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Staatsanwalt: Was macht ein Staatsanwalt & wie wird man es?

Eine schwarze Robe hängt über einem Stuhl am Tisch der Staatsanwaltschaft in einem leeren Gerichtssaal, daneben gestapelte Akten.

Höchstens sechs Prozent aller Ermittlungsverfahren enden mit einer Anklage. So steht es in der Statistik der Staatsanwaltschaften für 2023, bei gut 5,5 Millionen erledigten Verfahren. Mehr als die Hälfte wurde eingestellt. Die Entscheidung darüber trifft ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin.

Was macht ein Staatsanwalt also? Er leitet das Ermittlungsverfahren, entscheidet über Anklage oder Einstellung und vertritt die Anklage in der Hauptverhandlung. Dabei ist er Beamter und an Weisungen seiner Vorgesetzten gebunden (§ 146 GVG). Trotzdem muss er nach § 160 StPO auch alles ermitteln, was den Beschuldigten entlastet.

Staatsanwalt wirst du auf demselben Weg wie ein Richter: zwei Staatsexamen, eine gute Note, einige Jahre Probezeit. Was dich im Beruf erwartet, vom Dezernat bis zum Sitzungssaal, zeigt dieser Artikel.

Auf einen Blick:

  • Kernaufgaben: Ermittlungen leiten, über Anklage, Einstellung oder Strafbefehl entscheiden, Sitzungsdienst, Strafvollstreckung.
  • Stellung: Beamter mit Weisungsbindung, von den Gerichten unabhängig, zur Objektivität verpflichtet.
  • Hierarchie: vom Staatsanwalt über den Oberstaatsanwalt bis zum Generalstaatsanwalt, an der Spitze des Bundes der Generalbundesanwalt.
  • Unterschied zum Richter: gleiche Ausbildung und Besoldungsordnung R, aber kein Richteramt und keine richterliche Unabhängigkeit.
  • Einstieg: Befähigung zum Richteramt, meist ein Prädikatsexamen, danach Probezeit mit Einsatz bei Gericht oder Staatsanwaltschaft.

Was macht ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin?

Ein Staatsanwalt verfolgt Straftaten im Namen des Staates, vom ersten Verdacht bis zur Vollstreckung der Strafe. Die öffentliche Klage erhebt allein die Staatsanwaltschaft (§ 152 Abs. 1 StPO), Juristen nennen das Anklagemonopol. Nur bei einigen leichteren Delikten wie Beleidigung oder Hausfriedensbruch kann der Verletzte daneben selbst Privatklage erheben (§§ 374 ff. StPO).

Die Aufgaben reichen weit über die Ermittlungen hinaus und verteilen sich über das ganze Strafverfahren, vom ersten Verdacht bis zur letzten Rate einer Geldstrafe. Welche Rechte und Pflichten die Behörde dabei im Einzelnen hat, fasst die Wissensseite zur Staatsanwaltschaft zusammen. Hier geht es um den Beruf dahinter.

Herrin des Ermittlungsverfahrens: Ermitteln mit der Polizei

Sobald ein Anfangsverdacht besteht, muss die Staatsanwaltschaft einschreiten. Sie ist die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“: Sie entscheidet, welche Ermittlungen laufen, welche Zeugen vernommen und welche Beweise gesichert werden. Nach § 161 Abs. 1 StPO kann sie selbst ermitteln oder Behörden und Beamte der Polizei damit beauftragen.

In der Praxis ermittelt meist die Polizei. Viele Beamte sind nach § 152 GVG Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und müssen deren Anordnungen folgen. Die Akte landet trotzdem auf dem Schreibtisch des Staatsanwalts. Er verantwortet das Ergebnis. Stell dir einen Wohnungseinbruch vor: Die Polizei sichert Spuren und befragt Nachbarn, der Staatsanwalt entscheidet, ob ein DNA-Abgleich beantragt oder das Handy des Verdächtigen ausgewertet wird.

