In der mündlichen Prüfung fällt ein lateinischer Begriff, alle nicken, und keiner fragt nach. Wer die wichtigsten lateinischen Rechtsbegriffe sicher parat hat, argumentiert schärfer, liest Urteile schneller und wirkt in der Prüfung souverän. Der Nutzen endet nicht mit dem Examen: Auch im späteren Mandantengespräch macht der treffend eingesetzte lateinische Begriff Eindruck.
Latein für Jura zum Angeben heißt vor allem: die zentralen Maximen und Fachausdrücke kennen, die im Studium ständig auftauchen. Ein volles Latinum verlangt für das Studium der Rechtswissenschaft heute praktisch keine Fakultät mehr. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Begriffe von in dubio pro reo bis pacta sunt servanda, jeweils mit Bedeutung, Norm und Beispiel. Der berühmte Satz nulla poena sine lege etwa steht so in Art. 103 II GG.
Auf einen Blick:
- Die drei Kollisionsregeln steuern, welche Norm gilt: lex specialis, lex posterior, lex superior.
- in dubio pro reo ist ein Ausfluss der Unschuldsvermutung, nicht deren Grundlage.
- Analogie, Umkehrschluss und Erst-recht-Schluss lösen jeweils eine andere Art von Lücke.
- nulla poena sine lege bündelt vier Garantien: lex scripta, praevia, certa, stricta.
- Ein Latinum ist an den juristischen Fakultäten keine Zulassungsvoraussetzung mehr, die Begriffe selbst musst du trotzdem kennen.
Tipp
Die meisten dieser Begriffe lernst du auf jurahilfe.de im Zusammenhang, mit interaktiven Skripten, Karteikarten und Multiple-Choice-Aufgaben, die vom ersten Semester bis zum Examen aufeinander aufbauen.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten lateinischen Rechtsbegriffe zusammen, geordnet nach Feld. Die Details stehen in den Abschnitten darunter.
| Begriff | Deutsch | Bedeutung | Feld |
|---|---|---|---|
| in dubio pro reo | im Zweifel für den Angeklagten | Bei verbleibenden Zweifeln an der Schuld wird zugunsten des Angeklagten entschieden | Strafprozess |
| nulla poena sine lege | keine Strafe ohne Gesetz | Strafbarkeit muss vor der Tat gesetzlich bestimmt sein | Strafrecht |
| ne bis in idem | nicht zweimal in derselben Sache | Verbot der Doppelbestrafung wegen derselben Tat | Strafprozess |
| nemo tenetur se ipsum accusare | niemand muss sich selbst anklagen | Der Beschuldigte muss nicht aktiv an seiner Überführung mitwirken | Strafprozess |
| conditio sine qua non | Bedingung, ohne die nicht | Kausalitätsformel: die Handlung lässt sich nicht hinwegdenken, ohne dass der Erfolg entfiele | Straf- und Zivilrecht |
| pacta sunt servanda | Verträge sind einzuhalten | Grundsatz der Vertragstreue | Zivilrecht |
| culpa in contrahendo | Verschulden bei Vertragsschluss | Haftung für Pflichtverletzungen schon vor dem Vertrag | Zivilrecht |
| venire contra factum proprium | gegen das eigene frühere Verhalten | Verbot widersprüchlichen Verhaltens aus Treu und Glauben | Zivilrecht |
| bona fides | guter Glaube | Vertrauensschutz in einen Rechtsschein, etwa beim gutgläubigen Erwerb | Zivilrecht |
| ipso iure | kraft Gesetzes | Rechtsfolge tritt automatisch ein, ohne Antrag oder Erklärung | allgemein |
| inter partes / erga omnes | zwischen den Parteien / gegen jedermann | relative Wirkung schuldrechtlicher gegen absolute Wirkung dinglicher Rechte | Zivilrecht |
| lex specialis | das speziellere Gesetz | geht dem allgemeineren Gesetz vor | Methodenlehre |
| lex posterior | das spätere Gesetz | geht dem früheren gleichrangigen Gesetz vor | Methodenlehre |
| lex superior | das höherrangige Gesetz | geht dem niederrangigen Gesetz vor | Methodenlehre |
