Studiums Tipps

Exzerpt schreiben in Jura: Aufbau, Beispiel & Vorlage

Studentin sitzt in einer Bibliothek zwischen aufgeschlagenen Büchern und schreibt Notizen auf Papier

Drei Wochen Bibliothek, vierzig Aufsätze gelesen, und beim Schreiben findest du die eine Fundstelle nicht wieder. Die Stelle, an der genau dein Streitstand stand.

Ein Exzerpt ist ein schriftlicher Auszug aus einem gelesenen Text. Du hältst die Kernaussagen in eigenen Worten fest, jede mit Seite oder Randnummer, dazu die vollständige Fundstelle und deine eigene Leitfrage. In Jura ist es die Brücke zwischen Lesen und Fußnote. Wer sauber exzerpiert, schreibt die Hausarbeit aus seinen Notizen und muss kein Buch ein zweites Mal aufschlagen.

Das entscheidet über deutlich mehr als Bequemlichkeit. Ein Formfehler im Literaturverzeichnis kostet Punkte, eine verlorene Fundstelle kostet Stunden, und eine unmarkierte wörtliche Übernahme kann als Täuschungsversuch gewertet werden.

Auf einen Blick:

  • Ein Exzerpt hat drei Teile: Kopf (Fundstelle samt Auflage), Kern (Kernaussagen mit Seitenzahl) und deine eigene Bewertung.
  • Exzerpiert wird in eigenen Worten. Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen, sonst entsteht das Plagiat schon in deinen Notizen.
  • Bei Kommentaren zählt die Randnummer, nicht die Seite. Und die Auflage gehört in den Kopf, sonst ist die Fundstelle nach dem nächsten Erscheinungsjahr wertlos.
  • Urteile exzerpierst du anders als Aufsätze: Sachverhalt, Verfahrensgang, tragende Gründe, obiter dictum, eigene Würdigung.
  • Die Leitfrage kommt aus der Lösungsskizze. Ohne sie liest du drei Wochen ohne Richtung.

Tipp

Wenn du beim Exzerpieren merkst, dass dir der Überblick über das Rechtsgebiet fehlt, hilft ein systematischer Durchgang mehr als der nächste Aufsatz. Auf jurahilfe.de findest du interaktive Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die aufeinander aufbauen, vom ersten Semester bis zum Examen.

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Schaubild: Ein Exzerpt besteht aus Kopf mit Fundstelle und Auflage, Kern mit Kernaussagen und Seitenangaben und eigener Bewertung
Abb. 1: Kopf, Kern und eigene Bewertung, mit ihrem ungefähren Anteil am fertigen Exzerpt.

Was ein Exzerpt ist und was es nicht ist

Der Begriff kommt vom lateinischen excerpere, herauspflücken. Genau das tust du. Aus dem Text pflückst du die Aussagen heraus, die deine Fragestellung beantworten, und lässt den Rest liegen. Im Exzerpt steht deshalb nur, was deine Frage beantwortet.

Exzerpt Definition: der Auszug mit eigener Leitfrage

Ein Exzerpt ist ein schriftlicher, kritischer Auszug aus einem gelesenen Text, geschrieben in eigenen Worten. Dazu kommen die vollständige Quellenangabe und die genaue Seite oder Randnummer jeder übernommenen Aussage. Es dient der Wiederverwendung. Du schreibst es einmal und arbeitest später nur noch damit.

Der Unterschied zu bloßem Markieren im Buch liegt in der Leitfrage. Bevor du liest, legst du fest, was du wissen willst. Vertritt der Autor die Vertragstheorie oder die Erklärungstheorie? Welche Argumente führt er gegen die herrschende Meinung? Diese Fragestellung steuert, was du festhältst und was du überliest.

Die Uni Frankfurt formuliert die Grundregel in ihrem Leitfaden zum Exzerpieren so: „Exzerpiert wird grundsätzlich immer in eigenen Worten.“ Wer stattdessen Zitate aneinanderreiht, hat das Thema meist noch nicht durchdrungen. In Jura kommt eine Verschärfung dazu. Deine spätere Fußnote muss zur festgehaltenen Aussage passen. Eine Paraphrase, die den Autor umdeutet, wird im Gutachten zum falschen Beleg.

