Lena hat die halben Semesterferien an ihrer Hausarbeit im Zivilrecht gesessen. Jetzt liegt sie zurück, und unter dem letzten Absatz steht in Rot: 3 Punkte, mangelhaft. Was davon ist noch zu retten?
Eine Hausarbeit nicht bestanden heißt in Jura: unter 4 Punkten, der Übungsschein fehlt vorerst. Du kannst die Bewertung per Remonstration überprüfen lassen oder die Hausarbeit im nächsten Semester wiederholen. Wie oft das geht, legt deine Uni fest.
Für eine Remonstration bleibt wenig Zeit. An manchen Fakultäten ist es nur eine Woche ab Rückgabe. Deshalb entscheiden die ersten Tage nach dem Durchfallen mehr als die nächsten Wochen.
Auf einen Blick:
- Bestanden ist eine Hausarbeit ab 4 Punkten. Für den Übungsschein brauchst du an den Fakultäten, deren Regeln wir geprüft haben, Klausur und Hausarbeit.
- Remonstration: Die Frist reicht je nach Uni von einer Woche bis zu einem Monat, und an manchen Fakultäten darf die Note dabei auch sinken.
- Wiederholen: In Würzburg beliebig oft, in Marburg vier Versuche, in Heidelberg im unmittelbar folgenden Semester.
- Plagiat oder ungekennzeichnete KI gelten als Täuschung. Folge ist die schlechteste Note, im Extremfall der Ausschluss von der Wiederholung.
- Für den Zweitversuch zählen die Randbemerkungen deines Korrektors mehr als jede allgemeine Anleitung.
Hausarbeit durchgefallen: Was du jetzt tun solltest
Nach einer durchgefallenen Hausarbeit kommen zuerst drei Schritte: die Korrektur vollständig lesen, die Remonstrationsfrist deiner Uni notieren und klären, wann die nächste Hausarbeit ausgegeben wird. Danach entscheidest du, ob du die Bewertung angreifst oder deine Kraft in den Zweitversuch steckst. Beides zugleich ist möglich.

Die ersten Tage nach der Rückgabe
Lies die Korrektur zweimal, am besten mit etwas Abstand. Beim ersten Mal liest du sie mit Frust im Bauch, und das ist natürlich in Ordnung. Beim zweiten Mal liest du wie ein Prüfer: Wo hat der Korrektor Punkte abgezogen, und mit welcher Begründung? Randbemerkungen wie „zu knapp“, „Problem verkannt“ oder „Schwerpunkt?“ sagen dir mehr als die Endnote.
Geh zur Besprechung, wenn der Lehrstuhl eine anbietet. Dort erfährst du, welche Probleme im Sachverhalt steckten und wie die Musterlösung sie gewichtet. Ohne diesen Maßstab kannst du deine eigene Arbeit kaum einordnen. An manchen Fakultäten beginnt mit der Besprechung außerdem die Remonstrationsfrist, in Frankfurt etwa ab dem Tag der Besprechung.

Ich halte eine einzelne nicht bestandene Hausarbeit für ein schwaches Signal über deine Eignung fürs Jurastudium. Sie zeigt vor allem, welche Handwerksregeln du noch nicht sicher beherrschst. Das lässt sich lernen, auch wenn es sich gerade nicht so anfühlt.
Welche Fristen jetzt laufen
Nach der Rückgabe laufen meist zwei Zeitfenster parallel. Zuerst läuft die Remonstrationsfrist. In Halle beträgt sie nach Angaben des Fachschaftsrats eine Woche ab Erhalt der Arbeit, in Frankfurt einen Monat ab der Besprechung. Parallel läuft die Anmeldung für die nächste Hausarbeit. In Würzburg meldest du dich für die Ferienhausarbeiten der Übungen für Fortgeschrittene im Wintersemester vom 1. bis 31. Oktober an, im Sommersemester vom 1. bis 30. April.
