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Fachanwalt werden: Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

Ein Anwalt im Anzug arbeitet an Dokumenten an seinem Schreibtisch, daneben eine Justitia-Figur.

Rund 47.000 Anwältinnen und Anwälte in Deutschland tragen einen Fachanwaltstitel. Für viele Mandanten ist er das erste Auswahlkriterium, noch vor dem Namen der Kanzlei. Fachanwalt wird, wer nach § 43c BRAO mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war, einen theoretischen Lehrgang von 120 Zeitstunden besteht und eine festgelegte Zahl praktischer Fälle nachweist. Die Details für alle 24 Fachanwaltschaften regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Der Weg dahin beginnt früher, als die meisten denken. Wer schon im Studium die Weichen stellt, hat als Berufseinsteiger einen Vorsprung.

Auf einen Blick:

  • Grundvoraussetzung: drei Jahre Zulassung als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre (§ 3 FAO). Der früheste realistische Zeitpunkt ist damit das dritte Berufsjahr.
  • Der Weg: ein theoretischer Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, drei Klausuren und praktische Fälle je nach Fachgebiet, dazu meist ein Fachgespräch.
  • 24 Fachanwaltschaften stehen zur Wahl. Am stärksten besetzt sind Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht.
  • Kosten: rund 1.500 bis 2.500 Euro für den Lehrgang, dazu eine Kammergebühr. Die Dauer liegt meist bei sechs bis zwölf Monaten.
  • Den Titel behältst du nur mit mindestens 15 Stunden Fortbildung pro Jahr (§ 15 FAO).

Tipp

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Was ist ein Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist ein zugelassener Rechtsanwalt, der auf einem Rechtsgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen hat. Dafür verleiht ihm seine Rechtsanwaltskammer eine geschützte Fachanwaltsbezeichnung. Rechtsgrundlage ist § 43c BRAO zusammen mit der Fachanwaltsordnung. Der Titel ist ein Qualitätssignal: Er sagt dem Mandanten, dass hier geprüfte Spezialisierung vorliegt und nicht nur eine Selbsteinschätzung.

Der Erwerb eines Fachanwaltstitels ist an harte Nachweise geknüpft. Verlangt wird der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und daneben der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im jeweiligen Fachgebiet. Über die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung entscheidet der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer, in Streitfällen die Anwaltsgerichtsbarkeit bis hin zum Anwaltssenat des BGH. Diese Aufgabe nehmen bundesweit die regionalen Rechtsanwaltskammern wahr.

Der Fachanwalt ist einer von vielen Wegen, sich als Volljurist zu positionieren. Einen Überblick über die Alternativen gibt der Artikel zu den juristischen Berufen.

Unterschied zwischen Anwalt und Fachanwalt

Jeder Fachanwalt ist Rechtsanwalt, aber nicht jeder Rechtsanwalt ist Fachanwalt. Ein normaler Anwalt darf in jedem Rechtsgebiet beraten und vor Gericht auftreten, ohne einen einzigen Fachtitel. Er kann sich auch einen Schwerpunkt setzen und sich als Anwalt mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt bezeichnen. Diese Selbstbeschreibung prüft niemand.

Der Fachanwalt ist etwas anderes. Seinen Titel bekommt er erst, nachdem eine Rechtsanwaltskammer Theorie, Falllisten und oft ein Fachgespräch geprüft hat. Deshalb ist der Begriff rechtlich geschützt. Wer ihn ohne Verleihung führt, macht Werbung mit einer Qualifikation, die er nicht hat, und riskiert eine Abmahnung.

Vergleich: Der Rechtsanwalt arbeitet in jedem Gebiet, der Fachanwalt weist Lehrgang, Klausuren und Fälle für einen geschützten Titel nach.
Abb. 1: Anwalt und Fachanwalt im Vergleich.

Was bringt der Fachanwaltstitel?

Der wichtigste Effekt ist Sichtbarkeit. Wer eine Scheidung, eine Kündigung oder eine Steuerprüfung am Hals hat, sucht gezielt nach einem Fachanwalt für das passende Gebiet. Der Titel ist damit ein Instrument der Mandantengewinnung, gerade für junge Kanzleien und Einzelanwälte.

