Studiums Tipps

Zivilrecht, Strafrecht & Öffentliches Recht im Jurastudium

Studentin von hinten an einem Bibliothekstisch mit drei aufgeschlagenen Gesetzbüchern, eine Hand auf dem mittleren Buch

In Bayern sind drei von sechs Examensklausuren Zivilrecht, zwei öffentliches Recht, eine Strafrecht. Wer sich im ersten Semester in ein Rechtsgebiet verliebt, erfährt diese Gewichtung oft erst, wenn der Prüfungsplan sie längst gemacht hat.

Was Zivilrecht, Strafrecht und das öffentliche Recht trennt, ist das Verhältnis der Beteiligten. Das Thema sagt wenig. Im Zivilrecht stehen sich Private auf Augenhöhe gegenüber. Im öffentlichen Recht tritt der Staat hoheitlich auf. Das Strafrecht gehört dogmatisch dazu, wird in der Ausbildung aber als drittes Gebiet geführt. Aus dieser einen Zuordnung folgt alles Weitere: welches Gesetz gilt, welches Gericht entscheidet, wie du eine Klausur aufbaust.

Wer die drei Rechtsbereiche früh klar auseinanderhält, spart sich später viel Sucherei. Dieselbe Lebenssituation kann nämlich in zwei Gebieten gleichzeitig landen.

Auf einen Blick:

  • Das Kriterium ist das Verhältnis der Beteiligten, nicht das Thema: Gleichordnung spricht für Privatrecht, Über- und Unterordnung für öffentliches Recht.
  • Die Zuordnung entscheidet den Rechtsweg: § 13 GVG führt zu den Zivilgerichten, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu den Verwaltungsgerichten.
  • Ist die Zuordnung nicht offensichtlich, entscheidet die ganz herrschende modifizierte Subjektstheorie: öffentlich-rechtlich ist eine Norm, die ausschließlich einen Hoheitsträger als solchen berechtigt oder verpflichtet.
  • Strafrecht ist der Sache nach öffentliches Recht und steht in der Ausbildung trotzdem eigenständig neben Zivilrecht und öffentlichem Recht.
  • Eine einzige Tat kann beide Wege auslösen: Strafverfahren und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche laufen nebeneinander.
  • Im Studium kommt zuerst das Zivilrecht, im Examen hat es in den meisten Ländern auch das größte Gewicht.

Tipp

Wer die drei Gebiete von Grund auf lernen will, findet auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen. Der komplette BGB AT ist dort dauerhaft kostenlos.

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Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht: die Unterschiede auf einen Blick

Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht liegt in der Frage, wer wem gegenübersteht. Im Zivilrecht verlangt eine Privatperson etwas von einer anderen, etwa Zahlung oder Herausgabe. Im Strafrecht geht es um den Strafanspruch des Staates gegen einen Beschuldigten. Im öffentlichen Recht streitet der Bürger mit dem Staat über dessen hoheitliches Handeln. Drei Beteiligtenkonstellationen, drei Gesetzeswelten, drei Gerichtsbarkeiten.

Die folgende Tabelle stellt die Merkmale nebeneinander, an denen du ein Rechtsgebiet in der Klausur erkennst.

MerkmalZivilrechtStrafrechtÖffentliches Recht
Wer streitetPrivate untereinanderStaat gegen BeschuldigtenBürger gegen Staat
VerhältnisGleichordnungÜber- und UnterordnungÜber- und Unterordnung
KerngesetzeBGB, HGB, ZPOStGB, StPOGG, VwVfG, VwGO
GerichtZivilgericht, § 13 GVGAmts- oder LandgerichtVerwaltungsgericht, § 40 VwGO
LeitfrageWer schuldet wem was?Hat sich der Täter strafbar gemacht?Durfte der Staat das?
Wer treibt andie Parteiendie Staatsanwaltschaftder Kläger
RechtsfolgeZahlung, Herausgabe, UnterlassungGeldstrafe oder FreiheitsstrafeAufhebung oder Verpflichtung
KlausuraufbauAnspruchsaufbauTatbestand, Rechtswidrigkeit, SchuldZulässigkeit, Begründetheit
Beziehungsdiagramm: im Zivilrecht stehen sich zwei Bürger gleichgeordnet gegenüber, im Strafrecht und im öffentlichen Recht der Staat dem Bürger übergeordnet
Abb. 1: Das Verhältnis der Beteiligten entscheidet über das Rechtsgebiet.