| argumentum e contrario | Umkehrschluss | Aus der Regelung nur eines Falls folgt die gegenteilige Rechtsfolge für den anderen | Methodenlehre |
| a maiore ad minus | vom Größeren zum Kleineren | Erst-recht-Schluss: was für das Schwerere gilt, gilt erst recht für das Leichtere | Methodenlehre |
| ratio legis / telos | Sinn und Zweck des Gesetzes | Grundlage der teleologischen Auslegung | Methodenlehre |
| de lege lata / ferenda | nach geltendem / künftigem Recht | Unterscheidung zwischen bestehendem Recht und rechtspolitischem Vorschlag | Methodenlehre |
| obiter dictum | nebenbei Gesagtes | nicht tragende Nebenbemerkung eines Gerichts, ohne Bindung | allgemein |
| ex ante / ex post | vorher / nachher | Beurteilung aus Sicht vor oder nach dem Ereignis | allgemein |
| sui generis | eigener Art | etwas, das sich keiner bestehenden Kategorie zuordnen lässt | allgemein |
Latein im Strafrecht und Strafprozess
in dubio pro reo
in dubio pro reo heißt „im Zweifel für den Angeklagten". Bleiben nach der Beweisaufnahme Zweifel an der Schuld, ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden. Der Grundsatz ist ein Ausfluss der Unschuldsvermutung, nicht deren Grundlage. Hergeleitet wird er aus dem Rechtsstaatsprinzip, aus Art. 6 II EMRK und aus der freien Beweiswürdigung nach § 261 StPO.
Wichtig ist die Reichweite: Der Satz greift erst, wenn das Gericht nach voller Würdigung aller Beweise noch zweifelt, nicht schon bei jedem theoretischen Restzweifel. Er betrifft Tatsachenfragen, nicht Rechtsfragen. Mehr dazu auf der Wissensseite zum in dubio pro reo-Grundsatz.
nulla poena sine lege
nulla poena sine lege bedeutet „keine Strafe ohne Gesetz". Vollständig heißt die Maxime nullum crimen, nulla poena sine lege, also „kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz". Sie steht in Art. 103 II GG und wortgleich in § 1 StGB. Strafbar ist nur, wessen Strafbarkeit vor der Tat gesetzlich bestimmt war.
Das Gesetzlichkeitsprinzip bündelt vier Garantien. Sie schützen den Bürger davor, im Nachhinein oder durch unklare Regeln bestraft zu werden.
- lex scripta: Strafbarkeit nur aus geschriebenem Gesetz, nicht aus Gewohnheitsrecht.
- lex praevia: kein Rückwirkungsverbot zulasten des Täters, das Gesetz muss vor der Tat gelten.
- lex certa: der Tatbestand muss hinreichend bestimmt sein (Bestimmtheitsgebot).
- lex stricta: Analogieverbot zulasten des Täters, keine Ausweitung über den Wortlaut hinaus.

ne bis in idem
ne bis in idem heißt „nicht zweimal in derselben Sache". Niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft oder verfolgt werden. Das Verbot der Doppelbestrafung steht in Art. 103 III GG. Es greift, sobald über die Tat rechtskräftig entschieden wurde. Vertiefend die Wissensseite zum ne bis in idem-Grundsatz.
nemo tenetur se ipsum accusare
Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare besagt: Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen. Der Beschuldigte muss nicht aktiv an seiner Überführung mitwirken. Daraus folgt sein Schweige- und Aussageverweigerungsrecht, etwa aus § 136 StPO.
Das anschauliche Beispiel ist die Verkehrskontrolle: Ins Röhrchen pusten muss niemand, weil das ein aktives Mitwirken wäre. Eine ärztliche Blutentnahme dagegen muss der Fahrer dulden, denn dabei handelt er nicht selbst.
conditio sine qua non
conditio sine qua non steht für die Bedingung, ohne die der Erfolg nicht eingetreten wäre. Nach dieser Formel der Äquivalenztheorie ist eine Handlung kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. Sie ist die Grundformel der Kausalität in Straf- und Zivilrecht.
