Die Hausarbeit ist fertig, die Fußnoten sind gesetzt, und dann fällt dir ein, dass vor dem Gutachten vielleicht noch eine Seite mit Abkürzungen fehlt.
Meistens fehlt sie nicht. An vielen juristischen Fakultäten ist ein Abkürzungsverzeichnis gar nicht verlangt, solange du nur die gängigen Abkürzungen benutzt. Und wo eines gefordert ist, genügt häufig ein einziger Satz, der auf den Kirchner verweist. Punkte holst du mit einem Abkürzungsverzeichnis ohnehin nicht. Verlieren kannst du sie schon, etwa durch eine Liste voller Abkürzungen, die in der Arbeit nie vorkommen.
Auf einen Blick:
- Kein Muss an vielen Fakultäten: FU Berlin und die Leitlinien der FSU Jena sagen ausdrücklich, ein eigenständiges Abkürzungsverzeichnis sei nicht nötig.
- Andere verlangen es: Bremen führt es als zwingenden Bestandteil, lässt aber den Verweis auf ein Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache genügen. Ein Institut in Münster verlangt für jede benutzte Abkürzung einen Eintrag.
- Ein Verzeichnis mit Kürzeln, die in der Arbeit nicht vorkommen, ist ein Formfehler. Das Weglassen dagegen oft nicht.
- Ins Verzeichnis gehören ungewöhnliche und fremdsprachige Abkürzungen und deine eigenen Kurzzitate. BGB, GG, BGH, NJW, f. und ff. bleiben draußen.
- Der Platz ist der Vorspann bei den anderen Verzeichnissen, römisch paginiert, und er zählt nicht zum Seitenlimit des Gutachtens.
Tipp
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Brauchst du ein Abkürzungsverzeichnis in der Jura-Hausarbeit?
In der Regel nicht. Wer in der Hausarbeit nur die üblichen juristischen Abkürzungen verwendet, braucht kein eigenes Abkürzungsverzeichnis: Diese Kürzel sind Fachsprache und beim Korrektor bekannt. Ein Verzeichnis lohnt erst, wenn du Abkürzungen benutzt, die ein Volljurist nicht sofort auflösen kann. Und selbst dann reicht oft ein Verweis.
Trotzdem geht die Frage nicht ohne Blick in die eigenen Unterlagen. Die Fakultäten regeln das unterschiedlich, teils sogar von Lehrstuhl zu Lehrstuhl. Verbindlich ist für dich nur, was im Bearbeitervermerk und im Leitfaden deines Lehrstuhls steht. Alles andere ist Orientierung.

Was die Fakultäten wirklich verlangen
Vier Beispiele aus veröffentlichten Leitfäden zeigen die ganze Spannweite, von „brauchst du nicht“ bis „für jede Abkürzung ein Eintrag“.
| Leitfaden | Vorgabe | Was das heißt |
|---|---|---|
| FU Berlin, Prof. Heintzen | „Ein Abkürzungsverzeichnis braucht der Hausarbeit nicht beigefügt werden.“ | Weglassen, gängige Abkürzungen nach Kirchner |
| Uni Trier, Professur Kelker (Leitlinien der FSU Jena) | Kein eigenständiges Verzeichnis nötig; nur bei ungewöhnlichen, insbesondere fremdsprachigen Abkürzungen ein beschränktes Verzeichnis | Kurzes Verzeichnis nur für Ausnahmen |
| Uni Bremen, Leitfaden Hausarbeiten (Stand 2019) | Abkürzungsverzeichnis ist zwingender Bestandteil, kann bei nur gängigen Abkürzungen auf einen Verweis beschränkt werden | Eine Seite mit einem Satz genügt |
| Uni Münster, Institut für Öffentliches Recht und Politik | Abkürzungen „dürfen nur verwendet werden, wenn sie in einem eigenen Abkürzungsverzeichnis erklärt werden“ | Echtes Verzeichnis, sonst nicht abkürzen |
Die Lehre daraus ist unbequem, aber kurz: Lies deinen eigenen Leitfaden, bevor du irgendetwas baust. Und nimm die Auflagenangabe darin nicht wörtlich. In den vier Dokumenten steht der Kirchner in der 5., der 7. und noch einmal der 7. Auflage; aktuell ist die 11. Auflage von 2024. Im Literaturverzeichnis und in den Fußnoten zitierst du die jeweils aktuelle Ausgabe, unabhängig davon, welche im Merkblatt steht.
