Ein Staatsanwalt entscheidet über Anklage oder Einstellung eines Verfahrens, wird dabei aber nicht nach einer eigenen Tabelle bezahlt. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erhalten wie Richter Bezüge nach der Besoldungsordnung R (Anlage III BBesG), eine eigene Besoldungsordnung gibt es nicht. Das Einstiegsgehalt in der Besoldungsgruppe R1 liegt aktuell je nach Bundesland zwischen rund 4.826 Euro im Saarland und 5.514 Euro in Bayern brutto im Monat.
Wer zwischen Staatsanwaltschaft, Anwaltskanzlei und Wirtschaftsjurist abwägt, braucht mehr als diese eine Zahl: die Beförderungsleiter bis zum Generalstaatsanwalt und Generalbundesanwalt, den Netto-Vorteil gegenüber Angestellten und die Voraussetzungen für den Berufseinstieg gehören dazu. Wer nach dem Gehalt als Staatsanwalt sucht, landet schnell bei der Besoldungsgruppe R1, dem Ausgangspunkt für das komplette Staatsanwalt Gehalt über die gesamte Karriere.
Auf einen Blick:
- Einstieg in der Besoldungsgruppe R1: rund 4.826 € (Saarland) bis 5.514 € (Bayern) brutto im Monat, das Bundesland macht über 600 € Unterschied.
- Mit Berufserfahrung steigt das Grundgehalt in R1 auf rund 7.900 €, Beförderungsämter reichen bis R9.
- An der Spitze steht der Generalbundesanwalt (R9) mit rund 13.295 € brutto im Monat, deutschlandweit nur einmal besetzt.
- Netto-Vorteil: aus rund 4.800 € brutto bleiben etwa 4.000 € netto, weil keine Renten- und Arbeitslosenversicherung anfällt.
- Voraussetzung ist das zweite Staatsexamen, meist nahe am Prädikat, plus eine Probezeit von drei bis fünf Jahren bis zur Ernennung auf Lebenszeit.
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Wie viel verdient ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin? Gehalt und Besoldung im Überblick
Ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin verdient als Berufseinsteiger in der Besoldungsgruppe R1 zwischen rund 4.826 und 5.514 Euro brutto im Monat, abhängig vom Bundesland. Mit Berufserfahrung steigt das Grundgehalt über mehrere Erfahrungsstufen auf rund 7.900 Euro. Beförderungsämter wie Oberstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt liegen in höheren Besoldungsgruppen bis R9.
Die Besoldung von Beamten, Richtern und Staatsanwälten gliedert sich in die Gruppen A, B, C beziehungsweise W und R. Für Richterinnen und Richter gilt exakt dieselbe Besoldungsordnung R wie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, eine eigene Tabelle für die Anklagebehörde gibt es nicht. Alle Ämter der Staatsanwaltschaft fallen in die Besoldungsgruppen R, festgelegt im Bundesbesoldungsgesetz und den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen. Das hat einen einfachen Grund: Beide Berufsgruppen durchlaufen dieselbe Ausbildung und wechseln in der Praxis nicht selten zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft.
Die Besoldungsgruppe R1: Grundgehalt und Besoldungsgruppen im System
Die Besoldungsgruppe R1 ist das Eingangsamt für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Probe. Das System reicht von R1 bis R10, wobei die Besoldungsgruppen ab R3 keine Erfahrungsstufen mehr kennen, sondern feste Grundgehälter. Innerhalb von R1 und R2 steigt das Gehalt in mehreren Erfahrungsstufen mit zunehmender Berufserfahrung, ähnlich wie bei Beamten der übrigen Laufbahnen.
Zusätzlich zum Grundgehalt zahlt der Dienstherr bei Bedarf einen Familienzuschlag und, in bestimmten Funktionen, eine Amtszulage. Der Familienzuschlag richtet sich nach Familienstand (umgangssprachlich auch Familienstatus) und Kinderzahl und fällt je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Wer in ein Beförderungsamt wie Erster Staatsanwalt aufsteigt, bleibt formal häufig in R1, erhält aber eine Amtszulage für die zusätzliche Verantwortung. Ihr Grundgehalt erhalten Staatsanwälte davon unabhängig, ausschließlich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe gestaffelt; die Zulage ist rein funktionsgebunden und entfällt, sobald die zusätzliche Aufgabe endet.
