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Praktikum im Jura Studium: Dauer, Stationen & Bewerbung

Junge Juristin in Robe sitzt im Flur eines Gerichtsgebäudes und liest in einer Akte, daneben ein Aktenstapel und eine lederne Aktentasche

Drei Monate Praktikum stehen im Bundesgesetz. Wie diese drei Monate aussehen dürfen, entscheidet dein Bundesland, und da sind sich die Länder erstaunlich uneinig.

Das Praktikum im Jura Studium heißt amtlich praktische Studienzeit und dauert bundesweit mindestens drei Monate: § 5a Abs. 3 S. 2 DRiG schreibt vor, dass sie während der vorlesungsfreien Zeit stattfindet. Alles Weitere regelt Landesrecht. Je nach Land zerfällt sie in zwei bis vier Blöcke bei Gericht, Verwaltung, Anwaltschaft oder Unternehmen, und die Blöcke haben Mindestlängen.

Wer falsch stückelt oder die falsche Stelle wählt, bekommt die Zeit nicht anerkannt. Ohne vollständige praktische Studienzeit gibt es keine Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

Auf einen Blick:

  • Bundesweiter Mindestumfang: drei Monate, ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit (§ 5a Abs. 3 S. 2 DRiG).
  • Die Aufteilung macht Landesrecht: NRW rechnet in zwölf Wochen, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz in dreizehn, Niedersachsen seit Mai 2026 in vollen Monaten.
  • Pflichtstationen sind unterschiedlich streng: Niedersachsen schreibt Gericht, Verwaltung und Anwaltsbüro vor, Baden-Württemberg lässt dir freie Wahl.
  • Mindestlohn gibt es im Pflichtpraktikum nicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 MiLoG). Für ein freiwilliges Praktikum daneben gelten eigene Regeln.
  • Die Praktikumsbescheinigung ist das Einzige, was das Prüfungsamt am Ende sieht. Fehlt eine Angabe darauf, zählt der ganze Block nicht.

Tipp

Die vorlesungsfreie Zeit ist knapp, und das Praktikum frisst davon einen großen Teil. Wer den Stoff parallel halten will, findet auf jurahilfe.de interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben in kleinen Einheiten, die auch abends nach dem Praktikumstag noch funktionieren.

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Pflichtpraktikum Jura: Was das Studium der Rechtswissenschaften verlangt

Das Pflichtpraktikum ist eine Zulassungsvoraussetzung. Ohne den vollständigen Nachweis lässt dich das Justizprüfungsamt nicht zur staatlichen Pflichtfachprüfung zu. In Nordrhein-Westfalen steht das ausdrücklich in § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW.

Praktische Studienzeit: der amtliche Name deines Praktikums

In den Prüfungsordnungen heißt dein Praktikum nicht Praktikum, sondern praktische Studienzeit. Der Name ist wichtig, weil du unter diesem Stichwort die Merkblätter deines Landes findest. Eine Suche nach Praktikum führt zu Stellenbörsen, die Suche nach praktischer Studienzeit direkt zum Prüfungsamt.

Übrigens verwenden manche Länder den Plural, also praktische Studienzeiten. Gemeint ist dasselbe: die Summe der Blöcke, die du in der vorlesungsfreien Zeit ableistest.

Warum das Praktikum Zulassungsvoraussetzung fürs Staatsexamen ist

Die Idee dahinter steht in § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG: Das Studium soll die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis berücksichtigen. In Vorlesungen lässt sich das nur begrenzt leisten. Also verlagert der Gesetzgeber einen Teil der Ausbildung nach draußen, in echte Akten und echte Verfahren.

Für dich heißt das: Diese drei Monate sind Teil deiner Ausbildung bis zum ersten Staatsexamen. Sie werden bescheinigt, geprüft und im Zweifel abgelehnt. Und hier siehst du, was aus dem Stoff im Alltag wird.

Wie lange dauert das Jura Praktikum?

