Jurahilfe Team
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
Fachgebiete
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Jurastudium
- Examensvorbereitung
- juristische Didaktik

Artikel von Frieder Hammer
Fachliche Beiträge und Lernhilfen aus dem Jurahilfe Blog.
504 Artikel | Seite 38 von 56
Wer will was von wem woraus? Perfekter Obersatz im Zivilrecht
Wer will was von wem woraus? So wird aus den vier Fragen ein perfekter Obersatz im Zivilrecht. Mit Bauplan, Beispielen aus dem BGB und typischen Fehlern.
Willensmängel, § 166 BGB & Wissenszurechnung einfach erklärt
§ 166 BGB erklärt: Willensmängel und Kenntnis des Vertreters bestimmen die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung. Ausnahme, Wissensvertreter, Fälle.
Insichgeschäft, § 181 BGB: Befreiung & Selbstkontrahierungsverbot
§ 181 BGB verbietet das Insichgeschäft: Selbstkontrahieren und Mehrfachvertretung, die drei Ausnahmen, die Rechtsfolge und die Befreiung. Mit Schema.
Omnimodo facturus, Abstiftung, Umstiftung & Definition
Omnimodo facturus: Wer zur konkreten Tat fest entschlossen ist, kann nicht mehr angestiftet werden. Definition, BGH-Formel, Abstiftung und Umstiftung.
Objektiver & subjektiver Tatbestand einer Willenserklärung
Objektiver und subjektiver Tatbestand einer Willenserklärung: alle Bestandteile, was fehlen darf und was die Erklärung nichtig macht. Mit Schema.
§ 285 BGB Schema: Herausgabe des Ersatzes & Commodum ex re
§ 285 BGB: Ist die Leistung nach § 275 unmöglich und erlangt der Schuldner dafür Ersatz, kannst du Herausgabe des Ersatzes verlangen. Schema, Fall, FAQ.
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Abgrenzung Schadensersatz statt und neben der Leistung im BGB
Abgrenzung Schadensersatz statt und neben der Leistung: Schema & Zauberformel bei Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281, 282, 283 BGB.
§ 284 BGB Schema: Ersatz vergeblicher Aufwendungen prüfen
§ 284 BGB Schema: Ersatz einer Aufwendung anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung. Was der Gläubiger im Vertrauen auf den Erhalt verlangen kann.
Jura Basics: Grundwissen, juristische Begriffe & Schemata
Jura Basics kompakt: juristisches Basiswissen, die wichtigsten Begriffe, der Gutachtenstil und die Schemata für Zivilrecht, Strafrecht und Klausur.