Kein Abitur in der Tasche, aber der Wunsch, Jurist zu werden? Das ist kein Widerspruch. Jura studieren ohne Abitur geht in Deutschland auf mehreren Wegen: über eine berufliche Aufstiegsfortbildung wie den Meister, über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehreren Jahren Berufserfahrung oder über eine Zugangsprüfung. Die Fachhochschulreife allein, also das klassische Fachabi, öffnet die Tür zum ersten Staatsexamen allerdings nicht. Wer die passende Hochschulzugangsberechtigung mitbringt, kann an einer Universität Rechtswissenschaften studieren, an vielen sogar ohne NC. Welcher Weg zu dir passt, hängt von deinem Beruf, deiner Erfahrung und deinem Bundesland ab.
Auf einen Blick:
- Das erste Staatsexamen gibt es nur an Universitäten. Fachabi oder ein Bachelor an der Fachhochschule reichen dafür nicht.
- Ohne Abitur führen drei Wege ins Jurastudium: Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirt), Ausbildung plus Berufserfahrung oder eine Zugangs- beziehungsweise Begabtenprüfung.
- Die Regeln legt jedes Bundesland selbst fest. Mal ist ein Beratungsgespräch Pflicht, mal eine Eignungsprüfung.
- Jura ist an vielen Universitäten zulassungsfrei, ein guter Abischnitt ist also oft gar nicht nötig.
- Ohne Staatsexamen bleibt der Bachelor of Laws als Alternative, etwa in Wirtschaftsrecht.
Tipp
Egal über welchen Weg du ins Jurastudium startest, den Stoff kannst du dir auf jurahilfe.de mit interaktiven Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben aufbauen, die vom ersten Semester bis zum Examen aufeinander abgestimmt sind. Gerade wenn dir der klassische Schulweg fehlt, hilft ein System, das Verstehen, Wiederholen und Testen verbindet.
Jura studieren ohne Abitur: geht das überhaupt?
Ja. Studieren ohne Abitur ist in Deutschland fest verankert, und Jura ist davon nicht ausgenommen. Entscheidend ist nicht das Reifezeugnis, sondern die Hochschulzugangsberechtigung. Wer beruflich qualifiziert ist, kann diese Berechtigung auch ohne klassisches Abi erwerben und sich damit an einer Universität um einen Studienplatz in Rechtswissenschaften bewerben. Welche persönlichen und formalen Voraussetzungen daneben fürs Jurastudium zählen, zeigt der Überblick zu den Voraussetzungen fürs Jurastudium.
Eine Randerscheinung ist das nicht. Nach den Erhebungen des Centrums für Hochschulentwicklung studieren an deutschen Hochschulen rund 69.000 Menschen ohne schulische Hochschulreife, das sind 2,4 Prozent aller Studierenden; bei den Studienanfängern liegt der Anteil bei 2,7 Prozent. Rund die Hälfte von ihnen schreibt sich in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ein, also in der Fächergruppe, zu der auch Jura gehört. Eine eigene Zahl für Rechtswissenschaft weist die Statistik nicht aus.
Nur die Universität führt zum ersten Staatsexamen
Wer als Anwältin, Richter oder Staatsanwältin arbeiten will, braucht das erste juristische Staatsexamen und danach das Referendariat mit dem zweiten Examen. Dieses Staatsexamen gibt es ausschließlich an Universitäten, nicht an Fachhochschulen. Ein Bachelor of Laws an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften ist ein eigener Abschluss, er führt nicht zur Befähigung zum Richteramt. So ist die Juristenausbildung in Deutschland aufgebaut. Deshalb ist die zentrale Frage nicht, ob du irgendwas mit Recht studieren kannst, sondern ob du an eine Universität kommst.
Der volle Weg zum Volljuristen dauert mit Studium und Referendariat mehrere Jahre. Wie lange genau, liest du im Überblick zur Regelstudienzeit im Jurastudium. Das klassische Jurastudium mit allen Stationen erklärt der große Überblick zum Jurastudium.

