Studiums Tipps

Uni wechseln Jura: 3 Fehler, die ein Semester kosten

Hände legen einen Stapel Bücher in einen offenen Umzugskarton

Der Antrag war gestellt, die Wohnung gekündigt, die Exmatrikulation lief. Dann kam der Ablehnungsbescheid der Wunsch-Uni, und ein Semester war weg. Die Uni zu wechseln ist im Jurastudium jederzeit möglich und meistens gar nicht so kompliziert. Entscheidend ist die Reihenfolge. Wer sich exmatrikuliert, bevor die Zulassung schriftlich vorliegt, zahlt mit Zeit. Dasselbe gilt für jeden, der vor der vollständig bestandenen Zwischenprüfung wechselt. Das Studium der Rechtswissenschaft ist Ländersache, geregelt in § 5a DRiG und sechzehn Landesgesetzen, und jede Fakultät hat ihre eigene Prüfungsordnung.

Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Reihenfolge, bevor du irgendetwas unterschreibst.

Auf einen Blick:

  • Der beste Zeitpunkt ist nach der vollständig bestandenen Zwischenprüfung: sie wird bundesweit von jeder juristischen Fakultät anerkannt, auch wenn deine alte Uni mehr oder weniger Teilleistungen verlangt hat als die neue.
  • Bewerbungsfristen fürs höhere Fachsemester unterscheiden sich je Fakultät: Hamburg und die LMU München verlangen den 15. Januar und den 15. Juli, Köln und Bonn den 15. März und den 15. September. Prüf die Frist deiner Ziel-Fakultät einzeln.
  • Fehlversuche wandern mit. Wer an der alten Uni schon einmal durchgefallen ist, hat an der neuen keine drei frischen Versuche.
  • Beim Wechsel des Bundeslands ändern sich die Zulassungsvoraussetzungen für das Examen, und du musst vor der Prüfung eine Mindestzeit im neuen Land eingeschrieben sein.
  • Exmatrikuliere dich erst, wenn der Zulassungsbescheid der neuen Universität da ist. Sonst hängen Krankenversicherung und BAföG in der Luft, und die Lücke frisst deinen Puffer bis zur Freiversuchsgrenze.

Tipp

Ein Wechsel bringt neue Prüfungsordnungen, aber derselbe Stoff bleibt. Auf jurahilfe.de findest du interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die unabhängig von deiner Fakultät aufeinander aufbauen, vom ersten Semester bis zum Examen.

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Uni wechseln im Jurastudium: Geht das überhaupt?

Ja. Du bist an keine Universität gebunden, und ein Wechsel im laufenden Studium ist üblich. Jede große juristische Fakultät pflegt eine eigene Seite zum Studienortwechsel, von Hamburg über Heidelberg bis Freiburg. Das allein zeigt, wie viele Studierende diesen Weg gehen.

Was du brauchst, ist ein Studienplatz im höheren Fachsemester an der neuen Universität. Alles andere hängt daran.

Was den Wechsel in Jura von anderen Studiengängen unterscheidet

In den meisten Studiengängen wechselst du zwischen Modulen und ECTS-Punkten, und die Anerkennung läuft über Äquivalenztabellen. Im Jurastudium kommt eine zweite Ebene dazu: das Staatsexamen. Den größten Teil deiner ersten juristischen Prüfung nimmt dir das Justizprüfungsamt des Landes ab, in dem du am Ende studierst. Die Universität prüft nur den Schwerpunktbereich. Und das Land bestimmt, welche Leistungsnachweise es für die Zulassung sehen will.