Schau deshalb heute noch in die Studien- und Prüfungsordnung deiner Fakultät oder auf die Seite des Lehrstuhls. Steht dort nichts, frag beim Korrekturassistenten oder beim Prüfungsamt nach. Ein verpasster Anmeldezeitraum kann dich ein ganzes Semester kosten.
Hausarbeit nicht bestanden: Was bedeutet das in Jura?
Nicht bestanden ist eine Hausarbeit in Jura, wenn sie mit weniger als 4 Punkten bewertet wird. Die Skala reicht von 0 bis 18 Punkten. 1 bis 3 Punkte heißen „mangelhaft“, 0 Punkte „ungenügend“. Die Übung und ihr Schein sind damit nicht verloren. Es fehlt nur noch eine bestandene Hausarbeit.
Notenskala und 4-Punkte-Grenze
Grundlage der Punkteskala ist § 1 JurPrNotSkV. Diese Verordnung gilt für die erste und zweite juristische Prüfung. Die Fakultäten übernehmen sie in ihren Studienordnungen für die Übungen. In Köln heißt es etwa in § 19 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung, einzelne Prüfungsleistungen seien bestanden, wenn sie mit wenigstens 4 Punkten bewertet werden.
„Ausreichend“ ist nach der Verordnung eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht. „Mangelhaft“ ist eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung. Zwischen 3 und 4 Punkten liegt also die Frage, ob die Arbeit als Ganzes noch brauchbar ist. Bei 3 Punkten lohnt der genaue Blick auf die Korrektur besonders, denn schon ein zusätzlicher Punkt entscheidet über den Schein. Alle Stufen erklärt der Artikel zur Jura Notenskala mit Noten und Punkten.

Klausur bestanden, Hausarbeit nicht: Was wird aus dem Schein?
Ein Übungsschein setzt sich fast überall aus einer Klausur und einer Hausarbeit zusammen. Das gilt für die Anfängerübung wie für die Übung für Fortgeschrittene. An den Fakultäten, deren Regeln wir für diesen Artikel geprüft haben, etwa LMU München, Freiburg, Würzburg, Marburg und Halle, reicht die bestandene Klausur allein nicht.
Ob deine bestandene Klausur erhalten bleibt, regeln die Unis unterschiedlich. In Marburg verfällt eine bestandene Klausur, wenn in der Übung keine Hausarbeit besteht, und umgekehrt. In Heidelberg wird die Hausarbeit in der Übung erworben, in der die Klausur bestanden wurde. Nach einem erfolglosen Versuch darfst du sie dort im unmittelbar folgenden Semester nachträglich anfertigen.
Zählt die Hausarbeit zur Zwischenprüfung?
Meist nicht direkt. In Halle besteht die Zwischenprüfung aus Klausuren, die Hausarbeiten sind aber Voraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene. In Würzburg zählen die Ferienhausarbeiten für Anfänger ebenfalls nicht zur Zwischenprüfung selbst, öffnen aber den Zugang zur Fortgeschrittenenübung. Die Fortgeschrittenenübungen sind wiederum Voraussetzung für die Zulassung zum Examen, in Sachsen-Anhalt mit je einer Klausur und einer großen Hausarbeit pro Rechtsgebiet.
Hast du dagegen eine Klausur der Zwischenprüfung nicht bestanden, gelten eigene Fristen und Versuchsgrenzen. Die schlüsselt der Artikel Zwischenprüfung durchgefallen nach Unis auf.
Warum Hausarbeiten durchfallen: die typischen Fehler
Eine Hausarbeit verliert ihre Punkte an zwei Stellen: im juristischen Handwerk, also bei Schwerpunkten, Gutachtenstil und Meinungsstreit, oder in der wissenschaftlichen Form mit Fußnoten und Literatur. Eine dritte Fehlergruppe wiegt am schwersten. Plagiat und ungekennzeichnete KI gelten als Täuschung und führen zur schlechtesten Note, im Extremfall zum Ausschluss von der Wiederholung.
