Seit heute Nachmittag steht die Note im Prüfungsportal: 3 Punkte. Der Rest des Abends geht dafür drauf, im Netz nach einer Antwort auf eine simple Frage zu suchen: War es das jetzt?
Nein. Eine nicht bestandene Zwischenprüfungsklausur beendet kein Jurastudium. Beendet wird es erst, wenn du eine Zwischenprüfungsleistung mit allen dir zustehenden Versuchen nicht bestehst. Wie viele das sind, steht in der Zwischenprüfungsordnung deiner Fakultät. Die Unterschiede zwischen den Fakultäten sind größer, als fast jeder Studierende ahnt.
Darin liegt das Risiko. Kennst du die Regeln deiner eigenen Fakultät nicht, verpasst du Fristen, um die sich sonst niemand kümmert, und verschenkst Versuche, die dir noch zugestanden hätten.
Auf einen Blick:
- Eine einzelne Klausur ist nicht die Zwischenprüfung. Endgültig gescheitert bist du erst, wenn eine Leistung mit allen Versuchen offen bleibt.
- Die Zahl der Versuche schwankt je Fakultät zwischen einem einzigen Nachversuch und beliebig vielen Wiederholungen der Zulassungsleistungen.
- Nach der Notenbekanntgabe laufen drei Fristen parallel: Einsicht, Remonstration (oft zwei Wochen) und Anmeldung zur Wiederholungsklausur.
- Wer angemeldet ist und nicht erscheint, hat nicht bestanden. Der Rücktritt wegen Krankheit muss unverzüglich erfolgen, mit einem Attest, das die Prüfungsunfähigkeit belegt.
- Endgültig nicht bestanden heißt: kein Jurastudium mehr, bundesweit. Nicht nur an deiner Uni.
- Alles darunter ist reparabel, und die Reparatur ist Handwerk: Fehleranalyse, Klausurtechnik, ein realistischer Lernplan.
Tipp
Wenn dir im Grundstudium das System fehlt und nicht der Fleiß, hilft ein durchgängiger Lernpfad mehr als ein weiteres Lehrbuch. Auf jurahilfe.de bekommst du interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen, den BGB AT sogar dauerhaft kostenlos.
Zwischenprüfung durchgefallen in Jura: Was jetzt sofort zählt
Über den weiteren Verlauf entscheiden die ersten Tage nach der Notenbekanntgabe mehr als die nächsten drei Wochen Lernen. In dieser Zeit laufen Fristen ab, die sich nicht verlängern lassen, und die meisten davon stehen nirgends in einer E-Mail an dich, sondern nur auf der Seite deines Prüfungsamts.
Eine Klausur nicht bestanden ist noch keine nicht bestandene Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht fast überall aus mehreren Leistungen. In München sind es drei Teilprüfungen in Zivilrecht, Öffentlichem Recht und Strafrecht, jeweils mindestens zweistündige Klausuren, die in die Grundkurse integriert sind. In Mainz werden über vier Semester zwölf Klausuren angeboten, von denen sechs bestanden sein müssen. In Münster stehen vor den eigentlichen drei Zwischenprüfungsklausuren neun Zulassungsleistungen.
Eine einzelne nicht bestandene Klausur ist in diesen Systemen ein Zwischenstand. Nach der ersten 3 im Strafrecht das Studium abzuschreiben, verwechselt die Teilleistung mit der Prüfung.

Prüf deshalb als Erstes zwei Dinge in deiner Prüfungsordnung: Wie viele Leistungen brauchst du insgesamt, egal ob Klausur oder Hausarbeit, und wie viele Versuche hast du je Leistung? Erst danach weißt du, wie ernst deine Lage wirklich ist.
Die drei Fristen, die ab der Notenbekanntgabe laufen
Ab dem Tag, an dem die Note im Portal steht, laufen typischerweise drei Fristen gleichzeitig, und sie sind kurz. Für die Einsichtnahme gibt es oft nur einen einzigen Termin, teils nur eine Stunde lang. Remonstriert werden muss an vielen Fakultäten binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ergebnisses. Für die Anmeldung zur Wiederholungsklausur gilt ein eigenes, meist noch engeres Fenster.