Die zweite Besonderheit ist die Zwischenprüfung. Sie hat begrenzte Versuche und harte Fristen. Eine Formalie ist sie also nicht. Wer sie endgültig nicht besteht, wird exmatrikuliert und darf im gesamten Bundesgebiet kein Studium der Rechtswissenschaft mit dem Ziel der ersten Prüfung mehr aufnehmen. Diese Sperre ist der Grund, warum der Zeitpunkt deines Wechsels so viel Gewicht hat.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist und wann nicht

Gute Gründe gibt es viele. Ein Umzug wegen Partnerin, Partner oder Familie. Ein Schwerpunktbereich, den es nur an einer Handvoll Fakultäten gibt, ein Auslandsprogramm, ein integrierter Bachelor of Laws als Zwischenabschluss. Oder schlicht der Wunsch, in einer anderen Stadt zu leben. Die Anforderungen an Bewerbungen in höheren Semestern sind an vielen Universitäten niedriger als für Erstsemester. Wer beim ersten Anlauf keinen Platz an der Wunsch-Uni bekommen hat, kann es hier ein zweites Mal versuchen. Ein Uniwechsel ist außerdem oft der Moment, in dem sich vieles neu sortiert: andere Stadt, andere Lerngruppe, neuer Anlauf.

Ein schlechter Grund ist das Studium selbst. Michael Keuchen, Studienfachberater in Erlangen-Nürnberg, warnt davor, einem Gespenst hinterherzujagen: Wer mit dem Jurastudium als solchem nicht zurechtkommt, hat es an einer anderen Fakultät nicht leichter. Ob dann ein Abbruch statt eines Wechsels die bessere Entscheidung ist, hängt davon ab, ob dein Problem an der Methode oder am Fach liegt. Dazu kommt der Stress des Wechsels, der sich auf die Examensnote auswirken kann. Fach oder Ort? Das ist die eigentliche Frage. Ein ehrlicher Blick auf die eigene Arbeitsweise hilft dabei mehr als ein Umzug. Dafür gibt es den Eignungstest mit echter Fallaufgabe.

Die drei Fehler, die beim Uni-Wechsel ein Semester kosten

Fast alle verlorenen Semester beim Studienortwechsel gehen auf drei Fehler zurück: zu frühe Exmatrikulation, Wechsel mit unvollständiger Zwischenprüfung und ungeklärte Anrechnung. Jeder einzelne kostet mindestens ein halbes Jahr. Der zweite kostet im schlimmsten Fall das Studium.

Fehler 1: zu früh exmatrikulieren. Die Universität zu Köln schreibt es ihren Wechselwilligen ausdrücklich ins FAQ: Exmatrikuliere dich auf keinen Fall, solange kein positiver Zulassungsbescheid vorliegt. Jura ist auch in höheren Fachsemestern fast überall zulassungsbeschränkt, und ob Plätze frei werden, zeigt sich erst im Rückmelde- und Zulassungsverfahren. In Köln entscheidet bei Bewerberüberhang das Los. Wer vorher schon exmatrikuliert ist, steht bei einer Ablehnung ohne Studienplatz da.

Fehler 2: mit halber Zwischenprüfung wechseln. Sind alle Teilleistungen bestanden, erkennen alle deutschen Universitäten die Zwischenprüfung an. Fehlen einzelne Bausteine, gelten für sie die Regeln der neuen Fakultät, und die verlangt womöglich andere Klausuren oder setzt andere Wiederholungsfristen. Im schlimmsten Fall ist die Wiederholungsfrist nach dem Wechsel abgelaufen, du bist endgültig durchgefallen, und auch der Rückweg an die alte Universität ist versperrt.

Fehler 3: die Anerkennung erst nach dem Umzug klären. Ob deine Großen Übungen, dein Grundlagenschein und deine Hausarbeiten zählen, entscheidet die neue Fakultät im Einzelfall. Fällt die Antwort schlecht aus, schreibst du Klausuren nach, die du eigentlich schon hattest. Und wenn dein Schwerpunktbereich an der neuen Uni nur zum Wintersemester startet, du aber zum Sommersemester kommst, wartest du ein halbes Jahr auf den Beginn.

Ablaufdiagramm: Drei Fehler beim Uni-Wechsel im Jurastudium und ihre Folgen, von der zu frühen Exmatrikulation bis zur ungeklärten Anrechnung
Abb. 1: Die drei teuersten Fehler beim Uni-Wechsel und was auf sie folgt.

Tipp

Gegen den zweiten Fehler hilft nur, die Zwischenprüfung sauber durchzuziehen. Die Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de fragen genau die Inhalte ab, die du gerade gelesen hast, und zeigen dir vor der Klausur, wo du noch Lücken hast.