Schwerpunkt falsch gesetzt
Eine Hausarbeit gibt dir mehrere Wochen Zeit. Der Korrektor erwartet deshalb Tiefe an den Stellen, die der Sachverhalt als Problem markiert. Unproblematische Merkmale gehören in einen Satz im Urteilsstil, die Streitfrage bekommt Seiten. Verteilst du den Platz umgekehrt, steht am Rand „zu breit“ oder „Schwerpunkt?“, und die Arbeit verliert Punkte, obwohl alles Geschriebene stimmt.
Ein Beispiel: Ist der Kaufvertrag im Fall unstreitig zustande gekommen, reichen für Angebot und Annahme zwei Sätze. Seitenweise schreibst du erst zum eigentlichen Problem, etwa zur Frage, ob der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag.
Gutachtenstil und Meinungsstreit
Der Gutachtenstil verlangt Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis. Punkte kostet vor allem der fehlende Schritt dazwischen: Die Definition steht da, das Ergebnis auch, aber kein Satz ordnet die Tatsachen des Falls der Definition zu. Formulierungshilfen für jeden dieser Schritte findest du im Artikel zu den Formulierungen im Gutachtenstil.
Beim Meinungsstreit erwartet der Korrektor, dass du die Ansichten darstellst, sie nur dann ausbreitest, wenn sie zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, und dich mit Argumenten entscheidest. Ein Streitstand ohne Entscheidung ist ein Mangel. Ein Streit, der für deinen Fall keine Rolle spielt, ebenso. Wie du ihn aufbaust, zeigt der Artikel zum Meinungsstreit in Jura.
Formalia, Fußnoten und Zitierfehler
In der Hausarbeit zählt die Form mit. Die Leibniz Universität Hannover gibt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten etwa Times New Roman in 12 Punkt und einen Korrekturrand von 7 cm vor. Jeder Lehrstuhl setzt eigene Vorgaben. Lies also immer das Merkblatt zu deiner Arbeit. Mehr Gewicht als die Schrift haben die Fußnoten: Jede fremde Aussage braucht einen Beleg an der Stelle, an der du sie übernimmst.
Gefährlich ist das Blindzitat. Du zitierst eine Fundstelle, die du nur aus einer anderen Quelle kennst, ohne sie selbst gelesen zu haben. Hannover warnt in seinen Leitlinien ausdrücklich, dass „blindes Zitieren“ zu einem Plagiat, also einem Täuschungsversuch, führen kann. Der Heidelberger Lehrstuhl Baldus nennt außerdem ungenaue Gesetzeszitate und veraltete Auflagen als Mängel. Wie Fußnoten und Literaturverzeichnis richtig aussehen, erklärt der Artikel Juristisch zitieren.
Plagiat und KI: Wenn aus Fehlern Täuschung wird
Übernimmst du fremde Sätze ohne Kennzeichnung, wertet die Uni das als Täuschung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat schon 1989 bestätigt, dass eine Examenshausarbeit mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet werden durfte, weil der Kandidat mehrere Seiten aus einem Fachaufsatz wörtlich übernommen hatte (HessVGH, Beschluss vom 20.06.1989, 6 UE 2779/88). Die Quelle nur im Literaturverzeichnis zu nennen, entlastete ihn nicht. Bedingter Vorsatz genügte.
Für generative KI gibt es inzwischen ein erstes Urteil. Das VG Kassel zieht die Grenze zur nicht mehr selbständigen Anfertigung eng. Nach dem Leitsatz ist sie „bereits beim einmaligen ungekennzeichneten Einsatz generativer KI überschritten“, auch ohne ausdrückliches Verbot in der Prüfungsordnung (VG Kassel, Urteil vom 25.02.2026, 7 K 2515/25.KS). Der Kläger, ein Masterstudent, hatte seine Hausarbeit im Modul Verwaltungsrecht von Copilot überarbeiten lassen. In den Fußnoten standen erfundene Urteile. Die Uni bewertete die Arbeit mit 5,0 und schloss ihn von der Wiederholung aus. Das Gericht bestätigte das. Die Berufung ließ es zu.
