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BGH: Wofür ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig?

Fünf Richterinnen und Richter in roten Roben sitzen an der Richterbank und lesen in der Akte

„Wir sehen uns in Karlsruhe.“ Wer das sagt, droht mit der letzten Instanz. Nur kommt das Verfahren dort meistens nie an.

BGH steht für Bundesgerichtshof, den obersten Gerichtshof des Bundes für die ordentliche Gerichtsbarkeit, Art. 95 Abs. 1 GG. Er entscheidet Zivil- und Strafsachen in letzter Instanz und sitzt nach § 123 GVG in Karlsruhe. Geprüft wird dort nur noch das Recht, nicht mehr der Sachverhalt.

Für dich heißt das zweierlei. Du zitierst seine Entscheidungen vom ersten Semester an, und im Prozessrecht musst du wissen, wie ein Fall überhaupt bis nach Karlsruhe gelangt.

Auf einen Blick:

  • Der BGH steht an der Spitze von fünf obersten Bundesgerichten. Für Verfassungsfragen ist er nicht zuständig, dafür gibt es das Bundesverfassungsgericht.
  • Er arbeitet an zwei Standorten: Karlsruhe als Hauptsitz, Leipzig für drei der sieben Strafsenate.
  • Zivilsenate tragen römische Zahlen (VI ZR 10/24), Strafsenate arabische (1 StR 100/25). Am Aktenzeichen erkennst du sofort, welcher Senat entschieden hat.
  • In Zivilsachen kommst du nur mit Zulassung nach oben. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Nichtzulassungsbeschwerde erst über 25.000 Euro Beschwer statthaft.
  • Entschieden wird in Fünferbesetzung, § 139 Abs. 1 GVG. Weicht ein Senat vom anderen ab, entscheidet der Große Senat.

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Was ist der BGH? Der Bundesgerichtshof in einem Satz

Ein Satz genügt als Definition: Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen. Daraus folgt alles Weitere. Seine Zuständigkeit, seine Bauform und seine Grenzen stecken darin schon drin.

Wofür steht die Abkürzung BGH?

BGH steht für Bundesgerichtshof. Die Abkürzung ist in Klausuren, Kommentaren und Urteilen so etabliert, dass sie ohne Erklärung verwendet wird; im Gutachten schreibst du sie beim ersten Mal trotzdem aus. Verwechslungsgefahr besteht vor allem mit dem BVerfG, dem Bundesverfassungsgericht, und mit dem BAG, dem Bundesarbeitsgericht.

Übrigens: Die Zeitung meint mit „Karlsruhe“ mal das eine, mal das andere Gericht. Beide sitzen dort, und beide entscheiden Fälle mit Nachrichtenwert.

Der BGH an der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird nach § 12 GVG durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof ausgeübt. Sie ist der älteste der deutschen Rechtswege. Sie umfasst Zivilsachen und Strafsachen. Alles andere läuft über eine der vier weiteren Gerichtsbarkeiten.

Art. 95 Abs. 1 GG zählt fünf oberste Gerichtshöfe des Bundes auf: den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Jeder von ihnen ist die letzte Instanz seines Rechtswegs. Welcher Rechtsweg für welchen Streit offensteht, klärt der Überblick zu den fünf Gerichtsbarkeiten in Deutschland; die Aufgaben der übrigen vier Bundesgerichte stehen im Artikel zu den obersten Gerichtshöfen des Bundes.

Eine Ebene tiefer liegt der Instanzenzug: welches Gericht wann in erster Instanz entscheidet und wohin es von dort weitergeht, ordnet der Beitrag zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Kennzahlen-Übersicht: Der Bundesgerichtshof entstand 1950, arbeitet an zwei Standorten und entscheidet mit 28 Senaten in Fünferbesetzung
Abb. 1: Die Eckdaten des Bundesgerichtshofs auf einen Blick.

Unterschied BGH und Bundesverfassungsgericht

Der BGH wendet einfaches Recht an, das Bundesverfassungsgericht prüft Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht ist kein weiterer Rechtszug über dem BGH und keine Superrevisionsinstanz; es greift erst ein, wenn ein Gericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat. Wie diese Grenze in der Begründetheit geprüft wird, steht im Schema der Verfassungsbeschwerde.

Woher diese Formel kommt, lohnt sich zu wissen. Sie stammt aus BVerfGE 18, 85, dem Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juni 1964 (1 BvR 37/63), und wird nach ihrem Berichterstatter Heck’sche Formel genannt. Wörtlich heißt es dort, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall seien „allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen“.