Bund und Länder führen dabei getrennte Tabellen: Der Bund hat die Besoldungsgruppe R1 zum 1. Januar 2013 abgeschafft, die Bundesbesoldungsordnung R beginnt seither erst bei R2. Die Besoldungsgruppe R1 existiert deshalb nur noch in den 16 Landesbesoldungsordnungen R, genau dort, wo ohnehin die überwältigende Mehrheit aller Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tatsächlich angestellt ist. Mehrere Landesbesoldungsgesetze ordnen den Berufseinstieg direkt nach dem Jurastudium und Referendariat den Besoldungsgruppen R1 zu, unabhängig davon, ob später Richteramt oder Staatsanwaltschaft folgt.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt als Staatsanwalt je Bundesland?
Das Einstiegsgehalt als Staatsanwalt in der Besoldungsgruppe R1 unterscheidet sich je nach Bundesland um mehrere hundert Euro brutto im Monat. Bayern zahlt mit rund 5.514 Euro am meisten, das Saarland mit rund 4.826 Euro am wenigsten. Diese Differenz von über 600 Euro bleibt über die gesamte Erfahrungsstufen-Laufbahn spürbar.
R1-Gehalt im Bundesländer-Vergleich: von Bayern bis zum Saarland
Der Deutsche Richterbund vergleicht die R1-Einstiegsbesoldung jährlich über alle 16 Bundesländer. Neben Bayern liegen auch Hamburg mit rund 5.402 Euro und Hessen mit rund 5.389 Euro im oberen Bereich. Am unteren Ende reihen sich neben dem Saarland auch Bremen und Sachsen-Anhalt ein, die nur knapp über dem Schlusslicht liegen.
Die Unterschiede erklären sich aus den unterschiedlichen Landesbesoldungsgesetzen: Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland seine Besoldung eigenständig fest, statt einer bundeseinheitlichen Tabelle zu folgen. Für die Berufswahl heißt das: Wer flexibel ist, kann sich das Bundesland mit der besseren Eingangsbesoldung gezielt aussuchen. Der LTO-Gehaltscheck für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und der jährliche DRB-Ländervergleich bestätigen die Rangfolge übereinstimmend, auch wenn beide Quellen die Zahlen je nach Erhebungszeitpunkt leicht unterschiedlich runden. Schon beim Einstieg zeigt sich: Am höchsten liegt das Einstiegsgehalt in Bayern, am niedrigsten im Saarland. Wie viel du am Ende verdienst, hängt vom Bundesland genauso ab wie von der späteren Karrierestufe.
| Bundesland | R1-Eingangsgehalt |
|---|---|
| Bayern | 5.514 € |
| Hamburg | 5.402 € |
| Hessen | 5.389 € |
| Berlin | 5.335 € |
| Schleswig-Holstein | 5.311 € |
| Brandenburg | 5.298 € |
| Baden-Württemberg | 5.273 € |
| Rheinland-Pfalz | 5.256 € |
| Sachsen | 5.252 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5.246 € |
| Thüringen | 5.143 € |
| Niedersachsen | 5.142 € |
| Nordrhein-Westfalen | 5.135 € |
| Bremen | 5.059 € |
| Sachsen-Anhalt | 4.936 € |
| Saarland | 4.826 € |
| Durchschnitt aller Länder | 5.219 € |

Gehalt nach Berufserfahrung: die Entwicklung bis zur Endstufe
Innerhalb der Besoldungsgruppe R1 steigt das Grundgehalt über mehrere Erfahrungsstufen im Abstand von wenigen Jahren automatisch an, unabhängig von einer Beförderung. Nach rund 15 bis 20 Jahren Berufserfahrung erreicht ein Staatsanwalt in R1 die Endstufe von etwa 7.900 Euro brutto im Monat. Wer währenddessen befördert wird, wechselt in eine höhere Besoldungsgruppe mit eigener, meist höherer Gehaltsspanne, die Karrierestufe bestimmt also stärker über das Endgehalt als die reinen Erfahrungsjahre. Als Berufsanfänger lohnt sich deshalb der Blick auf beide Hebel: das Bundesland für den Einstieg und die spätere Beförderungschance für den Verlauf der Karriere. Das Gehalt von Staatsanwälten steigt damit zwar zuverlässig, aber langsamer als in vielen Positionen der freien Wirtschaft.
