Prüfungsreihenfolge Zivilrecht: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen in Jura merken
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In welcher Reihenfolge prüft man zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen? Was hat Vorrang: Vertrag, GoA oder Delikt? Und warum ist das so verdammt wichtig – vor allem in der Klausur?
Dieser Artikel gibt dir die Antwort. Du erfährst:
- welche Prüfungsreihenfolge du im Zivilrecht immer einhalten solltest,
- wie du dir die Reihenfolge mit Merksätzen dauerhaft merken kannst,
- und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.
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I. Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht: Warum sie so wichtig ist
1. Konkurrenzverhältnisse verstehen
Die Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen ist mehr als reine Formsache – sie folgt einem logischen System, das sich aus dem Konkurrenzverhältnis zwischen den Anspruchsgrundlagen ergibt. Manche Ansprüche schließen andere aus oder setzen sie voraus.
Ein Beispiel: Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) kann deliktische oder bereicherungsrechtliche Ansprüche sperren – aber um das zu erkennen, musst du die dinglichen Ansprüche vorher geprüft haben. Ebenso kann ein vertraglicher Anspruch die Rechtsgrundlage für ein Verhalten liefern, das sonst eine GoA oder Bereicherung begründen würde.
Die Reihenfolge folgt also einem klaren Zweck: Ansprüche, die andere ausschließen oder überlagern, prüfst du zuerst. Das sorgt für saubere Ergebnisse, verhindert Widersprüche – und ist in Hausarbeit und Klausur absolut prüfungsrelevant.
2. Fehler bei der Prüfungsreihenfolge in der Klausur vermeiden
Wer die Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen durcheinanderbringt, riskiert nicht nur Punktabzug – sondern echte Denkfehler. Du prüfst einen bereicherungsrechtlichen Anspruch und bejahst ihn, obwohl ein vertraglicher Anspruch vorliegt? Dann fehlt der Ausschluss wegen Rechtsgrund. Oder du übersiehst die GoA, die eigentlich alles geregelt hätte?
Deshalb gilt: Auch wenn im Sachverhalt nur bestimmte Normen angedeutet sind – überlege dir immer zuerst die richtige Reihenfolge. Geh sie einmal vollständig in Gedanken durch. Nur so stellst du sicher, dass du nichts übersiehst.
Tipp: Du willst das systematische Prüfen üben? Dann nutze die interaktiven Skripte und das Falltraining auf Jurahilfe.de – dein interaktives Jura-Training mit Klartext, Verlinkungen und echtem Systemverständnis.
II. Die klassische Prüfungsreihenfolge im Zivilrecht Schritt für Schritt
1. Vertragliche Ansprüche: Vertrag und Störung der Vertragsabwicklung
Vertragliche Ansprüche stehen ganz am Anfang der Prüfung – und das aus gutem Grund. Sie beruhen auf einer klaren Rechtsbeziehung zwischen den Parteien.
Zuerst prüfst du die Primäransprüche: etwa die Zahlung des Kaufpreises (§ 433 II BGB) oder die Übergabe und Übereignung der Kaufsache (§ 433 I BGB). Mehr zu typischen Prüfungsproblemen bei Vertragspflichten findest du im Artikel § 433 BGB: Kaufvertrag – Ansprüche, Schema, vertragstypische Pflichten.
Wenn es zu einer Störung kommt – etwa durch Mängel oder Nichterfüllung – folgen die Sekundäransprüche, z.B. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§§ 280 ff. BGB) oder Rückgewähr nach Rücktritt (§§ 346 ff. BGB). Wenn du die Rückabwicklung vertiefen willst, lies auch § 346 BGB Rücktritt: Schema und Rückgewährschuldverhältnis.
Gerade diese Folgeansprüche greifen tief ins System ein, weil sie in vielen Fällen konkurrierende Anspruchsgrundlagen wie GoA oder Bereicherung verdrängen können.
2. Vertragsähnliche Ansprüche: c.i.c., GoA und mehr
Diese Ansprüche stehen dem Vertrag nahe, beruhen aber nicht auf einem wirksamen Vertrag. Du prüfst sie nach den vertraglichen, weil sie als „Ersatzsystem“ funktionieren, wenn ein Vertrag nicht zustande kam oder unwirksam ist.
Beispiele:
- culpa in contrahendo (c.i.c.) nach §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB
- Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach §§ 677 ff. BGB
- § 122 BGB (Vertrauensschaden nach Anfechtung)
- § 179 BGB (Vertreter ohne Vertretungsmacht)
Hier lauert die erste klassische Prüfungsfalle: Wird etwa ein Anspruch aus GoA bejaht, obwohl eigentlich ein vertraglicher Anspruch bestand, ist das ein gravierender Fehler.
3. Dingliche Ansprüche im Zivilrecht (§ 985 ff. BGB)
Dingliche Ansprüche stehen an dritter Stelle, weil sie unabhängig von schuldrechtlichen Beziehungen gelten – das Eigentum schützt die absolute Rechtsposition.
Typisch ist der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, ergänzt durch das EBV (§§ 987 ff. BGB), das weitere Rechtsfolgen zwischen Eigentümer und Besitzer regelt. Auch Besitzschutz (§ 861 BGB) und Erbenherausgabe (§ 2018 BGB) gehören hierher. Für ein komplettes Schema mit Aufbauhinweisen siehe § 985 BGB: Herausgabeanspruch des Eigentümers.