Zwei Zeilen dieser Tabelle sind Prüfungsstoff im engeren Sinn: der Klausuraufbau und das zuständige Gericht. Beides folgt aus der Einordnung, nicht umgekehrt.

Welches Rechtsgebiet passt zu mir?

Zu dir passt das Rechtsgebiet, dessen Denkbewegung dir liegt. Zivilrecht belohnt geduldiges Prüfen von Voraussetzungen, Strafrecht das genaue Zerlegen eines Sachverhalts in Handlungen, öffentliches Recht das Abwägen zwischen Freiheit und Gemeinwohl. Wer sich zwischen den Rechtsbereichen entscheiden will, sollte sich fragen, welche Art zu arbeiten er wochenlang aushält. Was im ersten Semester am interessantesten klingt, sagt darüber wenig.

Festmachen lässt sich das an vier Fragen.

Vier Fragen, die dir die Entscheidung abnehmen

Beantworte sie ehrlich und zähle, wo du am häufigsten landest. Eine juristische Neigung zeigt sich weniger im Interesse am Ergebnis als in der Freude am Weg dorthin.

  • Arbeitest du lieber mit einem festen Prüfungsprogramm oder mit offenen Wertungen? Festes Programm spricht für Zivilrecht und Strafrecht, offene Abwägung für das öffentliche Recht.
  • Interessiert dich mehr, wer am Ende zahlt, oder wer verantwortlich ist? Die Zahlungsfrage führt ins Zivilrecht, die Verantwortungsfrage ins Strafrecht.
  • Willst du Konflikte zwischen Menschen lösen oder Macht kontrollieren? Das erste ist Privatrecht, das zweite öffentliches Recht.
  • Wie gut hältst du belastende Sachverhalte aus? Im Strafrecht liest du über Gewalt, Missbrauch und Tod. Das ist für manche der Reiz, für andere ein Grund, davon Abstand zu nehmen.

Kommt kein eindeutiges Bild heraus, ist das kein schlechtes Zeichen. Die meisten Studierenden entscheiden sich erst mit der ersten bestandenen Klausur in einem Gebiet, und das erste Examen prüft ohnehin alle drei.

Typische Fehlannahmen bei der Wahl

Drei Annahmen kosten regelmäßig Zeit. Erstens: „Strafrecht ist wie im Krimi.“ Tatsächlich verbringst du den Großteil der Zeit mit Vorsatzformen, Irrtümern und Konkurrenzen, nicht mit Ermittlungen. Zweitens: „Zivilrecht ist trocken.“ Der Stoff ist umfangreich, aber es ist der Bereich mit den meisten Berührungspunkten zum Alltag, vom Mietvertrag bis zum Erbfall. Drittens: „Öffentliches Recht ist Politik.“ Verfassungsrecht ist politiknah, das Verwaltungsrecht dagegen ein sehr technisches Handwerk mit Fristen und Formvorschriften.

Hinzu kommt eine vierte, stillere Fehlannahme: dass die Entscheidung früh fallen müsste. Muss sie nicht. Der Schwerpunktbereich kommt in den meisten Studienordnungen erst nach der Zwischenprüfung.

Tipp

Statt dich theoretisch zu entscheiden, kannst du dich in alle drei Gebiete kurz hineinlesen. Auf jurahilfe.de liegen die Grundlagen als interaktive Skripten wahlweise kompakt oder ausführlich, sodass du in einer Stunde merkst, welche Denkweise dir liegt.

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Zivilrecht: Für strukturierte Problemlöser

Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, also zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts. Beide stehen sich auf einer Ebene der Gleichordnung gegenüber, keiner kann dem anderen einseitig etwas auferlegen. Wer im Zivilrecht etwas will, braucht einen Anspruch, und den findet er nur in einer Anspruchsgrundlage.