Erlaubt bleibt nach dem Urteil die rein formale Kontrolle von Rechtschreibung und Grammatik. Dass Korrektoren KI-Texte nicht zuverlässig erkennen, schützt dich nicht: In einem Testlauf an der Ruhr-Universität Bochum erhielten KI-geschriebene Schuldrecht-Hausarbeiten 3, 6, 6 und 8 Punkte, und kein Korrektor äußerte einen KI-Verdacht, berichtet LTO. Eine der vier Arbeiten fiel also trotzdem durch. Was KI-Erkennung in der Praxis leistet, steht im Artikel zur KI-Erkennung in der Jura-Hausarbeit.
Remonstration: Die Bewertung vom Prüfer überdenken lassen
Mit einer Remonstration bittest du den Prüfer schriftlich, seine Bewertung zu überdenken. Das Recht dazu folgt aus der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG: Prüflinge müssen substantiierte Einwände wirksam vorbringen können, und die Prüfer müssen sich damit auseinandersetzen. Erfolg hat eine Remonstration, wenn du einen konkreten Bewertungsfehler nachweist. Dass dir die Korrektur zu streng erscheint, genügt nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Anspruch auf dieses verwaltungsinterne Überdenkungsverfahren aus Art. 12 GG abgeleitet (BVerwG, Urteil vom 24.02.1993, 6 C 35.92). Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor klargestellt, dass eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81). Aufbau, Musterformulierungen und weitere Rechtsprechung findest du im Artikel zur Remonstration in Jura.
Fristen und Form je nach Uni
Frist und Form legt jede Fakultät selbst fest. In Halle musst du nach Angaben des Fachschaftsrats innerhalb einer Woche nach Erhalt der Arbeit remonstrieren. Frankfurt gibt dir laut seinen Remonstrationsbedingungen einen Monat ab der Besprechung, und die Hausarbeit gehört vollständig zur Remonstration dazu. Der Leitfaden der Uni Hannover verlangt die Schriftform mit Matrikelnummer und Unterschrift.
Inhaltlich verlangt jede Remonstration substantiierte Einwände: Nenne die Stelle, zitiere die Randbemerkung und begründe mit Literatur oder Rechtsprechung, warum deine Lösung vertretbar oder der Abzug falsch ist. Ein einfacher Satz wie „Ich finde die Note zu streng“ reicht nicht.

Wann sich eine Remonstration lohnt
Eine Remonstration lohnt sich, wenn du auf solche Fehler zeigen kannst:
- Der Korrektor hat eine vertretbare Ansicht als falsch markiert.
- Er hat Ausführungen übersehen, die in deiner Arbeit stehen, etwa in einer Fußnote oder unter einem anderen Prüfungspunkt.
- Randbemerkungen und Endvotum passen nicht zusammen, zum Beispiel „gut vertretbar“ am Rand und „Problem verkannt“ im Votum.
- Die Bewertung zieht Punkte für Formalia ab, die das Merkblatt des Lehrstuhls gar nicht verlangt.
Zurück zu Lena. Bei 3 Punkten fehlt ihr genau ein Punkt zum Schein. Hat der Korrektor vielleicht ihre Erörterung zum Gefahrübergang überlesen oder eine Ansicht als „abwegig“ markiert, die in einem gängigen Kommentar vertreten wird, stehen ihre Chancen gut. Steht am Rand dagegen nur „zu knapp“ an den Schwerpunkten, spricht mehr für den Zweitversuch.

Kann die Note schlechter werden?
An manchen Fakultäten ja. Die Uni Frankfurt weist in ihren Remonstrationsbedingungen darauf hin, dass die berichtigte Bewertung auch schlechter ausfallen kann. Nach dem Leitfaden der Uni Hannover wird die Arbeit vollständig neu bewertet. Der Ratgeber dein-hochschulrecht.de geht dagegen von einem grundsätzlichen Verschlechterungsverbot aus. Prüf deshalb die Hinweise deines Lehrstuhls, bevor du einreichst.
Bei einer nicht bestandenen Arbeit ist das Risiko allerdings klein. Unter 4 Punkten verlierst du für den Schein nämlich nichts mehr. Heikel wird eine Remonstration erst, wenn du eine bestandene Note verbessern willst.