An der LMU sind diese drei Termine für jede einzelne Klausur getrennt ausgewiesen, weil jeder Lehrstuhl seinen eigenen Rhythmus hat. Bei einer Klausur endet die Remonstrationsfrist zwei Wochen nach der Einsicht, bei der nächsten liegt der ganze Block sechs Wochen später. Ein einziger gemerkter Termin reicht nicht, die anderen beiden fallen dann durch. Wer alle drei notiert, bekommt jede Option, die ihm zusteht.
Schreib dir die drei Daten am Tag der Notenbekanntgabe in den Kalender. Nicht später.

Was du in den ersten Tagen erledigst
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:
- Prüfungsordnung und Zwischenprüfungsordnung deiner Fakultät herunterladen und die Paragrafen zu Fristen, Wiederholung und endgültigem Nichtbestehen lesen.
- Termin zur Klausureinsicht wahrnehmen und die Klausur fotografieren, wo das erlaubt ist.
- Entscheiden, ob eine Remonstration Substanz hat.
- Die Wiederholungsklausur anmelden oder bewusst schieben.
Der zweite Schritt wird während dieser Tage am häufigsten ausgelassen, aus einem natürlich nachvollziehbaren Grund: Niemand liest gern die eigene misslungene Klausur. Er ist trotzdem der wichtigste. Ohne das Korrekturvotum rätselst du, woran es lag, und lernst beim nächsten Versuch dasselbe noch einmal falsch.
Übrigens hilft es, den Termin nicht allein wahrzunehmen. Jemand aus einem höheren Semester sieht in den Randbemerkungen oft in zwei Minuten, was du nach zwei Stunden noch nicht siehst.
Wie viele Versuche du hast: Zwischenprüfungen im Fakultätsvergleich
Auf die Frage nach der Zahl der Versuche gibt es keine bundesweite Antwort. Die Zwischenprüfung ist Landes- und Fakultätsrecht. Die Systeme unterscheiden sich grundlegend, nicht nur im Detail.
Die zwei Fragen, die nur deine Zwischenprüfungsordnung beantwortet
Durchfallen hat je nach Fakultät sehr unterschiedliche Folgen. Zwei Studierende, gleiche Note, gleiches Fach, unterschiedliche Uni: Der eine hat noch zwei Versuche, der andere ist raus. So ist das System gebaut. Deshalb ist jede pauschale Antwort im Forum wertlos, auch die gut gemeinte.
Was du brauchst, ist ein Dokument zum Thema: die Zwischenprüfungsordnung oder die Prüfungs- und Studienordnung deiner Fakultät, in der aktuell für dich geltenden Fassung. Ein Beispiel für die Tragweite: In München hängt an § 35 der Prüfungs- und Studienordnung, ob du eine zweite Wiederholung bekommst. Achte auf das Datum. In einer älteren Fassung stehen teils günstigere Fristen.
Fünf Fakultäten im Vergleich: LMU, Köln, Münster, Mainz und Konstanz
Die folgende Übersicht zeigt, wie weit die Systeme auseinanderliegen. Sie ersetzt nicht den Blick in deine eigene Ordnung, aber sie zeigt, welche Fragen du dort stellen musst.
