Studiums Tipps

Zweitstudium Jura: Jura als Zweitstudium auch mit über 30

Zweitstudium Jura: Jura als Zweitstudium auch mit über 30
Frieder Hammer

Mit 38 noch mal an die Uni, neben Job und Kindern? Viele halten das für eine Schnapsidee. Ist es nicht. Jura als Zweitstudium ist machbar, und zwar später, als die meisten denken. An den meisten Fakultäten ist Rechtswissenschaft sogar zulassungsfrei, du schreibst dich einfach ein. Wo ein Numerus Clausus gilt, zählt für Zweitstudienbewerber die Note deines ersten Abschlusses plus eine Begründung, nicht dein Abischnitt von vor 20 Jahren. Dein Alter ist dabei selten das Hindernis. Die Examensnote am Ende schon eher.

Auf einen Blick

  • Zweitstudiengebühren erheben nur Baden-Württemberg (650 Euro pro Semester), Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Sonst zahlst du nur den Semesterbeitrag.
  • Bis zum ersten Staatsexamen vergehen im Schnitt gut zehn Semester, mit Referendariat sechs bis sieben Jahre bis zum Volljuristen.
  • Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist je nach Bundesland nur bis 42 bis 50 möglich, die Anwaltschaft kennt keine Altersgrenze.
  • BAföG gibt es fürs Zweitstudium nur im Ausnahmefall, finanziert wird meist über Job, Erspartes oder Stipendium.
  • Der größte Hebel ist nicht der Mut, sondern ein Lernsystem, mit dem du den Stoff neben dem Leben bewältigst.
Tipp: Wer spät einsteigt, hat weniger Zeit zu verschenken als ein 19-jähriger Ersti. Genau dafür ist das Lernsystem von jurahilfe.de gebaut: vernetzte Kompakttexte, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen, vom ersten Semester bis zum Examen. So lernst du in der Reihenfolge, die trägt, statt dich durch Stapel von Skripten zu wühlen.

Was heißt Jura als Zweitstudium?

Ein Zweitstudium ist ein zweiter grundständiger Studiengang, nachdem du schon einen Hochschulabschluss in der Tasche hast. Du hast also Bachelor, Master oder ein Staatsexamen, und jetzt willst du Rechtswissenschaft draufsetzen. Rechtlich ist das ein eigener Bewerbungsstatus, der dich von Erstsemestern unterscheidet, sobald ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist.

Wichtig ist die Abgrenzung, weil sie über deinen Bewerbungsweg entscheidet. Wer noch gar keinen Abschluss hat und mit 30 das erste Mal studiert, ist Erstbewerber und kommt über die normale Quote rein. Wer schon einen Abschluss hat, läuft über die Zweitstudienquote. Und wer Jura nicht auf Staatsexamen, sondern als Master nach einem juristischen Bachelor anhängt, ist noch mal ein anderer Fall.

Zweitstudium, spätes Erststudium oder Quereinstieg

Diese drei Wege werden ständig verwechselt, kosten dich aber unterschiedlich viel Aufwand bei der Bewerbung. Ein kurzer Durchgang.

Das echte Zweitstudium setzt einen abgeschlossenen Studiengang voraus. Das späte Erststudium meint: Du bist Mitte 30, hast aber nie studiert, dann zählst du als normaler Studienanfänger. Der Quereinstieg schließlich ist kein eigener Rechtsbegriff, sondern beschreibt den Wechsel aus einem ganz anderen Beruf. Für die Uni bist du dann entweder Erst- oder Zweitbewerber, je nachdem, ob ein Abschluss vorliegt. Wenn du gerade frisch ins Studium startest, hilft dir der Guide für das erste Semester beim Einstieg, unabhängig vom Alter.

Für wen sich der Schritt lohnt

Jura als Zweitstudium lohnt sich besonders, wenn dein erster Beruf dir juristisches Denken sowieso abverlangt. Personaler, Betriebswirte, Verwaltungsfachleute, Journalistinnen mit Medienrechtsbezug, Ingenieure, die ins Patentrecht wollen. In all diesen Fällen ist Recht keine Spielerei, sondern ein Karriere-Upgrade. Auch der Wunsch nach mehr Sicherheit treibt viele an, gerade aus unsicheren Kreativberufen.

