Drei Klausuren in zehn Tagen, dazwischen ein freier Sonntag, und der Stoff aus zwei Semestern liegt noch ungeordnet auf dem Schreibtisch. So sieht die Klausurenphase im Jurastudium für die meisten aus.
Die Klausurenphase ist der Prüfungszeitraum am Ende der Vorlesungszeit, in dem die Klausuren eines Semesters gebündelt geschrieben werden. Sie dauert an den meisten juristischen Fakultäten zwei bis vier Wochen. Wer sie übersteht, plant rückwärts vom ersten Klausurtermin und nicht vorwärts vom Semesterbeginn.
Der Einsatz ist in Jura höher als in vielen anderen Fächern, und die Prüfungsvorbereitung läuft entsprechend anders. Zwischenprüfungsklausuren entscheiden über den Verbleib im Studiengang, und eine Klausur, die du unvorbereitet mitschreibst, verbraucht einen deiner begrenzten Versuche.
Auf einen Blick:
- Zeitraum: meist zwei bis vier Wochen direkt nach der Vorlesungszeit, an manchen Fakultäten auch in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit. Die genauen Termine stehen beim Prüfungsamt, nicht im Vorlesungsverzeichnis.
- Vorlauf: sechs Wochen sind ein realistischer Rahmen für drei Klausuren. Weniger geht, kostet aber Tiefe.
- Reihenfolge: der Stoff der ersten Klausur wird zuletzt wiederholt, nicht zuerst gelernt.
- Zwischenprüfung: endgültiges Nichtbestehen führt zum Verlust des Prüfungsanspruchs und damit zur Exmatrikulation aus dem Studiengang.
- Krankheit: der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden, eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in der Regel nicht.
- Danach: die Hausarbeiten liegen in der vorlesungsfreien Zeit, die Erholung muss davor eingeplant werden.
Tipp
Wenn du in der Klausurenphase merkst, dass dir zu einem Thema die Grundlagen fehlen, findest du auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen. Du kannst dasselbe Thema kompakt zum Wiederholen oder ausführlich zum Verstehen lesen, je nachdem, wie viel Zeit dir bleibt.

Was ist die Klausurenphase und wann beginnt sie?
Klausurenphase heißt der Abschnitt des Semesters, in dem die Prüfungsleistungen geschrieben werden. Ein offizieller Rechtsbegriff ist das nicht. Es ist Studentensprache für den Prüfungszeitraum, den jede Fakultät selbst festlegt. Manche Universitäten nennen ihn Prüfungsphase oder Klausurphase, gemeint ist dasselbe.
Wann die Klausurenphase im Jurastudium liegt
Die Klausurenphase beginnt an den meisten juristischen Fakultäten in der letzten Vorlesungswoche oder unmittelbar danach. Im Wintersemester fällt sie damit typischerweise in den Februar, im Sommersemester in Juli und August. Die Universität zu Köln legt ihre Klausurphase im Sommersemester beispielsweise auf Ende Juli bis Mitte August. Die einzelnen Zwischenprüfungsklausuren liegen darin auf verteilten Terminen.
Verbindlich sind allein die Termine deines Prüfungsamts. Meist stehen sie schon zu Semesterbeginn fest. Veröffentlicht werden sie auf den Seiten des Prüfungsamts oder der Fakultät, nicht im Vorlesungsverzeichnis. Trag sie dir am ersten Vorlesungstag in deinen Kalender ein. Alles Weitere plant sich von diesen Daten aus rückwärts.
Ein Detail, das viele im ersten Semester übersehen: Nicht alle Klausuren liegen in der Klausurenphase. Übungsklausuren der Anfängerübung werden häufig mitten in der Vorlesungszeit geschrieben, teils an Samstagen. Wer nur auf den Prüfungszeitraum am Semesterende schaut, wird von diesen Terminen überrascht.
Wie lange dauert die Klausurenphase?
Zwei bis vier Wochen sind die Regel. Wie lange deine Klausurenphase konkret dauert, hängt davon ab, wie viele Prüfungen dein Semester vorsieht und wie eng die Fakultät sie legt. Drei Klausuren innerhalb von zehn Tagen sind ein häufiges Muster, an manchen Fakultäten liegen zwei Klausuren auch an aufeinanderfolgenden Tagen.
In Jura dauern die einzelnen Klausuren länger als in den meisten anderen Fächern. Zwischenprüfungs- und Übungsklausuren laufen je nach Fakultät zwei bis vier Zeitstunden, in Köln etwa 180 Minuten reine Schreibzeit. Eine Klausur kostet dich damit einen halben Arbeitstag. Der Tag danach ist erfahrungsgemäß auch weg. Rechne bei der Planung mit diesem Ausfall, sonst verplanst du Zeit, die es nicht gibt.
Warum die Prüfungsphase in Jura anders läuft
In vielen Studiengängen ist eine Klausur eine Prüfung unter vielen, die man notfalls im nächsten Semester wiederholt. In Jura hängt an der Prüfungsphase mehr.