Wann ein Abkürzungsverzeichnis Pflicht ist
Unumgänglich wird das Verzeichnis, sobald der Bearbeitervermerk oder der Leitfaden es ausdrücklich fordert, so wie in Bremen und Münster. Ohne solche Vorgabe entscheidet allein dein Abkürzungsgebrauch: Wer Kürzel benutzt, die außerhalb des eigenen Themas niemand kennt, etwa fremdsprachige aus dem Völker- oder Europarecht, muss sie erklären. Dasselbe gilt für eigene Kurzzitate, mit denen du lange Werktitel nicht ständig ausschreiben musst.
Im Zweifel fragst du im Sekretariat oder in der Arbeitsgemeinschaft nach. Das kostet eine Mail und erspart dir die Spekulation über eine Formvorgabe, die am Ende mit Punktabzug bewertet wird. Übrigens gilt dasselbe für die Seminar- und Studienarbeit: Die Leitfäden behandeln beide Arbeitsformen meist im selben Abschnitt.

Der Ein-Satz-Verweis auf den Kirchner
Wenn deine Fakultät ein Abkürzungsverzeichnis verlangt, du aber nur Standardkürzel benutzt, ist der Verweis die eleganteste Lösung. Du legst eine Seite mit der Überschrift „Abkürzungsverzeichnis“ an und schreibst einen Satz darauf. Zum Beispiel so:
„Abkürzungen werden, soweit im Text nicht anders angegeben, entsprechend Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 11. Aufl., Berlin/Boston 2024, verwendet.“
Die formale Vorgabe ist damit erfüllt, und du sparst dir zwei Seiten Abschreiben. Der Leitfaden der Universität Bremen nennt genau diesen Weg: Werden nur die gängigen Abkürzungen genutzt, kann das Verzeichnis „typischerweise auf einen Verweis auf ein Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache beschränkt werden“. Ergänzend führst du darunter nur die Abkürzungen auf, die im Kirchner nicht stehen.
Hinweis
Unsicher, was dein Bearbeitervermerk formal wirklich fordert? In der Fragestunde der Hausarbeiten-Klinik von jurahilfe.de klärt ein Volljurist mit Prädikatsexamen und langjähriger Repetitor-Erfahrung genau solche Fragen, ausführlich und als archivierte Sprachnachricht statt in einem Telefonat, das du hinterher nicht mehr nachhören kannst.
Welche Abkürzungen ins Abkürzungsverzeichnis gehören
Entscheidend ist der Leser. Ins Abkürzungsverzeichnis gehört, was ein juristischer Korrektor nicht ohne Nachdenken auflöst. Alles, was zur juristischen Alltagssprache zählt, bleibt draußen. Nach dieser einen Frage entscheidest du jeden Einzelfall.
Gesetze, Gerichte und Zeitschriften bleiben draußen
BGB, GG, StGB, VwGO, BGH, BVerfG, NJW, JuS, f., ff., vgl., i. S. v.: alles Fachsprache, alles bekannt. Die Abkürzung BGB für das Bürgerliche Gesetzbuch muss niemandem erklärt werden, und ein Verzeichnis, das sie erklärt, wirkt unfreiwillig komisch. Der Bremer Leitfaden zählt genau diese drei Gruppen als „gängig“ auf: Gesetzesabkürzungen, juristische Kürzel und allgemein übliche Abkürzungen.
Vorsicht bei Landesrecht und Spezialgesetzen. Kürzel wie JAPO, JAG oder SächsVwVfZG sind für Prüfer in einem anderen Bundesland nicht selbsterklärend. Wer sie häufig verwendet, nimmt sie besser auf. Wie du die Normen selbst im Text zitierst, steht ausführlich im Artikel zum Zitieren von Gesetzen.

Ungewöhnliche und fremdsprachige Abkürzungen
Hier liegt der eigentliche Zweck des Verzeichnisses. Fremdsprachige Kürzel aus dem Europa- und Völkerrecht, Abkürzungen aus dem Ausland, historische Kurzbezeichnungen und Kürzel aus Nachbarwissenschaften löst niemand aus dem Kontext auf. Die Münsteraner Handreichung nennt dafür ein schönes Beispiel: „LZ“ für die Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht war in der Zwischenkriegszeit jedem Juristen vertraut und ist heute nur noch ein Rätsel.
Für solche Fälle gibt es zwei Wege. Entweder du nimmst die Abkürzung ins Verzeichnis, oder du schreibst den Begriff bei der ersten Nennung aus und setzt die Abkürzung dahinter in Klammern. Der zweite Weg ist bei zwei oder drei Kürzeln der bessere, weil der Leser die Auflösung dort findet, wo er sie braucht.