Was dich erwartet

Zivilrechtliche Falllösung ist Fließbandarbeit im besten Sinn. Anspruchsgrundlage suchen, Voraussetzungen abarbeiten, subsumieren, Rechtsfolge aussprechen. Typische Themen sind Kaufverträge nach § 433 BGB, Mietrecht nach § 535 BGB und Schadensersatz nach § 823 BGB. Ansprüche aus Verträgen stehen dabei am Anfang jeder Prüfung, gesetzliche Ansprüche kommen danach.

Die Denkbewegung wiederholt sich. Der Stoff wächst. Strukturierte Köpfe mögen das. Improvisierer weniger. Wie die Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen aussieht, steht in der Prüfungsreihenfolge im Zivilrecht.

Welche zivilrechtlichen Teilgebiete das BGB regelt

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in fünf Bücher gegliedert, und diese Gliederung ist zugleich die Landkarte des Zivilrechts. Der Allgemeine Teil (§§ 1 bis 240a) enthält die vor die Klammer gezogenen Regeln zu Rechtsgeschäften, Fristen und Verjährung. Das Schuldrecht (§§ 241 bis 853) behandelt vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse. Das Sachenrecht (§§ 854 bis 1296) ordnet die Beziehung von Personen zu Sachen, also Besitz und Eigentum. Es folgen das Familienrecht (§§ 1297 bis 1921) und das Erbrecht (§§ 1922 bis 2385).

Daneben stehen Sondermaterien: das HGB als Sonderprivatrecht der Kaufleute, die ZPO für den Zivilprozess und das über viele Gesetze verstreute Arbeitsrecht. Einen vollständigen Überblick gibt der Beitrag zu den wichtigsten Rechtsquellen im Zivilrecht.

So läuft eine Zivilrechtsklausur ab

Die Zivilrechtsklausur fragt fast immer nach einem Anspruch. Der Aufbau steht deshalb fest: Wer will was von wem woraus? Dann drei Stufen: Ist der Anspruch entstanden, ist er wieder erloschen, ist er durchsetzbar? Innerhalb der ersten Stufe prüfst du die Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage im Gutachtenstil.

Der handwerkliche Kern ist die Subsumtion, also das Unterordnen des Sachverhalts unter die Definition. Wer sie beherrscht, kommt mit denselben vier Schritten durch fast jede Zivilrechtsklausur, egal ob es um einen Fahrradkauf oder um eine Bürgschaft geht.

Passt zu dir, wenn du …

  • gerne strukturiert und in festen Schemata arbeitest,
  • Freude daran hast, komplexe Sachverhalte in einzelne Ansprüche aus Verträgen und Gesetz zu zerlegen,
  • dich für alltägliche Konflikte interessierst, vom Handyvertrag bis zum Nachbarstreit,
  • damit leben kannst, dass die Antwort selten spektakulär, aber fast immer aus dem Gesetz herleitbar ist.

Tipp

Der Allgemeine Teil des BGB ist auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos und ohne Zeitlimit lernbar, mit Skripten, Karteikarten und Abschlusstest. Wer wissen will, ob ihm zivilrechtliches Denken liegt, probiert es genau dort aus.

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Strafrecht: Für die, die Gerechtigkeit lieben

Im Strafrecht geht es um Verbot und Sanktion bestimmter Verhaltensweisen. Mit der Tat entsteht der Strafanspruch des Staates, den er gegen den Täter durchsetzt. Den Straftäter bestrafen darf der Staat allerdings nur, wenn das Gesetz die Tat schon vor der Begehung mit Strafe bedroht hat (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB). Die Grenze zwischen kriminellen und bloß unmoralischen Verhaltensweisen zieht allein das Gesetz. Der Geschädigte ist hier nicht Partei, sondern Zeuge. Das überrascht viele im ersten Semester: Wer geschädigt ist, bekommt im Strafverfahren nichts ersetzt, dafür ist das Zivilrecht zuständig.

Was dich erwartet

Du arbeitest an realen, oft belastenden Fällen. Typische Themen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit nach § 15 StGB, Notwehr nach § 32 StGB und Diebstahl nach § 242 StGB. Dazu kommen Körperverletzung und die Vermögensdelikte, die im Examen den größten Raum einnehmen.