Der entscheidende Zusatz kommt gleich danach: Spezifisches Verfassungsrecht ist „nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muß gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen“. Ein falsch ausgelegter § 823 BGB ist also noch kein Fall für Karlsruhe im verfassungsrechtlichen Sinn.

Praktisch bedeutet das: Gegen ein BGH-Urteil hilft nur noch die Urteilsverfassungsbeschwerde nach Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, und die hat nur Erfolg, wenn der Fehler ein Grundrecht trifft. Wie das Bundesverfassungsgericht seine eigene Rolle daraus ableitet, hängt eng am Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG.

Eine dritte Instanz gibt es übrigens auch europäisch. Wirft ein Verfahren eine Frage des Unionsrechts auf, legt der BGH sie dem Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV vor. Als letztinstanzliches Gericht ist er dazu grundsätzlich verpflichtet, nicht bloß berechtigt.

Wo hat der BGH seinen Sitz? Karlsruhe und Leipzig

Der Bundesgerichtshof hat seinen Sitz in Karlsruhe, § 123 GVG. Ein Teil des Gerichts arbeitet aber in Leipzig. Dort sitzen drei der sieben Strafsenate.

Hauptsitz Karlsruhe: das Erbgroßherzogliche Palais

Das Gericht residiert im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Weststadt. Dass es dort gelandet ist, war eine politische Entscheidung. Elf Städte hatten sich nach dem Krieg um das oberste Zivil- und Strafgericht beworben.

Dass ausgerechnet Karlsruhe heute für zwei Gerichte steht, hat damit zu tun, dass auch das Bundesverfassungsgericht dort angesiedelt wurde. Das größere Haus ist der BGH: über 150 Richterinnen und Richter arbeiten hier, am Bundesverfassungsgericht sind es 16 in zwei Senaten.

Der Standort Leipzig und der neue 7. Strafsenat

In Leipzig unterhält der BGH einen zweiten Standort, die Villa Sack. Der 5. Strafsenat arbeitet dort seit 1997, der 6. Strafsenat kam 2020 dazu, der 7. Strafsenat hat seine Arbeit am 1. Juli 2026 aufgenommen.

Eingerichtet wurde er wegen der Belastung des Gerichts in Strafsachen. Die Zahl der Senate und ihren Sitz bestimmt dafür das Bundesjustizministerium, § 130 GVG. Sieben Richterinnen und Richter sind ihm zugewiesen. Sie bearbeiten die Revisionen aus sechs Landgerichtsbezirken: Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart. Vier Strafsenate bleiben in Karlsruhe.

Vom Reichsgericht zum Bundesgerichtshof

Errichtet wurde der BGH am 1. Oktober 1950. Er trat die Nachfolge des Reichsgerichts an. Das hatte bis 1945 in Leipzig getagt. Bei der Eröffnung waren zunächst nur zwölf der 53 vorgesehenen Richterstellen besetzt.

Ein Teil der frühen Geschichte ist unangenehm und gehört trotzdem dazu: Rund 40 Prozent der ersten BGH-Richter waren Mitglieder der NSDAP gewesen. Der Leipziger Standort seit 1997 schließt insofern einen Kreis, den die Teilung Deutschlands aufgerissen hatte.

Hinweis

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Wie ist der Bundesgerichtshof organisiert?

13 Zivilsenate, sieben Strafsenate, acht Spezialsenate: So gliedert sich der BGH. Dazu kommen zwei Große Senate. Entschieden wird immer im Senat, nie durch einen Einzelrichter.

Zivilsenate und Strafsenate: römisch gegen arabisch

Die Zivilsenate werden mit römischen Zahlen durchnummeriert, die Strafsenate mit arabischen. Diese Konvention wirkt erst wie eine Marotte und ist in Wahrheit die schnellste Information, die ein Aktenzeichen dir liefert: „VI ZR“ ist der Sechste Zivilsenat, „1 StR“ der Erste Strafsenat.

Welcher Senat welches Rechtsgebiet bekommt, steht im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts. Ein paar Zuordnungen lohnt es sich zu merken, weil sie in Klausurlösungen ständig auftauchen. Drei Zuordnungen begegnen dir besonders oft: Deliktsrecht liegt beim VI. Zivilsenat, Kauf- und Mietrecht beim VIII., Bankrecht beim XI.