Dazu kommt ein wirtschaftlicher Hebel. Nach dem STAR-Bericht 2025, den das Institut für Freie Berufe im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer erstellt, erwirtschaften Fachanwälte je Arbeitsstunde einen deutlich höheren Überschuss als Anwälte ohne Titel, rund 61 gegenüber 34 Euro. Der Titel steht außerdem für Kompetenz, die über die Jahre einen Ruf im Markt aufbaut. Das zahlt sich bei Mandaten und bei Bewerbungen aus.

Welche Fachanwaltschaften gibt es?

Aktuell gibt es 24 Fachanwaltschaften, von Agrarrecht bis Verwaltungsrecht. Sie decken alle großen Rechtsgebiete ab, vom Zivil- über das Wirtschafts- bis zum öffentlichen Recht und Strafrecht. Ein Anwalt darf bis zu drei dieser Bezeichnungen gleichzeitig führen. Die meisten Fachanwälte bleiben bei einer.

Das sind die 24 Fachanwaltschaften:

  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Insolvenzrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Migrationsrecht
  • Sozialrecht
  • Sportrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Vergaberecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht

Die häufigsten Fachanwaltschaften

Nicht jedes Gebiet ist gleich stark besetzt. Nach der Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer zum Stichtag 1. Januar 2026 führen Anwälte insgesamt 58.177 Fachanwaltstitel. Mit Abstand am häufigsten ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht mit 11.253 Titeln, gefolgt von Familienrecht mit 8.314 und Steuerrecht mit 4.584. Diese drei Gebiete sind für Einsteiger auch deshalb interessant, weil es dort viele Mandate und einen breiten Markt gibt.

Bewegung steckt vor allem in den kleineren Gebieten. Am schnellsten wachsen zuletzt Vergaberecht, Migrationsrecht und IT-Recht, während Urheber- und Medienrecht sowie Transport- und Speditionsrecht Titel verlieren. Wer heute die Wahl trifft, sollte also nicht allein auf die aktuelle Größe schauen. Wichtiger ist die Nachfrage, die in den nächsten Jahren zu erwarten ist.

Balkendiagramm: Arbeitsrecht führt mit 11.253 Fachanwaltstiteln vor Familienrecht mit 8.314 und Steuerrecht mit 4.584.
Abb. 2: Die häufigsten Fachanwaltschaften nach Zahl der Titel.

Voraussetzungen: Wer darf Fachanwalt werden?

Die Grundvoraussetzung steht in § 3 FAO: Wer eine Fachanwaltsbezeichnung beantragt, muss innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und in diesem Beruf tätig gewesen sein. Ohne Zulassung geht nichts, der Fachanwalt setzt den fertigen Volljuristen und Anwalt voraus. Diese dreijährige Zulassung und Tätigkeit ist die eigentliche Eintrittskarte.

Drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig

Die drei Jahre müssen echte anwaltliche Tätigkeit sein, keine reine Zulassung auf dem Papier. Wer sein zweites Staatsexamen besteht, die Zulassung erhält und dann als Anwalt arbeitet, erfüllt diese Hürde frühestens nach drei Berufsjahren. Realistisch fällt die Fachanwaltsentscheidung also am Anfang der Karriere, wenn sich das erste Rechtsgebiet herauskristallisiert hat.

Für den Weg zur Zulassung selbst, also Studium, erstes und zweites Staatsexamen und Referendariat, lohnt der Blick auf den Artikel dazu, wie man Anwalt, Richter oder Staatsanwalt wird. Wer noch klären will, was der Begriff Volljurist genau bedeutet, findet dort die Einordnung.

Wie viele Fachanwaltstitel darf man führen?

Nach § 43c Abs. 1 BRAO darf ein Anwalt bis zu drei Fachanwaltsbezeichnungen gleichzeitig führen. In der Praxis ist das selten. Jeder weitere Titel bedeutet einen eigenen Lehrgang, eigene Klausuren und eigene Falllisten, dazu Fortbildung in jedem Gebiet Jahr für Jahr. Zwei sinnvoll kombinierte Titel, etwa Erbrecht und Familienrecht, kommen vor. Drei sind die Ausnahme.