Welche Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur zählt
Die Hochschulzugangsberechtigung ist der Schlüssel. Ohne Abitur kommen zwei Varianten in Betracht. Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlaubt jedes Fach an jeder Universität, also auch Jura. Die fachgebundene Variante öffnet nur bestimmte, thematisch verwandte Studiengänge im passenden Fachbereich. Für den Studiengang Rechtswissenschaft muss die berufliche Vorbildung dann einen juristischen Bezug haben. Welche der beiden du bekommst und welche Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen gelten, richtet sich nach deiner beruflichen Qualifikation und dem Recht deines Bundeslandes.
Die Wege ins Jurastudium ohne Abitur für beruflich Qualifizierte
Für beruflich Qualifizierte gibt es drei etablierte Wege. Sie unterscheiden sich darin, wie viel Berufserfahrung sie verlangen und welchen Zugang sie am Ende eröffnen.
| Weg | Voraussetzung | Berechtigung | Öffnet den Zugang zu |
|---|---|---|---|
| Aufstiegsfortbildung | Meister, Techniker oder Fachwirt | allgemeine Hochschulreife | jedem Fach, auch Jura, ohne fachlichen Bezug und meist ohne NC |
| Ausbildung mit Berufserfahrung | abgeschlossene Ausbildung, meist zwei bis drei Jahre im Beruf | fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung | fachnahen Studiengängen mit juristischem Bezug |
| Zugangs- oder Begabtenprüfung | kein passender Berufsabschluss | Zugang nach bestandener Prüfung | dem Studium nach schriftlicher und mündlicher Prüfung, teils nach einem Probestudium |

Der berufliche Weg: Meister, Fachwirt und Aufstiegsfortbildung
Wer eine Aufstiegsfortbildung abgeschlossen hat, hat die besten Karten. Ein Meister, Techniker oder Fachwirt gilt in fast allen Bundesländern als der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt und verschafft dir so die allgemeine Hochschulreife für jedes Fach. Das heißt: uneingeschränkter Hochschulzugang, du darfst jedes Fach studieren, auch Rechtswissenschaften, ganz ohne fachlichen Bezug deiner Fortbildung. Solche Aufstiegsfortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung geregelt, die Gleichstellung beruht auf Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, die die Länder in ihren Hochschulgesetzen umgesetzt haben. Ein Handwerksmeister steht damit formal auf einer Stufe mit einem Abiturienten. Selbst wer nur die Hauptschule mit dem Hauptschulabschluss verlassen und danach eine Ausbildung samt Aufstiegsfortbildung gemacht hat, kommt auf diesem Weg an die Universität.
Auf den offiziellen Zulassungsseiten der Länder und Universitäten begegnen dir diese Aufstiegsabschlüsse oft in gegenderter Schreibweise, etwa als Meister*in, als Abschluss als Techniker*in oder als Fachwirt*in. Gemeint ist damit dasselbe wie im Fließtext. Dieselbe Schreibweise findest du später in Stellenausschreibungen der Justiz, etwa wenn eine Stelle als Richter*in ausgeschrieben ist.
Ausbildung plus Berufserfahrung: der fachgebundene Zugang
Auch ohne Aufstiegsfortbildung geht es. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und in der Regel mehrere Jahre Erfahrung, oft mindestens zwei bis drei, führen zur fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung, teils auch fachgebundene Hochschulreife genannt. Der Haken: Der Beruf muss fachlich zum Studium passen, du musst die Berufserfahrung also im richtigen Feld gesammelt haben. Wer bereits mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt hat, ist hier klar im Vorteil. Für Jura sind das typischerweise Ausbildungen im juristischen Bereich, etwa die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten, zur Notarfachangestellten oder im mittleren Justizdienst. Mit dieser Berechtigung kannst du dich an einer Universität oder Hochschule für den passenden Studiengang einschreiben. Wer aus einem fachfremden Bereich kommt, hat es schwerer und muss den Bezug oft eigens nachweisen.