SenatKürzelNummerierungAnzahl
ZivilsenateZR, ZBrömisch (I. bis XIII.)13
StrafsenateStR, StBarabisch (1. bis 7.)7
Spezialsenateje eigennach Sachgebiet8
Große SenateGSZ, GSStZivil- und Strafsachen2
Mindmap: Der BGH gliedert sich in 13 Zivilsenate, 7 Strafsenate, 8 Spezialsenate und zwei Große Senate
Abb. 2: Die Senate des BGH und ihre Nummerierung.

Die acht Spezialsenate und das Dienstgericht des Bundes

Neben Zivil- und Strafsenaten unterhält der BGH acht Spezialsenate: für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, dazu den Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.

Das Dienstgericht des Bundes ist der stille Star dieser Liste. Es entscheidet über die Rechtsstellung von Richterinnen und Richtern selbst, also über Versetzung, Amtsenthebung und die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit. Im Examen taucht es selten auf; wer über Art. 97 GG schreibt, sollte es trotzdem kennen. Was richterliche Unabhängigkeit im Einzelnen bedeutet, steht im Artikel zur Judikative.

Besetzung: Warum fünf Richter über deinen Fall entscheiden

Die Senate des Bundesgerichtshofs entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden, § 139 Abs. 1 GVG. Einem Senat gehören mehr Richter an, entschieden wird aber stets zu fünft.

Eine Ausnahme steht in § 139 Abs. 2 GVG: Über Beschwerden entscheiden die Strafsenate zu dritt. Das gilt nicht, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurde.

Warum überhaupt fünf? Weil eine ungerade Zahl Patt-Entscheidungen ausschließt und eine höhere Besetzung die Sorgfalt erhöht, die ein letztinstanzliches Urteil braucht. Der Preis dafür ist Zeit: Fünf Personen müssen dieselbe Akte lesen.

Wer ist Präsidentin des Bundesgerichtshofs?

Präsidentin des Bundesgerichtshofs ist Dr. Karin Angerer. Sie hat das Amt am 1. September 2026 angetreten, zuvor war sie Präsidentin des Oberlandesgerichts Bamberg.

Ihre Vorgängerin Bettina Limperg stand dem Gericht seit dem 1. Juli 2014 vor und war die erste Frau in diesem Amt; sie ist Ende August 2026 in den Ruhestand getreten. Der Weg an die Spitze lief in drei Schritten: Wahl durch den Richterwahlausschuss, Bestätigung durch das Bundeskabinett, Ernennung durch den Bundespräsidenten.

Zum Amt gehört mehr als die Verwaltung des Gerichts. Nach § 132 Abs. 6 GVG führt er oder sie zugleich den Vorsitz in den Großen Senaten, also dort, wo die schwierigsten Fragen des Gerichts entschieden werden.

Wer wird Richter am BGH? Wahl und Voraussetzungen

Über die Berufung der Bundesrichter entscheidet nach Art. 95 Abs. 2 GG der zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss. Dieser Ausschuss besteht aus den Justizministerinnen und Justizministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die der Bundestag wählt.

§ 125 GVG ergänzt das Verfahren und nennt eine harte Grenze: Zum Mitglied des Bundesgerichtshofes kann nur berufen werden, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat. Ernannt wird am Ende vom Bundespräsidenten.

In der Praxis kommen die Gewählten fast immer aus der Instanzjustiz, meist über das Oberlandesgericht. Was das finanziell bedeutet, ordnet die Übersicht zum Richter Gehalt nach der R-Besoldung ein; ein BGH-Richter wird nach R 6 besoldet.

Tipp

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Wofür ist der BGH zuständig? Zivilsachen und Strafsachen

Der BGH ist zuständig für Revisionen und Rechtsbeschwerden in Zivilsachen sowie für Revisionen in Strafsachen gegen erstinstanzliche Urteile der Land- und Oberlandesgerichte. Er ist Rechtsmittelgericht, kein Tatsachengericht.

Zuständigkeit des BGH in Zivilsachen

§ 133 GVG ist knapp und deshalb leicht zu merken: „In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.“

Vier Rechtsmittel also, und keines davon eröffnet eine neue Tatsacheninstanz. Was das Berufungsgericht festgestellt hat, bindet den BGH nach § 559 ZPO; er prüft, ob auf diesen Sachverhalt das Recht richtig angewendet wurde.

