In ganz Deutschland arbeiten nur 6.205 Notarinnen und Notare, und es werden jedes Jahr weniger. Wer eine der begehrten Stellen bekommt, entscheidet vor allem die Examensnote. Notar wird, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, also beide juristischen Staatsexamen bestanden hat, und danach einen von zwei Wegen geht: In den meisten Bundesländern führt der Weg über einen mindestens dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor, in anderen Teilen Deutschlands wirst du als Rechtsanwalt nach bestandener notarieller Fachprüfung zum Anwaltsnotar bestellt (§ 3 BNotO). Das Amt gibt es auf Lebenszeit. Entsprechend hart ist die Auswahl: Bayern verlangt für die Übernahme in den Anwärterdienst mindestens 11,00 Punkte im Zweiten Staatsexamen.
Auf einen Blick
- Es gibt zwei Notariatsformen: das hauptberufliche Notariat (vor allem im Süden und Osten) und das Anwaltsnotariat (unter anderem Berlin, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Westfalen). Welcher Weg für dich gilt, hängt vom Bundesland ab.
- Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und erhalten Bezüge wie Richter auf Probe, je nach Land rund 4.800 bis 5.300 Euro brutto im Monat.
- Anwaltsnotare brauchen mindestens fünf Jahre Anwaltstätigkeit und die notarielle Fachprüfung. Bei der Auswahl zählt deren Ergebnis zu 60 Prozent, das Zweite Examen zu 40 Prozent (§ 6 Abs. 3 BNotO).
- Vom ersten Semester bis zur eigenen Notarstelle vergehen meist zehn bis zwölf Jahre.
- Ohne Jurastudium führt kein Weg ins Notaramt. Notarfachangestellte und Notarfachwirte sind eigene Berufe im Notariat.
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Was macht ein Notar? Aufgaben und Berufsbild
Ein Notar beurkundet Rechtsgeschäfte, beglaubigt Unterschriften und berät alle Beteiligten unparteiisch. Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO) und Teil der vorsorgenden Rechtspflege: Seine Urkunden sollen Streit vermeiden, bevor er entsteht. Bestellt wird er vom Staat, bezahlt über gesetzlich festgelegte Gebühren.
Beurkundung, Beglaubigung und vorsorgende Rechtspflege
Der Alltag im Notariat dreht sich um vier große Felder. Beim Immobilienkauf entwirft und beurkundet der Notar den Kaufvertrag, bestellt die Grundschuld und begleitet die Abwicklung bis zur Eintragung im Grundbuch. Im Erbrecht beurkundet er Testamente und Erbverträge. Dazu kommen Eheverträge, Adoptionen und Vorsorgevollmachten im Familienrecht sowie das Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründungen, Handelsregisteranmeldungen und Umstrukturierungen laufen über das Notariat, seit 2022 teilweise per Online-Beurkundung.
Hinter all dem steht die Idee der vorsorgenden Rechtspflege. Gerichte entscheiden Streit, Notare verhindern ihn. Eine notarielle Urkunde beweist auch Jahrzehnte später, was vereinbart wurde, und kann mit einer Unterwerfungserklärung sogar als Vollstreckungstitel dienen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Notare als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes
Nach § 1 BNotO ist der Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er übt hoheitliche Befugnisse aus, arbeitet aber wirtschaftlich selbstständig, mit eigenem Büro und eigenem Personal. Beamter ist er gerade nicht.
Aus dem Amt folgen strenge Pflichten. Der Notar ist zu Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, unterliegt der Verschwiegenheit und muss sich laufend fortbilden. Auch die Zahl der Notarstellen regelt der Staat. Nach § 4 BNotO werden nur so viele Notarinnen und Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich festgelegt, einen Preiswettbewerb gibt es nicht.
Unterschied zwischen Notar und Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt vertritt einseitig die Interessen seines Mandanten, notfalls vor Gericht. Der Notar steht zwischen den Parteien: Er berät alle Beteiligten eines Rechtsgeschäfts neutral und achtet darauf, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Wer in einer Angelegenheit schon außerhalb des Amtes tätig war, etwa als Anwalt, soll darin nicht mehr als Notar beurkunden (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG).