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Der beste Zeitpunkt für den Studienortwechsel

Der günstigste Zeitpunkt für den Studienortwechsel ist die Zeit direkt nach der vollständig bestandenen Zwischenprüfung. Dann liegen erste Noten für die Bewerbung vor. Das Zwischenprüfungszeugnis wird bundesweit anerkannt. Und an vielen Fakultäten werden gerade Plätze frei, weil andere Studierende aufgeben oder die Zwischenprüfung nicht schaffen. Wechseln kannst du zwar während jeder Studienphase, aber die Kosten unterscheiden sich erheblich.

Zeitstrahl: Risiko des Studienortwechsels über zehn Fachsemester, mit dem besten Zeitpunkt direkt nach der Zwischenprüfung
Abb. 2: Der Studienabschnitt entscheidet darüber, wie teuer ein Wechsel wird.

Warum die bestandene Zwischenprüfung der Schlüssel ist

Die Zwischenprüfung ist die einzige Leistung, deren Anerkennung du nicht verhandeln musst. Sind alle Einzelleistungen bestanden, erkennen alle deutschen Universitäten sie an, selbst wenn die Fakultäten unterschiedlich viele Klausuren und Hausarbeiten dafür verlangen. Die Universität Hamburg schreibt es ausdrücklich in ihr FAQ. Wer eine bestandene Zwischenprüfung nachweist, muss dort keine weiteren Leistungen für das Grundstudium erbringen, auch wenn er insgesamt weniger Teilleistungen erbracht hat als Hamburger Studierende.

An mehreren Fakultäten ist die bestandene Zwischenprüfung sogar Zulassungsvoraussetzung für das höhere Fachsemester. In Hamburg verlangt § 13 der Universitätszulassungssatzung sie ausdrücklich; ohne Zeugnis oder gestempelte Leistungsübersicht wird die Bewerbung formal abgelehnt. Was noch fehlt, kannst du bis zur Nachreichfrist am 15. Februar beziehungsweise 15. August nachliefern.

Wechsel im Grundstudium: das größte Risiko

Vor der abgeschlossenen Zwischenprüfung zu wechseln, ist der teuerste Weg. Fehlende Bausteine musst du nach den Bedingungen der neuen Fakultät nachholen, und das kostet Zeit. Gefährlicher sind die Fristen: Gilt eine Teilleistung als nicht bestanden, laufen an beiden Universitäten unterschiedliche Wiederholungsfristen. Ist die neue Frist beim Wechsel schon verstrichen, giltst du als endgültig durchgefallen, und der Rückweg ist versperrt.

Dazu kommt ein praktisches Problem. Wiebke Töpfer von der Studienberatung in Münster weist darauf hin: Häufig musst du die Korrekturen deiner Zwischenprüfungsklausuren und Hausarbeiten abwarten, bevor du wechseln kannst. Sonst fehlen die Nachweise für die höheren Fachsemester, und du kannst dein Schwerpunktbereichsstudium noch nicht starten.

Wechsel im Hauptstudium und vor dem Examen

Im Hauptstudium wird es wieder unübersichtlicher. Jetzt sind die Großen Übungen und der Schwerpunktbereich im Spiel. Keuchen rät, den Schwerpunkt möglichst abzuschließen, bevor du wechselst, sonst drohen Anerkennungsprobleme. An kleineren Fakultäten beginnt das Schwerpunktstudium nur zu einem der beiden Semester; ein Wechsel zum falschen Termin kostet ein halbes Jahr.

Ganz spät zu wechseln, kurz vor der Examensvorbereitung, ist möglich und manchmal sogar taktisch klug, etwa wegen kürzerer Wartezeiten aufs Referendariat im Zielland. Hamburg lässt Bewerbungen für höhere Fachsemester bis einschließlich zum 9. Fachsemester zu, also bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit. Später geht nur noch der Härtefall. Wie sich das in deinen Gesamtplan einfügt, zeigt der Überblick über den Aufbau und Ablauf des Jurastudiums.