Zuständigkeit des BGH in Strafsachen

In Strafsachen entscheidet der BGH über Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte, soweit nicht die Oberlandesgerichte zuständig sind, § 135 Abs. 1 GVG. Dazu kommen bestimmte Beschwerden nach § 135 Abs. 2 GVG, insbesondere gegen Beschlüsse der Oberlandesgerichte in Haftsachen.

Die Abgrenzung ist die klausurrelevante Stelle. Hat das Amtsgericht in erster Instanz entschieden, geht die Revision zum Oberlandesgericht, nicht nach Karlsruhe. Nur wenn das Landgericht oder das Oberlandesgericht erstinstanzlich geurteilt hat, ist der BGH das Revisionsgericht. Die Einzelheiten des Aufbaus stehen auf der Wissensseite zur Strafgerichtsbarkeit.

Der Instanzenzug bis nach Karlsruhe

Zwei Wege führen zum BGH, und sie unterscheiden sich in der Zahl der Stationen davor. Im Zivilprozess sind es Berufung und dann Revision, im Strafprozess hängt alles daran, welches Gericht angefangen hat.

Erste InstanzZweite InstanzDritte Instanz
Amtsgericht (Zivil)Landgericht (Berufung)BGH (Revision, nur mit Zulassung)
Landgericht (Zivil)Oberlandesgericht (Berufung)BGH (Revision, nur mit Zulassung)
Amtsgericht (Straf)Landgericht (Berufung)Oberlandesgericht (Revision)
Landgericht (Straf)keine BerufungBGH (Revision, § 135 I GVG)
Oberlandesgericht (Straf)keine BerufungBGH (Revision, § 135 I GVG)
Ablaufdiagramm: In Zivilsachen führt der Weg über die Berufung zum Oberlandesgericht, in Strafsachen direkt vom Landgericht zur Revision beim BGH
Abb. 3: Der Instanzenzug in Zivil- und in Strafsachen im Vergleich.

Eine Besonderheit ist die Sprungrevision nach § 335 StPO: Ein Urteil, gegen das Berufung zulässig ist, kann statt mit Berufung mit Revision angefochten werden, hier also direkt zum Oberlandesgericht. In der Praxis kommt das selten vor und ist selten klug, weil damit die Tatsachenfeststellungen unangreifbar werden.

Zum 1. Januar 2026 hat sich die Grundlage dieses Aufbaus verschoben. Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (BGBl. 2025 I Nr. 318) hat die Grenze zwischen Amtsgericht und Landgericht in Zivilsachen von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Nach rund drei Jahrzehnten ist damit ein größerer Teil der Zivilverfahren beim Amtsgericht gelandet, und der Weg zum BGH führt für sie über das Landgericht.

Anwältin im Talar schiebt einen Aktenwagen durch einen langen Gerichtsflur
Abb. 4: Anwältin mit Aktenwagen im Gerichtsflur.

Wie kommt ein Fall zur Revision vor den BGH?

In Zivilsachen nur mit Zulassung, in Strafsachen kraft Gesetzes. Dieser Unterschied ist der Grund, warum die meisten Zivilverfahren Karlsruhe nie erreichen.

Zulassungsrevision und Nichtzulassungsbeschwerde im Zivilprozess

Die Revision findet nur statt, wenn das Berufungsgericht sie zugelassen hat oder das Revisionsgericht sie auf Nichtzulassungsbeschwerde zulässt, § 543 Abs. 1 ZPO. Zuzulassen ist sie, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordert, § 543 Abs. 2 ZPO.

Lässt das Berufungsgericht die Revision nicht zu, bleibt die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO. Sie ist nur zulässig, wenn die Beschwer 25.000 Euro übersteigt oder die Berufung als unzulässig verworfen wurde. Diese Wertgrenze war lange befristet und gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft; zuvor lag sie bei 20.000 Euro.

Was das in Zahlen heißt: 2024 gingen beim BGH 3.105 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden ein, gegenüber 2022 ein Rückgang um 35,8 Prozent. Der Gesetzgeber rechnet damit, dass die neue Wertgrenze noch einmal rund 500 Sachen im Jahr fernhält.

Entscheidungsbaum: Ohne Zulassung erreicht ein Zivilverfahren den BGH nur über die Nichtzulassungsbeschwerde ab 25.000 Euro Beschwer
Abb. 5: Die beiden Hürden vor der Revision im Zivilprozess.