Erstens ist der Stoff kumulativ. Eine Klausur im dritten Semester setzt den Stoff aus dem ersten voraus, weil das Zivilrecht aufeinander aufbaut. Wer den BGB AT aus dem ersten Semester nicht beherrscht, scheitert im Schuldrecht an dessen Grundlagen. Zweitens zählt in der juristischen Klausur die Anwendung am Fall. Wissen allein reicht dort nicht. Reines Auswendiglernen produziert Wissen ohne Punkte, was regelmäßig die bitterste Erfahrung der ersten Klausurenphase ist. Und drittens sind die Versuche begrenzt.
Das ist auch der Grund, warum die Standardtipps aus allgemeinen Studienratgebern in Jura nur halb funktionieren. Zusammenfassungen schreiben und Karteikarten pauken hilft dir bei einer Definitionsabfrage. In einer Klausur, die dir einen Sachverhalt vorlegt, brauchst du Fallübung. Wie sich das auf die Wochenplanung auswirkt, steht weiter unten im Countdown.
Was in der Klausurenphase auf dem Spiel steht
Bevor du deinen Lernplan baust, solltest du wissen, welche Klausur welches Gewicht hat. Nicht jede Prüfung in der Klausurenphase ist gleich wichtig, und wer alle gleich behandelt, verteilt seine Zeit falsch.
Zwischenprüfung: Wenn Klausuren über das Studium entscheiden
Von allen Hürden der ersten Studienhälfte ist die Zwischenprüfung die härteste. Sie besteht aus mehreren studienbegleitenden Klausuren, die innerhalb einer festen Frist bestanden sein müssen. Wie viele es sind, unterscheidet sich erheblich: Manche Fakultäten verlangen drei, andere vier, einzelne bis zu sieben Leistungsnachweise. Meist läuft die Frist bis zum Ende des vierten Fachsemesters. Wer sie endgültig nicht besteht, verliert den Prüfungsanspruch und wird aus dem Studiengang exmatrikuliert. Ein Wechsel an eine andere deutsche Universität hilft dann nicht mehr.
Wie viele Versuche du hast, steht in der Zwischenprüfungsordnung deiner Fakultät. Der Regelfall ist eine Wiederholung je Prüfungsleistung, also zwei Versuche; eine zweite Wiederholung gibt es nur an einzelnen Fakultäten und oft nur für bestimmte Fächer. Lies diese Ordnung einmal wirklich, nicht das Merkblatt. Sie regelt auch, ob Freiversuche vorgesehen sind, wie Fristen bei Krankheit oder Auslandssemester gehemmt werden und bis wann du dich abmelden kannst.
Praktische Konsequenz für deine Klausurenphase: Eine Zwischenprüfungsklausur, für die du erkennbar nicht vorbereitet bist, schreibst du nicht auf gut Glück mit. Prüfe stattdessen die Abmeldefrist. An vielen Fakultäten kannst du dich bis wenige Tage vorher folgenlos abmelden, danach zählt das Fernbleiben als Fehlversuch.
Übungen, Scheine und Hausarbeiten im Semester
Neben der Zwischenprüfung läuft das Scheinsystem der Übungen. In der Anfängerübung, die du in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht meist ab dem zweiten Semester belegst, brauchst du für den Schein eine bestandene Klausur und eine bestandene Hausarbeit. In der Fortgeschrittenenübung im Hauptstudium wiederholt sich das auf höherem Niveau: ein bis zwei Klausuren während der Vorlesungszeit und eine große Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit.
Der entscheidende Unterschied zur Zwischenprüfung: Übungsklausuren sind an den meisten Fakultäten unbegrenzt wiederholbar. Sie kosten dich Zeit, aber nicht den Studienplatz. Wenn du in einer engen Klausurenphase priorisieren musst, ist das die wichtigste Information überhaupt.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Prüfungsart wie viel Spielraum lässt.
| Prüfungsart | Wiederholbar | Bei endgültigem Nichtbestehen |
|---|---|---|
| Zwischenprüfungsklausur | meist einmal, selten zweimal | Verlust des Prüfungsanspruchs, Exmatrikulation |
| Übungsklausur (Anfänger, Fortgeschrittene) | an den meisten Fakultäten unbegrenzt | kein Schein, Wiederholung im nächsten Semester |
| Hausarbeit der Übung | meist unbegrenzt | kein Schein, Neuausgabe im nächsten Durchgang |
| Schwerpunktklausur | je nach Prüfungsordnung begrenzt | Prüfungsordnung entscheidet, oft ein Versuch |
Mit der letzten Klausur ist die Phase noch nicht vorbei. Die Hausarbeiten sind der zweite Grund dafür. Sie werden fast immer in der vorlesungsfreien Zeit ausgegeben und laufen vier bis sechs Wochen. Wer sich die Erholung erst danach vornimmt, erholt sich frühestens im nächsten Semester.