Tipp

Wer im Hauptstudium wechselt, schleppt oft Lücken aus Vorlesungen mit, die an der neuen Fakultät anders zugeschnitten sind. Auf jurahilfe.de schließt du sie im Lernpfad aus Skript, Karteikarten und Abschlusstest, statt eine ganze Vorlesung nachzuholen.

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Welche Leistungen die neue Universität anrechnet

Angerechnet wird, was in Art und Umfang vergleichbar ist und inhaltlich hinreichend übereinstimmt. So weit die Grundregel. Die Anwendung liegt bei der neuen Fakultät, und sie prüft im Einzelfall. Die Zwischenprüfungen zweier Fakultäten sehen selten identisch aus, und im Hauptstudium wird der Unterschied größer. Zwei Wege führen zur Antwort, bevor du dich festlegst: Äquivalenztabellen, in denen steht, welche Prüfungen als gleichwertig gelten, und ein Gespräch mit der Fachstudienberatung der neuen Universität. Beides solltest du vor der Bewerbung erledigen, nicht danach. Bring zum Gespräch eine vollständige Übersicht deiner bisherigen Prüfungsleistungen mit, dann sind die wichtigsten Informationen in einem Termin geklärt.

Spaltenvergleich: Was die neue juristische Fakultät anrechnet und was liegen bleibt, etwa Kommunalrecht beim Wechsel nach Hamburg
Abb. 3: Anerkannt wird, was in Art und Umfang vergleichbar ist.

Zwischenprüfung: bundesweit anerkannt, wenn sie komplett ist

Vollständig bestanden heißt bundesweit anerkannt. Das gilt unabhängig davon, ob deine alte Fakultät sechs oder zwölf Teilleistungen verlangt hat. Einen Teil-Bonus gibt es nicht. Eine zu drei Vierteln bestandene Zwischenprüfung zählt nicht anteilig; die neue Fakultät bewertet sie nach ihren eigenen Regeln neu.

Große Übungen, Grundlagenschein und Hausarbeiten

Hier wird es kleinteilig. Manche Fakultäten kennen gar keine Großen Übungen: Hamburg verlangt stattdessen in allen drei Rechtsgebieten je eine Hausarbeit und zwei Klausuren aus verschiedenen Lehrveranstaltungen. Eine Große Übung im Strafrecht wird dort nur angerechnet, soweit der Prüfungsstoff mit dem Hamburger Hauptstudium vergleichbar ist, also Strafrecht BT II, BT III oder Strafprozessrecht. Bringst du nur eine Klausur zu den Vermögensdelikten mit, schreibst du die übrigen Leistungen nach.

Beim Grundlagenschein zählt, wie viele die neue Fakultät verlangt. In Hamburg sind es zwei: einer als Teil der Zwischenprüfung, einer im Hauptstudium als Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktbereichsprüfung. Wer nur einen mitbringt, holt den zweiten nach.

Landesrecht: warum Kommunalrecht und Polizeirecht Probleme machen

Im Öffentlichen Recht steckt die Anrechnungsfalle, an die kaum jemand denkt. Besonderes Verwaltungsrecht ist Landesrecht, und die Fächer heißen zwar überall ähnlich, decken sich aber nicht. Hamburg rechnet Leistungen im Polizei-, Bau- und Umweltrecht an, landesspezifische Unterschiede spielen dabei keine Rolle. Kommunalrecht dagegen wird gar nicht angerechnet, weil Hamburg als Stadtstaat staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht trennt und deshalb kein Kommunalrecht lehrt. Wer zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen kommt und dort eine Klausur im Kommunalrecht geschrieben hat, verliert sie beim Wechsel nach Hamburg ersatzlos. Besonders bitter ist das kurz vor dem Examen, wenn keine Zeit mehr bleibt, den fehlenden Nachweis nachzuholen.