Nahaufnahme einer behandschuhten Hand, die mit einem Pinsel Spuren an einer aufgebrochenen Wohnungstür im Treppenhaus sichert.
Abb. 1: Spurensicherung nach einem Wohnungseinbruch. Über die weiteren Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Anklage, Einstellung oder Strafbefehl

Am Ende der Ermittlungen steht eine Entscheidung. Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der Anklage, reicht die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift beim zuständigen Gericht ein (§ 170 Abs. 1 StPO). Andernfalls stellt sie das Verfahren ein, der Maßstab ist der hinreichende Tatverdacht (mehr dazu im Beitrag zu § 170 Abs. 2 StPO).

Dazwischen liegen die Wege, die in der Praxis am häufigsten vorkommen. Bei Vergehen mit geringer Schuld kann der Staatsanwalt nach § 153 StPO von der Verfolgung absehen, in der Regel mit Zustimmung des Gerichts, bei echten Bagatellen auch ohne. Nach § 153a StPO geht das auch gegen eine Auflage, etwa eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung; hier müssen Gericht und Beschuldigter zustimmen. Diese Spielräume erklärt der Beitrag zum Opportunitätsprinzip. Für einfache Fälle gibt es den Strafbefehl nach § 407 StPO: Der Staatsanwalt beantragt ihn schriftlich, das Gericht erlässt ihn ohne Hauptverhandlung.

Die Zahlen zeigen, wie selten der Weg in den Gerichtssaal ist. 2023 stellten die Staatsanwaltschaften 59 Prozent der erledigten Verfahren ein; 31 Prozent aller Verfahren endeten mangels hinreichenden Tatverdachts. Nur in 6 Prozent der Fälle folgte eine Anklage oder ein Antrag auf ein besonderes Verfahren, in weiteren 10 Prozent ein Strafbefehlsantrag (Destatis, Pressemitteilung vom Oktober 2024).

Balkendiagramm: 31 Prozent aller Ermittlungsverfahren werden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, nur 6 Prozent enden mit einer Anklage.
Abb. 2: So endeten die 2023 erledigten Ermittlungsverfahren. Die meisten wurden eingestellt, nur 6 Prozent führten zu einer Anklage (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Sitzungsdienst und Plädoyer in der Hauptverhandlung

Dann folgt die Hauptverhandlung. Dort sitzt der Staatsanwalt als Sitzungsvertreter im Saal. Er verliest den Anklagesatz, fragt Zeugen und Sachverständige, stellt Beweisanträge und hält am Ende den Schlussvortrag (§ 258 StPO), umgangssprachlich das Plädoyer. Darin beantragt er eine Strafe, einen Freispruch oder die Einstellung.

Am Amtsgericht verhandelt er vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht, bei schweren Taten vor der Strafkammer des Landgerichts. Regelmäßig vertritt ein Staatsanwalt an einem Sitzungstag die Anklage eines Kollegen. Für die Einarbeitung bleibt dann oft nur kurz Zeit.

Nach dem Urteil: Rechtsmittel und Strafvollstreckung

Der Staatsanwalt prüft, ob er Berufung oder Revision einlegt; den Instanzenzug im Strafrecht kennst du vielleicht schon aus dem Studium. Übrigens darf die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel auch zugunsten des Angeklagten einlegen (§ 296 Abs. 2 StPO). Wird das Urteil rechtskräftig, ist sie nach § 451 StPO Vollstreckungsbehörde: Sie sorgt dafür, dass die Geldstrafe gezahlt oder die Freiheitsstrafe angetreten wird.

Je nach Behörde kommen Sonderaufgaben hinzu. Jugendstaatsanwälte führen die Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (§§ 36, 107 JGG). Schwerpunktstaatsanwaltschaften bündeln beispielsweise Wirtschaftsstrafsachen, organisierte Kriminalität oder Cybercrime.

Weisungsgebunden und trotzdem objektiv: die Stellung des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt steht zwischen Justiz und Verwaltung. Er ist Beamter. Seine Behörde gehört zur Exekutive. Von den Gerichten ist die Staatsanwaltschaft in ihren amtlichen Verrichtungen unabhängig (§ 150 GVG), von ihren Vorgesetzten nicht. Aus dieser Doppelstellung folgen zentrale Regeln des Berufs, etwa die Pflicht zur Objektivität.