Wie viele Prüfungen dich pro Semester erwarten
Zwei bis vier Klausuren pro Semester sind im Grundstudium der Normalfall, dazu ein bis zwei Hausarbeiten im Jahr. Verglichen mit Studiengängen, die acht Modulprüfungen schreiben, ist das wenig. Der Aufwand pro Prüfung ist ein anderer: Eine juristische Klausur prüft ein ganzes Rechtsgebiet, nicht ein Modul aus zwölf Vorlesungen.
Zähl zu Semesterbeginn einmal zusammen, was auf dich zukommt. Notier dir zu jeder Prüfung Termin, Versuchsstand und Wiederholbarkeit. Diese Liste ist die Grundlage der Priorisierung, und sie kostet dich zwanzig Minuten.
Tipp
Wie viel dir vom Stoff eines Rechtsgebiets wirklich präsent ist, merkst du am schnellsten beim aktiven Abfragen. Die Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de zeigen dir Wissenslücken sofort, statt dass du sie erst in der Klausur entdeckst.
Der Lernplan für die Klausurenphase: so planst du deine Prüfungen
Ein Lernplan für die Klausurenphase wird rückwärts gebaut. Du beginnst beim letzten Klausurtermin, gehst zum ersten zurück und teilst die Wochen davor auf. Sechs Wochen sind für drei Klausuren ein realistischer Rahmen. Was am Klausurtag selbst zählt, von der Zeiteinteilung bis zu typischen Fehlern, steht im Artikel zu Jura-Klausuren. Hast du weniger Zeit, kürzt du nicht überall gleichmäßig, sondern streichst die Verstehensphase zusammen und behältst die Fallübung. Und falls du zu spät mit dem Lernen angefangen hast: Mit der richtigen Vorbereitung sind auch drei Wochen brauchbar. Sie zwingen dich nur zu härteren Entscheidungen darüber, was du weglässt.
Wie du einen Lernplan aufbaust, welche Prinzipien dahinterstehen und wie du realistische Pensen kalkulierst, steht ausführlich im Artikel Jura-Lernplan erstellen. Hier geht es um die spezielle Situation der Prüfungsphase, in der mehrere Klausuren dicht hintereinander liegen.
So sieht die Aufteilung der sechs Wochen im Überblick aus.
| Zeitraum | Schwerpunkt | Woran du merkst, dass es läuft |
|---|---|---|
| Woche 6 bis 5 | Stoff sichten, Lücken markieren | Du hast eine Liste offener Themen, keine Vermutung |
| Woche 4 | Lücken schließen, Schemata lernen | Du kannst die Aufbauschemata frei aufsagen |
| Woche 3 bis 2 | Fälle schriftlich lösen | Du kommst ohne Vorlage in den Gutachtenstil |
| Letzte Woche | nur noch wiederholen | Kein neues Thema mehr, nur Bekanntes auffrischen |
| Vortag | sortieren, Organisation, Schlaf | Gesetzestext geprüft, Weg und Uhrzeit geklärt |
Woche 6 bis 4: Vorbereitung beginnt mit dem Stoffplan
In den ersten beiden Wochen verschaffst du dir den Überblick und schließt die groben Lücken. Nimm die Gliederung der Vorlesung oder das Inhaltsverzeichnis deines Skripts und geh sie Punkt für Punkt durch. Bei jedem Punkt entscheidest du in Sekunden: verstanden, halb verstanden, nie gehört.
Markier dabei auch die Inhalte, die dein Professor in der Vorlesung erkennbar betont hat, sie tauchen überdurchschnittlich oft in der Klausur auf. Das Ergebnis ist eine ehrliche Landkarte deines Lernstoffs. Sie ist wichtiger als jeder Zeitplan, weil sie dir sagt, wo du überhaupt Zeit brauchst. Die typische Verzerrung geht in die andere Richtung. Man lernt gerne, was man schon kann.
In diese Phase gehört alles, was Verständnis braucht. Der große Streitstand, den du noch nie sortiert hast. Das Schema, das du nie sauber gelernt hast. Die Norm, deren Aufbau dir jedes Mal entgleitet. Dafür ist später keine Zeit mehr. Wenn dir dabei die Konzentration wegbricht, hilft ein Blick auf konzentriertes Arbeiten nach dem Deep-Work-Prinzip mehr als längere Lernzeiten.
Woche 3 bis 2: Fälle lösen statt Skripte lesen
Ab der Halbzeit verschiebt sich der Schwerpunkt. Jetzt löst du Fälle, und zwar schriftlich. Also in ausformulierten Gutachtenschritten, mindestens für die ersten zwei bis drei Fälle pro Rechtsgebiet. Im Kopf durchgehen zählt nicht, eine Stichpunktliste auch nicht.
Der Grund ist einfach. Die Klausur verlangt genau diese Leistung. Lesen trainiert sie nicht. Warum Falllösen dem Lehrbuchlesen überlegen ist und wie du damit anfängst, steht in Fallmethode Jura. Wer diesen Schritt überspringt, sitzt in der Klausur vor einem Sachverhalt, den er zwar versteht, aber nicht bearbeiten kann. Das ist der häufigste Grund, warum Jura-Klausuren trotz Wissen scheitern.