Unterschied zur Zusammenfassung, zum Zitat und zur Mitschrift

Diese vier Textsorten haben verschiedene Zwecke. Die Zusammenfassung gibt einen Text neutral und vollständig wieder, ohne deine Fragestellung. Das Exzerpt dagegen ist selektiv. Es folgt deinem Erkenntnisinteresse.

FormZweckAuswahlFundstelle
ExzerptWiederverwendung beim Schreibenselektiv, nach LeitfragePflicht, je Aussage
ZusammenfassungText verstehen und wiedergebenvollständig, neutralmeist nur global
Zitatfremde Aussage belegeneinzelner SatzPflicht, wortgenau
MitschriftVorlesung mitverfolgenwas gerade gesagt wirdkeine

Die Mitschrift fällt aus der Reihe, weil sie live entsteht und keine Quelle hat, die du später zitieren könntest. Für die Vorlesung selbst eignet sich deshalb eher die Cornell-Methode mit ihrer Fragenspalte. Das Exzerpt setzt voraus, dass der Text vor dir liegt und du zurückblättern kannst.

Wann sich ein Exzerpt lohnt: Hausarbeit, Seminararbeit, Abschlussarbeit

Nicht jeder gelesene Text braucht ein Exzerpt. Die Faustregel ist einfach. Sobald du den Text später zitieren willst oder er einen Streitstand enthält, exzerpierst du. Für die reine Vorlesungsvorbereitung reicht ein Lernzettel.

In der juristischen Hausarbeit exzerpierst du typischerweise fünfzehn bis vierzig Quellen. In der Seminararbeit und in der Studienarbeit im Schwerpunkt werden es mehr. Dort beruht der ganze Text auf der Literaturarbeit. Bei einer Abschlussarbeit im Nebenfach oder im LL.M. gilt dasselbe Prinzip mit anderem Umfang.

Für die Klausur exzerpierst du dagegen nicht. Dort brauchst du Schemata und Definitionen im Kopf. Fundstellen auf Papier helfen dir in fünf Stunden nicht.

Aufbau eines Exzerpts: Kopf, Kern und eigene Bewertung

Ein brauchbares Exzerpt hat immer dieselben drei Teile. Der Aufbau ist kein Selbstzweck: Jeder Teil beantwortet eine Frage, die du dir beim Schreiben der Hausarbeit sonst noch einmal stellen müsstest.

Der Kopf: bibliografische Angaben, Auflage und Fundstelle

Der Kopf enthält alles, was später in die Fußnote und ins Literaturverzeichnis muss. Und zwar vollständig, bevor du die erste Zeile Inhalt notierst. Also Autor, Titel, bei Aufsätzen die Zeitschrift mit Jahrgang und Anfangsseite, bei Büchern Verlag, Ort, Jahr und Auflage. Dazu die Bibliothekssignatur oder die Datenbank, in der du den Text gefunden hast.

Die Auflage ist der Punkt, an dem juristische Exzerpte häufiger scheitern als geisteswissenschaftliche. Kommentare erscheinen jährlich oder zweijährlich neu, und die Randnummern verschieben sich dabei. Ein Exzerpt aus dem Palandt-Nachfolger ohne Auflagenangabe ist beim Schreiben wertlos, weil du nicht mehr weißt, auf welche Fassung sich deine Randnummer bezog.

Zweiter Klassiker: der Text als PDF aus einer Datenbank. Manche Datenbanken bilden die Originalseitenzahlen der gedruckten Zeitschrift ab, andere zählen nur die Bildschirmseiten. Prüfe das einmal und notiere im Kopf, welche Seitenzählung dein PDF hat, sonst zitierst du am Ende die falsche Seite.

Der Kern: Kernaussagen in eigenen Worten mit Seite und Randnummer

Im Kern hältst du die Kernaussagen des Textes fest, in ganzen Sätzen und in eigenen Worten. Stichwörter wirken beim Schreiben sparsam. Drei Wochen später rächen sie sich: Du weißt dann nicht mehr, ob der Autor eine These vertreten oder nur referiert hat.