| Fakultät | Aufbau | Frist | Wiederholung | Endgültig raus, wenn |
|---|---|---|---|---|
| LMU München | 3 Teilprüfungen: Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, in die Grundkurse integriert | Ende 4. Fachsemester, Wiederholungen bis Ende 6. | 1 Wiederholung je Teilprüfung, in einem einzigen Fach eine zweite | mehr als eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden |
| Uni Köln | mehrere Zwischenprüfungsklausuren | nach Prüfungsordnung | nach Prüfungsordnung | wenigstens eine Klausur mit allen Versuchen nicht bestanden |
| Uni Münster | 9 Zulassungsleistungen, danach 3 dreistündige Klausuren | in der Regel nach dem 4. Semester, keine harte Frist | Zulassungsleistungen beliebig oft, Klausuren zweimal | alle Versuche der 3 Klausuren erfolglos |
| Uni Mainz | 12 angebotene Klausuren, 6 müssen bestanden sein, dazu 1 Hausarbeit | 4 Semester | keine in den ersten 4 Semestern, danach 1 Nachversuch je Fach | in einem Fach bis Ende des 4. Semesters keine Klausur bestanden |
| Uni Konstanz | 9 Klausuren plus Hausarbeit nach JAPrO Baden-Württemberg | Ende 4. Fachsemester | Wiederholungsprüfung im 5./6. Fachsemester | Wiederholungsprüfung erfolglos, dann Exmatrikulation von Amts wegen |
Zwei Muster fallen auf. Erstens: Wo viele Klausuren angeboten werden, gibt es oft nur die Chance, die nächste Klausur besser zu schreiben, statt einer echten Wiederholung. Zweitens: Wo wenige Teilprüfungen zählen, ist jede einzelne schwerer, dafür gibt es formale Wiederholungstermine.
Wann eine nicht geschriebene Klausur als nicht bestanden gilt
Das ist die Regel, die die meisten Versuche kostet, und sie steht in fast jeder Ordnung. Wer sich zu einer Teilprüfung anmeldet und nicht erscheint, hat nicht bestanden. An der LMU steht das ausdrücklich in § 28 Abs. 3 Satz 1 der Prüfungs- und Studienordnung. Die Klausur zählt als abgelegt, mit null Punkten.
Dieselbe Folge trifft, wer eine Frist verstreichen lässt. Nimmst du an einer Teilprüfung nicht fristgerecht teil, gilt sie ebenfalls als abgelegt und nicht bestanden. Eine Benachrichtigung darüber bekommst du in München ausdrücklich nicht, die Fristversäumnis wird nur in deine Akte eingetragen.
Praktische Konsequenz: Melde dich nie zu einer Klausur an, die du sicher nicht schreiben wirst, und schieb keine Anmeldung, weil du noch unsicher bist. Beides kostet denselben Versuch.
Bis zu welchem Semester die Zwischenprüfung stehen muss
An den meisten Fakultäten liegt die Regelfrist beim Ende des vierten Fachsemesters, die Wiederholungen laufen dann bis zum sechsten. Münster verzichtet auf eine harte Frist und formuliert nur eine Regelerwartung. Mainz koppelt die Frist an die ersten vier Semester und lässt die Hausarbeit noch in die vorlesungsfreie Zeit danach fallen.
Tipp
Was du für die Wiederholung neu lernst, soll bis zur Übung für Fortgeschrittene und ins Examen halten. Das Wiederholungssystem von jurahilfe.de bringt dir jede Karteikarte genau dann zurück, kurz bevor du sie vergessen würdest.
Wichtig ist die Rechenweise: Gezählt wird in Fachsemestern, nicht in Hochschulsemestern. Ein Urlaubssemester verschiebt die Frist also, ein Semester in einem anderen Fach nicht automatisch. Kläre einen Wechsel deshalb vor der Immatrikulation mit dem Prüfungsamt ab. Wie ein Wechsel sonst noch in die Studienplanung eingreift, steht im Artikel zu den drei häufigsten Fehlern beim Uniwechsel in Jura.
Klausureinsicht und Remonstration: So greifst du die Bewertung an
Bevor du den nächsten Versuch planst, klär die Frage, ob der letzte richtig bewertet wurde. Das ist eine Rechtsfrage mit eigener Prüfungsreihenfolge.
Klausureinsicht: Drei Fragen an dein Korrekturvotum
In der Einsicht suchst du drei Dinge:
- Rechenfehler: Stimmt die Summe der Randpunkte mit der Endnote überein?
- Lücken: Gibt es Passagen ohne jede Randbemerkung, obwohl du dort etwas geschrieben hast?