Fremdsprachennachweis, Schlüsselqualifikation und Praktika

Für diese drei ist das Justizprüfungsamt des neuen Landes zuständig, nicht die Fakultät. Der Grund: Sie sind Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung. Der Fremdsprachennachweis ist bundesweit ähnlich zugeschnitten: Verlangt wird meist die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs. Praktische Studienzeiten und Schlüsselqualifikationen prüft das Prüfungsamt ebenfalls; frag dort nach, bevor du davon ausgehst, dass alles zählt. Wenn du ein Auslandssemester eingeplant hast, lohnt zusätzlich der Blick auf die Anrechnung von Auslandssemestern und Freisemestern.

Tipp

Was inhaltlich anerkannt wird, entscheidet die Fakultät, was du wirklich kannst, entscheidest du. Auf jurahilfe.de liest du dasselbe Thema wahlweise als kompaktes oder als ausführliches Skript: kompakt zum schnellen Auffrischen vor einer nachzuholenden Klausur, ausführlich, wenn dir das Rechtsgebiet an der alten Uni gefehlt hat.

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Bewerbung ins höhere Fachsemester: Ablauf und Fristen

Der Wechsel läuft als Bewerbung ins höhere Fachsemester, nicht als Neubewerbung über hochschulstart. Du bewirbst dich für das Fachsemester, in das du an deiner bisherigen Universität rücken würdest, nicht für dein Hochschulsemester. Eine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester ist an vielen Fakultäten ausgeschlossen. Die konkreten Regeln zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren finden sich auf der Website der Fakultät oder des Studierendensekretariats.

Bewerbungsfristen: 15. Januar, 15. Juli und die Ausnahmen

Es gibt keine bundesweit einheitliche Frist, und genau daran scheitern Bewerbungen. An der Universität Hamburg und an der LMU München endet am 15. Januar die Frist für das Sommersemester und am 15. Juli die für das Wintersemester; Hamburg öffnet sein Portal jeweils am 1. Dezember beziehungsweise 1. Juni. In Köln und Bonn dagegen liegt die Ausschlussfrist für höhere Fachsemester zwei Monate später, beim 15. März und beim 15. September. Prüf die Frist deiner Ziel-Fakultät deshalb einzeln auf deren eigener Seite, statt dich auf eine allgemeine Faustregel zu verlassen.

Fehlt dir zur Frist noch das Zwischenprüfungszeugnis, hilft in Hamburg die Nachreichfrist: 15. Februar fürs Sommersemester, 15. August fürs Wintersemester. Wer sie verpasst, bekommt eine formale Ablehnung und bewirbt sich für das nächste Semester erneut.

Plane rückwärts. Beglaubigungen, Bescheinigungen und die Auskunft der Studienberatung brauchen Zeit, und zwischen Bewerbungsschluss und Zulassungsbescheid liegen oft Wochen.

Wie viele Plätze es gibt und wie ausgewählt wird

Die Zahlen sind kleiner, als viele erwarten. Die Universität Hamburg vergibt derzeit 40 Studienplätze zum Wintersemester und 30 zum Sommersemester an Bewerberinnen und Bewerber für höhere Fachsemester. Übersteigt die Zahl der Bewerbungen das Angebot, läuft ein Auswahlverfahren. In Hamburg zählen dabei zur Hälfte die bisher erbrachten Studienleistungen, zur anderen Hälfte die Abiturnote. In Köln entscheidet bei Überhang das Los, und ob überhaupt Plätze frei werden, zeigt sich erst, wenn die Rückmeldungen vorliegen.

SchrittSommersemesterWintersemester
Bewerbung15. Januar oder 15. März15. Juli oder 15. September
Zeugnis nachreichenbis 15. Februarbis 15. August
ZulassungsbescheidFebruar bis MärzAugust bis September
Exmatrikulation alte Unierst nach dem Bescheiderst nach dem Bescheid
Immatrikulation neue Unibis Semesterbeginn Aprilbis Semesterbeginn Oktober

Die Bewerbungsfristen in der Tabelle stehen für die beiden verbreiteten Muster (Hamburg und LMU München gegen Köln und Bonn), die Termine für den Zulassungsbescheid sind Erfahrungswerte. Maßgeblich ist immer die Ankündigung der jeweiligen Hochschule.