Eigene Kurzzitate für Kommentare und Großwerke
Wenn du einen Kommentar oder ein mehrbändiges Werk zwanzigmal zitierst, kürzt du es ab. Solche Kurzzitate sind erklärungsbedürftig, weil du sie selbst festgelegt hast. Sie gehören entweder ins Abkürzungsverzeichnis oder mit dem Zusatz „zitiert als“ ins Literaturverzeichnis; die Leitfäden aus Bremen und Trier zeigen den zweiten Weg in ihren Musterzitaten. Doppelt aufführen musst du sie nicht.
Abkürzungsverzeichnis erstellen: Aufbau, Muster und Platz in der Arbeit
Ein Abkürzungsverzeichnis ist zweispaltig, alphabetisch sortiert und enthält nur, was in der Arbeit vorkommt. Links steht die Abkürzung, rechts die Auflösung. Keine Seitenzahlen, keine Erläuterungen, keine Fundstellen. Fertig ist es in zehn Minuten.
Wohin das Verzeichnis in der Hausarbeit kommt
Es steht im Vorspann, also vor dem Gutachten. Die genaue Position schwankt zwischen den Leitfäden: Die Leitlinien der FSU Jena schieben das Verzeichnis „zwischen Literaturverzeichnis und Gliederung“ ein, die FU Berlin stellt Aufgabenstellung, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und gegebenenfalls das Abkürzungsverzeichnis gemeinsam dem Gutachten voran.
Einheitlich ist dagegen die Paginierung. Das Deckblatt bekommt keine Seitenzahl, der ganze Vorspann römische Ziffern, das Gutachten arabische ab 1. Und der Vorspann zählt nicht zum Seitenlimit: Deckblatt, Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis bleiben beim Umfang außer Betracht. Wie die Gliederung selbst aufgebaut wird, zeigt der Artikel zu den juristischen Gliederungsebenen.

Zweispaltiges Muster zum Abschreiben
So sieht ein knappes Verzeichnis aus, das nur die erklärungsbedürftigen Kürzel führt:
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| ECLI | European Case Law Identifier |
| JAPO | Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (Bayern) |
| LZ | Leipziger Zeitschrift für Deutsches Recht |
| MüKoBGB | Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch |
| UNCITRAL | United Nations Commission on International Trade Law |
Darüber steht der Verweis-Satz auf den Kirchner, darunter nichts weiter. Fünf Zeilen genügen, wenn du sparsam abgekürzt hast.
In Word ohne automatisches Verzeichnis arbeiten
Word kennt kein Feature „Abkürzungsverzeichnis“. Die Bastellösung über Indexeinträge lohnt sich für eine Hausarbeit nicht. Nimm eine Tabelle mit zwei Spalten und ausgeblendeten Rahmenlinien, dann bleibt die Auflösung untereinander ausgerichtet und verschiebt sich beim Umformatieren nicht. Ein Tabulator mit definierter Position funktioniert auch, ist aber empfindlicher.
Weil du die Arbeit am Ende ohnehin als PDF exportierst und in Papierform abgibst, spielt die Technik dahinter keine Rolle. Wichtig ist nur, dass die Spalten im PDF ausgerichtet bleiben.

Tipp
Wer das Formatieren gar nicht selbst aufsetzen will, bekommt in der Hausarbeiten-Klinik von jurahilfe.de eine Word-Vorlage mit fertiger Formatierung, angelegtem Inhalts- und Literaturverzeichnis und Zitatbeispielen. Sie liegt jedem Paket bei, von der Lösungsskizze bis zum Rundum-Sorglos-Paket mit 30 Prozent Rabatt.
Die häufigsten Fehler beim Abkürzungsverzeichnis
Zwei Fehler fallen bei der Korrektur besonders auf, und beide entstehen aus Fleiß an der falschen Stelle. Ein Verzeichnis, das mehr Kürzel führt als die Arbeit benutzt, wirkt unaufmerksam.
Abkürzungen, die in der Arbeit nie vorkommen
Der Klassiker ist die aus einem Kommentar oder einer fremden Arbeit übernommene Liste. Dann steht „AktG“ im Verzeichnis, obwohl es im Gutachten um Deliktsrecht geht. Für das Literaturverzeichnis gilt dieselbe Regel, dort ausdrücklich als Redlichkeitsgebot: Aufgenommen wird nur, was auch zitiert ist. Beim Abkürzungsverzeichnis ist es dasselbe Prinzip, und die Prüfung dauert zwei Minuten mit der Suchfunktion.