Remonstration mit professioneller Unterstützung
Eine Remonstration schreibst du unter Zeitdruck und gegen einen Korrektor, der seine Bewertung schon einmal begründet hat. Welche Einwände prüfungsrechtlich zählen und welche nur Ärger ausdrücken, weiß man aus der eigenen Perspektive oft nicht. Dazu kommt, dass du deine Arbeit nach Wochen kaum noch mit Abstand lesen kannst.
Die Remonstration der Hausarbeiten-Klinik setzt hier an. Das Team geht deine Hausarbeit samt Korrektur durch. Es deckt Fehler auf, die dem Korrektor aus Zeitmangel unterlaufen sind. Daraus entsteht eine prägnante, überzeugende Remonstrationsschrift. Dazu gehören ein Leitfaden (einzeln 29 Euro) und ein umfangreiches Kompaktskript als E-Book zu deinem Rechtsgebiet.
Zum dritten Mal durchgefallen? Wie oft du die Hausarbeit wiederholen darfst
Wie oft du eine Hausarbeit wiederholen darfst, regelt die Studien- und Prüfungsordnung deiner Fakultät, und die Spannweite ist groß. Würzburg erlaubt Ferienhausarbeiten beliebig oft, Halle setzt keine Grenze, Marburg sieht insgesamt vier Versuche vor. Zum dritten Mal durchgefallen heißt deshalb nicht überall, dass kein Versuch mehr bleibt.
In der Tabelle stehen die Regeln der Fakultäten, deren Ordnungen und Merkblätter wir ausgewertet haben. Sie ersetzt nicht den Blick in die Ordnung deiner eigenen Uni.
| Uni | Versuche | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Würzburg | beliebig oft, auch zur Notenverbesserung | Ferienhausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit |
| Halle | unbegrenzt | Bearbeitungszeit etwa sechs bis acht Wochen |
| Marburg | vier Versuche, zwei Hausarbeiten je Übung | nur in den Semesterferien |
| Heidelberg | nachträgliche Anfertigung nach erfolglosem Versuch | im unmittelbar folgenden Semester |
| Freiburg | Übungen in jedem Semester | Ausgabe meist zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit |
Ferienhausarbeit und nachträgliche Anfertigung
Viele Fakultäten geben ihre Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit aus, etwa Freiburg, Würzburg und Marburg. Das hat einen Vorteil: Du schreibst ohne parallele Vorlesungen. Der Nachteil: Praktikum und Urlaub müssen sich die Semesterferien dann leider mit der Hausarbeit teilen.
Heidelberg regelt die Wiederholung als nachträgliche Anfertigung. Studierende nach einem erfolglosen, ernsthaften Hausarbeitsversuch sind dazu automatisch berechtigt, ein Antrag ist nicht nötig. Ausgenommen sind Plagiatsfälle, und die Arbeit ist im unmittelbar folgenden Semester zu erbringen. Bleibt dir für den Zweitversuch weniger Zeit als geplant, hilft der 7-Tage-Plan für die Hausarbeit beim Priorisieren.
Wenn kein Versuch mehr bleibt
Sind alle Versuche verbraucht, ist die Leistung endgültig nicht bestanden. Hängt daran eine Leistung, ohne die du nicht weiterstudieren kannst, wird es ernst: In Köln führt das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung nach § 34 der Studien- und Prüfungsordnung zum Ausscheiden aus dem Studiengang.
Gegen das endgültige Nichtbestehen ergeht ein Bescheid, gegen den du Widerspruch oder Klage erheben kannst. Bei der einzelnen Note ist das anders. Sie ist nach Auffassung des VG Kassel wegen § 44a VwGO grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar, der Ausspruch des endgültigen Nichtbestehens dagegen schon. Spätestens an diesem Punkt lohnt sich anwaltliche Beratung im Prüfungsrecht.