Insgesamt drei Monate, in jedem Bundesland. Die Länder rechnen diese drei Monate allerdings unterschiedlich um: Nordrhein-Westfalen verlangt zwölf Wochen, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz dreizehn Wochen, Niedersachsen seit einer Gesetzesänderung drei volle Kalendermonate.

Zwischen zwölf Wochen und drei vollen Kalendermonaten liegen bis zu zwei Wochen. Und es entscheidet darüber, ob dein sechswöchiger Sommerblock zwei Stationen abdeckt oder nur anderthalb.

Proportionsleisten: Die zwölf Wochen praktische Studienzeit in NRW lassen sich als dreimal vier Wochen oder als sechs plus zweimal drei Wochen aufteilen
Abb. 1: Drei zulässige Aufteilungen der zwölf Wochen in Nordrhein-Westfalen

Praktische Studienzeit nach Bundesland: Dauer, Stationen und Fristen

Hier liegt der eigentliche Fallstrick. Die Gesamtdauer ist bundesweit gleich, die Aufteilung nicht. Manche Länder schreiben dir vor, welche Stellen du besuchst, andere überlassen dir alles außer der Gesamtdauer. Die folgende Übersicht zeigt die Regeln der wichtigsten Länder mit der jeweiligen Norm.

LandDauerPflichtstationenNorm
Nordrhein-Westfalen12 Wochenmind. 4 Wochen Rechtspflege, mind. 4 Wochen Verwaltung, dazu bis zu 4 Wochen frei§ 8 JAG NRW
Bayern3 Monatemind. zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht; Abschnitte je mind. 1 Monat§ 25 JAPO
Baden-Württemberg3 Monatekeine, freie Stellenwahl im In- und Ausland§ 5 JAPrO
Niedersachsen3 volle Monateje 1 Monat Gericht, Verwaltungsbehörde und Rechtsanwaltsbüro§ 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG
Hessen3 Monate1 Monat Gericht, dazu 2 Monate Wahlpraktikum in Monatsabschnitten an verschiedenen Stellen§ 9 JAG, § 1 JAO
Berlin und Brandenburg13 Wochenkeine, eine oder mehrere Stellen§ 6 JAG 2003
Rheinland-Pfalz13 Wochenkeine feste Aufteilung, Gericht, Verwaltung, Anwaltschaft und Rechtsabteilung zulässig§ 2 Abs. 3 JAG

Für die übrigen Länder gilt derselbe Rahmenwert von drei Monaten aus dem DRiG, die Aufteilung steht jeweils im Juristenausbildungsgesetz des Landes. Maßgeblich ist immer das Merkblatt deines Justizprüfungsamts, nicht die Zusammenfassung einer Fakultät.

Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg im Vergleich

Diese drei Länder zeigen die ganze Bandbreite. Nordrhein-Westfalen ist am kleinteiligsten, Baden-Württemberg am großzügigsten, Bayern liegt dazwischen und sortiert nach Rechtsgebieten statt nach Stellen.

Nordrhein-Westfalen: Die praktische Studienzeit dauert drei Monate (§ 8 Abs. 2 S. 1 JAG NRW), gerechnet werden zwölf Wochen. Sie wird in der Regel in zwei bis drei Teilen abgeleistet, und § 8 Abs. 3 S. 1 JAG NRW schreibt vor: mindestens vier Wochen im Bereich der Rechtspflege oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft, mindestens vier Wochen bei einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle, bei drei Teilen dazu höchstens vier Wochen nach freier Wahl. Rechtspflege heißt hier Gericht, Staatsanwaltschaft, Notariat oder Anwaltskanzlei. Die Rechtsabteilung eines Unternehmens steht im Gesetz als eigene Alternative daneben, dort muss ein Volljurist die Ausbildung leiten.

Bayern: § 25 JAPO verlangt ebenfalls insgesamt drei Monate, sortiert aber nach Rechtsgebieten. Die praktischen Studienzeiten müssen sich auf mindestens zwei der drei Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht beziehen. Teilst du sie auf, dauert jeder Abschnitt mindestens einen Monat, und mehr als drei Abschnitte sind nicht zulässig. Beginnen darfst du frühestens nach dem Ende der Vorlesungen des zweiten Semesters.