Skeptisch werden solltest du, wenn du Jura nur aus Frust am alten Job anpeilst, ohne klares Ziel. Das Studium ist lang und zäh. Ohne Motivation hinter dem Wechsel hält das kaum jemand durch.

Jura studieren mit 23 bis 50: zu alt für Jura?

Es gibt kein Höchstalter für ein Jurastudium. Wer mit 25, 35 oder 50 anfängt, sitzt in derselben Vorlesung und schreibt dieselben Klausuren. Was sich mit dem Alter ändert, sind nicht die Regeln, sondern die Rahmenbedingungen: Verbeamtungsgrenzen, Familienlast, der Zeithorizont bis zur Rente und die Frage, wie viel Lebenszeit du investieren willst. Die folgende Übersicht ordnet das ein.

Alter beim StartTypische SituationWorauf es ankommt
23 bis 25Erststudium gerade fertig, kaum VerpflichtungenFast wie ein regulärer Start. Alle Wege offen, auch Verbeamtung und Großkanzlei.
27 bis 30Erste Berufsjahre, oft Wechsel mit PlanExamen mit Mitte/Ende 30 realistisch. Verbeamtung noch problemlos möglich.
32 bis 35Beruf, teils Familie, bewusste EntscheidungZeitmanagement wird zum Knackpunkt. Verbeamtung je nach Land knapp, aber meist drin.
40Zweite Lebenshälfte, klares ZielAnwaltschaft und freie Berufe offen. Verbeamtung auf Lebenszeit wird eng.
50Spätberufung, oft aus innerer ÜberzeugungStudium und Examen gehen. Beamtenlaufbahn praktisch ausgeschlossen, Selbstständigkeit dafür umso mehr.

Mit 23, 24 oder 25 Jura studieren

In diesem Alter bist du faktisch ein normaler Studienanfänger, nur mit einem ersten Abschluss im Rücken. Hast du vorher einen Bachelor gemacht, bewirbst du dich an NC-Unis über die Zweitstudienquote, kommst an zulassungsfreien Fakultäten aber ohnehin direkt rein. Alle Berufswege stehen offen. Du bist beim Examen Anfang 30, also voll im Rahmen.

Mit 27 oder 30 Jura studieren

Das ist das klassische Zweitstudium-Alter. Du hast ein paar Berufsjahre, weißt, was du willst, und gehst es zielstrebig an. Bei rund zehn Semestern plus Examensvorbereitung bist du mit Mitte bis Ende 30 fertig. Für eine Verbeamtung ist das in fast allen Bundesländern kein Problem. Der größte Unterschied zu jüngeren Kommilitonen: Du kannst dir Leerlauf schlecht leisten.

Mit 32 oder 35 Jura studieren

Jetzt kommt es auf die Organisation an. Viele in dieser Gruppe haben Familie oder arbeiten nebenher. Das Studium selbst ist kein Problem, die Zeit ist es. Wer hier mit System lernt und nicht jede Vorlesung doppelt nacharbeitet, schafft das Examen ohne Drama. Bei der Verbeamtung lohnt der Blick ins jeweilige Landesrecht, denn die Altersgrenzen unterscheiden sich.

Mit 40 Jura studieren

Mit 40 zu starten heißt, das Examen um die 47 zu schreiben. Für die Anwaltschaft, das Unternehmen, den Verband oder die Selbstständigkeit ist das völlig in Ordnung. Eng wird es nur bei der Verbeamtung auf Lebenszeit, weil viele Länder bei 42 bis 45 eine Grenze ziehen. Wer Richter oder Staatsanwältin werden will, sollte das vorher genau prüfen.

Kann man mit 50 noch Jura studieren?

Ja. Es gibt kein Höchstalter, und immatrikulieren kannst du dich an jeder zulassungsfreien Fakultät. Realistisch ist das Studium dann eine Sache der inneren Überzeugung, nicht der Karriereplanung. Die Beamtenlaufbahn fällt praktisch weg. Anwaltszulassung, eigene Kanzlei, Rechtsberatung im bisherigen Fachgebiet, all das bleibt möglich. Entscheidend ist, ob du die Jahre der Vorbereitung investieren willst.