Wie wird man Notar? Die Voraussetzungen im Überblick
Voraussetzung für eine Bewerbung ist nach § 5 BNotO die Befähigung zum Richteramt: ein Studium der Rechtswissenschaften mit Erster Juristischer Prüfung, das Rechtsreferendariat und die Zweite Juristische Staatsprüfung. Bestellt wird nur, wer persönlich und fachlich für das Amt geeignet ist (§ 5 Abs. 1 BNotO), nachgewiesen vor allem durch Examensleistungen deutlich über dem Durchschnitt.
Jurastudium und zweite juristische Staatsprüfung als Grundlage
Der Einstieg ist derselbe wie bei Richtern und Staatsanwälten: das klassische Jurastudium. Nach neun bis elf Semestern folgt die Erste Juristische Prüfung, danach der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Den Abschluss bildet die Zweite Juristische Staatsprüfung, das Assessorexamen. Wie viele Semester das Jurastudium dauert, hängt stark vom eigenen Tempo ab; bis zum zweiten Examen vergehen meist sieben bis acht Jahre.
Erst mit beiden Examina besitzt du die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz und damit die Grundvoraussetzung für das Notaramt. Die einzelnen Etappen der juristischen Ausbildung in Deutschland kannst du dir auf jurahilfe.de im Detail ansehen.
Welche Note brauchst du für das Notaramt?
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Für die Aufnahme in den notariellen Anwärterdienst verlangen die Länder Spitzenexamina. Bayern macht es konkret: Wer sich beim Staatsministerium der Justiz bewerben will, braucht in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens ein Gesamtergebnis von 11,00 Punkten. Nordrhein-Westfalen formuliert offener und verlangt Prädikatsexamina, gemeint sind auch dort Ergebnisse weit über dem Schnitt.
Zur Einordnung: Ein Prädikatsexamen beginnt bei 9,00 Punkten, und schon das erreichen im Zweiten Examen nur gut 20 Prozent eines Jahrgangs. 11,00 Punkte schaffen nochmals deutlich weniger. Beim Anwaltsnotariat wirkt die Examensnote ebenfalls direkt: Sie fließt zu 40 Prozent in den Punktwert ein, nach dem die Bewerber ausgewählt werden.
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Notar werden ohne Studium: Gibt es eine Notar-Ausbildung?
Eine Notar-Ausbildung im Sinne einer Lehre gibt es nicht. Ohne Studium der Rechtswissenschaften und beide Staatsexamina wirst du in Deutschland nicht Notarin oder Notar, auch nicht über Quereinstiege.
Wer im Notariat arbeiten will, ohne Volljurist zu sein, hat trotzdem Optionen. Die dreijährige Ausbildung zur Notarfachangestellten ist der klassische Einstieg, darauf bauen die Fortbildung zum Notarfachwirt und in mehreren Kammern die Inspektorenlaufbahn auf. Seit 2024 gibt es außerdem den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Recht im Notariat", den die Bundesnotarkammer zusammen mit der SRH Hochschule Heidelberg anbietet. Was ein Bachelor of Laws (LL.B.) kann und wo seine Grenzen liegen, liest du im verlinkten Artikel.
Berufsziel Notarin oder Notar: Zwei Wege, zwei Notariatsformen
§ 3 BNotO kennt zwei Notariatsformen. Im hauptberuflichen Notariat, dem Nurnotariat, ist das Notaramt der einzige Beruf; der Zugang läuft über den Anwärterdienst. Im Anwaltsnotariat üben Rechtsanwälte das Notaramt neben ihrer Kanzlei aus. Am 1. Januar 2026 gab es 1.706 hauptberufliche Notare und 4.499 Anwaltsnotare.
Hauptberuflicher Notar im Nurnotariat
Hauptberufliche Notarinnen und Notare werden zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt (§ 3 Abs. 1 BNotO). Sie führen ein eigenes Notariat mit Angestellten und üben daneben keinen weiteren Beruf aus. Der Weg dorthin führt zwingend durch den mindestens dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor. Wer ihn geschafft hat, hat gute Karten: Eingestellt werden ungefähr so viele Assessorinnen und Assessoren, wie später Notarstellen frei werden.
Anwaltsnotar: Rechtsanwalt und Notar gleichzeitig
Anwaltsnotare üben zwei Berufe parallel aus. Vormittags beurkunden sie als Notar einen Grundstückskaufvertrag, nachmittags vertreten sie als Rechtsanwalt Mandanten vor Gericht, streng getrennt nach Rollen. Bestellt werden sie zur Ausübung des Notaramts neben dem Anwaltsberuf, solange sie Mitglied der zuständigen Rechtsanwaltskammer sind (§ 3 Abs. 2 BNotO).