Nimm dafür Altklausuren deines Lehrstuhls, wenn du sie bekommst. Sie zeigen dir Schwerpunkte, Sachverhaltslänge und Erwartungshorizont deines Prüfers, und das unterscheidet sich zwischen Fakultäten erheblich. Fehlen Altklausuren, tun es Fälle aus Fallbüchern oder Übungsfälle aus der Vorlesung.
Tipp
Wenn du keinen Korrektor für deine Falllösungen hast, sind die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de ein guter Ersatz für den schnellen Durchlauf: kleine Sachverhalte mit ausführlicher Erläuterung, und die falschen Antwortoptionen bilden genau die Denkfehler ab, die in Klausuren wirklich passieren.
Die letzte Woche vor der Prüfung
Woche 1 ist Wiederholungswoche. Neu gelernt wird darin nichts mehr. Neuer Stoff kommt jetzt nicht mehr rein, weil er die ohnehin fragile Ordnung im Kopf durcheinanderbringt. Du gehst stattdessen durch, was du schon einmal hattest: Schemata, Definitionen, die Streitstände, die du dir markiert hast.
Kurz vor der Klausur schlägt die Versuchung zu, doch noch das eine ungelernte Thema mitzunehmen. Wenn es ein Randthema ist, lass es. Wenn es ein Schwerpunkt ist, den du nicht kannst, nimm die Grundzüge mit und mehr nicht. Eine halb verstandene Sondermeinung schadet mehr, als sie nützt.
Plan in dieser Woche mindestens einen kompletten Durchgang durch dein wichtigstes Schema pro Rechtsgebiet ein, laut aufgesagt oder aufgeschrieben. Das ist der Unterschied zwischen wiedererkennen und abrufen können.

Warum Pausen fest in den Lernplan gehören
Pausen gehören zur Lernleistung dazu. Sie sind keine Belohnung für geschaffte Stunden. Das Gehirn verarbeitet Gelerntes erst nach dem Lernen. Ein erheblicher Teil dieser Konsolidierung passiert im Schlaf. Wer die Nacht vor der Klausur durchlernt, tauscht Verarbeitungszeit gegen Wiederholungszeit ein, und das ist ein schlechtes Geschäft.
Beim verteilten Lernen ist die Forschung eindeutig: Über mehrere Tage verteilte Lerneinheiten schlagen dieselbe Stundenzahl am Stück deutlich, sobald der Test nicht unmittelbar folgt. Die Metaanalyse von Cepeda und Kollegen aus dem Jahr 2006 hat das über hunderte Einzelstudien hinweg bestätigt. Und wer Lernzeit gegen Schlaf tauscht, zahlt am Folgetag drauf: Eine Längsschnittstudie von Gillen-O'Neel, Huynh und Fuligni (2013) fand, dass zusätzliches Lernen auf Kosten des Schlafs mit schlechterem Verständnis und mehr Problemen bei Prüfungen am nächsten Tag einherging.
Praktisch heißt das: kurze Pausen im Lerntag, ein freier Halbtag pro Woche, und ausreichend Schlaf auch dann, wenn die Klausur nah ist. Acht Stunden am Schreibtisch zu sitzen ist für sich genommen keine Leistung. Während der Klausurenphase entscheidet dein Körper mit darüber, ob die Lernzeit überhaupt etwas bringt. Wie du Schlaf, Bewegung und Ernährung in eine Lernphase einbaust, ohne dass es zum zweiten Projekt wird, steht in Gesunde Tagesroutine in Jura. Manchmal ist die Pause aber gar keine. Wer sich vor dem Anfangen drückt, hat ein anderes Problem, und dagegen hilft der Artikel zu Prokrastination im Jurastudium.
Lerntechniken für die Prüfungsphase: konzentriert lernen trotz Ablenkungen
In der Klausurenphase zählt weniger, wie viele Stunden am Tag du lernst. Es zählt, was du in diesen Stunden tust. Zwei Techniken bringen den Großteil der Wirkung. Der Rest ist Feinjustierung.
Aktiv wiederholen statt lesen: so kannst du dir mehr merken
Aktives Abrufen bedeutet, dass du dir eine Frage stellst und die Antwort aus dem Gedächtnis holst, bevor du nachschaust. Das fühlt sich anstrengender an als Lesen. Genau deshalb wirkt es. Wer denselben Text dreimal liest, hält ihn für gelernt; wer ihn einmal liest und dann zweimal aus dem Kopf rekonstruiert, kann ihn tatsächlich abrufen. Roediger und Karpicke haben diesen Testeffekt 2006 in einer viel zitierten Arbeit belegt, und das Muster ist seither vielfach repliziert worden.
Kombinier das mit dem Wiederholungsabstand. Was du heute abgerufen hast, wiederholst du in drei Tagen. Wie du das im Semester aufziehst, steht in Spaced Repetition und Active Recall im Jurastudium. Den Effekt dahinter erklärt der Artikel zur Vergessenskurve nach Ebbinghaus.
