Jurahilfe Team
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
Fachgebiete
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Jurastudium
- Examensvorbereitung
- juristische Didaktik

Artikel von Frieder Hammer
Fachliche Beiträge und Lernhilfen aus dem Jurahilfe Blog.
495 Artikel | Seite 13 von 55
Was macht ein Notar wirklich? Aufgaben & Berufsbild im Notariat
Was macht ein Notar? Aufgaben, Beurkundung und Beglaubigung, wann er Pflicht ist, Kosten und der Unterschied zum Rechtsanwalt, verständlich erklärt.
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Was ist der beste Schwerpunkt im Jurastudium?
Entdecke in unserem neuesten Blogpost, warum das Steuerrecht und das Zivilprozessrecht kluge Wahl für dein Jurastudium sind und wie Jurahilfe.de dir hilft, diese Herausforderungen zu meistern. Von praktischen Falltrainings bis zu interaktiven Lernpfaden – mach dich bereit, dein Lernen auf die nächste Stufe zu heben.
5 Wahlrechtsgrundsätze, Art. 38 GG: freie & geheime Wahl
Art. 38 GG erklärt: die 5 Wahlrechtsgrundsätze mit Schema und BVerfG-Fällen, Sperrklausel, Grundmandatsklausel, Wahlprüfung und das freie Mandat.
Vorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 II BGB: Definition & Entstehung
§ 311 II BGB: Was ein vorvertragliches Schuldverhältnis ist, wann es entsteht (Nr. 1-3) und welche Schutzpflichten aus § 241 II BGB folgen.
Culpa in contrahendo (c.i.c.), § 311 II BGB: Schema & Beispiele
Culpa in contrahendo (c.i.c.) nach §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB: Verschulden bei Vertragsschluss. Schema für vorvertragliches Schuldverhältnis.
Verwaltungsakt, § 35 VwVfG: Definition, Merkmale & Schema
Verwaltungsakt, § 35 VwVfG: Definition, die fünf Merkmale im Schema, Abgrenzung zu Realakt und Allgemeinverfügung, Wirksamkeit und Nichtigkeit erklärt.
Vertreter ohne Vertretungsmacht, § 177 & § 179 BGB: Haftung
Vertreter ohne Vertretungsmacht: schwebend unwirksam nach § 177 BGB, Genehmigung und Haftung nach § 179 BGB auf Erfüllung oder Schadensersatz. Mit Schema.
Vorkaufsrecht, § 463 BGB: Schema für Grundstück & Immobilie
Vorkaufsrecht, § 463 BGB: Vorkaufsfall, Frist, Ausübung. Was ein Vorkaufsrecht bei Immobilien bewirkt und wem der Erwerb der Immobilie am Ende zusteht.
Verwaltungsrecht: Alles über Verwaltungsakt und Klagearten
Was regelt das Verwaltungsrecht? Definition, allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Verwaltungsakt, Ermessen und Klagearten im Überblick für Jura.