Die Formel wirft ein weites Netz, deshalb wird sie durch die objektive Zurechnung wieder eingegrenzt. Wie das zusammenspielt, zeigt der Artikel zur Kausalität mit Äquivalenz- und Adäquanztheorie.
Tipp
Solche Merksätze prägst du dir am besten durch aktives Abrufen ein. Auf jurahilfe.de kannst du sie mit Karteikarten im Wiederholungssystem gezielt üben, statt sie nur zu überfliegen.
Latein im Zivilrecht
pacta sunt servanda
pacta sunt servanda heißt „Verträge sind einzuhalten" und ist der Grundsatz der Vertragstreue. Einen eigenen Paragrafen dafür gibt es im BGB nicht, das Prinzip steckt in der Leistungspflicht aus dem Schuldverhältnis nach § 241 I BGB. Im Völkerrecht ist es in Art. 26 der Wiener Vertragsrechtskonvention geregelt.
culpa in contrahendo
culpa in contrahendo, kurz c.i.c., bedeutet „Verschulden bei Vertragsschluss". Schon im vorvertraglichen Kontakt bestehen Schutzpflichten, deren Verletzung haftbar macht. Die Anspruchsgrundlage ergibt sich aus §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB. Die Details erklärt der Beitrag zu den vorvertraglichen Schuldverhältnissen.
venire contra factum proprium
venire contra factum proprium beschreibt das Verbot widersprüchlichen Verhaltens. Wer erst Vertrauen schafft und sich dann dazu in Widerspruch setzt, verdient keinen Schutz. Es ist eine Fallgruppe von Treu und Glauben nach § 242 BGB, nachzulesen bei den Fallgruppen von Treu und Glauben.
bona fides, ipso iure und die Wirkung von Rechten
bona fides ist der gute Glaube, der Vertrauensschutz in einen Rechtsschein. Praktisch wird er beim gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten nach § 932 BGB: Wer darauf vertraut, sein Gegenüber sei Eigentümer, kann Eigentum erwerben, obwohl es das nicht war.
ipso iure heißt „kraft Gesetzes". Die Rechtsfolge tritt von selbst ein, ohne dass jemand einen Antrag stellen oder etwas erklären muss. Davon zu trennen ist die Reichweite von Rechten: Schuldrechtliche Ansprüche wirken nur inter partes, also zwischen den Vertragsparteien. Dingliche Rechte wie das Eigentum wirken erga omnes, gegen jedermann.
Tipp
Der gesamte Allgemeine Teil des BGB ist auf jurahilfe.de dauerhaft kostenlos und ohne Zeitlimit nutzbar. Genau dort begegnen dir bona fides, ipso iure und die Vertragstreue immer wieder, direkt am Fall geübt.
Latein in der juristischen Methodenlehre
lex specialis, lex posterior und lex superior
Drei lateinische Regeln lösen den Konflikt, wenn mehrere Normen zugleich passen. Sie sind rechtsgebietsübergreifend und gehören ins Grundwerkzeug jeder Klausur.
lex specialis derogat legi generali: Das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeinere. lex posterior derogat legi priori: Das spätere Gesetz geht dem früheren gleichrangigen vor. lex superior derogat legi inferiori: Das höherrangige Gesetz geht dem niederrangigen vor, etwa Bundesrecht dem Landesrecht. Welche Regel greift, hängt vom Verhältnis der Normen ab, nicht von einer festen Rangfolge untereinander.

argumentum e contrario, Analogie und der Erst-recht-Schluss
Diese drei Schlussformen behandeln Gesetzeslücken unterschiedlich, deshalb werden sie gern verwechselt.