Revision in Strafsachen: nur Rechtsfehler zählen

Die Revision nach §§ 333 ff. StPO ist das Rechtsmittel zur Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Neue Zeugen, neue Gutachten, neue Tatsachen gibt es in der Revisionsinstanz nicht; das trennt sie von der Berufung, die die Hauptverhandlung wiederholt.

Begründet ist die Revision nach § 337 StPO, wenn das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Bei relativen Revisionsgründen musst du dieses Beruhen prüfen. Bei den absoluten Revisionsgründen des § 338 StPO wird es unwiderleglich vermutet, etwa bei fehlerhafter Gerichtsbesetzung. In diesen Fällen musst du also nicht darlegen, dass das Urteil ohne den Fehler anders ausgefallen wäre.

Ein Detail, das in Klausuren häufig falsch zitiert wird: Das Verschlechterungsverbot bei der Revision steht in § 358 Abs. 2 StPO, nicht in Absatz 1. Absatz 1 regelt die Bindung des Tatgerichts an die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde lag. Schlag die Norm einmal auf, dann sitzt die Unterscheidung.

Hände markieren mit einem orangen Textmarker eine Passage in einem ausgedruckten Urteil neben einem aufgeschlagenen Gesetzbuch
Abb. 6: Markierte Passage in einem Urteil neben dem Gesetzbuch.

Wie eng der Prüfungsmaßstab wirklich ist, zeigt sich an der Beweiswürdigung: Sie ist Sache des Tatgerichts, und der BGH hebt nur auf, wenn sie lückenhaft, widersprüchlich oder rechtsfehlerhaft ist. Ein Beispiel dafür, wie stark er dabei in die Wertung hineinregiert, ist die Hemmschwellentheorie beim bedingten Tötungsvorsatz.

Das Leitentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof

Seit Ende Oktober 2024 kennt die ZPO ein Werkzeug gegen Massenverfahren. Wirft eine Revision Rechtsfragen auf, deren Entscheidung für eine Vielzahl anderer Verfahren Bedeutung hat, kann der BGH das Verfahren durch Beschluss zum Leitentscheidungsverfahren bestimmen, § 552b ZPO.

Der Trick liegt darin, was danach passiert. Nehmen die Parteien die Revision zurück oder vergleichen sie sich, kann der BGH die Rechtsfragen trotzdem entscheiden. Vorher konnte ein Beklagter mit vielen Parallelverfahren die höchstrichterliche Klärung immer wieder verhindern, indem er den einen Fall, der oben ankam, still beilegte.

Die Leitentscheidung ergeht durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung. Sie bindet die Instanzgerichte nicht förmlich, wirkt aber als Richtschnur. Das erste Verfahren dieser Art betraf den Facebook-Scraping-Komplex: Der VI. Zivilsenat bestimmte es am 31. Oktober 2024 und entschied am 18. November 2024 (VI ZR 10/24), dass schon der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten ein immaterieller Schaden im Sinn von Art. 82 DSGVO sein kann.

Tipp

Revision und Berufung sauber auseinanderzuhalten, übt sich am besten am Fall. Die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de arbeiten mit kleinen Sachverhalten und erklären jede Antwortoption, sodass du siehst, wo dein Denkfehler saß.

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Wie sichert der BGH die Einheitlichkeit der Rechtsprechung?

Über drei Mechanismen: das Anfrageverfahren zwischen den Senaten, den Großen Senat innerhalb des Gerichts und den Gemeinsamen Senat zwischen den obersten Gerichtshöfen. Alle drei greifen erst, wenn eine Abweichung droht.

Anfrageverfahren und Großer Senat

Beim BGH bestehen ein Großer Senat für Zivilsachen und ein Großer Senat für Strafsachen; zusammen bilden sie die Vereinigten Großen Senate, § 132 Abs. 1 GVG. Will ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen abweichen, entscheidet der zuständige Große Senat, § 132 Abs. 2 GVG.

Davor steht eine Stufe, die gern übersehen wird. Die Vorlage ist nach § 132 Abs. 3 GVG nur zulässig, wenn der Senat, von dessen Entscheidung abgewichen werden soll, auf Anfrage erklärt hat, dass er an seiner Rechtsauffassung festhält. Gibt er nach, entscheidet der anfragende Senat selbst, und der Große Senat bleibt außen vor.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der bekannteste Fall der jüngeren Zeit. Der 2. Strafsenat hielt die gesetzesalternative Verurteilung (Wahlfeststellung) für unvereinbar mit Art. 103 Abs. 2 GG und legte vor. Der Große Senat für Strafsachen entschied am 8. Mai 2017 (GSSt 1/17) dagegen: Eine gesetzesalternative Verurteilung wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei bleibt zulässig, weil die Wahlfeststellung eine prozessuale Entscheidungsregel ist und nicht dem strengen Gesetzlichkeitsprinzip unterliegt.