Wie wird man Fachanwalt? Der Weg Schritt für Schritt

Steht die Zulassung und sind die drei Berufsjahre in Sicht, geht es an die eigentlichen Nachweise. Der Weg führt über vier Bausteine zum Titel: den theoretischen Lehrgang, drei Klausuren, die praktischen Fälle und den Antrag bei der Kammer. Erst wenn alles zusammenkommt, verleiht der Kammervorstand die Fachanwaltsbezeichnung. Die Reihenfolge ist dabei flexibel, viele sammeln Fälle und besuchen den Lehrgang parallel.

Ablaufschema: In fünf Schritten von der Zulassung über Lehrgang, Klausuren und Fälle bis zum verliehenen Fachanwaltstitel.
Abb. 3: Der Weg zum Fachanwalt in fünf Schritten.

Theoretischer Lehrgang mit 120 Zeitstunden

Herzstück ist der Fachanwaltslehrgang. Nach § 4 FAO muss er mindestens 120 Zeitstunden umfassen, in einigen Gebieten mehr: im Steuerrecht kommen 40 Stunden zu den betriebswirtschaftlichen Grundlagen hinzu, im Insolvenzrecht 60. Die Anbieter verteilen den Stoff meist auf mehrere Blöcke über drei bis sechs Monate, oft als Wochenendmodule, damit er sich neben der Kanzleiarbeit machen lässt. Der Lehrgang ist der Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse.

Theoretisch schließt die FAO nicht aus, den Lehrgang schon vor der Zulassung zu besuchen. In der Praxis lohnt das selten. Liegen zwischen Lehrgang und Antrag mehrere Jahre, verlangt die Kammer für die Zwischenzeit bereits Fortbildung nach § 15 FAO. Wer den Lehrgang also im Referendariat vorzieht, hat davon wenig, weil die praktischen Fälle und die drei Berufsjahre ohnehin erst nach der Zulassung laufen.

Drei Klausuren bestehen

Zum Lehrgang gehören schriftliche Leistungskontrollen. § 4a FAO verlangt mindestens drei Klausuren mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Zeitstunden. In der Praxis sind es meist drei bis fünf Aufsichtsarbeiten von je vier bis fünf Stunden, geschrieben unter Prüfungsbedingungen. Eine mündliche Prüfung gibt es an dieser Stelle nicht, die Klausuren sind der schriftliche Nachweis der Theorie.

Tipp

Die Lehrgangsklausuren verlangen sicheres, abrufbares Wissen, ganz wie im Examen. Mit den Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem von jurahilfe.de rufst du Definitionen und Streitstände aktiv ab und merkst sofort, wo eine Lücke sitzt. Dieses aktive Abrufen ist der Hebel fürs Langzeitgedächtnis.

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Praktische Fälle nachweisen

Der Praxisnachweis ist für viele die höchste Hürde. Nach § 5 FAO musst du innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung eine bestimmte Zahl von Fällen aus dem Fachgebiet persönlich und weisungsfrei bearbeiten. Seit der FAO-Reform zum 1. Dezember 2025 sind es fünf statt der früheren drei Jahre, was den Praxisnachweis spürbar erleichtert. Aus diesen Fällen ergibt sich die spätere Fallliste. Die Zahl hängt stark vom Gebiet ab. Im Arbeitsrecht sind es 100 Fälle, davon mindestens die Hälfte gerichtlich oder rechtsförmlich. Im Familienrecht 120 Fälle mit mindestens 60 gerichtlichen Verfahren, im Verkehrsrecht sogar 160. Im Steuerrecht genügen 50 Fälle, davon 10 rechtsförmliche Verfahren.

Die folgende Übersicht zeigt die geforderten Fallzahlen für einige der häufigsten Fachgebiete nach § 5 FAO.