- Widersprüche: Wird dieselbe Argumentation an einer Stelle als richtig, an anderer als falsch markiert?
Diese drei Fehlerarten sind gut angreifbar, weil sie sich zeigen lassen. Das diffuse Gefühl, die Klausur sei zu streng bewertet, lässt sich nicht zeigen.
Fotografier die Klausur, wo es erlaubt ist. In München ist die Anfertigung von Fotografien bei der Einsicht ausdrücklich vorgesehen, für die Einsicht in nicht bestandene Wiederholungsklausuren ist dort eine Anmeldung per E-Mail bis 18 Uhr des Vortags nötig.
Tipp
Wer verstehen will, wie Korrektoren Punkte vergeben und wo im Gutachten die Wertung wirklich passiert, findet auf jurahilfe.de ausformulierte Musterlösungen mit Bewertungslogik. Was Korrektoren im Detail honorieren, erklärt außerdem der Artikel zur Bewertung von Jura-Klausuren.
Remonstration: Frist, Aufbau und was hineingehört
Die Remonstration ist der formlose Rechtsbehelf gegen die Bewertung, oft auch Überdenkungsverfahren oder Nachkorrektur genannt. Sie geht nicht an ein Gericht, sondern an den Prüfer selbst, der seine prüfungsspezifischen Wertungen noch einmal überdenkt.
Kritisch ist die Frist. An der LMU beträgt sie zwei Wochen ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (§ 33 Abs. 4 PrüStuO), und der Antrag muss konkret begründet und unterschrieben sein. Verlangt werden dort ausdrücklich: Name und Matrikelnummer, Angabe des Adressaten, Bezeichnung der Klausur, eine substantiierte Begründung, Datum und Originalunterschrift.
Der Aufbau folgt dem, was du in der Einsicht gefunden hast. Ein Einwand pro Absatz, jeweils mit Fundstelle in der Klausur, der beanstandeten Randbemerkung und der Begründung, warum deine Lösung vertretbar ist. Verzichte auf Emotionen und auf jede Bitte um Nachsicht, es zählen die Sachargumente. Lass den Text von jemandem gegenlesen, bevor du ihn abgibst.
Tipp
Wenn du bei der Remonstrationsschrift nicht allein bleiben willst, übernimmt die Hausarbeiten Klinik von Jurahilfe auf Anfrage das Aufdecken der Korrekturfehler und das Abfassen der Schrift. Sinnvoll vor allem dann, wenn es um eine Hausarbeit oder um deinen letzten Versuch geht.
Widerspruch und Klage: der förmliche Weg nach der Remonstration
Bleibt die Remonstration erfolglos, folgt der förmliche Rechtsbehelf gegen den Prüfungsbescheid. Der Widerspruch ist nach § 70 VwGO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde, die ihn erlassen hat. Wird die Frist unverschuldet versäumt, kommt Wiedereinsetzung in Betracht.
Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, führt der Weg zur Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Ob sich das lohnt, hängt weniger vom Ärger ab als von der Fehlerart.
Ein Hinweis zur Reihenfolge: Die Remonstrationsfrist läuft in der Regel deutlich kürzer als die Widerspruchsfrist. Wer erst remonstriert und dann überlegt, ist meist noch in der Monatsfrist. Wer die Remonstrationsfrist verstreichen lässt, verliert dagegen den Weg, der am häufigsten wirklich etwas ändert.

Antwortspielraum: Welche Einwände wirklich Aussicht auf Erfolg haben
Prüfer haben bei prüfungsspezifischen Wertungen einen Beurteilungsspielraum, den Gerichte nicht ersetzen. Dem steht auf deiner Seite der Antwortspielraum gegenüber: Eine vertretbare, mit Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch bewertet werden. Eine Mindermeinung zu vertreten ist kein Fehler, solange du sie begründest.
Daraus folgt eine klare Rangfolge der Einwände. Gute Aussichten haben Verfahrensfehler und fachliche Fehler: Überschreitung des Prüfungsstoffs, ein fehlerhafter Sachverhalt, Verkennung des anzuwendenden Rechts, sachfremde Erwägungen, Verletzung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, offensichtliche Rechenfehler. Schlechte Aussichten hat der Einwand, eine vertretbare Wertung sei zu streng ausgefallen.