Hinter jeder Aussage steht die genaue Seite. Bei Kommentaren und Handbüchern steht dort stattdessen die Randnummer. Diese Angabe ist der eigentliche Wert des Exzerpts, denn sie wandert unverändert in deine Fußnote.

Wörtliche Zitate schreibst du in Anführungszeichen und markierst sie zusätzlich, etwa durch Fettung oder ein vorangestelltes Z. Zwei bis drei pro Text reichen. Sie stehen nur dort, wo es auf den genauen Wortlaut ankommt, etwa bei einer Definition des BGH oder einer prägnanten Gegenposition.

Was in Jura außerdem in den Kern gehört, ist die Argumentstruktur. Halte fest, womit der Autor seine Ansicht begründet: Wortlaut, Systematik, Historie, Telos. Die These allein hilft dir im Streitentscheid nicht. Diese Argumente brauchst du später für den Streitentscheid, und sie stehen selten gebündelt an einer Stelle des Textes.

Der Schluss: deine Bewertung und offene Fragen

Den dritten Teil lassen fast alle weg. Dabei sind es nur zwei bis fünf Sätze. Du hältst fest, was dir an der Argumentation überzeugend erscheint, wo du eine Lücke siehst und was der Text für deinen Fall bedeutet. Diese Gedanken sind später die Grundlage deiner eigenen Stellungnahme.

Trenne diesen Teil optisch deutlich vom Rest, etwa durch eine Überschrift oder eckige Klammern. Sonst vermischt sich beim Schreiben deine Bewertung mit der Wiedergabe des Autors, und die Fußnote belegt etwas, das dort nicht steht.

Wie lang ein Exzerpt sein sollte

Einen einheitlichen Standard gibt es nicht. Die Schreibberatung der Deutschen Sporthochschule Köln nennt als Orientierung rund eine Seite je zehn bis fünfzehn Seiten Original, also grob sieben bis zehn Prozent. Die eigentliche Prüffrage lautet ohnehin anders: Könntest du die Hausarbeit allein aus dem Exzerpt schreiben?

Wird dein Exzerpt länger als ein Drittel des Textes, hast du meist zu wenig gefiltert. Dann fehlt die Leitfrage, oder du exzerpierst einen Text, der zu deiner Fragestellung gar nichts beiträgt.

Tipp

Bevor du dich in Spezialaufsätze stürzt, lohnt ein schneller Systemüberblick. Im Kompakt-Modus auf jurahilfe.de liest du denselben Stoff wahlweise komprimiert oder ausführlich, kompakt zum Einordnen, ausführlich, wenn du ein Problem von Grund auf verstehen willst.

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Exzerpt Beispiel: ein JuS-Aufsatz in der Auswertung

Am schnellsten wird das an einem konkreten Ablauf klar. Angenommen, deine Hausarbeit dreht sich um die Abgrenzung von Sachmangel und Falschlieferung, und du hast einen zwölfseitigen Aufsatz aus der JuS vor dir.

Vor dem Lesen: die Leitfrage aus der Lösungsskizze

Die Leitfrage erfindest du nicht beim Lesen, du bringst sie mit. Sie stammt aus deiner Lösungsskizze, die vor der Literaturarbeit steht. Prof. Matthias Jahn rät im LTO-Interview zu einer klaren Reihenfolge. Bei sechs Wochen Bearbeitungszeit gehen die ersten drei bis maximal fünf Tage in die klausurmäßige Lösung. Erst danach beginnt die Bibliotheksarbeit.

Der Grund ist praktisch: Ohne Skizze weißt du nicht, welches der acht Probleme des Falls das Schwerpunktproblem ist. Dann liest du wochenlang alles und exzerpierst am Ende Material, das in der Arbeit nie vorkommt.

Formuliere die Frage so eng wie möglich. Nicht Was steht zum Sachmangel drin, sondern: Mit welchem Argument grenzt der Autor die aliud-Lieferung beim Stückkauf ab, und auf welche Rechtsprechung stützt er sich?