Fachnah oder fachfremd ist die entscheidende Weiche. Prüfe früh, ob deine Ausbildung einen erkennbaren juristischen Bezug hat. Ist der Bezug schwach, kann eine Zugangsprüfung oder der Umweg über eine Aufstiegsfortbildung der sicherere Weg sein.
Zugangsprüfung und Begabtenprüfung ohne Berufsabschluss
Bleibt der dritte Weg für alle, die weder eine passende Aufstiegsfortbildung noch die geforderte Berufserfahrung mitbringen. Viele Länder bieten eine Zugangsprüfung oder Eignungsprüfung an, teils als sogenannte Begabtenprüfung für besonders befähigte Berufstätige. Dort weist du in einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung nach, dass du dem Studium gewachsen bist. Manche Hochschulen setzen stattdessen oder zusätzlich auf ein Probestudium: Du startest auf Probe und musst nach einigen Semestern bestimmte Leistungen vorweisen, um endgültig zugelassen zu werden.
Kann man mit Fachabitur (Fachhochschulreife) Jura studieren?
Kurz gesagt: nicht direkt auf das Staatsexamen. Die Fachhochschulreife, umgangssprachlich Fachabi, berechtigt zum Studium an Fachhochschulen, nicht zum grundständigen Jurastudium an einer Universität. Und das erste Staatsexamen gibt es nur dort. Trotzdem ist Fachabi kein Ausschluss, es braucht nur einen Zwischenschritt.

Warum die Fachhochschulreife allein nicht reicht
Rechtswissenschaft mit dem Ziel Staatsexamen ist ein Universitätsfach. Die Fachhochschulreife qualifiziert dagegen für Fachhochschulen und für Bachelorstudiengänge wie Wirtschaftsrecht, etwa an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Diese führen zu einem Bachelor of Laws, nicht zur Befähigung zum Richteramt. Für den klassischen Juristenweg reicht das Fachabi als alleinige Zugangsvoraussetzung also nicht.
Fachabi plus Aufstiegsfortbildung oder Prüfung
Mit dem Fachabi in der Hand bist du den anderen Wegen aber schon näher. Einzelne Universitäten dürfen per eigener Ordnung festlegen, dass die Fachhochschulreife zusammen mit zusätzlichen studiengangsbezogenen Kenntnissen für ein Bachelorstudium genügt, in Niedersachsen etwa nach § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Eine allgemeine Gleichstellung mit der Hochschulreife folgt daraus nicht, und für das Staatsexamen öffnet dieser Weg keine Tür. In anderen Ländern kombinierst du das Fachabi mit einer Aufstiegsfortbildung oder einer Begabtenprüfung. So wird aus der fachgebundenen eine breitere Berechtigung. Was konkret gilt, steht im jeweiligen Landeshochschulgesetz.
Tipp
Wenn du den Umweg über einen Bachelor of Laws gehst, kannst du die juristischen Grundlagen schon vorher aufbauen. Auf jurahilfe.de lernst du den kompletten BGB Allgemeinen Teil dauerhaft kostenlos, mit Skripten, Karteikarten und Fällen, ohne Zeitlimit und ohne Zahlung. So startest du nicht bei null.
Abitur nachholen: der zweite Weg zur Hochschulzugangsberechtigung
Wenn weder eine Aufstiegsfortbildung noch eine fachnahe Ausbildung vorliegt, bleibt der klassische zweite Bildungsweg. Du holst das Abitur nach und hast danach dieselbe allgemeine Hochschulreife wie jeder Schulabgänger, also freien Zugang zu jedem Fach an jeder Universität. Drei Formen stehen zur Wahl: das Abendgymnasium, das Kolleg und das Fernabitur mit staatlicher Nichtschülerprüfung. Der Abschluss ist bei allen derselbe.
Der Zugang ist bei allen dreien ähnlich geregelt. Verlangt werden ein mittlerer Schulabschluss, ein Mindestalter von meist 18 oder 19 Jahren und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrere Jahre Berufstätigkeit. Wer aus dem Beruf kommt, bringt das meist schon mit. Die Details legt jedes Bundesland selbst fest.
