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Legaldefinition: Bedeutung und Anwendung im Recht
Legaldefinitionen sind gesetzlich festgelegte Begriffsbestimmungen, die für Klarheit und Einheitlichkeit in der Rechtsanwendung sorgen. Sie definieren zentrale Begriffe wie „Anspruch“ (§ 194 Abs. 1 BGB) oder „Sache“ (§ 90 BGB) verbindlich und erleichtern die Auslegung von Normen.
Frieder Hammer