Prüf deine Einwände vorher an dieser Grenze. Wer drei starke Punkte vorträgt, wirkt besser als eine Liste mit zwölf Punkten, davon zehn reine Geschmacksfragen.
Rücktritt, Attest und Härtefall: Wenn der Versuch nicht zählen soll
Manchmal ist die Klausur nicht schlecht gelaufen, weil du sie nicht konntest, sondern weil du sie nicht hättest schreiben dürfen. Dafür gibt es den Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit. Er ist streng geregelt, und die Beweislast liegt bei dir.
Prüfungsunfähigkeit: Was im ärztlichen Attest stehen muss
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht. Das Attest muss die gesundheitliche Beeinträchtigung beschreiben und angeben, welche Behinderung sich daraus für die Prüfung ergibt. Die Entscheidung über die Prüfungsunfähigkeit trifft die Prüfungsbehörde, nicht der Arzt, und deshalb genügt auch der bloße Satz, du seist prüfungsunfähig, ausdrücklich nicht.
Die genaue Bezeichnung der Krankheit ist zweckmäßig, aber nicht entscheidend. Wichtig ist die Beschreibung der Auswirkung. Auf die ärztliche Schweigepflicht kann sich der Arzt dir gegenüber nicht berufen, wenn du selbst ein solches Attest verlangst: In dem Verlangen liegt die konkludente Entbindung.
Manche Fakultäten verlangen im Einzelfall ein vertrauens- oder amtsärztliches Attest. In München entscheidet das der Zwischenprüfungsausschuss, in Konstanz muss das Attest spätestens am dritten Tag nach der versäumten Klausur auf dem Vordruck des Zentralen Prüfungsamts in der Geschäftsstelle des Fachbereichs eingehen.

Unverzüglich heißt sofort, nicht nach dem Ergebnis
Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden, also zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zu dem er dir zumutbar war. Praktisch heißt das: am Prüfungstag, nicht am nächsten Wochenende und schon gar nicht, nachdem die Note im Portal steht.
Geh bei Krankheit sofort zum Arzt, auch wenn du dir unsicher bist, ob es reicht. Eine nachträgliche Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ist in vielen Fällen nicht mehr möglich, und dieses Risiko trägst du.
Schreibst du trotz Krankheit mit und willst erst nach dem Ergebnis zurücktreten, ist der Rücktritt praktisch verwirkt. Das folgt aus dem Antritt selbst: Wer die Klausur schreibt, erklärt damit seine Prüfungsfähigkeit.

Härtefallantrag und zusätzlicher Versuch im Jurastudium
Bleibt kein regulärer Versuch mehr, kommt an manchen Hochschulen ein Härtefallantrag in Betracht. Die Erfolgsaussichten sind gering. Solche Anträge werden nur in Ausnahmefällen bewilligt, und ein schwieriges Semester allein genügt dafür nicht.
Aussicht haben schwere, dokumentierte Ereignisse, die deine Vorbereitung objektiv unmöglich gemacht haben. Der Hinweis, man habe sich zu spät um den Stoff gekümmert, genügt dafür nie.
Frag trotzdem beim Prüfungsamt oder in der Studienberatung nach, vielleicht kennt man dort einen Weg, den du nicht auf dem Schirm hast. Beachten musst du dabei nur eine Frist: Den Antrag stellst du regelmäßig, bevor der letzte Versuch verbraucht ist. Der Antrag kostet dich wenig, und die Beratung dort kennt die Praxis deiner Fakultät besser als jedes Forum.
Jura Zwischenprüfung wiederholen: Lernplan und Klausurtechnik
Wenn die formalen Fragen geklärt sind, bleibt die eigentliche Arbeit. Und die besteht selten darin, mehr zu lernen. Sie besteht darin, anders zu lernen.