Baden-Württemberg: § 5 JAPrO fordert drei Monate in der vorlesungsfreien Zeit, überlässt dir die Stellen aber vollständig. Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, im Inland oder im Ausland, alles ist zulässig, solange die Stelle praktische juristische Erfahrung vermittelt.

Ein Praktikum bei einer privatrechtlich organisierten Stelle ist übrigens nicht automatisch ein Verwaltungspraktikum. In NRW zählt etwa eine Stadtwerke GmbH nur dann als Verwaltung, wenn sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Wird die Ausbildung dort nicht von Volljuristen geleitet, muss die Stelle bescheinigen, dass trotzdem sachgerecht mit Blick auf das Berufsbild ausgebildet wurde.

Niedersachsen: volle Monate statt vier Wochen seit Mai 2026

In Niedersachsen hat sich die Rechtslage geändert, und zwar zu deinen Ungunsten. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG brauchst du je einen Block bei einem Gericht, bei einer Verwaltungsbehörde und in einem Rechtsanwaltsbüro. Bisher genügten dafür vier Wochen je Station. Mit dem Änderungsgesetz vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026, S. 1) muss jeder Block einen vollen Monat umfassen, und zwar für alle Praktika, die ab dem 7. Mai 2026 angetreten werden.

Vier Wochen sind 28 Tage, ein voller Monat kann 31 haben. Über drei Stationen summiert sich das auf bis zu neun zusätzliche Tage, die in eine ohnehin knappe vorlesungsfreie Zeit passen müssen. Wer in Niedersachsen studiert, plant seine Semesterferien deshalb ab jetzt anders.

Berlin, Brandenburg und die Länder mit freier Stationswahl

Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Prüfungsamt, das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt. Dort gilt ein Pflichtpraktikum von 13 Wochen als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung, und du darfst es bei einer einzigen Stelle oder verteilt auf mehrere absolvieren. Rheinland-Pfalz verlangt ebenfalls 13 Wochen und lässt Gericht, Verwaltungsbehörde, Rechtsberatung und Rechtsabteilung gleichermaßen zu.

Hessen liegt dazwischen: Ein Monat bei Gericht ist Pflicht, die übrigen zwei Monate sind frei wählbar, müssen aber in Abschnitten von je einem Monat an verschiedenen Stellen stattfinden.

Für alle anderen Länder gilt derselbe Prüfauftrag: Verbindlich ist die Seite deines Landesjustizprüfungsamts. Die Fakultäten fassen die Regeln zwar zusammen, verbindlich sind ihre Übersichten nicht. Die Universität Passau und die Universität Heidelberg stellen dafür wie viele andere Fakultäten ein Merkblatt als PDF bereit, das die Landesnorm zitiert.

Spalten-Vergleich: Niedersachsen verlangt je einen Monat bei Gericht, Behörde und Anwaltsbüro, NRW zwölf Wochen mit zwei Pflichtblöcken, Baden-Württemberg lässt die Wahl frei
Abb. 2: Drei Länder von streng bis frei

Hinweis

Welche Rechtsgebiete dein Praktikum abdecken soll, sagt dir das Merkblatt. Was du davon fachlich mitbringen solltest, sagt es nicht. Für den Einstieg ins Zivilrecht kannst du den kompletten BGB AT auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos lernen, ohne Zeitlimit und ohne Zahlung.

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Wann im Studium du dein Praktikum machst

Die Frage nach dem Zeitpunkt beantwortet das Gesetz zur Hälfte. Es sagt dir, wann nicht: während der Vorlesungszeit. Alles Weitere ist Planung, und die entscheidet darüber, ob dir das Praktikum nützt oder nur Zeit kostet.

Nur in der vorlesungsfreien Zeit, und das hat Folgen

§ 5a Abs. 3 S. 2 DRiG legt die praktischen Studienzeiten in die vorlesungsfreie Zeit. Diese Vorgabe wiederholen die Länder wörtlich, und die Prüfungsämter nehmen sie ernst: Ein Block, der in die Vorlesungszeit hineinragt, wird gekürzt oder ganz abgelehnt.