Zeitleiste: Bei sechs Wochen Bearbeitungszeit entfallen Tag 1 bis 5 auf die Lösungsskizze und rund die Hälfte der Zeit auf Lesen und Exzerpieren
Abb. 2: Beispielhafte Zeitaufteilung einer sechswöchigen Hausarbeit.

Beim Lesen: was wirklich ins Exzerpt gehört

Lies den Text zuerst quer. Gliederung, Zwischenüberschriften, erster und letzter Absatz. Danach entscheidest du, welche Abschnitte du gründlich liest. Bei einem zwölfseitigen Aufsatz sind das oft nur drei bis vier Seiten.

Ins Exzerpt kommen dann vier Dinge: die These des Autors zu deiner Leitfrage, seine tragenden Argumente, seine Belegstellen und die von ihm referierte Gegenansicht. Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt. Aufsätze sind hervorragende Wegweiser zu weiterer Literatur. Ihre Fußnoten zeigen dir, wo du weitersuchst; lesen und prüfen musst du diese Texte trotzdem selbst.

Was nicht ins Exzerpt gehört: der Sachverhalt des Einstiegsfalls, historische Exkurse ohne Bezug zu deiner Frage und alles, was du ohnehin aus dem Lehrbuch kennst. Diese Passagen liest du, du hältst sie aber nicht fest.

Nach dem Lesen: den Streitstand sauber trennen

Sobald du drei oder vier Texte zum selben Problem exzerpiert hast, legst du eine eigene Übersicht an. Je Spalte eine vertretene Ansicht, darin die Vertreter mit Fundstelle und die jeweiligen Argumente. Diese Übersicht ist praktisch die Rohfassung deines Streitentscheids.

Achte darauf, herrschende Meinung, Rechtsprechung und Mindermeinung von Anfang an getrennt zu führen. Wer das erst beim Schreiben sortiert, ordnet Fundstellen falsch zu. Wie du den Streit im Gutachten dann darstellst, steht ausführlich im Artikel zur Darstellung eines Meinungsstreits.

Urteile exzerpieren: von den Entscheidungsgründen zur Fußnote

Eine Entscheidung exzerpierst du anders als einen Aufsatz. Der Aufsatz argumentiert für eine These. Das Urteil löst einen Fall. Wer ein Urteil wie einen Aufsatz liest, hält am Ende Sätze fest, die für den konkreten Streit ohne Bedeutung sind.

Sachverhalt, Verfahrensgang und tragende Gründe

Der Kopf des Urteilsexzerpts enthält vier Angaben: Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und die Fundstelle in einer Zeitschrift oder Datenbank. Diese vier gehören zusammen, weil du eine Entscheidung ohne Aktenzeichen später nicht wiederfindest und ohne Fundstelle nicht zitieren kannst.

Danach folgen in dieser Reihenfolge: der Sachverhalt in drei bis fünf Sätzen, der Verfahrensgang mit den Entscheidungen der Vorinstanzen, die Rechtsfrage und die Antwort des Gerichts mit den tragenden Gründen. Das Aufbauschema für die Urteilsanalyse am Lehrstuhl für Zivilrecht der Universität Bayreuth sieht genau diese Reihenfolge vor. Ergänzt wird sie um eine Übersicht der vertretenen Lösungsansätze und einen eigenen Lösungsvorschlag.

Die Vorinstanzen sind kein Beiwerk. Oft steht die interessantere Begründung im Berufungsurteil, und die Abweichung zwischen den Instanzen zeigt dir, wo das eigentliche Problem liegt.

Ablaufdiagramm: Ein Urteilsexzerpt läuft in sechs Schritten von Gericht und Aktenzeichen über Sachverhalt und tragende Gründe bis zur eigenen Würdigung
Abb. 3: Die sechs Teile eines Urteilsexzerpts in ihrer Reihenfolge.