Wichtig: Das EBV kann deliktische oder bereicherungsrechtliche Ansprüche ausschließen. Deshalb müssen dingliche Ansprüche immer vor diesen geprüft werden.
4. Deliktische Ansprüche als nächster Schritt
Jetzt prüfst du, ob ein Anspruch aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) oder ähnlichen Vorschriften besteht. Diese Ansprüche setzen keine besondere Rechtsbeziehung voraus – sie schützen allgemeine Rechtsgüter wie Eigentum, Leben oder Gesundheit.
Ein häufiger Fehler: Delikt zu früh prüfen. Dabei kann etwa die GoA oder das EBV zu einer Sperrwirkung führen. Deshalb gilt auch hier: Delikt nachrangig prüfen.
Mehr zu Aufbau und Problemen bei § 823 BGB findest du in unserem Artikel: § 823 BGB Schema: Voraussetzungen & typische Fehler
5. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 ff. BGB)
Ganz zum Schluss kommen die bereicherungsrechtlichen Ansprüche. Sie greifen nur, wenn kein Rechtsgrund vorhanden ist – also kein Vertrag, keine GoA, kein Delikt und kein dinglicher Anspruch.
Der Klassiker: Allgemeine Leistungskondiktion nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB – also Herausgabe dessen, was jemand ohne Rechtsgrund erhalten hat.
Aber Achtung: Sobald ein Anspruch aus Vertrag, GoA oder dinglichem Recht besteht, scheidet Bereicherung aus. Deshalb ist sie der letzte Prüfungspunkt.
Mehr dazu hier: § 812 BGB: Herausgabeanspruch im Bereicherungsrecht Schema
6. Prüfungsreihenfolge lernen mit Jurahilfe.de
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III. Prüfungsreihenfolge in der Klausur merken: Merksatz und Eselsbrücken
1. Eselsbrücke für die Anspruchsreihenfolge
Die klassische Reihenfolge lässt sich leicht merken – wenn du den richtigen Merksatz kennst. Besonders beliebt (und effektiv) ist:
Ver-ci-go-di-del-ung – steht für: vertraglich, c.i.c., GoA, dinglich, deliktisch, ungerechtfertigte Bereicherung
Klingt albern? Bleibt dafür umso besser im Kopf. Und genau das brauchst du in der Stresssituation der Klausur: einen Merksatz, der automatisch abrufbar ist.
2. Merksatz: So prägst du dir die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen dauerhaft ein
Alternativ gibt’s den Merksatz: „Viel Quatsch schreibt der Bearbeiter“ – steht für: Vertrag, Quasivertrag, Sachenrecht, Delikt, Bereicherung.
Wichtig ist nicht, welchen Merksatz du nimmst – sondern, dass du einen hast. Denn mit einer klaren Reihenfolge im Kopf vermeidest du Chaos beim Gliedern und Denkfehler beim Prüfen.
Tipp: In unserem Artikel zu den besten Jura-Eselsbrücken im Zivilrecht findest du noch viele weitere Merkhilfen – und auf Jurahilfe.de kannst du die Reihenfolge in interaktiven Tests gleich üben.
3. Merksatz Vertrag – Vertrauen – Gesetz
Ein besonders eleganter Merksatz zur Prüfungsreihenfolge im Zivilrecht ist die Formel „Vertrag – Vertrauen – Gesetz“:
- Vertrag: vertragliche Ansprüche
- Vertrauen: quasivertragliche Ansprüche wie culpa in contrahendo oder GoA
- Gesetz: gesetzliche Schuldverhältnisse – also dingliche, deliktische und bereicherungsrechtliche
Diese Dreiteilung hilft dir nicht nur beim Auswendiglernen, sondern auch beim systematischen Verständnis der Anspruchsebenen.
IV. In der Prüfung nichts vergessen: Prüfungsroutine für zivilrechtliche Ansprüche
1. Das Schema immer zumindest in Gedanken durchgehen
Auch wenn nicht alle Anspruchsgrundlagen im Sachverhalt angesprochen sind: Geh die Reihenfolge immer (!) einmal gedanklich durch, bevor du losschreibst. So stellst du sicher, dass du keine Alternative übersiehst und die richtige Norm an der richtigen Stelle prüfst.
Gerade in stressigen Prüfungssituationen hilft dir ein fester Ablauf, strukturiert und souverän zu bleiben – das honoriert auch der Korrektor.
2. Wann darf von der klassischen Prüfungsreihenfolge abgewichen werden?
Natürlich ist die klassische Reihenfolge kein Dogma. Wenn der Fall es erfordert – etwa weil eine deliktische Handlung im Vordergrund steht oder das EBV eine zentrale Rolle spielt – darfst (und solltest) du davon abweichen.
Aber: Nur mit gutem Grund – und nur, wenn du die Standardstruktur sicher beherrschst. Sie bleibt die Basis für fast jede zivilrechtliche Klausur.
Tipp: Auf Jurahilfe.de findest du nicht nur die Prüfungsreihenfolge zum Nachlesen, sondern kannst sie direkt im interaktiven Falltraining anwenden. So verinnerlichst du das Schema Schritt für Schritt – und punktest sicher in der Klausur.
3. Jurahilfe.de: Dein Turbo für Anspruchsverständnis und Prüfungserfolg
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