Damit konkurriert dein Praktikum direkt mit allem anderen, was in die Semesterferien fällt: Hausarbeit, Klausurvorbereitung, Nebenjob, Erholung. Wie du diese Wochen realistisch aufteilst, steht ausführlich in unserem Beitrag dazu, wie du die Semesterferien im Jurastudium sinnvoll nutzt.

Der beste Zeitpunkt: nach dem zweiten oder dritten Semester

Nach dem zweiten Semester kennst du BGB AT und Grundzüge des Staatsrechts. Das reicht, um in einer Akte etwas zu erkennen. Vorher sitzt du daneben und verstehst zu wenig, um Fragen zu stellen; danach wird es knapp, weil ab dem fünften Semester Schwerpunkt und Examensvorbereitung den Kalender füllen.

In Bayern ist der frühe Start ohnehin ausgeschlossen, § 25 JAPO lässt die praktische Studienzeit erst nach dem Vorlesungsende des zweiten Semesters beginnen. Ich empfehle, den ersten Block in die Semesterferien nach dem zweiten Semester zu legen und die restlichen zwei über die folgenden zwei Jahre zu verteilen. Drei Blöcke am Stück im letzten Studienjahr gehen selten gut aus.

Zeitstrahl: Die praktische Studienzeit passt am besten in die vorlesungsfreien Zeiten nach dem zweiten bis vierten Semester
Abb. 3: Wo die Blöcke im Studienverlauf am besten liegen

Praktikum und Hausarbeit in denselben Semesterferien

Das geht, aber nicht gleichzeitig. Eine Hausarbeit braucht zusammenhängende Tage, ein Praktikum frisst den ganzen Arbeitstag. Wer beides in dieselben sechs Wochen legt, macht am Ende beides halb.

Praktikabel ist die Reihenfolge Praktikum zuerst, Hausarbeit danach, wenn die Abgabefrist am Ende der vorlesungsfreien Zeit liegt. Umgekehrt funktioniert es, wenn die Frist früh liegt. Was nicht funktioniert: abends nach acht Stunden Kanzlei noch drei Stunden Hausarbeit. Auch Profis schaffen das nicht durchgängig.

Wo du dein juristisches Praktikum machen kannst

Die Landesnormen nennen Stellenarten, keine Namen. Innerhalb dieser Kategorien hast du viel Freiheit, und die Unterschiede zwischen den Stationen sind größer, als die Merkblätter vermuten lassen. Die Tabelle ordnet die gängigen Stationen nach dem, was du dort siehst und wie leicht du hinkommst.

StationZählt alsEinblickPlatz
Amts- oder LandgerichtRechtspflegeSitzungen, Akten, Urteilsentwürfegut, früh bewerben
StaatsanwaltschaftRechtspflegeErmittlungsakten, Anklageschriften, Sitzungsdienstbegrenzt
Kleine oder mittlere KanzleiRechtspflegeMandat von der Anfrage bis zum Schriftsatzsehr gut
GroßkanzleiRechtspflegeSpezialgebiete, strukturiertes Programmschwer, Noten zählen
Behörde oder MinisteriumVerwaltungBescheide, Stellungnahmen, Gesetzgebunggut, lange Vorlaufzeit
Rechtsabteilung im UnternehmenRechtspflege, nur unter Volljuristen-LeitungVerträge, Compliance, Risikobewertungmittel

Praktikum bei Gericht und Staatsanwaltschaft

Das Gerichtspraktikum ist die Station mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Einblick. Du sitzt in Sitzungen, liest Akten mit und siehst, wie aus einem Sachverhalt ein Urteil wird. Zuständig ist in der Regel die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, nicht das Amtsgericht selbst. Eine Einwilligung des Prüfungsamts brauchst du dafür nicht.