Obiter dictum erkennen und markieren

Tragende Gründe sind die Erwägungen, ohne die das Gericht nicht zu seinem Ergebnis gekommen wäre. Alles andere ist obiter dictum: nebenbei Gesagtes, das den Tenor nicht trägt.

Diese Unterscheidung gehört ins Exzerpt, weil sie das Gewicht deiner späteren Fußnote bestimmt. Ein obiter dictum belegt keine gefestigte Rechtsprechung, und ein Korrektor, der es als solches erkennt, wertet den Beleg ab. Markiere solche Passagen deshalb sofort, etwa mit einem vorangestellten OD.

Ein praktischer Test: Streiche die Passage gedanklich und prüfe, ob die Entscheidung dann noch begründet ist. Bleibt das Ergebnis unberührt, war es obiter.

Die kritische Würdigung für die Seminararbeit

In der Seminararbeit und in der Studienarbeit reicht die Wiedergabe nicht, dort wird die Entscheidung bewertet. Halte deshalb schon im Exzerpt fest, ob das Gericht die Gegenansicht überhaupt erwähnt, ob es methodisch sauber arbeitet und ob die Literatur der Entscheidung gefolgt ist.

Die Anmerkungen und Urteilsbesprechungen, die auf eine Entscheidung folgen, sind dafür Gold wert. Sie erscheinen in NJW, JZ oder JuS meist wenige Monate nach dem Urteil und liefern dir die kritischen Argumente fertig, samt Fundstellen. Notiere im Urteilsexzerpt eine Zeile Wer hat dazu geschrieben, dann findest du sie beim Schreiben wieder.

Tipp

Wer Entscheidungen schneller einordnen will, braucht das dahinterliegende System. Mit den Karteikarten im intelligenten Wiederholungssystem auf jurahilfe.de prüfst du nach dem Lesen sofort ab, ob du Definitionen und Streitstände wirklich abrufen kannst, statt sie nur markiert zu haben.

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Kommentare, Lehrbücher und wissenschaftliches Arbeiten mit Datenbanken

Die dritte große Quellengattung sind Kommentare und Lehrbücher. Sie sind in der Hausarbeit der Regelfall, und sie haben eigene Regeln, die kein allgemeiner Ratgeber zum Exzerpieren abdeckt.

Randnummern statt Seitenzahlen

Kommentare und Handbücher zitierst du nach Randnummer, nicht nach Seite. Entsprechend notierst du im Exzerpt zu jeder Aussage die Randnummer und den Paragrafen, zu dem sie gehört, also etwa § 434 Rn. 27.

Bei mehrbändigen Kommentaren kommt der Bearbeiter dazu. Die Fußnote lautet später Bearbeiter, in: Kommentarname, Auflage und Jahr, § X Rn. Y, und jeder dieser Bestandteile muss aus deinem Exzerpt ablesbar sein. Wer nur den Kommentarnamen notiert, sucht den Bearbeiter beim Schreiben ein zweites Mal heraus.

Bei Lehrbüchern kommt es auf das Werk an. Hat es durchlaufende Randnummern, zitierst du danach, sonst nach Seite. Prüfe das einmal am Anfang des Buches und halte die Zitierweise im Kopf deines Exzerpts fest, dann musst du nicht jedes Mal neu überlegen. Die Einzelheiten der juristischen Zitierweise stehen im Artikel zum Zitieren von Literatur und Rechtsprechung, für Normen gilt der Artikel zum Zitieren von Gesetzen.

Warum die Auflage ins Exzerpt gehört

Zwischen zwei Auflagen ändert sich mehr, als es aussieht. Randnummern verschieben sich, Bearbeiter wechseln, ganze Passagen werden nach einer neuen Entscheidung umgeschrieben. Wenn du im dritten Semester ein Exzerpt anlegst und es im Schwerpunkt wiederverwendest, kann die Angabe schlicht nicht mehr stimmen.

Deshalb gilt: Auflage in den Kopf, und beim Wiederverwenden eines älteren Exzerpts einmal gegen die aktuelle Auflage prüfen. Das kostet fünf Minuten und verhindert die Fußnote, bei der der Korrektor nachschlägt und etwas anderes findet.