Das Weisungsrecht nach §§ 146 und 147 GVG

§ 146 GVG hat nur einen Satz. Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Die Vorgesetzten bestimmt § 147 GVG. Innerhalb der Behörde leitet der erste Beamte, also der Leitende Oberstaatsanwalt oder der Generalstaatsanwalt, alle Staatsanwälte seines Bezirks (internes Weisungsrecht). Darüber steht die Landesjustizverwaltung, für den Generalbundesanwalt das Bundesministerium der Justiz (externes Weisungsrecht).

Organigramm: Die Staatsanwaltschaft ist über Generalstaatsanwalt und Landesjustizverwaltung weisungsgebunden, das Gericht bleibt nach § 150 GVG unabhängig.
Abb. 3: Die Weisungsketten bei Bund und Ländern. Das Gericht steht außerhalb, die Staatsanwaltschaft ist von ihm unabhängig.

Grenzen gibt es trotzdem. Eine Weisung darf den Staatsanwalt nicht zu einer strafbaren Handlung zwingen, etwa zur Strafvereitelung, und sie findet ihre Grenze am Legalitätsprinzip. Hält ein Staatsanwalt eine Weisung für rechtswidrig, muss er seine Bedenken bei seinem Vorgesetzten geltend machen (Remonstration). Nach § 145 GVG kann der Behördenleiter ein Verfahren außerdem selbst übernehmen oder einem anderen Staatsanwalt übertragen.

Objektivitätspflicht: auch entlastende Umstände ermitteln

§ 160 Abs. 2 StPO verpflichtet die Staatsanwaltschaft, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu ermitteln. Findet der Staatsanwalt ein Alibi, gehört es in die Akte, und im Plädoyer beantragt er einen Freispruch, wenn die Beweisaufnahme die Tat nicht belegt.

Das Wort von der „objektivsten Behörde der Welt“ geht auf den Berliner Staatsanwalt Hugo Isenbiel zurück. Er verwendete es um 1900 in einem Plädoyer. Bekannt wurde es, weil der Strafrechtler Franz von Liszt es 1901 ironisch aufgriff. Bis heute wird es mal als Ideal, mal ironisch zitiert. Wie weit die Objektivitätspflicht im Prozess reicht, hat der Bundesgerichtshof zuletzt 2024 beschäftigt. Einen Staatsanwalt kann man nicht wie einen Richter wegen Befangenheit ablehnen; ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn der Sitzungsvertreter seine Pflicht zur Objektivität so schwer verletzt, dass dies als Missbrauch staatlicher Macht erscheint (BGH, Beschluss vom 18.01.2024, 5 StR 473/23).

Legalitätsprinzip und Anklagemonopol

Zum Anklagemonopol gehört eine Pflicht. Nach § 152 Abs. 2 StPO muss die Staatsanwaltschaft wegen aller verfolgbaren Straftaten einschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dieses Legalitätsprinzip schützt vor Willkür: Der Staatsanwalt darf nicht nach Sympathie oder politischer Wetterlage auswählen, wen er verfolgt. Die Ausnahmen der §§ 153 ff. StPO lockern das nur bei geringer Schuld oder vergleichbaren Konstellationen.

Ein Anspruch des Opfers auf Anklage folgt daraus grundsätzlich nicht. Das Bundesverfassungsgericht erkennt nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren Straftaten gegen Leib und Leben oder bei Taten von Amtsträgern, einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung an (BVerfG, Beschluss vom 15.01.2020, 2 BvR 1763/16). Auch dann verlangt es ernsthafte Ermittlungen, keine Anklage um jeden Preis.

Der EuGH und die Debatte um das externe Weisungsrecht

Wegen des externen Weisungsrechts entschied der Europäische Gerichtshof, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen: Sie sind der Gefahr ausgesetzt, im Einzelfall Weisungen des Justizministers zu erhalten, und gelten deshalb nicht als unabhängige Justizbehörde (EuGH, Urteil vom 27.05.2019, C-508/18 und C-82/19 PPU). Seitdem übernehmen in Deutschland die Gerichte diese Aufgabe.