Tipp: Je später du startest, desto wichtiger wird es, von Anfang an richtig einzuordnen statt nur zu sammeln. Die Langtexte auf jurahilfe.de erklären jedes Thema von Grund auf mit lebensnahen Beispielen, ohne Juristen-Kauderwelsch. Gut für alle, die das Fach neu lernen und keine Vorkenntnisse aus einem Erst-Jurastudium mitbringen.

Voraussetzungen und Zulassung fürs Jura-Zweitstudium

Es gibt zwei Wege, und welcher für dich gilt, hängt allein von der Uni ab. Ist Jura dort zulassungsfrei, schreibst du dich einfach ein, fertig. Gibt es einen Numerus Clausus, läufst du als Zweitbewerber über eine eigene Quote, und dann zählt die Note deines Erststudiums plus eine Begründung. Dein Abischnitt spielt keine Rolle mehr.

Zweitstudienbewerbung, NC und die 3-Prozent-Quote

An NC-Unis sind nur rund 3 Prozent der Studienplätze für Zweitstudienbewerber reserviert. Über die Vergabe entscheidet eine Messzahl aus zwei Teilen: der Abschlussnote deines Erststudiums und dem Gewicht deiner Gründe für das zweite Studium. Diese Gründe dürfen beruflich, wirtschaftlich oder wissenschaftlich sein. Ein Betriebswirt, der ins Wirtschaftsrecht will, hat es hier leichter als jemand ohne erkennbaren Bezug.

Praktisch heißt das: Du lädst im Bewerbungsportal dein Hochschulzeugnis und eine schriftliche Begründung hoch. Die meisten Jura-Fakultäten sind aber gar nicht zulassungsbeschränkt. Zulassungsfrei sind unter anderem Bielefeld, Passau, Frankfurt an der Oder, Greifswald, Halle, Jena, Leipzig und das Saarland. Dort entfällt die ganze Quotenrechnung, du brauchst nur die Hochschulzugangsberechtigung und deinen Abschluss. Ein NC besteht eher an den begehrten Standorten, etwa Köln, an der FU und HU Berlin, in Bonn, Frankfurt am Main oder an der LMU München.

Zwei Zulassungswege ins Jura-Zweitstudium: zulassungsfrei einschreiben oder über die 3-Prozent-Zweitstudienquote bei NC

Abb. 2: Die zwei Zulassungswege, je nachdem ob die Uni einen Numerus Clausus hat.

Tipp: Wenn du flexibel bist, wähle eine zulassungsfreie Fakultät und spar dir das Quotenverfahren komplett. Worauf es im Studium dann wirklich ankommt, steht kompakt im Überblick zum Jurastudium.

Welche Vorbildung dir hilft

An NC-Unis ist die Note deines Erststudiums der größte Hebel, weil sie direkt in die Messzahl einfließt. Inhaltlich verschafft dir ein juristischer Bezug einen Vorsprung: Wer aus der Verwaltung, der Rechtspflege, dem Steuerwesen oder einem rechtsnahen Bachelor kommt, kennt Teile des Stoffs schon. Pflicht ist das nicht. Jura lässt sich von null lernen, auch ohne einen einzigen Paragraphen aus dem ersten Leben.

Wie lange dauert Jura als Zweitstudium?

Plane ehrlich mit sechs bis sieben Jahren bis zum vollen Berufsabschluss. Das Pflichtfachstudium dauert regulär neun Semester, im Schnitt brauchen Studierende gut zehn Semester bis zur ersten Prüfung. Danach kommt das zweijährige Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen. Als Zweitstudent verkürzt sich daran nichts automatisch, du sitzt im gleichen Curriculum.

Zeitstrahl vom Studienbeginn mit 30 über das erste Staatsexamen bis zum zweiten Examen mit Ende 30

Abb. 1: Beispiel-Zeitstrahl für den Einstieg mit 30, von der Einschreibung bis zum zweiten Staatsexamen.