Die meisten Prüfungsordnungen und Lehrstuhl-Hinweise verlangen ausdrücklich die aktuelle Auflage. Zitierst du eine ältere, obwohl eine neuere vorliegt, ist das ein handwerklicher Fehler, den Korrektoren zuverlässig am Literaturverzeichnis erkennen.

Literatur aus Beck-Online und juris richtig festhalten

Wissenschaftliches Arbeiten läuft heute überwiegend über Datenbanken. Das bietet einen großen Vorteil beim Exzerpieren: Du kannst Textstellen kopieren, statt sie abzutippen. Genau darin liegt aber auch die Gefahr, denn kopierter Text sieht im Exzerpt aus wie deine eigene Formulierung.

Zwei Gewohnheiten helfen. Erstens: Alles, was du kopierst, kommt sofort in Anführungszeichen, ohne Ausnahme. Zweitens: Die Fundstelle wird im selben Arbeitsschritt eingefügt. Welche Datenbank für welchen Zweck taugt, vergleicht der Artikel zu den juristischen Datenbanken im Studium.

Literaturverwaltungsprogramme wie Citavi oder Zotero übernehmen bibliografische Angaben per Connector automatisch aus der Datenbank. Das spart Tippfehler, ersetzt aber nicht die Kontrolle. Die Universitätsbibliothek Mannheim rät in ihrer Zotero-Anleitung für Juristen ausdrücklich dazu, importierte Daten immer zu prüfen und zu ergänzen, gerade bei Zeitschriftenabkürzungen.

Tipp

Wer beim Lesen merkt, dass ihm zum Rechtsgebiet der Überblick fehlt, kommt mit einem systematischen Durchgang schneller voran als mit dem nächsten Aufsatz. Auf jurahilfe.de holst du dir Definitionen, Streitstände und Begleitwissen per Klick direkt im Text, statt in mehreren Büchern zu blättern.

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Zitat, Paraphrase, Plagiat: Wie viel du übernehmen darfst

Hier entscheidet sich, ob dein Exzerpt dir nützt oder dir gefährlich wird. Fast jedes Plagiat in einer Hausarbeit entsteht nicht aus böser Absicht, sondern in den Notizen. Eine kopierte Passage verliert ihre Anführungszeichen. Drei Wochen später hält der Verfasser sie für seine eigene Formulierung.

Wörtliches Zitat und indirektes Zitat im Exzerpt trennen

Es gibt genau drei Zustände, in denen ein fremder Gedanke in deinem Exzerpt stehen kann, und jeder braucht eine eigene Markierung. Wörtlich übernommen: Anführungszeichen plus Seite. Sinngemäß umformuliert: deine Worte, Fundstelle mit vgl. oder s. Vollständig dein eigener Gedanke: eckige Klammern oder eine getrennte Spalte.

Diese Dreiteilung ist der einzige verlässliche Schutz. Wer sie im Exzerpt nicht durchhält, kann sie beim Schreiben nicht mehr rekonstruieren, weil der Ausgangstext dann längst zurück in der Bibliothek ist.

ZustandMarkierung im ExzerptFußnote später
WörtlichAnführungszeichen, Seite, Kürzel Zdirekte Fundstelle
Sinngemäßeigene Worte, Seitevgl. plus Fundstelle
Eigener Gedankeeckige Klammernkeine

Zitatzweck und Grenzen nach § 51 UrhG

Das wörtliche Zitat ist urheberrechtlich erlaubt, aber nicht unbegrenzt. Nach § 51 UrhG ist die Vervielfältigung und Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats zulässig, soweit die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Das Zitat muss also eine Funktion in deiner eigenen Argumentation haben, es darf sie nicht ersetzen.

Praktisch heißt das: Ein Zitat belegt eine Aussage, illustriert eine Formulierung oder dient als Gegenstand deiner Auseinandersetzung. Eine Seite fremder Text, weil er den Sachverhalt so schön zusammenfasst, ist vom Zitatzweck nicht gedeckt. Dazu kommt die Pflicht zur Quellenangabe aus § 63 UrhG.