Politisch ist die Frage offen. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sah 2024 vor, Einzelweisungen der Minister zu begrenzen und transparenter zu machen. Gesetz wurde er nicht, die §§ 146 und 147 GVG gelten unverändert. Für den EuGH genügte schon die rechtliche Möglichkeit einer Einzelweisung.

Staatsanwältin, Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt: Aufbau und Hierarchie

Nach § 141 GVG soll bei jedem Gericht eine Staatsanwaltschaft bestehen. Tatsächlich ist die Behörde am Landgericht angesiedelt und für den ganzen Bezirk zuständig, auch für die Amtsgerichte darin. Mit „der Staatsanwaltschaft“ ist deshalb meist eine von über hundert Behörden der Länder gemeint.

Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Generalbundesanwalt

§ 142 Abs. 1 GVG verteilt das Amt auf drei Ebenen. Bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten arbeiten Staatsanwälte der Länder. Die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht heißt Generalstaatsanwaltschaft; sie führt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und vertritt die Anklage in Revisionen vor dem OLG. Beim Bundesgerichtshof sitzt der Generalbundesanwalt mit den Bundesanwälten. Er vertritt die Anklage in Revisionen vor dem BGH und ermittelt selbst in Staatsschutzsachen, etwa bei Terrorismus und Spionage.

Die Dienstränge vom Staatsanwalt bis zum Generalstaatsanwalt

Der Einstieg ist für alle gleich: Staatsanwalt oder Staatsanwältin, besoldet nach R1. Das erste Beförderungsamt ist in vielen Ländern der Erste Staatsanwalt (R1 mit Amtszulage), verbunden mit herausgehobenen Aufgaben. Oberstaatsanwälte (R2) leiten Abteilungen, etwa für Wirtschafts- oder Betäubungsmittelstrafsachen. Der Leitende Oberstaatsanwalt führt die ganze Behörde, der Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwaltschaft; beide werden je nach Größe der Behörde höher eingestuft. Ganz oben steht der Generalbundesanwalt in R9. Was diese Stufen in Euro bedeuten, steht weiter unten im Abschnitt zur Besoldung.

Treppendiagramm: Die Dienstränge der Staatsanwaltschaft steigen vom Staatsanwalt in R1 bis zum Generalbundesanwalt in R9.
Abb. 4: Die Dienstränge vom Staatsanwalt bis zum Generalbundesanwalt.

Amtsanwälte und Referendare im Sitzungsdienst

Nicht jeder Ankläger im Gerichtssaal ist Staatsanwalt. Amtsanwälte übernehmen am Amtsgericht einfachere Verfahren, etwa Diebstahl, einfache Körperverletzung oder Trunkenheit im Verkehr (§ 142 Abs. 1 Nr. 3, § 145 Abs. 2 GVG). Ein zweites Staatsexamen brauchen sie nicht. Meist kommen sie aus dem gehobenen Justizdienst, in der Regel sind es Rechtspfleger mit einer Zusatzausbildung.

Auch Referendare können vorübergehend Ankläger sein. § 142 Abs. 3 GVG erlaubt, ihnen die Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht zu übertragen. Für viele ist der erste eigene Sitzungsdienst in der Strafstation der Moment, in dem sie merken, ob ihnen der Beruf liegt.

Arbeitsalltag: Wie sieht der Beruf Staatsanwalt konkret aus?

Der Alltag eines Staatsanwalts besteht vor allem aus Akten. Sehr vielen Akten. Er bearbeitet ein Dezernat, also einen Bestand an Verfahren, oft nach Buchstaben der Beschuldigten oder nach Deliktsgruppen verteilt. Dazu kommen Sitzungstage im Gericht und Bereitschaftsdienste. Die Arbeitszeit ist freier als in einer Kanzlei, die Menge an Verfahren aber hoch.