Regelstudienzeit, Schwerpunkt, Examen

Das Studium gliedert sich in das Pflichtfachstudium, den selbst gewählten Schwerpunktbereich und die staatliche Pflichtfachprüfung. Zusammen ergeben Pflichtteil und Schwerpunkt die Note des ersten Staatsexamens. 2023 schafften die Absolventinnen und Absolventen die Erste Juristische Prüfung nach durchschnittlich 10,3 Semestern. Wie das Studium aufgebaut ist und welche Stationen auf dich zukommen, zeigt der Leitfaden zu Dauer und Inhalten des Jurastudiums.

Realistische Zeitplanung neben dem Leben

Wer Vollzeit studiert, ist näher an der Regelstudienzeit. Wer nebenher arbeitet oder Kinder hat, braucht länger, und das ist normal. Der Unterschied zwischen sechs und neun Jahren liegt selten an der Intelligenz, sondern an der Lernstruktur. Gerade als Späteinsteiger zählt jede Stunde doppelt, weshalb ein gutes Zeitmanagement im Jurastudium über Erfolg oder Dauerfrust entscheidet. Wer den Job nicht ganz aufgeben kann, sollte außerdem die Wege für ein Jurastudium neben dem Beruf kennen, vom Teilzeitstatus bis zur Streckung des Studiums.

Tipp: Wenig Zeit heißt: keine Session verschwenden. Die Kompakttexte auf jurahilfe.de sind auf das Wesentliche reduziert und in kleine Einheiten geschnitten. So lernst du auch in 20 Minuten vor der Kita-Abholung etwas, das hängen bleibt.

Was kostet ein Jura-Zweitstudium?

In den meisten Bundesländern zahlst du nur den Semesterbeitrag, also grob 150 bis 350 Euro pro Semester. Echte Zweitstudiengebühren erheben nur drei Länder. Dazu kommen Lebenshaltung und Lernmaterial, und genau hier lässt sich am meisten sparen oder verbrennen.

BundeslandGebühr fürs ZweitstudiumHinweis
Baden-Württemberg650 Euro pro Semesterseit Wintersemester 2017/18
Rheinland-PfalzZweitstudiengebührgesonderte Gebühr für das zweite Studium
Sachsen-AnhaltZweitstudiengebührgesonderte Gebühr für das zweite Studium
Niedersachsenkeine Zweitstudiengebühraber Langzeitgebühr 500 Euro ab dem 6. Semester über Regelstudienzeit
übrige Ländernur Semesterbeitragrund 150 bis 350 Euro pro Semester

Zweitstudiengebühren nach Bundesland

Baden-Württemberg verlangt seit dem Wintersemester 2017/18 für ein Zweitstudium 650 Euro pro Semester. Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt erheben ebenfalls eine eigene Zweitstudiengebühr. Niedersachsen kennt keine spezielle Zweitstudiengebühr, langt aber bei langer Studiendauer mit 500 Euro Langzeitgebühr zu. In allen anderen Ländern bleibt es beim normalen Semesterbeitrag. Vor der Wahl der Uni lohnt sich also auch ein Blick auf das Bundesland.

Finanzierung: Job, BAföG, Stipendium

BAföG ist beim Zweitstudium die Ausnahme, nicht die Regel, denn es fördert in der Regel die erste berufsqualifizierende Ausbildung. Realistisch finanzierst du dich über einen Nebenjob, Erspartes, einen Bildungskredit oder ein Stipendium. Der größte vermeidbare Kostenblock ist nicht das Studium selbst, sondern ein teures kommerzielles Repetitorium am Ende. Dass es auch ohne geht, zeigt der Weg zur Examensvorbereitung ohne teures Rep.

Lohnt sich Jura als Zweitstudium?

Das hängt an deinem Ziel, nicht an deinem Geburtsjahr. Für Anwaltschaft, Unternehmen, Verbände und Selbstständigkeit ist ein später Abschluss kein Problem, solange die Examensnote stimmt. Eng wird es nur bei einer Sache: der Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer Richterin, Staatsanwalt oder Verwaltungsjurist im Beamtenverhältnis werden will, stößt je nach Bundesland auf eine Altersgrenze.

Berufswege nach dem Jura-Examen: Anwaltschaft, Unternehmen und Selbstständigkeit immer offen, Verbeamtung nur bis zur Altersgrenze

Abb. 3: Welche Berufswege offen bleiben und wo das Alter eine Grenze setzt.