Krankheit während der Bearbeitungszeit
Wirst du während der Bearbeitungszeit krank, kannst du an manchen Fakultäten eine längere Schreibzeit beantragen. Leipzig etwa sieht für Hausarbeiten in den Übungen für Fortgeschrittene eine krankheitsbedingte Schreibzeitverlängerung vor. Das Attest reichst du dort beim Übungsleiter ein.
Melde dich, sobald du merkst, dass die Krankheit deine Bearbeitung beeinträchtigt. Wie viele Tage die Verlängerung umfasst und bis wann du das Attest vorlegen musst, steht in der Ordnung deiner Uni oder auf der Seite der Übung.
Attest bei Krankheit: Was es enthalten muss
Ein bloßes „arbeitsunfähig“ beschreibt deine Einschränkung nicht. Leipzig verlangt, dass das ärztliche Attest die gesundheitliche Beeinträchtigung beschreibt, etwa Schmerzen, und die daraus folgende Behinderung in der Prüfung angibt. Manche Unis haben eigene Vordrucke, die Leibniz Universität Hannover etwa ein Formular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit. Frag beim Prüfungsamt nach, welches Formular für deine Übung gilt.
Zweitversuch: Die Korrektur nutzen und besser schreiben
Im Zweitversuch hast du etwas, das dir beim ersten Mal fehlte: eine Korrektur, die dir zeigt, wo du Punkte verlierst. Werte sie systematisch aus, plane die Bearbeitungszeit rückwärts von der Abgabe und prüfe deine Lösungsskizze, bevor du ausformulierst. So verhinderst du, dass sich dieselben Fehler an einem neuen Fall wiederholen.
Die Randbemerkungen des Korrektors auswerten
Lies deine alte Hausarbeit nochmal und schreib jede Randbemerkung auf eine Liste und ordne sie drei Gruppen zu: Aufbau und Schwerpunkt, Gutachtenstil und Argumentation, Form und Fußnoten. Nach zehn Minuten siehst du, welche Gruppe die meisten Einträge hat. Diese Gruppe ist dein wichtigstes Trainingsziel für den nächsten Versuch.
Beim Überarbeiten der neuen Hausarbeit gehst du die Liste Punkt für Punkt durch. Meist betreffen die Einträge das Handwerk. Sie begleiten dich deshalb auch zu einem neuen Thema in einem anderen Rechtsgebiet. Übrigens: Auch eine bestandene Klausur aus derselben Übung liefert vielleicht Hinweise, falls dort ähnliche Randbemerkungen stehen.
Ein Zeitplan für die Wiederholungshausarbeit
Plane die Vorbereitung rückwärts vom Abgabetag. Für sechs Wochen Bearbeitungszeit empfehle ich diese Aufteilung:
- Woche 1: Sachverhalt erfassen, Probleme sammeln, erste Lösungsskizze
- Woche 2 und 3: Recherche in Kommentaren, Lehrbüchern und Rechtsprechung, Skizze vertiefen
- Woche 4 und 5: im Gutachtenstil ausformulieren
- Woche 6: Fußnoten prüfen, Formalia nach Merkblatt, Korrektur lesen
Kürzere Bearbeitungszeiten lassen sich leicht anteilig stauchen. Die Schlusskorrektur bekommt trotzdem mindestens zwei Tage, weil dort die vermeidbaren Abzüge bei Form und Fußnoten auffallen. Weitere Handgriffe für Aufbau und Formalia sammelt der Artikel Jura Hausarbeit: Top 10 Tipps.

Lösungsskizze, Probelesen und Feedback
Die Lösungsskizze entscheidet, ob deine Schwerpunkte stimmen. Wie eine gute Skizze aussieht, zeigt der Artikel zur Lösungsskizze in Jura. Besprich dein Verständnis des Falls früh mit jemandem, der das Rechtsgebiet kennt, zum Beispiel mit einer AG-Leitung oder einer Kommilitonin aus einem höheren Semester.