Für die Klausurenphase gilt eine vereinfachte Regel: Jede Lerneinheit endet damit, dass du das Gelernte ohne Unterlagen zusammenfasst. Fünf Minuten, ein leeres Blatt. Was du dabei nicht abrufen kannst, hast du noch nicht gelernt.
Wie du dir Definitionen und Schemata dauerhaft einprägst
Definitionen sind in Jura das Werkzeug der Subsumtion. Trotzdem musst du sie wörtlich parat haben, weil eine ungenaue Definition die Prüfung des Merkmals unbrauchbar macht.
Am besten funktioniert die Kombination aus Verstehen und Abfragen. Erst klärst du, warum die Definition so formuliert ist und welches Problem sie löst. Dann lernst du sie ab. Wer nur ablernt, verwechselt ähnliche Definitionen unter Zeitdruck. Bei sperrigen Aufzählungen und Merkmalsketten helfen Eselsbrücken, dazu gibt es eine Sammlung im Artikel zu Mnemotechniken im Jurastudium.
Schemata lernst du als Ablauf mit Verzweigungen. Eine Liste reicht nicht. Frag dich bei jedem Prüfungspunkt, was passiert, wenn er nicht vorliegt. Ein Schema, das du nur von oben nach unten aufsagen kannst, hilft dir nicht, wenn der Sachverhalt bei Punkt zwei abbiegt.
Was du dagegen getrost ignorieren kannst, ist die Frage nach deinem Lerntyp. Die Einteilung in visuelle, auditive und haptische Lerntypen ist populär, aber empirisch nie belegt worden. Pashler und Kollegen haben 2008 in einer Übersichtsarbeit festgestellt, dass es für die zentrale Annahme praktisch keine belastbaren Studien gibt. Lernerfolg hängt am Material und an der Methode, nicht am Kanal. Statt lange herauszufinden, was für dich am besten funktioniert, probierst du von verschiedenen Lernmethoden zwei oder drei zwei Wochen lang aus und behältst die, mit der du dich konzentrieren kannst und mit der du im Test besser abschneidest. Bei knapper Zeit greifst du lieber auf das zurück, was nachweislich wirkt: abrufen, verteilen, am Fall üben.
Die besten Techniken für kurze Zeitfenster
Zwischen Vorlesung und Heimweg liegen zwanzig Minuten, und die meisten davon verpuffen. Dabei sind kurze Fenster für Wiederholung ideal, solange du vorher weißt, was du in ihnen tust.
Leg dir eine kleine Liste von Wiederholungshappen an, die ohne Anlauf funktionieren: fünf Definitionen, ein Schema, die Streitstände eines Themas. Karteikarten sind dafür das naheliegende Format, weil sie ohne Aufbauzeit auskommen. Was in kurzen Fenstern dagegen nicht funktioniert, ist neuer Stoff: bis du dich eingelesen hast, ist das Fenster zu.
Für längere Blöcke gilt das Gegenteil. Zwei ungestörte Stunden für einen Fall sind mehr wert als vier zerstückelte. Weitere Methoden zur Einteilung deiner Lernzeit, von der Pomodoro-Technik bis zur Eisenhower-Matrix, findest du im Zeitmanagement-Artikel mit 15 Methoden.
Handy, Social Media und andere Ablenkungen
Gegen Ablenkung hilft räumliche Trennung am ehrlichsten. Handy in einen anderen Raum, nicht umgedreht auf den Tisch. Die bloße Anwesenheit des Geräts kostet Aufmerksamkeit, auch wenn es stumm ist.
Am zweitwirksamsten ist ein fester Lernort, der nichts anderes ist als Lernort. Bibliothek oder Lernraum. Im Zweifel ein Tisch, an dem du nicht isst. Das ist keine Disziplinfrage, sondern Gewöhnung. Der Ort startet die Lernroutine, ohne dass du dich jedes Mal neu überwinden musst.
Und dann gibt es die Ablenkung, die nach Lernen aussieht. Das Skript neu formatieren, eine perfekte Übersicht anlegen, den Lernplan zum dritten Mal umbauen. Das fühlt sich produktiv an, bringt dich aber keinen Fall weiter. Merkst du, dass du seit zwei Tagen organisierst statt lernst? Dann streich die Organisation und fang mit dem nächsten Fall an.
Hinweis
Wenn du in kurzen Fenstern wiederholen willst, ohne dir vorher Karteikarten zu schreiben, kannst du auf jurahilfe.de fertige Karteikarten zum gesamten Pflichtstoff nutzen, die direkt mit den Skripten verknüpft sind. Der komplette BGB AT ist dauerhaft kostenlos, du kannst also sofort loslegen.
Mehrere Klausuren in wenigen Tagen: so teilst du dich ein
Der eigentliche Stresstest ist die Folge mehrerer Klausuren. Die einzelne Klausur schafft fast jeder. Zwei Prüfungen mit einem Tag Abstand verlangen eine andere Planung als zwei mit zwei Wochen Abstand. Die meisten planen die zweite Klausur trotzdem so, als hätte es die erste nicht gegeben.