Hinter jedem Tatbestand steht die Frage, warum überhaupt bestraft wird. Die absoluten Straftheorien sehen die Strafe als gerechten Ausgleich. Die relativen wollen künftige Taten verhindern. Sie sollen entweder die Allgemeinheit abschrecken oder auf den Täter selbst einwirken. Die heute herrschenden Vereinigungstheorien verbinden beides. Diese Legitimationsfrage taucht in mündlichen Prüfungen regelmäßig auf.

Materielles Strafrecht, Strafprozess und Polizeirecht

Drei Bereiche werden gern verwechselt. Das materielle Strafrecht im StGB und in Nebengesetzen wie AO, BtMG und WaffG bestimmt die Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Strafprozessrecht in der StPO regelt, wie eine Straftat verfolgt und abgeurteilt wird, also den Strafprozess von der Ermittlung bis zum Urteil. Beides wirkt repressiv, es reagiert auf bereits Geschehenes.

Davon zu trennen ist das Polizeirecht der Länder. Es greift präventiv zur Gefahrenabwehr, also bevor etwas passiert, und gehört systematisch zum besonderen Verwaltungsrecht. Wer in der Klausur eine polizeiliche Maßnahme prüft, ist deshalb im öffentlichen Recht und nicht im Strafrecht. Eine eigene Spur fährt das Jugendstrafrecht nach dem JGG, das für Jugendliche und unter Voraussetzungen für Heranwachsende gilt und Erziehung vor Vergeltung stellt.

So läuft eine Strafrechtsklausur ab

Der Aufbau der Straftat ist dreistufig: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld. Innerhalb des Tatbestands trennst du objektive und subjektive Merkmale, auf der zweiten Stufe prüfst du Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr, auf der dritten Entschuldigungsgründe. Am Ende stehen Strafzumessung, Konkurrenzen und gegebenenfalls der Strafantrag.

Anders als im Zivilrecht bestimmst du zuerst die Reihenfolge. Erst die Beteiligten, dann die Delikte. Wie das geht, steht in der Prüfungsreihenfolge im Strafrecht; den Lernweg vom Allgemeinen Teil bis zum Examen beschreibt der Leitfaden zum Strafrecht lernen.

Passt zu dir, wenn du …

  • wissen willst, wann eine Handlung die Grenze zum Strafbaren überschreitet,
  • gern mit kleinsten Sachverhaltsdetails arbeitest, weil an einem Wort die Strafbarkeit hängen kann,
  • belastbar genug bist, dich monatelang mit Gewalt, Betrug und Tod zu befassen,
  • dich auch für die Person hinter der Tat interessierst, nicht allein für das Ergebnis.

Tipp

Strafrechtliche Aufbaufehler kosten mehr Punkte als Wissenslücken. Mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de trainierst du an kleinen Sachverhalten genau die Weichenstellungen, die über die Note entscheiden.

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Öffentliches Recht: Für politisch Interessierte

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Kennzeichen ist das Subordinationsverhältnis: Der Staat kann als Hoheitsträger einseitig verbindliche Pflichten auferlegen, ohne dass der Betroffene zustimmt. Schickt dir die Bauaufsichtsbehörde eine Abrissverfügung, bist du verpflichtet, ob du willst oder nicht. Gebunden ist der Staat dabei an das Rechtsstaatsprinzip, willkürlich handeln darf er nicht.

Was dich erwartet

Du arbeitest an der Schnittstelle von Recht und Gesellschaft. Typische Themen sind die Grundrechte in Art. 1 bis 19 GG, der Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG und die Gesetzgebungskompetenzen nach Art. 70 ff. GG. Ein einzelnes Grundrecht zu prüfen heißt: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung.

Der Reiz liegt in der Abwägung. Zivilrecht subsumiert, Strafrecht hakt Merkmale ab. Das öffentliche Recht wägt Verhältnismäßigkeit ab. Über die Note entscheidet dort die Qualität der Argumentation.

Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht

Zwei große Blöcke teilen sich das öffentliche Recht. Das Staatsrecht umfasst Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verfassungsprozessrecht und Staatshaftungsrecht. Das Verwaltungsrecht teilt sich in das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht, das besondere Verwaltungsrecht mit Polizei-, Bau- und Kommunalrecht, und das Verwaltungsprozessrecht. Das besondere Verwaltungsrecht ist häufig Landesrecht und unterscheidet sich deshalb von Bundesland zu Bundesland.