Sofort wiederholen oder ein Semester später schreiben?
An den meisten Fakultäten liegt die Wiederholungsklausur am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Vier bis sechs Wochen Vorbereitung, mehr ist es meist nicht. Das reicht, wenn dir in der Klausur die Technik gefehlt hat. Es reicht nicht, wenn dir der halbe Stoff gefehlt hat.
Vor dem zweiten Versuch lohnt ein nüchterner Blick auf die bereits bestandenen Klausuren: Sie zeigen, was schon funktioniert. Eine Faustregel hilft bei der Entscheidung: Konntest du den Fall grundsätzlich lösen und bist an Zeit, Aufbau oder Schwerpunktsetzung gescheitert, schreib sofort. Standst du dagegen vor dem Sachverhalt und wusstest nicht, wo du anfangen sollst, schieb auf den nächsten Grundkurs und hör dir den Stoff in Ruhe noch einmal an.
Und wenn du in zwei Fächern durchgefallen bist, schreib nicht beide Wiederholungsklausuren im selben Semester. Das Prüfungsamt der LMU rät ausdrücklich davon ab, aus einem harten Grund: Wer beide Wiederholungen im selben Semester nicht besteht, wird sofort exmatrikuliert und hat sein Studium im ungünstigsten Fall schon am Ende des zweiten Semesters verloren.

Wiederholungsklausuren: Anmeldung, Termine und typische Fallen
Für jede Wiederholung ist eine eigene, gesonderte Anmeldung nötig. Die Zulassung zur Zwischenprüfung insgesamt reicht dafür nicht, und die Anmeldung zur regulären Klausur auch nicht. Übersiehst du das, ist der Versuch durch Fristversäumnis weg, ohne dass du je im Prüfungssaal gesessen hast.
Diese Fenster sind eng, teils nur wenige Tage, und sie liegen häufig in der vorlesungsfreien Zeit, in der niemand ins Portal schaut. Beachte außerdem, dass die Anmeldung online läuft und keine Bestätigungsmail auslöst. Prüf nach der Anmeldung deshalb selbst, ob sie wirklich angekommen ist. An der LMU erscheint eine erfolgreiche Anmeldung sowohl unter dem Menüpunkt Prüfungsan- und -abmeldung als auch im Notenauszug.
Zweite Falle: Grundkurs und Zwischenprüfung sind getrennte Dinge. Hast du den Grundkurs bestanden und nur die Zwischenprüfungsklausur nicht, wiederholst du allein die Teilprüfung.
Fehleranalyse: Woran Zwischenprüfungsklausuren wirklich scheitern
Nach der Einsicht weißt du, was in deiner Klausur schiefging. In den ersten Semestern liegt es fast immer an einem von vier Punkten, und keiner davon ist mangelndes Wissen.
Am häufigsten scheitert es an der Zeiteinteilung: Der erste Anspruch wird auf zwölf Seiten geprüft, für den Rest bleiben zwanzig Minuten. Fast ebenso oft fehlt die Schwerpunktsetzung, wenn Unproblematisches ausführlich durchgeprüft und das eigentliche Klausurproblem in zwei Sätzen abgehandelt wird. Beim Gutachtenstil nennt der Obersatz die Norm nicht, und die Subsumtion wiederholt die Definition, statt den Sachverhalt darunter zu ziehen. Und manchmal wurde schlicht ein entscheidendes Detail im Sachverhalt überlesen.
Diese vier Punkte lassen sich in vier Wochen trainieren, im Gegensatz zum kompletten Stoff eines Grundkurses. Wie du Obersatz und Subsumtion sauber trennst, zeigt der Artikel zum Gutachtenstil vom Obersatz zur Subsumtion; die typischen Muster dahinter stehen im Beitrag zu den häufigsten Fehlern in Jura-Klausuren.
Klausurtechnik: Zeiteinteilung, Schwerpunkte und Gutachtenstil
Klausurtechnik ist Handwerk, und Handwerk lernt man am Werkstück. Konkret heißt das: Schreib in den Wochen vor der Wiederholung mindestens drei vollständige Klausuren unter echten Bedingungen, mit Uhr, ohne Pause, ohne Nachschlagen im Skript.