Brutto und netto: wie hoch ist das Gehalt wirklich?
Von einem Bruttogehalt von rund 4.800 Euro als Staatsanwalt bleiben netto etwa 4.000 Euro übrig, deutlich mehr als bei einem vergleichbaren Bruttogehalt in der freien Wirtschaft. Der Grund liegt in der Beamtenbesoldung: Staatsanwälte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dafür sind sie über die Beihilfe und eine private Krankenversicherung abgesichert.
Warum Staatsanwälte netto mehr behalten als Angestellte
Angestellte zahlen aus ihrem Bruttogehalt Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, zusammen schnell ein Fünftel des Bruttolohns. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fallen als Beamte im Richterverhältnis unter keine dieser Pflichtversicherungen. Sie zahlen lediglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und den Eigenanteil zur privaten Krankenversicherung, die über die Beihilfe des Dienstherrn ergänzt wird.
In der Summe bleibt bei gleichem Bruttogehalt spürbar mehr netto übrig als bei einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Wer diesen Vorteil gegen ein höheres Bruttogehalt in einer Kanzlei aufwiegt, muss die eigene Familienplanung, Absicherung im Alter und Risikobereitschaft mit einrechnen, nicht nur die nackte Zahl auf dem Gehaltszettel. Am Ende zeigt sich erst im persönlichen Vergleich, wie hoch das Gehalt über die gesamte Laufbahn tatsächlich ausfällt.
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Karriereweg und Berufserfahrung in der Staatsanwaltschaft: von der Probe zur Beförderung
Der Karriereweg in der Staatsanwaltschaft beginnt mit der Einstellung als Staatsanwalt oder Staatsanwältin auf Probe, meist direkt im Anschluss an das Rechtsreferendariat. Nach einer Probezeit von etwa drei bis fünf Jahren folgt die Ernennung auf Lebenszeit. Von dort führt der Weg über Beförderungsämter bis zum Generalbundesanwalt an der Spitze der Bundesanwaltschaft. Die Karriereleiter der Staatsanwaltschaft ist damit eine der längsten im gesamten Staatsdienst, wer sich dafür entscheidet, tauscht ein niedrigeres Brutto-Gehalt gegen mehr Sicherheit ein als in der freien Wirtschaft.
Staatsanwalt auf Probe: Probezeit und Ernennung auf Lebenszeit
Wer die Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen abschließt und die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, beginnt seine Laufbahn als Staatsanwalt oder Staatsanwältin auf Probe. Wie der komplette Berufsweg vom Studium bis zur Ernennung aussieht, beim Richteramt genauso wie bei der Staatsanwaltschaft und der Anwaltschaft, erklärt unser Artikel Wie wird man Anwalt, Richter oder Staatsanwalt. Vor der Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit steht neben der bestandenen zweiten Staatsprüfung diese Probezeit, die je nach Bundesland und Bewährung etwa drei bis fünf Jahre dauert. Wichtigste Voraussetzung für die Ernennung auf Lebenszeit ist eine positive dienstliche Beurteilung am Ende der Probezeit, verbunden dann mit der vollen Absicherung des Amtes.
Welche Note im zweiten Staatsexamen du für die Staatsanwaltschaft brauchst
Die Anforderungen an die Examensnote unterscheiden sich deutlich zwischen den Bundesländern. Nordrhein-Westfalen verlangt vorzugsweise ein Prädikatsexamen, mindestens aber 7,76 Punkte im zweiten Staatsexamen. Bayern und Baden-Württemberg setzen die Grenze bei 8,0 Punkten an, während Berlin die Hürde zuletzt auf 6,5 Punkte im zweiten und 14 Punkte in der Summe beider Examina gesenkt hat.