In welcher Reihenfolge du lernen solltest
Die Grundregel ist einfach. Den Stoff der ersten Klausur lernst du zuerst und wiederholst ihn zuletzt. In den frühen Wochen liegt der Schwerpunkt also auf dem Rechtsgebiet, das dir am schwersten fällt. Der Termin ist dafür egal. In den letzten Tagen vor jeder Klausur läuft dann eine kurze, gezielte Wiederholung genau für diese Prüfung.
Dahinter steckt die Vergessensrate. Was du in Woche sechs für die Klausur in Woche eins gelernt hast, ist ohne Auffrischung weitgehend weg. Was du in Woche sechs für die Klausur in Woche drei gelernt hast, brauchst du nur noch aufzufrischen.
Zwei praktische Zusätze. Lern nicht zwei Rechtsgebiete am selben Tag im Wechsel, wenn sie sich ähneln; die Verwechslungsgefahr ist real, besonders bei Aufbauschemata. Und plan die Reihenfolge nach Wiederholbarkeit: Steht eine unbegrenzt wiederholbare Übungsklausur gegen eine Zwischenprüfungsklausur mit letztem Versuch, ist die Priorität klar.
Pausen und Wiederholung zwischen zwei Klausuren
Der Tag nach einer Klausur ist selten produktiv. Das ist normal. Vier Stunden konzentriertes Schreiben unter Zeitdruck kosten mehr Energie, als es sich im Nachhinein anfühlt. Plan diesen Tag als Pause ein oder höchstens für leichte Wiederholung, statt ihn als vollen Lerntag zu verplanen und dann zu scheitern.
Liegen zwischen zwei Klausuren mehrere Tage, gilt der Wiederholungsplan. Du gehst durch deine markierten Schwachstellen und die Schemata. In die Breite geht es nicht mehr. Zwei Tage vor der Prüfung ist der Stoffumfang festgelegt, was du bis dahin nicht kannst, kommt nicht mehr rein.
Und dann ist da die Nachbesprechung. Der Drang, direkt nach der Klausur mit Kommilitonen jede Prüfungsstation durchzugehen, ist verständlich und in der Klausurenphase schädlich. Du kannst nichts mehr ändern, aber du kannst dir zwei Tage Selbstzweifel einhandeln, die für die nächste Klausur fehlen. Verschieb die Besprechung auf nach der letzten Prüfung.
Der Tag vor der Klausur: was am besten hilft
Am Vortag wird nur noch sortiert. Den Zustand, in dem du dich optimal vorbereitet fühlst, wirst du ohnehin nicht erreichen, und das ist auch bei guten Klausuren so. Ein Durchgang durch die Schemata, ein Blick auf die eigenen Notizen zu typischen Fehlern, mehr nicht. Wer am Tag davor noch Neues aufnimmt, geht mit dem Gefühl in die Klausur, gerade erst angefangen zu haben.
Erledige stattdessen die Organisation. Gesetzestexte prüfen, ob sie zugelassen und unkommentiert sind. Ausweis und Zulassung bereitlegen. Weg und Uhrzeit klären. Ein verbotenes Post-it im Gesetzestext reicht für einen Täuschungsversuch, und solche Fälle kommen an fast jeder Fakultät vor.
Und geh früh ins Bett. Der Schlaf in der Nacht vor der Prüfung ist die letzte Gelegenheit zur Gedächtniskonsolidierung, und er entscheidet mit darüber, wie schnell du am nächsten Tag denkst.
Der Klausurtag selbst
Am Klausurtag entscheidet das Verfahren. Wissen sammelst du an diesem Tag keins mehr. Steh früh genug auf, iss etwas, und vermeide die Lerngruppe vor dem Hörsaal. Panikgespräche fünf Minuten vor Beginn kosten mehr Punkte als jede Wissenslücke.
In der Klausur selbst gilt die Zeiteinteilung, die du vorher festgelegt hast. Eine feste Konvention gibt es dafür nicht, die kursierenden Faustregeln reichen von einem Drittel bis zur Hälfte für die Skizze. Als Erfahrungswert für eine Vier-Stunden-Klausur: rund ein Viertel bis ein Drittel der Zeit für Sachverhaltserfassung und Lösungsskizze, der Rest für die Ausformulierung, die letzten zehn Minuten fürs Durchlesen. Wer ohne Skizze losschreibt, spart zwanzig Minuten und verliert sie im Aufbau wieder. Weitere Entscheidungen dieser Art behandelt der Artikel zur Klausurtaktik in Jura.
Lies den Sachverhalt zweimal und die Fallfrage dreimal. Die häufigsten Punktverluste entstehen nicht bei schweren Streitständen, sondern bei übersehenen Bearbeitungshinweisen und falsch verstandenen Fallfragen. Was Korrektoren tatsächlich bewerten und worauf sie beim Durchsehen achten, steht im Artikel zur Bewertung juristischer Klausuren.