Ein Praktikum bei Gericht oder Staatsanwaltschaft zählt zur Rechtspflege, nicht zur Verwaltung. Wer beide Pflichtblöcke bei Gerichten ableistet, hat am Ende zweimal Rechtspflege und keine Verwaltung. Nur wenn du ausdrücklich in der Verwaltung eines Gerichts eingesetzt wirst, zählt es anders.

Leerer Sitzungssaal eines deutschen Gerichts mit heller Holzvertäfelung, Richterbank, Rednerpult und Zuhörerbänken

Praktikum in der Kanzlei: vom Einzelanwalt bis zur Großkanzlei

In der Kanzlei siehst du die Mandantenseite: wie aus einer Anfrage am Telefon ein Schriftsatz wird. Kleine Kanzleien geben dir mehr Verantwortung und weniger Struktur, große geben dir Betreuung, ein Programm und oft eine Vergütung.

Großkanzleien behandeln das Praktikum als Recruiting-Instrument mit eigenen Bewerbungsfenstern und eigenen Erwartungen an die Noten. Was dort verlangt wird und wie du dich darauf vorbereitest, steht im eigenen Beitrag zum Praktikum in der Großkanzlei.

Verwaltung, Unternehmen und Verbände

Das Verwaltungspraktikum absolvierst du bei Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden, bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, auf Wunsch auch bei zwischenstaatlichen oder ausländischen Behörden. Ministerien nehmen regelmäßig Studierende, das Bundesministerium der Justiz zum Beispiel über ein eigenes Studentenpraktikum.

In Unternehmen gehst du in die Rechtsabteilung, geleitet von Volljuristen. Der Blick lohnt sich, weil Recht dort vor allem ein Kostenfaktor ist. Ob dieser Weg zu dir passt, klärt der Beitrag über juristische Berufe mit Jurastudium genauer.

Praktikum im Ausland

Das Ausland ist ausdrücklich zulässig. § 8 Abs. 3 S. 2 JAG NRW erlaubt überstaatliche, zwischenstaatliche und ausländische Ausbildungsstellen sowie ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, andere Länder haben vergleichbare Klauseln. Erforderlich ist eine sachgerechte Ausbildung, keine deutsche Rechtsordnung.

Zwei Dinge solltest du vorher klären: ob dein Prüfungsamt die Stelle akzeptiert und ob deine Sprachkenntnisse für Aktenarbeit reichen. Für den zweiten Punkt hilft der Beitrag zu Legal English im Jurastudium.

Tipp

Vor einer Station in einem neuen Rechtsgebiet reicht oft ein Überblick von zwei Stunden. Auf jurahilfe.de kannst du dasselbe Thema als kompaktes oder als ausführliches Skript lesen, kompakt zum schnellen Einlesen vor dem ersten Tag, ausführlich, wenn du es von Grund auf verstehen willst.

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Bewerbung für das Jura Praktikum: Unterlagen, Vorlauf, Ansprechpartner

Die Unterlagen für ein Praktikum sind schnell zusammen. Aufwendig ist der Vorlauf. Wer im Juli anfangen will und im Juni fragt, bekommt in der Justiz regelmäßig eine Absage, weil die Plätze längst vergeben sind.

Wie früh du dich bewerben musst

Als Faustregel: drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Beginn bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden, sechs bis zwölf Monate bei Großkanzleien mit festen Programmfenstern, vier bis acht Wochen bei kleinen und mittleren Kanzleien. Ministerien haben teilweise eigene Bewerbungsschlüsse, die ein halbes Jahr vorher liegen.

Der Grund ist banal. Alle Jurastudierenden eines Landes haben zur selben Zeit vorlesungsfreie Zeit, und alle brauchen im selben Fenster einen Platz. Wer früh fragt, konkurriert mit wenigen.

Was in Anschreiben und Lebenslauf gehört

Bei Gerichten, Behörden und kleineren Kanzleien genügen ein kurzes Anschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf und der aktuelle Notenspiegel oder die Immatrikulationsbescheinigung. Ein Motivationsschreiben verlangen fast nur Großkanzleien und Ministerien.