Abendgymnasium, Kolleg und Fernabitur im Vergleich
Der Unterschied liegt im Zeitmodell, nicht im Abschluss. Am Ende steht in allen drei Fällen dasselbe Abiturzeugnis. Die folgende Übersicht zeigt, was die Wege im Alltag voneinander trennt.
| Weg | Dauer | Zeitmodell | Kosten |
|---|---|---|---|
| Abendgymnasium | meist 6 Semester | abends, Beruf läuft weiter | an staatlichen Schulen kein Schulgeld |
| Kolleg | meist 6 Semester | tagsüber in Vollzeit | an staatlichen Schulen kein Schulgeld |
| Fernabitur | rund drei Jahre | frei einteilbar, Prüfung extern | Kursgebühren der Fernschule |
Das Abendgymnasium ist auf Berufstätige zugeschnitten, und in mehreren Ländern ist die Berufstätigkeit sogar Pflicht: In Nordrhein-Westfalen musst du bis einschließlich zum dritten Semester berufstätig oder arbeitsuchend gemeldet sein, in Hessen und Bayern gilt das mit Ausnahme der letzten drei Semester, in Baden-Württemberg mit Ausnahme der letzten anderthalb Jahre. Am Kolleg ist es umgekehrt: Der Unterricht läuft tagsüber, eine geregelte Berufstätigkeit ist daneben nicht vorgesehen. Das Fernabitur bereitet auf die Nichtschülerprüfung vor, eine staatliche Abiturprüfung, die man ohne vorherigen Schulbesuch ablegen kann. Sie gilt als der härteste der drei Wege, weil der gesamte Prüfungsstoff ohne begleitenden Unterricht sitzen muss.
Geld ist dabei seltener das Problem, als viele denken. Wer ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, hat Anspruch auf Schüler-BAföG, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern (§ 11 Abs. 3 BAföG). Anders als beim Studium wird diese Förderung als voller Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden (§ 17 Abs. 1 BAföG). Ein Studium ohne Abi kostet dich also nicht zwangsläufig mehr als der direkte Weg von der Schule. Wer ein Studium ohne Abitur plant, sollte diese Förderung von Anfang an einrechnen.
Abi nachholen oder beruflich qualifizieren: was schneller geht
Beide Wege dauern ähnlich lang, führen aber zu unterschiedlich breiten Berechtigungen. Ein Meister oder Fachwirt öffnet jedes Fach ohne fachlichen Bezug und lohnt sich vor allem dann, wenn die Fortbildung beruflich ohnehin ansteht. Das nachgeholte Abitur ist der Umweg für alle, deren Ausbildung fachfremd ist und die keine Aufstiegsfortbildung anstreben.
Sechs Semester Abendgymnasium neben einem Vollzeitjob sind drei Jahre mit sehr wenig Freizeit, und danach warten noch mindestens vier Jahre bis zum ersten Staatsexamen. Wer diesen Weg wählt, sollte das bewusst tun. Drei Jahre Abendunterricht hält niemand aus Verlegenheit durch. Ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung deiner Wunschuniversität klärt früh, welcher der beiden Wege in deinem Bundesland zügiger ans Ziel führt.
Tipp
Die Jahre bis zur Immatrikulation musst du nicht ungenutzt lassen. Auf jurahilfe.de kannst du dasselbe Thema als kompakten Überblick oder als ausführlichen Text lesen, je nachdem wie viel Zeit neben Schule und Job bleibt. So kommst du mit Vorsprung ins erste Semester.
Jura ohne NC studieren: an vielen Unis zulassungsfrei
Eine gute Nachricht für alle, die keinen Spitzenabschluss vorweisen: Jura ist an zahlreichen Universitäten zulassungsfrei. Einen Numerus Clausus gibt es dort gar nicht, du bekommst deinen Studienplatz ohne Auswahlverfahren nach Note. Das entlastet gerade den Weg ohne Abitur, denn eine Durchschnittsnote im klassischen Sinn hast du oft ohnehin nicht.