Der Zugang verlangt nach § 5b BNotO in der Regel eine gefestigte Anwaltspraxis: mindestens fünf Jahre rechtsanwaltliche Tätigkeit in nicht unerheblichem Umfang, davon seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung im vorgesehenen Amtsbereich. Dazu kommen die bestandene notarielle Fachprüfung und notarspezifische Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr.
Neu geregelt ist seit dem 1. Juli 2026 die Altersgrenze: Das Bundesverfassungsgericht hat die starre 70-Jahre-Grenze für Anwaltsnotare mit Urteil vom 23. September 2025 (1 BvR 1796/23) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber hat reagiert: Anwaltsnotare können ihre Amtszeit jetzt auf Antrag zweimal um je drei Jahre verlängern, längstens bis zum vollendeten 76. Lebensjahr (§ 48b BNotO).
Je nach Bundesland: Wo welche Notariatsform gilt
Welcher Weg dir offensteht, entscheidet der Ort, an dem du später arbeiten willst. Die Bundesnotarordnung gilt bundesweit, die Notariatsverfassung ist aber historisch gewachsen und je nach Bundesland verschieden.
| Notariatsform | Gebiete | Weg ins Amt |
|---|---|---|
| Hauptberufliches Notariat (Nurnotariat) | Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie das Rheinland (OLG-Bezirke Köln und Düsseldorf, mit Ausnahmen) | Mindestens dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor (§ 7 BNotO) |
| Anwaltsnotariat | Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe sowie die rechtsrheinischen Teile des Landgerichtsbezirks Duisburg und der Amtsgerichtsbezirk Emmerich | Mindestens fünf Jahre Anwaltstätigkeit plus notarielle Fachprüfung (§ 5b BNotO) |
Eine Besonderheit ist Nordrhein-Westfalen: Im Bereich der Rheinischen Notarkammer, also in den Bezirken der Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf, werden überwiegend Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellt; nur die rechtsrheinischen Teile des Landgerichtsbezirks Duisburg und der Amtsgerichtsbezirk Emmerich gehören zum Anwaltsnotariat. In Westfalen-Lippe gilt durchgehend das Anwaltsnotariat. Baden-Württemberg hat sein früheres Amtsnotariat zum 1. Januar 2018 abgeschafft; seither gilt dort das hauptberufliche Notariat, nur im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart amtiert noch eine kleine, auslaufende Gruppe von Anwaltsnotaren.
Notarassessor: Ernennung, praktische Ausbildung und Bezüge
Der Anwärterdienst ist das Nadelöhr zum hauptberuflichen Notariat: Bestellt wird in der Regel nur, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor geleistet hat; Ausschreibung, Ernennung und Ablauf des Anwärterdienstes regelt § 7 BNotO. Wer aufgenommen wird, wird zur Notarassessorin bzw. zum Notarassessor ernannt, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und wird auf das Amt des Notars vorbereitet.
Bewerbung und Auswahl durch die Landesjustizverwaltung
Die Stellen für Notarassessorinnen und Notarassessoren schreibt die Landesjustizverwaltung aus. Die Ausschreibungen erscheinen in Nordrhein-Westfalen etwa ein- bis zweimal jährlich im Justizministerialblatt, in Bayern läuft die Bewerbung über das Staatsministerium der Justiz. Wie viele Stellen für den Anwärterdienst es gibt, richtet sich nach dem erwarteten Bedarf: Eingestellt wird nur, wer voraussichtlich später eine Notarstelle übernehmen kann.
Zur Bewerbung gehören vor allem das Ergebnis des zweiten Staatsexamens, Lebenslauf und Zeugnisse. Das Auswahlverfahren umfasst regelmäßig ein Auswahlgespräch und eine amtsärztliche Untersuchung. In Bayern kannst du dich schon nach dem schriftlichen Teil der Prüfung bewerben, wenn du dort bereits 11,00 Punkte erreicht hast. Vom Eingang der Bewerbung bis zur Ernennung vergehen oft vier bis sechs Monate.