Im Anschreiben gehört nach vorn, was die Stelle wissen muss: welches Semester, welcher Zeitraum, welche Pflichtstation du damit erfüllst. Der Satz Ich benötige ein Verwaltungspraktikum nach § 8 Abs. 3 JAG NRW im August und September beantwortet mehr Fragen als eine Seite Motivation. Was im juristischen Lebenslauf üblich ist und welche Fehler dort teuer werden, steht ausführlich im Beitrag zum Lebenslauf für Juristen.

An wen die Bewerbung geht

Bei Amts- und Landgerichten geht die Bewerbung an die Präsidentin oder den Präsidenten des zuständigen Landgerichts, bei Präsidialamtsgerichten an das Amtsgericht selbst. Behörden haben meist eine benannte Kontaktstelle für Praktika, Kanzleien nehmen eine E-Mail an das Sekretariat oder an eine Partnerin, die dein Wunschgebiet macht.

Schreib nicht an eine allgemeine info-Adresse, wenn ein Name auf der Seite steht. Und häng die Bitte um eine kurze Rückmeldung an, auch bei Absage: Dann weißt du nach zwei Wochen, ob du weitersuchen musst.

Zwei Personen sitzen an einem Besprechungstisch einem Anwalt gegenüber und unterschreiben ein Dokument
Besprechung an einem Kanzleitisch

Tipp

Im Bewerbungsgespräch fragen Kanzleien gern nach dem letzten Stoff, den du hattest. Mit den Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de holst du dir Definitionen und Streitstände in ein paar Sitzungen zurück ins Gedächtnis.

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Geld, Versicherung und BAföG im Pflichtpraktikum

Beim Geld ist das Pflichtpraktikum ernüchternd. Der Gesetzgeber hat das so entschieden, und zwar ausdrücklich.

Bekommst du Mindestlohn im Pflichtpraktikum?

Nein. § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 MiLoG nimmt Praktika, die aufgrund einer hochschulrechtlichen Bestimmung verpflichtend zu leisten sind, ausdrücklich vom Mindestlohn aus. Die praktische Studienzeit fällt genau darunter. Ein Gehalt bekommst du also nur, wenn die Stelle freiwillig zahlt, und das tun vor allem Wirtschaftskanzleien und Unternehmen. Wie viel, ist nirgends geregelt und schwankt entsprechend stark.

Eine Grenze gibt es an anderer Stelle. Die Ausnahme deckt das vorgeschriebene Praktikum, nicht jedes Praktikum. Hängst du daneben ein freiwilliges studienbegleitendes Praktikum an, greift § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 MiLoG: Dauert es länger als drei Monate, besteht Anspruch auf den Mindestlohn. Wer also nach der Pflichtstation noch Monate bei derselben Kanzlei bleibt, sollte die Vertragslage vorher ansprechen.

Was BAföG, Krankenversicherung und Werkstudentenstatus bedeuten

Ein unvergütetes Pflichtpraktikum ändert an deinem BAföG nichts, weil kein Einkommen anfällt. Wird es vergütet, zählt die Vergütung als Einkommen und kann angerechnet werden. Rechne das vor dem Vertragsschluss durch.

Sozialversicherungsrechtlich ist das vorgeschriebene Zwischenpraktikum ein Sonderfall: Solange du eingeschrieben bist, bleibt es in der Regel versicherungsfrei, unabhängig von der Höhe der Vergütung, und der Werkstudentenstatus spielt dabei keine Rolle. Wie sich bezahlte Tätigkeit sonst auf Studium und Ansprüche auswirkt, behandelt der Beitrag zum Nebenjob im Jurastudium.

Was du im juristischen Praktikum wirklich lernst

Du lernst weniger Rechtswissen, als du hoffst, und mehr über den Beruf, als du erwartest. Beides ist wertvoll, aber nur das Zweite ist der eigentliche Grund für die Pflicht.