An welchen Universitäten Jura zulassungsfrei ist
Zulassungsfrei bedeutet: Wer die formale Hochschulzugangsberechtigung hat, wird eingeschrieben. An Standorten wie Passau, Greifswald, Halle, Jena, Frankfurt an der Oder oder Saarbrücken kannst du Rechtswissenschaften ohne NC beginnen. Verlass dich dabei nicht auf ältere Listen: Die Universität Bielefeld taucht dort oft auf, führt Rechtswissenschaft inzwischen aber mit Zulassungsbeschränkung. Und manche Fakultäten führen den Studiengang formal als zulassungsbeschränkt, vergeben am Ende trotzdem an alle Bewerber einen Platz, wie zuletzt in Leipzig. Wo es einen NC gibt, meist an besonders gefragten Universitäten in großen Städten, liegt er für Jura in aller Regel deutlich höher, also leichter erreichbar, als etwa in der Medizin. Die genauen Werte schwanken von Semester zu Semester, ein Blick auf die Seite der jeweiligen Universität lohnt sich vor jeder Bewerbung. Einen Vergleich dieser und weiterer Studienorte bietet unser Überblick aller Jura-Unis mit Staatsexamen.
Was der Numerus Clausus mit dem Weg ohne Abitur zu tun hat
Für beruflich Qualifizierte laufen häufig eigene Kontingente. Studieninteressierte ohne Abitur bewerben sich nicht über denselben Notenschnitt wie Schulabgänger, sondern über ihre berufliche Qualifikation. An zulassungsfreien Universitäten spielt der NC ohnehin keine Rolle. Damit ist der oft gefürchtete Numerus Clausus für viele Wege ohne Abitur kein echtes Hindernis. Private Universitäten wie die Bucerius Law School verlangen dagegen ein eigenes Auswahlverfahren; wer den Weg ohne Abitur geht, ist an den staatlichen Universitäten meist besser aufgehoben.
Bewerbung und Zulassung: je nach Bundesland verschieden
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Alle 16 Bundesländer regeln den Hochschulzugang ohne Abitur in ihren eigenen Hochschulgesetzen, und die Unterschiede sind spürbar. Deshalb lohnt es sich, früh das Recht deines Bundeslandes und die Vorgaben deiner Wunschuniversität zu prüfen.
Beratungsgespräch, Eignungsprüfung und Mindestnote
Manche Länder verlangen vor der Bewerbung ein verpflichtendes Beratungsgespräch, etwa Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz. Andere setzen eine Eignungsprüfung oder eine Mindestnote in der Aufstiegsfortbildung voraus. Wieder andere lassen dich über ein Probestudium einsteigen. Diese Hürden sind kein Misstrauen, sondern sollen sicherstellen, dass du das Studium realistisch schaffst. Wer sie kennt, plant die eigene Bewerbung entspannter.
Welche Unterlagen deine Bewerbung braucht
Für die Bewerbung brauchst du in der Regel den Nachweis deiner beruflichen Qualifikation, also das Zeugnis der Aufstiegsfortbildung oder der Berufsausbildung, dazu Nachweise über deine Berufserfahrung und je nach Land das Ergebnis der Zugangsprüfung oder des Beratungsgesprächs. Manche Leistungen aus Ausbildung oder Fortbildung kannst du dir später sogar auf das Studium anrechnen lassen. Frag bei der Studienberatung deiner Wunschuniversität nach, welche Unterlagen konkret verlangt werden und bis wann sie vorliegen müssen.