Ein Senat kann den Großen Senat auch ohne Divergenz anrufen, nämlich bei einer Frage von grundsätzlicher Bedeutung, wenn das zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist, § 132 Abs. 4 GVG. Die Besetzung regelt § 132 Abs. 5 GVG: der Präsident und je ein Mitglied der Zivilsenate, in Strafsachen je zwei Mitglieder der Strafsenate. Details stehen auf der Wissensseite zum Großen Senat eines obersten Bundesgerichts.

Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe

Der Große Senat löst Widersprüche innerhalb eines Gerichts. Zwischen zwei obersten Bundesgerichten hilft er nicht weiter. Dafür ordnet Art. 95 Abs. 3 GG einen Gemeinsamen Senat an.

Er entscheidet, wenn ein Senat eines obersten Gerichtshofs von der Rechtsauffassung eines anderen obersten Gerichtshofs abweichen will, etwa das Bundesarbeitsgericht von der Linie des Bundessozialgerichts. Besetzt ist er mit den Präsidentinnen und Präsidenten der fünf obersten Bundesgerichte, und er hat seinen Sitz beim BGH in Karlsruhe. Die Wissensseite zum Gemeinsamen Senat oberster Gerichtshöfe fasst das Verfahren zusammen.

In der Praxis tagt er selten. Die Anfrage- und Abstimmungswege davor lösen die meisten Divergenzen, bevor er gebraucht wird.

Sind Instanzgerichte an Entscheidungen des BGH gebunden?

Nein. Richterinnen und Richter sind nach Art. 97 Abs. 1 GG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, eine förmliche Bindung an höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es im deutschen Recht nicht. Ein Amtsgericht darf anders entscheiden als der BGH.

Faktisch sieht es anders aus. Wer gegen die Linie des BGH urteilt, muss damit rechnen, dass sein Urteil in Berufung oder Revision aufgehoben wird. Diese Aussicht allein erzeugt die Steuerungswirkung. Eine förmliche Bindung braucht es dafür nicht. Anwältinnen und Anwälte richten ihre Schriftsätze danach aus, Kommentare bilden die Linie ab, Klausurlösungen ebenfalls.

Für dich in der Klausur folgt daraus eine praktische Regel: Der BGH ist die herrschende Meinung der Rechtsprechung, nicht das Gesetz. Du darfst mit guter Begründung abweichen, musst die Gegenauffassung aber kennen und benennen. Wie du einen solchen Streit sauber darstellst, zeigt der Beitrag zum Meinungsstreit im Gutachten.

Entscheidungen des BGH finden und zitieren

Entscheidungen des BGH sind seit 2000 nahezu vollständig kostenlos online verfügbar. Wer sie zitiert, sollte wissen, welche Fundstelle gilt und was die Kürzel BGHZ und BGHSt bedeuten.

Wo du Urteile des Bundesgerichtshofs kostenlos findest

Drei Quellen reichen für das Studium. Die Entscheidungsdatenbank des Gerichts selbst auf bundesgerichtshof.de führt die Entscheidungen seit dem Jahr 2000 im Volltext; ältere Jahrgänge sind dort nur lückenhaft erfasst. Rechtsprechung-im-internet.de, das Portal des Bundesministeriums der Justiz, sammelt zusätzlich die Entscheidungen der übrigen Bundesgerichte. Und dejure.org verknüpft die Urteile mit den zitierten Normen, was beim Einlesen in ein Problem viel Zeit spart.

Alle drei sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar; du brauchst weder Zugangsdaten noch einen Datenbankvertrag. Für Entscheidungen vor dem Jahr 2000 findest du dort keine Volltexte, sondern nur Informationen aus zweiter Hand, meist über Zeitschriftenfundstellen.

Studentin sitzt in einer Bibliothek am Laptop und blättert dabei in einem aufgeschlagenen Buch
Abb. 7: Recherche in der Bibliothek am Laptop.