FachgebietFälleDavon gerichtlich
Arbeitsrecht100mind. 50
Familienrecht120mind. 60
Verkehrsrecht160mind. 60
Miet- und WEG-Recht120mind. 60
Erbrecht80mind. 20
Strafrecht6040 HV-Tage
Steuerrecht50mind. 10

Alle Fälle dokumentierst du in einer Fallliste mit Aktenzeichen, Gegenstand und Bearbeitungsart. Die Kammer prüft diese Listen genau. Wer nicht in einer Kanzlei mit passendem Mandatsfluss sitzt, tut sich hier schwer, gerade in Nischengebieten mit hohen Anforderungen an gerichtliche Verfahren.

Antrag und Fachgespräch bei der Rechtsanwaltskammer

Sind Lehrgang, Klausuren und Fälle beisammen, stellst du den Antrag bei deiner Rechtsanwaltskammer. Ein Fachausschuss aus erfahrenen Fachanwälten prüft die Unterlagen. Nach § 7 FAO kann er dich zusätzlich zu einem Fachgespräch bitten, das meist 45 bis 60 Minuten dauert. Sind die Nachweise eindeutig und vollständig, entfällt das Gespräch häufig. Erst nach der Prüfung verleiht der Kammervorstand die Bezeichnung, und du darfst den Titel Fachanwalt führen. Die Verleihung erfolgt in der Regel einige Monate nach vollständigem Antrag.

Was der Fachanwalt kostet und wie lange er dauert

Der Fachanwalt ist eine Investition an Geld und Zeit. Beides lässt sich gut überschlagen, auch wenn es je nach Gebiet und Anbieter schwankt. Grob liegt der finanzielle Aufwand im niedrigen vierstelligen Bereich, der zeitliche bei mehreren Monaten für den formalen Teil, plus den drei Berufsjahren im Hintergrund.

Kosten für Lehrgang, Prüfung und Kammer

Den größten Posten macht der Lehrgang aus. Je nach Anbieter und Gebiet kostet er rund 1.500 bis 2.500 Euro, die Klausuren sind meist eingeschlossen. Die längeren Lehrgänge im Steuer- und Insolvenzrecht liegen darüber. Dazu kommt die Gebühr der Rechtsanwaltskammer für das Verleihungsverfahren, je nach Kammer etwa 200 bis 650 Euro. Nach der Verleihung fallen laufend Fortbildungskosten an. Viele Arbeitgeber übernehmen den Lehrgang ganz oder teilweise, weil ein Fachanwalt die Kanzlei aufwertet.

Kosten und Zeitaufwand im Überblick:

PostenRahmen
Theoretischer Lehrgangca. 1.500 bis 2.500 Euro
Kammergebühr (Verleihung)ca. 200 bis 650 Euro
Fortbildunglaufend, ab 15 Stunden pro Jahr
Dauer Lehrgang3 bis 6 Monate
Dauer Antragsverfahren3 bis 6 Monate
Gesamt bis zum Titelab ca. 3 Jahren

Wie lange dauert es, Fachanwalt zu werden?

Der reine Lehrgang dauert drei bis sechs Monate. Der Antrag samt Prüfung durch den Fachausschuss zieht sich noch einmal etwa drei bis sechs Monate hin. Für den formalen Weg solltest du also mit sechs bis zwölf Monaten rechnen. Der eigentliche Engpass sind aber die drei Jahre der anwaltlichen Tätigkeit und die in dieser Zeit gesammelten Fälle. Vom Berufsstart bis zum Titel vergehen deshalb realistisch mindestens drei Jahre.

Fortbildungspflicht: Wie du den Fachanwaltstitel behältst

Den Fachanwaltstitel behält nur, wer sich laufend weiterbildet. Er ist an eine dauerhafte Bedingung geknüpft: die Fortbildungspflicht. Nach § 15 FAO müssen Fachanwältinnen und Fachanwälte pro Kalenderjahr mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung auf ihrem Gebiet nachweisen. Davon dürfen höchstens fünf Stunden auf Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle entfallen, die übrigen zehn müssen aus echter Teilnahme an Veranstaltungen oder eigener Dozententätigkeit stammen. Diese Fortbildungspflicht erfüllst du also regelmäßig durch Seminare, Fachtagungen oder eigene Vorträge.