Dazu kommt das Europarecht, das inzwischen jede Ebene durchzieht, und das Sozialrecht mit einer eigenen Gerichtsbarkeit. Welche Gerichte am oberen Ende stehen, zeigt der Überblick zu den obersten Gerichtshöfen des Bundes.

So läuft eine Klausur im öffentlichen Recht ab

Die verwaltungsrechtliche Klausur ist zweigeteilt: Zulässigkeit und Begründetheit. In der Zulässigkeit prüfst du die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die statthafte Klageart, Klagebefugnis, Vorverfahren und Frist. In der Begründetheit geht es um Ermächtigungsgrundlage, formelle und materielle Rechtmäßigkeit und um die Verletzung eigener Rechte.

Die verfassungsrechtliche Klausur folgt derselben Zweiteilung. Gefüllt wird sie anders. Bei der Verfassungsbeschwerde stehen Beschwerdefähigkeit, Beschwerdegegenstand und Beschwerdebefugnis in der Zulässigkeit, in der Begründetheit die Grundrechtsprüfung.

Passt zu dir, wenn du …

  • verstehen willst, wie der Staat funktioniert und wo seine Grenzen liegen,
  • lieber argumentierst als abhakst,
  • dir eine Arbeit in Verwaltung, Ministerium oder Verfassungsrecht vorstellen kannst,
  • bereit bist, dich in Landesrecht einzuarbeiten, das an jeder Uni anders aussieht.

Was unterscheidet Strafrecht und Zivilrecht?

Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden sich in Ziel, Beteiligten und Verfahren. Strafrecht ahndet Unrecht und will künftige Taten verhindern. Zivilrecht stellt einen Ausgleich zwischen Privaten her. Deshalb steht am Ende eines Strafverfahrens eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, im Zivilverfahren dagegen eine Zahlung, Herausgabe oder Unterlassung. Zivilrecht und Strafrecht können dieselbe Tat betreffen, ohne sich zu widersprechen.

Zivil- und Strafprozess: wer klagt, wer bestraft

Den auffälligsten Unterschied macht, wer das Verfahren in Gang setzt. Im Strafverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen, sobald ein Anfangsverdacht besteht (§ 152 Abs. 2 StPO). Sie muss ermitteln, sie darf nicht wählen. Dem Angeklagten steht ein Strafverteidiger zur Seite, das Gericht klärt den Sachverhalt selbst auf.

Im Zivilprozess bestimmen dagegen die Parteien alles: ob überhaupt geklagt wird, worüber gestritten wird und welche Tatsachen vorgetragen werden. Das Gericht entscheidet nur über das, was ihm vorgelegt wird. Diese Verfahrensmaximen sind der eigentliche Gegenstand des Zivilprozessrecht, das in der ZPO geregelt ist. Der Rechtsanwalt trägt hier eine deutlich größere Verantwortung für die Beweisführung als der Strafverteidiger, der auf die Amtsaufklärung bauen kann.

Beweismaß und Zweifelssatz

Im Strafprozess gilt die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und mit ihr der Zweifelssatz: Bleibt ein vernünftiger Zweifel, wird freigesprochen. Der Staat muss den Angeklagten überführen, der Angeklagte muss nichts beweisen.

Im Zivilprozess entscheidet dagegen die Beweislast. Wer sich auf eine für ihn günstige Tatsache beruft, muss sie beweisen. Das Gericht urteilt nach freier Überzeugung (§ 286 ZPO), bei der Höhe eines Schadens genügt nach § 287 ZPO sogar eine Schätzung. Deshalb kann derselbe Sachverhalt strafrechtlich zum Freispruch und zivilrechtlich zur Verurteilung führen, ohne dass eines der Gerichte falsch entschieden hätte. Dahinter stecken zwei verschiedene Beweismaßstäbe. Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist das nicht.

