Voraussetzungen setzt aber jeder Lehrstuhl selbst: manche schreiben ab dem zweiten Semester aus, andere erst deutlich später. Ein Blick auf die Aushänge deiner Fakultät lohnt sich früh.
Wann du dir Sorgen machen solltest, und wann nicht
Nicht bei der ersten schlechten Klausur. Nicht, wenn du im November das Gefühl hast, nichts zu verstehen. Beides gehört zum ersten Jahr und sagt wenig über deine Eignung.
Ernst wird es, wenn du über mehrere Monate keine Fälle löst, Fristen verpasst oder dich gar nicht mehr an die Uni traust. Dann hilft ein Gespräch in der Studienberatung, und zwar früh. Wie schwer das Studium wirklich ist, ordnet Wie schwer ist das Jurastudium? mit Zahlen ein.
Und weil der Anfang trotzdem viel auf einmal ist: Der Einstieg ist geschafft, wenn du eine Anspruchsgrundlage findest, sie im Gutachtenstil prüfst und dabei ins Gesetz schaust. Alles andere baut darauf auf, Semester für Semester, und du kannst es dir auf jurahilfe.de Schritt für Schritt erarbeiten, vom BGB Allgemeiner Teil bis ins Examen.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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