Teil die Zeit vorher fest ein. Bei zwei Stunden Bearbeitungszeit sind rund 40 Minuten Lesen, Skizzieren und Gliedern realistisch, der Rest ist Schreiben. Beginnst du erst nach 20 Minuten mit dem Gutachten, hilft auch gute Stoffkenntnis nicht mehr.
Und entscheide bewusst, welche Probleme du ausführlich prüfst. Ein Merkposten für die Klausur: Was der Sachverhalt breit schildert, ist selten Zufall. Mehr dazu im Artikel über Prioritäten im Jurastudium und in der Anleitung zur juristischen Klausurtechnik.

Tipp
Wenn dir in der Klausur die Sicherheit am Fall fehlt, trainier sie an kleinen Sachverhalten statt an weiteren Lehrbuchkapiteln. Die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de sind kleine Fälle mit ausführlicher Erläuterung, und die falschen Antwortoptionen bilden genau die Denkfehler ab, die in Klausuren wirklich passieren.
Ein Lernplan für die Wiederholung neben dem laufenden Studium
Der Fehler nach einer nicht bestandenen Klausur ist fast immer derselbe: Der Plan wird zu groß. Vier Wochen reichen nicht für ein ganzes Rechtsgebiet, aber sie reichen für das, was dich die Punkte gekostet hat.
Bau den Plan deshalb rückwärts. Leg zuerst die drei Übungsklausur-Termine fest, dann die Wiederholung der Themen, die in deiner Klausur vorkamen, dann den Rest. Das laufende Semester läuft nebenher weiter, und dafür brauchst du feste, begrenzte Blöcke statt guter Vorsätze.
Wie so ein Plan strukturell aussieht, steht Schritt für Schritt im Artikel zum Jura-Lernplan. Wenn die Wiederholung mitten in die nächste Klausurenphase fällt, hilft zusätzlich der Leitfaden zur Klausurenphase im Jurastudium.
Zwischenprüfung Jura endgültig nicht bestanden: Was dann geht
Bleibt am Ende ein Versuch aus, wird es ernst. Die Folgen reichen weiter, als viele erwarten.
Warum die Sperre für das Jurastudium bundesweit gilt
Wer eine Zwischenprüfungsleistung mit allen zur Verfügung stehenden Versuchen nicht besteht, hat die Zwischenprüfung im Ganzen endgültig nicht bestanden. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln formuliert die Folge in ihren FAQ zur Prüfungsordnung so:
„Eine Fortsetzung des Jura-Studiums ist Ihnen im gesamten Bundesgebiet verwehrt.“ (Universität zu Köln, FAQ zur Prüfungsordnung vom 17. November 2023, gestützt auf §§ 50 Abs. 1 Nr. 2, 51 Abs. 1 Nr. 3 HG NRW)
Der Grund ist einfach: Der Prüfungsanspruch für den Studiengang ist verbraucht, nicht nur der Platz an dieser Uni. Ein Wechsel an eine andere Fakultät heilt das nicht, und die Immatrikulationsämter fragen den Status ab. In Konstanz führt das endgültige Nichtbestehen zum Verlust des Prüfungsanspruchs und zur Exmatrikulation von Amts wegen.
Exmatrikulation, BAföG und Krankenversicherung
An der Exmatrikulation hängen mehr Dinge, als im ersten Moment sichtbar sind. Der BAföG-Anspruch endet, die Familienversicherung über die Eltern kann entfallen, das Semesterticket erlischt, und bei ausländischen Studierenden berührt der Status die Aufenthaltserlaubnis.
Deshalb gilt hier eine praktische Reihenfolge: Erst mit der Studienberatung und dem BAföG-Amt sprechen, dann entscheiden. Eine sofortige Exmatrikulation kann Fristen kosten, die eine Rückmeldung noch offengehalten hätte.