Was dich in den ersten Tagen erwartet

Am Anfang bekommst du Akten zu lesen und wenig zu tun. Das ist normal und kein schlechtes Zeichen. Wer nach zwei Tagen von sich aus fragt, ob er einen Vermerk, eine Recherche oder einen Entwurf übernehmen darf, bekommt in aller Regel etwas.

Praktikantinnen und Praktikanten, die nichts fragen, lesen drei Wochen lang Akten. Die Betreuung ist selten strukturiert, sie entsteht durch deine Nachfragen. Viele Ausbilder freuen sich sogar darüber, weil sie dann wissen, was sie dir geben können.

Junge Frau mit Brille liest in einem geöffneten Aktenordner vor einem Regal voller Ordner

Typische Fehler im Praktikum

Der häufigste Fehler ist die Station als reine Pflichterfüllung zu behandeln und alle drei Blöcke bei derselben Art von Stelle abzuleisten. Damit erfüllst du in strengen Ländern die Voraussetzungen gar nicht, und in freien Ländern verschenkst du den Vergleich.

Zwei weitere Klassiker: kein Notizbuch führen und am letzten Tag ohne Bescheinigung gehen. Beides fällt dir erst Monate später auf die Füße, das eine beim Schreiben des Lebenslaufs, das andere bei der Meldung zum Examen.

Wie du das Praktikum fürs Examen nutzt

Schreib dir am Ende jedes Tages drei Zeilen auf: welche Norm heute vorkam, welche Frage offen blieb, welcher Begriff dir gefehlt hat. Diese Liste zeigt dir nach drei Monaten deine echten Lücken, und sie kostet zehn Minuten am Tag.

Der zweite Nutzen sind Kontakte. Eine Anwältin, die dich drei Wochen erlebt hat, schreibt eher eine Empfehlung als jemand mit nur deinem Lebenslauf. Für die Wissenslücken selbst gilt: Wer sie schriftlich hat, schließt sie besser. Auf jurahilfe.de kannst du dir dazu die passenden Lernpfade mit Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben vornehmen und die offenen Punkte aus dem Praktikum der Reihe nach abarbeiten.

Praktikumsbescheinigung und Anerkennung beim Justizprüfungsamt

Am Ende zählt ein einziges Blatt Papier. Das Prüfungsamt hat dich nicht gesehen, es sieht nur die Bescheinigung, und es prüft sie formal.

Ablaufdiagramm in fünf Schritten: Merkblatt lesen, Stelle wählen, früh bewerben, Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit, Bescheinigung mit Stempel
Abb. 4: Fünf Schritte von der Planung bis zur Anerkennung

Was auf der Bescheinigung stehen muss

Verlangt werden regelmäßig: Name, Zeitraum mit Anfangs- und Enddatum, Art der Stelle, Umfang in Wochen oder Monaten und die Bestätigung, dass sachgerecht ausgebildet wurde. In NRW regelt § 8 Abs. 6 JAG NRW die Bescheinigung; ein Muster steht im Merkblatt des Justizprüfungsamts.

Eine Unterschrift allein genügt nicht. Die Ausbildungsstelle muss aus Stempel oder Dienstsiegel erkennbar sein. Fehlt das, holst du das Blatt Monate später noch einmal ein, und manchmal ist die Ausbilderin dann nicht mehr da.

Praktikum aus einem anderen Bundesland und Studienortwechsel

Die praktische Studienzeit ist nicht an dein Studienland gebunden. Du darfst sie in einem anderen Bundesland oder im Ausland absolvieren, entscheidend ist, dass sie den Anforderungen deines Prüfungsamts entspricht. Umgekehrt gilt: Wer die Universität wechselt und noch nicht alle Pflichtpraktika hat, kann meist wählen, ob er nach altem oder neuem Landesrecht vervollständigt.

Informationen dazu geben die Prüfungsämter im Einzelfall, oft telefonisch schneller als schriftlich. Diese Nachfrage lohnt sich vor dem Praktikum, nicht danach: Eine Stelle lässt sich vorher tauschen, eine abgeleistete Woche nicht rückwirkend anerkennen.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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