Für die Hausarbeit ist das Urheberrecht allerdings nur die äußere Grenze. Die schärfere Grenze zieht deine Prüfungsordnung, und sie greift schon weit unterhalb dessen, was urheberrechtlich noch zulässig wäre.

Ampelskala: wörtliches Zitat mit Anführungszeichen ist zulässig, die Paraphrase fehleranfällig, das Umformulieren ohne Kennzeichnung ein Täuschungsversuch
Abb. 4: Woran du im Exzerpt erkennst, in welchem der drei Zustände eine Aussage steht.

Wie ein Plagiat schon im Exzerpt entsteht

Drei Wege sind typisch. Der erste ist die verlorene Markierung: kopiert, Anführungszeichen vergessen, später als eigene Formulierung übernommen. Der zweite ist die Schein-Paraphrase, bei der nur einzelne Wörter ausgetauscht werden, während Satzbau und Gedankenführung fremd bleiben. Das bleibt ein Plagiat, auch mit Fußnote.

Der dritte Weg ist das Übernehmen fremder Fundstellen. Wer die Fußnoten eines Aufsatzes in die eigene Arbeit übernimmt, ohne die zitierten Texte selbst gelesen zu haben, übernimmt auch dessen Fehler. Korrektoren prüfen das gelegentlich stichprobenartig, und ein falsch übernommenes Aktenzeichen fällt sofort auf.

Notiere im Exzerpt deshalb immer, ob du eine Fundstelle selbst geprüft hast. Ein Häkchen genügt. Was du nicht geprüft hast, zitierst du entweder nach der Sekundärquelle oder gar nicht.

Täuschungsversuch und seine Folgen

Wird ein Plagiat festgestellt, richtet sich die Folge nach der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung, und die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und Fakultäten erheblich. Die Bandbreite reicht von der Bewertung der Arbeit als nicht ausreichend über den Ausschluss von der Wiederholung bis hin zur Exmatrikulation in schweren oder wiederholten Fällen.

Lies deshalb einmal nach, was in deiner Prüfungsordnung tatsächlich steht, statt dich auf Hörensagen zu verlassen. Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz spielt dort oft eine Rolle, und die Beweislage ergibt sich fast immer aus der Frage, ob saubere Zwischenstände existieren.

Genau deshalb sind deine Exzerpte auch eine Absicherung. Wer Exzerpte, Gliederungsentwürfe und Zwischenfassungen aufhebt, kann seinen Arbeitsprozess belegen. Dasselbe gilt beim Verdacht auf KI-Nutzung, wie der Artikel zur KI-Erkennung in der Jura-Hausarbeit zeigt.

Tipp

Wenn du prüfen willst, ob du ein Problem wirklich durchdrungen oder bloß Literatur gesammelt hast, hilft der Test am Fall. Die Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de arbeiten mit kleinen Sachverhalten und ausführlichen Erläuterungen, sodass du Denkfehler bemerkst, bevor sie in der Hausarbeit landen.

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Exzerpt Vorlage, Checkliste und Tipps für die Jura-Hausarbeit

Eine feste Struktur spart bei jedem Text Entscheidungen. Wenn du dieselbe Vorlage für alle Quellen benutzt, kannst du deine Exzerpte später auch nebeneinanderlegen und vergleichen.

Vorlage für Papier, Word und Literaturverwaltung

Die Grundform bleibt gleich, egal auf welchem Medium. Oben der Kopf mit Fundstelle und Auflage, darunter der Kern mit Seitenzahl je Aussage, unten dein eigener Teil in eckigen Klammern. Je Angabe genügt eine Zeile.

Auf Papier funktionieren DIN-A5-Karteikarten gut, weil sie sich nach Problem sortieren lassen. In Word oder einem Notizprogramm arbeitest du mit einer Datei je Quelle und einem einheitlichen Dateinamen aus Autor und Jahr. In Citavi oder Zotero hängst du das Exzerpt direkt an den Literatureintrag, dann bleiben Fundstelle und Inhalt zusammen.