Der Umkehrschluss (argumentum e contrario) folgert aus der bewussten Regelung nur eines Falls, dass für den nicht geregelten Fall gerade die gegenteilige Rechtsfolge gilt. Die Analogie überträgt eine Norm auf einen ungeregelten, aber vergleichbaren Fall und setzt eine planwidrige Lücke voraus. Der Erst-recht-Schluss (a maiore ad minus) sagt: Was schon für den schwereren Fall gilt, muss erst recht für den leichteren gelten. Im Strafrecht sperrt das Analogieverbot (lex stricta) die Analogie zulasten des Täters, der Umkehrschluss bleibt dort besonders wichtig.

ratio legis, telos, de lege lata und obiter dictum
ratio legis und telos meinen den Sinn und Zweck einer Norm. Sie sind die Grundlage der teleologischen Auslegung, die fragt, was das Gesetz erreichen will.
de lege lata heißt „nach geltendem Recht", de lege ferenda „nach künftigem, wünschenswertem Recht". Mit dem Paar trennst du die Auslegung des bestehenden Rechts vom rechtspolitischen Vorschlag. Ein obiter dictum schließlich ist eine Nebenbemerkung des Gerichts, die die Entscheidung nicht trägt und deshalb nicht bindet, im Gegensatz zu den tragenden Gründen.
Tipp
Je nach Vorwissen kannst du dasselbe Thema auf jurahilfe.de als kompaktes oder als ausführliches Skript lesen, kompakt zum schnellen Wiederholen vor der Prüfung, ausführlich, wenn du die Methodenlehre von Grund auf verstehen willst.
Braucht man Latein fürs Jurastudium?
Nein, ein Latinum ist an den juristischen Fakultäten in Deutschland keine Zulassungsvoraussetzung für das Studium der Rechtswissenschaft mehr. Vereinzelt wird Latein empfohlen, verpflichtend für die Zulassung ist es nicht. Die lateinischen Fachbegriffe selbst musst du trotzdem beherrschen, denn sie stehen in Gesetzen, Urteilen und Lehrbüchern.
Der Aufwand ist überschaubar. Du lernst keine Grammatik, sondern rund zwei Dutzend feste Wendungen und ihre Bedeutung im Kontext. Wer sie kennt, spart in der Klausur Zeit und wirkt in der mündlichen Prüfung sicherer.
Fazit
Lateinische Rechtsbegriffe sind kein Selbstzweck, sie sind das Vokabular der juristischen Argumentation. Wer in dubio pro reo, die drei Kollisionsregeln und die Schlussformen sauber trennt, versteht Gesetze und Urteile schneller. Wirklich abrufbar wird das Vokabular erst, wenn du es am Fall anwendest, etwa mit den Multiple-Choice-Aufgaben auf jurahilfe.de, die solche Begriffe direkt am Sachverhalt abfragen.
Weiterlesen
- Die Grundlagen der juristischen Methodik: Wie du mit den Auslegungsmethoden systematisch an jede Norm herangehst.
- Normen und Rechtsnormen: Aufbau und Rang von Vorschriften, die Basis der Kollisionsregeln.
- Legaldefinition erklärt: Wie das Gesetz Begriffe selbst definiert und warum das für die Auslegung zählt.
- Die teleologische Reduktion: Wenn der Wortlaut zu weit greift und nach Sinn und Zweck eingeschränkt wird.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Frieder Hammer
Repetitor, Fachautor und Gründer von Jurahilfe.de
Volljurist, Prädikatsexamen (Schwerpunkt Steuerrecht)
Hat 11 Fachbücher für die juristische Ausbildung geschrieben und ist seit 2017 als Repetitor tätig. Er hat über 400 Jurastudenten im Einzelunterricht erfolgreich auf ihre Prüfungen vorbereitet. Seine juristische und didaktische Expertise ist die DNA der Lernplattform Jurahilfe.de.
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
- Jurastudium
- Examensvorbereitung
- juristische Didaktik
.jpg&w=3840&q=75&dpl=dpl_5RP8JUV4eEmQ1hvmhh4dsnkMuKJn)