Wie du das Studium ohne Abitur finanzierst
Wer über den Beruf an die Universität kommt, gibt in der Regel ein festes Gehalt auf. Genau dafür gibt es Förderungen, die auf beruflich Qualifizierte zugeschnitten sind. Infrage kommen das Aufstiegsstipendium, das BAföG, der Bildungskredit und das Aufstiegs-BAföG, das schon die Fortbildung vor dem Studium bezahlt.
| Förderung | Wofür | Höhe | Rückzahlung |
|---|---|---|---|
| Aufstiegsstipendium | Studium | 1.072 Euro im Monat | keine |
| BAföG | Studium | einkommensabhängig | zur Hälfte, zinslos |
| Aufstiegs-BAföG | Meister, Fachwirt, Techniker | 50 Prozent der Gebühren | Rest als Darlehen |
| Bildungskredit | Studium | 100 bis 300 Euro im Monat | ja, verzögert |
Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte
Das Aufstiegsstipendium ist die interessanteste Förderung für diesen Weg. Bekannt ist es kaum. Finanziert wird es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, vergeben von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Im Vollzeitstudium zahlt es 992 Euro monatlich plus 80 Euro Büchergeld, also 1.072 Euro, dazu 160 Euro je Kind unter 14 Jahren. Wer berufsbegleitend studiert, bekommt 3.045 Euro im Jahr. Zurückzahlen musst du nichts.
Bewerben kann sich, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat und eine besondere berufliche Leistung nachweist. Dafür genügt eines von drei Kriterien: eine Abschlussprüfung mit mindestens 1,9 beziehungsweise 87 Punkten, eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers. Schulnoten spielen keine Rolle, eine Altersgrenze gibt es nicht. Nach Angaben des Programms hat mehr als die Hälfte der Geförderten die Hochschulzugangsberechtigung nicht über ein schulisches Abitur erworben.
BAföG, Bildungskredit und Nebenjob im Jurastudium
Viele glauben, eine abgeschlossene Berufsausbildung koste sie den BAföG-Anspruch. Das stimmt nicht. Eine betriebliche Ausbildung ist keine Ausbildung im Sinne des BAföG, sie verbraucht den Grundförderungsanspruch also nicht. Dein Jurastudium zählt weiterhin als Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG und ist damit ganz normal förderfähig.
Für viele kommt ein zweiter Vorteil dazu. Das Elterneinkommen bleibt außer Betracht, wenn du nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung drei Jahre gearbeitet hast, nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig warst oder bei Studienbeginn 30 Jahre alt bist. Wer erst über den Beruf kommt, erfüllt oft eine davon. Studien-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt.
Reicht das nicht, gibt es den Bildungskredit des Bundes: 100, 200 oder 300 Euro im Monat, insgesamt bis 7.200 Euro. Bewilligt wird er vom Bundesverwaltungsamt, ausgezahlt von der KfW, die Rückzahlung beginnt erst vier Jahre nach der ersten Rate. Verwechsle ihn nicht mit dem KfW-Studienkredit, das ist ein eigenes Produkt mit anderen Konditionen und deutlich höheren Zinsen. Und wer die Aufstiegsfortbildung noch vor sich hat: Das Aufstiegs-BAföG übernimmt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss, bei Maßnahmekosten bis 15.000 Euro und unabhängig vom Einkommen.
Ein Nebenjob neben dem Jurastudium ist die naheliegende Ergänzung, kostet aber Lernzeit, und juristisch anspruchsvolle Klausuren verzeihen das schlechter als viele andere Fächer. Wer dual studieren will, findet diese Möglichkeit nur beim Bachelor of Laws, nicht beim Staatsexamen. Was in Summe auf dich zukommt, rechnet der Überblick zu den Kosten eines Jurastudiums vor, passende Förderprogramme sammelt die Übersicht zu Stipendien für Jurastudierende. Eine Förderzusage nimmt vielen Jurastudierenden den Druck, neben dem Studium voll zu arbeiten.
Tipp
Wer neben dem Studium arbeitet, hat weniger Lernzeit als andere und muss sie besser nutzen. Die Karteikarten im Wiederholungssystem von jurahilfe.de melden dir genau die Themen zurück, die du gerade zu vergessen beginnst, statt dass du blind alles noch einmal liest.