Der dreijährige Anwärterdienst in der Praxis
Der Anwärterdienst dient der Vorbereitung auf den Notarberuf. Die praktische Ausbildung findet bei erfahrenen Notarinnen und Notaren statt, meist an mehreren Stationen: Assessoren entwerfen Urkunden zu den wichtigsten Rechtsgeschäften und bereiten Beurkundungen vor. Mit wachsender Erfahrung kommen die Übernahme von Notarvertretungen und Notariatsverwaltungen dazu, also die vorübergehende Leitung eines verwaisten Notariats, sowie die Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen der Notarkammern.
Rechtlich trägt der Assessor früh Verantwortung: Verschwiegenheit und Unparteilichkeit gelten ab dem ersten Tag. Nach der Ableistung des Anwärterdienstes bewirbt er sich auf ausgeschriebene Notarstellen; wie schnell die eigene Stelle kommt, hängt vom Bundesland und vom Jahrgang ab. Bewerben sich mehrere Assessoren, wird neben den Examensleistungen auch die Dauer des Anwärterdienstes angemessen berücksichtigt (§ 6 Abs. 2 BNotO).
Notarassessor-Gehalt: Bezüge wie ein Richter
Notarassessorinnen und Notarassessoren erhalten Bezüge entsprechend der Besoldungsgruppe R 1, also wie Richterinnen und Richter auf Probe, abhängig von Dienstalter und Familienstand. Je nach Bundesland liegt das Einstiegsgehalt derzeit zwischen rund 4.850 und 5.340 Euro brutto im Monat. Wie die R-Besoldung aufgebaut ist und wohin sie sich entwickelt, zeigt unser Artikel zum Richter-Gehalt.
Getragen werden die Bezüge je nach Land von der Staatskasse oder von berufsständischen Kassen: In Bayern und der Pfalz ist das die Notarkasse, eine Anstalt des öffentlichen Rechts; in den ostdeutschen Ländern übernimmt das die Ländernotarkasse. Beide organisieren auch die spätere Versorgung der Notarinnen und Notare.
Notarielle Fachprüfung: So wirst du Anwaltsnotar
Die notarielle Fachprüfung ist die Eintrittskarte ins Anwaltsnotariat. Abgelegt wird sie beim Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer (§ 7a BNotO); wegen ihres Anspruchs gilt sie vielen als drittes Staatsexamen. Ohne das Bestehen der notariellen Fachprüfung wird niemand mehr zum Anwaltsnotar bestellt.
Fünf Jahre als Rechtsanwalt und 160 Stunden Praxisausbildung
Neben der Fachprüfung verlangt § 5b BNotO Berufserfahrung: mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt, davon drei Jahre ohne Unterbrechung im vorgesehenen Amtsbereich. Nach dem Bestehen der Prüfung folgt eine Praxisausbildung von 160 Stunden bei einem von der Notarkammer bestimmten Notar; sie lässt sich um bis zu 80 Stunden verkürzen, etwa durch Erfahrung als Notarvertretung.
Die Fachprüfung selbst darfst du dagegen früh angehen. Sie kann bereits kurz nach dem Zweiten Staatsexamen abgelegt werden, lange bevor die fünf Anwaltsjahre voll sind.
Ablauf der notariellen Fachprüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit vier fünfstündigen Aufsichtsarbeiten (§ 7b BNotO) und einem mündlichen Teil. Inhaltlich geht es um das notarielle Berufsrecht und die Gestaltungspraxis: Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht aus der Perspektive der Urkunde. Die meisten Kandidatinnen und Kandidaten bereiten sich ein bis zwei Jahre neben dem Anwaltsberuf vor.
💡 Tipp: Prüfungsdenken lässt sich trainieren, lange vor der Fachprüfung. Im Falltraining von jurahilfe.de arbeitest du dich mit Multiple-Choice-Aufgaben durch kleine Sachverhalte und schließt mit einem Abschlusstest samt errechneter Note ab. So siehst du schwarz auf weiß, wo du stehst.
Bestellung zum Notar: Auswahl nach Punktwert
Freie Anwaltsnotarstellen werden ausgeschrieben. Bewerben sich mehrere, entscheidet die fachliche Eignung nach einer festen Formel: Das Ergebnis der notariellen Fachprüfung zählt 60 Prozent, das Ergebnis der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung 40 Prozent (§ 6 Abs. 3 BNotO). Bei gleicher Punktzahl gibt die Fachprüfung den Ausschlag.
Ein starkes Zweites Examen hilft also doppelt. Anders als im Nurnotariat lässt sich eine schwächere Examensnote hier aber durch eine sehr gute Fachprüfung teilweise ausgleichen.