Wenn es schiefgeht: krank, Blackout oder durchgefallen
In fast jeder Klausurenphase geht irgendwann etwas schief. Der Unterschied liegt darin, ob du weißt, was dann zu tun ist, denn manche dieser Situationen haben Fristen von wenigen Stunden.
Krank in der Klausurenphase: Rücktritt und Attest
Wenn du am Klausurtag krank bist, musst du den Rücktritt unverzüglich erklären, also ohne schuldhaftes Zögern zum frühestmöglichen zumutbaren Zeitpunkt. In der Praxis heißt das im Regelfall: am Prüfungstag selbst und vor Beginn der Klausur. Die Gerichte lassen im Einzelfall auch eine Erklärung am Folgetag noch als unverzüglich gelten, etwa wenn der Arztbesuch nicht früher möglich war. Verlass dich darauf aber nicht, sondern melde dich so früh wie möglich.
Dazu kommt der Nachweis. Eine gewöhnliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt regelmäßig nicht. Verlangt wird ein Attest, das Art der Erkrankung, Zeitraum und die konkreten Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit erkennen lässt, teils von einem Amtsarzt oder einer bestimmten Ambulanz. Welche Stelle bei dir zuständig ist und welches Formular gilt, steht auf der Seite deines Prüfungsamts. Lies das einmal vor der Klausurenphase, nicht mit Fieber am Prüfungsmorgen.

Eine wichtige Grenze: Wer eine Klausur mitschreibt, obwohl er sich krank fühlt, kann sich hinterher im Regelfall nicht mehr auf die Prüfungsunfähigkeit berufen. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung hilft der Rücktritt ohnehin nicht weiter. Dann zählt der Nachteilsausgleich, den du vor der Prüfung beantragst. Ein nachträglicher Rücktritt ist nur ausnahmsweise möglich, etwa wenn die Erkrankung erst später erkennbar wurde, und die Anforderungen daran sind hoch. Die Entscheidung fällt vor der Klausur.
Blackout in der Prüfung
Ein Blackout ist eine Stressreaktion. Wissen fehlt dir dabei nicht. Das Wissen ist da, der Zugriff darauf ist blockiert. Angestrengtes Nachdenken hilft dagegen nicht. Was hilft, ist die Unterbrechung: Stift weglegen, zweimal langsam ein- und ausatmen, den Blick vom Blatt nehmen, notfalls kurz aufstehen.
Danach schreibst du woanders weiter. Zurück zum blockierten Punkt gehst du erst später. Fang mit einem Teil an, den du sicher kannst, auch wenn er im Aufbau später kommt. Sobald das Schreiben wieder läuft, kommt der Zugriff meist zurück. Soforthilfen und was langfristig gegen die Anfälligkeit hilft, stehen im Artikel zum Blackout in Jura-Prüfungen. Tritt die Blockade schon beim Lernen auf, hilft der Artikel zur Lernblockade im Jurastudium.
Wenn die Anspannung schon Wochen vorher da ist und nicht nur am Prüfungstag, ist das kein Blackout-Thema mehr. Wie sich Prüfungsstress im Jurastudium in den Griff bekommen lässt und ab wann du dir Unterstützung holen solltest, steht dort ausführlich.
Durchgefallen: Wiederholung, Fristen und Notenverbesserung
Eine nicht bestandene Klausur ist ärgerlich und in den meisten Fällen folgenlos, solange es eine Übungsklausur ist. Zwei Dinge klärst du sofort. Wie viele Versuche bleiben, und wann ist der nächste Termin. Beides steht in deiner Prüfungsordnung, nicht im Forum.
Bei Zwischenprüfungsklausuren ist die Lage ernster, weil die Zahl der Versuche und die Gesamtfrist begrenzt sind. Nutze in diesem Fall die Klausureinsicht. Sie zeigt dir, ob dir Wissen gefehlt hat oder ob die Punkte am Aufbau und an der Subsumtion verloren gingen. Das sind völlig verschiedene Baustellen.
Im Staatsexamen kommen später zwei Sonderregeln dazu, die im Studium noch nicht gelten: der Freiversuch und, in Niedersachsen, die Möglichkeit, die Klausuren in zwei Blöcken abzuschichten. Beides regelt das Landesrecht, § 5d DRiG überlässt die Einzelheiten ausdrücklich den Ländern. Welche Fristen unmittelbar nach dem Bescheid laufen und wie die Prüfungsanfechtung abläuft, steht im Artikel zum nicht bestandenen Staatsexamen. Wie die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, steht in Freischuss Jura: Freiversuch und Abschichten.
Nach der Klausurenphase: Erholung und Hausarbeiten
Die letzte Klausur ist geschrieben, und zwei Wochen später liegt der Sachverhalt der Hausarbeit im Postfach. Genau deshalb gehört das Ende der Klausurenphase mit in die Planung.
