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Schadensersatz neben und statt der Leistung: Abgrenzung und Anwendungsfälle
Im Zivilrecht unterscheidet sich Schadensersatz neben der Leistung von Schadensersatz statt der Leistung durch das Interesse des Gläubigers an der geschuldeten Leistung. Während der erste Fall bei fortbestehendem Leistungsinteresse einschlägig ist, kompensiert der zweite den Wegfall des Leistungsinteresses, z. B. bei Unmöglichkeit oder Schlechtleistung.