Der Studienplatztausch als zweiter Weg

Neben dem regulären Verfahren gibt es den Studienplatztausch. Du suchst dir jemanden im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester, der genau in die Gegenrichtung wechseln will, und ihr beantragt den Tausch bei euren jeweiligen Universitäten. Tauschpartner finden sich über soziale Netzwerke, Fachschaftsgruppen oder spezialisierte Plattformen wie studienplatztausch.de. Der Vorteil liegt darin, dass der Tausch am Zulassungsverfahren vorbeiläuft. Die Unterlagen musst du trotzdem einreichen, und beide Universitäten müssen zustimmen.

Diese Unterlagen brauchst du für den Wechsel

Welche Dokumente verlangt werden, unterscheidet sich, aber der Kern ist überall ähnlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung deiner alten Fakultät belegt, dass du deinen Prüfungsanspruch noch hast, also nicht endgültig durch eine Prüfung gefallen bist. Dazu kommen Leistungsnachweise und Zeugnisse über deine bisherigen Prüfungsleistungen, oft in beglaubigter Form, manchmal zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung. Ohne Exmatrikulationsbescheinigung der alten Universität kann dich die neue nicht immatrikulieren. Dazu Personalausweis, meist das Abiturzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung, der Einstufungsantrag für das Fachsemester und je nach Hochschule ein eigener Immatrikulationsantrag.

Für Beglaubigungen haben größere Universitäten eine eigene Stelle in der zentralen Verwaltung, meist gegen eine kleine Gebühr. Rechne dafür ein bis zwei Wochen ein. Welche Unterlagen deine Ziel-Fakultät genau sehen will, steht natürlich auf ihrer eigenen Seite. Die Listen unterscheiden sich im Detail. Die aktuellen Informationen finden sich dort in verbindlicher Fassung.

Tipp

Zwischen Bewerbung und Semesterbeginn liegt Zeit, die sich nutzen lässt. Mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de trainierst du an kleinen Sachverhalten genau die Rechtsgebiete, die an der neuen Fakultät als Nächstes dran sind.

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Was Studierende beim Wechsel des Bundeslands beachten müssen

Ein Wechsel innerhalb desselben Bundeslands ist eine Verwaltungssache. Ein Wechsel über die Landesgrenze verändert dagegen, unter welchen Bedingungen du ins Examen gehst. Das Juristenausbildungsgesetz des neuen Landes bestimmt, welche Nachweise du für die Zulassung brauchst, wie der Freiversuch gerechnet wird und wie lange du vorher dort eingeschrieben sein musst.

Zulassungsvoraussetzungen für die erste Prüfung im neuen Land

Der bundesrechtliche Rahmen ist in § 5a DRiG gleich, die Ausgestaltung nicht. In Nordrhein-Westfalen zählt § 7 Abs. 1 JAG NRW fünf Voraussetzungen auf: mindestens vier Halbjahre Rechtswissenschaft an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes, eine bestandene Zwischenprüfung, eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung von mindestens zwei Semesterwochenstunden oder ein Sprachkurs gleichen Umfangs, die Teilnahme an einer praktischen Studienzeit und schließlich fünf erfolgreiche Aufsichtsarbeiten sowie vier häusliche Arbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Ein anderes Land kann andere Zahlen und andere Scheine verlangen.

Prüf deshalb früh, ob dir im neuen Land ein Nachweis fehlt, den deine alte Fakultät gar nicht angeboten hat. Diese Lücke fällt sonst erst bei der Meldung zum Examen auf. Dann kostet sie ein Semester.

Wie lange du im neuen Bundesland eingeschrieben sein musst

Diesen Punkt übersehen viele. Bevor dich das Justizprüfungsamt eines Landes prüft, willst du dort eine Mindestzeit studiert haben. Die Universität Hamburg weist Wechselnde darauf hin, dass sie ein Studienjahr in Hamburg immatrikuliert gewesen sein müssen, bevor sie zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen werden. Nordrhein-Westfalen knüpft es an die Wahl des Prüfungsamts: Nach § 6 Abs. 1 JAG NRW meldest du dich beim Justizprüfungsamt deines Wohnsitzbezirks, und nur wer mindestens zwei Halbjahre an einer Universität in Nordrhein-Westfalen studiert hat, darf sich stattdessen bei jedem der nordrhein-westfälischen Justizprüfungsämter melden.