Notar Gehalt: Was verdienen Notare wirklich?
Ein festes Gehalt bekommen nur Notarassessoren. Bestellte Notarinnen und Notare arbeiten wirtschaftlich selbstständig und leben von den Gebühren ihrer Urkundstätigkeit, die das GNotKG bundeseinheitlich festlegt. Das Einkommen hängt damit direkt an Zahl und Wert der beurkundeten Rechtsgeschäfte.
Die Spannbreite ist groß. Ein städtisches Notariat mit viel Immobilien- und Gesellschaftsrecht erwirtschaftet ein Vielfaches eines kleinen Landnotariats, und vom Umsatz gehen Personal, Büro und Versicherungen ab. Karriereportale schätzen den durchschnittlichen Jahresüberschuss hauptberuflicher Notare auf mehrere hunderttausend Euro; belastbare amtliche Statistiken gibt es dazu kaum. Sicher ist: Das Notariat zählt zu den einträglichsten juristischen Laufbahnen. Wie andere Volljuristen im Vergleich abschneiden, zeigt der Überblick Was verdienen Anwälte und andere Juristen?
Für Anwaltsnotare ist das Notariat ein zweites Standbein neben der Kanzlei. Ihr notarieller Umsatzanteil fällt je nach Region sehr unterschiedlich aus, entsprechend breiter streut das Einkommen.
Wie lange dauert es, Notar zu werden?
Realistisch vergehen vom ersten Semester bis zur eigenen Notarstelle zehn bis zwölf Jahre: rund fünf Jahre Studium, zwei Jahre Referendariat und mindestens drei Jahre Anwärterdienst, dazu Bewerbungs- und Wartezeiten. Der Weg zum Anwaltsnotar dauert ähnlich lang, weil nach dem Examen fünf Anwaltsjahre gefordert sind.
Der realistische Zeitplan vom Studium bis zur Ernennung
Für das hauptberufliche Notariat sieht der Weg so aus: Studium der Rechtswissenschaften mit Erster Juristischer Prüfung, zwei Jahre Referendariat bis zum Assessorexamen, direkt danach die Bewerbung um die Aufnahme in den Anwärterdienst, drei Jahre als Notarassessorin oder Notarassessor, schließlich die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Notarstelle. Am Ende dieses Weges wirst du zum Notar ernannt.
Beim Anwaltsnotariat läuft es zeitversetzt: Nach dem zweiten Examen arbeitest du zunächst als Rechtsanwalt am künftigen Amtsort, legst parallel die notarielle Fachprüfung ab und erfüllst nach fünf Berufsjahren jede Voraussetzung für die Bestellung. Wer beide Examina mit Ende zwanzig abschließt, kann auf beiden Wegen um Mitte dreißig Notarin oder Notar sein.

Ist es schwierig, Notar zu werden?
Ja, die Hürden sind real: zwei Staatsexamina, davon das zweite mit Spitzenergebnis, oder Jahre im Anwaltsberuf plus eine anspruchsvolle Fachprüfung. Dazu kommt das Bedürfnisprinzip: Du kannst dich nur bewerben, wo eine Stelle ausgeschrieben ist.
Zugleich verbessern sich die Chancen messbar. Die Zahl der Anwaltsnotare ist von 5.143 im Jahr 2021 auf 4.499 Anfang 2026 gesunken, ein Minus von mehr als zwölf Prozent, und gerade im Anwaltsnotariat wird der Nachwuchs knapp: In Schleswig-Holstein konnte 2024 nur rund jede vierte ausgeschriebene Anwaltsnotarstelle besetzt werden. Auch der Blick auf die Durchfallquoten im Staatsexamen relativiert: Für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber war der Zugang selten so offen, denn wer die Examenshürden genommen hat, konkurriert in einem kleinen Feld.

Das Notaramt verlangt einen langen Atem und sehr gute Noten, belohnt aber mit einem unabhängigen, sicheren Beruf auf Lebenszeit. Der Grundstein dafür wird im Examen gelegt, und genau der lässt sich planen, etwa mit den interaktiven Lernpfaden von jurahilfe.de, die dich vom ersten Semester bis zum Assessorexamen begleiten.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Volljurist, Autor, Unternehmer und aktiver junger Familienvater mit vielseitigen Interessen und seit 2017 als Repetitor im Bereich der Individualnachhilfe tätig.
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