Welche zivilrechtlichen Ansprüche neben der Strafe bestehen

Wer einen Raub begeht, wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft und schuldet dem Opfer daneben Ersatz. Die Grundlage dafür ist § 823 Abs. 1 BGB, der Eigentum und Gesundheit schützt. Daneben kommt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz in Betracht; als solche sind unter anderem § 242 StGB und § 223 StGB anerkannt. Zu den Schadensersatzansprüchen treten bei Körperverletzung Schmerzensgeld-Ansprüche nach § 253 Abs. 2 BGB. Schmerzensgeld gleicht ein immaterielles Übel aus, keinen Vermögensschaden.

Beide Wege laufen getrennt. Es gibt aber eine Brücke: Im Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO kann der Verletzte seinen vermögensrechtlichen Anspruch direkt im Strafverfahren geltend machen, statt anschließend noch einmal vor dem Zivilgericht zu klagen. Praktisch bedeutsam ist das vor allem dort, wo der Sachverhalt ohnehin schon vollständig aufgeklärt ist, etwa in einem Wirtschaftsstrafverfahren. Für den Geschädigten ist das der schnellste Weg zur Wiedergutmachung.

Ist Strafrecht Teil des öffentlichen Rechts?

Ja, der Sache nach schon. Es regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Der Staat handelt dabei hoheitlich. Er setzt einseitig fest, was verboten ist, und er vollstreckt die Bestrafung. Nach dem Abgrenzungskriterium der Gleich- oder Überordnung gehört es damit zum öffentlichen Recht. Trotzdem wird es in Studium und Prüfungsordnungen als drittes eigenständiges Gebiet neben Zivilrecht und öffentlichem Recht geführt.

Der Grund ist praktisch, nicht dogmatisch. Es hat eigene Prinzipien, eine eigene Verfahrensordnung und eine eigene Gerichtsbarkeit. Und es ist zu umfangreich für einen Unterfall des Verwaltungsrechts. Für die Klausur heißt das: Nenne die Zugehörigkeit, wenn danach gefragt wird, aber prüfe im Übrigen nach dem strafrechtlichen Aufbau. Ein Streit ist das nicht.

Wichtig bleibt die Konsequenz für den Rechtsweg. Über Straftaten entscheiden die ordentlichen Gerichte, nicht die Verwaltungsgerichte. Wie die ordentliche Gerichtsbarkeit aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zur ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Tipp

Systemfragen wie diese lassen sich schlecht auswendig lernen und gut vernetzt verstehen. Auf jurahilfe.de holst du dir Definitionen, Streitstände und Begleitwissen per Klick direkt im Text, statt sie aus drei Büchern zusammenzusuchen.

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Öffentliches Recht oder Privatrecht: so grenzt du beides ab

Die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht ist eine der ersten echten Streitfragen im Studium. Prüfen musst du sie in jeder verwaltungsrechtlichen Klausur. Vorgehen in drei Schritten: Streitgegenstand bestimmen, die streitentscheidende Norm identifizieren, diese Norm dem öffentlichen Recht oder dem Zivilrecht zuordnen. In vielen Fällen ist die Zuordnung offensichtlich, etwa im Bau- oder Kommunalrecht. Ist sie es nicht, brauchst du eine Theorie.

Modifizierte Subjektstheorie als herrschende Meinung

Die ganz herrschende Meinung folgt der modifizierten Subjektstheorie, auch Sonderrechtstheorie genannt. Öffentliches Recht liegt danach vor, wenn die streitentscheidende Norm ausschließlich einen Hoheitsträger als solchen berechtigt oder verpflichtet. Entscheidend ist also nicht, wer streitet, sondern wen die Regelung ihrem Inhalt nach adressiert.

In der Klausur reicht es nicht, auf den öffentlich-rechtlichen Charakter eines Gesetzes zu verweisen. Benenne konkret, wozu die Norm die Behörde ermächtigt. Auch ein Landespolizeigesetz enthält Vorschriften, über die nicht die Verwaltungsgerichte entscheiden.

Subordinationstheorie und Interessentheorie

Zwei ältere Ansätze werden abgelehnt, sind aber als Gegenpositionen zu kennen. Die Subordinationstheorie stellt auf ein Über- und Unterordnungsverhältnis ab. Dagegen spricht, dass öffentlich-rechtliche Beziehungen auch auf der Ebene der Gleichordnung bestehen können, am deutlichsten beim öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 54 VwVfG.