Wer also ein Semester vor dem Examen wechselt, hat den Ort gewechselt, aber nicht das Prüfungsamt. Kläre vor der Bewerbung, welche Frist im Zielland gilt und wann sie zu laufen beginnt.

Kennzahlen: 40 Studienplätze im höheren Fachsemester in Hamburg und vier Halbjahre Mindeststudium nach § 7 Abs. 1 JAG NRW
Abb. 4: Vier Zahlen, die den Wechsel planbar machen.

Freischuss und Freiversuch: die Semester zählen weiter

Hier kursiert ein Halbwissen, das mehr Angst macht als nötig. Entscheidend ist eine feste Semestergrenze, nicht eine lückenlose Einschreibung. In Baden-Württemberg musst du dich spätestens im achten Fachsemester melden, in Sachsen nach § 29 SächsJAPO im neunten, gerechnet ab der Erstimmatrikulation. Ein Wechsel kostet den Freiversuch also nicht automatisch.

Teuer wird trotzdem jede Lücke. Ein Semester ohne Einschreibung wird regulär mitgezählt, anders als Auslandssemester, Mutterschutz, Elternzeit oder nachgewiesene Krankheit, die viele Länder herausrechnen. Wer zwischen zwei Universitäten ein halbes Jahr pausiert, verliert damit ein halbes Jahr Puffer bis zur Grenze. Deshalb lohnt es sich, sich an der alten Universität noch einmal zurückzumelden, statt sich zu früh abzumelden.

Die Semesterzählung läuft weiter, dein Fachsemesterstand wandert mit. Was unberücksichtigt bleibt, regelt jedes Land eigen: In Hamburg zählen nach § 26 Abs. 2 HmbJAG bis zu zwei Auslandssemester mit Leistungsnachweis im ausländischen Recht nicht mit, ebenso vier bis sechs Monate für eine internationale Verfahrenssimulation. Welche Fristen und Ausnahmen in deinem Zielland gelten, steht im Überblick zum Freischuss in allen 16 Bundesländern.

Exmatrikulation, BAföG und Krankenversicherung

Der Verwaltungsteil ist unspektakulär. Vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt. Sie lautet: erst Zulassungsbescheid, dann Exmatrikulation, dann Immatrikulation, und zwischen beiden Statuszeiten möglichst keine Lücke. Wer diese Kette einhält, hat mit Geld und Versicherung keine Probleme.

Wann du dich exmatrikulieren darfst und wann nicht

Die Exmatrikulation beantragst du bei deiner alten Hochschule, in aller Regel zum Semesterende. Ein Wechsel mitten im Semester ist nur mit zwingendem Grund möglich und praktisch selten. Achte darauf, dass deine Exmatrikulation zeitlich an den Start an der neuen Universität anschließt: Liegen mehrere Monate dazwischen, verlierst du den Studierendenstatus, und daran hängen Krankenversicherung und BAföG.

Vor der Exmatrikulation lohnt ein letzter Blick ins Studienportal der alten Uni. Lade dir alle Bescheinigungen, Notenübersichten und Skripte herunter, solange du noch Zugriff hast. Danach ist der Account meist gesperrt.

BAföG beim Hochschulwechsel: was sich ändert

Ein reiner Hochschulwechsel im selben Studiengang ist kein Fachrichtungswechsel. Die Weiterförderung ist deshalb unproblematisch, solange du bei Rechtswissenschaft bleibst. Was sich ändert, ist die Zuständigkeit. Mit dem Studienort wechselt das BAföG-Amt. Melde den Wechsel rechtzeitig deinem bisherigen Amt, es leitet die Akte weiter.

Anders liegt der Fall, wenn du zugleich das Fach wechselst, also Jura aufgibst. Dann greifen die Regeln zum Fachrichtungswechsel, die an einen wichtigen oder unabweisbaren Grund und an eine zeitliche Grenze im Studienverlauf geknüpft sind. Wer darüber nachdenkt, klärt das vor dem Antrag mit dem Amt, nicht danach.