Dezernat, Akten und Verfügungen

Ein typischer Tag beginnt mit dem Aktenwagen. Neue Anzeigen, Ermittlungsberichte der Polizei, Gutachten, Anfragen von Verteidigern: Zu jeder Akte schreibt der Staatsanwalt eine Verfügung. Darin ordnet er weitere Ermittlungen an, holt fehlende Informationen ein, beantragt beim Ermittlungsrichter eine Maßnahme oder schließt das Verfahren ab, mit Anklageschrift, Strafbefehlsantrag oder Einstellungsverfügung.

Viele Entscheidungen fallen allein. Anders als eine Richterin am Landgericht sitzt der Staatsanwalt in keiner Kammer; Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen ist üblich, aber die Verfügung unterschreibt er selbst. Der Karriereratgeber des beck-stellenmarkts nennt 80 bis 100 neue Verfahren pro Monat und Dezernat. In vielen Fällen ist das Routine, in einigen Fällen beschäftigt ein Verfahren den Staatsanwalt über Monate oder Jahre.

Bereitschaftsdienst, Durchsuchung und Haftbefehl

Straftaten halten sich nicht an Bürozeiten. Deshalb gibt es bei jeder Staatsanwaltschaft einen Bereitschaftsdienst, auch nachts und am Wochenende. Die Polizei ruft an, weil sie einen Verdächtigen festgenommen hat oder eine Wohnung durchsuchen will. Der Staatsanwalt muss dann schnell entscheiden, ob er beim Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl wegen Untersuchungshaft beantragt.

Eine Staatsanwältin sitzt nachts am Schreibtisch, telefoniert und hat die Hand auf einer Akte, daneben eine Schreibtischlampe.
Abb. 5: Bereitschaftsdienst. Nachts ruft die Polizei an, und die Staatsanwältin muss schnell entscheiden.

Durchsuchungen und Beschlagnahmen stehen grundsätzlich unter Richtervorbehalt. Nur bei Gefahr im Verzug darf die Staatsanwaltschaft sie selbst anordnen (§ 105 Abs. 1 StPO, zur Beschlagnahme nach § 94 StPO mehr im eigenen Beitrag). Eine körperliche Untersuchung wie die Blutprobe nach einer Trunkenheitsfahrt ordnet heute meist die Polizei oder die Staatsanwaltschaft an, ohne Richter (§ 81a Abs. 2 StPO). Solche Anrufe kommen häufig zu später Stunde, und die Informationen am Telefon sind dünn. Im Bereitschaftsdienst zeigt sich, ob du unter Zeitdruck saubere Entscheidungen triffst.

Robe, Fallzahlen und Belastung

Im Gerichtssaal trägt der Staatsanwalt eine schwarze Robe mit Samtbesatz, die gleiche wie Richterinnen und Richter. Die Robe regeln die Länder in Verwaltungsvorschriften über die Amtstracht, in Brandenburg zum Beispiel ausdrücklich für Richter und Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Die Belastung ist hoch. Bundesweit arbeiteten laut Richterstatistik des Bundesamts für Justiz Ende 2020 knapp 6.200 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, gerechnet in Vollzeitstellen, gut die Hälfte davon Frauen. Nach einer Auswertung der Legal Tribune Online vom Mai 2026 fehlen bundesweit rund 1.000 Stellen, gemessen am Personalbedarfssystem Pebb§y der Länder. Für Berufseinsteiger heißt das: gute Einstellungschancen, aber volle Dezernate vom ersten Tag an.

Staatsanwalt, Richter oder Rechtsanwalt: die Unterschiede

Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt haben dieselbe Ausbildung und sitzen oft im selben Saal. Ihre Rollen unterscheiden sich aber grundlegend. Die folgende Tabelle stellt die drei Berufe im Strafverfahren nebeneinander.

MerkmalStaatsanwaltRichterRechtsanwalt
Rolle im StrafverfahrenErmittelt und klagt anEntscheidet über Schuld und StrafeVerteidigt den Beschuldigten
StatusBeamterRichterverhältnisFreier Beruf
WeisungenWeisungsgebunden (§ 146 GVG)Unabhängig (Art. 97 GG)Nur dem Mandanten verpflichtet, im Rahmen des Berufsrechts
BlickrichtungObjektiv, auch entlastendNeutralEinseitig für den Mandanten
EinstiegMeist PrädikatsexamenMeist PrädikatsexamenZulassung ohne Notengrenze
VergütungBesoldungsordnung RBesoldungsordnung RHonorar oder Gehalt

Wer ist höher, Richter oder Staatsanwalt?