Und noch etwas, das in keiner Prüfungsordnung steht: Ein endgültiges Nichtbestehen ist eine echte Belastung. Die psychologischen Beratungsstellen der Studierendenwerke sind für solche Lagen da, kostenlos und ohne Wartezeit von Monaten.
Wirtschaftsrecht, LL.B. und andere Wege mit deinen Scheinen
Gesperrt ist das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung. Nicht gesperrt sind Studiengänge mit ausreichend geringer inhaltlicher Überschneidung, und dazu zählen in der Praxis viele juristisch geprägte Bachelor.
Naheliegend sind Wirtschaftsrecht (LL.B.), Wirtschaftsrecht an Fachhochschulen, Rechtsmanagement, Steuerrecht und die dualen Verwaltungsstudiengänge. Auch der Weg über eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder in den gehobenen Justizdienst steht offen. Ob deine bisherigen Scheine angerechnet werden, entscheidet die aufnehmende Hochschule im Einzelfall, deshalb lohnt die Anfrage vor der Bewerbung.
Lass dir vorher schriftlich bestätigen, dass der Wunschstudiengang nicht als verwandt gilt. Diese Auskunft gibt das Immatrikulationsamt der Zielhochschule, und sie ist verbindlicher als eine Forumsantwort.
Tipp
Wenn dir im Grundstudium ständig Vorwissen fehlt, liegt das oft am linearen Aufbau der Lehrbücher. Die verlinkten Skripten auf jurahilfe.de lassen dich jedem Begriff per Klick auf den Grund gehen, ohne dass du den Faden verlierst.
Was das Nichtbestehen für Staatsexamen und Freischuss bedeutet
Ohne bestandene Zwischenprüfung kommst du nicht in die Übungen für Fortgeschrittene. An der LMU ist die Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene ausdrücklich nur möglich, wenn im jeweiligen Fach neben dem Grundkurs auch die Zwischenprüfung bestanden ist. Da die Übungsscheine ihrerseits Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung sind, hängt daran der gesamte weitere Weg. Als Eingangshürde des Hauptstudiums prüft die Zwischenprüfung nach dem Willen der Prüfungsordnungen die Eignung für das weitere Studium.
Solange du sie noch schaffen kannst, ist die zweite Frage die nach dem Freischuss. Wer ein Semester schiebt, verliert ihn nicht automatisch: Maßgeblich ist der Stichtag der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in den meisten Ländern das Ende des achten Fachsemesters. Welche Fristen und Sonderregeln gelten, steht im Artikel zum Freischuss und Abschichten in den Bundesländern.
Ich halte den Freischuss ohnehin für überbewertet, wenn er gegen ein solides Fundament ausgespielt wird. Ein Semester mehr im Grundstudium fällt am Ende eines viereinhalbjährigen Studiums kaum ins Gewicht. Ein Examen bricht dagegen oft an genau den Lücken auf, die im Grundstudium entstanden sind.
Fazit: Was die Zwischenprüfung dir wirklich sagt
Eine nicht bestandene Zwischenprüfungsklausur sagt, dass an einem bestimmten Tag unter Zeitdruck etwas nicht funktioniert hat. In den ersten Semestern liegt das meistens an Zeiteinteilung, Aufbau und Gutachtenstil, also an Dingen, die sich üben lassen.
Was du jetzt brauchst, ist Nüchternheit in dieser Reihenfolge: die eigene Prüfungsordnung lesen, die drei Fristen notieren, in die Einsicht gehen, ehrlich entscheiden, ob du sofort wiederholst oder schiebst, und dann vier Wochen lang gezielt an dem arbeiten, was die Punkte gekostet hat. Auch Profis schauen nach Jahren noch ins Gesetz, und niemand hat den Gutachtenstil im dritten Semester schon verinnerlicht.
Wenn du dabei merkst, dass dir nicht die Zeit fehlt, sondern der rote Faden durch den Stoff, kannst du den Allgemeinen Teil des BGB auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos durcharbeiten, vom Skript über die Karteikarten bis zum Abschlusstest.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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