Warum du nicht sofort weiterlernen solltest
Nimm dir nach der letzten Klausur mindestens ein paar freie Tage, bevor du irgendetwas Neues anfängst. Das ist Regeneration nach einer Phase mit erhöhtem Stresspegel. Wer direkt weitermacht, schleppt die Erschöpfung ins nächste Semester und wundert sich im November, warum nichts mehr geht.
Verschieb in diese Tage auch die Klausurnachbesprechung, wenn du sie brauchst. Mit Abstand ist sie nützlich, weil du dann tatsächlich Muster erkennst, statt einzelne Fehler zu betrauern. Und die Noten kommen ohnehin erst Wochen später.
Nutzt ihr in eurer Lerngruppe die Zeit nach den Klausuren für einen Rückblick, bleibt bei den Verfahren. Gegenseitiges Aufrechnen bringt niemanden weiter. Fragt euch, wer wann mit dem Lernen angefangen hat, was davon funktioniert hat und wo ihr in der nächsten Klausurenphase früher ansetzen wollt. Nehmt euch dafür eine Stunde, mehr braucht es nicht. Wie ihr eine solche Gruppe überhaupt sinnvoll aufzieht, steht im Artikel zur Lerngruppe im Jurastudium.
Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit
Deine Hausarbeit ist die zweite Hälfte des Scheins. Sie läuft meist vier bis sechs Wochen. Sie verlangt eine andere Arbeitsweise als die Klausur. Recherche statt Abruf, Zeit statt Tempo. Wer sie wie eine lange Klausur bearbeitet, verliert Punkte in der Form.
Plan den Rest der vorlesungsfreien Zeit erst, wenn der Abgabetermin steht. Was danach noch übrig ist, ist der Zeitraum für Wiederholung, Praktikum oder Erholung. Wie du diese Wochen sinnvoll aufteilst, ohne dir das komplette Semesterende zu verplanen, steht in Jura-Semesterferien sinnvoll nutzen.
Klausurenphase erfolgreich meistern: die wichtigsten Tipps im Überblick
Erfolgreich durch die Klausurenphase kommt selten, wer am meisten lernt. Es kommt durch, wer früh anfängt, richtig priorisiert und weiß, was im Notfall zu tun ist. Eine erfolgreiche Klausurenphase ist zu einem guten Teil eine Organisationsleistung, und die solltest du nicht dem Zufall überlassen.
Die häufigsten Fehler in der Prüfungsphase
Am teuersten kommt dich die falsche Reihenfolge. Erst wird gelesen, bis der Stoff abrufbar ist, dann sollen Fälle kommen, und dann fehlt die Zeit dafür. In der Klausur zeigt sich das als solides Wissen ohne Punkte.
Zwei weitere Fehler kosten fast genauso viel. Der erste ist das Lernen ohne Blick in die Prüfungsordnung. Wer nicht weiß, welche Klausur wiederholbar ist und bis wann er sich abmelden kann, entscheidet in der engen Phase falsch. Der zweite ist das Durchziehen ohne Pausen. Erschöpfung zeigt sich mit Verzögerung, meist in der zweiten Klausurwoche.
Dazu kommen die kleinen Dinge, die niemand auf der Rechnung hat: der Gesetzestext mit unzulässigen Markierungen, die verpasste Anmeldefrist, die Nachbesprechung, die den nächsten Lerntag zerstört. Sie sind besonders ärgerlich, weil sie nichts mit deinem Wissensstand zu tun haben.
Dein Fahrplan durch die Klausurenphase
In dieser Reihenfolge gehst du vor: Termine beim Prüfungsamt holen und Versuchsstand je Klausur notieren. Sechs Wochen vorher den Stoff sichten und ehrlich markieren, was fehlt. Ab Halbzeit auf Falllösen umstellen. Die letzte Woche vor jeder Klausur nur wiederholen. Am Vortag sortieren und schlafen. Nach jeder Klausur einen Tag Puffer einplanen. Und die Regeln zu Rücktritt und Attest kennen, bevor du sie brauchst.
Wenn du in einer Sache Zeit investieren willst, dann in die schriftliche Falllösung. Sie ist der einzige Teil der Vorbereitung, der genau das trainiert, was die Klausur von dir verlangt.
Tipp
Für die Wochen vor der Klausurenphase eignet sich ein Lernpfad, der die drei Stufen verbindet: erst den Stoff im Skript verstehen, dann mit Karteikarten abrufen, dann am Fall testen. Auf jurahilfe.de kannst du den kompletten BGB AT dauerhaft kostenlos durcharbeiten, inklusive Abschlusstest, und dabei sehen, ob dir diese Art zu lernen liegt.
Weiterlesen
- Jura-Klausuren bestehen mit System und Falltraining: Was in der Klausur selbst über die Punkte entscheidet, von der Systematik bis zur Fallbearbeitung.
- Jura Selbststudium: Wie lernst du allein den ganzen Stoff?: Für die Wochen zwischen den Klausurenphasen, wenn niemand dir den Takt vorgibt.
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- Mentale Gesundheit im Jurastudium: Wenn die Belastung über einzelne Prüfungsphasen hinaus anhält.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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