Berufschancen und das Examensalter

In Jura zählt die Examensnote ungewöhnlich lange, oft noch Jahre nach dem Abschluss. Das ist die schlechte Nachricht für Spätstarter mit knapper Zeit und die gute für alle, die liefern. Das Alter selbst ist selten der Knackpunkt. Eine Kanzleipartnerin bringt es auf den Punkt: Es gebe kein falsches Alter, nur das falsche Bewerbungsfeld. In kleinen und mittleren Kanzleien zählen ohnehin Persönlichkeit und Zusatzqualifikation oft mehr als der letzte Notenpunkt. Wie hart die Examenshürde wirklich ist, ordnet die Durchfallquote im Staatsexamen ein.

Wann es sich nicht lohnt

Drei ehrliche Stopp-Signale. Erstens: Du willst unbedingt verbeamtet werden, startest aber so spät, dass du die Landesgrenze von meist 42 bis 50 Jahren reißt. Dann bleibt nur das Angestellten- oder Anwaltsverhältnis. Zweitens: Du fliehst nur vor deinem alten Job, ohne Ziel vor Augen. Das trägt nicht durch sieben harte Jahre. Drittens: Du kannst oder willst die lange Vorbereitungszeit nicht aufbringen. Wer dagegen ein klares Motiv hat, für den ist das Alter kein Ausschlusskriterium, sondern eine Randnotiz. Bei Zweifeln und Druck unterwegs hilft der ehrliche Blick auf die mentale Gesundheit im Jurastudium.

Der Lernplan für den späten Einstieg

Dein größter Vorteil ist Disziplin, dein größter Engpass die Zeit. Beides spricht für striktes Lernen mit System statt für das Absitzen von Vorlesungen. Du musst nicht jede Veranstaltung besuchen, du musst den Stoff verstehen, abrufen und am Fall anwenden können. Genau in dieser Reihenfolge.

Mit System lernen statt Präsenzpflicht

Als Zweitstudent kannst du selten den ganzen Tag in der Bib sitzen. Also brauchst du einen Weg, der ortsunabhängig funktioniert und trotzdem nichts auslässt. Ein durchdachtes System schlägt den Zufall, das gilt fürs Jura-Lernen mit System genauso wie für die spätere Examensphase. Wer früh strukturiert lernt, muss am Ende weniger nachholen und kann sich das teure Rep oft sparen.

Stoff aufholen und aufs Examen zusteuern

Aufholen heißt nicht, schneller zu lesen, sondern aktiv abzurufen. Lesen allein täuscht Wissen vor. Erst wer eine Frage ohne Blick ins Skript beantwortet, hat sie wirklich drin. Deshalb gehört zu jedem Thema das Testen am Fall, von Anfang an, nicht erst im Examensjahr. Die Examensvorbereitung mit Plan zeigt, wie sich Verstehen, Wiederholen und Prüfen zu einem Pfad fügen.

Tipp: Genau diesen Pfad bildet das mehrstufige Lernsystem von jurahilfe.de ab: erst verstehen mit Kompakt- und Langtexten, dann festigen mit Karteikarten, dann am Fall testen mit Multiple-Choice-Aufgaben. Alles miteinander verlinkt, sodass du jederzeit zwischen Lesen, Wiederholen und Prüfen wechselst. Für Späteinsteiger der direkteste Weg vom Nullpunkt zum Examen.

Fazit: Zweitstudium Jura lohnt sich mit Plan, nicht mit Panik

Jura als Zweitstudium ist kein Sprung ins Ungewisse, sondern eine Rechenaufgabe. An den meisten Unis kommst du ohne NC rein. Gebühren zahlst du nur in drei Bundesländern. Mit 30 oder 35 stehen dir alle Wege offen, mit 40 oder 50 die meisten, außer der Verbeamtung auf Lebenszeit. Was am Ende zählt, ist nicht dein Alter, sondern die Examensnote, und die hängt an einem Lernsystem, das deine knappe Zeit respektiert. Wenn dein Motiv stimmt, ist später kein Hindernis. Es ist nur ein anderer Startpunkt.

Weiterlesen

Häufig gestellte Fragen

Lerne einfach, interaktiv, modular, kostenlos, motivierend, überall und unterwegs Jura.

Starte jetzt kostenlos und überzeug dich selbst.