Für die Note im ersten Staatsexamen gibt es dagegen keine feste Mindestanforderung. Wer die Durchfallquote im Staatsexamen kennt, weiß, wie hart umkämpft schon der Weg zum zweiten Examen ist, bevor die Bewerbung um eine Staatsanwalts-Stelle überhaupt beginnt. Wegen des Bewerberüberhangs in beliebten Bundesländern lohnt sich oft der Blick auf Länder mit niedrigeren Notenhürden.
Die Bewerbung selbst läuft in den meisten Bundesländern mehrstufig ab: schriftliche Bewerbung, ein juristisches Fachgespräch und häufig ein Assessment-Center mit Rollenspielen zur Ermittlungsarbeit gehören dazu. Wer die Notenhürde knapp verfehlt, hat in manchen Ländern über Wartelisten oder besondere Zusatzqualifikationen dennoch eine Chance, verlässlich ist das aber nirgends. Weil die Einstellung Landessache ist, bindet sich, wer verbeamtet wird, zunächst an genau dieses Bundesland: Ein späterer Wechsel läuft über eine Versetzung oder erneute Bewerbung, nicht automatisch. Nur der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und seine Bundesanwälte stehen im Dienst des Bundes, alle übrigen Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden.
Innerhalb der Staatsanwaltschaft gibt es zunehmend Spezialisierung: Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafrecht, Cybercrime oder organisierte Kriminalität bündeln komplexe Verfahren bei erfahrenen Dezernenten. Wer sich früh spezialisiert, sammelt in überschaubarer Zeit Expertise, die auch außerhalb der Justiz gefragt ist, etwa in der Compliance-Abteilung eines Unternehmens. Die Besoldung ändert sich durch die Spezialisierung meist nicht, wohl aber Sichtbarkeit und Aufstiegschancen innerhalb der Behörde.
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Oberstaatsanwalt, Leitender Oberstaatsanwalt und Generalstaatsanwalt am Bundesgerichtshof
Oberstaatsanwalt (Besoldungsgruppe R2) und Leitender Oberstaatsanwalt (R3 bis R6) sind Beförderungsämter innerhalb einer Staatsanwaltschaft vor Ort. Erst der Generalstaatsanwalt an der Spitze einer Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht erreicht, je nach Bundesland und Bezirksgröße, R4 bis R8. Ganz oben steht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in der Besoldungsgruppe R9.
| Amt | Besoldungsgruppe | Ebene |
|---|---|---|
| Staatsanwalt/Staatsanwältin auf Probe | R1 | Land, Berufseinstieg |
| Staatsanwalt/Staatsanwältin auf Lebenszeit | R1 | Land |
| Erster Staatsanwalt/Erste Staatsanwältin | R1 + Amtszulage | Land, Dezernatsleitung |
| Oberstaatsanwalt/Oberstaatsanwältin | R2 | Land, Abteilungsleitung |
| Leitender Oberstaatsanwalt/Leitende Oberstaatsanwältin | R3 bis R6 | Land, Behördenleitung |
| Generalstaatsanwalt/Generalstaatsanwältin | R4 bis R8 | Land, Generalstaatsanwaltschaft am OLG |
| Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof | R9 | Bund, deutschlandweit einmalig |

Oberstaatsanwalt und Erster Staatsanwalt: die ersten Beförderungsämter
Der erste Beförderungsschritt nach der Ernennung auf Lebenszeit führt zum Ersten Staatsanwalt oder zur Ersten Staatsanwältin, meist noch in der Besoldungsgruppe R1, aber mit einer Amtszulage für zusätzliche Führungsaufgaben im Dezernat. Der nächste Schritt ist der Oberstaatsanwalt oder die Oberstaatsanwältin in der Besoldungsgruppe R2, typischerweise als Abteilungsleiter innerhalb einer Staatsanwaltschaft. Der Leitende Oberstaatsanwalt steht als Leiter einer Staatsanwaltschaft vor, oft schon in der Besoldungsgruppe R3, in größeren Behörden je nach Größe auch höher bis R6.