Zwischen Richtern und Staatsanwälten gibt es keine Rangordnung. Beide beginnen in derselben Besoldungsgruppe R1 und haben dieselbe Befähigung zum Richteramt. Die Staatsanwaltschaft ist von den Gerichten unabhängig (§ 150 GVG), das Gericht ist umgekehrt nicht an ihre Anträge gebunden. In der Hauptverhandlung leitet aber der Vorsitzende die Verhandlung, und das Urteil spricht allein das Gericht.

Ein Unterschied bleibt: Der Richter ist nach Art. 97 GG sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Staatsanwalt ist an Weisungen gebunden. Die Frage nach „höher“ zielt meist auf die Macht im Verfahren, und die ist geteilt: Der Staatsanwalt bestimmt, was vor Gericht kommt, der Richter, wie es ausgeht.

Unterschied zwischen Staatsanwalt und Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege. Im Strafprozess ist er trotzdem einseitig. Als Verteidiger vertritt er allein die Interessen seines Mandanten. Belastendes muss er nicht beibringen, der Staatsanwalt dagegen Entlastendes schon. Der Rechtsanwalt wählt seine Mandate, arbeitet selbstständig oder angestellt und verdient nach Honorar oder Gehalt; der Staatsanwalt bekommt seine Fälle zugeteilt und wird besoldet.

Beide Seiten brauchen dasselbe Handwerk: Akten lesen, Beweise würdigen, frei vor Gericht sprechen. Wie der Weg auf die andere Seite des Saals aussieht, beschreibt der Beitrag zum Beruf als Strafverteidiger.

Staatsanwaltschaft und Polizei

Die Polizei gehört zum Innenressort. Die Staatsanwaltschaft gehört zur Justiz. Im Strafverfahren arbeiten beide eng zusammen, die Rollen sind aber klar verteilt. Die Polizei darf nach § 163 StPO von sich aus den ersten Zugriff vornehmen und muss ihre Ergebnisse unverzüglich der Staatsanwaltschaft übersenden. Die rechtliche Leitung und die Abschlussentscheidung liegen beim Staatsanwalt. Verkürzt gesagt: Die Polizei ermittelt, der Staatsanwalt verantwortet die Ermittlungen.

Wie wird man Staatsanwalt? Der Weg in die Justiz

Staatsanwalt wird, wer die Befähigung zum Richteramt hat, eine Stelle im höheren Justizdienst bekommt und die Probezeit besteht. Die Befähigung erwirbst du mit dem zweiten Staatsexamen. Einen eigenen Studiengang dafür gibt es nicht. Rechnerisch vergehen vom Studienbeginn bis zur Ernennung auf Lebenszeit rund zehn bis zwölf Jahre: etwa fünf Jahre Studium, zwei Jahre Referendariat und drei bis fünf Jahre Probezeit.

Zeitstrahl: Der Weg zum Staatsanwalt dauert rund 10 bis 12 Jahre, vom Studium über das Referendariat bis zur Ernennung auf Lebenszeit.
Abb. 6: Rund 10 bis 12 Jahre vergehen vom Studienbeginn bis zur Ernennung auf Lebenszeit.

Studium, Examen und Befähigung zum Richteramt

§ 122 Abs. 1 DRiG ist eindeutig: Zum Staatsanwalt kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt. Der Weg dorthin führt über das Jurastudium mit erstem Examen, den juristischen Vorbereitungsdienst (das Referendariat) und das zweite Examen. Einen Schwerpunkt im Strafrecht schreibt niemand vor, er hilft aber beim Einstieg ins Dezernat.