Alternative Studiengänge und Voraussetzungen, um Jura zu studieren
Nicht jeder muss zwingend auf das Staatsexamen zielen. Je nach Berufswunsch sind andere juristische Studiengänge der schnellere oder passendere Weg, gerade mit Fachabi. Zwischen diesen Studiengängen zu wählen, hängt vom Berufsziel ab. Und unabhängig vom Zugang entscheidet am Ende, ob dir das Fach liegt.
Bachelor of Laws und Wirtschaftsrecht ohne Staatsexamen
Mit Fachhochschulreife kannst du direkt einen Bachelor of Laws studieren, oft in Wirtschaftsrecht oder in einer verwandten Fachrichtung. Solche Studiengänge führen nicht zum Volljuristen, öffnen aber Berufe wie Compliance, Mediation oder die Rechtsabteilung eines Unternehmens. Wer den öffentlichen Dienst anstrebt, findet im dualen Studium Bachelor of Laws einen bezahlten Einstieg. Darauf lässt sich später ein Master of Laws aufsetzen. Und selbst das Staatsexamen ist im Fernstudium erreichbar: Die FernUni Hagen bietet den Weg teils sogar ohne Abitur, wie der Beitrag zum Jura Fernstudium an der FernUni Hagen zeigt.
Was du mitbringen musst, um Jura zu studieren
Jura ist ein Textfach. Wer gern liest, sauber argumentiert und abstrakt denkt, bringt mehr mit als jemand mit glattem Einserabi, aber ohne Ausdauer. Ein Latinum ist für das Studium nicht überall nötig, prüfe das aber an deiner Universität, bevor du das Studium starten willst. Die Anforderungen des Jurastudiums sind hoch, und nach dem ersten Examen folgt der juristische Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Beruflich Qualifizierte haben oft einen echten Vorteil: Sie bringen praktische Erfahrungen aus dem Beruf mit, kennen Fristen, Verträge und juristische Sprache und wissen genau, warum sie studieren. Diese Motivation trägt durch die langen Lernphasen.
Ob die übrigen Voraussetzungen bei dir zusammenkommen, klärt der Eignungstest, der nach Arbeitsweise statt nach Vorwissen fragt. Für den Zugang ohne Abitur ist das besonders nützlich, weil dort kein Abiturschnitt als Anhaltspunkt vorliegt.
Wie es ist, ohne Abitur unter Kommilitonen zu studieren
In der Vorlesung sieht dir niemand an, ob du über das Abitur oder über den Meister gekommen bist. Beruflich Qualifizierte sind im Hörsaal längst normal, und die meisten Kommilitonen interessiert dein Weg wenig. Was zählt, ist das gleiche wie bei allen: dranbleiben, den Stoff verstehen, Klausur für Klausur bestehen. Deine praktischen Erfahrungen aus dem Beruf können dir im Gegenteil helfen, trockene Fälle schneller greifbar zu machen.
Das bestätigen die Zahlen. Nach einer Untersuchung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung schließen beruflich Qualifizierte mit ähnlichen Noten ab wie Studierende mit Abitur. Erhöht ist ihr Abbruchrisiko vor allem in der Anfangsphase; wer die ersten Semester übersteht, ist genauso erfolgreich wie alle anderen. Genau dort lohnt es sich also, in Lernorganisation zu investieren.
Tipp
Ob dir das Jurastudium liegt, merkst du am besten, indem du es ausprobierst. Auf jurahilfe.de kannst du mit echten Fällen und Multiple-Choice-Aufgaben testen, wie sich juristisches Arbeiten anfühlt, bevor du dich einschreibst.
Weiterlesen
- Jura Studium Dauer: Regelstudienzeit und wie lange wirklich?: Wie viele Semester das Studium und der Weg zum Volljuristen wirklich dauern.
- Wie wird man Anwalt, Richter und Staatsanwalt?: Welche juristischen Berufe nach dem Staatsexamen offenstehen und wie der Weg dahin aussieht.
- Jura Durchfallquote: Statistik zum Staatsexamen: Wie hart das Examen wirklich ist, mit aktuellen Zahlen und Bundesländer-Vergleich.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Jurastudium
- Examensvorbereitung
- juristische Didaktik