Umgekehrt genauso: Eine Abkürzung, die du benutzt, aber nicht erklärst, obwohl dein Leitfaden es fordert, ist ein echter Formfehler. Wer sich das ganze Thema sparen will, kürzt weniger ab.
Zu viele Abkürzungen im Fließtext
Diesen Punkt teilen alle vier Leitfäden. Er ist zugleich der beste Rat. Bremen formuliert ihn so: „Abkürzungen sind restriktiv einzusetzen, sie erschweren die Lesbarkeit.“ Münster wird noch deutlicher und verbietet im Text das Abkürzen von Gerichten und zentralen Rechtsbegriffen: Also Bundesverfassungsgericht statt BVerfG, Grundrechte statt GRe. In den Fußnoten dürfen Gerichte und Zeitschriften dann abgekürzt werden.
Für dich heißt das: Im Gutachtentext schreibst du aus, in den Fußnoten kürzt du ab. Damit liest sich die Arbeit besser, du triffst den Ton wissenschaftlicher Prosa, und das Abkürzungsverzeichnis schrumpft von selbst. Kürze auch nicht die klausurtypische Kurzschreibweise mit in die Hausarbeit: „§ 613a I 1“ gehört in die Klausur, in der häuslichen Arbeit steht „§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB“.
Und wenn am Ende doch etwas an der Form schiefgeht, ist es kein Weltuntergang. Formfehler kosten Punkte, sie machen die Arbeit nicht ungültig, und gegen eine Bewertung, die dir unfair erscheint, gibt es die Remonstration. Die übrigen Formalia von Deckblatt bis Fußnote führt der Überblick zu den Top 10 Tipps für die Jura-Hausarbeit.
Tipp
Bei der Korrektur in der Hausarbeiten-Klinik von jurahilfe.de läuft die Form ausdrücklich mit: Verzeichnisse, Zitierweise, Qualität der Quellen, Orthographie und Aufbau. Du bekommst die schriftliche Korrektur plus rund eine Stunde Audio-Erklärungen. So siehst du, was falsch war, und hörst, warum.
Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache
Der Kirchner ist das Standardwerk für juristische Abkürzungen und der Grund, warum du in der Hausarbeit meist keine eigene Liste brauchst. Die 11. Auflage erschien 2024 bei De Gruyter und enthält nach Verlagsangabe über 12.500 Abkürzungen, davon über 900 neue. Amtliche und nichtamtliche Abkürzungen sind getrennt markiert.
Was in dem Nachschlagewerk steht
Aufgelöst werden Gesetze, Verordnungen, Gerichte, Behörden, Zeitschriften, Entscheidungssammlungen, Institutionen und Fachbegriffe, deutsch und international. Der Nutzen für dich ist doppelt: Du prüfst, ob deine Abkürzung die amtlich empfohlene ist, und du siehst, ob sie überhaupt üblich ist. Steht sie dort nicht, gehört sie ins eigene Verzeichnis oder in Klammern hinter die erste Nennung.
Schlag ihn kurz in der Bibliothek nach, bevor du eine Abkürzung erfindest. Auch Profis machen das nach Jahren noch.

Kostenlose Alternativen zum Kirchner
Die gedruckte Ausgabe kostet rund 100 Euro, und für eine Anfängerhausarbeit muss sie niemand kaufen. Kostenlos kommst du über das Präsenzexemplar in der Fachbibliothek dran, über die digitale Fassung in juris und den anderen juristischen Datenbanken, für die deine Uni meist einen Campuszugang hat, oder über die Abkürzungsverzeichnisse großer Kommentare, die vorne im Band abgedruckt sind. Die Münsteraner Handreichung empfiehlt dafür ausdrücklich das Verzeichnis im Grundgesetz-Kommentar von Dreier.
Am Ende ist das Abkürzungsverzeichnis die kleinste Baustelle deiner Hausarbeit. Sparsam abkürzen, den Leitfaden lesen, im Zweifel ein Satz mit Verweis auf den Kirchner, und dann zurück zu den Rechtsfragen, um die es eigentlich geht. Wenn du beim Aufbau oder bei der Schwerpunktsetzung feststeckst, hilft dir die Hausarbeiten-Klinik mit einer ausführlichen Lösungsskizze und Korrektur weiter, inklusive Word-Vorlage und Leitfaden.
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Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
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