Die Interessentheorie geht auf Ulpian zurück und ordnet eine Norm dem öffentlichen Recht zu, wenn sie nach ihrem Zweck den Interessen der Allgemeinheit dient. Auch das überzeugt nicht: Die Grundrechte schützen gerade Individualinteressen und sind trotzdem unbestreitbar öffentlich-rechtlich.

Zivil- und Verwaltungsgerichte: welcher Rechtsweg eröffnet ist

Die Zuordnung ist kein Selbstzweck, sie entscheidet über das Gericht. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig. Der Verwaltungsrechtsweg ist nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art eröffnet, soweit keine abdrängende Sonderzuweisung besteht. Liegt eine Streitigkeit also außerhalb des Verfassungsrechts und ist die streitentscheidende Norm öffentlich-rechtlich, entscheidet das Verwaltungsgericht.

Wer sich vertut, verliert nichts. Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, wird die Klage nicht abgewiesen, sondern nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG von Amts wegen an das zuständige Gericht verwiesen. Für die Klausur folgt daraus eine Feinheit. Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ist streng genommen keine Zulässigkeitsvoraussetzung. Prüfe sie besser als eigenen Punkt davor.

Entscheidungsbaum zur modifizierten Subjektstheorie: berechtigt die Norm nur einen Hoheitsträger, führt der Weg zum Verwaltungsgericht nach § 40 VwGO, sonst zum Zivilgericht nach § 13 GVG
Abb. 2: Die Zuordnung der streitentscheidenden Norm bestimmt den Rechtsweg.

Wo Arbeits-, Handels-, Steuer- und Europarecht hingehören

Viele Gebiete tragen keinen der drei Namen und lassen sich trotzdem eindeutig zuordnen. Die Frage ist immer dieselbe: Wer steht wem gegenüber? Wer sie juristisch richtig beantwortet, ordnet auch ein Gebiet ein, von dem er noch nie gehört hat.

GebietZuordnungWarum
ArbeitsrechtPrivatrechtVertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Handels- und GesellschaftsrechtPrivatrechtSonderprivatrecht der Kaufleute, HGB
SteuerrechtÖffentliches RechtDer Staat greift hoheitlich auf Vermögen zu
SozialrechtÖffentliches RechtLeistungsverhältnis Bürger und Sozialleistungsträger
BaurechtBeidesÖffentliches Baurecht gegen privates Bauvertragsrecht
EuroparechtÖffentliches RechtHoheitliche Rechtsetzung der Union
PolizeirechtÖffentliches RechtGefahrenabwehr, nicht Strafverfolgung
StrafprozessrechtStrafrechtDurchsetzung des staatlichen Strafanspruchs

Am lehrreichsten ist das Baurecht: Ob die Behörde eine Baugenehmigung erteilt, ist öffentliches Recht. Ob der Bauunternehmer sein Geld bekommt, richtet sich nach dem Vertragsrecht des BGB und ist damit Zivilrecht. Derselbe Bau, zwei Rechtsgebieten zugeordnet, zwei Gerichtsbarkeiten.

Wann dich welches Rechtsgebiet im Studium erwartet

Die Reihenfolge im Studium ist bundesweit ähnlich und folgt der Schwierigkeit der Methodik, nicht der Bedeutung der Gebiete.

Vom ersten Semester bis zum Schwerpunkt

Los geht es fast überall mit dem BGB Allgemeinen Teil. Oft läuft der Strafrecht Allgemeiner Teil parallel. Beide Gebiete üben die Falllösung ein. Das Staatsorganisationsrecht kommt meist im ersten oder zweiten Semester, die Grundrechte danach. Das Verwaltungsrecht folgt in der Mitte des Studiums, weil es Grundrechte und Staatsorganisation voraussetzt. Der Schwerpunktbereich schließt sich nach der Zwischenprüfung an. Den vollständigen Ablauf beschreibt der Beitrag zum Aufbau des Jurastudiums.

Zeitstrahl des Jurastudiums: BGB AT und Strafrecht AT im ersten Semester, Staatsorganisation und Grundrechte danach, Verwaltungsrecht ab der Studienmitte, Schwerpunktbereich zuletzt
Abb. 3: Wann die drei Rechtsgebiete im Studienverlauf auftauchen.