Generalstaatsanwalt und Generalbundesanwalt: die Spitzenämter
Der Generalstaatsanwalt als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft an einem Oberlandesgericht trägt Verantwortung für alle Staatsanwaltschaften im jeweiligen Bezirk. Die Besoldung kann dabei stark variieren zwischen R4 und R8, je nachdem wie viele Planstellen der Bezirk umfasst und welches Bundesland zuständig ist. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof steht dagegen bundesweit an der Spitze der Bundesanwaltschaft und wird nach der Besoldungsgruppe R9 mit rund 13.295 Euro brutto im Monat vergütet.
Das Amt des Generalbundesanwalts ist deutschlandweit nur einmal besetzt und zuständig für Staatsschutz- und Terrorismusverfahren sowie Verfahren mit besonderer Bedeutung für den Bund. Zwischen dem Leitenden Oberstaatsanwalt vor Ort und dem Generalbundesanwalt liegen damit mehrere Besoldungsgruppen und meist Jahrzehnte einer typischen Karriere.
Berufseinsteiger in der Staatsanwaltschaft: Voraussetzungen und die Aufgaben des Staatsanwalts
Berufseinsteiger in der Staatsanwaltschaft brauchen die deutsche Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Eignung für den Justizdienst und meist ein Höchstalter zwischen 42 und 45 Jahren bei der Einstellung. Die Kernaufgabe ist die Leitung des Ermittlungsverfahrens: Staatsanwälte klären, ob genug Verdacht für eine Anklage besteht, und vertreten diese anschließend vor Gericht.
Die Aufgaben des Staatsanwalts: Ermittlungsverfahren, Anklage und Legalitätsprinzip
Die Staatsanwaltschaft ist die "Herrin des Ermittlungsverfahrens": Sie leitet die Ermittlungen, auch wenn die Polizei die praktische Arbeit übernimmt, und entscheidet am Ende über Anklage oder Einstellung. Grundlage ist das Legalitätsprinzip nach § 152 II StPO: Bei einem Anfangsverdacht ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet zu ermitteln, ein freies Ermessen wie bei Ordnungswidrigkeiten gibt es nicht. Das Legalitätsprinzip kennt allerdings Ausnahmen über die Opportunitätsvorschriften, etwa bei Geringfügigkeit nach § 153 StPO.
Anklage erhoben wird nach dem Anklagegrundsatz aus § 151 StPO grundsätzlich nur durch die Staatsanwaltschaft, dem Anklagemonopol. Daneben trifft sie eine Objektivitätspflicht: Sie muss nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände ermitteln, anders als eine reine Anklagebehörde im angloamerikanischen Recht. Nur in wenigen, gesetzlich benannten Fällen darf der Verletzte selbst über die Privatklage Anklage erheben, ohne die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Pension und Versorgung im Ruhestand
Wie bei Richtern richtet sich die Pension eines Staatsanwalts nach dem letzten Grundgehalt und den ruhegehaltfähigen Dienstjahren, mit einem Höchstsatz von etwa 71,75 Prozent. Wer die volle Dienstzeit erreicht, geht damit deutlich komfortabler in den Ruhestand als gesetzlich rentenversicherte Angestellte mit vergleichbarem Bruttoeinkommen. Die Beihilfe zur privaten Krankenversicherung läuft auch im Ruhestand anteilig weiter.
Die reguläre Altersgrenze liegt wie bei anderen Beamten schrittweise bei 67 Jahren, mit Übergangsregelungen für ältere Jahrgänge. Wer vorher aus dem Dienst ausscheidet, etwa wegen Dienstunfähigkeit, erhält ein anteilig gekürztes Ruhegehalt, das aber selbst dann meist über einer vergleichbaren gesetzlichen Erwerbsminderungsrente liegt.
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Vergütung im Vergleich: juristische Karrieren als Staatsanwalt, Richter und Anwalt
Im direkten Vergleich verdienen Berufseinsteiger in der Justiz laut einer Kienbaum-Studie für den Deutschen Richterbund rund 60.000 Euro im Jahr, deutlich weniger als ein Prädikatsjurist in einem Unternehmen mit rund 100.000 Euro oder ein Berufseinsteiger in einer Großkanzlei mit rund 139.000 Euro. Die Besoldung für Staatsanwälte liegt damit unter dem, was Prädikatsjuristen in der Wirtschaft verdienen, obwohl Richter und Staatsanwälte identisch besoldet werden. Der Abstand zieht sich über die gesamte Karriere und wächst mit jeder Beförderungsstufe in der freien Wirtschaft schneller als in der Justiz.