Welche Datenbank für welche Frage taugt und wie du gezielt suchst, steht ausführlich im Guide zum Finden von Gerichtsurteilen online.

BGHZ und BGHSt richtig zitieren

BGHZ steht für die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, BGHSt für die in Strafsachen. Beide Sammlungen enthalten nur die Entscheidungen, welche die Mitglieder des Gerichts für grundsätzlich oder für eine Abweichung von der bisherigen Linie halten.

Zitiert wird nach Band, Anfangsseite und, wenn du eine bestimmte Passage meinst, der konkreten Seite: BGHZ 86, 240, 244 heißt Band 86, Beginn auf Seite 240, gemeinte Stelle auf Seite 244. Für BGHSt gilt dasselbe Muster.

Eine Feinheit für Hausarbeiten: Die Sammlung heißt oft „amtliche Sammlung“, herausgegeben wird sie aber von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs im Carl Heymanns Verlag, nicht vom Gericht als Behörde. Ist eine Entscheidung dort abgedruckt, zitierst du diese Fundstelle; sonst nimmst du Datum und Aktenzeichen oder eine Zeitschriftenfundstelle. Die Formalien für Fußnoten und Literaturverzeichnis stehen im Beitrag zum juristischen Zitieren.

Was das Aktenzeichen über den Senat verrät

Ein BGH-Aktenzeichen besteht aus drei Teilen: Senatsnummer, Registerzeichen und laufende Nummer mit Jahrgang. Es steht im Rubrum der Entscheidung, also im Kopf über dem Text. „VI ZR 10/24“ ist die zehnte Zivilrevision des Jahres 2024 beim Sechsten Zivilsenat, „1 StR 100/25“ die hundertste Strafrevision des Jahres 2025 beim Ersten Strafsenat.

Das Registerzeichen sagt dir zusätzlich, um welche Verfahrensart es geht.

KürzelBedeutung
ZRRevision in Zivilsachen
ZBRechtsbeschwerde in Zivilsachen
StRRevision in Strafsachen
StBBeschwerde in Strafsachen
GSZ / GSStGroßer Senat für Zivil- bzw. Strafsachen
ARs / ARAnfrageverfahren und Verwaltungssachen

Diese Information kostet dich zwei Sekunden Lesezeit und ordnet ein Urteil sofort ein. Wer beim Zitieren merkt, dass ein vermeintliches Zivilurteil ein „StR“ trägt, hat gerade einen Fehler abgefangen.

Kann jeder Anwalt vor dem BGH auftreten?

In Zivilsachen nein. Vor dem Bundesgerichtshof dürfen dort nur eigens zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auftreten, und diese Singularzulassung ist eine echte Ausnahme im deutschen Berufsrecht: Nach § 172 Abs. 1 BRAO dürfen sie nur vor dem BGH, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem Gemeinsamen Senat und dem Bundesverfassungsgericht auftreten.

Die Zahl ist klein. Nach der Zulassungsrunde im April 2025 waren es 46, davor 35. Ein normaler Antrag genügt nicht. Zuerst benennt ein Wahlausschuss die Kandidatinnen und Kandidaten, besetzt mit der Präsidentin und den Senatspräsidenten der Zivilsenate sowie den Präsidien der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer beim BGH; über die Zulassung entscheidet dann das Bundesministerium der Justiz. In Strafsachen gilt die Beschränkung übrigens nicht, dort darf jeder zugelassene Anwalt die Revision führen.

Fazit: Was du über den BGH wirklich wissen musst

Drei Dinge tragen dich durch fast jede Prüfungssituation. Der BGH ist die letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Über den Sachverhalt entscheidet er nicht mehr. Nach Karlsruhe kommt ein Zivilverfahren nur mit Zulassung, ein Strafverfahren nur, wenn Landgericht oder Oberlandesgericht in erster Instanz entschieden haben. Und seine Entscheidungen binden niemanden förmlich, prägen die Rechtsanwendung aber vollständig.

Der Rest ist Detailwissen, das sich beim Arbeiten mit echten Entscheidungen von selbst einstellt. Und keine Sorge, wenn die Senatszahlen nicht sofort sitzen: Auch Profis schlagen die Zuständigkeit im GVG nach Jahren noch nach. Wer den Aufbau der Gerichtsbarkeit systematisch nachlernen will, findet ihn auf jurahilfe.de im kostenlosen Einstieg über den BGB AT, der dauerhaft und ohne Zeitlimit offensteht.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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