Wie das erste Staatsexamen die drei Rechtsgebiete gewichtet

Im ersten Examen wirst du in allen drei Gebieten geprüft, aber nicht gleich stark. In Bayern schreibst du sechs Aufsichtsarbeiten: drei im Zivilrecht, zwei im öffentlichen Recht, eine im Strafrecht (§ 28 JAPO). Andere Länder weichen ab, das Zivilrecht liegt aber fast überall vorn.

Für die Planung heißt das zweierlei. Erstens ist Zivilrecht das Gebiet mit dem größten Hebel auf die Note. Zweitens lohnt es sich nicht, ein Gebiet abzuwählen, das man nicht mag, denn abwählen kann man nichts. Wie du die Vorbereitung darauf aufziehst, steht in den Tipps zur Jura Examensvorbereitung.

Proportionsleiste: von sechs Examensklausuren in Bayern entfallen drei auf das Zivilrecht, zwei auf das öffentliche Recht und eine auf das Strafrecht
Abb. 4: Verteilung der Aufsichtsarbeiten im ersten Examen nach § 28 JAPO Bayern.

Tipp

Für die Examensvorbereitung zählt weniger, wie oft du gelesen hast, als wie oft du abgerufen hast. Die Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de planen die Wiederholung für dich und zeigen dir schwarz auf weiß, welche Fragen du noch falsch beantwortest.

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Welche Berufe zu welchem Rechtsgebiet passen

Die Wahl des Rechtsgebiets legt den Beruf nicht fest, sie verschiebt aber die Wahrscheinlichkeiten. Wer als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei arbeitet, bewegt sich fast ausschließlich im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Wer zur Staatsanwaltschaft geht oder als Strafverteidiger arbeitet, lebt im Strafrecht. Wer in Ministerium, Behörde oder Kommune landet, arbeitet im Verwaltungsrecht.

Richterinnen und Richter finden sich in allen drei Welten, je nach Gerichtsbarkeit. Und der größte Teil der Volljuristen arbeitet weder am Gericht noch in einer Kanzlei, sondern in Unternehmen, Verbänden und Verwaltung. Einen Überblick über die Wege gibt der Beitrag zu den juristischen Berufen, die klassischen drei Laufbahnen beschreibt der Artikel dazu, wie man Richter, Anwalt oder Staatsanwalt wird.

Welcher Bereich ist dein Favorit?

Es gibt keine objektiv beste Wahl, aber es gibt eine ehrliche. Frag dich, in welchem Gebiet du eine schwierige Klausur noch mit Interesse zu Ende liest. Der Ruf hilft dabei nicht.

Mein persönlicher Favorit: Zivilrecht

Zivilrecht verbindet Logik, Struktur und Alltagsnähe. Für fast jede Lebenssituation gibt es ein begründbares Ergebnis. Die Methodik überträgt sich vom Kaufvertrag bis zum Bereicherungsrecht. Dass es zugleich das größte Examensgewicht hat, macht die Entscheidung leichter. Wenig elegant finde ich den Stoffumfang im Schuldrecht Besonderer Teil. Der schreckt zu Recht viele ab.

Wer sich für das Strafrecht entscheidet, bekommt dafür die schärfste Dogmatik und die klarsten Streitstände. Und das öffentliche Recht belohnt niemanden so sehr wie den, der gern argumentiert. Letztlich ist das auch Geschmackssache.

Fazit: Finde deinen Schwerpunkt

Die drei Rechtsgebiete unterscheiden sich nach dem Verhältnis der Beteiligten. Daraus folgen Gesetz, Gericht und Klausuraufbau. Wer das einmal verstanden hat, ordnet jedes neue Gebiet ohne Nachschlagen ein, vom Steuerrecht bis zum Baurecht.

Für die Wahl selbst gilt: Probier alle drei aus, bevor du dich festlegst, und lass dich nicht von Klischees leiten. Eine laienverständliche Kurzfassung findest du im Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung, für die Klausur reicht sie nicht. Am schnellsten merkst du den Unterschied an gelösten Fällen. Eine Handvoll pro Gebiet reicht, etwa mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de, die genau solche Einordnungen am Sachverhalt trainieren.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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