Die größte Hürde ist die Note. Die meisten Länder erwarten ein Prädikatsexamen, also mindestens 9 Punkte, oder eine Punktzahl knapp darunter. Baden-Württemberg verlangt nach bisheriger Praxis in der Regel 8 Punkte in beiden Examina, Nordrhein-Westfalen setzt im zweiten Examen 9 Punkte an und öffnet sich bei besonderen Qualifikationen ab 7,76 Punkten. Die Grenzen verschieben sich mit der Bewerberlage; die Übersicht aller Länder findest du im Beitrag Wie wird man Anwalt, Richter oder Staatsanwalt.

Eine wichtige Probe aufs Exempel ist die Strafstation im Referendariat. Viele Länder weisen Referendare dafür einer Staatsanwaltschaft zu, und dort stehst du während der Station oft schon nach wenigen Wochen allein als Sitzungsvertreter am Amtsgericht. Wie die Stationen ablaufen, erklärt der Überblick zum Referendariat.

Eine Referendarin in schwarzer Robe sitzt am Tisch der Staatsanwaltschaft in einem Gerichtssaal und liest in einer Akte.
Abb. 7: In der Strafstation vertreten Referendare oft schon selbst die Anklage.

Einstellung, Probezeit und Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft

Bewerben kannst du dich beim Justizministerium oder beim Oberlandesgericht deines Wunschlandes, meist gemeinsam für Gericht und Staatsanwaltschaft. In vielen Ländern beginnt die Laufbahn im Richterverhältnis auf Probe. § 13 DRiG erlaubt ausdrücklich, einen Richter auf Probe bei einer Staatsanwaltschaft zu verwenden. Nach § 122 Abs. 2 DRiG zählt die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit dabei wie richterlicher Dienst.

Die Probezeit dauert mindestens drei Jahre. Spätestens nach fünf Jahren wird entschieden, ob du auf Lebenszeit ernannt wirst, als Richter oder als Staatsanwalt auf Lebenszeit, dann im Beamtenverhältnis. In Bayern ist der Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft ausdrücklich die Regel: Assessoren, die zunächst bei Gericht beginnen, wechseln nach etwa eineinhalb bis zwei Jahren zur Staatsanwaltschaft. So lernst du beide Seiten kennen, Anklage und Entscheidung. Andere Länder handhaben das unterschiedlich, frag im Auswahlgespräch danach.

Besoldung in Kürze

Richter und Staatsanwälte werden nach derselben Besoldungsordnung R bezahlt, der Einstieg liegt in R1. Wie viel das ist, hängt vom Bundesland ab: Nach der Musterberechnung des Deutschen Richterbunds (Stand Februar 2026) reichte das Einstiegsgehalt von rund 4.800 Euro brutto im Saarland bis rund 5.500 Euro in Bayern. Tabellen, Netto-Werte und die Beförderungsstufen stehen im Beitrag zum Gehalt als Staatsanwalt.

Für wen passt der Beruf?

Der Beruf verlangt schnelle Entscheidungen. Und er verlangt, mit Verantwortung umgehen zu können. Du entscheidest jeden Tag über Menschen: über Beschuldigte, die auf eine Einstellung hoffen, und über Geschädigte, die eine Anklage erwarten. Beides geht nicht immer zusammen.

Ich empfehle, die Strafstation ernst zu nehmen. Sie ist mehr als eine Pflichtstation. Frag nach eigenen Sitzungstagen, schreib Anklageschriften und Einstellungsverfügungen und schau dir den Bereitschaftsdienst an, wenn dein Ausbilder dich mitnimmt. Danach weißt du mehr über den Beruf als nach jedem Karriereratgeber, diesen hier eingeschlossen.

Fazit

Die meisten Verfahren entscheidet der Staatsanwalt allein, ohne dass es zur Hauptverhandlung kommt. Er ist Beamter und weisungsgebunden, muss aber objektiv ermitteln und darf niemanden nach Belieben verfolgen oder verschonen. Der Weg in den Beruf führt über zwei gute Examina und eine Probezeit, in der viele Länder dich zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft wechseln lassen. Das nötige Strafprozessrecht kannst du schon im Studium am Fall üben, etwa mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Jurastudium
  • Examensvorbereitung
  • juristische Didaktik
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