Welcher Weg besser ist, hängt vom Umfang ab. Bis etwa zehn Quellen reicht Papier oder eine einzige Datei, ab dreißig Quellen lohnt ein Programm, weil du dann Volltextsuche brauchst.

Checkliste vor dem Ablegen

Bevor du ein Exzerpt weglegst, geh diese sechs Punkte durch. Sie kosten zwei Minuten und ersparen dir den zweiten Gang in die Bibliothek.

  • Ist die Fundstelle vollständig, inklusive Auflage und Erscheinungsjahr?
  • Steht hinter jeder Aussage eine Seite oder Randnummer?
  • Sind alle wörtlichen Übernahmen in Anführungszeichen?
  • Ist dein eigener Kommentar optisch vom Inhalt getrennt?
  • Beantwortet das Exzerpt deine Leitfrage, oder hast du am Thema vorbei exzerpiert?
  • Steht bei fremden Fundstellen, ob du sie selbst geprüft hast?

Vom Exzerpt zur Gliederung und zum Inhaltsverzeichnis

Wenn die Exzerpte liegen, sortierst du sie nach Problemen, nicht nach Autoren. Jeder Stapel wird zu einem Gliederungspunkt, und die Stapelgröße zeigt dir, wo dein Schwerpunkt liegt. Ein Problem mit zwölf Exzerpten bekommt einen eigenen Abschnitt. Eines mit einem Exzerpt gehört in eine Fußnote.

Eine Studentin kniet auf einem Teppich und sortiert handschriftliche Karteikarten und Papierbögen in vier Stapel

Aus dieser Sortierung entsteht die Gliederung und daraus das Inhaltsverzeichnis deiner Arbeit. Für die formale Seite, also welche Gliederungsebenen in welcher Reihenfolge stehen, hilft der Artikel zu den juristischen Gliederungsebenen.

Der Vorteil dieser Reihenfolge: Du schreibst aus dem Material statt aus dem Kopf. Das geht schneller. Und es führt zu weniger Fußnoten, die am Ende nicht zur Aussage passen.

Häufige Fehler beim Exzerpieren in Hausarbeit und Abschlussarbeit

Der häufigste Fehler ist das Exzerpieren ohne Leitfrage. Wer alles festhält, was interessant klingt, produziert die zweite Fassung des Textes. Gewonnen ist damit nichts.

Fast genauso verbreitet ist das Exzerpieren in Stichwörtern. Die wichtigsten Aussagen sind später nicht mehr rekonstruierbar, weil der Zusammenhang fehlt. Also ganze Sätze schreiben. Auch wenn es im Moment langsamer wirkt.

Dazu kommen drei Klassiker: fehlende Auflage, fehlende Seitenzahl bei einzelnen Aussagen und der Verzicht auf den eigenen Bewertungsteil. Alle drei fallen erst auf, wenn der Text nicht mehr greifbar ist.

Und ein spezifisch juristischer: das Exzerpieren zu früh. Wer vor der Lösungsskizze liest, exzerpiert die Probleme des Aufsatzes statt die deines Falls.

Fazit: Das Exzerpt ist die Vorstufe deiner Fußnote

Exzerpieren wirkt wie ein Umweg und ist eine Abkürzung. Eine Stunde Exzerpt zu einem Aufsatz spart beim Schreiben zwei. Du musst nicht zurück in den Text, und die Fundstelle steht bereits da.

Drei Dinge helfen dabei am meisten: die Leitfrage aus der Lösungsskizze, die konsequente Trennung von Zitat, Paraphrase und eigenem Gedanken, und der Kopf mit vollständiger Fundstelle samt Auflage. Der Rest ist Routine. Sie stellt sich nach drei oder vier Texten von selbst ein.

Und wenn beim Exzerpieren auffällt, dass dir das Fundament im Rechtsgebiet fehlt, ist der Umweg über den Stoff der kürzere Weg. Den kompletten BGB AT kannst du auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos durcharbeiten, mit Skripten, Karteikarten und Abschlusstest.

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Häufig gestellte Fragen

Frieder Hammer

Über den Autor

Frieder Hammer

Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de

Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)

Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.

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