Wo die Grenze fremder Hilfe liegt, regelt deine Eigenständigkeitserklärung. Nach dem VG Kassel ist schon eine Korrektur durch Dritte, die über Rechtschreibung und Grammatik hinaus fachlich in die Arbeit eingreift, eine Täuschung. Die Formulierungen und die Lösung in der abgegebenen Arbeit müssen also deine eigenen sein. Unbedenklich ist dagegen eine fremde Korrektur deiner bereits bewerteten, durchgefallenen Arbeit: Sie zeigt dir, was du beim nächsten Mal anders machen musst.
Hilfe finden: Unterstützung nach dem Durchfallen im Studium
Hilfe nach einer durchgefallenen Hausarbeit findest du an drei Stellen: an der Uni bei Korrekturassistenten, Studienberatung und psychologischer Beratung, bei Kommilitonen und Arbeitsgemeinschaften, und bei spezialisierten Angeboten wie der Hausarbeiten-Klinik von Jurahilfe. Welche Unterstützung passt, hängt davon ab, ob dir Methode, Zeit oder Motivation fehlt.
Angebote an deiner Uni
Frag zuerst am Lehrstuhl, der die Hausarbeit gestellt und korrigiert hat. Korrekturassistenten können dir in der Sprechstunde erklären, was hinter einer Randbemerkung steckt. Die Studienfachberatung kennt die Regeln zu Wiederholung und Anmeldung. In Heidelberg etwa stellen Studienortwechsler und Härtefälle ihren Antrag auf nachträgliche Anfertigung dort, spätestens eine Woche nach Rückgabe der letzten Aufsichtsarbeit.
Die Hausarbeiten-Klinik von Jurahilfe
Die Hausarbeiten-Klinik bündelt Hilfe für beide Wege. Gegen die Bewertung gibt es die Remonstration. Für den Zweitversuch gibt es eine Lösungsskizze zur Orientierung, eine Korrektur mit echten Erklärungen und eine Fragestunde. Das Rundum-Sorglos-Paket kombiniert alle Leistungen. Ein Angebot bekommst du nach einer kostenlosen Anfrage über das Formular.
Wie sich Betreuung, Korrektur und Lektorat unterscheiden, erklärt der Artikel zum juristischen Lektorat.
Wenn der Frust groß ist
Eine nicht bestandene Hausarbeit nach Wochen Arbeit macht zu schaffen und kann sich wie ein Urteil über dich anfühlen. Sprich darüber, mit Freunden, mit Kommilitonen, und wenn der Druck bleibt, mit der psychologischen Beratung. Angeboten wird sie von den Studierendenwerken, auch bei Leistungskrisen und Prüfungsangst. Mehr zu Druck und Belastung im Studium findest du im Artikel zur mentalen Gesundheit im Jurastudium.

Fazit
Eine nicht bestandene Hausarbeit verschiebt deinen Schein. An Fakultäten mit unbegrenzten Versuchen wie Würzburg oder Halle verhindert sie ihn nicht. Entscheidend sind die ersten Tage: Korrektur auswerten, Remonstrationsfrist notieren, Anmeldung für die nächste Hausarbeit prüfen. Zeigt die Korrektur einen echten Bewertungsfehler, lohnt die Remonstration. Betreffen die Randbemerkungen dein Handwerk, steckst du die Energie besser in den Zweitversuch, und für beides bekommst du in der Hausarbeiten-Klinik Unterstützung bei Remonstration und Zweitversuch.
Weiterlesen
- Jura Hausarbeit Hilfe: Lösungsskizze, Korrektur & Betreuung: welche Hilfe während des Schreibens erlaubt ist und was sie bringt.
- Jura Gliederung: 8 juristische Gliederungsebenen: damit der Aufbau im Zweitversuch keine Punkte kostet.
- Hilfsgutachten in Klausur und Hausarbeit: wie du Probleme prüfst, die nach deinem Ergebnis gar nicht mehr anfallen.
- Eidesstattliche Erklärung zur Hausarbeit: was du mit deiner Unterschrift versicherst und welche Folgen ein Verstoß hat.
- Jura Note verbessern: wie du nach dem Bestehen Schritt für Schritt Richtung 9 Punkte kommst.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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