Warum Staatsanwälte und Richter identisch besoldet werden
Staatsanwälte und Richter durchlaufen dieselbe Ausbildung, wechseln in der Praxis nicht selten die Seiten und tragen beide eine besonders geschützte Stellung im Amt. Der Gesetzgeber behandelt beide Berufsgruppen deshalb besoldungsrechtlich identisch, in derselben Besoldungsordnung R und mit denselben Erfahrungsstufen. Wer sich für den Richterberuf statt die Staatsanwaltschaft entscheidet, verliert dadurch finanziell nichts, es ist reine Interessens- und Rollenfrage.
Trotz gleicher Besoldung unterscheidet sich die Stellung im Amt deutlich. Richterinnen und Richter genießen die volle sachliche Unabhängigkeit aus Art. 97 GG, ihre Entscheidungen unterliegen keinen Weisungen. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dagegen sind nach § 146 GVG an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden, eingebettet in eine hierarchische Behördenstruktur vom Dezernenten bis zum Generalstaatsanwalt. Wer vor allem völlige fachliche Unabhängigkeit sucht, findet sie eher im Richteramt als in der Staatsanwaltschaft, auch wenn beide Berufe finanziell gleich behandelt werden. Eine getrennte amtliche Zahl nur für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wird nicht überall gleich ausgewiesen: Die Richterstatistik des Bundesamts für Justiz zählte zuletzt rund 22.000 Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie rund 6.500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, zusammen also rund 29.000 Personen in beiden Berufsgruppen.
Juristische Karriere in der Wirtschaft: lohnt sich der Wechsel?
In einer Großkanzlei liegt das Einstiegsgehalt oft zwischen 100.000 und 180.000 Euro brutto im Jahr, in der Spitze deutlich darüber. Der Anwaltsberuf insgesamt streut dagegen sehr breit: Wer sich selbstständig macht oder in einer kleinen Kanzlei arbeitet, verdient oft weniger als ein Staatsanwalt in der Endstufe. Wer den Wechsel rein finanziell betrachtet, sollte das höhere Bruttogehalt gegen längere Arbeitszeiten, geringere Planbarkeit und den fehlenden Netto-Vorteil der Beamtenbesoldung aufrechnen.
Auch die Arbeitszeit-Realität unterscheidet sich deutlich. In einer Großkanzlei sind 1.600 bis 2.000 abrechenbare Stunden im Jahr keine Seltenheit, mit entsprechend geringer Planbarkeit der Freizeit. Der Arbeitsalltag in der Staatsanwaltschaft ist durch hohe Fallzahlen und Bereitschaftsdienste ebenfalls fordernd, gilt im Branchenvergleich aber als planbarer und familienfreundlicher. Wer diesen Aspekt stärker gewichtet als das Bruttogehalt, trifft eine andere Entscheidung als jemand, der ausschließlich auf die Einstiegszahl schaut.
Wer sich stattdessen für die dritte klassische juristische Karriere entscheidet, findet in der Verwaltung oder als Syndikusanwalt ein Gehalt zwischen den beiden Polen. Am Ende bleibt die Wahl zwischen Staatsanwaltschaft, Richteramt, Kanzlei und Unternehmen eine Frage von Sicherheit, Arbeitsinhalt und persönlicher Priorität, nicht allein von der Zahl auf dem Gehaltszettel. Wer noch unentschlossen ist, verschafft sich mit dem Überblick über alle juristischen Berufe einen Gesamtblick auf die Optionen. Wer die eigene Klausurtechnik dafür schon jetzt schärfen will, trainiert das systematisch mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de.
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- Wie wird man Notar oder Notarin?: Der dritte klassische Volljuristen-Karriereweg neben Richteramt und Staatsanwaltschaft, mit eigenen Notenhürden und Wartezeiten.
- Jura Studium Dauer: Regelstudienzeit und tatsächliche Dauer: Wie lange der Weg bis zum ersten Staatsexamen realistisch dauert, bevor Referendariat und Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft überhaupt beginnen.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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