Die Fortbildungspflicht ist streng. Nicht genutzte Stunden lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen, ein Ausgleich in einem anderen Jahr ist nicht möglich, und eine Befreiung gibt es nicht. Wer die Fortbildung versäumt, riskiert nach § 43c Abs. 4 BRAO den Widerruf der Bezeichnung. Diese Fortbildungspflicht zwingt zu dauerhafter Aktualität, was aus Mandantensicht genau der Sinn des Titels ist.

Lohnt sich der Fachanwalt? Was Studenten und Referendare früh tun können

Für die meisten spezialisierten Anwälte lohnt sich der Titel. Er bringt Sichtbarkeit bei der Mandantensuche, höhere Sätze und einen belegbaren Kompetenznachweis. Ob er sich für dich lohnt, entscheiden vor allem zwei Fragen: Suchen deine Mandanten gezielt nach einem Spezialisten, und sammelst du genug Fälle im Gebiet? Das hängt vom Berufsweg ab, den du einschlägst. Und die Weichen dafür stellst du früher, als es die Drei-Jahres-Frist vermuten lässt.

Was der Titel wirklich bringt

Der Fachanwalt ist ein Marketing- und ein Qualitätsinstrument zugleich. Er hebt dich aus der Masse der Allrounder heraus, und er wirkt auf das Einkommen: Fachanwälte erzielen laut dem STAR-Bericht 2025 einen spürbar höheren Überschuss je Arbeitsstunde und im Schnitt einen deutlich höheren Gewinn. Wie sich Spezialisierung und andere Faktoren auf den Verdienst auswirken, zeigt der Überblick zum Anwaltsgehalt. Neben dem Fachanwalt gibt es weitere Wege, sich abzuheben, etwa eine Promotion oder ein Master of Laws. Sie zielen aber eher auf akademisches Prestige, der Fachanwalt auf praktische Spezialisierung.

Früh die Weichen stellen: Schwerpunkt, Wahlstation, erste Berufsjahre

Fachanwalt kannst du erst als zugelassener Anwalt werden, aber die Richtung legst du lange vorher fest. Im Studium ist der Schwerpunktbereich die erste Gelegenheit, ein Gebiet zu vertiefen, das später zum Fachanwalt passen könnte. Im Referendariat lässt sich die Wahlstation gezielt in einer Kanzlei oder Behörde des Wunschgebiets ableisten. Und in den ersten Berufsjahren entscheidet die Wahl der Kanzlei darüber, ob du überhaupt genug Fälle im richtigen Gebiet sammelst.

Tipp

Wer früh an eine Spezialisierung denkt, legt am besten im Studium eine breite und sichere Basis. Diesen Weg bildet das mehrstufige Lernsystem von jurahilfe.de ab: erst mit kompakten Skripten verstehen, dann mit Karteikarten wiederholen, dann mit Multiple-Choice-Aufgaben am Fall testen. So findest du auch heraus, welches Rechtsgebiet dir wirklich liegt.

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Für wen sich der Titel weniger lohnt

Nicht für jeden ist der Fachanwalt sinnvoll. Wer als Associate in einer Großkanzlei arbeitet, punktet dort eher mit Rechtsgebiet, Deal-Erfahrung und Fremdsprachen als mit einem Fachanwaltstitel. Auch für Syndikusanwälte im Unternehmen zählt die Bezeichnung wenig, weil sie keine externen Mandanten gewinnen müssen. Und ein Generalist in einer kleinen Kanzlei auf dem Land fährt mit Breite manchmal besser als mit einem einzelnen Titel. Der Fachanwalt lohnt sich vor allem dort, wo Mandanten gezielt nach einem Spezialisten suchen. Wer diesen Markt bedient, für den ist er einer der stärksten Hebel überhaupt, und der Grundstein dafür liegt in einem sauberen Verständnis des Stoffs schon im Studium.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht
  • Jurastudium
  • Examensvorbereitung
  • juristische Didaktik
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