Krankenversicherung, Semesterbeitrag und Wohnsitz

Dein Status als studentisch Versicherter hängt an der Immatrikulation. Schick deiner Krankenkasse die neue Immatrikulationsbescheinigung, sobald du sie hast. Den Semesterbeitrag zahlst du an die neue Hochschule. Er unterscheidet sich je nach Standort deutlich, weil Studierendenwerk und Semesterticket unterschiedlich kalkuliert sind. Und wenn du umziehst, denk an die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb der gesetzlichen Frist.

Tipp

Der organisatorische Teil frisst Wochen, der fachliche läuft nebenher weiter. Auf jurahilfe.de kannst du den kompletten BGB AT dauerhaft kostenlos lernen, mit Skripten, Karteikarten und Abschlusstest, ohne Zeitlimit und ohne Zahlung. Ein guter Weg, die Wartezeit bis zum Semesterstart nicht ungenutzt zu lassen.

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Checkliste für den Studienortwechsel im Jurastudium

Ein bis zwei Semester Vorlauf reichen für einen entspannten Wechsel. Die Tipps der Studienberatungen laufen fast alle auf dieselbe Reihenfolge hinaus, und sie deckt genau die Punkte ab, an denen in der Praxis Semester verloren gehen.

Ein Jahr vorher: informieren und beraten lassen

Sieh dir die Wunsch-Universität an, wenn es geht vor Ort. Eine Gasthörerschaft in ein paar Vorlesungen musst du oft vorher bei der Fakultät beantragen, sie lohnt sich trotzdem. Sprich mit Studierenden und der Fachschaft. Sie erzählen dir, was in keiner Prüfungsordnung steht. Danach der wichtigste Termin: das Gespräch mit der Fachstudienberatung der neuen Fakultät. Dort klärst du Anerkennung, Fristen und Unterlagen. Prüf im selben Zug die Zulassungsvoraussetzungen des neuen Landes und den Start deines Schwerpunktbereichs.

Ein Semester vorher: bewerben und Unterlagen sammeln

Trag dir die Bewerbungsfrist rot in den Kalender, ebenso die Nachreichfrist. Beantrage Unbedenklichkeitsbescheinigung und Leistungsübersicht früh genug für die Beglaubigung. Reich die Bewerbung ein und stell den Einstufungsantrag. Wichtig: In dieser Phase bleibst du an der alten Universität eingeschrieben und meldest dich dort ganz normal zurück.

Nach der Zusage: exmatrikulieren und immatrikulieren

Erst jetzt beantragst du die Exmatrikulation, mit dem Bescheid in der Hand. Dann Semesterbeitrag zahlen, immatrikulieren, Krankenkasse und BAföG-Amt informieren, den Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung beim Prüfungsamt der neuen Fakultät einreichen. Ohne diesen Eintrag kannst du dich an vielen Fakultäten nicht zu den Prüfungen des Hauptstudiums anmelden.

Die ersten Wochen an der neuen Fakultät

Viele Fakultäten bieten eigene Informationsveranstaltungen für Studienortwechsler an, in denen Hauptstudium, Schwerpunkt und Examensvorbereitung erklärt werden. Geh hin, auch wenn du dich für erfahren hältst. Dort triffst du andere, die gerade dasselbe machen. Die Orientierungswoche der Fachschaft steht dir ebenfalls offen, und an manchen Universitäten gibt es Mentorenprogramme oder Stammtische speziell für Wechslerinnen und Wechsler. Eine funktionierende Lerngruppe ist der schnellste Weg, in einer neuen Stadt anzukommen.

Am Ende ist der Uni-Wechsel im Jurastudium eine Frage der Reihenfolge, nicht des Muts. Wer die Zwischenprüfung im Rücken hat, den Zulassungsbescheid abwartet und die Anerkennung vorher klärt, verliert kein Semester. Und weil der Stoff derselbe bleibt, egal wo du sitzt, kannst du fachlich einfach weiterlaufen: mit einem Lernplan, der sich an dein neues Semester anpassen lässt.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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